alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG
Hamburg
vormals
DO Deutsche Office AG
Köln
Bekanntmachung über die Abwicklung der Barabfindung für im Rahmen des
Formwechsels ausscheidende frühere Aktionäre
der DO Deutsche Office AG, Köln
ISIN DE000PRME020 / WKN PRME02
Die ordentliche Hauptversammlung der DO Deutsche Office AG ("Deutsche Office") vom
12. Juli 2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Deutsche Office in die alstria office
Prime Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, ("alstria office") beschlossen.
Der Umwandlungsbeschluss wurde gemäß § 198 Abs. 2 Satz 4 UmwG mit dem Vermerk, dass
die Umwandlung erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen
maßgebliche Register wirksam wird, am 9. Dezember 2016 in das Handelsregister der Deutsche
Office beim Amtsgericht Köln unter HRB 67370 eingetragen. Der Rechtsträger neuer
Rechtsform, die alstria office wurde am 9. Dezember 2016 in das Handelsregister beim
Amtsgericht Hamburg unter HRA 120964 eingetragen. Der Formwechsel wurde mithin am 9.
Dezember 2016 wirksam.
Gemäß Umwandlungsbeschluss erhalten diejenigen ehemaligen Aktionäre der Deutsche Office,
die in der Hauptversammlung gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift
des Notars erklärt haben, eine Barabfindung in Höhe von EUR 4,68 je rechnerischem Anteil am
Festkapital der alstria office in Höhe von EUR 1,00 (entspricht einer Stückaktie an der Deutsche
Office vor dem Wirksamwerden des Formwechsels, ISIN DE000PRME020) für den Fall, dass
sie ihren Austritt aus der alstria office erklären. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde
durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung des Formwechsels in das
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg bekanntgemacht worden ist, mit jährlich fünf
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu
verzinsen. Die Bekanntmachung erfolgte am 9. Dezember 2016.
Das Barabfindungsangebot kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage angenommen
werden, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister beim Amtsgericht
Hamburg bekannt gemacht worden ist, mithin bis zum 9. Februar 2017. Wird ein Antrag auf
Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt, kann das Angebot binnen zwei
Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im Bundesanzeiger
bekannt gemacht wird. Ein entsprechendes Formblatt, mit dessen Hilfe die Annahme des
Barabfindungsangebots und der Austritt aus der alstria office erklärt werden kann, steht im
Internet unter
http://alstria-Prime-Portfolio.de/Barabfindung/Formular_Annahme_Barabfindung.pdf
zur Verfügung.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung, mit der das
Barabfindungsangebot angenommen und der Austritt aus der alstria office erklärt wird, wobei es
für die Wahrung der Frist ausreichend ist, dass die Erklärung zu Annahme und Austritt innerhalb
der Frist der jeweiligen Deopotbank zugeht.
Die alstria office hat die
BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main
("BNP") mit der Abwicklung der Barabfindung beauftragt und diese zur Entgegennahme der
Annahmeerklärung betreffend das Barabfindungsangebot und der Erklärung des Austritts aus der
alstria office bevollmächtigt.
Die Depotbanken werden die Weiterleitung der Erklärungen ihrer Depotkunden an BNP
übernehmen. Ausscheidenswillige ehemalige Aktionäre sollten dies aber in jedem Falle mit Ihrer
depotführenden Bank besprechen. Die alstria office übernimmt keinerlei Verantwortung für die
Übermittlung von Erklärungen durch die Depotbank an die BNP. Dies sicherzustellen liegt allein
in der Verantwortung des ausscheidenswilligen ehemaligen Aktionärs und seiner depotführenden
Bank.
Binnen einer Woche nach Ablauf der Frist zur Annahme des Barabfindungsangebots und der
Erklärung des Austritts aus der alstria office wird die Zahlung der Barabfindung erfolgen. Die
Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausscheidenden ehemaligen Aktionäre der Deutsche
Office im Inland provisions- und spesenfrei. Gegebenenfalls im Ausland anfallende Gebühren
ausländischer Depotbanken sind von dem jeweiligen, das Barabfindungsangebot annehmendem
Aktionär zu tragen.
Hamburg, im Dezember 2016
alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG
durch ihre Komplementärin alstria Prime Portfolio GP GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger
___________
Anmerkung der Redaktion: Die Höhe der Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.