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Mittwoch, 2. Juli 2025

SHS Viveon AG: Verschmelzung auf die Sidetrade AG im Rahmen des geplanten verschmelzungsrechtichen Squeeze-outs

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

München, 2.Juli 2025, Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 134695, hat am 2.Juli 2025 mit der SHS Viveon AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118229, einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, durch den die SHS Viveon AG ihr Vermögen als Ganzes auf die Sidetrade AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§2 Nr.1, 60 ff. UmwG überträgt.

Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung hat die Sidetrade AG dem Vorstand der SHS Viveon AG bereits am 11. April 2025 gemäß § 62 Abs.1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der SHS Viveon AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Sidetrade AG gegen Gewährung einer noch festzulegenden Barabfindung der SHS Viveon AG beschließen zu lassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Nach Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der anzubietenden Barabfindung durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer wird diese bekannt gegeben.

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn eine noch einzuberufende Hauptversammlung der SHS Viveon AG dem Übertragungsbeschluss zustimmt und sowohl dieser Übertragungsbeschluss als auch die Verschmelzung in das Handelsregister der SHS Viveon AG beim Amtsgericht München eingetragen worden sind.

Über SIDETRADE S.A.

SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 7,2 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 40 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Vergleich im Spruchverfahren zur Bewertung der SM Capital AG abgeschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR

Sindelfingen, 2. Juli 2025

Die SM Wirtschaftsberatungs AG teilt mit, dass sie vor dem Landgericht Stuttgart in dem seit 2018 laufenden Spruchstellenverfahren zur Bewertung ihrer Tochtergesellschaft SM Capital AG einen rechtswirksamen Vergleich geschlossen hat.

Kernpunkte der Einigung sind eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 2,35 auf EUR 3,00 je Aktie sowie eine Anhebung der jährlichen Ausgleichszahlung von EUR 0,09 auf EUR 0,11 je Aktie.
Die wesentlichen Inhalte des Vergleichs werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Einigung führt zu einer einmaligen Ergebnisbelastung von rund EUR 100.000.
Im Gegenzug entfallen potenziell deutlich höhere Kosten einer weiteren mehrjährigen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die SM Wirtschaftsberatungs AG sieht in dem Vergleich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die Rechtssicherheit schafft und operative Ressourcen schont.

Der Vorstand

thyssenkrupp AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2025 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

thyssenkrupp AG Duisburg und Essen − ISIN DE0007500001 − Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 8. August 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)

Der Text zu Tagesordnungspunkt 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH“ wird klarstellend redaktionell wie folgt angepasst:


Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH

thyssenkrupp strebt eine Verselbständigung seines Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung an. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG werden aufgrund der Abspaltung unmittelbar an der neuen Holdinggesellschaft für das Segment Marine Systems minderheitlich beteiligt, die dann an der Börse notiert werden soll. Durch die Beteiligung an der börsennotierten Holdinggesellschaft des Segments Marine Systems sollen die Aktionäre der thyssenkrupp AG direkt von der starken Stellung des Segments Marine Systems und dessen durch die Verselbständigung weiter unterstützten Wachstums- und Wertpotenzialen profitieren.

Zu diesem Zweck hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG beschlossen, zunächst das Segment Marine Systems unter einer neuen Obergesellschaft, der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (nach Wirksamwerden eines Formwechsels in die Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zukünftig firmierend als TKMS AG & Co. KGaA) (nachfolgend „TKMS Holding“), zusammenzufassen. Im Rahmen der Abspaltung soll nun eine Minderheitsbeteiligung an dieser neuen Obergesellschaft des Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG übergehen. Unmittelbar mit Wirksamwerden der Abspaltung sollen sämtliche Kommanditaktien der TKMS Holding sodann zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Zur Vorbereitung der Abspaltung werden 49 % der Anteile an dem zu verselbständigenden Geschäft, insbesondere an der thyssenkrupp Marine Systems GmbH, auf die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, übertragen; 89,9 % der 49 % des zu verselbständigen Geschäfts werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 und die übrigen 10,1% der 49 % werden aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Abspaltung übertragen. Sodann wird die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (einschließlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG von der thyssenkrupp AG als übertragendem Rechtsträger auf die TKMS Holding als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Kommanditaktien der TKMS Holding an die Aktionäre der thyssenkrupp AG übertragen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Aktionäre der thyssenkrupp AG 49 % der Kommanditaktien der TKMS Holding und die thyssenkrupp AG die verbleibenden 51 % der Kommanditaktien der TKMS Holding halten. Grundlage der Abspaltung ist der von der thyssenkrupp AG und der TKMS Holding am 23. Juni 2025 mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Irriger in Essen (UVZ-Nr. UI-429/2025) abgeschlossene Abspaltungs- und Übernahmevertrag (der „Abspaltungs- und Übernahmevertrag“).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,

 

dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025, der in Abschnitt II. dieser Einladung nebst Anlagen abgedruckt ist, zuzustimmen.

Die Abspaltung ist im gemeinsamen Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH ausführlich wirtschaftlich und rechtlich erläutert und begründet. Darüber hinaus wurde die Abspaltung gemäß § 125 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 UmwG von einem gerichtlich bestellten, sachverständigen Spaltungsprüfer geprüft. Der Spaltungsprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung einen umfassenden schriftlichen Prüfungsbericht erstattet.

Folgende die Abspaltung betreffende Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung an im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich:

der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025 nebst seinen Anlagen,

der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die thyssenkrupp AG und den Konzern für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

der festgestellte Jahresabschluss der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

die Zwischenbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. März 2025,

die Zwischenbilanz der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH zum 31. März 2025,

der gemeinsame Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 20. Juni 2025 und

der von der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestelltem, sachverständigem Spaltungsprüfer, erstattete Prüfungsbericht.

Im Übrigen bleibt die am 30. Juni 2025 im Bundesanzeiger veröffentliche Einberufung unverändert.

Duisburg und Essen, im Juli 2025

thyssenkrupp AG

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Scherzer & Co. AG, im Folgenden „Gesellschaft“, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006942808) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis längstens zum 30. Dezember 2025 bis zu 1.000.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2,5 Mio. zu erwerben.

Die Aktien sollen über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange erworben werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – zum Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.

Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2025 unter der Rubrik "Fortschritt Aktienrückkauf 2025" bekannt gegeben.

Köln, 02. Juli 2025

Der Vorstand

Baader Bank AG: Baader Bank startet neue Kurswebsite mit Trading-Content

Corporate News

Die Baader Bank erweitert ihren Online-Auftritt für ihr Handelsangebot ‚Baader Trading‘ und startet eine innovative Kurswebsite als Informationsquelle rund um das Thema Wertpapierhandel. Die neue Baader Trading-Plattform richtet sich an wertpapierhandelsaffine Privatanleger und bietet umfassende Informationen, spannende Einblicke in den Kapitalmarkt und exklusive Inhalte.

Mit der neuen Website macht die Baader Bank ihr umfangreiches Handelsangebot für Privatanleger auf eine neue Weise nutzbar. Interessierte Anleger finden dort nicht nur aktuelle Kurse, Marktdaten und News, sondern profitieren von fundiertem Experten-Content zu relevanten Kapitalmarkt-Themen im Video-Format. Zudem stellt die Kurswebsite inspirierende Persönlichkeiten aus der Finanzwelt – darunter etwa Robert Halver – vor, beleuchtet aktuelle Trends und bietet praxisnahe Insights für den erfolgreichen Wertpapierhandel.

Die neue Baader Trading-Webseite bietet zudem eine Übersicht zu ausgewählten Depot- und Trading-Partnern der Baader Bank. Privatanleger erhalten so einen transparenten Einblick in das Partner-Angebot und die Handelswege – direkt über Baader Trading oder gettex. Die Website unterstützt damit gezielt die Informationsbedürfnisse moderner Anleger und erleichtert den Zugang zu relevanten Marktinformationen.

„Mit dem Launch unserer neuen Kurswebsite schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die sich für den Wertpapierhandel begeistern, ihr Wissen rund um den Kapitalmarkt erweitern möchten und nach einer umfassenden und abwechslungsreichen Informationsquelle für den Alltag suchen. Unser Ziel ist es, das Handelsangebot der Baader Bank nicht nur sichtbar, sondern auch erlebbar zu machen“, so Oliver Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Baader Bank.

Die neue Kurswebsite ist ab sofort online und wird kontinuierlich mit aktuellen Inhalten und exklusiven Einblicken erweitert. Trading-affine Privatanleger sowie Wertpapierhandels-Neulinge sind eingeladen, mit dem dort gebotenen Know-how in die Welt des Wertpapierhandels einzutauchen und von der seit 1983 gewachsenen Handelsexpertise der Baader Bank zu profitieren: www.baadertrading.de

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Oktober 2025 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 8. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:

• Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten in Deutschland – brauchen wir eine Reform?

• Shareholder Aktivismus – Not oder Notwendigkeit?

• Delisting, Squeeze-Out & Co. – Wo bleibt der Vermögensschutz für Aktionäre in Deutschland?

• StaRUG – Aktionäre ohne Rechte?

Die Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Sissi Hajtmanek begleitet Sie durch das Programm des Tages. Das Symposium bringt renommierte Referenten zusammen und bietet fundierte Panel-Diskussionen zu aktuellen Themen. Die Veranstaltung richtet sich an Aktionäre, institutionelle Investoren, Fondsmanager, Aktionärsvereinigungen und weitere Stakeholder. Im Mittelpunkt stehen der fachliche Austausch und die Diskussion – sowohl zwischen den Experten als auch mit den Teilnehmern. Das Symposium findet in hybrider Form statt: Sie können entweder vor Ort teilnehmen oder die Veranstaltung bequem über den Live-Stream verfolgen.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Das Symposium wird als Hybrid-Veranstaltung auch online übertragen. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte an, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder online. Im letzteren Fall bekommen Sie vor der Veranstaltung eine E-Mail mit Einwahldaten zugeschickt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung.

Wir freuen uns, wenn wir Sie am 30. Oktober 2025 begrüßen dürfen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer 



 

aktionaersforum service GmbH

Dienstag, 1. Juli 2025

BayWa AG: Bezugspreis für einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf EUR 2,79 pro Aktie festgesetzt, Durchführung der ersten Tranche beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 1. Juli 2025: Der Vorstand der BayWa AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung auf EUR 2,79 pro neue Aktie festgesetzt.

Im Restrukturierungsplan wurde eine Barkapitalerhöhung beschlossen, durch die das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 92.497.210,88, eingeteilt in 36.131.723 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, um bis zu EUR 184.994.421,76 auf bis zu EUR 277.491.632,64 durch Ausgabe von bis zu 72.263.446 neuen, auf den Namen lautenden, vinkulierten Stückaktien („Neue Aktien“) erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung sind die Aktionäre der BayWa AG im Verhältnis 1 zu 2 bezugsberechtigt, d.h. je eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von je zwei Neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung soll in zwei Tranchen durchgeführt werden, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Raiffeisen Agrar Invest AG bezugsberechtigt sind und im Rahmen der zweiten Tranche alle weiteren Aktionäre.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung beschlossen. Die Ankeraktionäre sind dabei entsprechend ihren bisherigen Beteiligungsquoten berechtigt, bis zu insgesamt 44.894.938 Neue Aktien zu beziehen. Die beiden Ankeraktionäre haben sich entsprechend den Festlegungen des Restrukturierungsplans in einem Investment Agreement vertraglich verpflichtet, innerhalb der Bezugsfrist der ersten Tranche der Kapitalerhöhung die ihnen nach ihrem Gesellschaftsanteil zustehenden Bezugsrechte bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von EUR 125 Mio. auszuüben und die darauf entfallenden neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung außerhalb eines öffentlichen Angebots zu beziehen.

Die Neuen Aktien aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung werden erst mit Abschluss der zweiten Tranche zum Handel zugelassen.

Wie im Restrukturierungsplan beschlossen, sollen im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung weitere Neue Aktien sämtlichen übrigen Aktionären wiederum zum Bezugspreis in Höhe von EUR 2,79 pro neue Aktie im Verhältnis 1 zu 2 mittelbar zum Bezug angeboten werden. Die Baader Bank Aktiengesellschaft ist im Rahmen der Kapitalerhöhung alleiniger Global Coordinator und führt zudem auch als Abwicklungsbank die Kapitalerhöhung durch. Der Beginn der Bezugsfrist ist voraussichtlich für Mitte Oktober 2025 vorgesehen. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu EUR 25 Mio. im Rahmen der zweiten Tranche nicht bezogene Neue Aktien zu zeichnen, um einen Gesamtmindesterlös der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt EUR 150 Mio. sicherzustellen. Etwa nicht bezogene Neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung an sämtliche übrigen Aktionäre soll auf der Basis eines zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen. Auf der Grundlage des gebilligten Wertpapierprospekts soll sodann die Zulassung sämtlicher Neuer Aktien zum Handel im regulierten Markt (i) der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zu dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und (ii) der Börse München erfolgen.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. (...)

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP-Hauptversammlung ebnet den Weg für weiteres Wachstum

Corporate News

- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Carlyle zugestimmt

- Prof. Dr. Thorsten Grenz und Dr. Karl Benedikt Biesinger wie geplant aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden

- Willi Westenberger und Michael Wand als neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt

Heidelberg, 1. Juli 2025 – Die Hauptversammlung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, hat gestern entscheidende strategische Weichen für die weitere Unternehmensentwicklung gestellt und allen Punkten der Tagesordnung mit großer Mehrheit zugestimmt. Insgesamt waren rund 82 Prozent des Grundkapitals bei der virtuellen Hauptversammlung vertreten.

Die Aktionäre stimmten insbesondere dem vorgelegten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Succession German Bidco GmbH, einer zur Carlyle Group gehörenden Gesellschaft, mit mehr als 97 Prozent der Stimmen zu.

Bei der Neuwahl des Aufsichtsrats wurden Michael Wand, Head of Europe Private Equity bei Carlyle, und Willi Westenberger, Managing Director bei Carlyle, neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Karl Benedikt Biesinger sowie der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Thorsten Grenz legten wie bereits in der im Mai bekanntgemachten Tagesordnung ihre Mandate mit Ablauf der Hauptversammlung nieder. Auf der heutigen konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrats wurden Willi Westenberger zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Michael Wand zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Dr. Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Ich möchte Karl Biesinger und Thorsten Grenz für ihr langjähriges Engagement und ihre Verdienste für die SNP unseren und meinen persönlichen Dank aussprechen. Zugleich heißen wir Michael Wand und Willi Westenberger im Aufsichtsrat herzlich willkommen. Wir freuen uns, gemeinsam mit Carlyle das nächste Kapitel unserer Wachstumsstory aufzuschlagen.“

Abstimmungsergebnisse

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind auf der Website von SNP verfügbar unter: https://investor-relations.snpgroup.com/siteassets/5-annual-general-meetings/de/2025/snp---abstimmungsergebnisse-ubersicht-ohv2025.pdf

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Zalando SE: Zalando und ABOUT YOU erhalten finale regulatorische Freigabe für Zusammenschluss; Vollzug der Transaktion für den 11. Juli 2025 geplant

Corporate News

BERLIN / HAMBURG, 1. JULI 2025 // Zalando SE („Zalando“) hat heute bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission die fusionskontrollrechtliche Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) und weitere Aktienkaufverträge erteilt hat und somit alle Vollzugsbedingungen für die Transaktion erfüllt sind. Der Vollzug der Transaktion ist für den 11. Juli 2025 geplant.

Aktionär*innen, die das Angebot angenommen haben, erhalten bei Vollzug der Transaktion den Angebotspreis in Höhe von 6,50 EUR pro zum Verkauf eingereichter ABOUT YOU-Aktie. Mit einer Annahmequote von 20,56 % sowie unter Berücksichtigung weiterer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot geschlossener Aktienkaufverträge und Käufen am freien Markt hat sich Zalando mehr als 90 % des Aktienkapitals von ABOUT YOU (ohne Berücksichtigung eigener Aktien) gesichert.

Zalando hat weiterhin die feste Absicht, als nächsten Schritt einen Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU durchzuführen und die verbleibenden ABOUT YOU-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Squeeze-out soll im Rahmen einer Verschmelzung von ABOUT YOU auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Zalando erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.the-perfect-fit.de

ÜBER ZALANDO

Zalando ist Europas führende E-Commerce-Plattform für Mode und Lifestyle, gegründet 2008 in Berlin. Zalando baut ein Ökosystem entlang zweier Wachstumsfelder: Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Business (B2B). Im B2C-Bereich bieten wir mehr als 52 Millionen aktiven Kund*innen in 25 Märkten ein inspirierendes und hochwertiges Einkaufserlebnis für Mode- und Lifestyle-Produkte, mit zahlreichen Marken aus einer Hand. Im B2B-Bereich öffnet Zalando seine Logistik-, Software- und Service-Infrastruktur für Markenpartner und Einzelhändler. Damit unterstützen wir deren E-Commerce-Transaktionen in ganz Europa – sowohl auf als auch außerhalb der Zalando-Plattform. Durch unsere Ökosystem-Vision wollen wir zu einem positiven Wandel in der Mode- und Lifestyle-Branche beitragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.zalando.de

ÜBER ABOUT YOU

Die ABOUT YOU Group ist eine international operierende E-Commerce-Gruppe und in verschiedene strategische Geschäftsfelder gegliedert: Der Online-Fashion-Store ABOUT YOU bildet das Business-to-Consumer-Geschäft. Mit über 12 Mio. aktiven Kund*innen ist ABOUT YOU einer der größten Onlinehändler für Fashion und Lifestyle in Europa und der führende Anbieter eines personalisierten Einkaufserlebnisses auf dem Smartphone. In der ausgezeichneten ABOUT YOU App und auf aboutyou.com finden die Kund*innen neben Inspiration ein Sortiment mit rund 750.000 Artikeln von nahezu 4.000 Marken. Das Business-to-Business-Geschäft der Group wird größtenteils durch die SCAYLE GmbH abgebildet. SCAYLE bietet ein modernes, cloud-basiertes Enterprise-Shop-System, welches es Marken und Händlern ermöglicht, ihr Digitalgeschäft schnell und flexibel zu skalieren und an steigende Kundenbedürfnisse anzupassen. Rund 300 Online-Shops haben sich für die SCAYLE Commerce-Technologie im Lizenzmodell entschieden, darunter führende Marken und Händler wie Harrods, Manchester United, Deichmann, Fielmann und der FC Bayern. Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.aboutyou.de

Brainlab SE verschiebt geplanten Börsengang

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION IN FORM EINER AD HOC MITTEILUNG NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST.

München, 1. Juli 2025— Brainlab SE und die veräußernden Aktionäre haben heute beschlossen, den geplanten Börsengang und die Börsenzulassung der Brainlab SE zu verschieben. Die Aufnahme des Handels der Aktien der Brainlab SE im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse war für Donnerstag, den 3. Juli 2025 vorgesehen. Ein Börsengang zu einem späteren Zeitpunkt wird von Brainlab und den veräußernden Aktionären weiterhin geprüft.

Über Brainlab

Brainlab digitalisiert medizinische Abläufe von der Diagnose bis zur Therapie, um Ärzt:innen und Patient:innen bessere Behandlungsmöglichkeiten zu bieten. Das innovative Ökosystem von Brainlab bildet die Grundlage für moderne Medizin in rund 4000 Gesundheitseinrichtungen in 120 Ländern. Das vor mehr als 35 Jahren in München gegründete Unternehmen beschäftigt ca. 2000 Mitarbeiter:innen an 25 Standorten. Brainlab AG hat die Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) angestoßen.

Für weitere Informationen besuchen Sie Brainlab.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.06.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.06.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.06.2025 3,27 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,32 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 29,05 % unter dem Inventarwert vom 30.06.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. Juni 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Allerthal-Werke AG,
K+S AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
Redcare Pharmacy N.V.

RTL Group S.A.: Die Wettbewerbsbehörde ACM hat den Verkauf von RTL Nederland final genehmigt. Die Sonderdividende von 5,00 Euro je Aktie soll im Mai 2026 ausgezahlt werden. Taggleich wurde der vollständige Erwerb von Sky Deutschland zu einem Kaufpreis von 150 Mio. Euro zuzüglich einer Earn-out-Zahlung (max. 377 Mio. Euro) vermeldet. Der starke Kursanstieg der RTL-Aktie wurde zu Teilverkäufen genutzt.

Weleda AG: Die Generalversammlung am 13.06.2025 hat eine Dividende von 190 CHF je Partizipationsschein (Vorjahr: 70 CHF je PS) beschlossen. Zukünftig soll bis zu 30% des Ergebnisses als Dividende ausgeschüttet werden. Der Umsatz sei bis Ende April 2025 um 6,1% auf 159 Mio. Euro angestiegen, das Betriebsergebnis (EBIT) liege voll im Plan.

Redcare Pharmacy N.V.: Die aktuelle Kursschwäche wurde genutzt, um unsere Beteiligung deutlich aufzustocken.

1&1 AG: 1&1 senkte aufgrund höherer Vorleistungskosten beim National Roaming mit Vodafone die EBITDA-Prognose 2025 von 571 Mio. Euro auf 545 Mio. Euro. Im laufenden Angebot von United Internet (UI) liegt die Annahmequote per 30.06.2025 bei 2,40%. Der UI-Anteil steigt damit auf 83,20%. Die Annahmefrist endet am 03.07.2025.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

SYNLAB AG: Meilenstein in bahnbrechendem Projekt zur Früherkennung von Parkinson erreicht

Pressemitteilung vom 1. Juli 2025

- Erster Patient in klinische Studie im Rahmen des EU-finanzierten VαMPiRE-Projekts aufgenommen, das die Entwicklung eines nicht-invasiven Diagnosetests zur Früherkennung von Parkinson zum Ziel hat.

- Die Genetik-Abteilung von SYNLAB spielt eine entscheidende Rolle bei der Analyse genomischer Biomarker und unterstreicht damit die diagnostische Expertise des Unternehmens.

- 8 Millionen Euro EU-Förderung belegen das Vertrauen in die Fähigkeiten des Konsortiums zur Weiterentwicklung der Parkinson-Diagnostik.


SYNLAB, Europas führender Anbieter medizinischer Diagnostikdienstleistungen und Spezialtests, gibt einen bedeutenden Meilenstein bekannt: die Aufnahme des ersten Patienten in die klinische Studie des VαMPiRE-Projekts (Validation of α-synuclein Modifications in Parkinson’s Disorder Evolution). Das Projekt wird im Rahmen des Horizon-Europe-Programms von der Europäischen Union gefördert. An diesem Projekt arbeiten 13 europäische Partner und ein assoziierter Partner aus Australien zusammen. Ziel ist die Entwicklung eines neuartigen In-vitro-diagnostischen Tests zur Früherkennung und Überwachung von Parkinson, einer fortschreitenden neurodegenerativen Erkrankung, von der weltweit Millionen Menschen betroffen sind.

Die Parkinson-Krankheit stellt aufgrund ihres schleichenden Verlaufs und des Mangels an verlässlichen Biomarkern für eine Früherkennung eine große Herausforderung dar. Das VαMPiRE-Projekt begegnet dieser Herausforderung, indem es α-Synuclein-Isoformen in extrazellulären Vesikeln, die von Nervenzellen abgesondert wurden, einer großen Kohorte von Parkinson-Patienten und gesunden Personen analysiert. Mit diesem innovativen Ansatz sollen neue Biomarker identifiziert werden, die eine Erkennung von Parkinson bereits in einem sehr frühen Stadium ermöglichen – mit dem Ziel, Früherkennung, Krankheitsmanagement und letztendlich das Behandlungsergebnis für die Patienten zu verbessern.

Die großzügige EU-Förderung in Höhe von 8 Millionen Euro unterstreicht das Vertrauen in die Fähigkeiten des Konsortiums. Diese Mittel unterstützen die Zusammenarbeit von SYNLAB und den internationalen Partnern bei der Weiterentwicklung der Parkinson-Diagnostik und der Verbesserung der Patientenversorgung.

Die Genetik-Abteilung von SYNLAB, insbesondere das Zentrallabor in Castenedolo (BS), Italien, spielt eine Schlüsselrolle bei den genetischen Analysen des Projekts. Durch den Einsatz moderner Genomik-Technologien leistet SYNLAB einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines zuverlässigen und zugänglichen Tests zur Früherkennung von Parkinson.

Mit der Aufnahme des ersten Patienten in die klinische Studie (ClinicalTrials.gov-Kennung: NCT06941012) hat das VαMPiRE-Projekt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Damit beginnt eine umfassende Studie mit 600 Parkinson-Patienten und 600 gesunden Kontrollpersonen. In der Studie werden neueste KI-Modelle zur Erstellung von Algorithmen für die Datenanalyse genutzt, um die Zuverlässigkeit und Umsetzbarkeit des zu entwickelnden Tests sicherzustellen.

Mathieu Floreani, CEO von SYNLAB, kommentierte:

„Die Früherkennung wird entscheidend sein, um Parkinson effektiv zu behandeln. Wenn wir die Krankheit in einem sehr frühen Stadium identifizieren können, verbessern sich die Behandlungsmöglichkeiten und die Lebensqualität der Patienten erheblich. SYNLAB setzt sich dafür ein, die Diagnostik weiterzuentwickeln und unsere Expertise für eine bessere globale Gesundheitsversorgung einzusetzen.“

Dr. Iris Faull, Chief Medical Officer von SYNLAB, ergänzte:

„Die umfangreiche EU-Förderung für das VαMPiRE-Projekt unterstreicht das Vertrauen in die Fähigkeiten des Konsortiums sowie die gesellschaftliche und gesundheitliche Bedeutung von Parkinson. Unsere Teilnahme unterstreicht das Engagement von SYNLAB für wegweisende Ideen, Forschung und Innovation. Wir sind stolz darauf, mit unserer Exzellenz in der Genomik einen Beitrag zu leisten und mit renommierten Institutionen zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung modernster Diagnostik-Tools voranzutreiben, die Patienten und Gesundheitssystemen weltweit zugutekommen werden.“

Dr. Mariarosaria Incoronato, wissenschaftliche Leiterin der Studie bei SYNLAB Italien, sagte:

„Wir freuen uns, Teil des VαMPiRE-Projekts zu sein und zur Entwicklung innovativer Diagnostik für die Parkinson-Krankheit beizutragen. Unser Team engagiert sich für den medizinischen Fortschritt und die Verbesserung der Patientenversorgung durch modernste Genomik-Technologien.“

Montag, 30. Juni 2025

Gateway Real Estate AG sichert Finanzierung für bedeutende Projektentwicklung – positive Ergebnisauswirkung von über 100 Mio. EUR – Veröffentlichung von Konzern- und Halbjahresabschluss in Q3

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 30. Juni 2025. Die Gateway Real Estate AG („Gesellschaft“ und mit ihren Tochtergesellschaften „Gateway“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) hat heute mit mehreren Finanzierungspartnern verbindliche Finanzierungsvereinbarungen zur Prolongation einer großvolumigen Projektentwicklung abgeschlossen.

Auf Grundlage der heutigen Vereinbarungen ergibt sich eine positive Ergebnisauswirkung von über 100 Mio. EUR im Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2025.

Mit dieser Finanzierung ist ein zentraler Baustein im Rahmen der laufenden Abschlussarbeiten geschaffen worden, die in den kommenden Wochen planmäßig fortgeführt werden. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, sowohl den testierten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 als auch den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2025 im dritten Quartal 2025 zu veröffentlichen. Der konkrete Veröffentlichungstermin wird fristgerecht gemäß den gesetzlichen Anforderungen bekannt gegeben.

H&R Holding GmbH: Annahmefrist beginnt: Aktionäre können ihre Aktien nun in das freiwillige öffentliche Erwerbsangebots für die H&R GmbH & Co. KGaA einbringen

Corporate News vom 30. Juni 2025

- Nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin können Aktionäre das Erwerbsangebot ab heute bis zum 11. August 2025 um 24:00 Uhr MEZ annehmen

- Angebotspreis in Höhe von EUR 5,00 je H&R KGaA-Aktie bietet Aktionären die einmalige Gelegenheit, ihre Aktien zu attraktiven Konditionen an die Gründer- und Mehrheitsgesellschafterfamilie zu veräußern und die notwendige Transformation des Unternehmens zu unterstützen

- Angebotspreis entspricht einer sicheren und attraktiven Prämie von ca. 32,79 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aktie in den sechs Monaten vor dem 16. Mai 2025

- Die von der H&R KGaA ausgeschüttete Dividende für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 0,10 verbleibt den Aktionären, auch wenn sie das Angebot annehmen

- Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 85 %

- Geschäftsführung und Aufsichtsrat der H&R KGaA unterstützen das Erwerbsangebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären die Annahme des Erwerbsangebots zu empfehlen


Die H&R Holding GmbH (die „Bieterin“), eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, hat heute nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA („H&R KGaA“, ISIN: DE000A2E4T77), veröffentlicht. Das Erwerbsangebot zielt auf die Aufstockung der mittelbaren Beteiligung der Bieterin und von Nils Hansen von derzeit 61,45 % auf mindestens 85 % an der H&R KGaA ab.

Die Bieterin reagiert mit dem Erwerbsangebot auf die steigenden Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Spezialchemie. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, wird die H&R KGaA in den kommenden Jahren signifikante Investitionen in die Erneuerung und Transformation ihrer Raffinerien tätigen müssen. Dies wird erhebliche finanzielle Mittel der H&R KGaA binden, das Ergebnispotenzial limitieren und damit die Ausschüttungsfähigkeit der Gesellschaft auf Jahre hinaus einschränken. Die Bieterin und die Geschäftsführung der H&R KGaA sind überzeugt, dass das Unternehmen von einer Vereinfachung der Aktionärsstruktur und einer Konsolidierung der Aktien profitieren würde.

Die Aktionäre der H&R KGaA haben ab heute die Möglichkeit, das Erwerbsangebot anzunehmen und ihre Aktien zu einem Preis von EUR 5,00 je H&R KGaA-Aktie in bar anzudienen. Dies entspricht einer Prämie von (i) ca. 31,23 % gegenüber dem XETRA-Schlusskurs der Aktie vom 15. Mai 2025, dem letzten Börsenschlusskurs vor der Veröffentlichung der Bieterin über ihre Absicht zur Abgabe des Erwerbsangebots am 16. Mai 2025, (ii) ca. 28,46 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aktie in den drei Monaten vor dem 16. Mai 2025 sowie (iii) ca. 32,79 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aktie in den sechs Monaten vor dem 16. Mai 2025. Die von der H&R KGaA ausgeschüttete Dividende für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 0,10 je Aktie wurde den Aktionären am 30. Mai 2025 ausgezahlt und verbleibt diesen auch im Falle der Annahme des Erwerbsangebots. Das Erwerbsangebot bietet den H&R KGaA-Aktionären somit die einmalige Gelegenheit, eine Aktie mit geringer Liquidität und hoher Volatilität zu attraktiven Konditionen an die Bieterin zu veräußern und damit die für den langfristigen Erfolg des Unternehmens entscheidende Transformation zu unterstützen.

Erwerbsangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 85 %

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der H&R KGaA unterstützen das Erwerbsangebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den H&R KGaA-Aktionären die Annahme des Erwerbsangebots im Rahmen ihrer begründeten Stellungnahme zu empfehlen.

Das Erwerbsangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 85 % der ausstehenden H&R KGaA-Aktien, einschließlich des Anteils von 61,45 % der H&R KGaA-Aktien, die bereits heute Herrn Nils Hansen zugerechnet werden. Zudem hat die Bieterin eine Einbringungsvereinbarung über insgesamt 6,06 % der H&R KGaA-Aktien mit der Wilhelm Scholten Beteiligungen GmbH, der Ölfabrik Wilhelm Scholten GmbH und der SRS Schmierstoff Vertrieb GmbH abgeschlossen, die von Herrn Wilhelm Scholten beherrscht werden. Herr Scholten wird an der H&R KGaA mittelbar im gleichen Umfang beteiligt bleiben wie zuvor. Über die auflösende Bedingung des Nichterreichens der Mindestannahmeschwelle hinaus unterliegt das Erwerbsangebot keinen Bedingungen.

Die Annahmefrist endet am 11. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Einzelheiten der Annahme des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. H&R KGaA-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzten, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von der Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die gegebenenfalls ein Handeln vor dem offiziellen Ende der Annahmefrist erfordern.

Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erwartet.

Nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt die Bieterin, die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, um die notwendige Transformation der deutschen Raffineriestandorte der H&R KGaA potenziell abseits des Börsenumfelds voranzutreiben.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot sind verfügbar unter www.chem-offer.com. Exemplare der Angebotsunterlage werden zur kostenlosen Ausgabe von der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland bereitgehalten (Bestellung zur Versendung der Angebotsunterlage unter Angabe einer vollständigen Versandadresse per E-Mail an HR-Offer@commerzbank.com). Eine Hotline für Aktionäre für Fragen zum Erwerbsangebot ist montags bis freitags zwischen 9:00 – 18:00 Uhr MEZ unter +49 (0)211 43079242 oder über HR-Offer-eu@fgsglobal.com erreichbar.

Über die H&R GmbH & Co. KGaA

Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den Börsen Hamburg und Düsseldorf notierte H&R GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.

Weitere Informationen zur H&R KGaA finden Sie unter www.hur.com

Über die H&R Holding GmbH und Nils Hansen

Die H&R Holding GmbH ist eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, die zur Beteiligung an Gesellschaften gegründet wurde.

Nils Hansen ist der langjährige beherrschende Gesellschafter der H&R GmbH & Co. KGaA. Er übernahm im Jahr 1973 im Alter von 33 Jahren die alleinige Verantwortung für das traditionsreiche Hamburger Handelshaus Hansen & Rosenthal. In den frühen 1990er Jahren erfolgte unter seiner Federführung der Erwerb des Raffineriestandorts Salzbergen und die dortige Umstellung von der reinen Schmierstoff- zur diversifizierten Spezialitätenproduktion. Der Standort wurde im Jahr 2001 in die WASAG Chemie AG im Wege einer Verschmelzung eingebracht, hieraus entstand zunächst die H&R WASAG AG. Die Aktien der H&R WASAG AG wurden ab Juli 2002 an der Börse gehandelt. Später erfolgte die Umfirmierung in die H&R AG. Der Erwerb des Raffineriestandortes Ölwerke Schindler GmbH im Hamburger Hafen im Jahr 2004 beschleunigte die Entwicklung zu einem der führenden Produzenten von ölbasierten Spezialitäten weiter. 2015/16 erfolgte die mehrheitliche Einbringung des Chinageschäftes und die Umwandlung in die H&R KGaA. Nils Hansen ist seit der Verschmelzung im Jahr 2001 größter Gesellschafter der heutigen H&R KGaA. Er wird durch seine beiden Söhne Niels H. Hansen und Sven Hansen wesentlich in der Führung und Zukunftsgestaltung der H&R-Gruppe unterstützt.

Erwerbsangebot für Kommanditaktien der H&R GmbH & Co. KGaA: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die H&R Holding GmbH hat den Aktionären der H&R GmbH & Co. KGaA ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 5,00 Euro je Aktie der H&R GmbH & Co. KGaA unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 30. Juni 2025 bis zum 11. August 2025.

Zu der Angebotsunterlage der H&R Holding GmbH vom 30. Juni 2025:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/H_R.html

Wolford AG: Wolford AG startet Verfahren zur Kapitalerhöhung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Wolford AG hat heute beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, das Verfahren zur Durchführung einer Kapitalerhöhung zu starten. Durch die Kapitalerhöhung sollen der Gesellschaft zusätzliche Eigenmittel zugeführt werden. Die Kapitalerhöhung soll spätestens im 1. Quartal 2026 abgeschlossen sein.

thyssenkrupp AG: Abspaltung des Segments Marine Systems

thyssenkrupp AG Duisburg und Essen − ISIN DE0007500001 − Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am Freitag, dem 8. August 2025, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ).

Die Hauptversammlung wird in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 17 Absatz 6 der Satzung abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Hauptverwaltung der thyssenkrupp AG, thyssenkrupp Allee 1, 45143 Essen.

Die gesamte Hauptversammlung wird live in Bild und Ton auf der Internetseite der Gesellschaft

www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung

und im InvestorPortal übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Rechte - wie unter Ziffer III. dieser Einladung im Einzelnen beschrieben - über das InvestorPortal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft

www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung

zur Verfügung gestellt wird.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Nachdem die thyssenkrupp AG ihre ordentlichen Hauptversammlungen 2023 und 2025 virtuell und ihre ordentliche Hauptversammlung 2024 als Präsenzhauptversammlung abgehalten hat, haben Vorstand und Aufsichtsrat bei der Entscheidung über das Format für diese außerordentliche Hauptversammlung zunächst die positiven Erfahrungen mit den von der Gesellschaft bislang durchgeführten virtuellen Hauptversammlungen und die mit einer Mehrheit von 94,92 % des vertretenen Grundkapitals von der Hauptversammlung am 31. Januar 2025 beschlossene erneute Satzungsermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen berücksichtigt. Die bisherigen Erfahrungen sowie die breite Zustimmung der Aktionäre zu der erneuten Satzungsermächtigung unterstreichen, dass virtuelle Hauptversammlungen auch aus Sicht der Aktionäre und Investoren rechtssicher, effizient und unter Wahrung der Aktionärsrechte abgehalten werden können. Daneben hat auch die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung bei der Formatwahl eine Rolle gespielt, u.a. im Hinblick auf die allgemein erhöhten Sicherheitsanforderungen an die Durchführung von Veranstaltungen mit Schwerpunkt im Verteidigungssektor. Darüber hinaus fällt die außerordentliche Hauptversammlung in die Sommerferienzeit. Insofern soll das virtuelle Format allen Aktionären eine ortsunabhängige Teilnahme ermöglichen.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Format der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2025 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat zudem mit dem Format der für den 30. Januar 2026 geplanten nächsten ordentlichen Hauptversammlung befasst und beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung 2026 mit den dann anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat erneut als Präsenzhauptversammlung abgehalten werden soll.

I. Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH


thyssenkrupp strebt eine Verselbständigung seines Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung an. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG werden aufgrund der Abspaltung unmittelbar an der neuen Holdinggesellschaft für das Segment Marine Systems minderheitlich beteiligt, die dann an der Börse notiert werden soll. Durch die Beteiligung an der börsennotierten Holdinggesellschaft des Segments Marine Systems sollen die Aktionäre der thyssenkrupp AG direkt von der starken Stellung des Segments Marine Systems und dessen durch die Verselbständigung weiter unterstützten Wachstums- und Wertpotenzialen profitieren.

Zu diesem Zweck hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG beschlossen, zunächst das Segment Marine Systems unter einer neuen Obergesellschaft, der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (nach Wirksamwerden eines Formwechsels in die Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zukünftig firmierend als TKMS AG & Co. KGaA) (nachfolgend „TKMS Holding“), zusammenzufassen. Im Rahmen der Abspaltung soll nun eine Minderheitsbeteiligung an dieser neuen Obergesellschaft des Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG übergehen. Unmittelbar mit Wirksamwerden der Abspaltung sollen sämtliche Kommanditaktien der TKMS Holding sodann zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Zur Vorbereitung der Abspaltung werden 49 % der Anteile an dem zu verselbständigenden Geschäft, insbesondere an der thyssenkrupp Marine Systems GmbH, auf die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, übertragen; 89,9 % der 49 % des zu verselbständigen Geschäfts werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 und die übrigen 10,1% der 49 % werden aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Abspaltung übertragen. Sodann wird die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (einschließlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG von der thyssenkrupp AG als übertragendem Rechtsträger auf die TKMS Holding als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Kommanditaktien der TKMS Holding an die Aktionäre der thyssenkrupp AG übertragen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Aktionäre der thyssenkrupp AG 49 % der Kommanditaktien der TKMS Holding und die thyssenkrupp AG die verbleibenden 51 % der Kommanditaktien der TKMS Holding halten. Grundlage der Abspaltung ist der von der thyssenkrupp AG und der TKMS Holding am 23. Juni 2025 mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Irriger in Essen (UVZ-Nr. UI-429/2025) [Anm.: Nummer wird durch den Notar noch mitgeteilt.] abgeschlossene Abspaltungs- und Übernahmevertrag (der „Abspaltungs- und Übernahmevertrag“).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,

dem Abschluss des Abspaltungs- und Übernahmevertrags zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025, der in Abschnitt II. dieser Einladung nebst Anlagen abgedruckt ist, zuzustimmen.

Die Abspaltung ist im gemeinsamen Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH ausführlich wirtschaftlich und rechtlich erläutert und begründet. Darüber hinaus wurde die Abspaltung gemäß § 125 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 UmwG von einem gerichtlich bestellten, sachverständigen Spaltungsprüfer geprüft. Der Spaltungsprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung einen umfassenden schriftlichen Prüfungsbericht erstattet.

Folgende die Abspaltung betreffende Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung an im Internet unter

www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung

zugänglich:

• der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025 nebst seinen Anlagen,

• der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die thyssenkrupp AG und den Konzern für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

• der festgestellte Jahresabschluss der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

• die Zwischenbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. März 2025,

• die Zwischenbilanz der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH zum 31. März 2025,

• der gemeinsame Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 20. Juni 2025 und

• der von der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestelltem, sachverständigem Spaltungsprüfer, erstattete Prüfungsbericht.

2. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz zum 31. Dezember 2024

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor:

Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer für die unter Tagesordnungspunkt 1 geschilderte Abspaltung des Segments Marine Systems nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 gewählt.

Der Prüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Empfehlung zu diesem Tagesordnungspunkt 2 erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

II. Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (Tagesordnungspunkt 1)

(...)

Sedlmayr Grund und Immobilien Aktiengesellschaft: Hauptversammlung am 18. Juli 2025 findet einladungsgemäß statt

Corporate News vom 30. Juni 2025

Die Wirksamkeit sämtlicher Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Sedlmayr Grund und Immobilien AG („Gesellschaft“) vom 13. Mai 2025 – einschließlich des Gewinnverwendungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 2 – stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass gegen den jeweiligen Beschluss nicht fristgerecht Anfechtungsklage erhoben wird. Das Landgericht München I hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung, insbesondere der Gewinnverwendungsbeschluss, fristgerecht angefochten wurden. Die jeweilige aufschiebende Bedingung ist aufgrund dessen nicht eingetreten und die Beschlüsse vom 13. Mai 2025, insbesondere der Gewinnverwendungsbeschluss, sind daher unwirksam.

Die Gesellschaft hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Juni 2025 vorsorglich zu einer ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 18. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München eingeladen. Diese Hauptversammlung wird einladungsgemäß stattfinden.

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
Der Vorstand

Schaeffler AG: Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und Umstellung der Börsennotierung

Stammaktien
- ISIN DE000SHA0019 (alt) - WKN SHA001 (alt)
- ISIN DE000SHA0100 (neu) - WKN SHA010 (neu)

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG, Herzogenaurach, (die „Gesellschaft“) hat am 24. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Inhaberaktien“) in auf den Namen lautende Stückaktien („Namensaktien“) und die entsprechenden Änderungen der Satzung der Gesellschaft beschlossen.

Die mit der Umstellung verbundenen Satzungsänderungen wurden am 14. Mai 2025 in das Handelsregister B der Gesellschaft beim Amtsgericht Fürth (HRB 14738) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 944.884.641,00 ist nunmehr in insgesamt 944.884.641 auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt, auf die ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 entfällt. Eine Vinkulierung der Aktien ist nicht vorgesehen. Seit dem 26. Juni 2025 werden die Stammaktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000SHA0100 / WKN SHA010 als Namensaktien notiert.

Im Zusammenhang mit der Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien erfolgte eine wertpapiertechnische Umstellung der Depotbestände zum 27. Juni 2025 abends (Record-Tag). Dazu wurden die bei Kreditinstituten unter der ISIN DE000SHA0019 depotverwahrten Bestände an Inhaberaktien jeweils im Verhältnis 1:1 in Namensaktien umgestellt. Vom 30. Juni 2025 an (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktien unter der neuen ISIN DE000SHA0100.

Das in auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilte Grundkapital wird durch zwei Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Aktionäre der Gesellschaft sind an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an den Stammaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Im Zuge der Umstellung der Inhaberaktien der Gesellschaft auf Namensaktien hat die Gesellschaft ein Aktienregister errichtet. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Im Aktienregister der Gesellschaft sind Aktionäre, soweit sie natürliche Personen sind, mit ihrem Namen, ihrem Geburtsdatum und ihrer Postanschrift, soweit sie juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften sind, mit ihrer Firma, ihrem Sitz und ihrer Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall mit einer elektronischen Adresse und der Stückzahl der gehaltenen Aktien eingetragen.

Herzogenaurach, den 30. Juni 2025

Schaeffler AG
Der Vorstand

Samstag, 28. Juni 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical erfolgreich ab

Corporate News

- CVC hat sich insgesamt 27,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an CompuGroup Medical gesichert; Gründerfamilie Gotthardt bleibt Mehrheitseigentümer mit 50,12 %

- Mit CVC als zweitem Ankeraktionär kann CompuGroup Medical ihre langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie noch besser umsetzen

- Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wurde zum Ende des 24. Juni 2025 wirksam

- Nach Abschluss des Delisting erhält CVC drei Sitze im erweiterten Verwaltungsrat von CompuGroup Medical; Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle


Koblenz, Frankfurt – Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten und verwaltet werden, hat heute die finalen Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CompuGroup Medical" oder "CGM") bekanntgegeben. Zum Ende der Annahmefrist am 24. Juni 2025 wurde das Delisting-Erwerbsangebot für rund 3,39 % aller Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Insgesamt hat sich CVC bis zum heutigen Tag damit einen Anteil von rund 27,78 % des Grundkapitals CGM über die Bieterin gesichert. Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt behalten ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical und halten weiterhin rund 50,12 % aller Aktien. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, und das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen.

Das Delisting der CompuGroup Medical von der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Ende des 24. Juni 2025 wirksam. Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse hat die Geschäftsführung von CompuGroup Medical unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Notierung der CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate Exchange zu beenden.

Gemäß den Bestimmungen der Investorenvereinbarung mit CVC wird der Verwaltungsrat von CompuGroup Medical ab Juli von fünf auf sechs Mitglieder erweitert. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält CVC drei Sitze im Verwaltungsrat. Die Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolle über den Verwaltungsrat und wird durch drei Vertreter repräsentiert: Frank Gotthardt als Vorsitzender, Prof. (apl.) Dr. Daniel Gotthardt und Dr. Klaus Esser. CVC wird durch Dr. Daniel Pindur, Can Toygar und Christoph Röttele im Verwaltungsrat vertreten. Gemeinsam werden die Familie Gotthardt und CVC ihre Expertise einbringen, um die langfristige Wachstums- und Innovationsstrategie von CGM weiter voranzutreiben.

Frank Gotthardt, Vorsitzender des Verwaltungsrats der CompuGroup Medical, sagte: „Ich möchte Stefanie Peters und Prof. (apl.) Dr. med. Karl Heinz Weiss meinen herzlichen Dank für ihre wertvolle Unterstützung von CGM während ihrer Amtszeit im Verwaltungsrat aussprechen. Ich freue mich darauf, in den kommenden Jahren gemeinsam mit CVC Innovationen und Wachstum voranzutreiben. Denn niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmal irgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt.”

Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagte: „Mit unserer strategischen Partnerschaft und dem erfolgreichen Delisting schlagen wir das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical auf. Gemeinsam haben wir die Möglichkeit, langfristig und gezielt zu investieren, um die führende Marktposition von CGM weiter zu stärken.“ Can Toygar, Partner bei CVC, ergänzte: „In enger Zusammenarbeit mit der Familie Gotthardt werden wir uns darauf konzentrieren, in die Zukunft des Unternehmens zu investieren, die Produktentwicklung voranzutreiben und herausragende Lösungen für die Kunden von CGM zu liefern.“

Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategische Partnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGM angekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April 2025 wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebots am 2. Mai 2025 offiziell in Kraft getreten. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC am 8. Mai 2025 die Unterzeichnung einer Vereinbarung bekannt, um CGM von der Börse zu nehmen. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical abgegeben.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird innerhalb der nächsten acht Bankarbeitstage vollzogen (d.h. spätestens am 9. Juli 2025). Aktionären von CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angedient haben, wird der Angebotspreis von 22,00 Euro je Aktie ausgezahlt. Weitere Informationen zur Abwicklung und Übertragung der angedienten Aktien sind auf der folgenden Website abrufbar: https://www.practice-public-offer.com/

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Freitag, 27. Juni 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Squeeze-out bei der SYNLAB AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Ephios Bidco GmbH, gegen eine Barabfindung in Höhe von 12,44 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2025 in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Westag AG: Westag AG ab Juli 2025 nicht mehr börsennotiert - Westag schließt Delisting ab

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Rheda-Wiedenbrück (26.06.2025/11:15 UTC+2)

Ab Dienstag, den 1. Juli 2025, sind die Aktien der Westag AG nicht mehr börsennotiert. Am Mittwoch, den 25. Juni 2025, widerrief die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der Westag AG sowohl die Zulassung der Stammaktien (ISIN: DE0007775207) als auch der Vorzugsaktien (ISIN: DE0007775231) zum Handel im regulierten Markt (General Standard). Der Widerruf wird antragsgemäß mit Ablauf des 30. Juni 2025 wirksam. Da auch die Zulassung der Westag-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Düsseldorf antragsgemäß zum Ablauf des 9. Juni 2025 widerrufen wurde, wird die Westag AG mit Ablauf des 30. Juni 2025 nicht mehr börsennotiert sein. Ab diesem Zeitpunkt können Westag-Aktien nicht mehr im regulierten Markt einer inländischen Börse gehandelt werden, zugleich entfallen die damit verbundenen Zulassungsfolgepflichten.

Westag AG - führender Hersteller von Holzwerkstoffen in Europa

Die Westag AG zählt europaweit zu den bedeutendsten Herstellern erstklassiger Holzwerkstofferzeugnisse für den Hoch- und Innenausbau. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete die Westag AG mit Hauptsitz in Rheda-Wiedenbrück einen Umsatz von 186,3 Millionen Euro. Sie fertigt sowohl Türen und Zargen, Küchenarbeitsplatten und Fensterbänken als auch Platten mit Hochdrucklaminaten und Mineralwerkstoffen sowie beschichtete Sperrholzplatten.

Donnerstag, 26. Juni 2025

PharmaSGP Holding SE hält ordentliche Hauptversammlung 2025 ab

Corporate News

- 91,12 % des eingetragenen Grundkapitals vertreten

- Gesetzliche Mindestdividende in Höhe von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Aktie beschlossen

- Vorstand berichtet über erfolgreiche operative Entwicklung 2024; Prognose für laufendes Geschäftsjahr 2025 bestätigt

Gräfelfing, 26. Juni 2025 – Das deutsche OTC-Pharmaunternehmen PharmaSGP Holding SE hat gestern seine ordentliche Hauptversammlung 2025 als Präsenzveranstaltung am Unternehmenssitz in Gräfelfing abgehalten. Die Anwesenheit des vertretenen Grundkapitals lag bei 91,12 %.

Im Rahmen der Hauptversammlung berichtete der Vorstand über das erfolgreiche Geschäftsjahr 2024. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der Umsatz um 17,5 % auf 118,8 Mio. EUR (Vorjahr: 101,1 Mio. EUR). Auch das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) konnte von 34,1 Mio. EUR im Jahr 2023 um 9,2 % auf 37,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 gesteigert werden. Die bereinigte EBITDA-Marge betrug 31,3 % (Vorjahr: 33,7 %).

Gemäß der bestehenden Dividendenpolitik hatten Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ursprünglich die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,51 EUR je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund des am 10. Juni 2025 angekündigten Delisting-Angebots hat die FUTRUE GmbH als Bieterin und Mehrheitsaktionärin in der Hauptversammlung einen Gegenantrag zur Beschließung der gesetzlichen Mindestdividende in Höhe von 0,05 EUR je PharmaSGP-Aktie eingebracht. Damit soll sichergestellt werden, dass den Aktionärinnen und Aktionären der PharmaSGP der angekündigte Angebotspreis von 28,00 EUR je Aktie ohne Abzug vorab ausgeschütteter Dividenden gewährt werden kann. Die Hauptversammlung hat dem Gegenantrag zugestimmt und die Ausschüttung der gesetzlichen Mindestdividende von 0,05 EUR je PharmaSGP-Aktie beschlossen.

Darüber hinaus informierte das Unternehmen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und bestätigte die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2025. Diese berücksichtigt unter anderem die anhaltenden geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Der Vorstand erwartet ein Umsatzniveau zwischen 122,0 Mio. EUR und 128,0 Mio. EUR. Im Mittel ergibt sich daraus ein Wachstum von rund 5 % gegenüber dem Vorjahr. Für das bereinigte EBITDA wird ein Ergebnis zwischen 37,0 Mio. EUR und 39,0 Mio. EUR prognostiziert. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 28,9 % bis 32,0 %. Im ersten Quartal 2025 erzielte PharmaSGP ein Umsatzplus von 10,8 % auf 33,5 Mio. EUR. Das bereinigte EBITDA legte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,0 % auf 9,2 Mio. EUR zu. Die daraus resultierende bereinigte EBITDA-Marge belief sich auf 27,5 % (Vorjahresquartal: 29,4 %).

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 stehen auf der Unternehmenswebseite der PharmaSGP im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.

Mittwoch, 25. Juni 2025

Freshfields berät New Work zum Squeeze-out durch Burda Digital

Pressemitteilung der Kanzlei Freshfields vom 24. Juni 2025

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die New Work SE (vormals XING SE) umfassend zum aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der New Work durch ihre Hauptaktionärin, die Burda Digital SE, beraten.

New Work bietet mit ihren Hauptmarken XING und kununu im deutschsprachigen Raum ein digitales Jobs-Netzwerk für Berufstätige sowie eine Bewertungsplattform für Unternehmen. Burda ist Teil der Burda Media-Gruppe und fokussiert sich auf den Auf- und Ausbau von neuen Geschäftsmodellen im Bereich des Verlagswesens mit Fokus auf digitalen Medien.

Die ordentliche Hauptversammlung der New Work SE hat am 23. Juni 2025 mit einer Mehrheit von 99,21 % der Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf Burda gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) zugestimmt. Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine von Burda festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie von New Work. Die Wirksamkeit des Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.

Zuvor hatte Burda sich im Rahmen ihres Delisting-Erwerbsangebots bereits circa 97,07 % des Grundkapitals der New Work gesichert und darauffolgend als Hauptaktionärin von New Work am 18. Februar 2025 ein förmliches Übertragungsverlangen an den Vorstand der New Work gerichtet und dieses am 7. Mai 2025 unter Angabe der festgelegten angemessenen Barabfindung konkretisiert.

Freshfields beriet New Work umfassend zu allen Aspekten des Squeeze-out-Verfahrens sowie bereits zuvor zu dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit Burda, dem sich anschließenden Delisting-Erwerbsangebot von Burda und dem Widerruf der Zulassung der New Work-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting).

Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt, hierbei unterstützt durch Associate Sean Tries, und umfasste außerdem Associates Dr. Christoph Beckmann und Dr. Martin Bialluch (alle Corporate/M&A, Hamburg).

Teams um den Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt haben New Work bereits seit über zehn Jahren zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen, M&A-Transaktionen sowie zur Binnen- und Außenkommunikation beraten.

Auf Seiten von New Work wurde der aktienrechtliche Squeeze-out von Dr. Rainer Altfuldisch (General Counsel) und Dr. Sandra Figgen (Senior Legal Counsel) begleitet.