- BUWOG-Aktionäre können ihre Aktien ab dem heutigen Handelsbeginn der
Wiener Börse bis zum 12. März 2018 um 17:00 (Wiener Ortszeit) andienen.
- Vonovia bietet wie angekündigt 29,05 EUR in bar je BUWOG-Aktie.
- Vonovia bietet zudem in der ersten Annahmefrist 115.753,65 EUR in bar je
Wandelschuldverschreibung mit einem Nominalbetrag von 100.000 EUR.
- Vonovia wird dieses Angebot vollständig durch Fremdmittel finanzieren.
Bochum, 5. Februar 2018 - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat heute die
Angebotsunterlage ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum
Erwerb aller ausstehenden Aktien der BUWOG AG ("BUWOG") veröffentlicht. Wie
am 18. Dezember 2017 angekündigt, beabsichtigt Vonovia ihren Wohnungsbestand
von rund 350.000 Wohnungen mit dem der BUWOG (rund 49.000 Wohnungen)
zusammenzuführen und damit Vorteile für Aktionäre und Mieter zu schaffen.
Vorstand und Aufsichtsrat der BUWOG unterstützen das öffentliche
Übernahmeangebot und stehen ihm vorbehaltlich der rechtlich vorgeschriebenen
Prüfungs- und Beurteilungsschritte positiv gegenüber.
Unter den Bedingungen der Angebotsunterlage bietet Vonovia den
BUWOG-Aktionären eine Barzahlung in Höhe von 29,05 EUR je BUWOG-Aktie. Den
Inhabern von BUWOG-Wandelschuldverschreibungen bietet Vonovia in der ersten
Annahmefrist 115.753,65 EUR in bar je Wandelschuldverschreibung mit einem
Nominalbetrag von 100.000 EUR. Dieser Preis wird auch in der sich bei Erfolg
des Angebots anschließenden dreimonatigen Nachfrist geboten, falls und
solange die BUWOG noch keine Bekanntmachung über den Kontrollwechsel nach
den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen veröffentlicht hat. Nach
dieser Bekanntmachung wird Vonovia in der Nachfrist einen entsprechend der
Marktpraxis reduzierten Preis von 93.049,33 EUR je Wandelschuldverschreibung
anbieten.
Vonovia wird dieses Angebot vollständig durch Fremdmittel, unter anderem aus
dem Erlös einer vor kurzem platzierten Anleiheemission, finanzieren.
Die Angebotsfrist beginnt am heutigen 5. Februar 2018 mit Handelsbeginn der
Wiener Börse und wird planmäßig am 12. März 2018 (17 Uhr Wiener Ortszeit)
auslaufen. Innerhalb dieser Angebotsfrist können BUWOG-Aktionäre und Inhaber
von Wandelschuldverschreibungen das Angebot annehmen und ihre Aktien bzw.
Wandelschuldverschreibungen andienen. Die Unicredit Bank Austria AG in Wien
agiert als Zahlstelle für das Angebot.
Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist erforderlich, dass der
Gesellschaft bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 12. März 2018
mindestens 50% plus 1 Aktie aller dann ausgegebenen BUWOG-Aktien angedient
werden. Diese gesetzlich vorgegebene Mindestannahmeschwelle kann nicht
herabgesetzt oder außer Kraft gesetzt werden.
Der Vollzug des Angebots steht überdies wie angekündigt unter der Bedingung
der Freigabe der Übernahme durch die österreichische
Bundeswettbewerbsbehörde sowie weiteren in der Angebotsunterlage näher
dargestellten marktüblichen Bedingungen. Das deutsche Bundeskartellamt hat
die Freigabe für die geplante Übernahme bereits erteilt.
Die Angebotsunterlage steht im Internet unter
http://de.vonovia-tob.de zur
Verfügung. Eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage
ist ebenfalls online abrufbar.