Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG")
Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot der AMG Invest GmbH, Frankfurt am Main ("Bieter"), an die Aktionäre der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft, München, ist innerhalb der Annahmefrist, die am 25. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) ("Meldestichtag") abgelaufen ist, für insgesamt 154.366 Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft ("Graphit KropfmühlAktien") angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 5,36 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft.
Der Bieter hält am Meldestichtag 2.538.917 Graphit Kropfmühl-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,16 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft.
Während der Annahmefrist hat der Bieter 940 Aktien über die Börse erworben.
Darüber hinaus halten weder der Bieter, die mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zum Meldestichtag Graphit Kropfmühl-Aktien noch werden Ihnen zum Meldestichtag Stimmrechte aus Graphit Kropfmühl-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. Weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen hielten zum Meldestichtag Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne von §§ 25, 25a WpHG, die es ermöglichen, bereits ausgegebene Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft zu erwerben.
Die Gesamtzahl der Graphit Kropfmühl-Aktien, für die das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der 2.539.857
Graphit Kropfmühl-Aktien, welche der Bieter bereits hält bzw. börslich erworben hat, beläuft sich auf 2.694.223 Graphit Kropfmühl-Aktien, was einem Anteil von ca. 93,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft entspricht.
Frankfurt am Main, den 2. Mai 2012
AMG Invest GmbH