Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
18.10.2017 - Der Vorstand der GfK SE hat heute erfahren, dass der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der GfK SE vom 21. Juli 2017 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. mit Sitz in Amsterdam (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 46,08 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG gestern in das Handelsregister eingetragen wurde. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin übergegangen. Die Notierung der Aktien der GfK SE wird voraussichtlich in Kürze enden.
18.10.2017 - Der Vorstand der GfK SE hat heute erfahren, dass der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der GfK SE vom 21. Juli 2017 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. mit Sitz in Amsterdam (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 46,08 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG gestern in das Handelsregister eingetragen wurde. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin übergegangen. Die Notierung der Aktien der GfK SE wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die Acceleratio Capital N.V. demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
GfK SE
Der Vorstand