von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund (AZ. 20 O 57/04 AktE) hinsichtlich des am 12. Februar 2004 zwischen der Wasser und Gas Westfalen GmbH und der Gelsenwasser AG als abhängigen Unternehmen abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags hat der gerichtlich bestellte Sachverständige nun sein Gutachten vorgelegt. In dem Gutachten vom 28. Februar 2011 kommt der Wirtschaftsprüfer Dr. Ellerich zu dem Ergebnis, dass eine angemessene Barabfindung nach seiner Ansicht EUR 370,34 je Gelsenwasser-Stückaktie betrage. Als angemessene Ausgleichszahlung (§ 304 AktG) seien EUR 17,91 anzusetzen. Die Firma Wasser und Gas hatte lediglich EUR 353,14 als Abfindung und EUR 17,74 als Ausgleich angeboten.
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