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Dienstag, 1. September 2020

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der ISRA VISION AG

Aus der Insidermitteilung vom 31. August 2020:

ISRA VISION AG (ISIN: DE 0005488100) - eines der globalen Top-Unternehmen für industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision), weltweit einer der führenden Anbieter für Oberflächeninspektion und für 3D Machine Vision Anwendungen, veröffentlicht am 31. August 2020 seine Quartalszahlen für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020. Die COVID-19-Pandemie beeinflusst die Weltwirtschaft weiterhin signifikant, was sich auch in ISRAs Geschäftsentwicklung im dritten Quartal 2019/2020 zeigt. Das Unternehmen verbucht im Berichtszeitraum einen Umsatz von 89,8 Millionen Euro (Q3-YTD 18/19: 110,6 Millionen Euro), ein Rückgang von knapp 19 Prozent im Vergleich zu den starken Vorjahreszahlen. Das EBT in Höhe von 11,7 Millionen Euro (Q3-YTD 18/19: 24,5 Millionen Euro) spiegelt ebenfalls die momentan schwierige konjunkturelle Lage der gesamten Branche wider. (...)

Ein Wachstumstreiber von ISRA ist die technologisch führende Stellung im Markt. Um diese zu halten beziehungsweise weiter auszubauen, investiert das Unternehmen auch in der aktuellen Situation mit 17,5 Millionen Euro in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres signifikant in Forschung und Entwicklung (Q3-YTD 18/19: 16,1 Millionen Euro). Dies entspricht einem Anteil von knapp 17 Prozent der Gesamtleistung (Q3-YTD 18/19: 13 Prozent). Ausgaben für Vertrieb und Marketing belaufen sich auf 18,8 Millionen Euro (Q3-YTD 18/19: 21,3 Millionen Euro), ein Minus von knapp 12 Prozent. Die Verwaltungskosten konnten trotz des hohen Aufwands anlässlich der strategischen Partnerschaft mit Atlas Copco mit 4,1 Millionen Euro (Q3-YTD 18/19: 4,0 Millionen Euro) nahezu konstant gehalten werden. (...)

Wie bereits berichtet ist am 29. April 2020, die Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Atlas Copco Gruppe für die ISRA VISION AG abgelaufen. Atlas Copco hält nun 92,19 Prozent der Aktien von ISRA. Die letzte Angebotsbedingung, die Genehmigung durch das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS), wurde Mitte Juni erteilt. Zudem hat die Atlas Copco Germany Holding AG dem Vorstand der ISRA VISION AG am 3. August 2020 das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der ISRA VISION AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG beschließen zu lassen.

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