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Freitag, 6. März 2015

HOMAG-Aktionäre stimmen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. März 2015 haben die Aktionäre der HOMAG Group AG dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen dem Holzbearbeitungsmaschinenhersteller und der Dürr Technologies GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Dürr AG, zugestimmt. An der Hauptversammlung hatten ca. 170 Anteilseigner teilgenommen. Damit wurde eine Präsenz von ca. 85 % des Grundkapitals erreicht.

Mit dem Organvertrag unterstellt die HOMAG Group AG die Leitung ihrer Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Diese hat aufgrund dieser Strukturmaßnahme das Recht, dem Vorstand der HOMAG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand der HOMAG ist verpflichtet, den Weisungen der Dürr Technologies GmbH Folge zu leisten. Die HOMAG verpflichtet sich darüber hinaus, ihren gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen. Der Vertrag muss zu seiner Wirksamkeit noch im Handelsregister der HOMAG eingetragen werden.
 
HOMAG ist ein weltweit führender Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holzverarbeitende Industrie. Die Gesellschaft ist weltweit aktiv und hat nach eigenen Angaben einen geschätzten Weltmarktanteil von 28%.

Im Juli 2014 war der Einstieg des ebenfalls weltweit aktiven Maschinen- und Anlagenbaukonzern
Dürr bei HOMAG verkündet worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/07/die-durr-ag-sichert-sich-758-der.html. Demnach hatte Dürr mit verschiedenen Großaktionären Vereinbarungen zum Erwerb von insgesamt 53,7% der HOMAG-Aktien getroffen (mit mehr als 75% der Stimmrechte durch Beitritt zu einem Poolvertrag). Diesbezüglich wurde auf Kaufverträge mit der Deutschen Beteiligungs AG (39,5 % der Aktien), dem Aktienpool Schuler/Klessmann (3 %) und zwei weiteren Aktionären (rund 11%) verwiesen. Als Kaufpreis für die 53,7 % der HOMAG-Aktien wurde ein Betrag von EUR 219 Mio. genannt. Nach der Meldung war mit der Familie Schuler und der Klessmann-Stiftung, die zuvor im Rahmen eines Aktienpools 25,1 % an HOMAG gehalten hatten, ein Beitritt von Dürr zum Pool vereinbart worden. Zwischen der ehemaligen Großaktionärin Deutsche Beteiligungs AG und dem Aktienpool Schuler/Klessmann war es nach Berichten früher zu Auseinandersetzungen gekommen.

Im Anschluss an diese Kaufverträge hatte Dürr ein öffentliches Übernahmeangebot in Höhe von EUR 26,35 je HOMAG-Aktie gemacht, das allerdings - trotz einer Verlängerung der Annahmefrist, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/09/verlangerung-des-ubernahmeangebots-fur.html - auf wenig Resonanz stieß.

Die Dürr Technologies GmbH hält seit Mitte Oktober 2014 etwa 55,9 % der HOMAG-Aktien. Mitte November waren daraufhin Verhandlungen über einen Beherrschungsvertrag aufgenommen worden, der später noch um einen Gewinnabführungsvertrag ergänzt wurde. Mit dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde den restlichen Aktionäre im Gegenzug eine Barabfindung in Höhe von zunächst EUR 29,47 je Homag-Aktie sowie einen Ausgleich ("Garantiedividende") in Höhe von brutto EUR 1,27 je Aktie angeboten. Kurz vor der Hauptversammlung war der Ausgleich wegen des anzusetzenden niedrigeren Basiszinssatzes auf brutto EUR 1,18 (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,01) je HOMAG-Aktie (und damit etwas niedriger) festgesetzt und die Abfindung auf EUR 31,56 je HOMAG-Aktie erhöht worden, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/homag-group-ag-hohe-von-ausgleich-und.html.

Die Höhe von Abfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

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