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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 9. Dezember 2022

Schwarzbuch Börse 2022: Annus horribilis

In vielerlei Hinsicht war 2022 ein ziemlich furchtbares Jahr. Die zahlreichen Krisen wirkten sich entsprechend negativ auf das Börsengeschehen aus. Doch damit nicht genug: Viele Unternehmen am Kapitalmarkt hatten wieder mit hausgemachten Problemen zu kämpfen. Und das kostete die Anleger im schlimmsten Fall viel Geld. Der Immobilienkonzern Adler Group ist hier wohl das prominenteste Beispiel in diesem Jahr.

Steigende Zinsen und Preise, Lieferkettenprobleme und Materialmangel ließen 2022 viele Immobilienaktien abstürzen. Ganz besonders schlimm erwischte es die Adler Group. Betroffen von dem Skandal um das Wohnungsunternehmen sind die Aktionäre von vier Unternehmen der Gruppe und die Inhaber von insgesamt 14 Schuldtiteln. Verantwortlich für die Schieflage scheint aber u. a. das Management der Adler Group zu sein, das eine Reihe von fragwürdigen Deals zu verantworten hat.

Das Fass zum Überlaufen brachte das Adler-Management, als es als Reaktion auf Vorwürfe des britischen Leerverkäufers Fraser Perring die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bat, die Kritikpunkte zu untersuchen. Die Prüfer kamen dabei nicht nur zu dem Schluss, dass so mancher Vorwurf von Perring nicht zu widerlegen sei. Sondern sie merkten auch an, dass ihnen zur Bewertung einiger Sachverhalte nicht alle nötigen Unterlagen vorgelegt wurden, was Zweifel an der Seriosität der mit der Adler Group verbundenen Personen weiter nährte. Und schließlich verweigerte KPMG dem Jahresabschluss 2021 dann auch noch das uneingeschränkte Testat.

Für 2022 hat sich bisher kein Wirtschaftsprüfer bereit erklärt, die Adler-Bilanzen zu prüfen. Die SdK hat zudem eine Sonderprüfung beantragt, um einige der fragwürdigen Transaktionen zu durchleuchten. Mehr zu den Hintergründen rund um die Verflechtungen der Adler Group und welche Rolle der österreichische Geschäftsmann Cevdet Caner dabei spielt, verrät ein ausführlicher Bericht im Schwarzbuch Börse 2022.

Der aktuelle Stand bei Wirecard

Trotz einiger Parallelen werden die Turbulenzen rund um die Adler Group wohl nicht die Dimensionen des Wirecard-Skandals erreichen. Letzterer ist längst noch nicht aufgearbeitet. Am 8. Dezember beginnt in München der Strafprozess gegen den ehemaligen CEO Dr. Markus Braun und zwei weitere ehemalige Wirecard-Manager. Der Prozess dürfte über ein Jahr dauern. Geduld müssen auch die geprellten Wirecard-Aktionäre mitbringen.

Krypto-Depression

Die zurückliegenden zwölf Monate scheinen alle Skeptiker der Kryptowelt zu bestätigen. Digitalwährungen wie Bitcoin oder Ether erlebten einen heftigen Absturz, Kryptoplattformen wurden gehackt, Kryptofirmen gingen pleite. Zuletzt erwischte es die Kryptobörse FTX, die weitere Plattformen in den Abgrund zu reißen droht. Die virtuellen Vermögen vieler Anleger könnten verloren sein. Das Schwarzbuch Börse gibt einen Überblick über die „Krypto-Abzocke“ der letzten Monate.

Die virtuelle Hauptversammlung

Als Reaktion auf die Coronapandemie wurde im Schnellverfahren die virtuelle Hauptversammlung eingeführt, da Präsenzveranstaltungen nicht möglich waren. Auf die Einhaltung der Aktionärsrechte im neuen Format hat der Gesetzgeber jedoch nicht so genau schaut. Wie geht es nun nach Corona weiter? Nach einem neuen Gesetz bleibt die Option der virtuellen Hauptversammlung neben der Präsenz-HV bestehen. Die Aktionäre haben wieder mehr Rechte als zur Coronazeit – aus Sicht der SdK jedoch nicht genug. Das Schwarzbuch Börse fasst die Eckpfeiler der neuen Gesetzgebung zusammen und nennt wichtige Kritikpunkte.

Weitere Themen im Schwarzbuch Börse 2022 sind:

- Russische ADRs: wenn Sanktionen die Falschen treffen

- Großaktionäre auf Raubzug mit Delistings und Squeeze-outs

- Wachstumsaktien: aus Fehlern lernen

- Wie Elon Musk mit den Börsen zwitschert

- Trauerspiel bei Singulus

- Bei der Deutschen Lichtmiete geht das Licht aus

- Vorhersehbare Probleme bei SPACs

Mitglieder der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. können das Schwarzbuch ab sofort https://sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ herunterladen. Sofern Sie kein Mitglied sind, können Sie das Schwarzbuch Börse auch käuflich erwerben (6 € digitale Version, 7,50 € Printversion). Senden Sie uns hierzu bitte eine E-Mail an info@sdk.org.

München, den 06. Dezember 2022

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

SdK zum Delisting der Linde-Aktien

https://www.youtube.com/watch?v=HC9CX2_klWo

Mit der Linde plc verlässt das wertvollste deutsche Unternehmen das deutsche Börsenparkett. Was dahinter steckt, wie man diese Entscheidung bewerten kann und welche Implikationen das Ganze für Privatanleger und den Börsenplatz Deutschland hat, erklärt SdK-Vorstandsvorsitzender Daniel Bauer in diesem Video

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein

- Angebotsfrist für Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung endet am 19. Dezember 2022

- Vollzug des Delistings wird voraussichtlich spätestens Ende Dezember 2022 wirksam werden


Frankfurt am Main, Deutschland, 8. Dezember 2022. Die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine aktiengesellschaft ("a.a.a. AG") plant im Zuge ihres öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots an die Aktionäre der a.a.a. AG ("AAA-Aktionäre") den Rückzug von der Börse. Hierfür hat die a.a.a. AG am 6. Dezember 2022 den Widerruf der Zulassung der ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. AAA-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot der a.a.a. AG zu 2,17 € in bar je Aktie noch vor der Einstellung der Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse annehmen. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. November 2022 begonnen und wird am 19. Dezember 2022 um 24 Uhr (MEZ) enden. Das Delisting-Rückerwerbsangebot ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der a.a.a. AG am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots spätestens Ende Dezember 2022 wirksam werden. Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel mit Aktien der a.a.a. AG am regulierten Markt eingestellt. Dies kann Einschränkungen der Handelbarkeit der Aktien der a.a.a. AG zur Folge haben und zu damit einhergehenden Kursverlusten der Aktien der a.a.a. AG führen. Weitere Informationen zum Delisting-Rückerwerbsangebot sind unter https://www.aaa-ffm.de/delisting-rueckerwerbsangebot.htm verfügbar.

Video zum 5. Symposium Kapitalmarktrecht ist online

Mitteilung der aktionaersforum service GmbH:

Nach einer corona-bedingten zweijährigen Pause haben wir uns mit diesen drängenden Themen bei unserem 5. Symposium Kapitalmarktrecht beschäftigt – erstmalig in einer hybriden VeranstaltuNach einer corona-bedingten zweijährigen Pause haben wir uns mit diesen drängenden Themen bei unserem 5. Symposium Kapitalmarktrecht beschäftigt – erstmalig in einer hybriden Veranstaltung. Zu den Referenten zählten wieder führende Experten aus Wissenschaft und Praxis, darunter Hendrik Schmidt, Prof. Christian Strenger, Prof. Dr. Martin Jonas, Dr. Marc Liebscher, Prof. Dr. Heribert Hirte, Dr. Klaus von der Linden, Dr. Dirk Wasmann, Dr. Martin Weimann, Dr. Jens Wagner und Wolfgang Sturm.

Eine kurze Videozusammenfassung unseres diesjährigen Symposiums finden Sie hier:
https://www.youtube.com/embed/gwEi8ctFa3E

Über die große Resonanz haben wir uns sehr gefreut – noch nie hatten wir so viele Teilnehmer wie in diesem Jahr. Dies zeigt, wie wichtig die Förderung der Aktienkultur in Deutschland ist, denn im globalen Vergleich rangiert Deutschland in Sachen Schutz der Minderheitsaktionäre auf einem ernüchternden 72. Platz. Was die Kapitalmarktkultur betrifft, ist Europas größte Volkswirtschaft somit bestenfalls Zweite Liga.

Donnerstag, 8. Dezember 2022

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Verallia Deutschland AG

Verallia Packaging S.A.S.
Courbevoie, Frankreich

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach

– ISIN DE0006851603 / WKN 685 160 –

Die ordentliche Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach, vom 24. August 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Verallia Packaging S.A.S., Courbevoie, Frankreich, die mittelbar über 95 % der Aktien an der Verallia Deutschland AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. Dezember 2022 in das Handelsregister der Verallia Deutschland AG beim Amtsgericht Ulm (HRB 610192) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG auf die Verallia Packaging S.A.S. übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Verallia Packaging S.A.S. zu zahlende Barabfindung i. H. von € 620,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Stuttgart zum sachverständigen Prüfer bestellte IVA VALUATION & ADVISORY AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Verallia Deutschland AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Verallia Deutschland AG gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 5. Dezember 2022 bekannt gemacht.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main,

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. Zinsen) je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG provisions- und spesenfrei sein. 

Courbevoie, Frankreich, im Dezember 2022

Verallia Packaging S.A.S.
Der Président

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2022

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr am 16. November 2022 eingetragen
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022 (Fristende für Spruchanträge am 8. Dezember 2022)

  • home24 SE: Übernahmeangebot
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Eintragung im Handelsregister nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen am 8. November 2022

  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt, Eintragung am 5. Dezember 2022
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 6. Dezember 2022

Anfechtungsklagen gegen Verkaufsbeschluss der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin

WKN 500800 / ISIN DE0005008007

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft vom 31. August 2022 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Ermächtigungsbeschluss zum Verkauf und zur Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft) haben fünf Aktionäre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Drei von ihnen haben zusätzlich gegen Tagesordnungspunkt 5 (Wahl zum Aufsichtsrat) Anfechtungsklage erhoben.

Diese Klagen sind beim Landgericht Berlin rechtshängig und wurden unter dem führenden Az. 95 O 69/22 zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

Berlin, im November 2022

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der net mobile AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 30. Juni 2016 beschlossenen Squeeze-out bei der net mobile AG hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. Mai 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Gericht stellte dabei ausschließlich auf den Börsenkurs ab: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_5.html

Die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 28. November 2022 zurückgewiesen. Zwar folgt das OLG den Beschwerdeführern in dem maßgeblichen Kritikpunkt des Börsenkurses. Die Heranziehung des Börsenkurses als allein maßgebliche Bewertungsmethode könne hier nicht in Betracht kommen, da dieser nicht geeignet sei, den "wahren" Wert der Unternehmensbeteiligung der Antragsteller abzubilden (Beschluss, S. 18). Die Aussagekraft des Börsenkurses könne nicht allein mit Hilfe der für die Frage der Marktenge entwickelten Kriterien des § 5 Abs. 4 WpÜG-AV beurteilt werden. Vielmehr seien zusätzlich umfassende Liquiditätskennziffern und damit die Handelsparameter in den Blick zu nehmen (S. 20). Nach den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, lag insoweit keine hinreichende Liquidität vor.
 
In der Sache hatten die Beschwerden jedoch keinen Erfolg, da das OLG den Ertragswert auf EUR 6,29 je Aktie und damit unterhalb der angebotenen Barabfindung geschätzt hat (S. 30 ff.).
 
Mit der OLG-Entscheidung ist das Spruchverfahren abgeschlossen. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2022, Az. I-26 W 4/21 (AktE) 
LG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2020, Az. 33 O 79/16 (AktG)
Helfrich u.a. ./. DOCOMO Digital Limited (als Rechtsnachfolgerin der DOCOMO Digital GmbH)
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DOCOMO Digital Limited:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 40211 Düsseldorf

Montag, 5. Dezember 2022

Squeeze-out bei der Verallia Deutschland AG nach Beilegung der Anfechtungsklage nunmehr eingetragen

Nach der im Bundesanzeiger vom 17. November 2022 veröffentlichten vergleichsweisen Beilegung der Anfechtungsklage (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/anfechtungsklage-gegen-verallia.html) ist der Squeeze-out bei der Verallia Deutschland AG heute (5. Dezember 2022) im Handelregister eingetragen und damit wirksam geworden. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung (EUR 620,06 je Aktie) wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Freitag, 2. Dezember 2022

Valora Holding AG: Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien (Schweiz)

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Am 26. Juli 2022 hat Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA») den Angebotsprospekt für ein öffentliches Kaufangebot der hundertprozentigen Tochtergesellschaft von FEMSA, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., Monterrey, Mexiko («Anbieterin»), für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 der Valora Holding AG («Valora») («Valora Aktien») zu einem Angebotspreis von CHF 260.00 netto in bar je Valora Aktie publiziert.

Am 2. November 2022 stellte Valora ein Gesuch um Befreiung von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung sowie ein Gesuch um Dekotierung der Valora Aktien von der SIX Swiss Exchange mit Wirkung ab einem nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils betreffend Kraftloserklärung der sich nach Abschluss des Übernahmeverfahrens noch im Publikum befindenden Valora Aktien zu bestimmenden Zeitpunkt.

Am 30. November 2022 hat die SIX Exchange Regulation («SER») das Gesuch von Valora um Dekotierung sämtlicher Valora Aktien bewilligt. Der letzte Handelstag der Valora Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids im Kraftloserklärungsverfahren nach Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Bezug auf die sich noch im Publikum befindenden Valora Aktien festgelegt. Das Kraftloserklärungsverfahren wurde am 1. November 2022 von der Anbieterin eingeleitet.

Ebenfalls am 30. November 2022 gewährte die SER Valora verschiedene zeitlich befristete Ausnahmen von den Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung. Inhalt und Dauer der gewährten Befreiungen gehen aus dem nachfolgenden Teil des Entscheids der SER, der hier wörtlich wiedergegeben wird (inoffizielle deutsche Übersetzung), hervor. Die Befreiungen treten mit Publikation dieser Ad hoc-Mitteilung in Kraft.

Die Ziffern I bis III des Entscheids der SER lauten wie folgt:

1. Valora Holding AG (Emittent) wird bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV) bis und mit 29. März 2023 von den folgenden Publizitätspflichten befreit:

1. Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2022 (Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Art. 9 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);

2. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des Emittenten von der SIX Swiss Exchange, sobald dieser bestimmt ist;

3. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

4. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

5. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR i.V.m. Art. 9 RLRMP):
    • Ziff. 1.05 (Änderung der externen Revisionsstelle);
    • Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);
    • Ziff. 1.07 (Änderung von Ansprechpersonen, mit Ausnahme von Ziff. 1.07 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss RLRMP]);
    • Ziff. 1.08 (4) (Änderung des folgenden Weblinks: Unternehmenskalender);
    • Ziff. 1.08 (5) (Änderung des folgenden Weblinks: Verzeichnis zu den Finanzabschlüssen);
    • Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzabschlüsse);
    • Ziff. 3.03 (Einladung zur Generalversammlung);
    • Ziff. 3.05 (Beschluss betreffend Opting Out/Opting Up);
    • Ziff. 3.06 (Beschlüsse betreffend Vinkulierungsbestimmungen);
    • Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals).
2. Die gemäss Ziff. I gewährten Ausnahmen beginnen mit Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.

3. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 29. März 2023 wird Valora bis zum 29. Mai 2023 von den Pflichten gemäss Ziff. I lit. a - lit. e befreit, sofern bis am 29. März 2023 keines der folgenden Ereignisse eingetreten ist oder bis zum 29. März 2023 eintritt:

1. Beitritt eines oder mehrerer Minderheitsaktionäre im Verfahren um Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten gemäss Art. 137 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015 (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) vor dem zuständigen Gericht;

2. Rückzug der beim zuständigen Gericht eingereichten Klage um Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten durch die Klägerin oder durch eine Rechtsnachfolgerin;

3. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten durch das zuständige Gericht;

4. Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten.

Sollte eines der oben aufgeführten Ereignisse (lit. a. - lit. d.) («Lifting»-Ereignisse) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, werden alle in Ziff. I gewährten Ausnahmen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst am 30. März 2023, automatisch und umgehend aufgehoben.

Sollte eines der oben aufgeführten Ereignisse (lit. a. - lit. d.) nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst bis am 29. Mai 2023, eintreten, werden alle in Ziff. I gewährten Ausnahmen automatisch und unmittelbar aufgehoben.

Diese Ad-hoc-Mitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom.

Über Valora

Tagtäglich engagieren sich rund 15'000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora, um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das kleine Glück zu bringen - nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2'700 kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch, Press & Books, avec, Caffè Spettacolo, Frittenwerk und die beliebte Eigenmarke ok.- sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services. Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark integrierten Wertschöpfungskette. Valora erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Aussenumsatz von CHF 2.2 Mrd. Die Valora Gruppe mit Firmensitz in Muttenz in der Schweiz ist die europäische Retaileinheit von Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. (FEMSA). Die Namenaktien der Valora Holding AG (VALN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt. Es ist vorgesehen, diese nach einem Squeeze-out-Verfahren zu dekotieren.

Weitere Informationen unter www.valora.com.

ADVA Optical Networking SE: Außerordentliche Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu und wählt Aufsichtsratsmitglieder

Corporate News

- Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit über 98 % der abgegebenen Stimmen 

-  Frank Fischer und Dr. Eduard Scheiterer von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt   

München, Deutschland. 1. Dezember 2022. Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ("Vertrag") zwischen der Adtran Holdings, Inc., ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen mit einer Mehrheit von 98,04 % aller abgegebenen Stimmrechte zugestimmt.

Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.

Der Vertragsschluss ist ein wichtiger Schritt, die Zusammenarbeit zwischen der ADVA und Adtran Holdings, die mit dem Abschluss des Business Combination Agreements (Zusammenschlussvereinbarung) am 30. August 2021 begonnen hat, zu vertiefen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der ADVA. Frühestens wird der Vertrag jedoch zu Beginn des am 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres von ADVA wirksam.

Neben der Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Vertrag stand die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Tagesordnung. Die Aktionärinnen und Aktionäre der ADVA haben Herrn Frank Fischer und Herrn Dr. Eduard Scheiterer in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Frank Fischer, Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener Kanzlei, und Herr Dr. Eduard Scheiterer, ehemaliger Geschäftsführer der ADTRAN GmbH sowie Senior Vice President für Forschung und Produktentwicklung für die ADTRAN, Inc., sind bereits seit September 2022 bzw. Oktober 2022 als gerichtlich bestellte Mitglieder im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE aktiv. Die gestrige Hauptversammlung hat sie nunmehr in den Aufsichtsrat gewählt und folgte damit den Kandidatenvorschlägen des Aufsichtsrats.

Die Gewählten folgen auf Herrn Nikos Theodosopoulos und Herrn Michael Aquino, die aufgrund von Amtsniederlegungserklärungen vom 4. August 2022 bzw. vom 24. September 2022 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden sind. 

"Wir danken den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre wertvollen Beiträge in den zurückliegenden Jahren und wünschen ihnen alles Gute für ihre Zukunft," erklärte die Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Johanna Hey. "Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern, die mit ihrer ausgewiesenen Expertise und ihrer internationalen Erfahrung das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats bereichern werden."

Über ADVA 

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von ADVA. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter www.adva.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, Deutschland, 29. November 2022.

Mit Ad-hoc Meldung vom 18. Oktober 2022 hatte ADVA Optical Networking SE ("ADVA") bekannt gemacht, dass ein finaler Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Adtran Holdings, Inc. ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschter Gesellschaft aufgestellt worden war. Darin war eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 je ADVA-Aktie und eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,59 bzw. netto EUR 0,52 je Aktie und vollem Geschäftsjahr der ADVA vorgesehen. Diesen Werten lag ein gerundeter und laufzeitenäquivalenter Verrentungszinssatz von 3,0 % zugrunde. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Veränderungen des Zinsumfelds zu geringen Erhöhungen der Ausgleichszahlung führen könnten. Die Parteien hatten sich auf konkrete Beträge für Verrentungszinssätze in einer Spanne von 3,25 - 5,5 % verständigt. Die Einzelheiten sind in der am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADVA beschrieben.

Nach der heutigen Besprechung mit dem Bewertungsgutachter PVT Financial Advisors SE geht der Vorstand der ADVA davon aus, dass der relevante Verrentungszinssatz am morgigen 30. November 2022 unverändert 3,0 % betragen wird. Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA wird deshalb über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen, der in § 4 Abs. 2 weiterhin eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,59 bzw. netto (nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) EUR 0,52 je Aktie und Geschäftsjahr der ADVA vorsieht. Die Abfindung, deren Höhe nach dem Willen der Parteien nicht von einer Veränderung des Verrentungszinssatzes betroffen sein sollte, beträgt weiterhin EUR 17,21.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG: LG Berlin erhöht Barabfindung auf EUR 4,49 (+ 12 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 15. November 2022 die Barabfindung auf EUR 4,49 je Aktie angehoben. Im Verhältnis zu den angebotenen EUR 4,01 entspricht dies einer Erhöhung um fast 12 %. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12.SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Donnerstag, 1. Dezember 2022

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr am 16. November 2022 eingetragen
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022 (Fristende für Spruchanträge am 8. Dezember 2022)

  • GSW Immobilien AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • home24 SE: Übernahmeangebot
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Eintragung im Handelsregister nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen am 8. November 2022

  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 30. November 2022

Adler Group S.A. meldet anhaltende robuste operative Performance in den ersten neun Monaten und bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr 2022

Corporate News

- Flächenbereinigtes Mietwachstum von +2,0 % gegenüber dem Vorjahr, NRI und FFO 1 sanken aufgrund mehrerer Portfolioverkäufe in den vergangenen zwölf Monaten

- Durchschnittliche Wohnungsmiete stabil bei 7,56 EUR pro Quadratmeter, Leerstandsquote mit 1,7 % gegenüber dem Vorjahr nahezu halbiert

- Solide Barmittelbestände in Höhe von 615 Mio. EUR (ohne Barmittel auf BCP-Ebene) tragen zusammen mit den kürzlich vereinbarten zusätzlichen Finanzierungszusagen in Höhe von bis zu 937,5 Mio. EUR zur vollständigen Finanzierung der Adler Group bis Mitte 2025 bei

- Strategische Fokussierung auf Wohnungsportfolio in Berlin sowie ein selektives Development-Engagement

- Nettomieterträge zwischen 233 - 242 Mio. EUR und FFO 1 zwischen 84 - 88 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2022 erwartet

Luxemburg, 29. November 2022 - Kurz nach der Einigung mit Kern-Anleihegläubigern über eine zusätzliche Finanzierungszusage und die Sicherung der Finanzierung bis Mitte 2025 meldet die Adler Group S.A. ("Adler Group") heute eine anhaltend robuste operative Performance ihres Bestandsportfolios in den ersten neun Monaten des Jahres 2022. Das Bestandsportfolio zeigte auch im dritten Quartal 2022 fundamental stark. Die monatliche Durchschnitts-Quadratmeter-Miete des Mietportfolios lag zum 30. September 2022 bei 7,56 EUR, was einem flächenbereinigten Mietwachstum von +2,0 % auf Zwölfmonats-Sicht entspricht. Die Leerstandsquote hat sich fast halbiert und liegt bei 1,7 % (2021: 3,3 %), was die verbesserte Portfolioqualität nach den zurückliegenden Veräußerungen unterstreicht. Die Entwicklung der Nettomieterträge und des operativen Ergebnisses aus Vermietung (FFO 1) spiegeln die Auswirkungen der bereinigten Größe des Portfolios wider. Die Nettomieterträge verringerten sich um -28 % auf 187 Mio. EUR, der FFO 1 lag bei 68 Mio. EUR (Q3 2021: -33 %).

Am 30. September 2022 lag der beizulegende Zeitwert des Bestandsportfolios um +1,4 % höher als zum Ende des dritten Quartals 2021. Im Vergleich zur Jahresmitte 2022 sank der Zeitwert um -2,3 %, was den Anstieg der Zinssätze widerspiegelt. Der Bruttovermögenswert (GAV) des Bestandsportfolios belief sich am 30. September 2022 auf 5,3 Mrd. EUR. Der Rückgang um 2,6 Mrd. EUR im Vergleich zum Jahresende 2021 ist hauptsächlich auf die Veräußerung von Vermögenswerten und die Klassifizierung der Beteiligung an BCP als zur Veräußerung gehalten zurückzuführen.

Das EPRA NTA lag bei 3.282 Mio. EUR (27,93 EUR je Aktie), ein Rückgang von 23,1 % gegenüber dem Wert von 4.269 Mio. EUR (36,33 EUR je Aktie) Ende 2021.

Der Netto-Loan-to-Value (LTV) der Adler Group lag zum 30. September 2022 bei 59,9 %. Der für die Anleihebedingungen maßgebliche LTV (LTV bereinigt um die zur Veräußerung gehaltenen Positionen) lag am 30. September 2022 bei 55,0 % und damit deutlich unter dem relevanten Schwellenwert der Anleihebedingungen von 60 %.

Die Verkäufe der drei Entwicklungsprojekte Ostend Quartier (Frankfurt), Westend Ensemble LEA B (Frankfurt) und Neues Korallusviertel (Hamburg) wurden im dritten Quartal 2022 abgeschlossen. Der Gesamtbruttoerlös belief sich auf ca. 218 Mio. EUR. Darüber hinaus wurde der Verkauf des Eurohaus-Projekts (Frankfurt) mit einem erwarteten Bruttoerlös in Höhe von ca. 37 Mio. EUR unterzeichnet.

Für das Gesamtjahr 2022 bestätigt die Adler Group ihre Prognose und erwartet ein Nettomieterträge im Korridor von 233 bis 242 Mio. EUR und einen FFO 1 zwischen 84 und 88 Mio. EUR.

Am 25. November 2022 erzielte die Adler Group eine Einigung mit Kern-Anleihegläubigern über die Anleihebedingungen und die Bereitstellung einer besicherten Fremdfinanzierung. Die Vereinbarung sichert die Finanzierung der Adler Group bis Mitte 2025, auch für den theoretischen Fall, dass keine weiteren Portfolio- oder Projektveräußerungen stattfinden. Sie umfasst eine zusätzliche Finanzierungszusage durch die Anleihegläubiger in Höhe von bis zu 937,5 Mio. EUR. Die Vereinbarung stabilisiert die Adler Group weiter. Sie nimmt den Druck, Vermögenswerte kurzfristig und evtl. deutlich unter Buchwert veräußern zu müssen und erlaubt es dem Management, sich auf die langfristige Wertmaximierung für alle Stakeholder zu konzentrieren. Im Rahmen der Vereinbarung mit den Anleihegläubigern hat die Adler-Gruppe zugesagt, ihren Aktionären keinen Dividendenvorschlag zu unterbreiten.

Im Einklang mit der Anleihegläubiger-Vereinbarung hat die Adler Group ihre Strategie angepasst, die einen Übergang zu einem ausschließlich in Berlin verankerten Portfolio mit einem selektiven Entwicklungsengagement und einer Begrenzung der Investitionsausgaben vorsieht. Darüber hinaus will die Adler Group ihre Unternehmensstruktur vereinfachen und die Corporate Governance weiter verbessern, indem ein Chief Restructuring Officer ernannt wird. Des Weiteren beabsichtigt die Adler Group, ihren Aktionären die Erweiterung des Verwaltungsrats um ein zusätzliches nicht geschäftsführendes Mitglied mit umfassender Finanzerfahrung vorzuschlagen und zu empfehlen, um den finanziellen Stabilisierungsprozess zu unterstützen.

Dienstag, 29. November 2022

Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien der Covestro AG

POINT72 EUROPE (LONDON) LLP
Covestro AG
DE0006062144
0,88 %
2022-11-28
 
Marshall Wace LLP
Covestro AG
DE0006062144
0,62 %
2022-11-25
 
Qube Research & Technologies Limited
Covestro AG
DE0006062144
0,81 %
2022-11-25
 
Capital Fund Management SA
Covestro Deutschland AG
DE0006062144
0,53 %
2022-11-23
 
WorldQuant, LLC
Covestro Deutschland AG
DE0006062144
0,60 %
2022-11-22
 
Citadel Advisors LLC
Covestro AG
DE0006062144
0,51 %
2022-11-18
 
Point72 Europe (London) LLP
Covestro AG
DE0006062144
0,82 %
2022-11-18
  
Quelle: Bundesanzeiger (Stand: 29. November 2022 - Es erfolgt keine Aktualisierung)

Eine Meldepflicht besteht erst ab 0,5 %.

ADLER Real Estate AG: Einigung mit Gruppe von Anleihegläubigern der Adler Group S.A. über Bereitstellung einer besicherten Fremdfinanzierung und Anpassung der Anleihebedingungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 25. November 2022 - Die ADLER Real Estate AG ("ADLER Real Estate") und ihre Muttergesellschaft, die Adler Group S.A. ("Adler Group"), sowie die Consus Real Estate AG haben heute mit ausgewählten Anleihegläubigern der Adler Group eine Vereinbarung über die Bereitstellung einer besicherten Fremdfinanzierung für die Adler-Gruppe abgeschlossen.

Die Vereinbarung sieht insbesondere die Bereitstellung einer besicherten Fremdfinanzierung für die Adler-Gruppe in Höhe von bis zu EUR 937,5 Mio. vor. Das Darlehen hat eine endfällige Verzinsung von 12,5 % und eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Das Darlehen dient insbesondere der Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten der Adler-Gruppe, einschließlich Finanzverbindlichkeiten der ADLER Real Estate und ihrer Tochtergesellschaften in Höhe von EUR 535 Mio., die in den nächsten Jahren fällig werden. Das Darlehen wird durch die Adler-Gruppe, einschließlich der ADLER Real Estate, besichert. Die Bereitstellung der Fremdfinanzierung steht unter dem Vorbehalt eines positiven Sanierungsgutachtens, einer Anpassung der Anleihebedingungen der von der Adler Group ausgegebenen Anleihen, der Bereitstellung der vereinbarten Sicherheiten sowie weiterer marktüblicher Vollzugsbedingungen.

Die ADLER Real Estate hat sich zudem verpflichtet, die Anpassung der Anleihebedingungen der von der ADLER Real Estate ausgegebenen Anleihen anzustreben, damit diese Anleihen und die aufgelaufenen Zinsen, die auf die an ADLER Real Estate weitergereichten Mittel entfallen, zweitrangig besichert werden können.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass die Fälligkeit des von der ADLER Real Estate an die Adler Group gewährten Darlehens bis zum 25. April 2023 verlängert und im Gegenzug marktüblich besichert wird. Der Zinssatz wird vorbehaltlich einer bestätigenden Verrechnungspreisstudie auf 5,16 % p.a. angehoben.

Montag, 28. November 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth nach vier Jahren Inaktivität mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Zuletzt erfolgte im Oktober 2016 eine Anhörung der sachverständigen Prüfer (nachdem zunächst die Auftragsgutachterin geladen worden war): https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/10/spruchverfahren-computec-media-ag.html

Den von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 10. November 2022 nicht abgeholfen und die Akten dem nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

BayObLG, Az. noch nicht bekannt
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

Samstag, 26. November 2022

IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ startet Verhandlungen mit CPI Property Group über die Aufstockung ihrer S IMMO-Beteiligung auf über 50 %

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 21. November 2022

IMMOFINANZ AG ("IMMOFINANZ") hat heute die Zustimmung ihres Aufsichtsrates erhalten, mit ihrer Kernaktionärin CPI Property Group ("CPIPG") Verhandlungen über den Erwerb von Aktien an S IMMO AG ("S IMMO") zu starten. Derzeit hält IMMOFINANZ unmittelbar rund 26,49 % an S IMMO. CPIPG hält unmittelbar einen Anteil von rund 52,7 % an S IMMO, der sich durch das Ergebnis des Pflichtangebots von CPIPG noch weiter erhöhen kann. 

Ein möglicher Erwerb von S IMMO-Aktien durch IMMOFINANZ von CPIPG würde voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres (2022) erfolgen. Die potenzielle Transaktion würde zumindest 17.305.012 Stück S IMMO-Aktien (rund 23,51%) umfassen, wodurch IMMOFINANZ eine Mehrheitsbeteiligung an S IMMO erlangen würde. Für den Erwerb ist ein angemessener Marktpreis zu verhandeln, der durch eine unabhängige Fairness Opinion zu bestätigen ist, wobei der EPRA NAV/NTA der S IMMO, der Aktienkurs, eine Kontrollprämie sowie angestrebte Synergieeffekte neben anderen relevanten marktüblichen Preisparametern berücksichtigt werden sollen. Für den Kaufpreis soll eine langfristige Finanzierung durch CPIPG an IMMOFINANZ erfolgen. 

Mit diesem Erwerb würde IMMOFINANZ ein langfristiges strategisches Ziel erreichen und die Konsolidierung beider Unternehmen umsetzen, sodass zukünftige gemeinsame Synergiepotenziale genutzt werden.

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,4 Mrd., das sich auf mehr als 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

Freitag, 25. November 2022

Rückkaufangebot für Aktien der Westag AG (ehemals: Westag + Getalit AG)

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der WESTAG AG INH VZO O.N. macht die Westag AG Ihnen ein Rückkaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: WESTAG AG INH VZO O.N. 
WKN: 777523 
Art des Angebots: Rückkauf 
Anbieter: Westag AG 
Zwischen-WKN: A32VPQ 
Abfindungspreis: 25,00 EUR je Aktie      (...)

Der Anbieter bietet an, bis zu 454.010 Aktien zu übernehmen. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall finden die in der Angebotsunterlage bekannt gemachten Zuteilungsregeln Anwendung. 

Diese und alle weiteren Details des Angebots können dem Auszug aus dem Bundesanzeiger vom 24.11.2022 unter www.bundesanzeiger.de entnehmen. Auch die Westag AG hat auf ihrer Internetseite www.westag.de/aktienrueckkauf alle Informationen entsprechend veröffentlicht.

Blogger-Award Smeil 2022

Das Uservoting für den "VBV Smeil Alps 2022" läuft seit Monatsanfang unter http://boerse-social.com/smeil/vote. Über Stimmen für unseren Blog SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis freuen wir uns natürlich - vielen Dank.

Die Abstimmung läuft bis Donnerstag, 1. Dezember, 12 Uhr, Mitte Dezember werden die Sieger feststehen und via http://boerse-social.com/magazine präsentiert.


"Wasserstandsmeldung" zum Übernahmeangebot für Aktien der home24 AG

SGW-Immo-GmbH
Wels / Republik Österreich

Weitere Bieter: RAS Beteiligungs GmbH, Wien / Republik Österreich und LSW GmbH, Wels / Republik Österreich

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG

Die RAS Beteiligungs GmbH (die "RAS"), die LSW GmbH (die "LSW") und die SGW-Immo-GmbH (die "SGW" und zusammen mit der RAS und der LSW die "Bieterinnen") haben am 11. November 2022 die Angebotsunterlage für ihr gemeinsames freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der home24 SE, Berlin, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Inhaberaktien der home24 SE (ISIN DE000A14KEB5) (die "home24-Aktien") gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je home24-Aktie veröffentlicht (das "Übernahmeangebot").

Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 9. Dezember 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 24. November 2022, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot für insgesamt 14.577.458 home24-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 43,42 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

2. Am Meldestichtag hält die RAS unmittelbar 3.046.366 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 9,07 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

3. Die RAS hat eine Übertragungsvereinbarung (wie in Ziffer 6.2.8 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) mit einem Aktionär der home24 SE, Herrn Wilhelm Josten, abgeschlossen, in der die RAS unter anderem dazu bevollmächtigt wird, die Stimmrechte für 1.181.849 home24-Aktien nach eigenem Ermessen auszuüben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,52 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Stimmrechte aus diesen 1.181.849 home24-Aktien werden der RAS gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG zugerechnet. Ferner enthält die Übertragungsvereinbarung eine Call-Option der RAS bezüglich der oben genannten 1.181.849 home24-Aktien, die ein Instrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG darstellt.

4. Die RAS hat Unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen (wie in Ziffer 6.2.7 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) mit gewissen Aktionären der home24 SE abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, sämtliche von ihnen gehaltene home24-Aktien, und somit insgesamt 15.209.078 home24-Aktien in das Übernahmeangebot einzuliefern. Dies entspricht einem Anteil von ca. 45,30 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Unwiderruflichen Annahmeverpflichtungen stellen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG dar.

Nach Kenntnis der Bieterinnen haben einige Aktionäre ihre Verpflichtungen aus den Unwiderruflichen Annahmeverpflichtungen, das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen gehaltene home24-Aktien anzunehmen, zum Meldestichtag bereits erfüllt, weshalb insgesamt 12.830.293 der in Ziffer 4 aufgeführten home24-Aktien bereits in der in Ziffer 1 angegebenen Anzahl von home24-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, enthalten sind.

5. Die Stimmrechte aus den von der RAS unmittelbar gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte werden auch den die RAS kontrollierenden Unternehmen, also der XXXLutz KG und der XXXLutz Verwaltungs GmbH, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 WpÜG zugerechnet. Zudem sind die XXXLutz KG und die XXXLutz Verwaltungs GmbH mittelbare Inhaber von Instrumenten gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund der in Ziffern 3 und 4 dargestellten Vereinbarungen der RAS.

6. Der LSW sowie deren Mutterunternehmen, der LSW Privatstiftung und Herrn Dr. Andreas Seifert, bzw. der SGW sowie deren Mutterunternehmen, der WSF Privatstiftung, werden in Folge der abgeschlossenen Konsortialvereinbarung (wie in Ziffer 6.1.1 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) die Stimmrechte aus den unmittelbar von der RAS gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte als mit der RAS gemeinsam handelnde Personen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Zudem sind die LSW und deren Mutterunternehmen sowie die SGW und deren Mutterunternehmen mittelbare Inhaber von Instrumenten gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund der in Ziffern 3 und 4 dargestellten Vereinbarungen der RAS in Folge der abgeschlossenen Konsortialvereinbarung.

7. Ferner hält die XXXLutz KG, eine mit den RAS gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 3.635.250 home24-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,83 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Stimmrechte aus den unmittelbar von der XXXLutz KG gehaltenen home24 Aktien werden der XXXLutz Verwaltungs GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

8. Es besteht die Möglichkeit, dass bis zu 1.747.165 home24-Aktien, die weiterhin Gegenstand der in Ziffern 3 und 4 aufgeführten Instrumente sind (das entspricht einem Anteil von 5,20 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag), aufgrund der Annahme des Übernahmeangebots ohne entsprechende Kenntnis der Bieterinnen auch in der Angabe der Annahmequote unter Ziffer 1 eingerechnet wurden, sodass es insoweit zu Doppelzählungen kommen kann.

9. Die Gesamtzahl der home24-Aktien, für die das Übernahmeangebot zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der home24-Aktien, die von den Bieterinnen und mit den Bieterinnen gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehalten werden oder diesen Personen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 22.440.923 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 66,84 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.

10. Darüber hinaus halten am Meldestichtag weder die Bieterinnen noch mit den Bieterinnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere home24-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG. Ihnen sind am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus home24-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.xxxlutz-offer.com
im Internet am: 25.11.2022.

Wels, den 25. November 2022

SGW-Immo-GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. November 2022

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG) auf die CTP N.V.

Mehrere Minderheitsaktionäre haben bezüglich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der
Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) mit Sitz in Rostock (ISIN DE000A2G9LL1) auf die
CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (ISIN XS2238342484) eine gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragt. Das LG Rostock hat der Antragsgegnerin aufgegeben, auf die Spruchanträge innerhalb von zwei Monaten zu erwidern.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die bisherigen Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.