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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 4. August 2016

Übernahmeangebot für AIXTRON-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Grand Chip Investment GmbH, Frankfurt a. M. den Aktionären der AIXTRON SE bis zum 07.10.2016 an, ihre Aktien für EUR 6,00 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der AIXTRON SE Aktie betrug am 01.08.2016 an der Börse in Frankfurt EUR 5,641 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in AIXTRON SE zum Verkauf eingereichte Namens-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0 - handelbar) umbuchen.

Bitte beachten Sie, dass das Angebot unter aufschiebenden Bedingungen gem. Ziffer 4.2 der Angebotsunterlage steht.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 07.10.2016, 17:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.grandchip-aixtron.com/ und im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.07.2016 (www.bundesanzeiger.de).

BWT AG: OBERLANDESGERICHT LINZ BESTÄTIGT RECHTSANSICHT DER BWT AG ZU VERSCHMELZUNG UND DELISTING

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Mondsee, am 3.8.2016. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz zugestellt, mit der es die von Aktionären der Gesellschaft erhobenen Klagen auf Aufhebung bzw. Nichtigerklärung des in der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25.8.2015 gefassten Beschlusses auf Verschmelzung der Gesellschaft mit ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft BWT Holding AG und - damit verbundenen - Delisting der Gesellschaft abweist. Das Oberlandesgericht Linz beurteilt die Verschmelzung, mit deren Eintragung im Firmenbuch es zu einem Delisting der BWT Aktiengesellschaft käme, als rechtskonform durchgeführt.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Den Anfechtungsklägern steht die Möglichkeit offen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz zu erheben. Da das Firmenbuchverfahren zur Eintragung der Verschmelzung bis zur rechtskräftigen Erledigung der Anfechtungsklagen unterbrochen wurde, ist aus heutiger Sicht der Gesellschaft davon auszugehen, dass es bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (sohin bis Mitte September) zu keiner Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch und damit auch nicht zu einem Delisting kommt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf.

Mittwoch, 3. August 2016

Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Gruschwitz Textilwerke AG und Verschmelzung der Gruschwitz Textilwerke AG auf die pdm Holding AG wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Leutkirch im Allgäu, 02. August 2016 - Die Verschmelzung der Gruschwitz Textilwerke AG auf die pdm Holding AG mit Sitz in Neu-Ulm ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der pdm Holding AG beim Amtsgericht Memmingen (HRB 16514) wirksam geworden. Die Gruschwitz Textilwerke AG ist damit erloschen.

Gleichzeitig ist der am 31. Mai 2016 von der ordentlichen Hauptversammlung der Gruschwitz Textilwerke AG gefasste Beschluss über die Übertragung der Stammaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gruschwitz Textilwerke AG auf die pdm Holding AG (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 89,08 je Stammaktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG, der am 29. Juli 2016 in das Handelsregister der Gruschwitz Textilwerke AG beim Amtsgericht Ulm (HRB 610651) eingetragen wurde, wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Stammaktien der Minderheitsaktionäre der Gruschwitz Textilwerke AG auf die pdm Holding AG übergegangen.

Die Notierung der Stammaktien der Gruschwitz Textilwerke AG im Entry Standard und im Freiverkehr der Börse Berlin wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Für die Abwicklung der Übertragung der Stammaktien der Minderheitsaktionäre sowie der Gewährung der angemessenen Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die von Seiten der pdm Holding AG demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

Der Vorstand

Leutkirch, den 02. August 2016

Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celanese AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 22. Juni 2004 zwischen der 1999 von der Hoechst AG abgespaltenen Celanese AG als abhängiger Gesellschaft und der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG als herrschender Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BuG) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nunmehr die Barabfindung auf EUR 48,77 und den Ausgleich ("Garantiedividende") auf netto EUR 3,54 je Aktie festgesetzt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. Juli 2016, Az. 21 W 21/14).

Das Landgericht hatte die Barabfindung in dem BuG-Verfahren noch geringfügig höher auf EUR 49,43 und den Ausgleich auf netto EUR 3,61 je Aktie festgesetzt (Beschluss vom 28. Januar 2014, Az. 3-05 O 169/04).

Kurz nach dem BuG wurde 2006 ein Squeeze-out beschlossen, der eine Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 66,99 je Stückaktie vorsieht (deutlich höher als in dem BuG-Verfahren). Wie von uns berichtet (http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_13.html), brachte dieses Spruchverfahren erstinstanzlich keine Erhöhung des Barabfindungsbetrags (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 3-05 O 4/07). Dagegen hatten mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, über die das OLG Frankfurt am Main wohl bald entscheiden wird (Az. 21 W 64/14).

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Gruschwitz Textilwerke AG eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS  ANWÄLTE

Die Hauptversammlung der Gruschwitz Textilwerke AG hatte am 31. Mai 2016 im Rahmen eines Verschmelzungsvertrags mit der pdm Holding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre beschlossen (sog. vershcmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Dieser Beschluss wurde nunmehr am 29. Juli 2016 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und am gleichen Tag bekannt gemacht. Wirksam wurde er mit Eintragung im Handelsregister der pdm Holding AG als übernehmender Gesellschaft am 2. August 2016 und Bekanntmachung am 3. August 2016.

Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Diese hatte EUR 89,08 je Stammaktie der Gruschwitz Textilwerke AG angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/04/gruschwitz-textilwerke.html.

Übernahmeangebot für Bayerische Gewerbebau-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die SD Grund GmbH, München den Aktionären der Bayerische Gewerbebau AG bis zum 30.09.2016 an, ihre Aktien für EUR 52,40 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der Bayerische Gewerbebau AG Aktien liegt derzeit nicht vor, da diese an keiner Börse gelistet sind (Angaben ohne Gewähr).

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieterin (Herrn Armin Weiß, c/o DIBAG Industriebau AG, Lilienthalallee 25, 80939 München, Tel. 089/32470-409, E-Mail: weiss_a@dibag.de). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 30.09.2016 (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.bayerische-gewerbebau.de unter Mitteilungen/Aktienankauf.

Bitte beachten Sie das Konkurrenzangebot der Taunus Capital Management AG. Hierüber wurden Sie bereits mit einem separaten Anschreiben informiert.

Übernahmeangebot für primion-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen den Aktionären der primion Technology AG bis zum 02.09.2016 an, ihre Aktien für EUR 5,25 je Aktie zu übernehmen. Ein Kurs der primion Technology AG Aktien liegt derzeit nicht vor (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 50.000 Aktien. Die Mindestabnahmemenge beträgt 200 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über die Bieterin (VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: 07243/90002, Fax: 07243/90004, E-Mail: handel@valora.de). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 02.09.2016, 15:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.07.2016 (www.bundesanzeiger.de).

Dienstag, 2. August 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hageda AG ohne Erhöhung

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hageda AG hat das Landgericht Köln eine Erhöhung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre mit Beschluss vom 30. Dezember 2015 abgelehnt. Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von 2231,- Euro je Aktie im Nennbetrag von 25,- Euro angeboten.

Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im Bundesanzeiger:

Zum Spruchverfahren nach § 327f AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich des am 21. Dezember 2007 gefassten Beschlusses zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hageda Aktiengesellschaft, Köln, auf die Hauptaktionärin HAG Holding GmbH, Zossen (vormals Ulm), gibt die HAG Holding GmbH hiermit den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Köln vom 30. Dezember 2015 (Az.: 82 O 27/08) bekannt:

„In dem Spruchverfahren gemäß den §§ 327 ff. AktG, § 1 Nr. 3 SpruchG, an dem beteiligt sind:

(...)

hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung am 25. September 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lauber, den Handelsrichter Günther und den Handelsrichter Pass am 30. Dezember 2015 beschlossen:

Die Anträge auf Festsetzung der angemessenen Barabfindung einschließlich Zinsen gemäß den §§ 327 a ff. AktG hinsichtlich der durch Hauptversammlungsbeschluss der HAGEDA AG am 21. Dezember 2007 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HAGEDA AG auf die HAG AG werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre trägt die Antragsgegnerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf EUR 200.000,00 festgesetzt.“

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der F. Reichelt Aktiengesellschaft auch zweitinstanzlich ohne Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der F. Reichelt Aktiengesellschaft (mit einer Beteiligung an dem Pharmagroßhändler Phoenix KG) hatte das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 26. September 2014 eine Erhöhung des von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindungsbetrags abgelehnt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/10/squeeze-out-bei-der-f-reichelt.html.

Die von mehreren Antragsteller eingelegte Beschwerde gegen diese erstinstanzliche Entscheidung blieb erfolglos (OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2016). Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

Hinsichtlich des in letzter Zeit problematisierten Beschwerdewerts bei Spruchverfahren schließt sich das OLG Hamburg der nunmehr einhelligen Auffassung der anderen Oberlandesgerichte an, wonach bei mehreren gleichgerichteten Beschwerden die Einzelwerte der Beschwer zu addieren sind. Namentlich verweist das OLG auf die Hypo Real Estate-Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 5. Mai 2015, Az. 31 Wx 366/13).

Das OLG Hamburg wies die Beschwerde mit der nunmehr zugestellten Entscheidung jedoch als unbegründet zurück, wobei es im Wesentlichen auf die Ausführungen des Landgerichts verweist. Die Anpassung der Planung kurz vor einer Strukturmaßnahme, die zu einer Reduzierung des Ertragswerts führe, sei zwar zu hinterfragen (S. 14). Vorliegend sei sie jedoch durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Neureglung durch das AMNOG II, mit dem Arzneimittelkosten gedämpft werden sollten, plausibel begründet. "Durch die Haushaltskonsolidierung getriebene regulatorische Eingriffe" könnten dazu führen, dass das Umsatzniveau der Planjahre nicht nachhaltig sei (S. 15). Nach Ansicht des OLG ist damit plausibel, dass am Ende des letzten Planjahres noch kein eingeschwungener Zustand anzunehmen gewesen sei.

Auch die Rügen an dem (zu hoch angesetzten) Basiszinssatz in Höhe von 2,50% weist das OLG zurück. Bei einem Zinssatz nach der Svensson-Methode in Höhe von 2,36% zum Stichtag sei der Zinssatz zwar grundsätzlich auf 2,25% abzurunden gewesen. Man müsse jedoch nicht auf die einzelnen "Bausteine des Kapitalisierungszinses" schauen, sondern darauf abstellen, ob der Gesamtbetrag angemessen sei (S. 19). Auch hinsichtlich der von der Antragsgegnerin mit 5,5% angesetzten Marktrisikoprämie kapituliert das OLG. Eine zwingende Herleitung einer allein "richtigen" allgemeinen Marktrisikoprämie aufgrund empirischer Untersuchungen sei unmöglich (S. 19). Der "wissenschaftliche Diskussionsprozess (wenn nicht Glaubensstreit) um die Bemessung der Marktrisikoprämie" sei bis heute nicht entschieden.

Auch dem Kritikpunkt, dass für die Phoenix KG ein Beta-Faktor von 0,75 (und damit ein deutlich höherer Faktor als in dem Spruchverfahren zu dem Phamagroßhändler ANZAG) angesetzt wurde, ist nach Ansicht des OLG nicht weiter nachzugehen (S. 20). Auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes seien weitere Nachforschungen zur dieser Frage nicht veranlasst.

Der mit 0,5% sehr niedrig angesetzte Wachstumsabschlag ist nach Auffassung des OLG ebenfalls nicht zu korrigieren. Angesichts des erwarteten weiteren Margendrucks durch regulatorische Maßnahmen werde es bei der Phoenix KG wohl auch künftig kein oder durch jedenfalls kein erhebliches, rein inflationsgtriebenes Wachstum geben (S. 23).

OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2016, Az. 13 W 75/14
LG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2014, Az. 403 HKO 19/13
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann - GmbH
 u.a. ./. Fedor Holding GmbH
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Wilfried Becker, 22085 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Fedor Holding GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 20354 Hamburg

Kromi Logistik AG: Übernahmeangebot unterbreitet

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV unterbreitet den Aktionären der Kromi Logistik AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ihrer Aktien zu einem Preis von 12 Euro je Aktie. Die Annahmefrist beginnt am 22. Juli 2016 und endet am 19. August 2016.

Übernahmeangebot für ISARIA Wohnbau-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Frankfurt a. M. den Aktionären der ISARIA Wohnbau AG bis zum 25.08.2016 an, ihre Aktien für EUR 4,50 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der ISARIA Wohnbau AG Aktie betrug am 28.07.2016 an der Börse in Frankfurt EUR 4,294 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in ISARIA Wohnbau AG zum Verkauf eingereichte Inhaber-Aktien (ISIN DE000A2BPSL9 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 25.08.2016, 17:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://www.lsref4aria.de und im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)

Donnerstag, 28. Juli 2016

Fidor Bank AG: Zweitgrößte französische Bankengruppe BPCE übernimmt Fidor Gruppe München

Pressemitteilung der Fidor Bank AG

- Finanzbasis wird nachhaltig gestärkt
- Fidor bleibt unabhängig
- Matthias Kröner bleibt CEO und Shareholder 

- Starkes Wachstum und weitere internationale Expansion im Visier

München, 28.07.2016. Paukenschlag bei der Münchner Fidor Gruppe: Die "älteste FinTech-Bank der Welt" (www.fidor.de) und der mit vielen Preisen ausgezeichnete innovative FinTech-Pionier werden von Frankreichs zweitgrößter Bankengruppe BPCE übernommen. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamts sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Die Aktionärsvereinbarung sieht vor, dass die Fidor Gruppe auch in Zukunft eigenständig agiert. Dank der gestärkten Finanzbasis wird die Fidor Bank AG ihr digitales Produktangebot ebenso ausbauen wie auch europäisch stark wachsen können. Hierbei fokussiert sich die Bank wie bisher auf die Kundensegmente im Retail- und KMU-Markt.

Ein wesentlicher Schwerpunkt wird darüber hinaus die Weiterentwicklung des eigenentwickelten Fidor Operating Systems (fOS) sein. Diese strategische Plattform für digitales Banking wird Banken und Nicht-Banken weltweit angeboten.

"Oberste Zielsetzung der Transaktion ist natürlich die nachhaltige Stärkung der Finanzkraft unserer Gruppe", unterstreicht Matthias Kröner, CEO der Fidor Bank AG. "Selbstverständlich bleiben wir dabei weiterhin extrem kundenzentriert, transparent und innovativ", so Kröner. Der "Social Banking-Ansatz" und der besondere "Fidor-Spirit" blieben demnach "zu einhundert Prozent" erhalten.

Matthias Kröner selbst bleibt CEO und Shareholder der Gesellschaft und hat sich gemeinsam mit seinen Kollegen verpflichtet, mindestens über die kommenden fünf Jahre die spezifische Unternehmenskultur der Fidor Gruppe mitzugestalten.

"Wir schließen nun endgültig die Startup-Phase ab und wandeln uns zu einem Growth-Unternehmen." Für dieses Wachstum sieht sich die Fidor Gruppe auch dank ihrer Partner nun optimal aufgestellt. Kröner: "Mit Telefónica Deutschland und dem ersten komplett mobilen Bankkonto 'O2 Banking' rollen wir den deutschen Markt auf. Dank der Groupe BPCE verfügen wir darüber hinaus jetzt über einen Partner der zu den Top 10 Banken Europas gehört. All dies hebt die Fidor Gruppe auf ein völlig neues Level."

Fidor wird sowohl die nationale Marktvertiefung, die internationale Expansion als auch die technologische Entwicklung intensiv vorantreiben und das eigene Produktangebot um innovative Neuerungen massiv erweitern können. "Die Transaktion mit BPCE ist demnach nicht das Ende des Weges, sondern der Anfang. Jetzt geht es erst richtig los!", so Matthias Kröner abschließend.

François Pérol, CEO der Groupe BPCE, ergänzt: "Diese Akquisition ist ein Meilenstein auf dem Weg, die digitale Transformation unserer Gruppe zu beschleunigen. Sie demonstriert unser Bekenntnis, durch technologische Innovationen einen kundenzentrierten Ansatz zu entwickeln und uns stärker im digitalen und mobilen Banking zu engagieren. Wir sind stolz und glücklich, das Fidor-Team, seine Community und seine Kunden in unserer Mitte begrüßen zu können."

Die Übernahme durch BPCE bietet nicht nur Chancen für weitere vielversprechende Kooperationen wie jüngst mit dem O2-Banking im Rahmen der Kooperation mit Telefónica: Zu den wichtigsten Vorteilen für Fidor gehört auch die Finanzkompetenz und substantielle Stärke der französischen Großbank. Die Groupe BPCE ist mit rund 35 Millionen Kunden und über 108.000 Mitarbeitern als Genossenschaftsbank vergleichbar mit den deutschen Volks- und Raiffeisenbanken - und damit im Kern dem Community-Gedanken der Fidor Bank AG sehr ähnlich. Die Gruppe besteht aus 18 Genossenschaftsbanken der Banque Populaire und 17 Banken der Caisses d´Epargne. Mit ihrer hohen Eigenkapitalausstattung ist die Bankengruppe der perfekte, stabile Partner für das weitere Wachstum der noch jungen Fidor Bank AG.

Bei der Transaktion waren für die Fidor Gruppe Heussen Law und Zelig Associates beratend tätig.
Ausführliche Presseinformationen zur Fidor Gruppe erhalten Sie unter: http://bit.ly/2aK5euV

Custodia Holding AG: Freiwilliges Angebot zum Aktienrückkauf

Die Custodia Holding AG bietet ihren Stammaktionären den Rückkauf ihrer Aktien zu einem Kaufpreis von 221 Euro je Aktie an. Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt am 27. Juli 2016 und endet am 24. August 2016.

Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 26.07.2016:

Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Festpreis der Custodia Holding Aktiengesellschaft, Promenadeplatz 12, 80333 München an ihre Stammaktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 60.210 auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien der Custodia Holding Aktiengesellschaft

(...)

Inhalt des Rückkaufangebots

Die Gesellschaft bietet hiermit den Custodia-Stammaktionären an, die von ihnen gehaltenen Custodia-Stammaktien zum Kaufpreis von EUR 221,00 je Custodia-Stammaktie („Angebotspreis“) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.

Das Rückkaufangebot ist beschränkt auf den Erwerb von bis zu 60.210 Custodia-Stammaktien. Dies entspricht bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals sowie des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Teilangebot). Sofern im Rahmen dieses Rückkaufangebots mehr als 60.210 Custodia-Stammaktien zum Erwerb angedient werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe von Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage verhältnismäßig berücksichtigt.

Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Frist für die Annahme des Rückkaufangebots beginnt am 27. Juli 2016, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), und endet am 24. August 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) („Annahmefrist“).

Die Vorschriften des WpÜG über eine Verlängerung der Annahmefrist finden keine Anwendung. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Annahmefrist einmalig oder mehrmals zu verlängern. Sollte die Gesellschaft sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist im Bundesanzeiger sowie im Internet unter der Adresse http://www.custodia-ag.de unter der Rubrik „Investor Relations – Aktienrückkauf“ bekannt geben.

______________

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Custodia Holding AG ihren Aktionären bis zum 24.08.2016 den Rückkauf eigener Aktien zu einem Preis von EUR 221,00 je Aktie an. Der Kurs der Custodia Holding AG Aktie betrug am 25.07.2016 an der Börse in Berlin EUR 222,35 (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist begrenzt auf 60.210 Aktien. Gegebenenfalls erfolgt eine Pro-Rata-Zuteilung.

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in Custodia Holding AG zum Rückkauf eingereichte Stammaktien (ISIN DE000A2BPSP0 - nicht handelbar) umbuchen.

Creaton AG: Antrag auf Einstellung der Notiz stattgegeben

Die Börse München hat den Antrag der Creaton AG auf Einstellung der Notiz genehmigt. Die Einbeziehung in den m:access endet am 1. September 2016, die in den Freiverkehr der Börse München am 1. April 2017.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 26.07.2016:

Mit Schreiben vom 22. Juli 2016, zugegangen am 26. Juli 2016, hat die Geschäftsführung der Börse München unserem Antrag vom 18. Juli 2016 auf Beendigung der Einbeziehung und Notierung der Aktien der CREATON AG in den m:access (Freiverkehr) mit Ablauf des 31. August 2016 stattgegeben. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München endet mit Ablauf des 31. März 2017. Mit Fristablauf endet der Börsenhandel der Vorzugsaktien der CREATON AG.

Die Etex Holding GmbH, Leimen, wird als Großaktionärin der CREATON AG den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) in Höhe von EUR 24,51 je nennwertloser Inhaber-Vorzugsaktie der CREATON AG unterbreiten. Die Angebotsunterlage zu diesem Erwerbsangebot wird voraussichtlich am 1. September 2016 im Bundesanzeiger erscheinen.

Montag, 25. Juli 2016

ERLUS AG: ERLUS AG schüttet 1,00 Euro Dividende je Aktie aus

Pressemitteilung der ERLUS AG

Umsatz von 110 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015 / Delisting von der Bayerischen Börse in München

(Neufahrn/Ndb., 22.07.2016) Die ERLUS AG, einer der führenden Hersteller von Dach- und Kaminbaustoffen, schüttet für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 eine Dividende von 1,00 Euro je Aktie aus (1,20 Euro für das Geschäftsjahr 2014). Dies beschloss die Hauptversammlung des Unternehmens am heutigen Freitag, den 22. Juli 2016 am Stammsitz des Unternehmens in Neufahrn in Niederbayern. ERLUS erzielte 2015 einen Umsatz von rund 110,1 Mio. Euro (117,1 Mio. Euro in 2014).

Ende 2015 hat die ERLUS AG den Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft zum Handelssegment m:access und im Freiverkehr bei der Bayerischen Börse in München gestellt (Delisting), der von der Börse München bewilligt wurde. Damit endete der Handel im m:access am 30. Juni 2016; die Notierung im Freiverkehr der Börse München wurde zeitgleich eingestellt.

Über Erlus Aktiengesellschaft
Die ERLUS AG gehört zu den führenden Herstellern von Dachkeramik und Kaminbaustoffen in Deutschland. Das mittelständische Unternehmen produziert an den Standorten Neufahrn und Ergoldsbach (Niederbayern) sowie in Teistungen (Thüringen). Die Tondachziegel von ERLUS zeichnen sich vor allem durch Premiumqualität und hochwertiges Design aus. Gleich mehrere Dachziegel erhielten u.a. den begehrten iF Design Award. Die vom Institut Bauen und Umwelt e.V. verliehene Umwelt-Produktdeklaration (EPD) für die Dachziegelherstellung bestätigt die bereits seit Jahren gelebte Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens in Entwicklung und Produktion. Neben hochwertiger Dachkeramik und zukunftsorientierten Schonsteinsystemen bietet ERLUS mit ViaVento zudem ein universelles Lüftungsnetzwerk für Einfamilienhäuser an, welches auch für Passivhäuser bestens geeignet ist.

FinTech Group AG stockt Stimmrechtsanteil an der XCOM AG auf über 75% auf

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Frankfurt am Main, 6. Juli 2016. Die FinTech Group AG (WKN 524 960, ISIN: DE0005249601, Kürzel: FLA.GR) konnte sich heute mit der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und zwei weiteren Aktionären über den Kauf weiterer Aktien an der XCOM AG einigen. Die FinTech Group AG kommt damit nun unter Berücksichtigung der Aktien ihrer Konzerngesellschaft biw Bank für Investments und Wertpapiere AG und eines Stimmbindungsvertrags mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied der XCOM AG auf eine Stimmrechtsmehrheit an der XCOM AG von über 75%. Damit hat die FinTech Group AG ihre Mehrheitsbeteiligung an der XCOM AG wesentlich ausgebaut.

Donnerstag, 21. Juli 2016

Colonia Real Estate AG lädt ihre Aktionäre zur Hauptversammlung am 29. August 2016 ein, um u.a. die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu erlangen

Pressemitteilung

Hamburg, den 20. Juli 2016 - Der Vorstand der zum Konzern der TAG Immobilien AG gehörenden Colonia Real Estate AG (nachstehend auch "Colonia" genannt) und die Geschäftsführung der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH (nachstehend auch "TAG BI" genannt) haben bereits im März 2016 bekannt gegeben, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachstehend auch "BGAV" ) zwischen der TAG BI als herrschendem Unternehmen und der Colonia als beherrschtes Unternehmen abzuschliessen. Die TAG BI ist eine Tochtergesellschaft der TAG Immobilien AG.

Die TAG BI wird den aussenstehenden Aktionären der Colonia ein Angebot auf Erwerb der Aktien gegen Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je Aktie unterbreiten und alternativ den Aktionären, die von diesem Angebot keinen Gebrauch machen, für die Dauer des BGAVs eine Ausgleichszahlung in Form einer jährlichen Garantiedividende in Höhe von EUR 0,20 (Nettoausgleichsbetrag) je Aktie zusagen.

Die Regelungen über die Barabfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im BGAV haben beide Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt. Die Details sind der heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen.

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Colonia, die am 29. August 2016 in Hamburg stattfinden wird, sowie der Gesellschafterversammlung der TAG BI.

Weitere Informationen finden Sie ab heute auf der Homepage der Colonia Real Estate unter:
http://www.colonia.ag/investor-relations/hauptversammlung/

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Piper + Jet Maintenance AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das LG Frankfurt am Main die von ihm als zulässig beurteilten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Az. 3-05 O 31/16 verbunden. Mit Beschluss vom 12. Juli 2016 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Antragsgegnerin kann bis zum 25. August 2016 auf die Spruchanträge erwidern.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegneri, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig

Mittwoch, 20. Juli 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SCA Hygiene Products SE geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SCA Hygiene Products SE hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 31. Mai 2016 den Barabfindungsbetrag je SCA-Aktie von 487,81 EUR auf EUR 533,93 angehoben (+ 9,45%), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_1.html.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben die Antragsgegnerin, die SCA Group Holding B.V., sowie mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das LG München I hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 12. Juli 2016 für eine Beschwerdebegründung eine Frist bis zum 17. August 2016 gesetzt.

LG München I, Az. 5 HK O 14376/13
Helfrich u.a. ./. SCA Group Holding B.V.
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SCA Group Holdings B.V.:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (bisher: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer)