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Mittwoch, 21. Februar 2024

Tion Renewables AG: Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung von EUR 29,19 auf EUR 30,33 je Aktie der Tion Renewables AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Grünwald, 21. Februar 2024. Wie von der Tion Renewables AG am 11. Januar 2024 durch Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht, hat die Boè AcquiCo GmbH (damals noch firmierend unter: Hopper BidCo GmbH), eine indirekt von EQT Active Core Infrastructure SCSp gehaltene Erwerbsgesellschaft, die Tion Renewables AG am selben Tag darüber informiert, dass sie die Barabfindung für den beabsichtigten Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 29,19 je Aktie der Tion Renewables AG festgelegt hatte.

Die Boè AcquiCo GmbH hat dem Vorstand der Tion Renewables AG heute mitgeteilt, dass sie sich entschlossen hat, die Barabfindung von EUR 29,19 auf EUR 30,33 je Aktie der Tion Renewables AG zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der Tion Renewables AG seinen Beschlussvorschlag zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Boè AcquiCo GmbH an die außerordentliche Hauptversammlung der Tion Renewables AG am 22. Februar 2024 entsprechend anpassen.

Grünwald, 21. Februar 2024

Tion Renewables AG
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Sachverständigengutachten soll in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hat das Landgericht hinsichtlich des Sachverständigengutachtens Einverständnis mit der Zuziehung ehemaliger und aktiver Mitarbeiter sowie aller weiteren Personen, deren Zuarbeit der gerichtlich bestellte Sachverständige für sachdienlich erachtet, erklärt. Die Antragsgegnerin habe sich mit der per Schreiben des gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 7. November 2023 vorgeschlagenen Vorgehensweise für einverstanden erklärt und die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Mitarbeiter von der Verschwiegenheit entbunden und sie zur Zusammenarbeit ermächtigt. Einer Vorlagen des Gutachtens werde nunmehr in der zweiten Jahreshälfte entgegengesehen.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
124 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter von Woedtke, 40213 Düsseldorf (früher: RA Folker Künzel -aus Altergründen entbunden)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG vergleichsweise beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das 2016 eingeleitete Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG konnte mit einem vom LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 20. Februar 2024 festgestellten Vergleich beendet werden. Laut dem Verschmelzungsplan sollten die ehemaligen Aktionäre der Innocoll AG, die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Innocoll AG gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hatte, eine Barabfindung in Höhe von EUR 123,23 erhalten. Dieser Betrag wurde vergleichsweise auf EUR 150,- angehoben.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HKO 4100/16
Rolle, T. u.a. ./. Innocoll Biotherapeutics Holdings Limited (zuvor: Innocoll Holdings PLC
9 Antragsteller
kein gemeinsamer Vertreter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Dentons Europe (Gemany) GmbH & Co. KG, 60313 Frankfurt am Main (früher: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Software AG: Delisting wird nach Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 23. Februar 2024 wirksam

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Darmstadt (20.02.2024) - Die Software AG (das "Unternehmen" ISIN DE000A2GS401) ist heute über die Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 20 Februar 2024 informiert worden, dass der beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien des Unternehmens zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A2GS401 und gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 23. Februar 2024 wirksam wird. Das Unternehmen wird zusätzlich bei den Börsen Berlin (im Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Tradegate beantragen, dass die Aktien des Unternehmens nach Möglichkeit mit Ablauf des 23. Februar 2024 oder kurz danach nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.

Nach dem 23. Februar 2024 entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, wie die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen.

Die Mosel Bidco SE hatte am 26. Januar 2024 ein öffentliches Delisting-Angebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG zum Erwerb aller nicht bereits unmittelbar von Mosel Bidco SE gehaltenen Aktien des Unternehmens gegen Zahlung von EUR 32,00 je Aktie veröffentlicht. Die Annahmefrist des Delisting-Angebots begann mit der Veröffentlichung und läuft bis zum 23. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Angebots hielt die Mosel Bidco SE nach eigenen Angaben 93,33 % der ausgegebenen Aktien des Unternehmens.

Außerdem hat die Mosel Bidco SE dem Vorstand des Unternehmens am 19. Januar 2024 das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG, Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre des Unternehmens gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung des Unternehmens auf die Mosel Bidco durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung des Unternehmens über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre des Unternehmens an die Mosel Bidco SE beschließen zu lassen.

Darmstadt, 20 Februar 2024

Software AG
Der Vorstand

Dienstag, 20. Februar 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft geht vor dem OLG Hamburg weiter

on Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 3. November 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Landgericht hat der von mehreren Antragstellern eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 15. Februar 2024 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Hamburg zur Entscheidung vorgelegt.

OLG Hamburg, Az. 13 W 12/24
LG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2023, Az. 403 HKO 90/22
Rolle u.a. ./. Accenture Digital Holding GmbH (zuvor: SinnerSchrader AG, vormals: Accenture Digital Holdings AG)
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

CLIQ Digital AG: CLIQ Digital kündigt an, im Jahr 2024 eine Kapitalrückführung an die Aktionäre im Wege eines Aktienrückkaufprogramms in Höhe von bis zu 13 Millionen € und nicht durch Ausschüttung einer Dividende durchzuführen

Corporate News

- CLIQ Digital hat beschlossen, eigene Aktien mit einem Volumen von bis zu 13 Millionen € so schnell wie möglich zurückzukaufen

- Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, im Jahr 2024 keine Dividende auszuschütten


DÜSSELDORF, 20. Februar 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der CLIQ Digital haben heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu starten und keine Dividende aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2023 auszuschütten.

Durch den Aktienrückkauf erfolgt eine Kapitalrückführung an die Aktionäre von CLIQ Digital in Höhe von bis zu 13 Millionen € (ohne Erwerbsnebenkosten) – dies entspricht 43 % des operativen Cashflows des Konzerns im Jahr 2023. Das Programm soll so schnell wie möglich starten und innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Gemäß der von der Hauptversammlung am 14. April 2022 erteilten Ermächtigung können bis zu 646.871 Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückgekauft werden.

Die zurückgekauften Aktien sollen dazu verwendet werden, das Kapital von CLIQ Digital anschließend durch Einziehung herabzusetzen und/oder die Verpflichtungen von CLIQ Digital aus den Aktienoptionsplänen zu erfüllen.

Begründung

Die Aktien von CLIQ Digital haben zuletzt stark auf Marktschwankungen reagiert und werden von vielen Finanzexperten als deutlich unterbewertet angesehen. Ziel des neuen Ansatzes ist es, den Unternehmenswert zugunsten der Aktionäre zu steigern. Gleichzeitig kann diese Form der Kapitalrückführung für viele Aktionäre steuerlich günstiger sein als eine Dividendenausschüttung. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher der am 4. April 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft auszuschütten (2023: Dividende in Höhe von ca. 11,6 Millionen € oder 1,79 € je Aktie). Künftig wird die Gesellschaft jährlich entscheiden, in welchem Umfang und in welcher Form in den Folgejahren Kapital an die Aktionäre zurückgeführt werden soll.

Modus operandi

Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG und wird nach den Safe-Harbour-Regeln des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052) durchgeführt.

Der Rückkauf wird unabhängig und ohne Einflussnahme von CLIQ Digital durch eine von CLIQ Digital beauftragte Investmentbank durchgeführt, welche über den Zeitpunkt und die Höhe der einzelnen Aufträge entscheiden wird.

Das Aktienrückkaufprogramm kann innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beendet oder ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. CLIQ Digital wird auf seiner Website https://cliqdigital.com/investors regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren.

Stellungnahme des Vorstands

„Die fortlaufende Rückführung von Kapital an die Aktionäre hat bei CLIQ Digital Priorität und spiegelt unsere finanzielle Disziplin wider. Das Aktienrückkaufprogramm ist ein Beweis für unsere Überzeugung von der operativen Stärke von CLIQ Digital und den Zielen unserer Wachstumsstrategie“, sagte Ben Bos, Mitglied des Vorstands. „Dank unserer starken Bilanz sind wir in der Lage, das Aktienrückkaufprogramm aus der aktuellen Liquidität und dem künftigen operativen Cashflow zu finanzieren.

Cliq Digital AG: CLIQ Digital beschließt Kapitalrückführung an die Aktionäre im Wege eines Aktienrückkaufprogramms von bis zu 13 Millionen € und nicht durch Ausschüttung einer Dividende im Jahr 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, den 20. Februar 2024. Vorstand und Aufsichtsrat der CLIQ Digital AG (ISIN: DE000A35JS40) haben heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 13 Millionen € zu starten. Das Programm soll so schnell wie möglich beginnen und innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Grundlage ist die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. April 2022, die den Erwerb von bis zu 646.871 Aktien der Gesellschaft erlaubt. Die Aktien sollen über die Börse zurückgekauft und dazu verwendet werden, das Kapital von CLIQ Digital durch Einziehung herabzusetzen und/oder die Verpflichtungen von CLIQ Digital aus Aktienoptionsplänen zu erfüllen. Der Rückkauf wird unabhängig und ohne Einflussnahme von CLIQ Digital durch eine von CLIQ Digital beauftragte Investmentbank durchgeführt, die die Entscheidungen über den Zeitpunkt und die Höhe der einzelnen Platzierungen trifft. Alle rechtlich erforderlichen weiteren Veröffentlichungen erfolgen vor dem tatsächlichen Beginn des Aktienrückkaufprogramms.

Gleichzeitig haben Vorstand und Aufsichtsrat der CLIQ Digital beschlossen, der am 4. April 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, im Jahr 2024 keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten (2023: Dividende von ca. 11,6 Millionen € bzw. 1,79 € je Aktie).

CLIQ Digital ist der Ansicht, dass ein Aktienrückkaufprogramm im Vergleich zu einer Dividendenausschüttung das vorzugswürdige Mittel ist, um Kapital an seine Aktionäre auszukehren. Darüber hinaus zielt das Programm darauf ab, die Volatilität des Aktienkurses von CLIQ Digital zu verringern und den Unternehmenswert zugunsten der Aktionäre zu steigern. Im Rahmen seiner Kapitalrückführungsstrategie wird CLIQ Digital jährlich entscheiden, in welchem Umfang und auf welche Weise in den kommenden Jahren Kapital an seine Aktionäre ausgekehrt werden soll.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG hat das Landgericht Dortmund die Spruchanträge mit Beschluss vom 30. Januar 2024 zurückgewiesen. Der von dem gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, ermittelte Wert von EUR 4,08 liege "lediglich 6,9 % über der tatsächlichen Barabfindung" (S. 7) und damit innerhalb der Bagatellgrenze ("bis zu einem Wert von 10 %", S. 8).

Dr. Laas war in seinem Gutachten vom 16. April 2020 auf den erwähnten Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie gekommen. Dies würde einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 entsprechen. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

Die Antragsteller können innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung einlegen. Mehrere Antragsteller haben bereits angekündigt, in die Beschwerde gehen zu wollen.

LG Dortmund, Beschluss vom 30. Januar 2024, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

GANÉ Aktiengesellschaft: Aus GANÉ Global Balanced Fund wird GANÉ Value Event Fund

Pressemitteilung

GANÉ startet eigenen Fonds nach dem Vorbild des langjährig erfolgreichen Value Event Fonds


Aschaffenburg, 20. Februar 2024. Die Fondsgesellschaft GANÉ wird in den kommenden Tagen das Anlegekonzept des im Dezember 2023 unter dem Dach der GANÉ Investment-AG mit Teilgesellschaftsvermögen aufgelegten GANÉ Global Balanced Fund von einem defensiven Mischfonds auf einen offensiven Mischfonds umstellen.

Dr. Uwe Rathausky, Vorstand der GANÉ Aktiengesellschaft sowie der GANÉ Investment-AG mit Teilgesellschaftsvermögen, begründet den Schritt wie folgt: „Seit unser langjähriger Partner ACATIS den Vertrag mit BN&P und damit mittelbar mit der GANÉ AG gekündigt hat, stehen unsere Telefone nicht mehr still. Wir erfahren überwältigenden Zuspruch der Investoren, die aber verunsichert sind, denn wir haben seit der Kündigung keinen Einfluss mehr auf die Anlageentscheidungen des Value Event Fonds unter dem ACATIS-Dach. Gleichzeitig hat ACATIS keinen Zugriff auf unsere Anlagemethodik und kann diese auch nicht ohne Weiteres replizieren. Die Investoren aber vertrauen auf unser Fondsmanagement. Sie wollen Klarheit und Verlässlichkeit und fordern eine schnelle Lösung. Darum hat sich die GANÉ Investment-AG zu dem Schritt entschieden, das Konzept des jüngst aufgelegten defensiven Mischfonds GANÉ Global Balanced Fund umzustellen und so anzupassen, dass es dem des offensiveren, vielfach ausgezeichneten Value Event Fonds entspricht.“

Im Zuge der Umstellung wird an der bisher angestrebten Aktienquote von maximal 50 Prozent nicht mehr festgehalten. Der Vergleichsindex, der derzeit noch 35 Prozent MSCI World NR (EUR) und 65 Prozent ESTR TR (EUR) umfasst, wird entsprechend angepasst auf 50 Prozent MSCI World NR (EUR) und 50 Prozent ESTR TR (EUR). Darüber hinaus wird der Fondsname zukünftig geändert in GANÉ Value Event Fund. Das Anlagemodell folgt mit dem Value Event-Ansatz, dem GANÉ-Scoring-Model©, dem Konzept der Eigenkapital- und Fremdkapitalanleihe, der antizyklischen Kapitalallokation und einem tiefen Verständnis für die besten Geschäftsmodelle der Welt und für verschiedene Sondersituationen dem bewährten Vorgehen von GANÉ.

Bisher gibt es die folgenden vier Anteilklassen:

Anteilklasse A: DE000A3D05P5      Euro l Institutionell l Thesaurierung
Anteilklasse B: DE000A3D05Q3     Euro l Institutionell l Ausschüttung
Anteilklasse C: DE000A3ERNP9    Euro l Retail l Ausschüttung
Anteilklasse D: DE000A3ERNQ7    Euro l Retail l Thesaurierung

Die Bestandsprovision in den Anteilklassen C und D beträgt jeweils 60 Basispunkte. Im Zeitablauf werden weitere Anteilklassen (u.a. Super-Institutionell) aufgelegt.

GANÉ wird das Konzept in Kürze seinen professionellen Investoren noch einmal im Detail vorstellen. Darüber hinaus wird GANÉ bei dieser Gelegenheit auch auf die vermeintlichen Gründe für die Kündigung eingehen sowie die haltlosen Vorwürfe gegen das GANÉ-Team, die derzeit auf verschiedenen Kanälen verbreitet werden. Universal-Investment als externe KVG und BN & Partners Capital AG als Haftungsdach zusammen mit GANÉ gewährleisten für den GANÉ Value Event Fund, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Diese Struktur wurde von mehreren staatlichen und privaten Instanzen eingehend geprüft und bestätigt.

Der Großteil der existierenden Investoren des GANÉ Global Balanced Fund wurde bereits über die am 23. Februar 2024 in Kraft tretende Änderung informiert und trägt diese sehr gerne mit. Über die erneute Einrichtung eines defensiven Mischfonds nach dem Vorbild des GANÉ Global Balanced Fund wird in absehbarer Zeit entschieden.

Montag, 19. Februar 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG zugunsten der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG (inzwischen verschmolzen auf die Vodafone GmbH) hat das LG München I die eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13089/23 verbunden.

Nach Maßgabe des auf Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 8. September 2023 gebilligten Übertragungsbeschlusses erhielten die Minderheitsaktionäre eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 93,- je Aktie. Dieser Betrag war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.

LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Vodafone GmbH (früher bis zum 1. Dezember 2023: Vodafone Vierte Verwaltungs AG)
85 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main

L-KONZEPT Holding AG schließt Grundlagenvereinbarung über die Einbringung von Immobilienprojekten der Gröner Group ab und plant Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Leipzig, 19. Februar 2024:

Die L-KONZEPT Holding AG ("Gesellschaft") hat heute eine Grundlagenvereinbarung mit der Gröner Group AG hinsichtlich des Erwerbs einer mittelbaren 89,9 %-igen Beteiligung an fünf Immobilienprojekten der Gröner Group AG abgeschlossen.

Der Erwerb soll gegen Gewährung neuer Aktien der Gesellschaft erfolgen. Hierzu ist geplant, das Grundkapital der Gesellschaft auf einer für den 28. März 2024 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft von derzeit EUR 2.000.000,00 um EUR 4.000.000,00 auf EUR 6.000.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien soll die CG Commercial Asset GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gröner Group AG, zugelassen werden. Auf die hiernach gezeichneten neuen Aktien sind Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass die CG Commercial Asset GmbH über die Einbringung einer Zwischenholding die Beteiligung an den fünf Immobilienprojekten auf die Gesellschaft überträgt.

Der Ausgabebetrag beträgt EUR 2,50 je Aktie, insgesamt also EUR 10 Mio. Der darüber hinausgehende Wert der Sacheinlage, die auf der Grundlage eines Net Asset Value-Ansatzes mit EUR 50 Mio. bewertet wird, wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Für die Umsetzung der Transaktion sind neben einem Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung nach der Grundlagenvereinbarung zuvor unter anderem weitere konzerninterne Umstrukturierungen zur Bündelung der Immobilienprojekte bei der einzubringenden Zwischenholding notwendig. Nach der Grundlagenvereinbarung bestehen derzeit noch keine wechselseitigen Ansprüche auf Durchführung der Einbringung und der Sachkapitalerhöhung.

Der Vorstand

Squeeze-out bei der team agrar AG eingetragen

Die Hauptversammlung der team agrar AG hat am 18. Dezember 2023 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Hauptaktionärin Dansk Landbrugs Grovvareselskab a.m.b.a. beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam.

Donnerstag, 15. Februar 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
  • CropEnergies AG: Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, danach Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Delisting

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot geplant

  • MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG): Übernahmeangebot

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023 (Fristende: 22. Februar 2024)

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Tele Columbus AG: Einbringung der Beteiligungen in eine luxemburgische Gesellschaft ("Double-LuxCo-Struktur"), ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 93 %, folgt Squeeze-out?
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 29,19 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

WirtschaftsWoche zur Handelsmöglichkeit an der Börse Hamburg nach einem Delisting

Zu dem Beitrag in der WirtschaftsWoche (mit Bezahlschranke): 

Aktienmarkt: Handel nach Delisting – Ein Alleinstellungsmerkmal der Hamburger Börse (wiwo.de)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter kommt auf EUR 56,82 je Aktie (+ 50,96 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG (damals neben Parfümerien - "Come in and find out!" - auch Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen,vor. Der Sachverständige Dr. Franken kommt darin auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie. Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine Erhöhung um 50,96 %.

Der Sachverständige war vom Gericht mit Beschluss vom 22. Februar 2016 mit der Gutachtenerstattung beauftragt worden, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Die Erstellung des Gutachtens hatte sich durch insgesamt drei Ablehnunganträge der Antragsgegnerin gegen den Sachverständigen und anschließend durch die Pandemie verzögert.

Die Beteiligten können innerhalb von zwei Monaten zu dem Gutachten Stellung nehmen.

Kürzlich war über eine Börsenrückkehr von DOUGLAS spekuliert worden:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Kehrt DOUGLAS nach dem Squeeze-out an die Börse zurück? Laut FAZ soll ein „Intention to Float“ (ITF) Ende Februar verkündet werden: Zeitplan für Douglas-Börsengang steht fest (faz.net)

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

Mittwoch, 14. Februar 2024

CAMERIT AG (früher: Hesse Newman Capital AG): Einmalige Sonderdividende wegen Beendigung des operativen Geschäftes geplant

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 14. Februar 2024

Der Vorstand der CAMERIT AG (im Folgenden auch „die Gesellschaft“) plant eine einmalige Sonderdividende in Höhe von EUR 45,00 pro Aktie.

Seit der Veräußerung fast aller wesentlichen Vermögenswerte im Jahre 2020 betreibt die Gesellschaft praktisch kein operatives Geschäft mehr. Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Er ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Der Großaktionär hat ferner signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung gestern zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.

Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit allerdings nicht möglich, eine Liquidation durchzuführen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben daher in der gestrigen Sitzung erörtert, die aus dem Verkauf im Jahre 2020 gespeisten freien Gewinnrücklagen der Gesellschaft weitgehend für eine Ausschüttung bereitzustellen. Insbesondere ist der Vorstand gebeten worden, die bei konservativer Planung überschüssige Liquidität zu ermitteln. Diesbezüglich hat der Vorstand heute bei Zugrundelegung kaufmännischer Vorsicht und unter Berücksichtigung der zukünftig anfallenden laufenden Kosten ermittelt, dass eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 möglich ist. Er beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Sollte die Hauptversammlung eine Ausschüttung in dieser Höhe beschließen, entspräche dies einer Auszahlung von EUR 45,00 je Aktie.

Eine nach Abschluss der Liquidation noch verbleibende Liquidität würde als Schlussausschüttung an die Aktionäre und Aktionärinnen verteilt werden. Bei Ausschüttung einer Sonderdividende in der vorgenannten Höhe ist für die Zukunft mit weiteren Dividendenzahlungen nicht mehr zu rechnen.

Hamburg, den 14. Februar 2024

CAMERIT AG

Stefan Trumpp - Vorstand -

Obotritia Capital KGaA beschließt Aufschub der Zinszahlung für Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Potsdam, 14. Februar 2024. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der Bedingungen ihrer 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN: DE000A1616U7/WKN: A1616U) („Anleihebedingungen“) hat die Obotritia Capital KGaA heute entschieden, von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht Gebrauch zu machen und die Zinszahlung am 26. Februar 2024 aufzuschieben. Der Freiwillige Nachzahlungstermin (wie in den Anleihebedingungen definiert) wird gemäß § 14 i.V.m. § 4 Abs. 2 der Anleihebedingungen veröffentlicht.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: Verhandlung am 10. und ggf. 11. Oktober 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hat das LG München I nach einer krankheitsbedingten Terminsaufhebung im letzten Jahr nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10. Oktober 2024, 10:30 Uhr, ggf. mit einer Fortsetzung am Folgetag bestimmt.

Zu diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik Duscha von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars, geladen werden.

LG München I, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

GBC AG: Einladung zum 10. International Investment Forum (IIF) - [ONLINE] am 21. Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie herzlich zur Online-Teilnahme am 10. International Investment Forum (IIF) am 21. Februar 2024 ab 09:55 Uhr (MEZ) einzuladen.

Das IIF findet bereits zum zehnten Mal seit seiner Gründung im Jahr 2021 statt und bietet eine Plattform, auf der Investoren mit ausgewählten international orientierten Unternehmen in Kontakt treten können.

Als Live-Veranstaltung im Online-Format ermöglicht das International Investment Forum einen direkten Zugang zu nationalen und internationalen börsennotierten Unternehmen aus Europa, Australien und Nordamerika. Diese Unternehmen kommen aus verschiedenen Branchen wie Industrie, Software, Handel, Immobilien, Rohstoffe, Wasserstoff & Solar, Energie und vielen anderen Bereichen. Die teilnehmenden Unternehmen gewähren einzigartige Einblicke in ihre Geschäftsmodelle und die aktuelle Entwicklung, und stehen den Investoren während der Veranstaltung live im Chat für Fragen zur Verfügung.

"Wir sind begeistert, dass wir mit dem kommenden IIF im Februar bereits zum zehnten Mal unsere internationale Investorenkonferenzreihe starten und somit das Konferenzjahr 2024 einläuten können. Unser Format hat sich in der globalen Finanzgemeinschaft bewährt, weshalb wir wieder hochinteressante, international orientierte Unternehmen aus verschiedenen Branchen für die Präsentation auf unserem Forum gewinnen konnten," erklärt Manuel Hölzle, CEO der GBC AG, als Veranstalter.

„Die Globalisierung ist nach drei Jahrzehnten ausgelaufen und stellt Unternehmen sowie Regierungen vor neue Herausforderungen. Wer zum Beispiel den Zugang zu Wolfram kontrolliert, kontrolliert auch Rüstung. Marktteilnehmer erhalten beim International Investment Forum spannende Einblicke zu Entwicklungen aus erster Hand,“ so Mario Hose, Geschäftsführer der Apaton Finance GmbH.

Das IIF wird wieder von unseren Analysten der GBC AG, Matthias Greiffenberger und Julien Desrosiers, moderiert.

Es präsentieren sich folgende Unternehmen in 30-minütigen Slots:

Altech Advanced Materials AG (ISIN DE000A31C3Y4) – Deutschland
Manuka Resources Ltd. (ISIN AU0000090292) – Australien
Tick Trading Software AG (ISIN DE000A35JS99) – Deutschland
MGI Media & Games Invest SE (ISIN SE0018538068) – Schweden
net digital AG (ISIN DE000A2BPK34) – Deutschland
Advanced Blockchain AG (ISIN DE000A0M93V6) – Deutschland
RedFish LongTerm Capital S.p.A. (ISIN IT0005549354) – Italien
Pulsar Helium Inc. (ISIN CA7459321039) – Kanada
Defence Therapeutics Inc. (ISIN CA24463V1013) – Kanada
Globex Mining Enterprises Inc. (ISIN CA3799005093) – Kanada
Defense Metals Corp. (ISIN CA2446331035) – Kanada
First Hydrogen Corp. (ISIN CA32057N1042) – Kanada
dynaCERT Inc. (ISIN CA26780A1084) – Kanada
Klimat X Developments Inc. (ISIN CA49863L1067) – Kanada
Saturn Oil & Gas Inc. (ISIN CA80412L8832) – Kanada
Almonty Industries Inc. (ISIN CA0203981034) – Kanada
Cardiol Therapeutics Inc. (ISIN CA14161Y2006) – Kanada
Desert Gold Ventures Inc. (ISIN CA25039N4084) – Kanada
Kraken Energy Corp. (ISIN CA50075X1024) – Kanada
NurExone Biologic Inc. (ISIN CA67059R1091) – Kanada

Das vollständige Programm mit den Präsentationszeiten zum 10. IIF finden Sie HIER.

Bitte melden Sie sich für das IIF ausschließlich über unsere Website www.ii-forum.com an.

Die Teilnahme ist als Fachkonferenz MiFID II-compliant und kostenfrei.

Wir freuen uns auf Sie!

Das Konferenzteam der GBC AG und Apaton Finance GmbH

Dienstag, 13. Februar 2024

AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: AURELIUS Equity Opportunities verlängert die Annahmefrist des Öffentlichen Aktienerwerbsangebots

Corporate News

Grünwald, 13. Februar 2024 – Die persönlich haftende Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8, „Gesellschaft“) hat basierend auf dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. September 2023 im Januar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft entschieden, den Aktionären ein öffentliches Aktienerwerbsangebot für bis zu 6,6 Millionen Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Der Höchstbetrag dieses öffentlichen Aktienerwerbsangebots beträgt EUR 80 Millionen.

Die entsprechende Angebotsunterlage wurde am 17. Januar 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.aureliusinvest.de/aktienrueckerwerb2024 veröffentlicht.

Unter Bezugnahme auf das Öffentliche Aktienerwerbsangebot gibt die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bekannt, dass die ursprünglich bis 13. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) laufende Annahmefrist des Öffentlichen Aktienerwerbsangebots um zwei Wochen, d.h. bis einschließlich 27. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) verlängert wurde.

Die Bekanntmachung über die Verlängerung der Annahmefrist für das Öffentliche Aktienerwerbsangebot wurde am heutigen Tag auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.aureliusinvest.de/aktienrueckerwerb2024 veröffentlicht. Sie wird ferner nachfolgend auch im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Die festgelegte Kaufpreisspanne von EUR 15,36 bis EUR 15,26, die am maximal zulässigen oberen Ende der Angebotspreisspanne liegt, bleibt unverändert. Die Obergrenze entspricht dem maximal möglichen Rückerwerbspreis je Aktie gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20. September 2023.

Weitere Informationen über das Öffentliche Aktienerwerbsangebot sowie die entsprechend angepasste Angebotsunterlage sind auf der Internetseite der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA unter (https://www.aureliusinvest.de/aktienrueckerwerb2024) veröffentlicht.

Heliad AG: Heliad veröffentlicht vorläufiges Ergebnis 2023 sowie NAV zum 31.12.2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Heliad veröffentlicht vorläufiges Ergebnis 2023 sowie NAV zum 31.12.2023 Positives IFRS-Ergebnis in Höhe von ca. EUR 20,1 Mio., u.a. resultierend aus der Verschmelzung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA sowie der Komplementärgesellschaft Heliad Management GmbH auf die Heliad AG (ehemals FinLab AG) und der positiven Kursentwicklung der flatexDEGIRO AG.

- NAV zum 31.12.2023 in Höhe von ca. EUR 157,8 Mio.

- Negatives HGB-Ergebnis in Höhe von ca. EUR 15,6 Mio. insbesondere resultierend aus den Abschreibungen auf einzelne Beteiligungen im Finanzanlagevermögen, u.a. Nextmarkets und Instafreight.

Frankfurt am Main, den 13.02.2024 - Die Heliad AG (ISIN DE0001218063, Ticker A7A) hat nach Auswertung der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis in Höhe von EUR 20,1 Mio. nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erwirtschaftet (pro forma zum 31.12.2022: EUR -48,8 Mio.) und konnte das Jahr mit einem Nettoinventarwert (NAV) in Höhe von EUR 157,8 Mio. (zum 30.09.2023: EUR 152,8 Mio.) beenden. Der NAV pro Aktie beträgt zum 31.12.2023 EUR 18,76 (zum 30.09.2023: EUR 18,17).

Die positive Entwicklung nach IFRS ist u.a. auf die Verschmelzung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA sowie der Komplementärgesellschaft Heliad Management GmbH auf die Heliad AG zurückzuführen, da die ursprünglich gehaltenen Anteile an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA nicht mehr zum Börsenkurs, sondern mit dem Net Asset Value angesetzt werden. Der aus den Verschmelzungen resultierende positive Nettoeffekt beläuft sich auf EUR 21,8 Mio. Darüber hinaus hat sich der Kursanstieg der flatexDEGIRO AG von EUR 6,33 zum 31.12.2022 auf EUR 11,17 zum 31.12.2023 positiv auf das IFRS-Ergebnis ausgewirkt. Die gesamte Position an der flatexDEGIRO AG beläuft sich zum 31.12.2023 auf EUR 57,4 Mio. Insgesamt entwickelte sich das Beteiligungsportfolio positiv, so konnten Raisin, Enpal und zuletzt auch FINN wesentliche Finanzierungsrunden abschließen.

Gegenläufige Effekte resultieren hauptsächlich aus der Abschreibung auf einzelne nicht-börsennotierte Beteiligungen im Finanzanlagevermögen. Zu diesen Beteiligungen gehören vor allem die Beteiligungen Nextmarkets und Instafreight. Aufgrund der Abschreibungen im Finanzanlagevermögen wird ein negatives Ergebnis in Höhe von EUR 15,6 Mio. nach deutschem Handelsrecht (HGB) erwartet (zum 31.12.2022: EUR +2,0 Mio.).

Die Werte sind vorläufig und ungeprüft. Der Jahresfinanzbericht 2023 wird spätestens bis zum 30.04.2024 unter www.heliad.de in der Rubrik Investor Relations veröffentlicht.

Über Heliad 

Heliad (ISIN: DE0001218063 / Ticker: A7A) ist eine börsennotierte Investment Gesellschaft mit dem Ziel sowohl Unternehmer als auch Investoren gleichermaßen zu unterstützen. Die Gesellschaft investiert in marktführende Unternehmen, unabhängig von Sektor und regionaler Herkunft, mit der Absicht, die nächste Wachstumsphase anzutreiben. Heliad unterstützt als börsennotierte Gesellschaft mit einem starken Team und strategischen Partnern Unternehmen vor, während und nach einem IPO und ebnet den Weg zu öffentlichen Kapitalmärkten. Dabei erlaubt es die Evergreen-Struktur von Heliad, unabhängig von den üblichen Finanzierungslaufzeiten zu agieren, und bietet Aktionären bereits vor dem IPO einen einzigartigen Zugang zu Marktrenditen, ohne Einschränkungen oder Begrenzungen bezüglich der Größe der Investments. Weitere Informationen über uns finden Sie unter www.heliad.de und folgen Sie uns auf LinkedIn.

Wechsel der Fondsberatung beim ACATIS Value Event Fonds

Schreiben der GANÉ Aktiengesellschaft vom 12. Februar 2024:

Liebe Freunde und Bekannte,
sehr geehrter Investoren,

mit großer Verwunderung haben wir heute – noch dazu aus der Presse statt von unseren Geschäftspartnern – die Nachricht erhalten, dass wir nach dem Willen der Kapitalverwaltungsgesellschaft ACATIS zum 31. März 2024 die Fondsberatung, unter dem Haftungsdach der BN & Partners Capital AG, für unseren erfolgreichen Value Event-Mischfonds abgeben sollen. Diese Mitteilung ist für uns irritierend, da wir nicht nur den Fonds initiiert und dessen Methodik entwickelt haben, sondern in den vergangenen fünfzehn Jahren auch eine beeindruckende Erfolgsgeschichte mit zahlreichen Auszeichnungen und Höchstbewertungen vorweisen können, die ihre Höhepunkte in der Auszeichnung zum „Fondsmanager des Jahres“ 2019 und 2024 für die Fondsberater Dr. Uwe Rathausky und Henrik Muhle gefunden hat.

Vor diesem Hintergrund war die Zusammenarbeit mit ACATIS bislang sehr partnerschaftlich und gut. ACATIS begründet seine Entscheidung nun in der Presse damit, dass wir zwischenzeitig mit dem GANÉ Global Balanced Fund einen weiteren Mischfonds aufgelegt haben und fürchtet dadurch eine Wettbewerbssituation und Mittelabflüsse. Diese Begründung ist offensichtlich vorgeschoben, auch wenn dieser Fonds wie übrigens auch der GANÉ Global Equity Fund sich in der Tat aufgrund ihrer Performance einer hohen Nachfrage erfreuen. Beide Produkte bedienen aber ein anderes Risikoprofil. Auch ACATIS hat in den vergangenen 15 Jahren zahlreiche neue Produkte lanciert, ohne dass wir deswegen unsere Zusammenarbeit in Frage gestellt hätten.

Seit der gemeinsamen Auflage des Fonds im Jahr 2008 haben wir die Value Event-Investmentphilosophie des ehemaligen ACATIS GANÉ Value Event Fonds (seit 01.10.2022 ACATIS Value Event Fonds) mit großer Leidenschaft für die Investoren sehr erfolgreich umgesetzt. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, unseren treuen und loyalen Investoren diese Expertise auch in Zukunft zur Verfügung zu stellen.

Selbstverständlich werden wir trotz der unerwarteten Nachricht auch weiterhin für unsere Kunden da sein und sie mit unserem Know-How und unseren Produkten unterstützen.

Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße,

Ihr GANÉ-Team

STEICO SE: Neubestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrats der STEICO SE

Corporate News

Feldkirchen bei München, 13. Februar 2024 – (ISIN DE000A0LR936) – Mit Wirkung zum 08. Februar 2024 wurden folgende Personen zu Verwaltungsratsmitgliedern der STEICO SE bestellt: 

  • Herr Paul O’Gorman, geb. 1959, ehemaliger langjähriger Senior Manager im Kingspan Konzern.

Herr O’Gorman bekleidete über 18 Jahre verschiedene Management-Positionen im Kingspan Konzern und verantwortete zuletzt einen Umsatz von über 1 Mrd. €. Darüber hinaus nahm er eine führende Rolle bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsagenda im Rahmen der Kingspan Unternehmensstrategie ein. Seit seinem Eintritt in den Ruhestand 2022 übt er weiterhin beratende Tätigkeiten für den Kingspan Konzern aus.

  • Frau Aiveen Kearney, geb. 1973, Geschäftsführerin der Kingspan Insulation UK & Ireland. 
Frau Kearney verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung und ist ausgewiesene Expertin bei der Umsetzung von Transformationsprozessen und ertragsstarken Wachstumsstrategien. Seit 2018 bekleidet sie Management-Positionen im Kingspan-Konzern, aktuell als Managing Director der Kingspan Insulation UK & Ireland, wo sie einen Umsatz von rund 300 Mio. € verantwortet.

Die Neubestellung erfolgte gerichtlich für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung der STEICO SE.

Nach dem Erwerb von 51,0% der STEICO Aktien strebte die Kingspan Holding GmbH eine angemessene Vertretung im Verwaltungsrat der STEICO SE an. Vor diesem Hintergrund hatten die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Hr. Dr. Jürgen Klass sowie Hr. Prof. Dr. h. c. Heinrich Köster ihr jeweiliges Verwaltungsratsmandat im Januar 2024 niedergelegt.

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt

CORPORATE NEWS

Düsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag der Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.

Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werden zahlreiche Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und die Gesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bis Freitag, den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über die Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Montag, 12. Februar 2024

PVM erwirbt strategische Beteiligung an creditshelf

Pressemitteilung

Frankfurt am Main, den 09.02.2024. Die PVM Private Values Media AG gibt bekannt, dass sie sich mit 20 % am Grundkapital der creditshelf AG beteiligt hat. Creditshelf ist seit 2018 börsennotiert und war eines der ersten Fintechs am Kapitalmarkt. Die Gesellschaft befindet sich heute in einer Restrukturierung und hat am 7. Februar bekanntgegeben, dies in einem Schutzschirmverfahren durchführen zu wollen. Die PVM AG hat den Anteilserwerb in einer außerbörslichen Transaktion durchgeführt. „Wir freuen uns auf einen fairen und ergebnisoffenen Dialog mit dem Vorstand und dem gerichtlich bestellten Sachverwalter Dr. Robert Schiebe, um zum Wohle aller Beteiligten die bestmögliche Lösung für die schwierige Unternehmenssituation miterarbeiten zu können“, sagt PVM-Vorstand Sascha Magsamen. „Die Gesellschaft benötigt eine stabile Refinanzierungslinie für Neutransaktionen und eine dem Geschäft angepasste Kostenstruktur, um für die Aktionäre Mehrwert schaffen zu können. Diese Grundlagen für ein solides Geschäftsmodell hat der Vorstand offensichtlich in der Vergangenheit nicht erarbeiten können, und es bedarf wohl neuer Anstöße“, so Magsamen weiter. Für Unternehmen in einer schwierigen operativen Phase stellt das Schutzschirmverfahren nicht immer die beste Lösung dar, da es auch alternative Zukunftsszenarien gibt.

Die PVM AG behält sich vor, weitere Anteile zu erwerben und befindet sich dazu in Gesprächen mit Bestandsinvestoren. Ein Überschreiten der 30 %-Schwelle, die ein Übernahmeangebot nach WpHG zur Folge hat, ist derzeit nicht geplant.

Der Vorstand