von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Aus der "Bekanntmachung des Ergebnisses des öffentlichen Erwerbsangebots" der Vodafone Vierte Verwaltungs AG vom 4. Februar 2021:
Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 1. Februar 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) ist das Erwerbsangebot von Aktionären, die insgesamt 15.123.389 KDG-Aktien eingeliefert haben, angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 17,1 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Kabel Deutschland Holding AG sowie einer Annahmequote für das Erwerbsangebot von 73,5 %.
Am Meldestichtag beliefen sich die unmittelbar von der Bieterin gehaltenen KDG-Aktien und die Gesamtzahl der KDG-Aktien, für die das Erwerbsangebot angenommen wurde, auf insgesamt 83.069.242 KDG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 93,8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Kabel Deutschland Holding AG.
Anmerkung der Redaktion:von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Landesgericht Wels kürzlich die von der Hauptaktionärin, der WAB Privatstiftung, angebotene Barabfindung von EUR 16,51 als nicht angemessen beurteilt und die Abfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat demnach eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 6,40 je Aktie zu leisten (zzgl. Zinsen).Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
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In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal, in seinem Gutachten vom 8. Mai 2020 auf einen Wert von EUR 10,23 je ADC-Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html