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Freitag, 1. August 2025

Shareholder Value Beteiligungen AG: Shareholder Value Beteiligungen AG schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Shareholder Value Beteiligungen AG („SVB AG“), Frankfurt, hat ihr Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Der SVB AG wurden im Rahmen des Aktienrückkaufangebotes insgesamt 17.915 Stückaktien angedient. Die Gesellschaft hat von der in den Angebotsbedingungen vorgesehenen Angebotserhöhung Gebrauch gemacht und alle zum Erwerb eingereichten Aktien zu einem Preis von 91,00 Euro je Aktie übernommen. Dies entspricht 2,57 % Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

Detaillierte Informationen zum Aktienrückkaufprogramm finden Sie auf der Unternehmenswebsite www.svb-ag.de.

Frankfurt, 1.8.2025

Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand

Katjes International GmbH & Co. KG: Katjes International erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der Bogner Gruppe

Corporate News

DIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.

- Katjes International hat heute einen Vertrag zum Erwerb von 60% an Bogner unterzeichnet

- Die Familie Bogner bleibt weiterhin mit 40% beteiligt

- Vollzug der Transaktion im September 2025 erwartet

Düsseldorf/München, 01. August 2025 – Die Katjes International hat heute über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Katjes Quiet Luxury, einen Vertrag zum Erwerb von 60% der Geschäftsanteile an der Willy Bogner GmbH („Bogner Gruppe“) unterschrieben. Die übrigen 40% der Geschäftsanteile werden weiterhin von der Familie Bogner gehalten.

Die international tätige Bogner Gruppe ist die größte familiengeführte Luxusbekleidungsmarke in Deutschland. Sie hat einen Fokus auf Premium Sport- und Freizeitbekleidung und ist insbesondere bekannt für ihre Ski- und Outdoor-Kollektionen unter den Marken „Bogner“ sowie „Bogner Fire + Ice“. Im vergangenen Geschäftsjahr 2024/25 erzielte die Bogner Gruppe einen Nettoumsatz von fast EUR 200 Mio. und ist profitabel.

Die Katjes International fügt mit dem Schritt eine weitere sehr bekannte Marke im Bereich der Consumer Goods zu ihrem Portfolio bestehender Marken hinzu.

„Wir haben mit unseren Erfolgen im Personal Care Bereich – mit Bübchen, Theramed und Shirin Beauty – bewiesen, dass wir Marken außerhalb unseres ursprünglichen Geschäfts profitabel weiterentwickeln können. Die Weiterentwicklung von Marken im Consumer Goods-Segment in Europa ist unsere Stärke und steht im Einklang mit unserer langfristigen Strategie. Mit Bogner erweitern wir unser Markenportfolio auf das Luxusgüter-Segment und werten es damit weiter auf“, so Tobias Bachmüller, geschäftsführender Gesellschafter der Katjes International.

Der Vollzug der Transaktion steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch deutsche Kartellbehörden. Das Closing wird im September 2025 erwartet. Die Katjes International erwägt zur Kaufpreisfinanzierung eine mögliche Aufstockung der bestehenden Unternehmensanleihe (WKN A30V78/ISIN NO0012888769) vorzunehmen.

ÜBER KATJES INTERNATIONAL

Die rechtlich selbständige Katjes International GmbH & Co. KG ist gemeinsam mit ihren Schwestergesellschaften Katjes Fassin GmbH + Co. KG und Katjesgreenfood GmbH & Co. KG Teil der Katjes-Gruppe. Katjes International akquiriert vornehmlich Unternehmen mit etablierten Marken im Bereich Consumer Goods in Europa. Zu dem Unternehmen gehören die Tochtergesellschaften Sperlari mit Dulcioliva und Paluani in Italien, die deutschen Gesellschaften Piasten, Dallmann‘s Pharma Candy mit Bübchen Body Care und Bübchen Oral Care sowie Harlekijntjes in den Niederlanden. Darüber hinaus hält die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von ca. 88 % an der britischen Candy Kittens Limited und von rund 23 % an der französischen Carambar & Co. (CPK). Weitere Informationen finden Sie unter www.katjes-international.de

INFORMATIONEN UND ERLÄUTERUNGEN DES EMITTENTEN ZU DIESER MITTEILUNG:

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, beruhen diese Aussagen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Katjes International derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Katjes International übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren bzw. weiterzuentwickeln. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

WICHTIGER HINWEIS


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Katjes International GmbH & Co. KG dar. (...)

Ashurst berät APONTIS PHARMA zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out

Pressemitteilung der Kanzlei Ashurst vom 31. Juli 2025

Ashurst hat die APONTIS PHARMA AG umfassend zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out der Hauptaktionärin Zentiva AG beraten. Die Zentiva AG hält rund 91,95 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG.

Die ordentliche Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG hat am 29. Juli 2025 mit einer Mehrheit von über 99 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG.

Zuvor hatte die Zentiva AG als Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA AG mit Schreiben vom 5. März 2025 dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 13. Juni 2025 haben die Zentiva AG und die APONTIS PHARMA AG einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem die APONTIS PHARMA AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Zentiva AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.

APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patienten, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken.

Das Ashurst-Team beriet umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie unter Federführung von Counsel Martina Rothe und wurde unterstützt von Partner Dr. Stephan Hennrich und Senior Associate Benedikt Lerp (alle Corporate, alle Frankfurt). 

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission 

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigeleg
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

PPF IM LTD: PPF hält an seinem Barangebot von EUR 7 je Aktie für ProSiebenSat.1 fest

Prag  1. August 2025

- PPF nimmt das erhöhte Angebot von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) als Reaktion auf das eigene Barangebot von EUR 7 je Aktie zur Kenntnis

- Das reine Barangebot von PPF in Höhe von EUR 7 je Aktie ist gegenüber dem überarbeiteten Angebot von MFE vorteilhaft, da es Aktionären einen klaren und sicheren Wert gegenüber dem komplexen Vorschlag von MFE bietet, der möglicherweise illiquide Aktien mit ungewissem Wert und lediglich eine Bargegenleistung von EUR 4,48 je Aktie enthält

- PPF ist weiterhin davon überzeugt, dass seine Strategie für ProSiebenSat.1 als eigenständiges Unternehmen der Vision von MFE einer paneuropäischen Sendergruppe überlegen ist

- Die Aktionäre von ProSiebenSat.1 sollten ihre Optionen angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Angeboten von PPF und MFE sorgfältig abwägen

- Das Angebot von EUR 7 je Aktie stellt das beste und endgültige Angebot von PPF dar und läuft noch bis zum 13. August 2025. Die Auszahlung des Angebotspreises wird spätestens bis zum 28. August 2025 erwartet

- PPF begrüßt, dass sein Angebot dazu beigetragen hat, den Wert von ProSiebenSat.1 für alle Aktionäre zu steigern, wie das verbesserte Angebot von MFE belegt.


PPF IM LTD, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe PPF Group N.V. (zusammen „PPF“), gibt bekannt, dass sie an dem Angebotspreis im Rahmen ihres öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“) von EUR 7 festhält. PPF wird den Angebotspreis nicht erhöhen. Das aktuelle Angebot stellt das beste und endgültige Angebot von PPF dar.

Das Angebot von PPF bietet den Aktionären eine sofortige und sichere Möglichkeit, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren. Das konkurrierende Angebot von MFE bietet keine Sicherheit über den Wert des enthaltenen Aktienanteils und ist mit Risiken verbunden, beispielsweise in Bezug auf die von MFE in Aussicht gestellten Synergieeffekte.

„Wir begrüßen, dass unser Angebot zu einem deutlich verbesserten Angebot von MFE geführt hat und damit zusätzlichen Wert für alle Aktionäre von ProSiebenSat.1 schafft. Wir empfehlen den Aktionären jedoch, ihre Optionen sehr sorgfältig abzuwägen, da sich die beiden Angebote erheblich unterscheiden. Die MFE-A-Aktien waren in der Vergangenheit vergleichsweise illiquide, und es ist fraglich, ob die Aktionäre ihren impliziten Wert zum Zeitpunkt eines Verkaufs vollständig realisieren können. Wir sind überzeugt, dass unser Angebot vorteilhafter ist, da wir eine deutlich attraktivere Bargegenleistung bieten (EUR 7 versus EUR 4,48). Wir sind weiter der Ansicht, dass die Transformation von ProSiebenSat.1 als eigenständiges Unternehmen den besten Weg zur Wertsteigerung für die verbleibenden Aktionäre darstellt“, sagte Kasper Taczek, Investment Director bei PPF Group.

Alle regulatorischen Voraussetzungen für das Angebot von PPF sind erfüllt. Die Auszahlung des Angebotspreises wird spätestens bis zum 28. August 2025 erwartet. Das Angebot von MFE unterliegt hingegen zusätzlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben in den USA, wenn MFE durch sein Angebot eine Beteiligung von mindestens 50 % an ProSiebenSat.1 erlangt. Ein solches Verfahren würde die Abwicklung und Auszahlung erheblich verzögern.

Das Angebot von PPF läuft bis zum 13. August 2025, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die das transparente, vollständig in bar abgewickelte und nicht auf Kontrolle ausgerichtete Angebot von PPF annehmen möchten, werden gebeten, sich umgehend an ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister zu wenden.

Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sowie weitere Informationen zu dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.prism-offer.com.

Für Fragen zum Angebot oder zur Annahme des Angebots steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder per E-Mail unter Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung.

Hinweis für Redakteure:


PPF Group, eine familiengeführte und diversifizierte internationale Unternehmensgruppe, ist in 25 Ländern in Europa, Asien, Nordamerika und Südafrika in verschiedenen Sektoren tätig, darunter Medien, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Immobilien, E-Commerce und Technik. Die Mediensparte von PPF, CME, betreibt TV- und digitale Medienunternehmen in sechs Ländern sowie die regionale SVOD-Plattform Voyo (Subscription Video On Demand). Die kürzlich eingeführte Oneplay-Plattform von CME auf dem tschechischen Markt integriert Over-the-Top-Video-Streaming und bezahltes Live-Fernsehen für 1,4 Millionen Abonnenten. PPF besitzt Vermögenswerte im Wert von EUR 41,7 Mrd. und beschäftigt weltweit 45.000 Mitarbeiter (31. Dezember 2024).