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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 30. August 2023

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG, Potsdam, hat am 31. März 2023 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (Cinespace Studios) als herrschendem Unternehmen zugestimmt. Die zur Wirksamkeit erforderliche Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam wurde zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert. Der Unternehmensvertrag wurde nunmehr am 24. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der den Studio-Babelsberg-Minderheitsaktionären angebotenen Abfindung und der Ausgleichszahlung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.  

Mehrheitserwerb durch TPG Real Estate Partners: 

https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/studio-babelsberg-ag-vereinbarung-zum.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/tpg-real-estate-schliet-erwerb-der.html

Verzögerung der Eintragung durch Anfechtungsklagen:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/klagen-gegen-den-beschluss-zum.html

Squeeze-out bei der onoff AG eingetragen

Die Hauptversammlung der onoff AG, Wunstorf, hat am 5. Juli 2023 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin SpiraTec AG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,25 je Aktie wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Abwicklung der Nachbesserungszahlung zum Squeeze-out bei der Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft

AV Packaging GmbH
München

Hinweis zur technischen Abwicklung der Nachzahlung im Zusammenhang mit dem Ausschluss
der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft, Ratingen

ISIN DE0007192304 / WKN 719230

Aufgrund Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft vom 30. August 2002 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft, Ratingen (im Folgenden „SL“), gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Barabfindung in Höhe von € 17,78 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL auf die Hauptaktionärin, die Schmalbach-Lubeca Holding GmbH (nachfolgend verschmolzen auf die AV Packaging GmbH, vormals VAGO Dreiundzwanzigste Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf), Düsseldorf (im Folgenden „Hauptaktionärin“ oder auch „Antragsgegnerin“), übertragen (im Folgenden „Squeeze-out“; die Minderheitsaktionäre, deren Aktien durch den Squeeze-out auf die Hauptaktionärin übertragen wurden im Folgenden „SL-Minderheitsaktionäre“).

Mehrere SL-Minderheitsaktionäre haben daraufhin ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eingeleitet und die Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt (im Folgenden „Antragsteller“). Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 über die Anträge entschieden (Az. 39 O 133/06 [AktE]) und die Barabfindung auf € 21,89 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL erhöht. Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 17. April 2023 (Az. I-26 W 2/20 [AktE]) unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden mehrerer Antragsteller die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und neu gefasst. Danach wurde die Barabfindung auf Euro 19,04 je SL-Aktie festgesetzt.

Den Tenor des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2019 und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2023 hat die AV Packaging GmbH am 2. Juni 2023 gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 SpruchG im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Zahlung des Differenzbetrags zwischen der gezahlten Barabfindung (€ 17,78 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL) und der im Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2023 festgesetzten höheren Barabfindung (€ 19,04 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL), also € 1,26 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL (im Folgenden „Nachbesserungsbetrag“), sowie der hierauf zu entrichtenden Zinsen (der Nachbesserungsbetrag einschließlich der Zinsen im Folgenden „Nachbesserung“) an die SL-Minderheitsaktionäre wird, ausgehend von den vorstehenden Erläuterungen und Bekanntmachungen, wie folgt abgewickelt:

1. Technische Abwicklung der Nachbesserung

Sämtliche SL-Minderheitsaktionäre, die ihre Rechte aus den an die Hauptaktionärin übertragenen Aktien nicht an Dritte abgetreten haben (im Folgenden „Nachbesserungsberechtigte SL-Aktionäre“), erhalten je Stückaktie der SL den Nachbesserungsbetrag in Höhe von € 1,26.

Die Depotbanken werden aufgefordert, die Bestandsdaten der Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre anhand der archivierten Abrechnungsunterlagen auf den Stichtag des seinerzeitigen Clearstream Banking-Settlements der Squeeze-out-Barabfindung, d. h. auf den 21. November 2002 abends, zu rekonstruieren.

Der Nachbesserungsbetrag ist für den Zeitraum vom 22. November 2002 bis zum 31. August 2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie für den Zeitraum vom 1. September 2009 bis inklusive dem Tag, der dem Auszahlungsstichtag unmittelbar vorausgeht (voraussichtlich der 6. September 2023) mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Der hieraus zu errechnende Zinsbetrag beträgt € 1,1405 je Stückaktie der SL. Die Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre erhalten demnach je Stückaktie der SL insgesamt eine Nachbesserung in Höhe von € 2,4005.

Die Hauptaktionärin hat die

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

mit der bank- und effektentechnischen Abwicklung der Nachbesserung beauftragt.

Die Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser technischen Hinweisbekanntmachung keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Stückaktien der SL auf die Hauptaktionärin abgewickelt wurde. Hierzu geben sie diesem ihre neue Bankverbindung zur Weiterleitung der Nachbesserung bekannt.

2. Technische Umsetzung der Auszahlung der Nachbesserung für Personen, die ihren Anspruch auf Nachbesserung aus Abtretungen von SL-Minderheitsaktionären herleiten

Sofern Dritte der Hauptaktionärin ordnungsgemäß angezeigt und nachgewiesen haben, dass ihnen das Recht auf Nachbesserung von SL-Minderheitsaktionären wirksam abgetreten worden ist, wird die Hauptaktionärin diese Abtretungen beachten. Die Nachbesserung wird an die Zessionare ausgezahlt. Die Zessionare, die bei dem Kreditinstitut nach wie vor das Konto unterhalten, das in der Abtretungsanzeige angegeben worden ist, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen Zessionare, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an die Commerzbank AG, GS-OPS, TPS Securities Services Frankfurt, Corporate Events, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn, zu wenden und ihre neue Bankverbindung bekannt zu geben.

Personen, die keine Nachbesserung erhalten, sich aber auf eine ordnungsgemäße Abtretung der Nachbesserung berufen möchten und demgemäß der Auffassung sind, dass sie Anspruch auf Zahlung der Nachbesserung haben, werden gebeten, sich bei der Commerzbank AG, GS-OPS, TPS Securities Services Frankfurt, Corporate Events, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn, zu melden. Gegen entsprechende Nachweise wird die Commerzbank AG nach Abstimmung mit der Hauptaktionärin die Nachbesserung auszahlen.

3. Technische Umsetzung der Nachbesserung für Personen, die Anspruch auf die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der im Jahr 2000 erfolgten Umstellung auf Stückaktien haben

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden im Zuge der Umstellung der SL-Nennbetragsaktien auf Stückaktien im Jahre 1999 und des damit verbundenen Ausschlusses des Anspruches auf Verbriefung bisher noch nicht zum Umtausch vorgelegt haben, können die ursprüngliche Barabfindung sowie die Nachbesserung nur erhalten, wenn sie ihre Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 17 ff. und Erneuerungsschein (WKN 719 230) bei ihrem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, c/o Clearstream Banking AG, Securities Counter Unit, Trakehner Straße 6, 60487 Frankfurt am Main, als Umtauschstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen. Zug um Zug gegen Einreichung dieser bereits für kraftlos erklärten effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre - anstelle neuer SL-Aktien auf dem Girosammelwege - zeitnah die ursprüngliche Barabfindung sowie die Nachbesserung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind; ein gegenüber den girosammelverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die Einreichung von für kraftlos erklärten, effektiven Aktienurkunden nicht ausgelöst.

Aktionäre, die ihre effektiven Aktienurkunden bereits eingereicht und die ursprüngliche Barabfindung erhalten haben und nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser technischen Hinweisbekanntmachung keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Hierzu geben sie diesem ihre neue Bankverbindung zur Weiterleitung der Nachbesserung bekannt.

4. Sonstiges

Die Zahlung der Nachbesserung erfolgt kosten-, spesen- und provisionsfrei. Die Nachbesserung gelangt ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung. Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung des Gesamtnachzahlungsbetrags wird empfohlen, einen steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

München, im August 2023

AV Packaging GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2023

fashionette AG: fashionette plant zeitnahen Verkauf der eingestellten Geschäftsbereiche

Corporate News

Düsseldorf, 30. August 2023. Die fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1) („Gesellschaft“), eine führende E-Commerce Gruppe für Luxus-Produkte in Europa, plant zeitnah, die eingestellten Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches zu veräußern. Die fashionette AG hat im Rahmen des eingeleiteten Kostensenkungs- und Effizienzprogrammes im ersten Halbjahr 2023 die Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches eingestellt. Die daraus resultierenden, positiven Kosteneffekte haben sich bereits erfreulich im zweiten Quartal 2023 niedergeschlagen, das operative Ergebnis (bereinigtes EBITDA) ist auf 1,5 Mio. Euro gestiegen und die Ergebnisprognose für das Gesamtjahr wurde deutlich erhöht.

Im veröffentlichten Halbjahresbericht 2023 wurde bekannt gegeben, dass die Vermögenswerte und Aktivitäten der beiden Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches vom Vorstand der fashionette AG für einen Verkauf geprüft werden.

Der Vorstand der fashionette AG geht nach einer initiierten Marktsondierung davon aus, dass der Verkauf der beiden Geschäftsbereiche im vierten Quartal 2023 erfolgen und der Erlös der fashionette AG bis Ende des Geschäftsjahres 2023 zufließen wird. Die Veräußerung erfolgt mittels eines Asset-Deals, bei dem die vorhandenen Assets, Rechte, Bestände sowie sonstigen Vermögenswerte der beiden Bereiche an einen externen Erwerber übertragen werden. Der Vorstand rechnet nach aktueller Einschätzung mit einem Zufluss an liquiden Mittel im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich.

„Wir haben eine klare Gewinnfokussierung und dieses Jahr den Turnaround bei der fashionette AG vollzogen. Die beiden geschlossenen Geschäftsbereiche und unser Kostensenkungs- und Effizienzprogramm lässt unseren operativen Gewinn erheblich steigen. Wir freuen uns sehr, nun mitteilen zu können, dass wir die verbliebenen Vermögenswerte und Aktivitäten der beiden Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches an Dritte veräußern werden und so zusätzlich einen Erlös generieren können“, so Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender der fashionette AG.

In der künftigen Berichterstattung werden entsprechend die fortzuführenden Aktivitäten der Gesellschaft ausgewiesen.

Über die fashionette AG:


Die fashionette AG ist eine führende europäische, datengesteuerte E-Commerce Gruppe für Luxus-Modeaccessoires. Auf den Online-Plattformen fashionette.com und brandfield.com bietet die fashionette-Gruppe nicht nur Inspiration, sondern auch ein ausgewähltes Sortiment an Luxus-Modeaccessoires, wie Handtaschen, Schuhe, Kleinlederwaren, Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck von mehr als 300 Marken, einschließlich Eigenmarken. Basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung im Bereich Modeaccessoires hat die fashionette AG eine innovative proprietäre IT- und Datenplattform entwickelt, die mithilfe modernster Technologien und künstlicher Intelligenz Kunden in ganz Europa den personalisierten Online-Einkauf von Luxus-Produkten ermöglicht. Weitere Informationen zur fashionette AG finden Sie unter corporate.fashionette.com oder auf den Online-Plattformen www.fashionette.com und www.brandfield.com.

Muehlhan AG: Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG endet am 6. September 2023

PRESSEMITTEILUNG

Hamburg, den 30. August 2023 – Das am 28. Juni 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG (Open Market; ISIN DE000A0KD0F7; WKN A0KD0F) endet am 6. September 2023 (24:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit). Nur bis zu diesem Zeitpunkt haben Aktionäre der Muehlhan AG noch Gelegenheit, ihre Muehlhan-Aktien an die Muehlhan AG für € 1,75 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zu verkaufen. Ein entsprechendes Angebot ist über die Depotbanken an alle Aktionäre der Muehlhan AG verteilt worden.

Nach dem Abschluss des Aktienrückkaufprogramms strebt die Muehlhan AG ein Delisting von der Börse an. Die Aktien werden danach nur noch sehr eingeschränkt handelbar sein.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache verfasst und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan-ag.com/investor_relations/ sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Daneben hat die Gesellschaft eine nicht bindende englische Übersetzung der Angebotsunterlage erstellt, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan-ag.com/investor_relations/ veröffentlicht ist. Zudem wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos eine Kopie der Angebotsunterlage per E-Mail zugesandt.

Über Muehlhan: Als börsennotierte Aktiengesellschaft wird die MuehlhanAG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000A0KD0F7 / WKN A0KD0F).

Weitere Informationen finden Sie unter www.muehlhan-ag.com

Allerthal-Werke AG: Halbjahresabschluss der Allerthal-Werke AG zum 30. Juni 2023

- Halbjahresüberschuss 1.681 TEUR (01-06/2022: 49 TEUR)

Die Allerthal-Werke AG konnte das erste Halbjahr 2023 mit einem erfreulichen Ergebnis abschließen. Zum 30. Juni 2023 wurde ein Halbjahresüberschuss von 1.681 TEUR (ungeprüft; 01-06/2022: 49 TEUR) erzielt.

Im Berichtszeitraum wurden Erträge aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 1.631 TEUR realisiert (01-06/2022: 2.869 TEUR). Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen lagen bei 28 TEUR (01-06/2022: 129 TEUR). Auf den Wertpapierbestand des Finanzanlagevermögens waren zum 30. Juni 2023 zudem Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 HGB in Höhe von insgesamt 977 TEUR vorzunehmen (01-06/2022: 191 TEUR). Gegenläufig stehen dem Abschreibungen auf den Wertpapierbestand des Finanzanlagevermögens in Höhe von 738 TEUR gegenüber (01-06/2022: 2.796 TEUR). Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens konnten im Berichtszeitraum in Höhe von 402 TEUR verbucht werden (01-06/2022: 309 TEUR).

Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie (anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Kursreserven im Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens) hat sich zum 30. Juni 2023 auf 27,87 Euro erhöht (25,82 Euro am 31. Dezember 2022). Dies entspricht gegenüber dem Jahresultimo einer Steigerung um rund 8% im ersten Halbjahr.

Das Andienungsvolumen, d.h., das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird, ist hierbei lediglich mit einem anteiligen Buchwert von 0,04 Euro je Allerthal-Aktie berücksichtigt. Das gesamte Andienungsvolumen erhöhte sich zum 30. Juni 2023 per Saldo moderat auf etwa 27,0 Mio. Euro (26,6 Mio. Euro am 31. Dezember 2022).

Die größten Wertpapierpositionen im Anlagevermögen waren zum Stichtag nach Kurswert – ohne Berücksichtigung der Beteiligung von 89,7% an der Tochtergesellschaft Esterer AG – Aktien von Alexanderwerk AG, Centrotec SE, Data Modul AG, KSB SE & Co. KGaA (Vz.) sowie Schumag AG.

Ausblick auf das 2. Halbjahr 2023

Am 21. Juli 2023 hat die ordentliche Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 die Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,50 je Stückaktie (insgesamt 600 TEUR) vorzunehmen. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 26. Juli 2023.

Für das laufende Geschäftsjahr 2023 ist eine konkrete Prognose zum jetzigen Zeitpunkt – ungeachtet des erfreulichen Jahresauftakts – aufgrund des unverändert herausfordernden Marktumfelds mit vielen Unbekannten auf der Mikro- und der Makro-Ebene noch nicht möglich.

Die Stimmung in der Industrie hat sich in den zurückliegenden Monaten an vielen Orten mit rückläufigen Auftragseingängen, steigenden Finanzierungskosten, einer anhaltend schwachen Nachfrage in vielen Endmärkten bei einer insgesamt tiefen Visibilität weiter eingetrübt. Während Preissteigerungen über das letzte Jahr hinweg von Unternehmensseite teilweise noch problemlos weitergegeben werden konnten und auskömmliche Margen ermöglichten, scheinen sich Preiserhöhungen im aktuellen Umfeld nicht mehr ohne Weiteres überwälzen zu lassen. Im Umkehrschluss führt dies auf der anderen Seite zu einem nachlassenden Kostendruck und Entlastungen auf der Abnehmerseite. Rückläufige Energie- und Materialkosten sowie eine im Jahresvergleich insgesamt verbesserte Lieferkettensituation haben in vielen Unternehmen einen positiven Effekt und dämpfen den negativen Einfluss begrenzter Preissteigerungsmacht bzw. rückläufiger Absatzmengen. Der quer durch alle Branchen – insbesondere in Deutschland und Europa – beobachtbare „Megatrend Bürokratie und Regulierung“ stellt vor allem mittelständisch geprägte Firmen vor zusätzliche Herausforderungen im internationalen Wettbewerb und könnte sich zum Standortrisiko entwickeln.

Ungeachtet der vielen Risikofaktoren strebt die Allerthal-Werke AG an, im Geschäftsjahr 2023 ein positives Ergebnis auszuweisen.

Der vollständige Halbjahresabschluss kann auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen und dort heruntergeladen werden.

Köln, 30. August 2023

Der Vorstand

Dienstag, 29. August 2023

Smartbroker Holding AG: Einladung zur virtuellen Präsentation der H1 2023 Ergebnisse und Vorstellung von SMARTBROKER+

Berlin, 29. August 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609, FSE: SB1) veröffentlicht am 13. September 2023 den Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2023 und lädt am selben Tag zu einem Earnings Call ein.

Die Vorstandsmitglieder André Kolbinger (CEO) und Roland Nicklaus (CFO) führen durch die Ergebnisse und geben einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Zudem gibt Oliver Haugk (CPO) einen detaillierten Einblick in die neue Version des digitalen Brokers für private Anleger und Sparer, SMARTBROKER+, der in Kürze startet. Oliver Haugk ist seit 2017 Vorstandsmitglied und wurde kürzlich neben seiner Rolle als Chief Product Officer zum Co-CEO der Smartbroker-Gruppe bestellt.

Der Earnings Call, die anschließende Fragerunde und die Vorstellung von SMARTBROKER+ finden in deutscher Sprache statt und sind insgesamt auf 90 Minuten terminiert.

Um an der virtuellen Veranstaltung teilzunehmen, bitten wir Sie um Ihre Anmeldung unter folgendem Link:

https://montegaconnect.de/event/3atvym52j2oeeuxuyjxjryxla8xjhc6s

Datum: Mittwoch, 13. September 2023

Zeit: 11 Uhr (MESZ)

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Über die Smartbroker-Gruppe:

Die Smartbroker-Gruppe betreibt unter anderem SMARTBROKER+ – einen Next Generation-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Das Portfolio im Bereich Transaktion umfasst außerdem den digitalen Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de. Gleichzeitig betreibt die Gruppe im Bereich Medien vier reichweitenstarke Börsenportale, die Privatanlegern mit Kapitalmarktinformationen versorgen (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.

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Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Squeeze-out bei dem Smartbroker-Betreiber wallstreet:online capital AG (inzwischen umbenannt in Smartbroker AG) läuft beim LG Berlin eine Spruchverfahren unter dem Az. 102 O 66/22 SpruchG.

LG Berlin, Az. 102 O 66/22 SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. wallstreet:online AG (nunmehr: Smartbroker Holding AG)
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin

ACCENTRO Real Estate AG kann Prognose für Geschäftsjahr 2023 nicht halten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 29. August 2023 – Die ACCENTRO Real Estate AG ("ACCENTRO" oder "Gesellschaft") gibt bekannt, dass die im Geschäftsbericht 2022 aufgestellte Prognose für das Geschäftsjahr 2023 nicht gehalten werden kann.

Aufgrund der Konsolidierung der Geschäftszahlen im Rahmen der Erstellung des Halbjahresberichts wird ersichtlich, dass der prognostizierte Konzernumsatz (100 bis 120 Mio. EUR) für das Geschäftsjahr 2023 nicht erreicht werden kann. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf das Konzern-EBIT, welches ebenfalls hinter der Prognose (0 bis 2 Mio. EUR) zurückbleiben wird.

Hintergrund ist die nach wie vor äußerst angespannte Marktlage und die anhaltende schwache Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Nach aktuellem Kenntnisstand blieben im ersten Halbjahr 2023 insbesondere die Verkaufszahlen aus dem Privatisierungsgeschäft deutlich hinter den Erwartungen der Gesellschaft zurück. Der Konzernumsatz betrug in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres lediglich 36,1 Mio. EUR und lag damit um 57,4 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (Vergleichsperiode: 93,5 Mio. EUR). Das Konzern-EBIT belief sich im Berichtszeitraum auf -9,4 Mio. EUR und ist gegenüber dem Vorjahr um 18,4 Mio. EUR zurückgeblieben (Vergleichsperiode: 9,0 Mio. EUR).

Der Vorstand geht bezüglich der Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 nicht davon aus, dass der prognostizierte Konzernumsatz noch erreicht und das negative Konzern-EBIT des ersten Halbjahres aufgeholt werden können. Aufgrund des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes ist es dem Vorstand gegenwärtig nicht möglich, einen fundierten und zuverlässigen Prognoserahmen für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Die Prognose wird daher vorübergehend ausgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2023 muss mit einer signifikanten Verringerung des Konzernumsatzes und des Konzern-EBITs im Vergleich zur ursprünglichen Prognose gerechnet werden.

Der Halbjahresbericht für das Jahr 2023 wird planmäßig am 31. August 2023 veröffentlicht.

HPI AG: 50 %-Überschreitung an Aktienanteilen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 29. August 2023

HPI AG München Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
Herr Artur Piotr Jedrzejewski, wohnhaft in Monaco, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als 50% der Teil der Aktien an der HPI AG gehören.

HPI AG Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG: LG München I verhandelt am 31. August und 1. September 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als beherrschter Gesellschaft verhandelt das LG München I die Sache am Donnerstag, den 31. August 2023, mit (voraussichtlicher) Fortsetzung am 1. September. Dabei sollen die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer und Klaus Jürgens von der I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört werden.

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. Die Schaltbau-Aktie notierte zuletzt über EUR 60,-.

LG München I, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Montag, 28. August 2023

ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

Am heutigen Tag hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) einen zweiten Comfort Letter („Comfort Letter II“) zu dem Gesellschafterdarlehensvertrag zur Gewährung eines Darlehens an ihre Tochtergesellschaft Brack Capital Properties N.V. („BCP“), der ursprünglich auf den 23. Mai 2022 datierte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG, unterzeichnet. Das Darlehen betrug ursprünglich EUR 200.000.000,00, von denen derzeit noch EUR 150.000.000,00 ausstehen. Der Comfort Letter II wird den ursprünglichen Comfort Letter vom 31. März 2023 vollumfänglich ersetzen. Die Gesellschaft hält 63,00 % der Anteile an BCP und ist damit ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG.

In dem Comfort Letter II verpflichtet sich die Gesellschaft, die Fälligkeit eines Teils der Darlehen unter dem Gesellschafterdarlehensvertrag in Höhe von EUR 75.000.000,00 (die „Verlängerten-Darlehen“) bis zum 29. Dezember 2024 zu verlängern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere verlangen die Bedingungen, dass die BCP eine außerordentliche freiwillige Rückzahlung in Höhe von mindestens EUR 75.000.000,00 bis spätestens 31. August 2023 leistet.

Der Comfort Letter II und die damit verbundenen (bedingten) Verpflichtungen der Gesellschaft, die Verlängerten Darlehen zu verlängern halten einem Fremdvergleich stand. Insbesondere wird BCP eine erhebliche freiwillige Rückzahlung in Höhe von EUR 75.000.000,00 leisten. Darüber hinaus wird der Zinssatz für die Verlängerten-Darlehen mit Wirkung zum ursprünglichen Fälligkeitstag an den 3-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge angepasst, die die dann vorherrschenden Marktbedingungen widerspiegelt, wobei diese Marge 300 Basispunkte betragen soll. Bis zum Fälligkeitstag des Gesellschafterdarlehensvertrags kann die BCP nach eigenem Ermessen die Gesellschaft schriftlich darüber informieren, dass sie die Prolongation der Verlängerten-Darlehen ablehnt.

Berlin, 28. August 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Vorstand

Freitag, 25. August 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Aves One AG: Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor mehr als einem Jahr am 22. April 2022), nicht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 (?)

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Hauptversammlung am 5. Juli 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023, Eintragung des Beschlusses durch Anfechtungsklagen verzögert
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet (?)

  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Befreiung der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung von den Pflichten der Kontrollerlangung über die Vossloh Aktiengesellschaft

WpÜG-Mitteilung

(...)

Mit Bescheid vom 23. Juni 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag der

Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (nachfolgend “Antragstellerin“)  

die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Vossloh Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

1. Die Antragstellerin wird gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG für den Fall, dass sie infolge der Übertragung des von Frau Nadia Thiele gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von EUR 133.152.172 an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, die Kontrolle an der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, (folgend “Zielgesellschaft“) erlangen sollte, von der Pflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend “BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

2. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG ist von der Antragstellerin eine Gebühr zu entrichten.       (...)

Befreiung der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung von den Pflichten der Kontrollerlangung über die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

WpÜG-Mitteilung

(...)

Mit Bescheid vom 23. Juni 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag der

Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (nachfolgend “Antragstellerin“)

die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

1. Die Antragstellerin wird gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG für den Fall, dass sie infolge der Übertragung des von Frau Nadia Thiele gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von EUR 133.152.172 an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, die Kontrolle an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München, (folgend “Zielgesellschaft“) erlangen sollte, von der Pflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend “BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

2. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG ist von der Antragstellerin eine Gebühr zu entrichten.       (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Landgericht Nürnberg-Fürth kündigt nach mehr als drei Jahren Nichtabhilfebeschluss an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller haben fristgerecht gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 9. August 2023 angekündigt, einen Nichtabhilfebeschluss erlassen zu wollen. 
 
Für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwischenzeitlich das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig geworden.
 
Das auch in anderen Spruchverfahren immer wieder zu Verzögerungen führende Nichtabhilfeverfahren (in der Praxis keine einzige Abhilfeentscheidung) ist durch die kürzliche Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze abgeschafft worden. Die Neuregelung gilt aber erst für ab dem 31. Januar 2023 eingeleitete Spruchverfahren.
 
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, c/o FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft, Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 1,72 je Aktie an (+ 9,55 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG hat das LG München I mit Beschluss vom 25. August 2023 die Barabfindung auf EUR 1,72 je Odeon-Aktie angehoben. Im Vergleich zu der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 entspricht dies einer Erhöhung um 9,55 %.

Die nunmehr ausgeurteilte Erhöhung entspricht der vom Gericht bei der Prüferin angeforderten Alternativberechnung vom 11. April 2023 bei einem unverschuldeten Betafaktor von 0,85 und einem Basiszinssatz von 0,3 % vor persönlichen typisierten Steuern, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_21.html

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung noch Beschwerde einlegen.

LG München I, Beschluss vom 25. August 2023, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München

va-Q-tec AG: Delisting der va-Q-tec AG Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 30. August 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Würzburg, 25. August 2023. Der Vorstand der va-Q-tec AG („va-Q-tec“) wurde über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 25. August 2023 informiert, dass der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 30. Juni 2023 angekündigte, und anschließend beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der va-Q-tec zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0006636681 sowie gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 30. August 2023 wirksam wird. va-Q-tec wird sich zudem gegenüber den weiteren Handelsplätzen dafür aussprechen, dass die va-Q-tec-Aktien möglichst zum Ablauf des 30. August 2023 bzw. zeitnah danach nicht mehr im Freiverkehr an anderen Börsen gehandelt werden.

Das Delisting erfolgt im Zuge des Delisting-Erwerbsangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH vom 2. August 2023, dessen Angebotsfrist am 30. August 2023 auslaufen wird.

Nach dem 30. August 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten, die mit einer Börsennotierung an einem geregelten bzw. organisierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen, künftig entfallen.

Die RCM Beteiligungs AG verlässt das Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse und setzt die Börsennotierung im Freiverkehrssegment Basic Board fort

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die RCM Beteiligungs AG teilt mit, das sie das Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30.11.2023 verlassen wird. Die Börsennotierung der Aktie der RCM Beteiligungs AG an der Frankfurter Wertpapierbörse wird dann ohne Unterbrechung im Freiverkehrssegment Basic Board fortgesetzt. Ein entsprechendes Schreiben wird der Frankfurter Wertpapierbörse noch heute zugeleitet. Der Handel der Aktie der RCM Beteiligungs AG in dem elektronischen Börsenhandelssystem Xetra ist hiervon nicht betroffen und wird ebenso wie die Notierungen der Aktie der RCM Beteiligungs AG im Freiverkehr der Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart und an der Tradegate Exchange unverändert fortgesetzt.

Die Erwartungen, die die RCM Beteiligungs AG mit der im Jahr 2017 erfolgten Einbeziehung in das Marktsegment Scale verbunden hat, haben sich aus Sicht der Gesellschaft nicht erfüllt. Dagegen hat die Notierung im Scalesegment jedoch zu spürbar höheren Kosten der Börsennotierung geführt. Im Rahmen eines straffen Kostenmanagements, das von Gesellschaft derzeit konzernweit realisiert wird, ist der Wegfall der Einbeziehung in das Segment Scale nun eine von diversen Maßnahmen, die gemeinsam zu einer deutlichen konzernweiten Kostenentlastung führen sollen und ab dem Geschäftsjahr 2024 dann ihre volle Wirkung entfalten werden.

RCM Beteiligungs AG
Der Vorstand

Zahlungsabwicklung der Nachbesserung zu dem Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG

Generali Deutschland AG
München

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 17.08.2023 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Nachbesserung der Abfindung nebst Zinsen gemäß rechtskräftigem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, 13 W 24/22, betreffend den Squeeze Out der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, („Volksfürsorge“) (Rechtsnachfolgerin: Generali Deutschland AG, München)

- ISIN DE0008404500 / WKN 840450 -

Am 20. Juni 2002 beschloss die Hauptversammlung der Volksfürsorge den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 554,00 EUR je Stückaktie. Dieser Beschluss wurde mit seiner Eintragung in das Handelsregister am 29. August 2003 wirksam und am 5. September 2003 bekannt gemacht.

Einige außenstehende Aktionäre der Volksfürsorge haben ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung („Spruchverfahren“) vor dem Landgericht Hamburg eingeleitet. Mit Beschluss vom 31.05.2021, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, hat das Landgericht Hamburg Folgendes beschlossen:      

Die angemessene Barabfindung wird auf EUR 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.

Technische Umsetzung der Nachbesserung

Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der im Zusammenhang mit dem Squeeze Out stehenden Ansprüche der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet. Dabei fungiert die

Quirin Privatbank AG, Berlin,

als Zentrale Abwicklungsstelle.

Für alle Bestände, die seinerzeit in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG gehalten wurden, erfolgt seitens Clearstream Banking voraussichtlich zum 07.09.2023 eine automatische Gutschrift an die Depotbanken zur Weiterleitung an die berechtigten Aktionäre.

Für alle effektiven Einreichungen sind die Depotbanken aufgefordert, die Bestandsdaten der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge anhand der archivierten Abrechnungsunterlagen zu rekonstruieren und unverzüglich die Nachbesserungsansprüche bei der Zentralen Abwicklungsstelle zu melden. Hierbei dürfen nur solche Beträge angefordert werden, für die eine Berechtigung der Depotkunden geprüft wurde und für die eine Auskehrung an die endbegünstigten ehemaligen Aktionäre gewährleistet ist.

Die Auszahlung erfolgt in den ersten 6 Monaten monatlich. Die Anforderung hierfür muss spätestens bis Ultimo bei der Zentralen Abwicklungsstelle eingegangen sein. Die erste Auszahlung erfolgt am oder um den zehnten Bankarbeitstag im September 2023 für alle Anforderungen, die bis zum 31.08.2023 bei der Zentralen Abwicklungsstelle eingereicht und plausibilisiert wurden. Im Nachgang erfolgt die Auszahlung der Nachbesserung zzgl. Zinsen monatlich jeweils am oder um den zehnten Bankarbeitstag im Folgemonat der Einreichung. 6 Monate nach Beginn der Einreichungsfrist erfolgt die Abrechnung nur noch quartalsweise, immer am oder um den zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf des Quartals. Der Anspruch auf Auszahlung der erhöhten Barabfindung zzgl. Zinsen verjährt mit Ablauf des 31.12.2026.

Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung der Abfindung einschließlich der Zinsen nichts zu veranlassen. Sollte bis zum 30.09.2023 keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, fordern wir hiermit die ehemaligen Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde.

Nicht nachbesserungsberechtigt sind die Aktionäre, die ihre Nachbesserungsrechte an einen Dritten abgetreten haben und bereits die vereinbarte Nachbesserungsleistung erhalten haben.

Erhöhung der Barabfindung:

Die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge erhalten eine Erhöhung von EUR 145,06 je Volksfürsorge-Aktie auf die ursprüngliche Barabfindung von EUR 554,00 je Volksfürsorge-Aktie im Rahmen des Squeeze out.

Zinsen:

Der Barabfindungserhöhungsbetrag in Höhe von EUR 145,06 ist für den Zeitraum vom 5. September 2003 einschließlich bis zum 31. August 2009 einschließlich mit jährlich 2 Prozentpunkten und ab dem 1. September 2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Sonstiges:

Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die Volksfürsorge-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen Volksfürsorge-Aktionär selbst zu tragen.

Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 

München, im August 2023

Generali Deutschland AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. August 2023

RAS Beteiligungs GmbH: Delisting-Erwerbsangebot der Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe für noch ausstehende Aktien von home24 läuft noch zwei Wochen

Corporate News

- home24-Aktionäre können ihre Aktien noch bis zum 8. September andienen

- Sehr attraktiver Delisting-Angebotspreis von EUR 7,50 je home24-Aktie

- Keine weitere Annahmefrist vorgesehen

- Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der home24-Aktien auswirken

Wels, 25. August 2023 – Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot ("Angebot") der RAS Beteiligungs GmbH, der LSW GmbH und der SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), für alle noch ausstehenden Aktien der home24 SE ("home24" oder die "Gesellschaft") läuft noch bis zum 8. September 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Bis zum Ende dieser Frist haben die Aktionäre von home24, die das Angebot noch nicht angenommen haben, die Gelegenheit, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Zum heutigen Tag hält XXXLutz gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften bereits 95,24 % des derzeitigen Grundkapitals von home24. Die Bieterinnen haben bereits die Prüfung eines Squeeze-outs der verbleibenden Minderheitsaktionäre angekündigt.

Das Angebot bietet den Aktionären eine sofortige und liquiditätsunabhängige Desinvestitionsmöglichkeit zu einem sehr attraktiven Preis. Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben. home24 hat bereits angekündigt, vor Ablauf der Annahmefrist einen Delisting-Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Der geplante Börsenrückzug wird voraussichtlich Konsequenzen für die home24-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von home24 haben. So ist zu erwarten, dass der Handel mit home24-Aktien nach Vollzug des Angebots geringer sein wird und somit die Liquidität der home24-Aktie sinkt. Dies kann dazu führen, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf die home24-Aktie nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ebenso kann es durch die verringerte Liquidität auch zu stärkeren Kursschwankungen der home24-Aktie kommen.

Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englische Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot auf der folgenden Website verfügbar:
www.xxxlutz-offer.com

Über XXXLutz

XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 26.300 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,75 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24

home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit ca. 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).

Donnerstag, 24. August 2023

Angebotsunterlage der Marcel LUX III SARL für Aktien der SUSE S.A. veröffentlicht - danach Delisting geplant

Notification of Publication of Offer Document

Luxembourg, 24 August 2023. As of today, the offer document (the "Offer Document") regarding the voluntary public purchase offer by Marcel LUX III SARL[1] (the "Bidder"), to all shareholders of SUSE S.A.[2] ("SUSE" or the "Company"), for the acquisition of all shares in SUSE in dematerialized form (titres dématérialisés) with no nominal value and a par value of USD 0.10 (ISIN: LU2333210958; WKN: SUSE5A), and which are not directly held by the Bidder, against payment of a consideration in cash (the "Offer") is available on the internet at www.eqt-marcel-offer.com.

[1] Marcel LUX III SARL is a private limited liability company (société à responsabilité limitée) incorporated under Luxembourg law, with registered office at 51A, Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) under registration number B 225723.

[2] SUSE S.A. is a public limited liability company (société anonyme) incorporated under the laws of Luxembourg with registered office at 11-13, Boulevard de la Foire, L‑1528 Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) under number B 225816.

Important notice:

This publication is neither an offer to purchase nor a solicitation of an offer to sell shares in SUSE or any other securities. The Offer itself as well as its definite terms and conditions and further provisions concerning the Offer are published in the Offer Document. Investors and SUSE Shareholders are strongly advised to thoroughly read the entire Offer Document and all other relevant documents regarding the Offer when they become available, as they will contain important information.

As the Bidder already holds a controlling stake in SUSE, the Offer will neither be subject to the Luxembourg law of 19 May 2006 on takeover bids, as amended, nor to the German Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz). The Offer Document has not been, and will not be, reviewed by any regulatory authority in the Grand Duchy of Luxembourg or in Germany or elsewhere and no registrations, admissions or approvals of the Offer Document and/or the Offer have been made or granted under any laws and no registrations, admissions or approvals are contemplated. Subject to the exceptions described in the Offer Document and, where applicable, any exemptions to be granted by the respective regulatory authorities or otherwise available, no purchase offer is or will be made, directly or indirectly, in those jurisdictions in which this would constitute a violation of the respective national law.

The Offer has been published and is made under the laws of the Federal Republic of Germany, certain applicable provisions of the laws of the Grand Duchy of Luxembourg and certain applicable provisions of securities laws of the United States of America. Any agreement that is entered into as a result of accepting the Offer will be governed by the laws of the Federal Republic of Germany and is to be interpreted in accordance with such laws.

The Bidder reserves the right, within the limits of applicable law, to, directly or indirectly, acquire shares in SUSE outside of the Offer, whether on or off the stock exchange. Any such purchases or arrangements will be made outside the United States of America and in compliance with applicable law.

To the extent that this document contains forward-looking statements, these statements are related to future events and can be identified by expressions such as "expect", "believe", "anticipate", "intend", "seek", "assume", "would", "consider" or similar expressions.

Forward-looking statements by their nature address matters that are, to different degrees, uncertain, and involve known and unknown risks and uncertainties, many of which are beyond the Bidder's control and all of which are based on the Bidder's current beliefs and expectations about future events. These risks, uncertainties and assumptions include, but are not limited to, the acceptance of the Offer by SUSE Shareholders, the satisfaction of the condition to the settlement of the Offer and the timing of settlement of the Offer.

Forward-looking statements may prove to be inaccurate, and future events and developments may differ materially from those indicated or contained in the forward-looking statements. No assurance can be given that such future expectations will be achieved. The Bidder expressly disclaims any obligation or undertaking to update these forward-looking statements to reflect any change in their expectations or any change in events, conditions, or circumstances on which such statements are based.

It is possible that the Bidder may change its intentions and estimates expressed in documents, notifications or in the Offer Document after the publication of the documents, notifications or the Offer Document.

Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, 24 August 2023

Marcel LUX III SARL 

_______________

Anmerkung der Redaktion:

Geboten werden EUR 16,- je SUSE-Aktie. Nach Abschluss des Angebots soll die SUSE S.A.auf eine nicht börsennotierte luxemburgische Gesellschaft in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.) verschmolzen und damit ein Delisting erreicht werden, vgl. die Pressemitteilung der Bieterin:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/marcel-lux-iii-sarl-eqt-private-equity.html

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der mediantis Aktiengesellschaft (früher: buecher.de AG) ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.html

Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das nunmehr hierfür zuständige Bayerische Obersten Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 23. August 2023 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.

Nach Ansicht des BayObLG war eine Bewertung der Gesellschaft nach der NAV-Methode geeignet. Bei einer vermögenverwaltenden Gesellschaft sei diese Methode gegenüber einer Bewertung nach dem Ertragswertverfahren der Vorzug zu geben (S. 16). Deren Wert ergebe sich als Summe der Verkehrswerte ihrer Kapitalanlagen zuzüglich des Werts sonstiger Vermögensgegenstände und abzüglich des Gegenmwartswerts der Verbindlichkeiten. 

BayObLG, Beschluss vom 23. August 2023, Az. 101 W 184/21
LG München I, Beschluss vom 25. Juni 2021, Az. 5 HK O 9171/17
Arendts, A. u.a. ./. Freiherr von Rheinbaben, R.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: 
Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG: Verhandlung am 7. März 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 7. März 2023 mit möglicher Fortsetzung am 8. März 2023 bestimmt. Zu diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Prüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), geladen werden.

Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 5. Dezember 2023 zu der nunmehr vorgelegten Antragserwiderung Stellung nehmen.

LG München I, Az. 5 HK O 14351/22 e
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München

Allane Mobility Group: Positive Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023 durch Roll-out des neuen Händlerportals „Allease“

PRESSEMITTEILUNG

- Konzernumsatz stieg um 1,8 % auf 377,8 Mio. Euro

- Konzernvertragsbestand leicht über dem Vorjahresniveau

- Prognose für das Geschäftsjahr 2023 bestätigt

Pullach, 24. August 2023 – Die Allane Mobility Group („Allane“), Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat sich im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen der Erwartungen entwickelt. Sowohl der operative Konzernumsatz als auch der Konzernvertragsbestand haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht erhöht, während das Ergebnis vor Steuern (EBT) stabil geblieben ist. Auf Basis dieser Entwicklungen bestätigt Allane seine Prognose für das Gesamtjahr.

Donglim Shin, CEO der Allane SE: „Die positive Entwicklung von Konzernumsatz und Vertragsbestand im ersten Halbjahr 2023 ist hauptsächlich auf unsere neue Geschäftssäule Captive Leasing und den erfolgreichen Roll-out des neu entwickelten Händlerportals ,Allease' zurückzuführen. Wir sind zuversichtlich, die Zahl der Verträge im laufenden Geschäftsjahr insbesondere durch den geplanten strategischen Ausbau dieser Geschäftssäule weiter zu erhöhen und nachhaltig profitabel zu wachsen."

Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023

Der Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) lag mit 116.400 Verträgen 0,5 Prozent über dem Wert zum 31. Dezember 2022 (115.900 Verträge). Hierfür war vor allem die erfolgreiche Kooperation mit Hyundai Motor Deutschland und der Roll-out des neuen Händlerportals „Allease“ verantwortlich.

Der Konzernumsatz, in dem der operative Umsatz und die Verkaufserlöse enthalten sind, stieg im ersten Halbjahr 2023 um 1,8 Prozent und damit leicht auf 377,8 Mio. Euro (H1 2022: 371,2 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz (exkl. Verkaufserlöse) sank hingegen leicht um 0,7 Prozent auf 192,0 Mio. Euro (H1 2022: 193,3 Mio. Euro). Diese Entwicklung war geprägt von auslaufenden Kundenverträgen im Geschäftsbereich Flottenmanagement. Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement stiegen um 4,5 % auf 185,8 Mio. Euro (H1 2022: 177,9 Mio. Euro). Bei einem konstanten Absatzvolumen stiegen die Stückpreise der verkauften Fahrzeuge infolge einer weiterhin hohen Nachfrage nach Gebrauchtwagen.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im ersten Halbjahr 2023 um 6,1 % auf 98,5 Mio. Euro (H1 2022: 92,9 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) blieb mit 6,9 Mio. Euro (H1 2022: 6,9 Mio. Euro) jedoch stabil. Das EBT war insbesondere durch höhere Refinanzierungskosten infolge gestiegener Zinsen belastet.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 bestätigt

Die Allane Mobility Group bestätigt ihre im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte Prognose. Laut dieser erwartet das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr 2023 einen Konzernvertragsbestand in einer Bandbreite von 120.000 bis 150.000 Verträgen (2022: 115.900 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro (2022: 385,4 Mio. Euro). Für das EBT geht Allane von einem niedrigen zweistelligen Millioneneurobetrag (2022: 12,8 Mio. Euro) aus.

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 steht auf der Investor Relations Website der Allane Mobility Group zum Download bereit.

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Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftsfeldern Retail Leasing, Flottenleasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 717 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 Prozent die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.    https://allane-mobility-group.com

Mittwoch, 23. August 2023

Petro Welt Technologies AG: Umsatz von PeWeTe Kazakhstan nahezu verdoppelt und Anzahl der Fracturing-Aufträge auf 229 erhöht

Corporate News

- Umsatz von PeWeTe Kazakhstan um 48,1% auf EUR 8,0 Mio. gestiegen

- Anzahl der Fracturing-Aufträge auf 229 erhöht

Wien, 23. August 2023

Im ersten Halbjahr 2023 belief sich der Umsatz der PeWeTe Gruppe auf EUR 8,0 Mio., was einem Anstieg von 48,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (H1 2022: EUR 5,4 Mio.). Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Performance von Petro Welt Technologies Kazakhstan. Es handelt sich dabei um die nach dem Verkauf der russischen Tochtergesellschaften der PeWeTe Gruppe einzigen verbleibenden operativen Einheit des Konzerns.

Die Umsatzkosten aus fortgeführten Geschäftsbereichen betrugen in den ersten sechs Monaten des Jahres EUR 6,3 Mio. (H1 2022: EUR 2,2 Mio.). Für diesen Anstieg waren vor allem folgende drei Faktoren verantwortlich: eine erhöhte Zahl an Beschäftigen und eine Verschiebung in der Auftragsstruktur, gestiegene Abschreibungskosten aufgrund der Inbetriebnahme einer neuen Fracturing-Flotte sowie der Wegfall konzerninterner Kosten in Höhe von EUR 1 Mio. für Proppant, das zuvor von OOO Wellprop gekauft wurde. Seit dem Verkauf der russischen Tochtergesellschaften wird dieses Proppant nicht mehr unternehmensintern verrechnet, da die OOO Wellprop nach dem Verkauf der russischen Gesellschaften nicht mehr zum Konzern gehört.

Dementsprechend sank der Bruttogewinn der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2023 auf EUR 1,6 Mio. (H1 2022: EUR 3,2 Mio.). Zugleich verzeichnete die PeWeTe Gruppe einen Rückgang ihrer Verwaltungskosten um 33,3 %, was auf geringere Lohnkosten zurückzuführen ist. Trotz gesunkener Verwaltungskosten ergab sich ein negatives Betriebsergebnis von EUR –1,1 Mio. (HJ 1 2022: EUR –1,5 Mio.).

Der Anstieg der Finanzierungskosten ist hauptsächlich auf den Verlust aus Wechselkursdifferenzen zurückzuführen, der durch die in Rubel ausgewiesene Forderung aus dem Verkauf russischer Tochtergesellschaften entstand. Entsprechend sank das Konzernergebnis vor Steuern im Berichtszeitraum auf EUR –16,1 Mio. (H1 2022: EUR –1,0 Mio.).

Starker Umsatzanstieg im Segment Well Services und Bohrlochstimulation

Das Segment Well Services und Bohrlochstimulation verzeichnete in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach Stimulationsarbeiten einen Umsatzanstieg von 48,1 % auf EUR 8,0 Mio. (H1 2022: EUR 5,4 Mio.). Dies ist vor allem auf eine gestiegene Anzahl an Aufträgen (H1 2023: 229 Aufträge; H1 2022: 203 Aufträge) zurückzuführen, was einem Wachstum von 12,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, sowie auf die Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes pro Auftrag um 30,7 % aufgrund durchgeführter Aufträge aus dem Bereich Acid Fracturing.

Finanzlage

Sowohl die kurzfristigen Vermögenswerte (–6,1 %) als auch die langfristigen Vermögenswerte (–11,9 %) verzeichneten Rückgänge, die hauptsächlich auf die Abwertung der in Rubel ausgewiesenen kurz- und langfristigen Forderungen zurückzuführen sind.

Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund angefallener Zinsen für ein langfristiges Darlehen an ein verbundenes Unternehmen leicht. Wegen des negativen Finanzergebnisses sank das Eigenkapital der PeWeTe im Berichtszeitraum.

Negative Entwicklung des Cashflows

Die Gruppe verzeichnete einen negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Der Hauptgrund für diese Entwicklung war die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Investitionen beliefen sich auf EUR 1,1 Mio., die durch Einzahlungen aus Zinsen und Krediten kompensiert wurden. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit drehte daher ins Positive. Die liquiden Mittel beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 56,4 Mio. und verringerten sich damit gegenüber dem Jahresanfang geringfügig (1. Jänner 2023: EUR 58,6 Mio.).

Konzernkennzahlen   H1 223     H1 2022     Veränderung in %  
Umsatz EUR Mio. 8,0 5,4 48,1
EBITDA EUR Mio. 0,3 -1,1 > 100
EBIT EUR Mio. -1,1 -1,5 26,7
EBITDA-Marge % 3,8 -20,4  
EBIT-Marge % -13,8 -27,7  
Gewinn vor Steuern EUR Mio. -16,1 -1,0 > -100

Über die Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der Petro Welt Technologies AG (bis 2016: C.A.T. oil AG) wurde Anfang August der Squeeze-out-Beschluss eingetragen. Die Angemessenheit der hierfür den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren übeprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de