XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
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Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 22. September 2022 die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Aktenzeichen 403 HKO 90/22 verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, zum gemeinsamen Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung zu nehmen.
LG Hamburg, Az. 403 HKO 90/22von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hat das OLG Saarland angekündigt, entgegen der Ankündigung im Beweisbeschluss vom 12. Januar 2018 ohne Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Raab und ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen. Die Beteiligten können hierzu bis zum 13. Oktober 2022 Stellung nehmen.
Erstinstanzlich hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt, wobei es auf die Relation der Börsenkurswerte abstellte (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html.
Instapro II AG
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die IAC/InterActiveCorp, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die IAC Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die Angi Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die ANGI Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor International, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,die HAI Holding B.V., Herengracht 469, 1017BS Amsterdam, Niederlande und
die HomeAdvisor GmbH, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, Deutschland,
haben uns folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:
Die HomeAdvisor GmbH teilt mit, dass ihr – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der Instapro II AG gehört.
Die IAC/InterActiveCorp, die IAC Group, LLC, die Angi Inc., die ANGI Group, LLC, die HomeAdvisor Inc., die HomeAdvisor International, LLC sowie die HAI Holding B.V. teilen, jeweils einzeln, mit, dass ihnen – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Instapro II AG gehört.
Düsseldorf, September 2022MyHammer AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die IAC/InterActiveCorp, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die IAC Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die Angi Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die ANGI Group, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor Inc., 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HomeAdvisor International, LLC, 1209 Orange Street, Corporation Trust Center, Wilmington, 19801 Delaware, Vereinigte Staaten,
die HAI Holding B.V., Herengracht 469, 1017BS Amsterdam, Niederlande und
die HomeAdvisor GmbH, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, Deutschland,
haben uns folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:
Die IAC/InterActiveCorp, die IAC Group, LLC, die Angi Inc., die ANGI Group, LLC, die HomeAdvisor Inc., die HomeAdvisor International, LLC, die HAI Holding B.V. sowie die HomeAdvisor GmbH teilen, jeweils einzeln, mit, dass ihnen – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der MyHammer AG gehört.
Die Instapro I AG, Franklinstraße 28/29, 10587 Berlin, hat uns folgende Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG gemacht:
Wir teilen mit, dass uns – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien an der MyHammer AG, die unmittelbar der Instapro II AG, Düsseldorf, gehören, mehr als der vierte Teil der Aktien der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Abs. 3 AktG).
Wir teilen ferner mit, dass uns mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien an der MyHammer AG, die unmittelbar der Instapro II AG, Düsseldorf, gehören, eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der MyHammer AG gehört (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG).Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 30. August 2022 - Heute hat der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Bond 2020), ISIN: XS2053346297 (Bond 2019), ISIN: XS1717584913 (Bond 2017), ISIN: XS1346695437 (Bond 2016)) beschlossen, den Vorschlag an die für den 31. August 2022 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 750 Millionen zu erhöhen (von EUR 550 Millionen).
Die Entscheidung wurde getroffen, da das Unternehmen zwei weitere Finanzierungsvereinbarungen über insgesamt bis zu EUR 223 Millionen unterzeichnete, welche eine Ausschüttung weiterer EUR 200 Millionen erlaubt.
Die Ausschüttung der weiteren Dividende ist Teil der am 8. April 2022 veröffentlichten Planung der Gesellschaft, Fremdmittel in Form von unbesicherten oder besicherten Finanzierungsinstrumenten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Millionen aufzunehmen, um insgesamt ca. EUR 1 Milliarde an die Aktionäre zurückzugeben.
„Das Spruchverfahren schützt gerade auch Aktionäre mit einem geringeren wirtschaftlichen Anteil an einem Unternehmen. Es würde dem Sinn des Verfahrens zuwiderlaufen, die Wahrnehmung ihrer Interessen als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Es gibt keine ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung dahin, dass das wirtschaftliche Interesse an einer Verfahrensführung im Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen müsste. (…) Es kann zudem neben dem wirtschaftlichen auch ein berechtigtes Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen bestehen. Schließlich wirkt die Entscheidung im Spruchverfahren günstig für alle Aktionäre aus, § 13 Satz 2 SpruchG. Dies kann für den Einzelnen die Überlegung begründen, durch eigene Beteiligung im Verfahren die Erfolgsaussichten im gemeinsamen Interesse zu erhöhen. Dass dabei eine Spezialisierung entsteht oder Beteiligte an mehreren Spruchverfahren in Bezug auf unterschiedliche Aktiengesellschaften beteiligt sind, begründet keinen Rechtsmissbrauch.“
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 13 „Bestätigung der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. Januar 2022 über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen“ erhoben haben.
Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 95 O 57/22 rechtshängig.
Berlin, im September 2022Quelle: Bundesanzeiger vom 15. September 2022
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hatte das LG Frankfurt am Main am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen.