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Donnerstag, 5. Juni 2025

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Gremium beschließt Gutachten und legt Sache dem Handelsgericht Wien vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") am 26. Mai 2025 die Sache ohne die Parteien beraten. Nach Erläuterung des Gutachtensentwurfs durch den Berichterstatter Dr. Thomas Außerlechner stimmt das Gremium dem Gutachten zu. Dieses wird dem Handelsgericht Wien übermittelt.

Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
FN 212163 f
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1090 Wien

Mittwoch, 4. Juni 2025

PPF kündigt den Beginn der Annahmefrist für das Barangebot von EUR 7,00 je Aktie an die Aktionäre von ProSiebenSat.1 an

Corporate News

Prag   4. Juni 2025

- PPF veröffentlicht die Angebotsunterlage für das öffentliche Erwerbsangebot an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE nach Genehmigung durch die BaFin

- Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 13. August 2025

- ProSiebenSat.1-Aktionäre können ihre Aktien zu einer äußerst attraktiven Barabfindung von EUR 7,00 je Aktie einliefern – eine überzeugende Alternative zu dem am 8. Mai 2025 veröffentlichten Angebot von MFE

- Um das Angebot anzunehmen, sollten sich ProSiebenSat.1-Aktionäre umgehend an ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister wenden. Um weitere Informationen über das Angebot zu erhalten, steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag - Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder die E-Mail-Adresse Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung

- Das PPF-Angebot entspricht einer äußerst attraktiven Prämie von 17 % auf den Xetra-Schlusskurs am 9. Mai 2025, von 21 % auf den impliziten MFE-Angebotspreis am 9. Mai 2025 und von 22 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des MFE-Angebots am 26. März 2025

- Das Angebot bietet den ProSiebenSat.1-Aktionären eine sichere Gelegenheit, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren, ohne das Risiko der langwierigen Transformation tragen zu müssen

- Mit dem Angebot strebt PPF eine Erhöhung seiner Beteiligung an ProSiebenSat.1 auf 29,99 % und eine entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat an, um das ProSiebenSat.1- Management aktiver bei der laufenden Transformation des Unternehmens unterstützen zu können


PPF IM LTD, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe PPF Group N.V. (zusammen „PPF“), hat heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“) nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) veröffentlicht. PPF bietet an, bis zu 31.774.760 ProSiebenSat.1-Aktien (dies entspricht ca. 13,64 % des Grundkapitals) zu erwerben, um eine Beteiligung an ProSiebenSat.1 von bis zu 29,99 % zu erreichen (das „Angebot“).

Die Annahmefrist beginnt heute und endet um Mitternacht (MEZ) am 13. August 2025. ProSiebenSat.1-Aktionäre können das Angebot annehmen und ihre Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 7,00 je Aktie einliefern.

Der Angebotspreis entspricht einer äußerst attraktiven Prämie von 17 % auf den Xetra-Schlusskurs am 9. Mai 2025 sowie einer Prämie von 21 % auf den impliziten Angebotspreis von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“) am 9. Mai 2025 und einer Prämie von 22 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntgabe des MFE-Angebots am 26. März 2025. Darüber hinaus entspricht der Angebotspreis einer Prämie von 8 % auf den Median der von Analysten prognostizierten Kursziele (vom 9. Mai 2025) für die ProSiebenSat.1-Aktie für das kommende Jahr. Das reine Barangebot bietet den ProSiebenSat.1-Aktionären daher eine überzeugende Alternative zum gemischten Tausch- und Barangebot von MFE.

ProSiebenSat.1-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich umgehend mit ihrer jeweiligen Depotbank oder ihrem jeweiligen Wertpapierdienstleister, bei dem ihre ProSiebenSat.1-Aktien verwahrt werden, in Verbindung setzen.

PPF ist seit mehr als zwei Jahren strategischer Investor bei ProSiebenSat.1 und derzeit zweitgrößter Aktionär mit einem Anteil von ca. 16 %, der unmittelbar und über Finanzinstrumente gehalten wird. Wie von PPF am 12. Mai 2025 angekündigt, zielt das Angebot darauf ab, die strategische Beteiligung von PPF auszubauen und damit das Engagement von PPF bei ProSiebenSat.1 zu erhöhen. PPF strebt eine entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat nach Abwicklung des Angebots an. Damit soll eine neue Fokussierung des Aufsichtsrats gewährleistet werden, die es dem Management von ProSiebenSat.1 erlaubt, seine bestehende Strategie umzusetzen und das operative Geschäft voranzutreiben.

Didier Stoessel, Chief Investment Officer der PPF Group, sagte: „Durch die Annahme unseres Angebots können die ProSiebenSat.1-Aktionäre ihren Beteiligungswert zu einem äußerst attraktiven Preis in bar realisieren, ohne das Risiko der laufenden Transformation des Unternehmens tragen zu müssen – ein Prozess, der Zeit, Expertise und finanzielle Ressourcen erfordert. Wir sind bereit, unsere Erfahrung bei der Transformation des ehemals reinen Free-TV Senders CME zum führenden Herausforderer globaler Streaming-Plattformen in Zentraleuropa einzubringen. Bei CME bauen wir auch auf lokale Inhalte der linearen TV-Kanäle. Mit einer stärkeren Beteiligung und einer entsprechenden Vertretung im Aufsichtsrat werden wir in der Lage sein, unser Wissen und unsere Erfahrungen aktiver mit allen ProSiebenSat.1 Stakeholdern zu teilen.“

Bei Bekanntgabe des Angebots hat der Vorstand von ProSiebenSat.1 das Angebot begrüßt und befürwortet das verstärkte Engagement von PPF als langfristig orientierter Großaktionär, der den Vorstand und die Umsetzung seiner Strategie unterstützt.

Einzelheiten des Angebots

Mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot während der Annahmefrist des MFE-Angebots ist das Angebot ein konkurrierendes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Die Annahmefristen beider Angebote gleichen sich daher an und enden zeitgleich um Mitternacht (MEZ) am 13. August 2025.

Das Angebot ist nicht auf den Erwerb von Kontrolle über ProSiebenSat.1 gerichtet und stellt weder ein Übernahmeangebot noch ein Pflichtangebot dar. Das Angebot erfolgt nach Maßgabe der in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage dargelegten Bedingungen. Das Angebot unterliegt üblichen Bedingungen, wie z.B. fusionskontrollrechtlicher Freigaben.

Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sowie weitere Informationen zu dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.prism-offer.com.

Für Fragen zum Angebot und zur Annahme des Angebots steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag - Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder die E-Mail-Adresse Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung.

PPF wird von Jefferies als Finanzberater, Kirkland & Ellis als Rechtsberater, Brunswick Group als PR-Berater und von Embera Partners als Kapitalmarktberater beraten.

Hinweise für Redakteure:

PPF Group, eine familiengeführte und diversifizierte internationale Unternehmensgruppe, ist in 25 Ländern in Europa, Asien, Nordamerika und Südafrika in verschiedenen Sektoren tätig, darunter Medien, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Immobilien, E-Commerce und Technik. Die Mediensparte von PPF, CME, betreibt TV- und digitale Medienunternehmen in sechs Ländern sowie die regionale SVOD-Plattform Voyo (Subscription Video On Demand). Die neu eingeführte Oneplay-Plattform von CME auf dem tschechischen Markt integriert Over-the-Top-Video-Streaming und bezahltes Live-Fernsehen für 1,4 Millionen Abonnenten. PPF besitzt Vermögenswerte im Wert von EUR 41,7 Mrd. und beschäftigt weltweit 45.000 Mitarbeiter (31. Dezember 2024).

Biotest AG: Delisting der Biotest-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 6. Juni 2025

Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Dreieich,03.Juni,2025. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Biotest AG heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien (Stammaktien der Biotest AG: ISIN°DE0005227201, Vorzugsaktien der Biotest AG: ISIN DE0005227235) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Ende der in der Angebotsunterlage angegebenen Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der Grifols Biotest Holdings GmbH wird das Delisting mit Ablauf des 6. Juni 2025 wirksam werden.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Biotest-AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG zieht sich hin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG hatte das Landgericht Berlin die Barabfindung erstinstanzlich mit Beschluss vom 15. November 2022 auf EUR 4,49 je Aktie angehoben (Erhöhung um fast 12 %). 

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingereicht. Diesen Beschwerden hat das Landgericht Berlin II mit Beschluss vom 26. März 2024 nicht abgeholfen. 

Der Nichtabhilfebeschluss ist allerdings erst kürzlich beim Kammergericht, dem Oberlandesgericht für Berlin, eingegangen. Das Kammergericht teilte mit, dass angesichts der angespannten Geschäftslage eine abschließende Beratung der Sache voraussichtlich nicht vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen könne. Für einen Vortrag zur Sache setzte das Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2026.

KG, Az. 2 W 17/15 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Dienstag, 3. Juni 2025

Allerthal-Werke AG: Heutige Hauptversammlung der R. Stahl AG lehnt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Aktienrückkauf mehrheitlich ab.

Corporate News

In der heutigen Hauptversammlung der R. Stahl AG lehnten die Aktionäre nach einer konstruktiven Diskussion den Vorschlag der Verwaltung zu Top 6, Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Aktienrückkauf), bei einer Präsenz von gut 79% des Grundkapitals mehrheitlich mit rund 54% der vertretenen Stimmen ab.

Damit folgten die Aktionäre der R. Stahl AG den Argumenten der Allerthal-Werke AG im Offenen Brief an Vorstand, Aufsichtsrat sowie an die „Familienaktionäre“ vom 14. Mai 2025. Der Offene Brief sowie die DGAP-News vom 14. Mai 2025 sind auf der Homepage www.allerthal.de abrufbar.

Wie bereits im Offenen Brief ausgeführt, belegt das Abstimmungsergebnis zu Top 6 eindrucksvoll, dass es im Aktionariat der R. Stahl AG Mehrheiten jenseits der Gründerfamilien im Konsortium gibt.

Mit dem Verlauf der Generaldebatte und dem Resultat der Hauptversammlung hat die von der Allerthal-Werke AG angestoßene Diskussion zur zukünftigen Kapital- und Aktionärsstruktur der R. Stahl AG frischen Wind bekommen.

Köln, 03. Juni 2025

Der Vorstand

freenet AG: Erwerb eigener Aktien

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Büdelsdorf, 3. Juni 2025

Das von der freenet AG in der Ad-hoc-Mitteilung vom 20. März 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 4. Juni 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2025 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 100 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 4 Mio. Aktien, zurückgekauft werden.

Zweck des Rückkaufs ist die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der Gesellschaft vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der freenet-Aktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die freenet AG die Geschäfte auf ihrer Website (www.freenet.ag) im Abschnitt „Investor Relations“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Büdelsdorf, den 3. Juni 2025

freenet AG
Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.05.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.05.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.05.2025 3,23 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,32 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,17% unter dem Inventarwert vom 31.05.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Mai 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse)

Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
RTL Group SE.

1&1 AG: Am 16.05.2025 hat United Internet ein öffentliches Teilerwerbsangebot für 1&1-Aktien zu 18,50 EUR unterbreitet. Der Anteil von United Internet (aktuell 80,81 %) soll auf bis zu 90 % ausgebaut werden. Der Abschluss eines Unternehmensvertrags, ein Delisting und/oder ein Squeeze-out sind nicht geplant.

Rocket Internet SE: Die virtuelle Hauptversammlung soll am 26. Juni 2025 Kapitalmaßnahmen beschließen, um die Ausschüttungsfähigkeit der hohen Kapitalrücklage herzustellen. Dabei sollen die bislang gebundenen in freie Kapitalrücklagen umgewandelt werden.

Centrotec SE: Die diesjährige Hauptversammlung findet am 26.06.2025 als Präsenzveranstaltung in Brilon (NRW) mit anschließender Betriebsbesichtigung statt. Es soll erneut die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen werden.

Data Modul AG: Der Anbieter von Displaylösungen berichtete über schwache Zahlen zum 1. Quartal 2025 und erwartet ein herausforderndes Jahr 2025.

Datagroup SE: Im Rahmen der Übernahme des IT-Service-Unternehmens durch die Private-Equity-Firma KKR haben wir eine Beteiligung aufgebaut. Zwischenzeitlich wurde der Angebotspreis je nach Annahmequote erhöht.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Montag, 2. Juni 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG auf EUR 17,23 fest

Corporate News

Hamburg, 2. Juni 2025 – Die Elbe BidCo AG („Elbe BidCo“) hat heute das gegenüber dem Vorstand der ENCAVIS AG („Gesellschaft“) am 31. Januar 2025 und nach Abwicklung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots am 18. Februar 2025 wiederholend gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konkretisiert.

In diesem Zusammenhang hat die Elbe BidCo dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 94,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Elbe BidCo festgelegten Barabfindung bestätigt.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Elbe BidCo werden in Kürze, voraussichtlich am 3. Juni 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Elbe BidCo ab.

Über ENCAVIS

Die Encavis AG zählt zu den führenden konzernunabhängigen Stromerzeugern aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt Onshore-Wind- und Freiflächen-Solarparks in zwölf europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Mit einer installierten Gesamtleistung von über 3,8 GW trägt der Encavis-Konzern maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung bei.

Zum Encavis-Konzern gehören zudem die Encavis Asset Management AG, die institutionellen Investoren Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen bietet, sowie die Stern Energy S.p.A., ein europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.

Sonntag, 1. Juni 2025

DATAGROUP SE: KKR erhöht Angebotspreis für öffentliches Erwerbsangebot für die DATAGROUP Aktien abhängig von der endgültigen Annahmequote, bestes und finales Angebot für DATAGROUP-Aktien läuft am 6. Juni 2025 aus

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN HOHEITSGEBIETEN UND TERRITORIEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRCIT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Wenn die Annahmequote mindestens 80 % aller ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht, erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je Aktie, und auf EUR 58,00 je Aktie, wenn die Annahmequote mindestens 90 % erreicht

- Wenn weder eine Annahmequote von 80 % noch von 90 % erreicht wird, bleibt der Angebotspreis unverändert bei EUR 54,00

- Im Übrigen bleiben das Angebot und die darin enthaltenen Angebotsbedingungen unverändert

- Die Annahmefrist endet am 6. Juni 2025, es wird danach keine weitere Annahmefrist wie im WpÜG vorgesehen geben und das Unternehmen wird ohne ein gesondertes Delisting-Angebot von der Börse genommen

- Die BidCo schließt eine weitere Erhöhung des Angebotspreises ausdrücklich aus


1. Juni 2025 - Die Dante Beteiligungen SE („BidCo“), eine Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P und ihren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, hat heute entschieden, den Angebotspreis ihres öffentlichen Erwerbsangebots ("das Angebot") für die Aktien (ISIN: DE000A0JC8S7) der DATAGROUP SE ("DATAGROUP") abhängig vom Erfolg des Angebots zu erhöhen.

Die Aktionäre von DATAGROUP können das Erwerbsangebot weiter annehmen und ihre Aktien einliefern. Der Angebotspreis beträgt bis zum Erreichen einer Annahmequote von mindestens 80 % weiterhin EUR 54,00 je DATAGROUP-Aktie in bar (was einer attraktiven Prämie von ca. 33 % auf den XETRA-Schlusskurs der Aktien vom 15. April 2025 entspricht). Wenn die Gesamtzahl der DATAGROUP-Aktien, die von der BidCo und von mit der BidCo verbundenen Unternehmen durch das Angebot oder auf andere Weise erworben wurden, am Ende der Annahmefrist mindestens 80 % (aber weniger als 90 %) der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht, erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je DATAGROUP-Aktie. Wenn die Gesamtzahl der durch das Angebot oder auf andere Weise erworbenen DATAGROUP-Aktien am Ende der Annahmefrist mindestens 90 % der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht, erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 58,00 je DATAGROUP-Aktie. Zum heutigen Tag hat BidCo einen Stand von ca. 59,4 % der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht. Über die bedingte Erhöhung hinaus schließt die BidCo eine weitere Erhöhung des Angebotspreises ausdrücklich aus, da dies das beste und finale Angebot der BidCo ist. Alle anderen Bedingungen und Konditionen des Angebots bleiben unverändert.

Diese Änderung des Angebots gilt auch für Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, sodass sie ebenfalls von einer Erhöhung des Angebotspreises profitieren, sofern die entsprechenden Annahmequoten erreicht werden. DATAGROUP-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen.

In ihrer am 23. Mai 2025 veröffentlichten begründeten Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat von DATAGROUP das Angebot der BidCo für DATAGROUP-Aktien unterstützt und den Aktionären empfohlen, das Angebot anzunehmen. Mit der heutigen bedingten Erhöhung des Angebotspreises wird die Attraktivität des Angebots weiter erhöht.

Die Annahmefrist des Angebots endet am 6.Juni 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Im Unterschied zu Angeboten gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wird es darüber hinaus keine weitere Annahmefrist geben. BidCo und DATAGROUP haben sich zudem auf ein Delisting geeinigt, das voraussichtlich unmittelbar nach Abwicklung des Angebots durchgeführt wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist dafür nicht erforderlich. Diese Änderung stellt somit das beste und finale Angebot der BidCo dar.

Die Angebotsunterlage und die Angebotsänderung (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum Angebot sind auf folgender Website veröffentlicht: www.dante-offer.com. Kopien dieser Unterlagen können auch bei der Landesbank-Baden-Württemberg kostenlos angefordert werden (Bestellungen per E-Mail: kapitalmassnahmen@LBBW.de unter Angabe einer Versand- oder E-Mail-Adresse).

Über KKR

KKR ist ein weltweit führender Investor, der alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet. Im Mittelpunkt steht die Erwirtschaftung attraktiver Anlageerträge über einen langfristigen und disziplinierten Investmentansatz, die Beschäftigung hochqualifizierter Experten und die Unterstützung von Wachstum bei seinen Anlageobjekten und in den Gemeinden, in denen KKR präsent ist. KKR finanziert Fonds, die in Private Equity, Kreditprodukte, reale Vermögenswerte, und – durch strategische Partner – in Hedgefonds investieren. Die Versicherungstochtergesellschaften von KKR bieten Altersvorsorge-, Lebens- und Rückversicherungsprodukte unter dem Management der Global Atlantic Financial Group an. Verweise auf die Investitionen von KKR können sich auch auf die Aktivitäten der von KKR verwalteten Fonds und seiner Versicherungstochtergesellschaften beziehen. Weitere Informationen über KKR & Co. Inc. (NYSE: KKR), erhalten Sie auf der KKR-Website unter www.kkr.com. Für weitere Informationen über die Global Atlantic Financial Group, finden Sie auf der Website der Global Atlantic Financial Group unter www.globalatlantic.com.

Über DATAGROUP

DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.

www.datagroup.de

DATAGROUP SE: KKR erhöht Angebotspreis für öffentliches Erwerbsangebot für die DATAGROUP Aktien abhängig von der endgültigen Annahmequote

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Pliezhausen, 1. Juni 2025. Die Dante Beteiligungen SE ("Bieterin") hat der DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) heute mitgeteilt, den Angebotspreis für das öffentliche Erwerbsangebot an die Aktionäre der DATAGROUP SE bedingt auf den Erfolg des öffentlichen Erwerbsangebots wie folgt zu erhöhen:
  •  Wenn das öffentliche Erwerbsangebot bis zum Ende der Annahmefrist für mindestens 80% (aber weniger als 90%) der ausstehenden DATAGROUP-Aktien angenommen wird (einschließlich Erwerben von DATAGROUP-Aktien durch die Bieterin außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots), erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je DATAGROUP-Aktie.
  • Wenn das öffentliche Erwerbsangebot bis zum Ende der Annahmefrist für mindestens 90% der DATAGROUP-Aktien angenommen wird (einschließlich Erwerben von DATAGROUP-Aktien durch die Bieterin außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots), erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 58,00 je DATAGROUP-Aktie.

Basis für die Berechnung der jeweiligen Erfolgsschwelle von 80% bzw. 90% ist die Zahl der insgesamt derzeit ausstehenden 8.349.000 DATAGROUP-Aktien. Zum heutigen Tage hat die Bieterin einen Stand von rund 59,4% der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht.

Sollte keine der vorgenannten Erfolgsschwellen von 80% bzw. 90% erreicht werden, beträgt der Angebotspreis unverändert EUR 54,00 je DATAGROUP-Aktie.

Die Bieterin hat eine weitere Erhöhung des Angebotspreises ausdrücklich ausgeschlossen.

Die entsprechende Angebotsänderung der Dante Beteiligungen SE wird im Internet unter www.dante-offer.com veröffentlicht.

Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen

IDW ES 17

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 14.05.2025 den Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen verabschiedet.

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine angemessene Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG sowie auch ein angemessener Ausgleich nach § 304 AktG unter bestimmten Umständen allein anhand des Börsenkurses der Aktie bestimmt werden, sofern dieser im konkreten Einzelfall den sog. „wahren“ Wert der Anteile widerspiegelt. In den Urteilen des BGH werden verschiedene Kriterien angeführt, die hierfür relevant sein können.

In dem Entwurf werden für verschiedene Anwendungsfälle, in denen ein Wirtschaftsprüfer die Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen zu beurteilen hat, Anforderungen an die Beurteilungskriterien und -handlungen sowie die darauf basierende eigenverantwortliche Gesamtbeurteilung des Wirtschaftsprüfers formuliert. Dabei gilt es insb. zu beurteilen, ob im konkreten Einzelfall der Marktmechanismus für die betreffenden Anteile (tatsächlich) eine effektive Informationsverarbeitung und -bewertung abbildet.

Ansprechpartner/in: WP StB Dr. Ute Siebler
Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 31.08.2025

Meyer Burger Technology AG: Meyer Burger beantragt Insolvenz für deutsche Gesellschaften

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 31. Mai 2025

Die deutschen Tochtergesellschaften der Meyer Burger Technology AG, die Meyer Burger (Industries) GmbH und die Meyer Burger (Germany) GmbH, haben jeweils die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Im Rahmen der laufenden Sanierungsverhandlungen wurde intensiv um einen Erhalt der Standorte gerungen. Diese Bemühungen waren bisher nicht erfolgreich und sollen nun im Rahmen der Verfahren gemeinsam mit einem gerichtlich zu bestellenden vorläufigen Insolvenzverwalter fortgesetzt werden. Die Tochtergesellschaft Meyer Burger (Switzerland) AG mit etwa 60 Mitarbeitenden in Thun soll bestehen bleiben. Auch die Meyer Burger (Americas) Ltd., die alle Mitarbeitenden am 29. Mai 2025 entlassen hat, soll als Firma bestehen bleiben.

In der Solarzellenfertigung Meyer Burger Industries in Thalheim (Stadt Bitterfeld-Wolfen) sind 331 Mitarbeitende beschäftigt. Bei Meyer Burger Germany in Hohenstein-Ernstthal sind 289 Mitarbeitende im Maschinenbau und in der Technologieentwicklung beschäftigt.

Vor dem Hintergrund der weiterlaufenden Finanzierungsgespräche zur Restrukturierung beantragt Meyer Burger eine Fristverlängerung zur Vorlage der Geschäftszahlen 2024. Die bisherige Frist läuft am heutigen 31. Mai 2025 ab.


Freitag, 30. Mai 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberhausen, 30. Mai 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute an die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der NanoFocus AG Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) fassen soll. Die Carl Mahr Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der NanoFocus AG festgelegt ist, der NanoFocus AG mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Donnerstag, 29. Mai 2025

Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT-AG schließt Vereinbarung über eine Sanierungskapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 29. Mai 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen, auf deren Grundlage eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 durchgeführt werden soll („Kapitalerhöhung“). Als Sacheinlage sollen unter anderem Forderungen gegen die Gesellschaft im Umfang von mindestens EUR 86 Mio., insbesondere aus besicherten Namensschuldverschreibungen, in die Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Aktien eingebracht werden. Diese Sacheinlage reduziert sich in dem Umfang, in dem andere Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben. Vertragspartner der Sanierungsvereinbarung sind verschiedene Unternehmen, über welche die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR („VBL“) ihr Engagement an der Gesellschaft hält. Die Kapitalerhöhung soll durch eine außerordentliche Hautversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich Mitte September 2025 stattfinden soll.

Die Sanierungsvereinbarung sieht verschiedene aufschiebende Bedingungen vor, insbesondere (i) eine BaFin-Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall, dass es im Rahmen der Kapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die VBL oder einem verbundenen Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung), (ii) eine ggf. erforderliche Kartellfreigabe, (iii) die erfolgreiche Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch FTI-Andersch AG sowie (iv) den Abschluss erfolgreicher Verhandlungen mit anderen relevanten Gläubigern.

Die Gesellschaft hat die Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die aktuelle Planung zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft noch nicht abschließend bewertet. In jedem Fall würde die Durchführung der Kapitalerhöhung zu einer Verbesserung der Finanzkennzahlen der Gesellschaft führen. Zudem geht die Gesellschaft derzeit davon aus, dass bei Umsetzung der Kapitalerhöhung Objektveräußerungen mit den in der Ad hoc-Mitteilung vom 7. Mai 2025 bekannt gemachten Verkaufserlösen im Volumen von EUR 350 bis 450 Mio. bis Ende 2027 nicht mehr in diesem Umfang erforderlich sein werden.

Die Gesellschaft strebt an, die Sanierungsverhandlungen mit den relevanten Stakeholdern bis Ende August 2025 abschließen zu können.

Noerr berät artnet AG bei Übernahme- und Delistingangebot durch Beowolff Capital

Pressemitteilung der Kanzlei Noerr vom 28. Mai 2025

Mit einem Team um Dr. Holger Alfes und Dr. Philip M. Schmoll berät Noerr die artnet AG („artnet") bei dem Übernahme- und Delistingangebot durch die Beowolff Capital Management Ltd. („Beowolff Capital“) sowie zu der im Zusammenhang mit dem Angebot abgeschlossene Investment- und Delistingvereinbarung. Beowolff Capital hat am 27. Mai 2025 mitgeteilt, den Aktionären der artnet ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der artnet („artnet-Aktien“) zu unterbreiten. Das Angebot erfüllt gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots nach den Vorschriften des Börsengesetzes, das für den Widerruf der bestehenden Zulassung der artnet-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich ist.

Beowolff Capital bietet den Aktionären von artnet einen Angebotspreis in Höhe von EUR 11,25. Dies entspricht einer Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet sowie ca. 38 % auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots.

artnet ist ein führender Anbieter von Daten, Medien und digitalen Marktplätzen für den internationalen Kunstmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1989 durch Hans Neuendorf hat artnet maßgeblich die Art und Weise beeinflusst, wie Sammler, Fachleute und Kunstmarkt-Enthusiasten heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Mit jährlich 67 Millionen Nutzern ist artnet die weltweit größte Plattform für Kunst.

Beowolff Capital ist eine private Investmentgesellschaft, die langfristiges Kapital von externen Partnern mit eigenen Mitteln kombiniert, um wesentliche Anteile an Unternehmen zu übernehmen und diese in einem attraktivem Anlageportfolio zu konzentrieren. Beowolff Capital fokussiert sich dabei vor allem auf die Einbringung von umfangreichen Erfahrungen in den Bereichen Digitalisierung, Datenverarbeitung und künstliche Intelligenz, um die Portfoliounternehmen zu vergrößern und attraktive Renditen zu erzielen.

Noerr berät artnet im Zusammenhang mit dem Übernahme- und Delistingangebot sowie dem anschließenden Delisting umfassend. In der Vergangenheit beriet Noerr die Gesellschaft bereits langjährig im Aktien- und Kapitalmarktrecht, einschließlich ihrer Hauptversammlungen, sowie im Rahmen von Finanzierungen.

Berater artnet AG: Noerr

Dr. Holger Alfes (Federführung), Partner, Frankfurt), Dr. Stephan Schulz (Partner, Hamburg), Dr. Laurenz Wieneke (Partner, Frankfurt), Dr. Philip M. Schmoll (Associated Partner, Frankfurt), Dr. Jörg-Peter Kraack (Associated Partner, Hamburg), Dr. Jan Hoffmann Linhard (Associated Partner, Hamburg), Sebastian de Schmidt (Counsel, Frankfurt; alle Kapitalmarktrecht)

Mittwoch, 28. Mai 2025

Biotest AG: Wechsel des Chief Executive Officer (CEO) der Biotest AG

Ad-hoc-MITTEILUNG
Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)


Dreieich, 28. Mai, 2025. Der Aufsichtsrat der Biotest AG hat heute einen Wechsel des Chief Executive Officer (CEO) beschlossen. Dr. Jörg Schüttrumpf wurde heute mit sofortiger Wirkung für drei Jahre zum Mitglied des Vorstands der Biotest AG bestellt. Er übernimmt ebenfalls mit sofortiger Wirkung die Funktion des CEO der Biotest AG. Er folgt Peter Janssen, bisheriger CEO der Biotest AG, der heute mit sofortiger Wirkung in gegenseitigem Einvernehmen als Mitglied des Vorstands und CEO der Biotest AG abberufen wurde.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Janssen für sein Engagement und die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Herr Dr. Schüttrumpf war bereits vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2024 Mitglied des Vorstands der Biotest AG. Seit seinem Ausscheiden war er für die Grifols S.A., Hauptaktionärin der Biotest AG, tätig.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

alstria office REIT-AG: Zurücknahme der Anfechtungsklage

alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Die Gesellschaft gibt hiermit gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz bekannt:

Die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Martin Nolle und Moritz Reimers hatten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Februar 2025 bei dem Landgericht Hamburg erhoben. Das Verfahren wurde dort unter dem Aktenzeichen 401 HKO 21/25 geführt. Als Nebenintervenienten sind Gerhard Lesker, Ursula Grebenstein und Andreas Fehring dem Rechtsstreit beigetreten.

Die drei Kläger haben die Klagen mit Schriftsätzen vom 21. Mai 2025 zurückgenommen. Das Verfahren betreffend die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Februar 2025 ist damit beendet. 

Hamburg, Mai 2025

alstria office REIT-AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Mai 2025

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Nach der Verzögerung durch die Anfechtungsklage ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre am 23. Mai 2025 bei der alstria office REIT-AG im Handelsregister eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 11.02.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär, die BPG Holdings Bermuda Limited, eine
sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda, mit Sitz in Hamilton/Bermuda (Bermuda Registrar of Companies, Registernummer 48464), gegen Barabfindung beschlossen."

Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

CPU Softwarehouse AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

Veröffentlichung nach Art. 17 MAR

Nicht zur direkten oder indirekten Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien oder in einem Rechtssystem, in dem eine solche Weitergabe oder Veröffentlichung unrechtmäßig ist.

Augsburg, 28. Mai 2025 – Der Vorstand der CPU Softwarehouse AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2022 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.503.348,00 um bis zu EUR 450.000,00 auf bis zu EUR 4.953.348,00 durch Ausgabe von bis zu 450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen (“Neue Aktien”). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung von der Otto M. Schröder Bank AG (“OMS”) in Absprache mit der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 1,04 angeboten (“Privatplatzierung”). Die Neuen Aktien werden von der Bank im Umfang der erfolgten Privatplatzierung gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Investoren zu übertragen. Die Zuteilung erfolgt nach freiem Ermessen des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Bezugspreis der neuen Aktien unterschreitet den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien haben einen rechnerischen Anteil von weniger als 10% des Grundkapitals.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung des weiteren Wachstums der CPU Softwarehouse AG, insbesondere Investitionen in neue Vertriebsstrukturen und zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen für die Etablierung des neu entwickelten Softwareprodukts „CPU.Bauträger“ am Markt eingesetzt werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MEDION AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Dortmund hat die Spruchanträge zu dem am 6. Januar 2025 im Handelsregister eingetragenen Squeeze-out bei der MEDION AG mit Beschluss vom 29. April 2025 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Aktenzeichen 18 O 5/25 AktE. Der zum Lenovo-Konzern gehörenden Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

Mit Beschluss vom 30. April 2025 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Weimann vom Gericht zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Dortmund, Az. 18 O 5/25AktE
Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH
32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clery Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main

Dienstag, 27. Mai 2025

METRO AG: EPGC veröffentlicht neues Erwerbsangebot

27. Mai 2025

Fünfwöchige Annahmefrist zu Delisting-Konditionen sowie weitere dreimonatige Annahmefrist zu niedrigerem Preis je Aktie

Die EP Global Commerce GmbH („EPGC“) hat gestern ein zusätzliches freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den Erwerb aller nicht von EPGC unmittelbar gehaltenen METRO Aktien abgegeben. Damit soll Aktionären, die das im April 2025 abgeschlossene öffentliche Delisting-Angebot von EPGC verpasst hatten, erneut die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aktien zu veräußern.

Das neue Erwerbsangebot sieht zunächst eine erste fünfwöchige Annahmefrist zum gleichen Angebotspreis wie beim zurückliegenden Delisting-Angebot vor. Nach Ablauf dieser ersten Annahmefrist ermöglicht EPGC die Annahme des Angebots während weiterer drei Monate zu einem reduzierten Barangebotspreis. Die erste Annahmefrist mit einem Barangebotspreis von EUR 5,33 je METRO Aktie begann am 26. Mai 2025 und endet am 30. Juni 2025; die zweite Annahmefrist mit einem Barangebotspreis von EUR 4,99 je METRO Aktie beginnt am 9. Juli 2025 und endet am 30. September 2025.

Der Handel der METRO Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapier­börse wurde mit Wirkung zum 16. April 2025 beendet (sog. Delisting). Aktuell können die METRO Aktien noch im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden. Daher richtet sich das neue Angebot nicht nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahme­gesetzes und den darin geregelten Veröffentlichungs­pflichten. Entsprechend werden Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG – anders als beim zurückliegenden Delisting-Erwerbsangebot – auch keine begründete Stellung­nahme zum neuen Erwerbs­angebot abgeben.

Im Hinblick auf den anfänglichen Angebotspreis von EUR 5,33 gelten die Erwägungen der erst am 31. März 2025 veröffentlichten begründeten Stellungnahme grundsätzlich fort.

Öffentliches Übernahme- und Delistingangebot für Aktien der artnet AG

Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 34 Wertpapiererwerbs‑ und Übernahmegesetz (WpÜG) und § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:

SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
c/o SCUR24 Holding GmbH
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 301582

Zielgesellschaft:
artnet AG
Niebuhrstraße 78
10629 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter HRB 98006 B
ISIN DE000A1K0375 / WKN A1K037

Am 27. Mai 2025 hat die SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH) ("Bieterin"), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. beraten wird, entschieden, den Aktionären der artnet AG ("artnet") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots sämtliche nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien von artnet (ISIN DE000A1K0375) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie in artnet ("artnet Aktie") zu erwerben ("Angebot"). Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldzahlung in Höhe von EUR 11,25 pro artnet Aktie anzubieten. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot unter keinen Bedingungen stehen.

Am heutigen Tag hat die Bieterin mit verschiedenen Aktionären von artnet (i) unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für ihre artnet Aktien anzunehmen, und (ii) Aktienkaufverträge über den Erwerb von artnet Aktien durch die Bieterin zum Angebotspreis abgeschlossen, einschließlich in Bezug auf 18.6 % aller artnet Aktien, die von Andrew E. Wolff, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person, gehalten werden. Die Andienungsvereinbarungen und Aktienkaufverträge beziehen sich zusammen insgesamt auf ca. 65 % aller Stimmrechte und des Grundkapitals von artnet und stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.

Einige artnet Aktionäre haben sich darüber hinaus verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Erlöse aus dem Angebot in die Beteiligungsstruktur der Bieterin gegen Ausgabe von Aktien zu reinvestieren, wobei der Bezugswert (berechnet pro artnet Aktie, die von der Bieterin nach Vollzug des Angebots gehalten wird) den Angebotspreis im Rahmen des Angebots nicht übersteigen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot hat die Bieterin am heutigen Tag eine Investitions- und Delistingvereinbarung mit artnet abgeschlossen, die die wesentlichen Regelungen des Angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Absprachen im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit niederlegt. Die Bieterin und artnet haben sich darauf verständigt, dass artnet das Angebot, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, unterstützen und den Widerruf der Zulassung der artnet Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird. Zudem wird artnet nach Einreichung des Delistingantrags alle wirtschaftlich sinnvollen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet Aktien in den Handel im Freiverkehr anderer Börsen zu beenden.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.leonardo-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von artnet dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhaber von Aktien von artnet wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

München, 27 Mai 2025

SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)

artnet AG: SCUR-Alpha 1849 GmbH (künftig: Leonardo Art Holdings GmbH) kündigt Übernahme- und Delistingangebot auf Grundlage einer mit artnet abgeschlossenen Investment- und Delistingvereinbarung an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

New York/Berlin, 27. Mai 2025 – Die SCUR-Alpha 1849 GmbH (künftig: Leonardo Art Holdings GmbH) ("Bieterin"), eine von Beowolff Capital Management Ltd., London ("Beowolff Capital"), beratene Investmentgesellschaft, hat heute ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots an die Aktionäre der artnet AG ("Gesellschaft") zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der artnet ISIN: DE000A1K0375) ("artnet-Aktien") (nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz veröffentlicht ("Angebot"). Beowolff Capital ist eine private Kapitalanlagegesellschaft mit dem Chief Executive Officer Andrew E. Wolff und dem Chief Investment Officer Jan Petzel.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Gesellschaft eine Geldgegenleistung in Höhe von EUR 11,25 je artnet-Aktie anzubieten. In Übereinstimmung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 Börsengesetz wird das Angebot keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, deren Veröffentlichung unter dem Vorbehalt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht.

Im Zusammenhang mit der Ankündigung des Angebots haben die Gesellschaft und die Bieterin heute eine Investment- und Delistingvereinbarung geschlossen. In dieser haben die Bieterin und die Gesellschaft vereinbart, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, (i) das Angebot unterstützen wird, (ii) den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird und (iii) alle wirtschaftlich sinnvollen Schritte und Maßnahmen ergreifen wird, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.

Zudem hat die Bieterin heute mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft (i) unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für ihre artnet-Aktien anzunehmen, und (ii) Aktienkaufverträge über den Erwerb von artnet-Aktien durch die Bieterin zu einem dem Angebotspreis entsprechenden Preis abgeschlossen, einschließlich über 18,6 % aller artnet-Aktien, die von Andrew E. Wolff, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person, gehalten werden. Die Andienungsvereinbarungen und Aktienkaufverträge beziehen sich zusammen auf artnet-Aktien, die insgesamt rund 65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entsprechen.

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen.

artnet AG: Beowolff Capital kündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG an

Pressemitteilung

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Das Angebot basiert auf einer zwischen Beowolff Capital und artnet geschlossenen Investitions- und Delisting-Vereinbarung, die die gemeinsame Strategie für artnet in einem privaten Marktumfeld vorsieht

- Barangebot von 11,25 € je artnet-Aktie; dies entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den unbeeinflussten XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025

- Beowolff Capital hat bereits einen Anteil von 65 % des Grundkapitals von artnet gesichert

- Die geplante Transaktion würde Beowolff Capital als führende Investmentgesellschaft etablieren, um den Kunstmarkt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer weiterzuentwickeln

- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren

- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen

Berlin, Deutschland/New York, USA/London, Großbritannien – 27. Mai 2025: SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute eine Investitions- und Delisting-Vereinbarung mit der artnet AG („artnet“) abgeschlossen und die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delistingangebot (das „Angebot”) für die artnet AG („artnet”) abzugeben. Beowolff Capital bietet den Aktionären von artnet als Gegenleistung 11,25 € in bar (der „Angebotspreis”). Das entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38 % auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.

artnet ist ein führender Anbieter von Daten, Medien und digitalen Marktplätzen für den internationalen Kunstmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1989 durch Hans Neuendorf hat artnet maßgeblich die Art und Weise beeinflusst, wie Sammler, Fachleute und Kunstmarkt-Enthusiasten heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Mit jährlich 67 Millionen Nutzern ist artnet die weltweit größte Plattform für Kunst.

Beowolff Capital ist eine private Investmentgesellschaft, die langfristiges Kapital von externen Partnern mit eigenen Mitteln kombiniert, um wesentliche Anteile an Unternehmen aufzubauen und diese in einem attraktivem Anlageportfolio zu konzentrieren. Beowolff Capital fokussiert sich dabei vor allem auf die Einbringung von umfangreichen Erfahrungen in den Bereichen Digitalisierung, Datenverarbeitung und künstliche Intelligenz, um die Portfoliounternehmen zu vergrößern, attraktive Renditen zu erzielen und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.

Das Angebot für artnet folgt auf den kürzlich erfolgten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von Beowolff Capital an Artsy, dem größten Online-Marktplatz für die Suche und den Kauf von Kunst. Diese beiden Transaktionen sind grundlegende Schritte auf dem Weg zum Aufbau eines Portfolios marktführender Unternehmen mit dem Ziel, diese zu vergrößern, ihre Zusammenarbeit zu fördern und die Rentabilität zu steigern.

Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital sagt: „Der digitale Kunstmarkt ist reif für beschleunigte Innovation. Durch unser wachsendes Beteiligungsportfolio an marktführenden Unternehmen bauen wir ein vernetztes Ökosystem basierend auf gemeinsam genutzten KI-Tools auf. Unsere Plattform wird aus Produkten der nächsten Generation bestehen, allen Akteuren einen besseren Service bieten und Kunst für alle zugänglicher machen.”

Durch die geplante Transaktion würde es Beowolff Capital artnet ermöglichen in einer privaten Eigentümerstruktur, das umfangreiche Angebot für die Kunden weiter auszubauen und die Wettbewerbsposition der Geschäftsbereiche Daten, Medien und digitale Marktplätze zu verbessern.

Jan Petzel, Chief Investment Officer von Beowolff Capital, fügt hinzu: „artnet ist eine hervorragende Möglichkeit, die perfekt zu unserem Ziel passt, einen vernetzten Kunstmarkt aufzubauen. Die Stärke der Marke artnet und ihre globale Reichweite sind beträchtlich. Wir beabsichtigen, die Position des Unternehmens weiterzuentwickeln und zu verbessern.”

Jacob Pabst, Chief Executive Officer von artnet, sagte: „Diese Transaktion kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Innovation und Produktentwicklung von artnet. Ich bin sehr stolz auf das artnet-Team, dessen Engagement und harte Arbeit maßgeblich zu unserer globalen Expansion beigetragen hat. Es ist sehr schön, dass die Bemühungen unseres Teams anerkannt werden. So kann es endlich die Initiativen vorantreiben, für die es so hart gearbeitet hat. Die langjährige Unterstützung von artnet durch Beowolff Capital gibt mir Vertrauen in ihr Engagement und stimmt mich optimistisch für unsere Partnerschaft. Wir sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Transaktion unseren Kunden neue Möglichkeiten bietet, ihr Geschäft und Engagement in der Kunstwelt zu stärken.“

Der Vorstand und Aufsichtsrat von artnet begrüßen das Angebot und schätzen den konstruktiven Dialog mit Beowolff Capital. Sie sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Transaktion die Möglichkeit bietet, die langfristige Entwicklung des Unternehmens in einem stabileren, privaten Umfeld zu fördern und gleichzeitig für die Aktionäre von artnet eine Gelegenheit ist, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren.

Eckdaten der Transaktion

Beowolff Capital wird das Angebot vollständig mit Eigenmitteln finanzieren und benötigt keine externe Finanzierung oder sonstiges Fremdkapital. Beowolff Capital hat sich bereits durch unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen und Aktienkaufverträge, unter anderem mit der Weng Fine Art AG, einen Anteil von 65% des Grundkapitals von artnet gesichert.

Darüber hinaus sind Beowolff Capital und artnet der Ansicht, dass artnet als Unternehmen in privater Eigentümerstruktur mit einem stabilen, langfristigen Aktionär am besten aufgestellt ist. Dies würde es artnet ermöglichen, die Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie – unabhängig von der Volatilität des Aktienmarkts, den Kosten einer Börsennotierung und dem Druck, kurzfristige Gewinne erzielen zu müssen – zu beschleunigen. Dementsprechend haben Beowolff Capital und artnet heute eine Investitions- und Delisting-Vereinbarung unterzeichnet und vereinbart, dass artnet – vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte – das Angebot unterstützen wird, den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen wird, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Vor dem Delisting haben die Aktionäre von artnet die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren.

Nächste Schritte

Das Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und erfolgt gemäß den Bestimmungen, die in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfenden Angebotsunterlage für das Angebot (die „Angebotsunterlage”) festgelegt werden. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage entsprechend den Vorschriften des Börsengesetzes sowie des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht, womit zugleich die Annahmefrist des Angebots beginnt.

Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.

Berater

Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt. Artnet wird von Noerr als Rechtsberater unterstützt.

Über das Führungsteam von Beowolff Capital

Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Investor in privaten Märkten in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, zuletzt als Global Co-Head der Merchant Banking Division und Global Co-Head des Corporate Equity Investing Business. Andrew war zudem Co-CIO der führenden Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Im Jahr 2006 wurde er zum Partner ernannt. Andrew hat einen B.A. in Philosophie von der Yale University und einen J.D. und M.B.A. von der Harvard Law and Business School.

Jan Petzel ist Chief Investment Officer von Beowolff Capital und verfügt über 27 Jahre Erfahrung mit Investitionen und dem Aufbau von Unternehmen in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien. Er begann seine Karriere bei McKinsey & Company, wo er Kunden bei Integrations- und Transformationsprojekten unterstützte. Im Jahr 2003 trat Jan in die Merchant Banking Division von Goldman Sachs ein, wo er 2011 zum Managing Director aufstieg, und später die Leitung des Bereichs Private Credit für Deutschland und Nordeuropa übernahm. Seit er Goldman Sachs verlassen hat, investiert er selbst und über Partner in die Bereiche Clean- und Fintech. Jan hat einen Master of Engineering der ETH Zürich, war Gastwissenschaftler am MIT und erwarb seinen M.B.A. an der Harvard Business School.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.beowolff.com