Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Sonntag, 15. Juni 2025

SunMirror AG: Außerordentliche Hauptversammlung geplant, um Fusion auf neue Schweizer Tochtergesellschaft vorzuschlagen - Dies würde zu einem automatischen Delisting von der Wiener Börse führen

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Zug, Schweiz: 13. Juni 2025.

Die SunMirror AG ("SunMirror", das "Unternehmen" ISIN CH0396131929) gibt hiermit bekannt, dass das Unternehmen nach einer detaillierten Bewertung der aktuellen Umstände und in Anbetracht der Rückmeldungen von Aktionären auf die Pressemitteilung vom 4. Juni 2025 beabsichtigt, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen und eine Fusion von SunMirror in eine neue, vollständig im Besitz befindliche Schweizer Tochtergesellschaft vorzuschlagen, wobei die Schweizer Tochtergesellschaft das überlebende Unternehmen sein soll. Die Aktionäre von SunMirror würden Aktien der neuen Schweizer Tochtergesellschaft im gleichen Verhältnis erhalten.

Nach erfolgreicher Fusion würde SunMirror automatisch von der Wiener Börse genommen werden. Die Aktien der neuen Schweizer Tochtergesellschaft würden an keiner Börse notiert werden.

Über die SunMirror AG

Die Gruppe investiert in strategische Mineralexplorationsanlagen mit einem starken Schwerpunkt auf nachhaltigen grünen Batteriemetallen wie Kobalt, Lithium und Nickel sowie auf Kupfer- und Goldvorkommen in entwickelten Märkten. Ziel des Unternehmens ist es, entweder zu einem späteren Zeitpunkt Mineralien zu produzieren oder diese Anlagen an strategische Käufer zu verkaufen. Die wichtigsten Explorationsanlagen, die SunMirror im Jahr 2020 erwarb, befinden sich derzeit in Westaustralien, aber die Gruppe beabsichtigt, ihr Portfolio durch zusätzliche Bergbaulizenzen im Frühstadium zu ergänzen, wobei der Schwerpunkt auf Europa liegt, mit dem Ziel, eine sichere, stabile und nachhaltige Versorgung mit Batterierohstoffen zur Unterstützung der elektrischen Revolution zu bieten. SunMirror ist der festen Überzeugung, dass die Suche nach umweltfreundlichen Batteriemetallen mit einem nachhaltigen Ansatz für den Bergbau einhergehen muss, und strebt daher an, eine Referenz auf "verantwortungsvolle Exploration" zu werden.

Die Aktien des Unternehmens (ISIN CH0396131929) notieren an der Wiener Börse (Auktionshandel, Ticker: ROR1). Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.sunmirror.com.

Samstag, 14. Juni 2025

JUVE zu "Aktenfresser a.D.: Richter Helmut Krenek im Porträt"

https://www.juve.de/hintergrund/aktenfresser-a-d-richter-helmut-krenek-im-portraet/

von Norbert Parzinger

Helmut Krenek hat das Konzern- und ­Aktienrecht geprägt wie kein anderer Richter. Er ist Geburts­helfer des Compliance-Booms. Siemens-Korruptionsaffäre, Qimonda, HVB, ­Wirecard: Die deutsche ­Wirtschaftsgeschichte wurde auch in Kreneks Büro am Landgericht München I geschrieben. Nun ist er im Ruhestand – und hat einen großen Wunsch.   (...)

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der S IMMO AG: Handelsgericht Wien bestellt gemeinsamen Vertreter

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) zugunsten der IMMOFINANZ AG (nunmehr: CPI Europe AG) hat das Handelsgericht mit Beschluss vom 3. Juni 2025 die GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, Wien, zum gemeinsamen Vertreter für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre, die keinen eigenen Überprüfungsantrag gestellt haben, bestellt.

Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 66943/24 f
Firmenbuch-Nr. (FN): 58358 x
Kozlik u.a. ./. IMMOFINANZ AG
46 Anträge (z.T. mit mehreren Antragstellern)
gemeinsamer Vertreter: GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH

Allane SE: Allane Mobility Group verzeichnet 2024 Wachstum im operativen Geschäft

PRESSEMITTEILUNG

- Operativer Konzernumsatz steigt um 33,5 % auf 457,6 Mio. Euro

- Konzernvertragsbestand mit 143.500 Verträgen 14,1 % über dem Wert vom 31. Dezember 2023

- EBT sinkt durch außerplanmäßige Abschreibungen auf –49,3 Mio. Euro

- Anhaltendes Wachstum für 2025 geplant

Pullach, 13. Juni 2025 – Die Allane Mobility Group, Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, ist im Geschäftsjahr 2024 sowohl im Konzernvertragsbestand als auch im operativen Konzernumsatz gewachsen. Der Konzernvertragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,1 % auf 143.500 Verträge (31. Dezember 2023: 125.800 Verträge). Den größten Anteil am Zuwachs verzeichnete das Geschäftssegment Captive Leasing. Der operative Konzernumsatz stieg infolgedessen um 33,5 % auf 457,6 Mio. Euro (2023: 342,7 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet das Unternehmen deutliche Zuwächse bei Vertragsbestand, operativem Konzernumsatz und Ergebnis vor Steuern.

Eckart Klumpp, Vorstandsvorsitzender der Allane SE: „Das starke Wachstum im Captive Leasing zeigt, dass wir mit unserer strategischen Ausrichtung die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt haben. Der Ausbau unseres Vertragsbestands reflektiert die hohe Relevanz unserer Mobilitätslösungen und bildet die Grundlage für weiteres profitables Wachstum. Gleichzeitig arbeiten wir intensiv daran, unser Geschäftsmodell noch robuster gegenüber Marktschwankungen aufzustellen – insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Fahrzeugrestwerte.“

Geschäftsentwicklung

Zum 31. Dezember 2024 belief sich der Konzernvertragsbestand im In– und Ausland (ohne Franchise– und Kooperationspartner) auf 143.500 Verträge und lag damit 14,1 % über dem Niveau des Vorjahresstichtags (31. Dezember 2023: 125.800 Verträge).

Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 20,7 % auf 747,3 Mio. Euro (2023: 619,2 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz, in dem Erlöse aus Fahrzeugverkäufen nicht enthalten sind, erhöhte sich um 33,5 % auf 457,6 Mio. Euro (2023: 342,7 Mio. Euro). Haupttreiber dieser positiven Entwicklung war der gestiegene Vertragsbestand, der zu höheren Leasingratenerlösen im Geschäftssegment Captive Leasing führte. Die Verkaufserlöse aus Leasingrückläufern sowie vermittelten bzw. vermarkteten Kundenfahrzeugen stiegen um 4,7 % auf 289,7 Mio. Euro (2023: 276,5 Mio. Euro). Diese Entwicklung resultierte primär aus Erlösen aus der Wiedervermarktung von Fremdfahrzeugen sowie aus einem moderat erhöhten Absatzvolumen gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittlichen Stückpreise blieben im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 um 45,7 % auf 322,0 Mio. Euro (2023: 221,0 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich hingegen auf –49,3 Mio. Euro (2023: 12,6 Mio. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit rückläufigen Restwerten von Elektrofahrzeugen zurückzuführen.

Positiver Ausblick für das Geschäftsjahr 2025

Die Allane Mobility Group erwartet für das Geschäftsjahr 2025 Wachstum bei allen wichtigen Kennzahlen. So soll der Vertragsbestand in einer Bandbreite von 150.000 bis 170.000 Verträgen (2024: 143.500 Verträge) und der operative Konzernumsatz zwischen 570 und 620 Mio. Euro (2024: 412,9 Mio. Euro) liegen. Für das EBT geht das Unternehmen von einer Bandbreite von 25 bis 35 Mio. Euro (2024: –49,3 Mio. Euro) aus.

Die vollständige Prognose für das Geschäftsjahr 2025 ist im Geschäftsbericht 2024 der Allane Mobility Group enthalten, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftssegmenten Online Retail, Flottenleasing, Captive Leasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 747 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 % die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.

www.allane-mobility-group.com

Freitag, 13. Juni 2025

CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Brilon, den 13. Juni 2025

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 13. Juni 2025 beschlossen, dass laufende Aktienrückkaufprogramm, aufgrund dessen die Gesellschaft bis einschließlich 26. Juni 2025 insgesamt 200.000 eigene Aktien über die Börse erwerben kann, wie folgt anzupassen:

- Um den Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2025 nicht zu beeinträchtigen, wird der Erwerb eigener Aktien zunächst im Zeitraum vom 23. bis einschließlich zum 26. Juni 2025 ausgesetzt.

- Das Aktienrückkaufprogramm wird sodann bis einschließlich 26. Juli 2025, also um einen Monat, verlängert.

- Zugleich wird das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden Aktien auf 110.000 Stück reduziert (bisher 200.000 Stück), wobei die etwa 80.000 Stück Aktien abzusetzen sind, die bereits seit dem 4. Dezember 2024 erworben wurden.

- Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wird auf EUR 10.000.000,00 reduziert (bisher EUR 14.000.000,00).

Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben unberührt.

Die Gesellschaft wird die weitere Entwicklung während und nach dem Rückkaufzeitraum fortlaufend beobachten und sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb eigener Aktien im Sinne einer wertorientierten Kapitalmarktstrategie in Ausnutzung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sorgfältig prüfen.

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30. April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März 2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Das maximale Erwerbsvolumen von 200.000 Stück Aktien der CENTROTEC SE blieb dabei unverändert. Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde von EUR 10.600.000,00 auf bis zu EUR 14.000.000,00 erhöht.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.

Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten.

Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter

https://www.centrotec.com/ir/

veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 13. Juni 2025

CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat

APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Monheim am Rhein, 13. Juni 2025. Die APONTIS PHARMA AG gibt bekannt, dass die Zentiva AG dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

Die Zentiva AG hält derzeit rund 91,95 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die Zentiva AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,40 je Aktie der APONTIS PHARMA AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der APONTIS PHARMA AG und der Zentiva AG wird noch am heutigen Tage stattfinden. Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, die voraussichtlich am 29. Juli 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen eine Barabfindung von EUR 10,40 je Aktie beschlossen werden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der APONTIS PHARMA AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Zentiva AG ab.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Squeeze-out beabsichtigt

    Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 12. Juni 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) erneut vor dem OLG Frankfurt am Main

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.html

Das OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellte der vom Landgericht herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.

Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).

Mehrere Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat diesen Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache mit Beschluss vom 2. Juni 2025 dem OLG Frankfurt am Main zur Entscheidung vorgelegt.
 
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az. 3-05 O 79/19
OLG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 15. Juni 2022, Az. 21 W 135/20
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. August 2020, Az. 3-05 O 79/19
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)

Fernheizwerk Neukölln AG stellt Auszahlung der Dividende zurück

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 12. Juni 2025 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,70 je nennwertloser Stückaktie hat ein Aktionär Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass von diesem Aktionär Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.

Berlin, 12. Juni 2025

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Heidelberger Beteiligungsholding AG: Verhandlungen über Wechsel des Hauptaktionärs

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, ISIN DE000A254294, gibt bekannt, dass sie darüber informiert wurde, dass sich die Deutsche Balaton AG, welche rund 91,5 % der (nach Abzug eigener Aktien) ausstehenden Aktien an der Gesellschaft hält, in fortgeschrittenen Verhandlungen über die Veräußerung aller ihre Anteile an die Apeiron Investment Group Limited ("Apeiron") befindet. Der Kaufpreis soll dem Net Asset Value plus einem Aufschlag entsprechen, somit voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen 40,00 EUR – 50,00 EUR je Aktie liegen.

Apeiron beabsichtigt, Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG neu zu besetzen, mit dem Ziel, die Strategie der Gesellschaft als Beteiligungsholding auf den Bereich Krypto zu fokussieren.

Die neue Strategie würde insbesondere darauf ausgerichtet sein, den SQD.AI Token (https://www.sqd.ai/) als einen wesentlichen Kernvermögenswert aufzubauen.

Heidelberg, 07.06.2025

Heidelberger Beteiligungsholding AG
Der Vorstand

Schlussmitteilung zum Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Biotest AG

Grifols Biotest Holdings GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i. V. m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

DIESE BEKANNTMACHUNG UND ANDERE, MIT DEM DELISTING-ANGEBOT IM ZUSAMMENHANG STEHENDE UNTERLAGEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT UND DÜRFEN, UNBESCHADET DER NACH DEUTSCHEM RECHT VORGESCHRIEBENEN VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET, NICHT IN LÄNDER VERSANDT ODER DORT VERBREITET, VERTEILT ODER VERÖFFENTLICHT WERDEN, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.

Die Grifols Biotest Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 6. Mai 2025 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) (das "DelistingAngebot") an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, Deutschland, ("Biotest") zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stammaktie der Biotest (ISIN DE0005227201) ("Biotest-Stammaktien") und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stammaktie der Biotest (ISIN DE0005227235) (die "Biotest-Vorzugsaktien", und zusammen mit den Stammaktien die "BiotestAktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 43,00 je Biotest-Stammaktie und EUR 30,00 je Biotest-Vorzugsaktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endete am 6. Juni 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG 

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 6. Juni 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (der "Meldestichtag") ist das Delisting-Angebot der Bieterin für insgesamt 416.922 Biotest-Stammaktien und für insgesamt 3.002.804 Biotest-Vorzugsaktien angenommen worden. Für die Biotest-Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 2,1072 % aller ausgegebenen Biotest-Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 1,0536 % des Grundkapitals der Biotest. Für die Biotest-Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 15,1766 % aller ausgegebenen Biotest-Vorzugsaktien sowie von rund 7,5883 % des Grundkapitals der Biotest. 

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 17.783.776 Biotest-Stammaktien und 214.581 Biotest-Vorzugsaktien. Für die Biotest-Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 89,8818 % aller ausgegebenen Biotest-Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 44,9409 % des Grundkapitals der Biotest. Für die Biotest-Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 1,0845 % aller ausgegebenen Biotest-Vorzugsaktien sowie von rund 0,5423 % des Grundkapitals der Biotest. Die mit diesen Biotest-Aktien verbundenen Stimmrechte werden der GRIFOLS, S.A., Sant Cugat del Vallés (Barcelona), Spanien, ("GRIFOLS") – die 100%-ige Muttergesellschaft der Bieterin und eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG – gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. 

3. Zum Meldestichtag hielt GRIFOLS unmittelbar 1.435.657 Biotest-Stammaktien und 8.930.271 Biotest-Vorzugsaktien. Für die Biotest-Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 7,2560 % aller ausgegebenen Biotest-Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 3,6280 % des Grundkapitals der Biotest. Für die Biotest-Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 45,1349% aller ausgegebenen Biotest-Vorzugsaktien sowie von rund 22,5675 % des Grundkapitals der Biotest.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin, GRIFOLS noch mit der Bieterin oder GRIFOLS gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Biotest-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Biotest-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin, GRIFOLS noch mit der Bieterin oder GRIFOLS gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an Biotest, die nach §§ 38, 39 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitzuteilen wären. 

II. Abwicklung des Angebots 

Wie in Ziffer 12.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, erfolgt die Abwicklung des Delisting-Angebots und die Zahlung des Angebotspreises für die Zum Verkauf Eingereichten Biotest-Aktien (wie in Ziffer 3 der Angebotsunterlage definiert) spätestens am vierten Bankarbeitstag (wie in Ziffer 2.1 der Angebotsunterlage definiert) nach dieser Veröffentlichung. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die Abwicklung des Delisting-Angebots am 16. Juni 2025 erfolgt. 

Frankfurt am Main (Deutschland), den 11. Juni 2025 

Grifols Biotest Holdings GmbH 
Geschäftsführung

Accentro Real Estate AG wird Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen

Corporate News

Berlin, 12. Juni 2025 – Der Vorstand der Accentro Real Estate AG („Accentro“) hat beschlossen, innerhalb des Regulierten Marktes vom Prime Standard in den General Standard zu wechseln.

Hierzu wird der Vorstand zeitnah bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Accentro zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der Accentro zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt. Durch diesen Wechsel in ein anderes Segment innerhalb des Regulierten Marktes wird die Handelbarkeit der Aktien nicht eingeschränkt.

Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.

Durch den Wechsel des Teilbereichs im Regulierten Markt entfallen die weiteren Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Im Einklang mit den Anleihebedingungen sowie im Sinne einer offenen und vertrauensvollen Kommunikation mit dem Kapitalmarkt wird Accentro jedoch weiterhin quartalsweise und auch in englischer Sprache auf ihrer Internetseite Bericht erstatten.

Über die Accentro Real Estate AG

Die Accentro Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von Accentro umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der Accentro Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

Mittwoch, 11. Juni 2025

Cliq Digital AG: Kein Erwerbsangebot von Dylan Media – Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um Beschlussfassung über Aktienrückkaufangebot und Kapitalherabsetzung der Gesellschaft

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 11. Juni 2025 – Cliq Digital AG (“Gesellschaft“) wurde heute von Dylan Media B.V. (“Dylan Media“) darüber informiert, dass Dylan Media ihr bisher erwogenes öffentliches Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft nicht weiter verfolgen wird. Dylan Media teilte der Gesellschaft zudem mit, dass sie derzeit rund 19,1 % der Aktien der Gesellschaft (“Aktien“) hält und Kaufverträge über weitere 21,2 % der Aktien abgeschlossen hat, wodurch sich die Gesamtbeteiligung von Dylan Media auf rund 40,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhöht.

Dylan Media hat die Gesellschaft ferner über ihre Entscheidung informiert, die Ergänzung eines Tagesordnungspunktes für die bevorstehende ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft (“oHV 2025“) zu verlangen, der einen Beschluss über die Durchführung eines öffentlichen Teilrückkaufangebots der Gesellschaft an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb von bis zu 2.060.000 Aktien, entsprechend rund 31,65 % des Grundkapitals der Gesellschaft, gegen eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,06 je Aktie (entsprechend dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der letzten sechs Monate vor dem Datum dieser Mitteilung zuzüglich eines Aufschlags von 15 %) (“Potenzielles Teilrückkaufangebot“), verbunden mit einer Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der im Rahmen des Potenziellen Teilrückkaufangebots zu erwerbenden Aktien, vorsieht. Darüber hinaus teilte Dylan Media der Gesellschaft mit, dass sie sich das Recht vorbehalte, ihr Ergänzungsverlangen bis zur oHV 2025 zu ändern, um insbesondere Finanzinformationen zu berücksichtigen, die voraussichtlich vor der oHV 2025 veröffentlicht werden. Dylan Media teilte der Gesellschaft auch mit, dass sie sich unwiderruflich und unbedingt dazu verpflichten wird, das Potenzielle Teilrückkaufangebot für die von ihr gehaltenen Aktien nicht anzunehmen.

Angesichts der wesentlichen Änderungen in der Aktionärsstruktur der Gesellschaft, der begrenzten Nachfrage und Liquidität der Aktien und der Tatsache, dass der Kapitalmarkt nicht mehr die am besten geeignete Option für die Finanzierung der Gesellschaft darstellt, während gleichzeitig erhebliche laufende Notierungspflichten, Ausgaben und Opportunitätskosten anfallen, hält die Gesellschaft ein Delisting der Aktien von allen Börsen weiterhin für den richtigen Schritt, der im Interesse der Gesellschaft ist, und beabsichtigt, nach Abschluss des Potenziellen Teilrückkaufangebots eine Entscheidung über ein Delisting zu treffen. Die Gesellschaft wird die Aktionäre und den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Potenziellen Teilrückkaufangebots und die weiteren Überlegungen im Hinblick auf ein Delisting informieren.

Weng Fine Art: Verkauf der Artnet-Beteiligung vollzogen

Pressemeldung vom 11. Juni 2025

Der Verkauf der Beteiligung an der artnet AG (Artnet) wurde nunmehr vollzogen und der Kaufpreis in Höhe von knapp 20 Mio. EUR für die übernommenen Artnet-Aktien an Rüdiger K. Weng und die von ihm beherrschten Gesellschaften bezahlt. Auf die Weng Fine Art AG (WFA) entfielen von diesem Betrag 15.187.500 EUR.

Den hohen Cash-Zufluss wird die WFA vor allem zur Reduzierung ihrer Bankverbindlichkeiten verwenden und im Zuge dessen in den kommenden Monaten die Zusammenarbeit mit drei Banken vorerst beenden. Damit reduziert sich der Kreis der Finanzierungspartner demnächst auf drei oder vier Institute. Den verbleibenden Teil der Zuflüsse plant das Management u.a. in den Aufbau vielversprechender neuer Geschäftsfelder zu investieren. Hierzu wird der Vorstand im weiteren Verlauf des Jahres Ausführungen machen.

Zu Diskussionen über einen möglicherweise noch höheren Übernahmepreis an die Artnet- Aktionäre nimmt WFA-CEO Rüdiger K. Weng wie folgt Stellung: „Aus meiner Sicht sind die Spekulationen auf eine eventuell noch höhere Gegenleistung im Rahmen des Übernahmeverfahrens für die Aktionäre abwegig. Beowolff Capital dürfte inzwischen mehr als 70 % der Aktien erworben bzw. zugesichert bekommen haben, sodass kein Raum mehr für ein erfolgversprechendes Gegenangebot von irgendeiner Seite aus besteht.“

Zu Hoffnungen auf einen höheren Preis in einem eventuellen Squeeze-Out-Verfahren ist die Meinung von Rüdiger K. Weng die Folgende: „Aus dem Vermögen und den Einnahmen der Artnet haben sich Hans Neuendorf sowie Family & Friends über zwei Jahrzehnte lang kontinuierlich bedient, bis sowohl das Eigenkapital als auch der Cash-Bestand völlig aufgezehrt waren. Artnet hätte ohne Kapitalzufuhr von außen in den nächsten Wochen oder Monaten wahrscheinlich Insolvenz anmelden müssen. Vor diesem Hintergrund ist der von mir ausgehandelte Kaufpreis von 11,25 EUR je Aktie bereits optimiert und nur über den sehr wertvollen Brand sowie den Datenschatz von Artnet zu rechtfertigen. Dagegen erwarte ich katastrophale operative Geschäftsergebnisse für 2024 und 2025, die Artnet demnächst veröffentlichen muss. Ich halte es vor diesem Hintergrund für äußerst unwahrscheinlich, dass in einem eventuellen Squeeze-Out-Verfahren ein noch höherer Preis erzielen werden könnte. Deshalb haben die WFA und ich für meine Firmen entschieden, alle von uns gehaltenen Artnet-Aktien an Beowolff Capital zu verkaufen. Es ist aber möglich, dass sich die WFA zu einem späteren Zeitpunkt an dem neuen Unternehmen, das aus der Zusammenführung von u.a. Artnet und Artsy entstehen soll, beteiligen wird.“

Dienstag, 10. Juni 2025

SoftwareONE Holding AG SoftwareOne erwartet den Vollzug der Crayon-Transaktion am 2. Juli 2025 und bestätigt die Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens

Medienmitteilung – Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

10. Juni 2025

SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein führender globaler Anbieter von Software- und Cloud-Lösungen, hat heute bekannt gegeben, dass alle Abschlussbedingungen – einschliesslich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen – für das zur Annahme empfohlene freiwillige Angebot zur Akquisition von Crayon erfüllt sind. Mit dem voraussichtlichen Abschluss der Transaktion am oder um den 2. Juli 2025 hat SoftwareOne heute zudem die Mitglieder der Geschäftsleitung in ihren derzeitigen Funktionen bestätigt. Wie bereits angekündigt, werden Raphael Erb und die derzeitige Crayon-CEO Melissa Mulholland als Co-CEOs des kombinierten Unternehmens fungieren.

SoftwareOne gibt hiermit bekannt, dass die Vollzugsbedingungen der Börsenzulassung sowie der behördlichen Genehmigungen für das zur Annahme empfohlene freiwillige Angebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien von Crayon erfüllt sind. Diese Bekanntgabe stellt daher die Settlement-Mitteilung gemäss den Bedingungen des Prospekts dar.

Der Vollzug des Angebots wird am oder um den 2. Juli 2025 erwartet. Jeder Aktionär, der das Angebot angenommen hat, erhält je Crayon-Aktie NOK 69 in bar sowie 0,8233 (abgerundet) neue SoftwareOne-Aktien.

Die Kotierung der neu ausgegebenen SoftwareOne-Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am oder um den 2. Juli 2025 erfolgen. SoftwareOne ist derzeit daran, die Zweitkotierung der SoftwareOne-Aktien an der Euronext Oslo Børs abzuschliessen. Der erste Handelstag an der Euronext Oslo Børs wird voraussichtlich am oder um den 3. Juli 2025 stattfinden.

Nach Abschluss des Angebots beabsichtigt SoftwareOne, einen Zwangserwerb der verbleibenden Crayon-Aktien durchzuführen. Im Anschluss daran wird SoftwareOne das Verfahren zur Dekotierung der Crayon-Aktien einleiten.

Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens bestätigt

Die derzeitigen Mitglieder der Geschäftsleitung von SoftwareOne wurden in ihren Funktionen nach dem Abschluss der Transaktion bestätigt; zusätzlich wird Melissa Mulholland als Co-CEO in das Gremium eintreten.

- Raphael Erb, seit November 2024 CEO von SoftwareOne und ab Transaktionsabschluss Co-CEO, wird für die Aktivitäten in den Regionen und die Geschäftsbereiche Services und Marketplace verantwortlich sein. Sämtliche künftigen Regional Presidents werden direkt an ihn berichten. Er begann seine Karriere bei SoftwareOne im Jahr 1999 und hatte seither verschiedene Führungspositionen inne, darunter Regional President APAC und Chief Revenue Officer.

- Melissa Mulholland, derzeit CEO von Crayon und ab dem Transaktionsabschluss Co-CEO, wird für die Bereiche Strategie, Kundenplattformen, GTM Enablement, Partnerallianzen sowie globale Funktionen wie People & Culture, Finanzen, Marketing, Kommunikation, M&A, Recht und IT verantwortlich sein. Bevor sie 2020 zu Crayon kam, war sie zwölf Jahre bei Microsoft tätig, wo sie die globale Cloud-Strategie und Geschäftsentwicklung vorantrieb.

- Oliver Berchtold wird als Chief Operating Officer die Bereiche Services und Marketplace leiten. Mit 20 Jahren Erfahrung bei SoftwareOne verfügt er über ein tiefes Verständnis für die Branche, das Unternehmen und die Kundenerwartungen.

- Julia Braun wird als Chief HR Officer des kombinierten Unternehmens die Funktion People & Culture leiten. Sie kam 2022 zu SoftwareOne und hatte zuvor Führungspositionen im Personalwesen in der Schweiz und in Österreich inne.

- Hanspeter Schraner ist am 1. Juni 2025 als CFO zu SoftwareOne gekommen und bringt eine externe Perspektive und über 20 Jahre internationale Führungserfahrung im Finanzbereich mit.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz. 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:
FUTRUE GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 173092

Zielgesellschaft:
PharmaSGP Holding SE
Lochhamer Schlag 1
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 255684
ISIN: DE000A2P4LJ5
WKN: A2P4LJ

Die FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) hat heute entschieden, den Aktionären der PharmaSGP Holding SE („PharmaSGP“) anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PharmaSGP (ISIN DE000A2P4LJ5) mit einem anteiligen Betrag von EUR 1,00 am Grundkapital der PharmaSGP (jeweils eine „PharmaSGP-Aktie“), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie zu erwerben (das „Delisting-Angebot“). Der Angebotspreis des Delisting-Angebots wird damit oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der PharmaSGP-Aktie während der letzten sechs Monate vor dem heutigen Tag liegen. Das Delisting-Angebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen.

Darüber hinaus haben die PharmaSGP und die Bieterin heute eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, in der sich die PharmaSGP unter anderem verpflichtet hat, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting von PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. PharmaSGP hat sich in der Delisting-Vereinbarung ferner verpflichtet, die von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die rund 4,06 % des Grundkapitals von PharmaSGP entsprechen, nicht in das Delisting-Angebot einzureichen.

Um den Aktionären der PharmaSGP den vorgenannten Angebotspreis von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie ohne Abzug von Dividenden anbieten zu können, die sie vor Abwicklung des Angebots erhalten, beabsichtigt die Bieterin, in der kommenden Hauptversammlung der PharmaSGP nur die gesetzliche Mindestdividende in Höhe von EUR 0,05 je PharmaSGP-Aktie zu beschließen.

Die Bieterin hält derzeit eine Beteiligung von ca. 82,09 % am Grundkapital der PharmaSGP. Zusammen mit den Stimmrechten aus weiteren von der MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH (“MVH”) gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die der Bieterin aufgrund einer Stimmbindungsvereinbarung mit MVH zugerechnet werden, kontrolliert die Bieterin derzeit die Stimmrechte aus PharmaSGP-Aktien in Höhe von insgesamt ca. 89,93 % des Grundkapitals der PharmaSGP. Dies entspricht ca. 93,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte nach Abzug der von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien.

Die Bieterin gibt hiermit ferner ihre feste Absicht bekannt, im Anschluss an den Vollzug des Delisting-Angebots – jeweils in Kooperation mit der MVH – einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen und anschließend einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der PharmaSGP als abhängigem Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, dass eine im weiteren Verlauf des Jahres 2025 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP über einen solchen Squeeze-out beschließt.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter www.futrue-offer.com veröffentlicht werden.

Das Delisting-Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot dargelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, in der Angebotsunterlage, soweit gesetzlich zulässig, von den oben beschriebenen Parametern abzuweichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PharmaSGP dar. Das Delisting-Angebot selbst sowie seine endgültigen Bestimmungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Informationen werden in der Angebotsunterlage nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von PharmaSGP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Dokumente zum Delisting-Angebot, sobald sie verfügbar sind, sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. Anleger und Inhaber von PharmaSGP-Aktien können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der ein solches Angebot einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach geltendem Recht zulässig, behält sich die Bieterin das Recht vor, außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt weitere Aktien von PharmaSGP an der Börse oder außerhalb der Börse zu erwerben. Derartige Käufe oder Vereinbarungen werden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht stattfinden. Soweit derartige Erwerbe stattfinden, werden Informationen darüber, einschließlich der Anzahl und des Preises der erworbenen PharmaSGP-Aktien, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

Soweit diese Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte „beabsichtigen“, „werden“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Gräfelfing, 10. Juni 2025

FUTRUE GmbH

Frauenthal Holding AG Frauenthal Gruppe prüft strategische Optionen für Automotive-Division

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Die Frauenthal Gruppe bewertet derzeit die künftige strategische Ausrichtung ihrer Automotive-Division. Ziel ist es festzustellen, ob ein alternativer strategischer Eigentümer besser geeignet wäre, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Automotive-Sparte besser zu bewältigen und gleichzeitig die langfristigen Potenziale dieses Geschäftsbereichs konsequent zu realisieren. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die Frauenthal Gruppe ein erfahrenes Beratungsunternehmen mandatiert.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AKASOL AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AKASOL AG zugunsten des BorgWarner-Konzerns hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 23. März 2023 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Die von mehreren Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr zurückgewiesen. Damit ist das Spruchverfahren ohne Erhöhung beendet. 

Das OLG führt aus, dass das Landgericht jedenfalls im Ergebnis die Abfindung auf der Grundlage einer Schätzung anhand des Börsenkurses als angemessen bestätigt habe (S. 12). Gegen eine alleinige Heranziehung des Börsenwerts als Schätzgrundlage bestünden vorliegend Bedenken. Vielmehr sei eine umfassende, abwägende Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Hierfür komme es insbesondere – wie der Senat bereits in früheren Beschlüssen ausgeführt hat (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 26. April 2021 – 21 W 139/19, juris Rn 40) – neben der Aktualität des zur Bewertung herangezogenen Börsenkurses für den Bewertungsstichtag ganz maßgeblich auf die Liquidität des Marktes der in Rede stehenden Aktien an, da gerade bei hochliquiden Märkten von einer effizienten Verarbeitung möglichst vieler Informationen im Preis ausgegangen werden könne. Nicht zuletzt aufgrund des geringen Bid Ask Spread sei von einer ausreichenden Liquidität im Aktienhandel auszugehen (S. 13). Dieser Befund allein vermag aber eine Heranziehung des Börsenkurses im vorliegenden Fall noch nicht zu rechtfertigen. Denn insoweit verweisen die Antragsteller zu Recht und in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2017 – 21 W 37/12, juris Rn. 38) darauf, dass gegen eine Heranziehung zur Wertbestimmung der Anteile grundsätzlich die mangelnde Eignung des eigenen Börsenkurses der Gesellschaft zur Bestimmung des Betas der Gesellschaft spricht. Soweit in der Literatur vertreten wird, es sei aus aussagelogischen Gründen zwingend, im Fall eines verzerrten eigenen Betas der Gesellschaft von einer mangelnden Aussagekraft des Kurses auszugehen, weswegen sich sodann zugleich ein Rückgriff auf ihn als Bewertungsmethode verbiete (vgl. Knoll/Sekera-Terplan GWR 2022, 341), ist diese Aussage keineswegs logisch zwingend (S. 14). Dies ergibt sich bereits daraus, dass die relevanten Zeiträume der Kursanalyse für die Bestimmung des Betas und die Schätzung des inneren Wertes der Gesellschaft unterschiedlich sind. Daher hält der Senat es ebenfalls für erforderlich, zu Kontrollzwecken den Ertragswert in seine Betrachtung mit einzubeziehen (vgl. zu diesem Ansatz auch OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2021 – 31 Wx 190/20, juris Rn. 125). Hierbei erweist sich der von dem Übertragungsbewerter ermittelte Ertragswert entgegen der Auffassung der Antragsteller als tragfähig, so dass auch aus dieser Sicht die Abfindung sich als angemessen erweist (S. 16).

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 58/23
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 3-05 O 8/22
Hoppe u.a.. ./. Borg-Warner Akasol GmbH (zuvor: BorgWarner Akasol AG, früher: ABBA BidCo AG)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

PharmaSGP Holding SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung und Bekanntgabe eines Delisting Angebots durch die FUTRUE GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Gräfelfing, 10. Juni 2025. Die PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5 WKN: A2P4LJ) („PharmaSGP“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung (die „Delisting-Vereinbarung“) mit ihrer Mehrheitsaktionärin, der FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der PharmaSGP zum Erwerb aller nicht bereits von der Bieterin gehaltenen Aktien der PharmaSGP gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie (das „Delisting-Angebot“) zu unterbreiten, dessen Vollzug nicht an Bedingungen geknüpft ist. Der Angebotspreis des Delisting-Angebots wird damit oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der PharmaSGP Aktie während der letzten sechs Monate vor dem heutigen Tag liegen.

In der Delisting-Vereinbarung hat sich die PharmaSGP unter anderem verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting der PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. PharmaSGP hat sich in der Delisting-Vereinbarung ferner verpflichtet, die von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die rund 4,06 % des Grundkapitals von PharmaSGP entsprechen, nicht in das Delisting-Angebot einzureichen.

Die Bieterin hält derzeit eine Beteiligung von ca. 82,09 % am Grundkapital der PharmaSGP. Zusammen mit den Stimmrechten aus weiteren von der MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH (“MVH”) gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die der Bieterin aufgrund einer Stimmbindungsvereinbarung mit MVH zugerechnet werden, kontrolliert die Bieterin derzeit die Stimmrechte aus PharmaSGP-Aktien in Höhe von insgesamt ca. 89,93 % des Grundkapitals der PharmaSGP. Dies entspricht ca. 93,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte nach Abzug der von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien.

Aufgrund der Aktionärsstruktur und des begrenzten Streubesitzes der PharmaSGP-Aktien ist eine Eigenkapitalfinanzierung über den Kapitalmarkt nach Einschätzung der PharmaSGP weder wirtschaftlich sinnvoll noch praktisch realisierbar. Dies zeigt sich auch unter anderem in der Abnahme der Analystenabdeckung der PharmaSGP Aktie. Die Börsennotierung bietet der PharmaSGP daher keine wesentlichen Vorteile mehr, bleibt jedoch eine regulatorische Belastung, die mit erheblichen Verwaltungskosten verbunden ist. Ein Delisting von PharmaSGP wird die regulatorischen Auflagen und Verwaltungskosten aufgrund der weniger strengen gesetzlichen Anforderungen für nicht börsennotierte Unternehmen deutlich verringern. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP der Ansicht, dass es im besten Interesse von PharmaSGP liegt, die Beendigung der Börsenzulassung ihrer Aktien auf Grundlage des in der Delisting-Vereinbarung vereinbarten Delisting-Angebots herbeizuführen.

Um den Aktionären der PharmaSGP den vorgenannten Angebotspreis von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie ohne Abzug von Dividenden anbieten zu können, die sie vor Abwicklung des Angebots erhalten, beabsichtigt die Bieterin, in der kommenden Hauptversammlung der PharmaSGP nur die gesetzliche Mindestdividende in Höhe von EUR 0,05 je PharmaSGP-Aktie zu beschließen.

Im Zusammenhang mit der Delisting-Vereinbarung hat die Bieterin der PharmaSGP ferner ihre feste Absicht mitgeteilt, im Anschluss an den Vollzug des Delisting-Angebots, jeweils in Kooperation mit der MVH, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen und anschließend einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der PharmaSGP als abhängigem Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, dass eine im weiteren Verlauf des Jahres 2025 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP über einen solchen Squeeze-out beschließt.

Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP werden die Angebotsunterlage zum Delisting-Angebot nach Veröffentlichung durch die Bieterin sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Montag, 9. Juni 2025

Wolford AG: Wolford AG gibt Ergebnis des öffentlichen Angebots der neuen Aktien bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wolford AG gibt hiermit das Ergebnis des vom 22.5.2025 bis 5.6.2025 stattgefundenen Bezugsangebots sowie der Aktienzuteilung bekannt und teilt mit, dass insgesamt 5.214.781 neue Aktien zugeteilt wurden.

Rund 99,9% der neuen Aktien wurden FFG Wisdom (Luxembourg) S.à r.l. zugeteilt.

Der Antrag auf Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wird am oder um den 11.6.2025 beim Landesgericht Feldkirch (Firmenbuch) eingebracht.

Disclaimer: Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien der Wolford AG erfolgt ausschließlich in der Republik Österreich auf Grundlage eines und gemäß Prospektverordnung veröffentlichten Informationsdokuments. Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Die Wolford AG beabsichtigt, keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es findet kein öffentliches Angebot von neuen Aktien in den USA oder in anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich statt.

Sonntag, 8. Juni 2025

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG beendet: Auch zweitinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Dortmund in I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen.

Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 5. Juni 2025 die von mehreren Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Nach Auffassung des OLG führen sowohl ein Abstellen auf den durchschnittlichen Börsenkurs wie auch die Ermittlung des Unternehmenswerts, auf die das Landgericht seine Entscheidung gestützt hatte, nicht zu einem günstigeren Ergebnis als einem Abfindungsbetrag von EUR 55,02 je Aktie (Beschluss, S. 18). 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 2025, Az. I-26 W 7/22 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 6. April 2022, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Samstag, 7. Juni 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Angebotsunterlage der PPF für Aktien der ProSiebenSat.1 Media SE veröffentlicht

Wie bereits berichtet, hat die PPF IM LTD beschlossen, den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media SE ein öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (Barangebot) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,00 je Aktie der ProSiebenSat.1 Media SE zu unterbreiten. Die Annahmefrist: dauert vom 4. Juni 2025 bis zum 13. August 2025.

Zu der Angebotsunterlage der PPF IM LTD vom 4. Juni 2025 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/PPF_IM_LTD.html

Freitag, 6. Juni 2025

Mynaric AG: Mynaric treibt Laserkommunikation mit Produktauslieferungen und dem Erreichen technologischer Meilensteine voran

Corporate News

MÜNCHEN, 5. Juni 2025 – Mynaric, ein führender Großserien-Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten Laserkommunikationsprodukten, gab heute die Auslieferung bedeutender Mengen seiner optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 an Kunden, sowie bedeutende Fortschritte bei der technischen Entwicklung der nächsten Generation seines CONDOR-Terminals, der Modellreihe Mk3.1,bekannt.

„Mynaric erfüllt weiterhin seine Verpflichtungen und verstärkt den Markt für weltraumgestützte optische Kommunikation. Bis heute haben wir mehr als 100 CONDOR Mk3-Terminals an unsere Kunden ausgeliefert, darunter das erste komplette Start-Set an einen Hauptkunden für die Tranche 1 des Proliferated Warfighter Space Architecture Programms der Space Development Agency (SDA)“, sagte Joachim Horwath, Chief Technology Officer von Mynaric. „Parallel dazu treiben wir die Entwicklung des weltraumtauglichen CONDOR Mk3.1-Terminals voran, das das Tranche 2-Programm der SDA, sowie eine Reihe von kommerziellen Anwendungen unterstützen soll.“

Das CONDOR Mk3.1-Terminal wird, aufbauend auf der Architektur des Mk3,mit dem Fokus auf höhere Datenraten und verbesserte Effizienz entwickelt. Mit einem Zielwert von bis zu 100 Gbit/s bietet es eine verbesserte Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung von Gewicht und Stromverbrauch und ist damit ideal für staatliche und kommerzielle Satellitenkonstellationen geeignet.

„Bei Mynaric arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Kunden, um die Zukunft der Laserkommunikation zu gestalten“, so Tim Deaver, Vice President of Global Sales & Solutions bei Mynaric. „Unsere Produkte der nächsten Generation, wie das CONDOR Mk3.1, sind ein direktes Ergebnis aus der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Industriepartnern und eines tiefen Verständnisses der sich entwickelnden Missionsanforderungen. Indem wir genau auf das Feedback unserer Kunden hören und die Bedürfnisse des Marktes vorhersehen, können wir Lösungen anbieten, die nicht nur technisch fortschrittlich, sondern auch operationell relevant sind.“

Dieser kundenorientierte Ansatz wird durch die skalierbare Großserienfertigung unterstützt, die ständig erweitert wird. Parallel hat Mynaric die Volumenproduktion des CONDOR Mk3-Terminals hochgefahren und bis heute mehr als 150 optische Terminal-Köpfe hergestellt. Während sich die Auslieferungen im Januar 2025 aufgrund von lieferantenbedingten Engpässen bei Schlüsselkomponenten verzögerten, erholte sich das Unternehmen in der ersten Jahreshälfte stark und erhöhte die Gesamtproduktionsmenge auf einen dreistelligen Wert., was seine Fähigkeit unterstreicht, die industrialisierte Fertigung für die weltraumgestützte Laserkommunikation zu skalieren.

„Mit der gerichtlichen Bestätigung unseres Restrukturierungsplans und dem Eintritt in die letzte Phase des StaRUG-Verfahrens konzentriert sich Mynaric nun darauf, die Einführung der nächsten Generation optischer Kommunikationstechnologien zu beschleunigen, die Rentabilität zu steigern und die langfristige finanzielle Stabilität sicherzustellen“, sagte Andreas Reif, Chief Restructuring Officer von Mynaric.

Über Mynaric

Mynaric (FRA:M0YN) (OTC:MYNAY) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung von optischen Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität aus verschiedenen Erdumlaufbahnen,ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und raumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München, Deutschland, und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme – und empfiehlt Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

Corporate News

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen bewertet; Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

- Annahmefrist endet am 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ

- Delisting von CGM erfolgt unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien


Koblenz – Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Caesar BidCo GmbH, einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, vom 23. Mai 2025 an alle CGM-Aktionäre.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CGM, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Die Parteien sind zudem davon überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM nach dem Rückzug von der Börse noch effektiver umsetzen lässt. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Damit unterstützt das Delisting den Fokus von CGM auf signifikante Investitionen in moderne cloud-basierte Software-Lösungen, datenbasierte KI-Technologien und einen verbesserten Kundenservice.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagte: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für das geplante Delisting von CompuGroup Medical. Wir sind der Ansicht, dass der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie fair ist und unseren Aktionären die Möglichkeit bietet, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren. Zudem sind wir überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM abseits der kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts noch effektiver umsetzen lässt.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, sagte: „Das Delisting ist ein weiterer wichtiger Schritt für die erfolgreiche Strategieumsetzung. Daher empfiehlt der Aufsichtsrat ausdrücklich die Annahme des Angebots. Wir sind davon überzeugt, dass es im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ist.“

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Sie haben die Angebotsunterlage unabhängig voneinander geprüft.

Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beabsichtigt die Geschäftsführung von CompuGroup Medical, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Notierung der CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate Exchange zu beenden. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen das Risiko ein, ihre Aktien nicht mehr im gewohnten Umfang handeln zu können. Darüber hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung einen deutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Mai 2025 begonnen und endet am 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ. Es wird keine weitere Annahmefrist geben und das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Das Delisting von CGM wird unabhängig von der Anzahl der angebotenen Aktien durchgeführt. Der Abschluss des Delistings wird vor der für den 1. August 2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung von CompuGroup Medical erwartet.

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical zum öffentlichen Delisting-Angebot von CVC ist auf der Website der CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/corp_de/unternehmen/investor-relations/publikationen.html

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die “CGM-Aktien“) dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die “Bieterin“) behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.  (...)