Das Spruchverfahren zu dem auf der außerordentliche Hauptversammlung der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg, am 14. Februar 2014 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen wird vom Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 403 HKO 42/14 geführt. Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 15. Juli 2014 hat das LG Hamburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Unrau zum gemeinsamer Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt.
Laut dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der C.J. VOGEL AG eine von der OTTO AG zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 123,94 je Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 10,00. Insgesamt 65 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung des von der OTTO AG festgesetzten Betrags beantragt.
Zur Bekanntmachung des Squeeze-out:
LG Hamburg, Az. 403 HKO 42/14
Thomas Zürn u.a. ./. OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen
65 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen:Rechtsanwälte White & Case LLP, 20355 Hamburg