Empfohlener Beitrag

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden ak...

Freitag, 28. Dezember 2018

In Sachen Sky Deutschland AG geht es vor dem Oberlandesgericht München weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Sky Deutschland AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 29. August 2018 den Barabfindungsbetrag geringfügig auf EUR 6,77 angehoben (+ 1,35 % zu den gezahlten EUR 6,68), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/09/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_10.html.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben die Antragsgegnerin und mehrere Antragsteller Beschwerden einlegen. Diesen Beschwerden hat die 5. Kammer für Handelssachen des LG München I nunmehr mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht vorgelegt.

In dem Nichtabhilfebeschluss führt die Kammer aus, dass eine Veränderung des Beta-Faktors nicht angezeigt sei. Ein Anteil von 38 % des Segments Pay TV bei dem Peer Group-Unternehmen Modern Times Group MTG AB sei "noch nicht unerheblich". Auch sei der Risikozuschlag nicht ausschließlich nach dem (Tax-)CAPM ermittelt, sondern auch ein Vergleich mit der Stellung der Gesellschaft am Markt vorgenommen worden, um die Risiken angemessen zu bewerten.

LG München I, Beschluss vom 29. August 2018, Az. 5 HK O 16585/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Sky German Holdings GmbH
124 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan (c/o Rechtsanwälte Kempter Gierlinger und Partner), 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Sky German Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA´in Dr. Daniela Favoccia, RA´in Manuela Roeding) 

Keine Kommentare: