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Mittwoch, 13. September 2023

IVA zu Ottakringer: Delisting zur Unzeit

Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (Wenckheim Privatstiftung, Ottakringer Privatstiftung und Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH) streben den Rückzug der Ottakringer Getränke AG von der Wiener Börse an. Dies betrifft die Beendigung der Handelszulassung der Stamm- und Vorzugsaktien für den betroffenen Streubesitz mit ca. 3 Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft, wobei es sich beim Streubesitz fast ausschließlich um Vorzugsaktien handelt. Die bestimmenden Hauptaktionäre erwägen ein Delisting-Angebot mit EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots – terminisiert bis zum 3. Oktober 2023 – einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung einer vollständigen Unternehmensbewertung beauftragen.

IVA: „Nach hohen Investitionen und schwachen Pandemiejahren erfolgt jegliche Bewertung für die Aktionäre zur Unzeit“ so IVA-Vorstand Florian Beckermann, „ein nachfolgender Gesellschafterausschluss ohne Börsennotierung steht zu befürchten. Ein angemessener Preis ohne Benachteiligung der Vorzugsaktien ist daher umso wichtiger.“ Im Jahr 2018 gab es einen für die Hauptaktionäre vorteilhaften Aktienrückkauf auf Basis eines Sachverständigengutachtens des renommierten Wirtschaftsprüfers PwC, wobei ein (durchschnittlicher) Wert von EUR 136,22 je Aktie ermittelt wurde. Bezeichnenderweise hieß es dabei von PwC: „Bei den Wertüberlegungen wurden allfällige stille Reserven nicht berücksichtigt.“

„Diese Preis-Bemessung kann daher von der Übernahmekommission nicht negiert werden. Ziel muss es für alle Beteiligten sein, am Ende des Tages einen fairen Preis für die vielen kleinen und treuen Ottakringer-Aktionäre zu finden, da für diese ein Abschied von der Börse in der Praxis auch ein Abschied vom Unternehmen bedeutet.“

Quelle: IVA

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft; Bieter: Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE)

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE)
c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Hohe Bleichen 7
20354 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287027

Zielgesellschaft:
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Bei St. Annen 1
20457 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1902
ISIN: DE000A0S8488

Die Blitz 23-844 SE (zukünftig firmierend unter: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE) (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat heute, am 13. September 2023, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) abzugeben.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot haben MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) am heutigen Tage eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FHH, die von ihr gehaltenen A-Aktien nach Vollzug des Übernahmeangebots im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung auf die Bieterin überträgt und im Gegenzug Aktien der Bieterin erwirbt (die „Einbringung“). Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung 100% der A-Aktien hält, soll die HGV mit 50,1% und MSC mit 49,9% am Grundkapital der Bieterin beteiligt sein; zu diesem Zweck wird die HGV einen Teil der im Zuge der Einbringung erworbenen Aktien der Bieterin auf MSC oder eine Tochtergesellschaft von MSC übertragen. Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung weniger als 100% der A-Aktien hält, werden die Beteiligungsverhältnisse in Bezug auf die Bieterin so ausgerichtet, dass die HGV indirekt 50,1% der A-Aktien hält.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter www.poh-offer.de veröffentlicht.

Wichtige Information:


Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt A-Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere, die in A-Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von A-Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von A-Aktien oder von solchen Wertpapieren veranlassen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen Gesetzen und, soweit anwendbar, der Rule 14e-5 des United States Securities Exchange Act von 1934. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von diejenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt und sind daher möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote, einschließlich der Regulation 14E und den einschlägigen Bestimmungen über Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs außerhalb eines beabsichtigten Übernahmeangebots und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten, unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

München, 13. September 2023

Blitz 23-844 SE

Hamburger Hafen und Logistik AG informiert über die Ankündigung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch MSC-Gruppe

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 13. September 2023

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) informiert darüber, dass die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE heute die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht hat.

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat heute, am 13. September 2023, die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots veröffentlicht; das Übernahmeangebot wird in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) erfolgen.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Die Bieterin hat mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot am heutigen Tage eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Danach wird die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FHH, die von ihr gehaltenen A-Aktien nach Vollzug des Übernahmeangebots im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung auf die Bieterin übertragen und im Gegenzug Aktien der Bieterin erwerben (die „Einbringung“). Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung 100% der A-Aktien hält, wird die HGV mit 50,1% und MSC mit 49,9% am Grundkapital der Bieterin beteiligt sein; zu diesem Zweck wird die HGV einen Teil der im Zuge der Einbringung erworbenen Aktien der Bieterin auf MSC oder eine Tochtergesellschaft von MSC übertragen. Sofern die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots und der Einbringung weniger als 100% der A-Aktien hält, sollen die Beteiligungsverhältnisse in Bezug auf die Bieterin so ausgerichtet werden, dass die HGV indirekt 50,1% der A-Aktien hält.

Im engen Austausch mit dem Aufsichtsrat der HHLA wird der Vorstand das angekündigte Angebot im besten Unternehmensinteresse und unter Wahrung der Interessen aller Stakeholder prüfen und bewerten. Die HHLA wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend informieren.

Dienstag, 12. September 2023

Ergebnis des Delisting-Angebots für Schumag-Aktien: Annahme durch ca. 10,28 % des Grundkapitals

TPPI GmbH
Aachen

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie Bekanntgabe des Tages des Vollzugs des Angebotes

Die TPPI GmbH, Severinstraße 126, 52080 Aachen, (die „Bieterin“), hat am 24. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot (Barangebot) an die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen („Zielgesellschaft“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting-Übernahmeangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, jede Aktie mit einem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 der Zielgesellschaft (ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) („Schumag-Aktie“), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 1,36 je Schumag-Aktie (das „Delisting-Übernahmeangebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Übernahmeangebots begann am 24. Juli 2023 und endete am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) begann am 25. August 2023 und endete am 7. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (die „Weitere Annahmefrist“). Das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden.

A. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Während der Weiteren Annahmefrist ist das Übernahmeangebot für insgesamt 702.071 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,80 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

2. Unter Berücksichtigung der 223.367 Schumag-Aktien (d. h. rund 2,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), angenommen worden ist, ist das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist (der „Meldestichtag“) für insgesamt 925.438 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,28 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

3. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.250.000 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

4. Die Stimmrechte aus diesen 2.250.000 Schumag-Aktien (oder 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) sind Herrn Prof. Dr. Thomas Prefi gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

5. Des Weiteren hielten über die oben angegebenen Bestände hinaus zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar Schumag-Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Ziel­gesellschaft. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Schumag-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

B. Abwicklung des Angebots

Der Vollzug des Delisting-Übernahmeangebot für die im Rahmen der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Schumag-Aktien findet voraussichtlich am 14. September 2023 statt.

Aachen, den 12. September 2023

TPPI GmbH

Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien. Die Bestimmungen des Delisting-Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Schumag-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des deutschen Rechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich deutschem Recht und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Delisting-Übernahmeangebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.schumag.de/investor_relation/delisting
im Internet am: 12.09.2023.

Aachen, den 12. September 2023

TPPI GmbH 

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. September 2023

Telekom Austria AG: Funkturmgeschäft der Telekom Austria AG soll voraussichtlich mit 22. September 2023 die Notierung im Amtlichen Handel der Wiener Börse aufnehmen.

Corporate News

Telekom Austria AG gibt den voraussichtlichen Zeitplan für die Abspaltung des Funkturmgeschäfts in eine eigene Gesellschaft (EuroTeleSites AG) wie folgt bekannt: Vorbehaltlich der zeitgerechten Ausstellung der erforderlichen Genehmigungen – insbesondere der Eintragung der EuroTeleSites AG im Firmenbuch und der Billigung des für die Börsezulassung erforderlichen Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde – soll die Börsenotiz der EuroTeleSites AG im Amtlichen Handel der Wiener Börse (im Segment "Prime Market") am 22. September 2023 erfolgen.

Die Zuteilung der EuroTeleSites Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in Telekom Austria Aktien mit Ablauf des letzten Handelstages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 21. September 2023. Aktionär:innen der Telekom Austria AG erhalten für je vier Telekom Austria Aktien zusätzlich eine Aktie der EuroTeleSites AG (die Anzahl der von jeder Aktionärin und jedem Aktionär gehaltenen Telekom Austria Aktien bleibt durch die Abspaltung unverändert). Aktienspitzen von weniger als einer EuroTeleSites Aktie werden gesammelt und in der Folge über die Börse verkauft. Die Erlöse werden den jeweiligen Aktionär:innen voraussichtlich Mitte Oktober 2023 in bar gutgeschrieben. Aktionär:innen der Telekom Austria AG müssen weder für die Einbuchung der Aktien der EuroTeleSites AG, noch für eine allfällige Verwertung von Aktienspitzen eine gesonderte Veranlassung über ihre depotführende Stelle treffen.

Es ist beabsichtigt, dass die Telekom Austria Aktien ab dem 22. September 2023 „ex Anspruch“ auf die EuroTeleSites Aktien notieren werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die depotmäßige Einbuchung der EuroTeleSites Aktien voraussichtlich erst am oder um den Dienstag, 26. September 2023 (Settlement-Tag) erfolgen wird. Ob Aktionär:innen der EuroTeleSites AG bereits mit dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Handelsaufnahme am Freitag, 22. September 2023, und vor ihrer depotmäßigen Einbuchung voraussichtlich am oder um den 26. September 2023 über ihre Aktien der EuroTeleSites AG verfügen und insbesondere ihre EuroTeleSites Aktien über die Börse veräußern können, hängt ausschließlich von ihrer jeweiligen depotführenden Stelle ab. Weder die Telekom Austria AG noch die EuroTeleSites AG können darauf Einfluss nehmen. Aktionär:innen werden daher aufgefordert, die Möglichkeit der Veräußerung der EuroTeleSites Aktien vor ihrer depotmäßigen Einbuchung mit ihrer depotführenden Stelle abzuklären.

An der Börsenotiz der Telekom Austria Aktien an der Wiener Börse ändert sich nichts.

Die Abspaltung der EuroTeleSites AG findet knapp vor dem Ende des dritten Berichtsquartals der Telekom Austria AG statt. Da die Entkonsolidierung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, hat sich die Telekom Austria AG entschlossen, die Ergebnisse des dritten Quartals verkürzt, aber dennoch wie geplant am 17. Oktober 2023, zu berichten. Der gewählte Ansatz sieht vor, die verkürzte Konzern-Gesamtergebnisrechnung derart zu präsentieren, als wäre das Funkturmgeschäft zum Stichtag 30. September 2023 noch Teil der Telekom Austria Group. Auf die Veröffentlichung der Konzernbilanz und -Kapitalflussrechnung sowie der Segmentberichterstattung wird ausnahmsweise verzichtet.

DSW: Leoni-Aktionäre kämpfen weiter für ihre Eigentumsrechte - Verfassungsbeschwerde eingereicht

Düsseldorf/Frankfurt a.M., 12. September 2023   Nachdem das Restrukturierungsgericht trotz Beschwerde zahlreicher Aktionäre den Weg bei der Leoni AG für eine Restrukturierung nach dem "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) freigemacht hat, ist das Kapitel für die freien Aktionäre damit noch lange nicht abgeschlossen.

Für die Aktionäre, die bei der Leoni AG zu keinem Zeitpunkt die Chance hatten, sich an der Restrukturierung und damit an der Zukunft der Gesellschaft zu beteiligen, steht die Frage im Raum, ob das Restrukturierungsgericht überhaupt die Freigabe des Restrukturierungsplans hätte erteilen dürfen. Zugleich ist fraglich, ob Vorstand und Aufsichtsrat der Leoni AG pflichtwidrig gehandelt haben, indem sie bereits in einem frühen Stadium, konkret im Rahmen der Erstellung des Restrukturierungsplans, die Interessen und Rechte der freien Aktionäre von vornherein ignoriert haben. Besonders fatal wirkt dabei, dass die Leoni AG gemäß Restrukturierungsplan bei einem Milliardenumsatz in absehbarer Zeit bereits wieder ein Ergebnis von über 300 Mio. Euro erwirtschaften soll.

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Nachdem sich verschiedene Aktionäre zunächst gegen die Umsetzung des Restrukturierungsplans gewehrt hatten, haben einige von diesen unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) sowie der Kanzlei Nieding + Barth Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Dabei geht es neben der Frage, ob ausreichend rechtliches Gehör im Rahmen des StaRUG-Beschwerdeverfahrens gewährt wurde, auch darum, ob die Regelungen des StaRUG grundsätzlich gegen Artikel 14 und damit gegen die eigentumsschützenden Regelungen des Grundgesetzes verstoßen. Damit hat das Verfahren weit über die Causa Leoni hinaus für alle Anleger Relevanz.

Gesetz bei börsennotierten Gesellschaften ungeeignet

„Nach unserer Einschätzung ist das StaRUG für börsennotierte Gesellschaften oder für Gesellschaften mit einem hohen Streubesitz schlichtweg nicht geeignet und ermöglicht eine kalte Enteignung zu Lasten der freien Aktionäre und zugunsten einzelner Akteure“, unterstreicht Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

„Mit der Überprüfung der Vorgänge bei der Leoni AG und auch der Regelungen des StaRUG geht es für die betroffenen Aktionäre um alles oder nichts. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie im Rahmen der Restrukturierung über das StaRUG allein ein einzelner Aktionär an der Zukunft beteiligt wird, allen anderen dies aber verwehrt wurde“, hinterfragt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth die Vorgänge.

Quelle: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) 

RENK Holding GmbH: RENK Group plant Börsengang

Corporate News

- Weltweit führender Hersteller von einsatzkritischen Antriebslösungen für verschiedene zivile und militärische Endmärkte

- Gut investierte globale Präsenz mit 14 Produktions- und Wartungs-, Reparatur- und Überholungsstandorten sowie fünf internationalen Vertriebs-, Service- und F&E-Niederlassungen

- Gut positioniert in starken Wachstumsmärkten, angetrieben von den globalen Megatrends eines höheren Bedarfs nach Sicherheit und der Energiewende mit einer geschätzten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 10% für den adressierbaren Gesamtmarkt 2022-2027

- Erfolgreiche Transformation und Neupositionierung unter der Eigentümerschaft von Triton
Auftragsbestand[1] mit 1,7 Mrd. Euro zum 30. Juni 2023 auf Rekordniveau

- Angetrieben von einer starken Entwicklung im Segment Vehicle Mobility Solutions (VMS) wird gruppenweit für das Gesamtjahr 2023 ein Umsatz von 900 bis 1.000 Mio. Euro erwartet (2022: 849 Mio. Euro), mittelfristig wird ein jährliches Umsatzwachstum von ~10% angestrebt

- Bereinigte Gruppen-EBIT-Marge[2] von 17% im Jahr 2022, für das Gesamtjahr 2023 wird eine Spanne von 16-17% erwartet, mittelfristig ~19-20%

- Bekenntnis zu Nachhaltigkeit, mit Produkten, die die Energiewende bei den Kunden unterstützen und im eigenen Betrieb mit dem Ziel, in Europa bis 2030 und weltweit bis 2040 bilanziell klimaneutral zu werden (Scope 1 und 2)

- Relevanter Streubesitz angepeilt, um liquiden Markt für Aktien der RENK Group zu erzeugen, 

- Angebot bestehender Aktien wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein, abhängig von Marktbedingungen

- Triton bleibt engagierter Anteilseigner

- Geplante Notierung und Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Augsburg, 12. September 2023 – Die RENK Group bereitet gemeinsam mit ihrem Aktionär Rebecca BidCo S.à.r.l., einer Holding, die sich mehrheitlich im Besitz des Fonds „Triton V“ der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, einen Börsengang vor und beabsichtigt, die Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zu beantragen. Der geplante Börsengang soll den Grundstein für weiteres profitables Wachstum und Wertschöpfung bei der RENK Group legen, indem er größere internationale Sichtbarkeit im Einklang mit dem Ausbau der internationalen Präsenz sowie verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten schafft. Der geplante Börsengang würde ein öffentliches Angebot in Deutschland und Privatplatzierungen bei institutionellen Anlegern in anderen Ländern umfassen und voraussichtlich aus einem Angebot von bestehenden Aktien im Besitz von Triton bestehen. Nach Abschluss des Börsengangs wird Triton weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an der RENK Group halten. Das Angebot strebt einen relevanten Streubesitz an, um einen liquiden Markt für Aktien der RENK Group zu erzeugen. Der Börsengang soll in Abhängigkeit von Marktbedingungen voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Susanne Wiegand, CEO der RENK Group, sagte: „Angetrieben von unserem hochmotivierten Team und unterstützt von unserem Investor Triton, hat sich die RENK Group zu einem weltweit führenden Anbieter von einsatzkritischen Antriebslösungen und zu einem erfolgreichen, eigenständigen Unternehmen mit internationaler Präsenz, einer etablierten globalen Marke und einer gut ausgestatteten Wachstumsplattform entwickelt. Der geplante Börsengang ist für uns der nächste logische Schritt auf unserem Wachstumspfad. Als ‚trusted partner‘ unserer Kunden und Geschäftspartner wollen wir aus unserer führenden Marktposition heraus die starke und nachhaltige Wachstumsdynamik in der globalen Verteidigungsindustrie und unseren zivilen Endmärkten nutzen. Diese wird angetrieben durch die globalen Megatrends eines höheren Bedarfs nach Sicherheit und der Energiewende.“

Christian Schulz, CFO der RENK Group, sagte: „Der geplante Börsengang wird uns Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsinstrumenten verschaffen und die Strategie der RENK Group unterstützen, ein hohes und nachhaltiges Wachstum über mehrere Jahrzehnte zu erzielen. Wir wollen dies erreichen, indem wir unsere globale Präsenz nutzen, unsere Technologieführerschaft ausbauen und uns auf nachhaltige Lösungen für unsere Kunden konzentrieren, die die Energiewende unterstützen. Unser kontinuierliches organisches Umsatzwachstum, der Erfolg unseres disziplinierten Akquisitionsansatzes, unser schnell wachsender Auftragsbestand und unser starker operativer Cashflow zeigen, dass wir mit dieser Strategie auf Kurs sind.“

Claus von Hermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der RENK Group und Mitglied des Investment Advisory Committees bei Triton, sagte: „Die RENK Group hat eine erfolgreiche Transformation durchlaufen. Triton hat die RENK Group hier mit Branchenexpertise und mit erheblichen Investitionen in die internationale und produktbezogene Expansion des Unternehmens, in Forschung und Entwicklung sowie operative Exzellenz unterstützt. Die RENK Group ist nun bereit, die nächsten Schritte für weiteres Wachstum als börsennotiertes Unternehmen zu gehen, und Triton freut sich, als engagierter Anteilseigner ein loyaler Partner zu bleiben.“

Marktführer für einsatzkritische Antriebslösungen in verschiedenen zivilen und militärischen Endmärkten

Die RENK Group mit Hauptsitz in Augsburg ist einer der weltweit führenden Hersteller von einsatzkritischen Antriebslösungen in verschiedenen zivilen und militärischen Endmärkten. Das Produktportfolio der RENK Group umfasst Getriebe, Fahrzeugantriebe, sogenannte Powerpacks, hybride Antriebe, Federungssysteme, Gleitlager, Kupplungen und Prüfsysteme. Die RENK Group bedient insbesondere Kunden aus den Branchen Militärfahrzeuge, Marine, zivile Seefahrt, Zement- und Kunststoffproduktion, Öl und Gas sowie Kunden aus den Bereichen Wasserstoff, CO2-Abscheidung und Verwendung (Carbon Capture, Utilization and Storage, CCUS) sowie industrielle Wärmepumpenanwendungen.

Die technologische Führungsrolle der RENK Group stützt sich auf technische Spitzenleistungen und Innovation. Das Angebot des Unternehmens umfasst Design, Engineering, Produktion, Tests und langfristige Dienstleistungen von und für flexible, kundenspezifische Antriebssysteme. Die RENK Group betreibt ihr Geschäft über die drei Segmente Vehicle Mobility Solutions (VMS), Marine & Industry (M&I) und Slide Bearings (SB).

Die RENK Group ist mit einem geschätzten Weltmarktanteil von über 30%[3] einer der weltweiten Innovations- und Technologieführer für Getriebe für militärische Kettenfahrzeuge, zu denen vor allem Kampfpanzer, Schützenpanzer, Panzerhaubitzen, Mannschaftstransporter und spezielle Hilfsfahrzeuge gehören. Neben Getrieben für militärische Kettenfahrzeuge umfasst das Produktportfolio der RENK Group in diesem Segment auch Motoren, Federungen, elektrische Antriebe und sogenannte Powerpacks für militärische Fahrzeuge. Darüber hinaus ist das Unternehmen ein führender Hersteller von Prüfsystemen (z.B. für Belastungs-, Drehmoment- und Lebensdauerüberprüfungen) für verschiedene Industrie- und Verteidigungsmärkte.

Für die Marine und die zivile Schifffahrt sowie für industrielle Anwendungen bietet die RENK Group technologieführende Antriebs- und Kupplungslösungen an. Auf See werden die Produkte der RENK Group in Überwasserschiffen der Marine, wie Fregatten und Zerstörern, sowie in der gewerblichen Schifffahrt auf Flüssiggastankern, Fähren, Baggerschiffen, Frachtschiffen und Superyachten eingesetzt. Im Industriesektor beliefert die RENK Group Kunden in den Bereichen Kunststoff-, Stahl- und Zementproduktion sowie in den Sektoren Öl und Gas, Wasserstoff, CCUS, industrielle Wärmepumpen und Stromerzeugung.

Darüber hinaus ist die RENK Group der globale Marktführer im Bereich standardisierter Gleitlager (E-Gleitlager) für elektrische Maschinen und hydrodynamisch geölte Standardgleitlager[4]. Die Gleitlager der RENK Group werden in Wind- und Wasserturbinen, Elektromotoren, Generatoren, Pumpen, Gebläsen und Förderbändern eingesetzt.

Erfolgreiche Entwicklung unter Tritons Eigentümerschaft

Triton erwarb die RENK Group im Jahr 2020, um den globalen Wachstumskurs des Unternehmens zu unterstützen und den Zugang zu zusätzlichen Marktsegmenten und Regionen zu ermöglichen. Entscheidend dafür war die Konzentration auf die Kernkompetenzen der RENK Group: Technologieführerschaft und Innovation sowie eine konsequente Ausrichtung des Produktportfolios auf Markttrends und neue Kundenanforderungen.

Unter der Eigentümerschaft von Triton hat die RENK Group eine erfolgreiche, beschleunigte Transformation mit weiterem Potenzial zur Margenerweiterung vollzogen und sich zu einem gut positionierten, unabhängigen Unternehmen entwickelt, das mit Investitionen seit 2020 von mehr als 500 Millionen Euro in Capex, Forschung & Entwicklung und M&A ein klares Wachstum aufweist.

Robustes Geschäftsmodell mit hoher Umsatzvisibilität und gut investierter globaler Geschäftstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2022 entfielen etwa 70% des Umsatzes der RENK Group auf den Verteidigungsmarkt und etwa 30% auf den zivilen Markt, beides basierend auf der Endanwendung der Produkte der RENK Group. Das Unternehmen ist ein verlässlicher Partner seiner Kunden und ist in kritischen Phasen der Wertschöpfungskette involviert – von der Entwicklung und Angebotszusammenstellung bis hin zur Lieferung und dem Service nach dem Kauf. Das Produkt- und Dienstleistungsangebot wird durch die digitalen Lösungen der RENK Group ergänzt.

Die Technologie der RENK Group ist plattformagnostisch und das Unternehmen profitiert von festen Geschäftsmodellen, die hohe wiederkehrende Einnahmen sichern. Lange Produktlebensdauern und entsprechend langfristige Servicebeziehungen verschaffen der RENK Group ein hohes Maß an Umsatzvisibilität sowie Stabilität durch wiederkehrende Einnahmen. Verteidigungsplattformen haben in der Regel lange Lebenszyklen, wobei der durchschnittliche Produktlebenszyklus für Land- und Seeverteidigungsplattformen auf 40 Jahre oder mehr geschätzt wird. Da Verteidigungsplattformen zudem sehr komplex sind, werden kritische Komponenten und Zulieferer während der Lebensdauer einer Plattform in der Regel nicht ausgewechselt. Im Jahr 2022 wurden rund 61% der europäischen und nordamerikanischen Kettenfahrzeugplattformen von RENK beliefert.

Die RENK Group verfügt über eine gut investierte Vermögensbasis, die von einem bewährten Managementteam und hochqualifizierten Mitarbeitern unterstützt wird. Insbesondere in den letzten drei Jahren hat die RENK Group ihre Internationalisierung durch einen klaren und disziplinierten M&A-Ansatz beschleunigt und erfolgreiche Akquisitionen getätigt, um ihr Portfolio zu erweitern. Das Unternehmen profitiert nun von einer globalen Präsenz mit 14 Produktions- und MRO-Standorten (Maintenance, Repair and Overhaul) in neun Ländern und fünf zusätzlichen internationalen Vertriebs-, Service- und F&E-Niederlassungen, die sich in unmittelbarer Nähe ihrer Kunden befinden, um kurze Vorlaufzeiten zu ermöglichen. Die Produktionsstätten sind gut ausgestattet mit modernen Maschinen und vollständig integrierten Engineering- und Produktionskapazitäten.

Wachstumsplattform gerüstet für starke Impulse aus der Zeiten- und Energiewende

Mit ihrer gut investierten globalen Vermögensbasis ist die RENK Group gut positioniert, um das Potenzial in ihren wachstumsstarken Märkten zu nutzen, die von den Megatrends Zeiten- und Energiewende angetrieben werden. Es wird erwartet, dass der adressierbare Gesamtmarkt zwischen 2022 und 2027 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von etwa 10% aufweisen wird.

Als Antwort auf geopolitische Spannungen wird das globale Verteidigungsbudget[5] Schätzungen zufolge zwischen 2022 und 2027 mit einem CAGR von 5% wachsen, was auf die höhere Nachfrage nach Verteidigungsanwendungen und den Bedarf an technologischen Verbesserungen und Upgrades zurückzuführen ist. Infolgedessen soll der gesamte adressierbare Verteidigungsmarkt[6] der RENK Group im gleichen Zeitraum mit einem geschätzten CAGR von ca. 13% voraussichtlich noch schneller wachsen, was auf die starke Präsenz des Unternehmens bei Land- und Marineanwendungen zurückzuführen ist. Es wird erwartet, dass der adressierbare Gesamtmarkt für zivile Anwendungen[7] der RENK Group zwischen 2022 und 2027 mit einem CAGR von 5% wachsen wird, was auch Getriebe für neue Energien einschließt. Dieser Markt für neue Energien ist heute noch relativ klein, dürfte Schätzungen zufolge aber zwischen 2022 und 2027 mit einem CAGR von 81% wachsen.

Solide Bilanz und starker Cashflow unterstützen Wachstumskurs


Die RENK Group verfügt über ein starkes Finanzprofil, das auf einer hohen Visibilität, Wachstum, Profitabilität und Cashflow Generierung beruht. Das Unternehmen profitiert von einer hohen Umsatzvisibilität mit vielversprechenden Wachstumsaussichten aufgrund seines Auftragsbestands, bedeutender Geschäftsmöglichkeiten und langfristigem Umsatzpotenzial aus dem Aftermarket-Geschäft.

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die RENK Group einen Umsatz von 849 Mio. Euro und ein bereinigtes EBIT von 144,3 Mio. Euro (17,0% Marge). Im ersten Halbjahr 2023 stiegen die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,9% auf 410 Mio. Euro (H1-2022: 380 Mio. Euro) und das bereinigte EBIT um 5,5%. Für das Gesamtjahr 2023 werden Umsatzerlöse in Höhe von 900-1.000 Mio. Euro und eine bereinigte EBIT-Marge in der Spanne von 16-17% erwartet. Mittelfristig wird ein jährliches Umsatzwachstum von ~10% und eine bereinigte EBIT-Marge von
~19-20% angestrebt.

Aufgrund einer starken Pipeline von Großprojekten beläuft sich der Auftragsbestand zum 30. Juni 2023 auf 1,7 Mrd. Euro, mit einem starken Anstieg von 21% im ersten Halbjahr (GJ 2022: 1,4 Mrd. Euro). Aufgrund einer hohen Produktnachfrage, profitablem Wachstum und operativer Effizienz hat die RENK Group einen starken operativen Cashflow generiert und konnte ihren Verschuldungsgrad[8] weiter auf 2,1x senken (GJ 2022: 2,2x). Zum Ende des Gesamtjahres 2023 zielt das Unternehmen auf einen Verschuldungsgrad von 2,0x ab.

Produkte unterstützen die Energiewende bei Kunden, RENK Group stärkt Nachhaltigkeit im eigenen Betrieb

Environmental, Social und Governance-Themen („ESG“) sind für die RENK Group von entscheidender Bedeutung. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Kunden dabei zu unterstützen, bilanziell CO2-neutral zu werden, mit seinen Produkten die Anforderungen der Energiewende zu erfüllen, und Technologien für neue Energien zur Verfügung zu stellen. Die Produkte der RENK Group werden sowohl in der traditionellen Energiewirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz als auch in den neuen Energien eingesetzt, z. B. in den Bereichen Wasserstoff, CCUS und industrielle Wärmepumpen. Das Unternehmen selbst entwickelt fortlaufend seine Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Kompetenzen weiter, auch in den Bereichen Hybridisierung und Elektrifizierung, um die Energieeffizienz zu steigern.

Nachhaltigkeit ist daher eine der Grundlagen für das Geschäft der RENK Group. Um ESG-Themen über die verschiedenen Funktionen und Segmente hinweg anzugehen und eine starke Governance- und Compliance-Funktion zu etablieren, hat das Unternehmen 2022 ein eigenes ESG-Team eingerichtet. RENK bekennt sich zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact, hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich für eine Verifizierung seiner Dekarbonisierungsziele durch die Science Based Target Initiative ein. Die RENK Group strebt an, in Europa bis 2030 und weltweit bis 2040 bilanziell klimaneutral (Scope 1 und 2) zu werden, einschließlich der Nutzung von Kompensationsmaßnahmen aus Offsets, wie etwa CO2-Zertifikaten. Das Unternehmen nutzt auch die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), die von den Vereinten Nationen als Teil der UN-Agenda 2030 definiert wurden, als strategische Leitlinien für sein Geschäft. Im Frühjahr 2023 gab die RENK Group ein ESG-Risiko-Rating bei Sustainalytics in Auftrag und erreichte ein mittleres Risiko-Rating von 22,6, womit das Unternehmen zu den Top 15% der Maschinenbau Unternehmen gehört, welche von Sustainalytics bewertet wurden.

Citigroup, Deutsche Bank und J.P. Morgan fungieren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion als Joint Global Coordinators. Commerzbank, Goldman Sachs, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit werden die Transaktion als Joint Bookrunners unterstützen. Crédit Agricole CIB, Mizuho und SEB werden als Co-Lead Manager fungieren.


Über die RENK Group


Die RENK Group mit Hauptsitz in Augsburg ist ein weltweit führender Hersteller von einsatzkritischen Antriebstechniken in verschiedenen zivilen und militärischen Endmärkten. Das Produktportfolio umfasst Getriebe, Fahrzeugantriebe, Powerpacks, hybride Antriebe, Federungssysteme, Gleitlager, Kupplungen und Prüfsysteme. Die RENK Group bedient insbesondere Kunden in den Branchen für Militärfahrzeuge, Marine, zivile Seefahrt, Zement- und Kunststoffproduktion sowie Öl und Gas ebenso wie Kunden aus den Bereichen Wasserstoff, CCUS sowie industrielle Wärmepumpenanwendungen. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die RENK Group einen Umsatz von 849 Millionen Euro.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.renk.com


Über Triton

Triton ist ein führender europäischer Investor, der 1997 gegründet wurde und sich im Besitz seiner Partner befindet. Triton hat sich auf den Mittelstand spezialisiert und konzentriert sich auf Unternehmen, die wichtige Güter und Dienstleistungen in den Sektoren Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Konsumgüter und Industrie anbieten.

Triton beschäftigt mehr als 200 Investment Professionals in 11 Büros und investiert über drei sich ergänzende All Weather -Strategien: Mid-Market Private Equity, Smaller Mid-Cap Private Equity und Opportunistic Credit.

Für weitere Informationen: www.triton-partners.de


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[1] Der Auftragsbestand stellt in Bezug auf abgeschlossene bzw. erhaltene verbindliche Kundenverträge und Bestellungen den Teil des zugehörigen Transaktionspreises dar, für den die Höhe der Umsatzerlöse gemäß IFRS noch nicht erfasst wurde.

[2] Bereinigtes EBIT ist das Operative Ergebnis vor Berücksichtigung von Effekten aus Kaufpreisallokationen, bereinigt um bestimmte Posten, die das Management als außergewöhnlich oder einmalig ansieht. Die bereinigte EBIT-Marge ist das bereinigte EBIT geteilt durch den Umsatz.

[3] Renaissance Strategic Advisors Ltd., 30. Juni 2023

[4] Basierend auf dem Marktanteil 2022 für unseren gesamten adressierbaren Markt nach Wert für standardisierte Gleitlager (E-Gleitlager) weltweit.

[5] Verteidigungsbudgets in Europa, Nordamerika, Asien-Pazifik, dem Mittleren Osten und Nordafrika (einschließlich Algerien, Bahrain, Ägypten, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Marokko, Oman, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei und Vereinigte Arabische Emirate), Südamerika und andere afrikanische Länder (mit Ausnahme von Afghanistan, Belarus, China, der Zentralafrikanischen Republik, Kuba, der Demokratischen Republik Kongo, Iran, Libyen, Myanmar, Nordkorea, Sudan, Syrien, Russland, Venezuela, Jemen und Simbabwe, zusammen die "Embargoländer").

[6] Der adressierbare Markt für Land- und Seeverteidigung ist definiert als der weltweite Markt für den Neubau, die Modernisierung und die Überholung von Getrieben und Motoren, die für den mechanischen Betrieb von Fahrzeugen oder Marineplattformen entscheidend sind, mit Ausnahme des Marktes in Embargoländern.

[7] Der globale Markt für kommerzielle Schifffahrts- und Industrieanwendungen (einschließlich Getrieben, Kupplungen, Gleitlagern, Elektro-/Hybridsystemen und Prüfsystemen), einschließlich Neubau und Ersatzteilmarkt, ohne Embargoländer.

[8] Nettoverschuldung geteilt durch bereinigtes EBITDA. Nettoverschuldung ist definiert als die Summe des Buchwerts aus Anleihen (für die dargestellten Perioden hinsichtlich unserer Anleiheverbindlichkeiten (senior secured notes)) und des Buchwerts der Leasingverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel. Bereinigtes EBITDA ist definiert als operatives Ergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen bereinigt um bestimmte Posten, die der Vorstand als außergewöhnlich oder nicht wiederkehrend ansieht.

ADLER Real Estate AG: Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich zurückgewiesen

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, den 12. September 2023: Das Berliner Landgericht hat den Antrag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) auf eine Sonderprüfung der ADLER Real Estate AG („ADLER“), einer Tochtergesellschaft der Adler Group S.A., zurückgewiesen. Grund war die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht stellte fest, dass der von der SdK beauftragte und auch bereits vom Gericht bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH für die Sonderprüfung nicht geeignet ist. Wegen personeller Verbindungen zur SdK sei eine objektive Prüfung nicht gewährleistet, vielmehr sei eine - im Sinne der Antragstellerin - interessengeleitete Prüfung zu befürchten gewesen.

Gleichzeitig war das Gericht der Meinung, dass der Antrag insgesamt zurückzuweisen ist. Damit entfällt die Möglichkeit, eine andere Kanzlei mit der Sonderprüfung zu beauftragen.

Die SdK hatte versucht, eine Sonderprüfung verschiedener, teils weit in die Vergangenheit reichender Geschäftsvorfälle der ADLER Real Estate AG gerichtlich durchzusetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 keine Mehrheit gefunden hatte. Nachdem bekannt wurde, dass der Pressesprecher der SdK dem Sonderprüfungsteam angehören solle, hatte ADLER Beschwerde eingelegt.

Montag, 11. September 2023

home24 SE: Delisting der home24 Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 14. September 2023

Corporate News

BERLIN, 11. September 2023 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der home24 SE (ISIN: DE000A14KEB5, WKN: A14KEB) heute mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Das Delisting wird gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 14. September 2023 wirksam. Danach können die home24-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

ÜBER HOME24

home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit rund 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Potsdam bezüglich des auf der ao. Hauptversammlung am 31. März 2023 gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG als beherrschtem Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung beantragt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht in § 4 eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,23 brutto je Stückaktie vor. Alternativ hat sich die Antragsgegnerin in § 5 des modifizierten Vertrages zur Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,65 je Stückaktie verpflichtet (deutlich unterhalb des früheren Übernahmeangebots). Zunächst hatte die Antragsgegnerin (so auch die Einladung zu der ao. Hauptversammlung) EUR 3,75 je Aktie angeboten. 

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23, 51 O 64/23, 51 O 65/23 u.a.

Epigenomics AG: Zustimmung der Hauptversammlung über den Erwerb nahezu sämtlicher Vermögenswerte und entsprechende Änderung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 11. September 2023 – Die Hauptversammlung der Epigenomics AG (Frankfurt General Standard: ECX1; die „Gesellschaft“) hat heute unter anderem dem mit New Day Diagnostics LLC, einem US-amerikanischen Diagnostik- und Auftragsforschungs-Unternehmen, geschlossenen Vertrag über die Veräußerung ihrer wesentlichen Vermögenswerte zugestimmt. Die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem Vertrag war nach § 179a AktG erforderlich. Des Weiteren hat die Hauptversammlung die entsprechende Änderung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands der Gesellschaft beschlossen. Damit hat die Hauptversammlung die für den Vollzug des Vertrags erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Vollzug des Vertrags steht allerdings unter weiteren marktüblichen Bedingungen.

Adler Group S.A. gibt den Verkauf eines Berliner Mietportfolios bekannt

PRESSEMITTEILUNG

Luxemburg, 11. September 2023 – Die Adler Group S. A. („Adler Group“) hat heute den Abschluss des Verkaufs des sogenannten „Wasserstadt“-Vermietungsportfolios in Berlin bekanntgegeben.

Die ADLER Real Estate AG, eine Tochtergesellschaft der Adler Group, hat ihre Anteile an einen von Quantum beratenen Immobilieninvestor verkauft. Das Wasserstadt-Portfolio befindet sich in Berlin-Mitte und umfasst eine vermietbare Fläche von rund 47 tausend Quadratmetern. Das Portfolio wurde 2019 nach einer Bauzeit von rund zwei Jahren fertiggestellt. Es wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt und umfasst rund 700 Wohnungen, darunter mehr als 200 Co-Living-Apartments. Die Portfolios „Wasserstadt Tankstelle“ und „Wasserstadt Kornversuchsspeicher“ gehören nicht zum verkauften Portfolio und werden separat vermarktet.

Aus der im September abgeschlossenen Transaktion fließt der Adler Group ein Nettoerlös von rund 130 Mio. € zu. Der Verkaufspreis liegt rund 0,7% unterhalb der Bewertung (GAV) des Portfolios zum 30. Juni 2023. „Wir betrachten den Verkauf der Wasserstadt als einen wichtigen Meilenstein in unserer Strategie, unser Unternehmen weiter zu entschulden und uns auf Berliner Mietportfolios zu konzentrieren, die ein erhebliches Mietsteigerungspotenzial bieten“, sagt Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group. „Angesichts des aktuellen Marktumfelds ist der Verkauf auch ein Beweis für unsere Fähigkeit, anspruchsvolle und wirtschaftlich sinnvolle Transaktionen durchzuführen. Wir sind unseren Teams dankbar für das großartige Ergebnis“, so Beaudemoulin weiter.

Die Transaktion trägt zum erklärten Ziel bei, die Verschuldung der Gruppe im Jahr 2023 und darüber hinaus weiter abzubauen.