Inhaltsangabe:
Das vorliegende Buch beschäftigt sich anhand einer Sammlung von realen Fällen, die in Aufgabenform formuliert sind, mit dem leider oft gestörten Verhältnis von Theorie und Praxis in der rechtsgeprägten Unternehmensbewertung.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der seit Ende 2016 als TAG Colonia-Immobilien AG firmierenden Colonia Real Estate AG hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragsteller eingelegten Beschwerden hat das OLG Hamburg nunmehr mit einem erstaunlicherweise auf den 31. März 2022 datierten Beschluss (das OLG ist seiner Zeit um zwei Tage voraus) zurückgewiesen."Auf Zapato Holding GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen unter 59572g im österreichischen Firmenbuch, werden die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. AktG, übertragen. Zapato Holding GmbH zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,96 je Stückaktie.
Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich Zapato Holding GmbH in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder Zapato Holding GmbH von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gewährt."
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, hat der vom LG Dortmund bestellte Sachverständige WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sein Gutachten vorgelegt. Bei seinen Berechnungen kommt er mit EUR 1,07 je Aktie auf einen um einen Cent höheren Betrag als die von der Antragsgegnerin angebotene Barabfindung, hält dies jedoch für unbeachtlich und beurteilt damit die Abfindung als angemessen.Die (nicht mehr börsennotierten) Aktien der RLG Systems AG (früher: CCR Logistics Systems AG) sind in Namensaktien umgetauscht worden (WKN: A3MQD3, zuvor: 762720).
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium den auf den 21. März 2022 anberaumten Verhandlungstermin wegen Erkrankung des Sachverständigen verschoben. Die Verhandlung findet nunmehr am 13. Juni 2022, 10:30 Uhr, statt.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Stuttgart hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der primion Technology AG Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 31. Mai 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei dem Termin soll der sachverständige Prüfer angehört werden. Die IVA VALUATION & ADVISORY AG hat kürzlich eine "Ergänzende Stellungnahme" zu einem längeren Fragekatalog des Gerichts abgegeben.Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Inhaber des C.BECHSTEIN PIANO.AG NA macht die Metafina GmbH Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: C.BECHSTEIN PIANO.AG NA
WKN: A13SXG
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Metafina GmbH
Abfindungspreis: 6,75 EUR je Aktie
Das Angebot ist auf eine Gesamtstückzahl von 3.000 Aktien begrenzt. Sollten der Metafina GmbH mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme Pro-Rata. (...)
Mitteilung meiner Depotbank:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Nürnberg-Fürth hat weitere Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG mit Beschluss vom 14. März 2022 zu dem führenden Aktenzeichen 1 HK O 7145/21 verbunden. Gleichzeitig hat es Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt zur gemeinsamen Vertreterin bestellt.
Die Antragsgegnerin kann bis zum 14. Juni 2022 auf die Spruchanträge erwidern. In gleicher Frist kann die gemeinsame Vertreterin Stellung nehmen.
Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin HumanOptics Holding AG hatte die Barabfindung auf lediglich EUR 8,71 je Aktie der HumanOptics AG festgelegt (bei teilweise deutlich höheren Aktienkursen).
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7145/21