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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 14. Dezember 2012

Squeeze-out bei Steigenberger Hotels AG: Anhebung der Barabfindung durch Vergleich

In dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Steigenberger Hotels AG, Frankfurt am Main, hat das Gericht das Zustandeskommen eines Vergleichs festgestellt (Beschluss vom 12. Dezember 2012, Az. 3-05 O 62/11). Die Antragsgegnerin, die Brierly Gardens Investments Limited, zahlt demnach einen Barabfindungserhöhungsbetrag in Höhe von EUR 161,94 je Steigenberger-Aktie (inklusive Verzinsung). Die ursprünglich festgelegte Barabfindung betrug EUR 538,06.

35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Moritz Reimers, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Linklaters LLP, Frankfurt am Main

Dienstag, 11. Dezember 2012

Curanum AG: Stimmrechtsmitteilung

Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Curanum AG, München

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG


Der Curanum AG sind am 11.12.2012 folgende Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 WpHG zugegangen:

1. Korian S.A., Paris, Frankreich, teilt hiermit gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CURANUM AG, Engelbertstraße 23-25, 81241 München, Deutschland, am 10.12.2012 die Schwelle von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06% der Stimmrechte (2.150.000 Stimmrechte) beträgt.

Hiervon sind der Korian S.A., Paris, Frankreich, 5,06 % der Stimmrechte (2.150.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der Korian S.A, Paris, Frankreich zuzurechnende Stimmrechte werden dabei über folgende von der Korian S.A., Paris, Frankreich kontrollierte Unternehmen gehalten:
- Korian Deutschland AG, Mannheim, Deutschland

2. Korian Deutschland AG, Mannheim, Deutschland, teilt hiermit gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CURANUM AG, Engelbertstraße 23-25, 81241 München, Deutschland, am 10.12.2012 die Schwelle von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06% der Stimmrechte (2.150.000 Stimmrechte) beträgt.

Curanum AG prüft Übernahmeangebot durch Korian Deutschland AG

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 10. Dezember 2012

Die Korian Deutschland AG i.G., Mannheim, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Korian S.A. mit Sitz in Paris, Frankreich, hat die Curanum AG heute über ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien der Curanum AG informiert und diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Das Übernahmeangebot soll nach Information von Korian eine Mindestannahmeschwelle von 75% bei einem Stückpreis von EUR 2,50 je Curanum-Aktie vorsehen.

Dieser Mitteilung und Bekanntmachung sind vertrauliche Gespräche mit dem Curanum-Vorstand über eine eventuelle Zusammenführung der deutschen Geschäftsaktivitäten der Korian-Gruppe mit Curanum vorausgegangen. Vorstand und Aufsichtsrat der Curanum AG unterstützen diese Transaktion grundsätzlich aus strategischer Sicht, da sich die Aktivitäten der beiden Gruppen und ihre jeweilige regionale Abdeckung vorteilhaft ergänzen würden.

Korian beabsichtigt, entsprechend den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre Angebotsunterlage innerhalb der nächsten vier Wochen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Nach der Veröffentlichung der Angebotsdetails werden Vorstand und Aufsichtsrat diese sorgfältig prüfen und eine begründete öffentliche Stellungnahme zu dem Angebot - insbesondere im Hinblick auf den gebotenen Preis - abgeben.

München, den 10. Dezember 2012,
Der Vorstand

Dienstag, 4. Dezember 2012

Shareholder Value Beteiligungen AG: Innerer Wert zum 30. November 2012

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2012

Der Innere Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zum 30.11.2012 betrug 41,58 Euro pro Aktie. Dies ist ein Anstieg um 42,0 % seit Jahresbeginn (30.12.2011: 29,28 €).

Zum Portfolio:
Im November floss der Kaufpreis für die Aktien der Heiler Software AG (WKN: 542990), die wir im Übernahmeangebot der Informatica Corporation angedient hatten. Ein Teil der Mittel wurde genutzt um bestehende Positionen selektiv aufzustocken.

Eine sehr erfreuliche Entwicklung nahm der Börsenkurs der Aktie der Shareholder Value Beteiligungen AG selbst: Er hat den Inneren Wert klar überschritten, so dass nicht nur der Discount vollständig abgebaut ist, sondern darüber hinaus eine Prämie gezahlt wird.

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.11.2012
 
Auf Basis eines Kursniveaus von 1,13 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 11 % unter dem Tageswert der Portfoliopositionen vom 30.11.2012 (Nachbesserungsrechte werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt).
 
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2012 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
hotel.de AG, Generali Deutschland Holding AG, GK Software AG, IBS AG, Biotest AG, InVision AG, W&W Wüstenrot & Württembergische AG, Klöckner & Co. SE, Allerthal-Werke AG, Fortec Elektronik AG
 
Die Aktionäre der IBS AG haben am 29.11.2012 auf der außerordentlichen Hauptversammlung dem Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag bereits am 10. Oktober 2012 zugestimmt. Mit der Eintragung in das Handelsregister wird der Vertrag wirksam.
 
Weiterhin ist das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot (Teilerwerbsangebot) der Scherzer & Co. AG für Aktien der Allerthal-Werke AG ausgelaufen. Im Rahmen des Angebots wurden der Scherzer & Co. AG insgesamt 13,63% des Grundkapitals der Allerthal-Werke AG angedient.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
 
Der Vorstand
 
Über die Scherzer & Co. AG: Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden. Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien. Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
 
Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15, Fax (0221) 82032-30

Montag, 3. Dezember 2012

GEA Group Aktiengesellschaft: GEA beendet Abwicklung Spruchverfahren

Ptressemitteilung der GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf, 3. Dezember 2012 - Die GEA Group Aktiengesellschaft hat mit der Ausgabe der letzten von drei Aktientranchen am 3. Dezember 2012 den Vergleich zum Spruchverfahren vom Januar 2012 erfüllt. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt rund 8,7 Mio. Aktien mit Gewinnberechtigung bereits für das Geschäftsjahr 2012 neu ausgegeben. Auf die dritte Tranche entfielen dabei 4,6 Mio. Aktien. Die Verwässerung infolge des Spruchverfahrens blieb somit auf 4,5 Prozent begrenzt, wovon die letzte Tranche 2,4 Prozentpunkte ausmachte.

'Wir freuen uns, dass mit der Ausgabe der letzten Aktientranche das 1999 begonnene Verfahren nunmehr abgeschlossen ist', so Jürg Oleas, Vorstandsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft. Gegenstand und Hintergrund des Spruchverfahrens wurden im Geschäftsbericht der GEA Group für das Geschäftsjahr 2011 näher beschrieben. Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt nunmehr 520,4 Mio. EUR und ist in 192.495.476 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt.

Informationen zum Konzern: Die GEA Group Aktiengesellschaft ist einer der größten Systemanbieter für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie mit einem Konzernumsatz von über 5,4 Milliarden Euro in 2011. Sie konzentriert sich als international tätiger Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für die anspruchsvollen Produktionsprozesse in unterschiedlichen Endmärkten. Der Konzern generiert ca. 70 Prozent seines Umsatzes aus den langfristig wachsenden Industrien für Nahrungsmittel und Energie. Zum 30. September 2012 beschäftigte das Unternehmen weltweit rund 24.500 Mitarbeiter. Die GEA Group zählt in ihren Geschäftsfeldern zu den Markt- und Technologieführern. Das Unternehmen ist im deutschen MDAX (G1A, WKN 660 200) und im STOXX(R) Europe 600 notiert. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.gea.com.

Hauptaktionäre am Steuer - Linklaters berät bei HYMER Squeeze-Out

Pressemitteilung der Kanzlei Linklaters LLP

München, 30. November 2012. Die internationale Wirtschaftskanzlei Linklaters berät die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG (EHVV) beim Squeeze Out der Minderheitsaktionäre der HYMER Aktiengesellschaft. Der Ausschluss gegen Barabfindung wird voraussichtlich im April 2013, auf der nächsten Hauptversammlung der HYMER AG, beschlossen. Die Höhe der Barabfindung steht noch nicht fest und wird auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festgesetzt.

Bereits 2011 wurde den Aktionären seitens der EHVV ein freiwilliges öffentliches Angebot unterbreitet, dem viele Aktionäre folgten. Inzwischen hält die EHVV rund 98,2 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der in Bad Waldsee ansässigen HYMER Aktiengesellschaft.

Mit dem Squeeze Out ist ein Rückzug der HYMER Aktiengesellschaft von der Börse verbunden, an der sie seit 1990 gelistet ist. Dieser bietet sich für HYMER aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen einer Börsenpräsenz an. Auch soll das Unternehmen wieder in den Familienbesitz gebracht werden.

Die Hymer AG ist einer der führenden und traditionsreichsten Freizeitfahrzeug-Hersteller Europas. Zum Konzern gehören die Marken Hymer, Bürstner, der italienische Reisemobilhersteller Laika S.p.A sowie Carado und Niesmann+Bischoff. Die Hymer AG beschäftigt in Europa rund 2.500 Mitarbeiter.

Die Aktien der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG werden von der Familie Hymer gehalten.

Linklaters beriet unter Federführung von Dr. Rainer Traugott (Corporate, München).

Samstag, 1. Dezember 2012

IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Aktionäre stimmten dem Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft entsprechend dem Antrag der Verwaltung mit deutlicher Mehrheit zu

Pressemitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2012

Höhr-Grenzhausen, 29. November 2012 - Die Aktionäre der im Prime Standardder Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) haben auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung demBeherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH alsherrschendem Unternehmen und der IBS AG als abhängiger Gesellschaft vom 10./11. Oktober 2012 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag bereits am 10.Oktober 2012 zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der IBS AG wirksam werden.

Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindunggemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 6,90 je Stückaktie der IBS AG und eineAusgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,26 (netto, nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 0,23) für jedes volle Geschäftsjahr je Stückaktie der IBS AG. Der gerichtlich bestellteVertragsprüfer Warth + Klein Grant Thornton AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erachtet in seinem Prüfungsbericht die Barabfindung gemäß § 305 AktG sowie die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG als angemessen.

Die Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung können auf www.ibs-ag.de eingesehen werden.

Über die IBS AG:
Die IBS AG zählt zu den führenden Anbietern von unternehmensübergreifenden  Standard-softwaresystemen und Beratungsdienstleistungen für das industrielle Qualitäts-, Produktions-, Traceability- und Compliance-Management. Entsprechend der Unternehmensphilosophie 'The Productivity Advantage' steigern die Best Practice Lösungen der IBS AG nachhaltig die Produktivitätvon Unternehmen. Dabei erfährt der IBS Kunde, in jeder Projektphase und auch darüber hinaus, die kompetente Unterstützung durch ein Team erfahrener Consultants und Spezialisten. Die IBS AG wurde 1982 gegründet und beschäftigt in Europa, USA und China 229 Mitarbeiter.

Das Unternehmen ist im Prime Standard der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main gelistet (WKN 622840)

Die Lösungen der IBS AG sind weltweit in über 4.000 Kundeninstallationen im Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen wie Audi, Beam Global, BMW, BorgWarner, BOSCH, Caterpillar, Daimler, Electronic Networks, FCIAutomotive, Kimberly Clark, Liebherr, Magna Automotive, Kautex Textron, Parker Hannifin, Procter &Gamble, Rock Tenn, Porsche, Siemens, SMA SolarTechnology, ThyssenKrupp und W.L. Gore.

Kontakt: Investor Relations IBS AG
c/o MLC Finance GmbH, Mussener Weg 795213 Münchberg
Herr Michael Lang, Telefon: + 49 (0) 9251 44088 30
Telefax: + 49 (0) 9251 44088 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag. de
Herr Stefan Ströder, Tel. +49 (0) 2624 9180 475
Fax +49 (0) 9251 440 88 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

Freitag, 30. November 2012

Heiler Software AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren durch Informatica

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Stuttgart, 29. November 2012 - Die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am Main, hat dem Vorstand der Heiler Software AG heute das förmliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Heiler Software AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Heiler Software AG auf die Informatica Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung beschließen (sog. Squeeze-out).

Die Informatica Deutschland AG hält eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der Heiler Software AG (ohne eigene Aktien) und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG.

Heiler Software AG
Der Vorstand

Donnerstag, 29. November 2012

Spruchverfahren Verschmelzung COR AG auf FJA AG

In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der COR AG Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen, auf die FJA AG, München (nunmehr COR&FJA AG), hat das LG Stuttgart die Anträge zurückgewiesen (Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az. 32 O 103/09 KfH AktG). Gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Köln, sofortige Beschwerde eingelegt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG

In dem seit mehr als neun Jahren beim Landgericht Dortmund laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG (Az. 20 O 513/03, Horizont Holding AG u.a. gegen Rütgers GmbH) hat der mit Beweisbeschluss vom 23. März 2010 gerichtlich bestellte Sachverständige, Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt, c/o Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mitgeteilt, dass der Honorarvorschuss von EUR 60.000,- (brutto) das voraussichtliche Honorar nicht abdecken wird, und einen weiteren Kostenvorschuss in gleicher Höhe angeregt.

Verhandlung in Sachen Squeeze-out D+S europe AG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der D+S europe AG, Hamburg, hat das Landgericht Hamburg Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 30. Januar 2013, 10:30 Uhr, angesetzt. An diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Prüfer, die Firma Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört werden.
________

118 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Oliver Rosowski, c/o Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Pyramus S.a.r.l.:
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, München

Squeeze-out bei der Salamander AG: OLG Stuttgart muss entscheiden

Wie bereits berichtet, hatte das Landgericht Stuttgart in dem seit neun Jahren laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Salamander AG, Kornwestheim, eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az. 32 AktE 8/03 KfH). Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Das OLG Stuttgart, das nunmehr in II. Instanz entscheiden darf, führt das Verfahen unter dem Aktenzeichen 20 W 3/12.

Mittwoch, 28. November 2012

AIRE GmbH & Co. KGaA: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 7. November 2012

Die AIG Century GmbH & Co. KGaA mit dem Sitz in Frankfurt am Main, die insgesamt rund 93,79% der Aktien der AIRE GmbH & Co. KGaA hält,  hatte der AIRE GmbH & Co. KGaA am 17. September 2012 mitgeteilt, dass sie im Rahmen einer beabsichtigten Verschmelzung der AIRE GmbH & Co. KGaA auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes verlangt, die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der AIG Century GmbH & Co.
KGaA und der AIRE GmbH & Co. KGaA soll am 9. November 2012 in notarieller Form abgeschlossen werden.

Die AIG Century GmbH & Co. KGaA hat dieses Verlangen heute bestätigt und konkretisiert. Mit Schreiben vom heutigen Tag richtete sie an die AIRE GmbH & Co. KGaA das Verlangen, die Hauptversammlung der AIRE  GmbH & Co. KGaA im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der AIRE GmbH & Co. KGaA auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 19,75 pro Stückaktie der AIRE GmbH & Co. KGaA beschließen zu lassen.

Rückfragehinweis:
Ulrich W. Reinholdt
Tel: +49(0)69 97 11 32 25
Email: ulrich.reinholdt@aig.com

Tools zur Berechnung des Basiszinssatzes

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Ein u. a. für Spruchverfahren hilfreiches Angebot ist das Berechnungstool unter www.basiszinskurve.de. Auf der von der Basiszinskurve GbR Wissenschaftszirkel Kapitalkosten, Frankfurt am Main, erstellten Webseite kann man den Basiszinssatz gemäß IDW nach der Svensson-Methode zu einem gewählten Stichtag kostenlos ausrechnen lassen. Ergänzt wird die Seite mit einer Darstellung von Bewertungs-anlässen und des theoretischen Hintergrunds.

Die Firma FORENSIKA VALUE Corporate Finance GmbH, Berlin, bietet mit ihrem BaseRateGuide, abrufbar unter http://www.forensika.de/basiszinssatz/basiszinssatz_v1.html, ebenfalls kostenlos die Möglichkeit, den Basiszinssatz zu einem Stichtag und als 3-Monats-Mittel zu berechnen.

Dienstag, 27. November 2012

HYMER AG: Einleitung Squeeze out-Verfahren

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Bad Waldsee, 27.11.2012 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
 
Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG hält eine Beteiligung von mehr als 95 % am Grundkapital der HYMER AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss über den Squeeze-out soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HYMER AG gefasst werden, die derzeit für den 25.04.2013 geplant ist.
 
HYMER Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

Erste Ausgabe der Zeitschrift Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) veröffentlicht


Freitag, 23. November 2012

Dyckerhoff AG: Buzzi Unicem erhöht ihre Beteiligung an der Dyckerhoff AG

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Wiesbaden, 23. 11. 2012

Die Dyckerhoff AG hat heute von ihrem Hauptaktionär Buzzi Unicem SpA folgende Mitteilung erhalten:

Buzzi Unicem erhöht ihre Beteiligung an der Dyckerhoff AG

Buzzi Unicem hat am heutigen Tag einen Vertrag geschlossen, der bis zum 30. November 2012 ausgeführt wird. Er betrifft den Erwerb von Stammaktien und von Vorzugsaktien der deutschen Tochtergesellschaft Dyckerhoff AG und hat zur Folge, dass sich die Gesamtbeteiligung an der Dyckerhoff AG auf 96,6% des Grundkapitals (98,1% der Stammaktien und 95,2% der Vorzugsaktien) beläuft.

Das deutsche Recht berechtigt denjenigen Aktionär, der mindestens 95% des Grundkapitals der Gesellschaft hält, die Übertragung aller Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär zu beschließen (Squeeze-out). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Buzzi Unicem keine Entscheidung über die Ausübung dieses Rechts getroffen.

Buzzi Unicem hat unter Berücksichtigung des heutigen Vertrages im laufenden Geschäftsjahr insgesamt 20.499 Stammaktien und 1.347.951 Vorzugsaktien der Dyckerhoff AG zu einem Gesamtkaufpreis von etwa 71,7 Millionen Euro erworben.

Casale Monferrato, 23. November 2012

Kontakt: Birgit Eggersmeier Dyckerhoff AG
Biebricher Str. 69 65203 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 - 676 1444 Fax: +49 (0)611 - 676 1447
Email: investor.relations@dyckerhoff.com

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem zweiten Spruchverfahren zu einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (nach dem Pilotverfahren PROCON MultiMedia AG) hat das Landgericht Hamburg den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht a.D. Helmuth Büchel, Hamburg, als gemeinsamen Vertreter bestimmt (Az. 412 HKO 111/12). 45 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG hatten Spruchanträge gestellt. Die die Firmierung der Gesellschaft fortführende Antragsgegnerin (bislang: INFO Gesell­schaft für Infor­ma­ti­ons­systeme Holding Aktien­ge­sell­schaft) wird von der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper UK LLP, Köln, vertreten.