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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 16. Juni 2010

Linklaters berät bei Squeeze-out der Steigenberger Hotels AG

Am 27. Mai 2010 hat die ordentliche Hauptversammlung der Steigenberger Hotels AG beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Brierly Gardens Investments Limited zu übertragen.

Die Steigenberger Hotel Group betreibt 78 Hotels der Marken Steigenberger Hotels and Resorts und InterCityHotel in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Ägypten.

Unter Leitung von Stephan Oppenhoff (Corporate/M&A, Frankfurt) hat ein Linklaters-Team die Hauptaktionärin beraten.

Dienstag, 15. Juni 2010

White & Case erreicht Eintragung des REAL-Squeeze-out

Pressemitteilung von White & Case vom 14. Juni 2010

Frankfurt – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat den Squeeze-out bei der REAL Aktiengesellschaft, Kelkheim („REAL AG“), durch die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz ebenfalls in Kelkheim aktienrechtlich beraten. Dies umfasste alle für das Squeeze-out-Verfahren notwendigen Maßnahmen, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung im Oktober 2009, der Verteidigung der REAL AG gegen eine Nichtigkeitsklage sowie der erfolgreichen Vertretung der Gesellschaft im Freigabeverfahren.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte festgestellt, dass die Nichtigkeitsklage eines Aktionärs der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft nicht entgegensteht. Die REAL AG profitierte auch von der Neuregelung des Freigabeverfahrens durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), nach dem nun in erster und letzter Instanz das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig war. Dadurch konnte der Squeeze-out trotz der Erhebung einer Nichtigkeitsklage eines bekannten Minderheitsaktionärs am 11. Juni 2010 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden.

„Dies ist ein weiterer Erfolg für die Rothenberger-Gruppe und zeigt auch, dass sich aktienrechtliche Strukturmaßnahmen bei sachgerechter Begleitung in Deutschland rechtssicher durchführen lassen“, kommentiert Dr. Robert Weber.

Das Frankfurter Beratungsteam bestand aus dem Partner Dr. Robert Weber, dem Local Partner Dr. Marcel Polte und Associate Dr. Julia Kersjes (alle Corporate), die bereits den Squeeze-out bei der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen ebenfalls für die Rothenberger-Gruppe erfolgreich begleitet hatten.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 36 Standorten in 25 Ländern präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München (www.whitecase.de).

Samstag, 12. Juni 2010

GENEART AG und Applied Biosystems Deutschland GmbH beabsichtigen den Abschluss eines Beherrschungsvertrags

Regensburg/Darmstadt, 11. Juni 2010 - Die GENEART AG und ihre Mehrheitsaktionärin, die Applied Biosystems Deutschland GmbH, beabsichtigen den Abschluss eines Beherrschungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit der GENEART AG als beherrschter und der Applied Biosystems Deutschland GmbH als herrschender Gesellschaft. Die GENEART AG und die Applied Biosystems Deutschland GmbH wollen diesen Vertrag vor der für den 19. August 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der GENEART AG unterzeichnen. Der Beherrschungsvertrag soll der Hauptversammlung der GENEART AG im Rahmen der für den 19. August 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.

REAL Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-outs in das Handelsregister

Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat der REAL Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass der Beschluss der Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft vom 28. Oktober 2009 über die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der REAL Aktiengesellschaft auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,00 je auf den Namen lautender Stückaktie gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz am 11. Juni 2010 in das Handelsregister der REAL Aktiengesellschaft eingetragen wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zuvor in einem Freigabeverfahren durch Beschluss festgestellt, dass die von einem Minderheitsaktionär erhobene Klage gegen den Übertragungsbeschluss der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der REAL Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.

Kelkheim, den 11. Juni 2010

REAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Samstag, 22. Mai 2010

Winkler + Dünnebier AG: Körber AG bei Squeeze-Out beraten

Pressemitteilung von Heisse Kursawe Eversheds

Die Winkler + Dünnebier AG aus Neuwied hat den Squeeze-Out ihrer Minderheitsaktionä-re vollzogen. Am 30. April 2010 hat das Amtsgericht Montabaur den entsprechenden Übertragungsbeschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen. Die Hauptaktionärin, der Hamburger Präzisionsmaschinenhersteller Körber AG, hält damit 100 Prozent des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG.

Ein Team der internationalen Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds hat die Körber AG unter Federführung von Dr. Sebastian Zeeck, LL.M (Partner, Kapitalmarktrecht sowie Restrukturierung & Insolvenz) umfassend beraten. Weitere Teammitglieder waren Dr. Mi-chael Reichard (As.), Dr. Timo Holzborn (Counsel), Dr. Christian Hilpert, MBA (As.) sowie Corporate-Partner Dr. Stefan Diemer.

Die Hauptversammlung der Winkler + Dünnebier AG hatte bereits am 24. März 2010 den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen. Diese erhalten eine Barabfindung in Höhe von EUR 16,23 für je eine Stückaktie. Die Winkler + Dünnebier AG ist ein weltweit bedeutender Hersteller von Maschinen für die Papier- und Hygieneartikelproduktion. Die Marktkapitalisierung im Zeitpunkt des Squeeze-Out betrug EUR 102,42 Mio.

Inhouse tätig war Dr. Rainer Linke, Group General Counsel von Körber.

Zuletzt hat das Kapitalmarktrechts-Team unter anderem J.C. Flowers und Kepler Capital Markets beraten.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Gleiss Lutz berät ERGO beim Squeeze-out durch Munich Re

Am 12. Mai 2010 fand die ordentliche Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe AG in Düsseldorf statt. Beschlossen wurde u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERGO auf den Hauptaktionär Munich Re gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 97,72 (Squeeze-out). Dabei handelt es sich um einen der größten Squeeze-outs und eine der größten gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in 2010.

Dem Gleiss Lutz-Team, das ERGO beraten hat, gehören an: Dr. Gerhard Wirth, Dr. Michael Arnold (beide federführend, Partner, Corporate, Stuttgart), Dr. Hansjörg Scheel (Partner, Corporate, Stuttgart), Dr. Cornelius Götze (Partner, Corporate, Frankfurt) sowie Martin Grabolle (Corporate, Stuttgart).

Pressemitteilung von Gleiss Lutz

HBW Abwicklungs AG i.L.: InBev Germany Holding GmbH legt Barabfindung für Squeeze Out auf 210,00 EUR je Aktie fest

Die InBev Germany Holding GmbH hat heute an die HBW Abwicklungs AG i.L. (früher: Hofbrauhaus Wolters AG) ihr konkretisiertes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG gerichtet und mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HBW Abwicklungs AG i.L. auf die InBev Germany Holding GmbH entsprechend dem Verfahren nach §§ 327a ff. AktG auf EUR 210,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der HBW Abwicklungs AG i.L. mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 50,00 festgelegt hat.

* * *
Anmerkung: Die HBW-Aktienkurse lagen deutlich höher als der nunmehr angebotene Abfindungsbetrag, im letzten Jahr zwischen EUR 236,- und EUR 320,-, in der letzten Zeit jeweils über EUR 300,-.

DBV Winterthur Holding AG: LG Frankfurt am Main lehnt Erhöhung von Abfindung und Ausgleich bezüglich des Beherrschungsvertrags ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG


In dem Spruchverfahren bezüglich des von der DBV Winterthur Holding AG mit der zum AXA-Konzern gehörenden WinCom Versicherungs-Holding AG abgeschlossenen Beherrschungsvertrags wurde erstinstanzlich eine Erhöhung von Ausgleich und Abfindung abgelehnt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat ohne weitere Beweiserhebung mit Beschluss vom 7. Mai 2010 (Az. 3-5 O 283/08) entsprechende Anträge von fast 100 außenstehenden (und zwischenzeitlich ausgeschlossenen) Aktionären abgelehnt. Das Landgericht stellte auf die Börsenkurse in dem Zeitraum von drei Monaten vor "Bekanntgabe der Maßnahme" ab (eine Rechtsfrage, zu der der BGH in Kürze entscheiden wird). Über die Beschwerden gegen diesen Beschluss wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befinden.

COMPUTERLINKS AG: Squeeze-out-Abfindung deutlich unter Börsenkurs

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei der Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG am 18. Juni 2010 soll unter TOP 5 auch über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktinärin, die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH, Beschluss befaßt werden. Die Hauptaktionärin bietet allerdings lediglich EUR 16,54 je Stückaktie, deutlich weniger als die Kurse der nach einem Delisting nur noch im Freiverkehr gehandelten COMPUTERLINKS-Aktie (zuletzt zwschen EUR 19,50 und EUR 21,-). Auch vor dem Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum 3. September 2009 lagen die Kurse deutlich höher.

Der von der Hauptaktionärin angebotene Betrag von EUR 16,54 entspricht dem im Rahmen des regulären Delisting und des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotenen Abfindungsbetrag. Diesbezüglich laufen beim Landgericht München I allerdings zwei Spruchverfahren, bei denen es zu einer Anhebung kommen könnte. Auch bei dem nunmehr auf der Tagesordnung stehenden Squeeze-out wird die unzureichende Abfindung in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Montag, 17. Mai 2010

Zielgesellschaft: Dinkelacker AG; Bieter: Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA

Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots


Bieter: Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA, Marsstraße 46-48, 80335 München Tel.: 089/51 22 22 25 E-Mail: info@sedlmayr-kgaa.de

Zielgesellschaft: Dinkelacker AG, Königstraße 18, 70173 Stuttgart eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 4327 Inhaber-Stückaktien: WKN 553830/ISIN: DE0005538300

Die Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA hält 69,75% (209.258 Aktien) und Herr Wolfgang Dinkelacker hält 25,26% (75.780 Aktien) des Grundkapitals und der Stimmrechte der Dinkelacker AG, Stuttgart.

Am 7. Mai 2010 hat Herr Wolfgang Dinkelacker mitgeteilt, dass er mit den ihm zufolge einer Aktionärsvereinbarung vom 5. Mai 2010 zugerechneten Aktien der Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt hat.

Die Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA hat am 12.05.2010 entschieden, zusammen mit Herrn Wolfgang Dinkelacker allen übrigen Aktionären der Dinkelacker AG ein gemeinsames Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. Für Herrn Dinkelacker handelt es sich dabei um ein Pflichtangebot, für die Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA handelt es sich um ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft, durch das sie sich im Rahmen des gemeinsamen Angebots denselben Verpflichtungen unterwirft, die Herrn Wolfgang Dinkelacker aus seinem Pflichtangebot erwachsen.

Herr Wolfgang Dinkelacker und die Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA werden als Bietergemeinschaft gemeinsam eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen und nach Gestaltung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin ein Angebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Dinkelacker AG, die nicht bereits von ihnen gehalten werden, abgeben.

Die Angebotsunterlage wird im Internet unter http://www.dinkelacker-ag.de veröffentlicht werden.

Als wichtige Information wird weiter veröffentlicht:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Dinkelacker AG. Inhabern von Aktien der Dinkelacker AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

München, 12. Mai 2010

Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA

Sedlmayr Geschäftsführungsgesellschaft mbH Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin

Donnerstag, 13. Mai 2010

Portfolio der Shareholder Value Beteiligungen AG

Die Shareholder Value Beteiligungen AG, die u. a. in Squeeze-out-Werte investiert, informierte anlässlich der Hauptversammlung über die Depotpositionen. Die größte Position bildet dabei COMPUTERLINKS, gefolgt von STRATEC Biomedical Systems, WMF AG, PULSION Medical Systems und Sto. Weitere Engagements, nach Größe absteigend, bestehen bei RENK, Frogster Interactive Pictures, Württembergische Lebensversicherung, Advanced Inflight Alliance, Studio Babelsberg, Generali Deutschland Holding und biolitec.

Das im Rahmen von Spruchstellenverfahren eingereichte Volumen beträgt nach Vorstandsangabe EUR 10,9 Mio. Die mit Abstand bedeutendste Position ist dabei die Allianz Lebensversicherungs-AG. Auch bei der Lindner KGaA, bei der kürzlich der Squeeze-out-Beschluss eingetragen wurde, war man investiert. Im Geschäftsjahr 2009 konnte eine Nachbesserung aus dem Spruchstellenverfahren Consors Discount-Broker in einer Größenordnung von rund EUR 91.000,- vereinnahmt werden

Dienstag, 11. Mai 2010

IDS Scheer AG: Einigung auf Umtauschverhältnis

Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG haben sich die Vorstände der IDS Scheer AG und der Software AG am 10. Mai 2010 auf Grundlage der von Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelten Unternehmenswerte (Ertragswert zuzüglich Sonderwerte) zum Bewertungsstichtag 8. Juli 2010 (voraussichtlicher Tag der Hauptversammlung der IDS Scheer AG) auf das folgende Umtauschverhältnis verständigt:

Die Aktionäre der IDS Scheer AG erhalten für 33 IDS Scheer-Aktien 4 Software AG-Aktien.

Der Vorstand der IDS Scheer AG weist darauf hin, dass das vorgenannte Umtauschver-hältnis wie auch der Verschmelzungsvertrag in Gänze noch unter dem Vorbehalt der Zu-stimmung des Aufsichtsrats der IDS Scheer AG stehen. Der Aufsichtsrat der IDS Scheer AG wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 über seine Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beraten, dessen Wirksamkeit des Weiteren von der Zustimmung der Hauptversammlung der IDS Scheer AG und der nachfolgenden Eintragung in das Handelsregister am Sitz der IDS Scheer AG und am Sitz der Software AG abhängt. Die Hauptversammlung der IDS Scheer AG soll voraussichtlich am 8. Juli 2010 um ihre Zustimmung gebeten werden.

Samstag, 8. Mai 2010

Deutscher Richterbund äußert Bedenken hinsichtlich Herabsetzung des Squeeze-out-Schwellenwertes durch geplante Änderung des Umwandlungsgesetzes

von Rechtsanwalt Martin Arendts

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt seiner Stellungnahme vom Mai 2010 zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BJM) für ein drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes grundsätzlich das damit verfolgte Bestreben, Konzernverschmelzungen und -spaltungen straffer und wirtschaftlicher auszugestalten. Der BMJ-Entwurf sieht Änderungen hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor und soll die Richtlinie 2009/109/EG vom 16.09.2009 umsetzen, mit der die Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG, 82/891/EWG und 2005/56/EG geändert wurden.

Mit Skepsis betrachtet der DRB allerdings die Herabsenkung des für einen Squeeze-out maßgeblichen Schwellenwertes auf 90% in § 62 Abs. 5 UmwG-E. Ein entsprechender Schwellenwert von lediglich 90% ist in Art. 27 der Richtlinie 78/855/EWG bei Verschmelzungen vorgesehen. Mit der geplanten Herabsetzung des Schwellenwertes in § 62 Abs. 5 UmwG-E wird die in Deutschland bislang allein in § 12 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes vorgesehene Sonderregelung auf das Umwandlungsrecht übertragen. Im Übrigen
gelten die § 327a AktG und § 39a WpÜG mit einem Schwellenwert von 95%.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich bisher nur zum derzeit gültigen 95-prozentigen Schwellenwert geäußert. In seinem Beschluss vom 30. Mai 2007 (Az. 1 BvR 390/04) habe es ausschließlich zu diesem Schwellenwert Stellung bezogen, so der Richterbund. Andere Schwellenwerte oder Möglichkeiten der Herabsenkung des Schwellenwertes seien vom Bundesverfassungsgericht nicht erörtert worden.

Der Refererentenentwurf des BJM ist abrufbar unter http://www.bmj.bund.de/files/-/4443/RefE_drittes_gesetz_aenderung_umwandlungsgesetz.pdf

Mittwoch, 5. Mai 2010

SZA Schilling, Zutt & Anschütz berät Bibliographisches Institut AG (Mannheim) bei Squeeze-out

SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG berät die Bibliographisches Institut AG mit Sitz in Mannheim beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze out).

Die Bibliographisches Institut AG vereint die Marken Duden, Meyers, Harenberg und Weingarten unter einem Dach. Sie steht für Standardwörterbücher der deutschen Sprache, innovative Software, hochwertige Atlanten, ein vielfältiges Kinder- und Jugendprogramm sowie für lehrreiche und dekorative Kalender.

Im Mai 2009 erwarb die Cornelsen Verlagsgruppe die Mehrheitsanteile am Verlag Bib-liographisches Institut von der Langenscheidt KG und der Familie Brockhaus. Die Cor-nelsen Verlagsgruppe zählt mit über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und über 400 Millionen Euro Umsatz zu den führenden Bildungsanbietern in Deutschland.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Bibliographisches Institut AG hat am 23. November 2009 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptakti-onärin, die Cornelsen Verlagsholding GmbH & Co. KG, beschlossen. Gegen diesen Ü-bertragungsbeschluss wurde Anfechtungsklage erhoben.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Freigabeverfahren mit Beschluss vom 14. April 2010 (Az.: 7 UH 1/10) festgestellt, dass die Anfechtungsklage der Eintragung des Über-tragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht. Es handelt sich um einen der ersten Freigabebeschlüsse, der nach der Reform des Beschlussmängelrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ergangen ist. Am 22. April 2010 wurde der Squeeze out ins Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam ge-worden.

Für SZA Schilling, Zutt & Anschütz waren die Partner Dr. Stephan Brandes und Dr. Stephan Scherer sowie die Associates Dr. Hannes Schwinn und Christian Raepple tätig.

Pressemitteilung SZA

Montag, 3. Mai 2010

OLG Celle: Kein Spruchverfahren nach übernahmerechtlichem Squeeze-out

OLG Celle, Beschluss vom 25. März 2010 - 9 W 17/10:

"Ein Spruchverfahren findet im Hinblick auf eine Abfindung, die das zuständige Gericht nach §§ 39a und 39b WpÜG im Rahmen eines übernahmerechtlichen Squeeze-out-Verfahrens beschlossen hat, weder in direkter noch entsprechender Anwendung der Regelungen des SpruchG statt."

Das OLG Celle schließt sich damit der Auffassung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 5. Mai 2009, Az. 20 W 13/08) an. Feststellungen zur Höhe des Abfindungsbetrags könnten allein in dem Ausgangsverfahren nach §§ 39a f. WpÜG getroffen werden.

Montag, 26. April 2010

AdCapital AG: Freiwilliges öffentliches Kaufangebot

Günther Leibinger, Feusisberg, Schweiz, hat dem Unternehmen gem. § 10 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) mitgeteilt, dass er am 23. April 2010 entschieden hat, den Aktionären der AdCapital AG, Leinfelden-Echterdingen, im Wege eines einfachen, freiwilligen Erwerbsangebots anzubieten, bis zu 650.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der AdCapital AG zu kaufen und zu erwerben. Herr Leibinger beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung in bar einen Betrag von 9,00 EUR für eine Stückaktie der AdCapital AG zu zahlen.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird u. a. unter www.gleibinger.de voraussichtlich Mitte Mai 2010 erfolgen

Freitag, 23. April 2010

syskoplan AG: Anhebung der Barabfindung

In dem Beherrschungsvertrag mit der Reply S.p.A. als herrschendem Unternehmen und der syskoplan AG als beherrschtem Unternehmen war bislang eine Barabfindung in Höhe von 8,17 je Aktie festgelegt. Inzwischen liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte 3-Monats-Durchschnittskurs der syskoplan-Aktie vor, der 8,19 Euro beträgt. Infolgedessen wurde die Barabfindung pro Aktie auf 8,19 Euro erhöht. Die Aktie der syskoplan AG notiert derzeit an der Frankfurter Wertpapierbörse bei 9,00 Euro.

Mittwoch, 14. April 2010

syskoplan AG will Beherrschungsvertrag abschließen

Gütersloh, 14. April 2010 - Am 14. April 2010 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der syskoplan AG dem Abschluss eines Beherrschungsvertrages im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der Reply S.p.A. als herrschendem Unternehmen und der syskoplan AG als beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Der geplante Vertrag sieht als angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG eine wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) in Höhe von brutto EUR 0,53 je Aktie für jedes volle Geschäftsjahr vor. Von diesem Betrag ist die Körperschaftsteuerbelastung (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abzusetzen. Danach ergibt sich nach derzeitigen Verhältnissen eine Ausgleichszahlung von EUR 0,45 je Aktie für jedes volle Geschäftsjahr. Der Vertrag sieht außerdem eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 8,17 je Aktie für Aktionäre vor, die ihre Anteile an die Reply S.p.A. verkaufen wollen. Für den Fall, dass der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelte maßgebliche 3-Monats-Durchschnittskurs der Aktie vor Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Mitteilung diesen Betrag übersteigen sollte, wird dieser höhere Betrag als angemessene Barabfindung bezahlt. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der syskoplan AG. Es ist beabsichtigt, diese Zustimmung auf der ordentlichen Hauptversammlung der syskoplan AG am 28. Mai 2010 einzuholen.

Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

syskoplan AG
Michael Lückenkötter, Investor Relations, Mergers & Acquisitions Bartholomäusweg 26, 33334 Gütersloh
Tel. 05241-5009-1017 Email: ir@syskoplan.de

Sonntag, 11. April 2010

VEH AG - Handel von girosammelfähig verwahrten Nachbesserungsrechten

Unter der Seite http://nachbesserungsrechte.de bietet die Valora Effekten Handel AG eine Kursliste mit girosammelfähig verwahrten
Nachbesserungsrechten an.

Als erstes Nachbesserungsrecht ist die BANK AUSTRIA AG mit der ISIN AT0000A0AJ61 eingepflegt worden.

Donnerstag, 8. April 2010

Hypo Real Estate: Anfechtungsklagen werden dem EuGH vorgelegt

Das Landgericht München I hat heute Anfechtungsklagen gegen die Kapitalerhöhung bei der Hypo Real Estate dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt (Az. 5 HK O 12377/09).

Die EU-Richter müssen nun prüfen, ob die Fristverkürzung hinsichtlich der Ladung zur Hauptversammlung gegen EU-Recht verstoße, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bund hatte seinen Anteil damit auf über 90 Prozent aufgestockt (und damit den späteren Squeeze-out ermöglicht), wobei das Bezugsrecht für andere Aktionäre ausgeschlossen worden war. Zuvor waren im Rahmen der Offensive zur Finanzmarktstabilisierung die Ladungsfristen zur Hauptversammlung vorübergehend verkürzt worden.

Die zuständige 5. Kammer für Handelssachen des LG München I hält deswegen einen Verstoß gegen europäisches Recht für möglich. Eine EU-Richtlinie, die eine Ladungsfrist von mindestens 21 Tagen vorschreibt, war von den EU-Mitgliedstaaten bis 3. August 2009 umzusetzen. Das Gesetz, das in Deutschland die Fristverkürzung vorsah, trat einen Tag vorher außer Kraft. Richter Krenek erläuterte hierzu: "Da der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen Richtlinien auch schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist zu beachten haben, hat die 5. Handelskammer dem EuGH nun die Frage vorgelegt, ob dies auch in diesem Fall gilt."

Mittwoch, 31. März 2010

burgbad AG: Barabfindung auf 19,67 EUR je Stückaktie festgelegt

Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, hat als Hauptaktionärin ihr am 19. Oktober 2009 an die burgbad AG gerichtetes Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit einem dem Vorstand der burgbad AG am heutigen Tage zugegangenen Schreiben konkretisiert. Darin teilt sie mit, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der burgbad AG auf die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG auf 19,67 EUR je Stückaktie festgelegt hat.

Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der burgbad AG soll die für den 11. Mai 2010 geplante ordentliche Hauptversammlung der burgbad AG Beschluss fassen.

Donnerstag, 25. März 2010

Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Eintragung ins Handelsregister

Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Dieser Beschluss wurde heute ins das Handelsregister eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre sind somit gemäß § 327e Abs. 3 AktG auf die Lindner Beteiligungs GmbH übergegangen.

Arnstorf, den 25. März 2010

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Harald Enggruber
Lindner Holding KGaA, Postfach 11 80, D-94420 Arnstorf
Tel.: (0 87 23) 20-23 65 Fax: (0 87 23) 20-23 50
Homepage: www.lindner-group.com
E-Mail: Harald.Enggruber@lindner-group.com

Mittwoch, 24. März 2010

Winkler+Dünnebier AG: Körber AG plant Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 16,23 EUR je Aktie zu erhöhen

Die Körber AG hat angekündigt, die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG von 15,55 EUR auf 16,23 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG zu erhöhen. Grund für diese Anpassung ist, dass sich der Unternehmenswert der Winkler+Dünnebier AG aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung des für die Bewertung maßgeblichen Basiszinssatzes erhöht hat. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 23. März 2010 mitgeteilt.

Mittwoch, 17. März 2010

Bundesjustizministerium plant Erleichterung des Squeeze-out

Nach einem Bericht des Handelsblatts will das Bundesjustizministerium die Umstrukturierung von Aktiengesellschaften erleichtern. So kann nach den Plänen bei der Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochterfirma auf die Muttergesellschaft in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Liegt der Anteil bei 90 Prozent, was in der Praxis häufig vorkommt, ist eine Modifizierung des sogenannten Squeeze-out, des Ausschlusses von Minderheitsaktionären, vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation soll das System des Squeeze-out jedoch unverändert bleiben.

MAIHAK AG: Barabfindung für Squeeze out festgelegt

Ad-hoc-Mitteilung vom 15. März 2010

Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG in Konkretisierung ihres bereits am 15. Dezember 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Maihak AG auf die SICK MAIHAK GmbH als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 97,25 je Stückaktie der Maihak AG festgelegt hat.

Der Squeeze out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Maihak AG, die hierüber in der für den 29. April 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen soll.

Kali-Chemie Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf 125,00 EUR je Aktie festgelegt

Meldung vom 16. März 2010

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, Hauptaktionär der Kali-Chemie Aktiengesellschaft, hat dem Vorstand der Kali-Chemie AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie AG auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Kali-Chemie AG für den Dreimonatszeitraum vor dem 4. Februar 2010, d.h. dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung über die Durchführung eines Squeeze-out, auf 125,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kali-Chemie AG festgelegt hat.

Freitag, 12. März 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: InBev Germany Holding stellt Squeeze out-Verlangen

12.03.2010

Braunschweig - Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. (ISIN DE0006074800/WKN 607480) heute mitgeteilt, dass sie mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt ist und das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die InBev Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler

Mittwoch, 10. März 2010

Klöckner-Werke AG: Verlangen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären

Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie unmittelbar 51.851.147 Stückaktien der Gesellschaft hält und damit mit insgesamt 95,776% am Grundkapital beteiligt ist. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat an den Vorstand der Gesellschaft weiterhin das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien sämtlicher übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Salzgitter Mannesmann GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Der volumengewichtete, inländische, durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG beträgt in einem ab dem gestrigen Tag zurückgerechneten Dreimonatszeitraum 14,33 EUR. Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung geht die Salzgitter Mannesmann GmbH davon aus, dass dieser durchschnittliche Börsenkurs die auf Grundlage des Unternehmenswertes der Gesellschaft ermittelte Barabfindung je Aktie übersteigen wird. Die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung wird daher voraussichtlich 14,33 EUR je Aktie betragen.

Die Klöckner-Werke AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens einleiten. Zur Einsparung von Kosten soll über das Übertragungsverlangen in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden. Somit wird es voraussichtlich zur einer Verschiebung der derzeit für den 9. Juli 2010 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung auf den Monat August 2010 kommen. Der genaue Termin der ordentlichen Hauptversammlung wird in Kürze bekannt gegeben.

Montag, 8. März 2010

HVB Real Estate Bank AG: Gutachter sieht Wert der Aktie bei EUR 25,41

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der HVB Real Estate Bank AG (LG München I, Az. 5HK O 16202/03) hat der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dieter Sonntag, sein Gutachten vorgelegt. Er kommt hierbei auf einen objektivierten Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 25,41 (d.h. 21% mehr als das Ausgleichsangebot der Hauptaktionärin in Höhe von EUR 21,-).

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Sonntag, 7. März 2010

DER AKTIONÄR: Interessante Squeeze-out-Kandidaten

Die Zeitschrift "DER AKTIONÄR" bezeichnet folgende Aktiengesellschaften als interessante Kandidaten für einen Squeeze-out:

- Altana
- Generali Deutschland
- Itelligence
- Arbomedia
- SAF

Als Fazit hält die Zeitschrift fest: "Altana und Generali sind ein Basis-Investment im Squeeze-out-Bereich. Bei beiden winkt eine solide Rendite bei überschaubarem Risiko. Arbomedia ist die spekulativere Variante. Bei Itelligence und SAF ist ein deutlich längerer Anlagehorizont nötig."

Freitag, 5. März 2010

Autania AG: Landgericht Frankfurt am Main bestätigt Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 2. Februar 2010 den von der Hauptaktionärin, der Autania Holding AG, festgesetzten Barabfindungsbetrag (EUR 42,32 je Stückaktie) bezüglich des Squeeze-out bei der Altana AG bestätigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dresdner Bank AG: Gutachter sieht angemessene Abfindung bei EUR 52,70

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2002 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 99/02) laufenden Spruchverfahren hinsichtlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vor. Prof. Andreas Creutzmann hält in seinem Gutachten einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 52,70 für angemessen (statt der von der Allianz angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 51,50). Der Gutachter geht allerdings von einem Wert sämtlicher Kunstgegenstände des Dresdner Bank-Konzern in Höhe von EUR 10 Mio. aus, während bereits eine einzige Giacometti-Skulptur aus dem Fundus der Dresdner Bank kürzlich bei einer Auktion einen Preis von EUR 75 Mio. erzielte.

Triumph-Adler AG: Festlegung der Barabfindung auf 1,90 EUR je Stückaktie

Die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin hat dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 1,90 Euro je Stückaktie festgelegt hat. Der vorgesehene Barabfindungspreis im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens basiert auf dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte&Touche GmbH, Düsseldorf. Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH&Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, überprüft, die das Landgericht Nürnberg als sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt hat.

Der Vorstand wird nun unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 20. April 2010 nach Nürnberg einberufen, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin (Squeeze-Out) Beschluss gefasst werden soll.

Mittwoch, 3. März 2010

Austrian Airlines AG: Handelsgericht Wien trägt Gesellschafterausschluss ein

- Anteile der Minderheitsaktionäre gehen mit 4. Februar auf ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über
- Baldiges Delisting erwartet

Wien, 4. Februar 2010: Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Mit heutigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über.

Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 4. Februar 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses am heutigen Tage wurde der Amtliche Handel, Segment Prime Market, der Wiener Börse notierten Aktien, ausgesetzt, ein baldiges Delisting der Aktien der Austrian Airlines AG (ISIN AT0000620158) steht unmittelbar bevor.

Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältiger: Austrian Airlines AG

ERGO Versicherungsgruppe AG: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 97,72 je Aktie festgelegt

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 25. November 2009 gestellten Verlangens gemäß § 327a AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 97,72 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERGO Versicherungsgruppe AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 festgelegt hat.

Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft am 12. Mai 2010 Beschluss gefasst werden.

Düsseldorf, den 02. März 2010

Der Vorstand

Kontakt:
Dr. Alexander Becker
Tel. +49 211/477-1510

Samstag, 27. Februar 2010

Anneliese Zementwerke AG: LG Dortmund erhöht Barabfindung von EUR 27,50 auf EUR 37,14

Das LG Dortmund hat die Abfindung für den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Anneliese Zementwerke AG deutlich erhöht. Statt der von Heidelberg Cement AG angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 27,50 setzte das Gericht EUR 37,14 als angemessene Barabfindung fest, was eine Erhöhung um mehr als 35% entspricht.

Der Beschluss des LG Dortmund vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE), ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

OLG München: Nur Antrag bei dem zuständigen Gericht wahrt Antragsfrist für Spruchverfahren

OLG München, Beschluss vom 8. Februar 2010, Az. 31 Wx 148/09
Fundstelle: ZIP 2010, 369
§ 4 Abs. 1 SpruchG

Leitsatz:

Nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem örtlich zuständigen Gericht wird die Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens gewahrt.

Sachverhalt: Der Antragsteller war Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg. Er richtete seinen Antrag auf Überprüfung der Barabfindung an das Landgericht Augsburg. Nach der einschlägigen bayerischen Zuständigkeitsverordnung ist jedoch das LG München I zuständig. Dort kamen die Akten nach Verweisung jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist an.

Freitag, 26. Februar 2010

Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis 2009

Scherzer & Co. AG - Vorläufige Zahlen bestätigt

Jahresüberschuss 2009: 5,37 Mio. EUR

Volumen Nachbesserungsrechte per Ende Februar 2010 bei über 72 Mio. EUR


Das Geschäftsjahr 2009 verlief für die Scherzer & Co. AG sehr erfolgreich und konnte mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 6,27 Mio. EUR (-18,83 Mio.EUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei 6,00 Mio. EUR (-19,89 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss betrug 5,37 Mio. EUR (-19,90 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie nach DVFA/SG beträgt 0,20 EUR (-0,73 EUR).

Das Ergebnis aus Wertpapierverkäufen beträgt 1,19 Mio. EUR (-3,07 Mio. EUR). Abschreibungen auf den Wertpapierbestand wurden in Höhe von 1,15 Mio. EUR (18,60 Mio. EUR) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Dividenden in Höhe von 0,54 Mio. EUR (2,00 Mio. EUR) vereinnahmt. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 6,45 Mio. EUR (1,49 Mio. EUR) vereinnahmt. Der saldierte Zinsaufwand betrug 0,28 Mio. EUR (1,05 Mio. EUR).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 weist die Scherzer & Co. AG einen zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegenden Wert angesetzten Wertpapierbestand im Finanzanlagevermögen von insgesamt 20,55 Mio. EUR (23,25 Mio. EUR) aus. Im Umlaufvermögen werden Wertpapiere in Höhe von 19,73 Mio. EUR (11,84 Mio. EUR) bilanziert. Die Nettobankverbindlichkeiten per 31. Dezember 2009 belaufen sich auf 10,49 EUR (11,6 Mio. EUR).

Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2009 29,45 Mio. EUR (24,08 Mio. EUR). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 2009 72,0% (64,0%).

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 25. Februar 2010 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse): freenet AG, Biotest AG, buch.de internetstores AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, D&S Europe AG, Kizoo AG, RM Rheiner Management AG, Dr. Hönle AG und SAF Simulation, Analysis & Forecasting AG.

Die Scherzer & Co. AG besitzt zum Ende des Geschäftsjahres 2009 und auch per Ende Februar 2010 Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) entsprechend einem Andienungsvolumen von 72,07 Mio. EUR (65,11 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um potenzielle Ansprüche, die sich aus der Durchführung von gerichtlichen Spruchstellenverfahren im Nachgang von Strukturmaßnahmen von Aktiengesellschaften ergeben.

Auf Basis des gegenwärtigen Kursniveaus von ca. 0,95 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 20% unter dem aktuellen Tageswert der Portfoliopositionen (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte).

Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 17. Mai 2010 in Köln statt.

Der Vorstand


Über die Scherzer & Co. AG:

Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden.

Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.

Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch im Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.

Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart und im elektronischen Handelssystem Xetra.

Köln, den 25.02.2010

Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
Fax (0221) 82032-30
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de

Donnerstag, 25. Februar 2010

FOCUS Online: Aktuelle Abfindungskandidaten

FOCUS Online nennt folgende zehn Abfindungskandidaten für Spruchverfahren:

- Altana
- Computerlinks
- Dyckerhoff
- Ergo
- Generali Deutschland
- Integralis
- Itelligence
- Klöckner-Werke
- Moksel
- Oldenburgische Landesbank

Mittwoch, 17. Februar 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: Squeeze-Out geplant

Vergleichsweise Erledigung der Anfechtungsklage eines Anfechtungsklägers/Squeeze-Out geplant

HBW Abwicklungs AG i.L., Braunschweig, ISIN DE 0006074800. Die InBev Germany Holding GmbH und die HBW Abwicklungs AG i.L. haben am 17. Februar 2010 mit einem klagenden Aktionär hinsichtlich der von ihm erhobenen Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Eckpunkte eines Vergleichs erzielt. Ein wirksamer Abschluss des Vergleichs steht ebenso aus wie noch einige Detailregelungen; die HBW Abwicklungs AG i.L. hält aber nach derzeitigem Sachstand einen Vergleichabschluss für hinreichend wahrscheinlich. Der Vergleich wird vorsehen, dass die InBev Germany Holding GmbH die von dem Anfechtungskläger und von bestimmten nahe stehenden Personen des Anfechtungsklägers an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien abkauft und der Anfechtungskläger die Klage zurücknimmt. Die Klagen mit den nicht am Vergleichsschluss beteiligten weiteren Anfechtungsklägern bleiben weiter anhängig. Die InBev Germany Holding GmbH wird im Falle eines Vergleichsschlusses durch die im Rahmen des Vergleichs vorgesehene Übertragung von Aktien mittelbar mit mehr als 95% am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt sein. Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. für diesen Fall mitgeteilt, auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft einen Squeeze-out nach § 327 a AktG durchzuführen und nach Erlangung des Eigentums an den weiteren Aktien ein entsprechendes Verlangen nach § 327a AktG zu stellen. Die Höhe des im Rahmen des Squeeze-out zu zahlenden Abfindungsbetrags wird sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen richten.

HBW Abwicklungs AG i.L.

Der Abwickler

Dienstag, 16. Februar 2010

Interhyp AG: Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien zurückgenommen

Die ING DIRECT N.V. hat die Interhyp AG informiert, dass ING DIRECT heute den am 24. Oktober 2008 gestellten Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien von Interhyp-Aktionären gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Ausschlussverfahrens nach Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zurückgenommen hat.

Sonntag, 14. Februar 2010

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Software AG und IDS Scheer AG rechtswirksam im Handelsregister eingetragen

Operative Integration der beiden Unternehmen beginnt

Saarbrücken, 12. Februar 2010

Die IDS Scheer AG gibt heute bekannt, dass der am 24.11.2009 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SAG Beteiligungs GmbH und der IDS Scheer AG bereits am 11.02.2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eintragen wurde und damit rechtswirksam ist. In der Folge beginnt unmittelbar die Integration der betrieblichen Abläufe beider Unternehmen. Die beiden Unternehmen stehen nunmehr unter einheitlicher Leitung und die erwarteten Synergien werden realisiert. Die Software AG untermauert damit ihre für das Geschäftsjahr 2010 prognostizierte Umsatz- und Ergebnissteigerung.

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendes Unternehmen hatte die außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG am 8. Januar 2010 zugestimmt. In der nachfolgenden Frist bis zum 8. Februar 2010 wurden keine Klagen eingereicht, was zur Eintragung ins Handelsregister geführt hat. Derzeit hält die Software AG Gruppe bereits über 91 Prozent der Aktienanteile an der IDS Scheer AG. Die verbleibenden Minderheitsaktionäre haben nunmehr einen Abfindungsanspruch zu dem im BGAV festgelegten Preis von 15,10 € pro Aktie. Das diesbezügliche Barabfindungsangebot wird in Kürze veröffentlicht. Die Aktionäre werden durch ihre Depotbanken angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert.

Unabhängig davon strebt die Software AG eine Verschmelzung mit der IDS Scheer AG an, um das Unternehmen vollständig zu übernehmen. Im Rahmen dieser Fusion erhalten die verbliebenen Minderheitsaktionäre Aktien der Software AG im Umtausch gegen ihre Anteile an der IDS Scheer AG. Dazu kauft die Software AG derzeit bis zu 400.000 eigene Aktien am Markt zurück. Die Software AG geht davon aus, die komplette Übernahme bis Ende diesen Jahres abzuschließen.

Donnerstag, 11. Februar 2010

COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft: Einleitung Squeeze-Out Verfahren

10.2.2010

München - Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft heute auf der Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-out"). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich Ende Juni 2010 stattfindet.

Der Vorstand

Mittwoch, 10. Februar 2010

LHS Aktiengesellschaft: Squeeze-out wirksam

Frankfurt am Main, 10. Februar 2010 - Die Gesellschaft hat heute durch Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister erfahren, dass der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327a AktG), den die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Dezember 2009 gefasst hatte, gestern durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden ist. Die Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der LHS Aktiengesellschaft ausgeschieden, und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär, die E/LHS Acquisition GmbH mit Sitz in Düsseldorf, übergegangen. Die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse wird in Kürze eingestellt.

LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Freitag, 5. Februar 2010

Kali-Chemie AG: Squeeze out-Verlangen

Ad-hoc Mitteilung

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, hat dem Vorstand der KALI-CHEMIE AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der KALI-CHEMIE AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

Hannover, den 4. Februar 2010

Der Vorstand

Mittwoch, 3. Februar 2010

IDS Scheer AG: Verschmelzung mit der Software AG geplant

Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben der IDS Scheer AG am 3. Februar 2010 mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, zunächst die SAG Beteiligungs GmbH und anschließend die IDS Scheer AG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf die Software AG zu verschmelzen. Im Rahmen einer solchen Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG wären den außenstehenden Aktionären der IDS Scheer AG nach den gesetzlichen Bestimmungen Aktien der Software AG in einem noch zu bestimmenden Verhältnis für Aktien der IDS Scheer AG zu gewähren. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben den Vorstand der IDS Scheer AG des weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Über die geplante Verschmelzung müsste die Hauptversammlung der IDS Scheer AG beschließen. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine Hauptversammlung der IDS Scheer AG Mitte des Jahres 2010 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird auch diesen Vorschlag prüfen.

ALTANA AG: SKion überschreitet 95 Prozent-Schwelle und stellt Squeeze out-Verlangen

Die SKion GmbH hat die ALTANA AG darüber informiert, dass Sie zum heutigen Datum 129.342.421 Aktien und damit 95,04 Prozent der Aktien von ALTANA hält. Gleichzeitig verlangt SKion gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz die Einberufung einer Hauptversammlung der Gesellschaft. Diese Hauptversammlung soll über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre auf die SKion GmbH gegen die Gewährung einer angemessenen Abfindung (Squeeze out) beschließen.

Bereits am 9. November 2009 hatte SKion ein neues, verbessertes Angebot für die Aktionäre der ALTANA AG abgegeben. Demnach bot SKion den Aktionären an, ihre Aktien bis zum Ablauf der am 14. Dezember 2009 endenden Annahmefrist zu einem Preis von 14,- EUR je Aktie zu erwerben. Aufgrund dieses Kaufangebots sowie durch weitere Erwerbe hat die SKion GmbH ihre Beteiligung auf die jetzige Beteiligungshöhe weiter aufgestockt. Alleinige Gesellschafterin der SKion GmbH ist Frau Susanne Klatten. Sie ist auch stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALTANA AG.

Dienstag, 2. Februar 2010

Winkler+Dünnebier AG: Körber AG legt Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 15,55 EUR je Aktie fest

Die Körber AG hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf 15,55 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG festgelegt. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 1. Februar 2010 in einem konkretisierten Übertragungsverlangen mitgeteilt.

Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Körber AG hatte am 16. November 2009 das Verlangen an die Winkler+Dünnebier AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf die Körber AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

Dienstag, 12. Januar 2010

Squeeze-Out-II Basket Zertifikat

In dem von Sal. Oppenheim aufgelegten Zertfikat sind zum Jahresende 2009 folgende zehn Aktien enthalten:

Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz

Allerthal-Werke AG: Jahresabschluss 2009 - vorläufiges Ergebnis

Jahresabschluss 2009 Vorläufiges Ergebnis

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Allerthal - Werke AG für das Geschäftsjahr 2009 zeichnet sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rd. 700 TEUR ab. Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2009 wurde in Höhe von 134 TEUR durch den Abschluss des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag bei der DUEWAG AG positiv beeinflusst.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wird - nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer - in der voraussichtlich Mitte März 2010 stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrates erfolgen.

Andienungsvolumen:

Das Andienungsvolumen - d.h. das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird - hat sich im Geschäftsjahr 2009 trotz des Abgangs im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Spruchverfahren bei der DUEWAG AG per Saldo um insgesamt rd. 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.

Köln, den 11. Januar 2010

Der Vorstand