- Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung, eingetragen am 28. September 2016, Bekanntmachung am 29. September 2016)
- Ariston Real Estate AG: Squeeze-out, HV am 29. Dezember 2016
- Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): Gesellschafterausschluss
- Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016)
- Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eingetragen am 13. September 2016, damit Antragstellung bis 13. Dezember 2016)
- Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (bisher:Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- DO Deutsche Office AG: Formwechsel (Widerspruch auf der Hauptversammlung erforderlich)
- DVB Bank AG (Squeeze-out angekündigt)
- IKB Deutsche Industriebank AG (Squeeze-out, HV am 2. Dezember 2016)
- Medisana AG (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016)
- MWG-Biotech AG (Squeeze-out, HV am 13. Dezember 2016)
- PETROTEC AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
- STRABAG AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
- Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nunmehr eingetragen
- VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 14. September 2016)
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 13. Dezember 2016
Anstehende Spruchverfahren
Montag, 14. November 2016
Anstehende Spruchverfahren
- Agrar Invest Romania AG (Verschmelzung, eingetragen am 28. September 2016, Bekanntmachung am 29. September 2016)
- Aurea Software GmbH, früher: update Software AG (Gesellschafterausschluss)
- Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016)
- Colonia Real Estate AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eingetragen am 13. September 2016)
- DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung und Bekanntmachung am 24. August 2016, Antragstellung bis 24. November 2016 möglich)
- DVB Bank AG (Squeeze-out angekündigt)
- IKB Deutsche Industriebank AG (Squeeze-out)
- Medisana AG (Squeeze-out, Eintragung am 24. Oktober 2016)
- MWG-Biotech AG (Squeeze-out, HV am 13. Dezember 2016)
- net mobile AG (Squeeze-out, eingetragen am 12. September 2016)
- STRABAG AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
- Verallia Deutschland AG (bisher: Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: noch Anfechtungsklage anhängig
- VBH Holding AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 14. September 2016)
- Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
Montag, 27. Januar 2020
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Landesgericht Krems an der Donau erhöht Barabfindung auf EUR 7,88 (+ 35,86 %)
In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hatte das bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG" bei seiner Sitzung am 24. April 2019 einen angemessenen Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie festgestellt. Das Gremium folgte damit dem von ihm bestellten Sachverständigen WP/StB Dr. Klaus Rabel, p.A. Rabel & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Dieser kam in seinem Gutachten vom 31. Januar 2018 zu einem Wert in Höhe von EUR 7,05 je BEKO-Aktie: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/04/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html.
Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte als Barabfindung lediglich EUR 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html. Sie bestand nach einem gescheiterten Vergleichsversuch auf einer gerichtlichen Entscheidung.
Das Landesgericht Krems an der Donau hat nach einer längeren Verhandlung die Barabfindung nunmehr mit Beschluss vom 16. Januar 2020 auf EUR 7,88 je BEKO-Aktie festgesetzt und damit um EUR 2,08 noch einmal deutlich erhöht (+ 35,86 %). Hinzu kommen Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Antragsgegnerin hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bei den Verhandlungsterminen vor dem Landesgericht wurden der vom Gremium bestellte Sachverständige Dr. Rabel sowie mehrere Zeugen, u.a. der Auftragsgutachter und der sachverständige Prüfer, angehört.
Während Überprüfungsverfahren in Österreich bislang - auch bei z.T. langer Verfahrensdauer - vergleichsweise beigelegt wurden, handelt es sich vorliegend um eine der ersten österreichischen Gerichtsentscheidungen zur Unternehmensbewertung nach der Entscheidung des Handelsgerichts Wien zum Rechtsformwechsel bei der Aurea Software GmbH (früher: update Software AG): https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/uberprufungsverfahren-zum.html
Gremium, Az. Gr 1/16
LG Krems an der Donau, Beschluss vom 16. Januar 2020, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Donnerstag, 28. Dezember 2017
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG: Fortsetzung der Verhandlung am 21. Februar 2018
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken am 19. Juni 2013 eine Beweiserhebung durchgeführt. Das Landgericht hat nunmehr einen Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 21. Februar 2018, 11:00 Uhr, anberaumt, nachdem es mit Beschluss vom 11. Januar 2017 der Antragsgegnerin mehrere Fragen gestellt und Aufgaben erteilt hatte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/02/update-zum-spruchverfahren-zum.html.
In dem Spruchverfahren zu der nach dem BuG durchgeführten Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html. Dieses Verfahren ist noch beim OLG anhängig.
LG Saarbrücken, Az. 7KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main
Dienstag, 7. Januar 2014
Portfolio der Shareholder Value Beteiligungen AG
"Herausragendes Einzelereignis im Schlussquartal war die Ankündigung eines Übernahmeangebots der schwedischen Getinge AB (WKN: 889714) für unsere größte Beteiligung Pulsion Medical Systems SE (WKN: 548790) zu 16,90 € pro Aktie. Damit die Transaktion zu Stande kommen kann, haben wir uns verpflichtet, unsere Aktien an Pulsion in diesem öffentlichen Angebot anzudienen. Daraus wird ein handelsrechtlicher Gewinn von 5,8 Mio. € resultieren, der sich allerdings erst im Geschäftsjahr 2014 auswirken wird. Gedrückte Kurse bei SMT Scharf (WKN: 575198) nutzten wir zum weiteren Ausbau der Position. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für entgleisungssichere Einschienenhängebahnen im Bergbau. Zwei Drittel der Erträge sind wiederkehrende Erlöse aus dem Wartungs- und Ersatzteilgeschäft. Wir teilen die weithin gedrückte Stimmung für den Energieträger Kohle nicht. Vor allem die Kohleminen Chinas bieten weiteres Wachstumspotential. Am 13. Dezember 2013 meldeten wir das Überschreiten der Beteiligungsschwelle von 3 %.
Die fünf größten Depotpositionen waren zum Jahresende Pulsion (WKN: 548790), WMF Vorzüge (WKN: 780303), Update Software (WKN: 934523), Secunet (WKN: 727650) und SMT Scharf (WKN: 575198)."
Mittwoch, 15. Februar 2017
Update zum Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken am 19. Juni 2013 eine Beweiserhebung durchgeführt. Mit Beschluss vom 11. Januar 2017 hat das Gericht nunmehr der Antragsgegnerin mehrere Fragen gestellt und Aufgaben erteilt. So soll die Antragsgegnerin darlegen, inwieweit die im Konzernlagebericht 2009 ausgewiesenen liquiden Mittel in Höhe von EUR 129 Mio. bei dem Bewertungsgutachten berücksichtigt worden sind (Ziff. II) und inwieweit die Auflösungen von Einzelwertberichtigung in der Planung eingegangen sind (Ziff. IV). Die Antragsgegnerin soll des Weiteren eine Alternativberechnung des Zinsergebnisses vorlegen (Ziff. III) und die geplanten Synergieeffekte näher erläutern (Ziff. V und VI). Im Übrigen geht das Gericht davon aus, dass die vor dem Stichtag gewährten Forschungszuschüsse in Gesamthöhe von EUR 3,3 Mio. nicht in die Bewertung eingeflossen sind (Ziff. VII).
In dem Spruchverfahren zu der nach dem BuG durchgeführten Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html. Dieses Verfahren ist noch beim OLG anhängig.
LG Saarbrücken, Az. 7KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. SAG Beteiligungs GmbH
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SAG Beteiligungs GmbH: Rechtsanwälte Hengeler Muueller, 60325 Frankfurt am Main
Freitag, 12. Januar 2024
Dubioses Kaufangebot für Linde-Aktien: Liquidator warnt vor dem falschen Angebot
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Depotkunden, die Linde-Aktien halten, erhielten kürzlich ein merkwürdiges Kaufangebot einer EM-Kapital-Invest GmbH für Aktien der Linde plc (WKN: A3D7VW, ISIN: IE000S9YS762), deutlich über den aktuellen Börsenkursen (was wirtschaftlich wenig sinnvoll ist). Die Linde-Aktionäre sollten die Aktien ohne Sicherung und Einschaltung eines Kreditinstituts übertragen ("Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.").
Der Liquidator der (angeblichen) Bieterin warnt im heutigen Bundesanzeiger ausdrücklich vor diesem Kaufangebot:
"Der Liquidator der EM-Kapital-Invest GmbH i.L. stellt klar: Weder der frühere Geschäftsführer (Peter Küsters) noch der Liquidator noch sonst eine Person der EM-Kapital-Invest GmbH haben die Veröffentlichung vom 10.01.2024 ("Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Linde plc, WKN: A3D7VW, ISIN: IE000S9YS762" mit Unterzeichnung vom 08.01.2024) beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung beauftragt. Keine der vorgenannten Personen hat auch sonst irgendjemanden gegenüber ein solches Angebot abgegeben. Es ist auch nicht beabsichtigt, ein solches Angebot abzugeben oder diesbezügliche Angebote anzunehmen.
Sowohl der frühere Geschäftsführer Peter Küsters als auch der Liquidator der EM-Kapital-Invest GmbH haben Strafanzeige gestellt.
Die Internetseite em-kapital-invest.com wurde und wird nicht von der EM-Kapital-Invest GmbH i.L. betrieben. Die E-Mail peter@em-kapital-invest.com wurde und wird gleichfalls nicht von der Gesellschaft genutzt.
Braunschweig, 12.01.2024
Der Liquidator"
_________
Hintergrund:
In der letzten Zeit gab es zahlreiche unseriöse Kaufangebote für Aktien, vor denen wir gewarnt hatten:
Zum unseriösen Kaufangebot für Aktien der Vantage TowersAG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_84.html
Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html
Zum Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_7.html
Eine Firma Deeland hatte 2022/´23 für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote mit ebenfalls sehr hohen Mindestannahmesummen und den gleichen Rechtschreibfehlern ("Ag" statt "AG") veröffentlicht, siehe:
Dienstag, 21. Februar 2023
BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Deeland Investments Ltd.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Anmerkung der Redaktion:
Die Firma Deeland hatte für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG unersiöse Übernahmeangebote veröffentlicht, siehe:
Donnerstag, 7. Dezember 2023
Dubioses Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Eine Firma Guaranty Nominee Limited, die bereits durch ein dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG aufgefallen ist, hat im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2023 ein weiteres Kaufangebot, diesmal an die Aktionäre der Aareal Bank AG (WKN: 540811, A37FT9) veröffentlicht, bei der ebenfalls ein Squeeze-out ansteht. Geboten werden dabei erstaunliche EUR 43,80 je Aareal-Bank-Aktie, deutlich über dem Übernahmeangebot und den zuletzt gemeldeten Kursen. Nicht ganz nachvollziehbar ist auch die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten).
Wie bereits zu dem Kaufangebot für Zapf-Creation-Aktien angemerkt, ergab eine Recherche im zuständigen Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als "dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschlüssen sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die "internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar.
_________
Hintergrund:
Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html
Eine Firma Deeland hatte vor einiger Zeit für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote veröffentlicht, siehe:
Dubioses Kaufangebot für Aktien der Vantage Towers AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Eine Firma Guaranty Nominee Limited, die bereits durch ein dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG sowie für ein ähnliche Angebot für Aktien der Aareal Bank AG aufgefallen ist, hatte im Bundesanzeiger vom 1. Dezember 2023 ein weiteres Kaufangebot für Aktien der Vantage Towers AG (WKN: A3H3LL) veröffentlicht. Geboten werden dabei für ein Gesamtvolumen von 1.000.000 Aktien wirtschaftlich nicht nachvollziehbare EUR 40,90 je Vantage-Towers-Aktie, deutlich über der im Rahmen des BuG angebotenen Barabfindung und über den zuletzt gemeldeten Kursen (und mit einem möglichen Gesamtvolumen von EUR 40,9 Mio.). Nicht ganz nachvollziehbar ist auch die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten).
Wie bereits zu dem Kaufangebot für Zapf-Creation-Aktien angemerkt, ergab eine Recherche im zuständigen
Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited
zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als
"dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschlüssen
sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei
Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die
"internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen
Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar. Offen ist auch, woher die im Erfolgsfall des Angebots fälligen EUR 40,9 Mio. kommen sollen.
_________
Hintergrund:
Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html
Zum Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_7.html
Eine Firma Deeland hatte vor einiger Zeit für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote mit ebenfalls sehr hohen Mindestannahmesummen und den gleichen Rechtschreibfehlern ("Ag" statt "AG") veröffentlicht, siehe:
Montag, 20. November 2023
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)
In
der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out
oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr
aufgeführt. So wurden etwa kürzlich bezüglich der Aves One AG ein Squeeze-out angekündigt sowie bei der
Kabel Deutschland Holding AG und der ADLER Real Estate AG durchgeführt.
- 1&1 AG: geringer Streubesitz
- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG abgeschlossen, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG
- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC
- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall
- Tion Renewables AG: geringer Streubesitz
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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Update: Bei der Aareal Bank AG wurde am 22. November 2023 ein Squeeze-out angekündigt.
Dienstag, 3. Januar 2023
Update: Unseriöse öffentliche Kaufangebote durch Deeland Investments Ltd.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die bislang nicht größer in Erscheinung getretene Firma Deeland Investments Ltd. mit Sitz in London hat in den letzten Wochen zahlreiche Kaufangebote im Bundesanzeiger veröffentlicht, die vielfach von den Depotbanken an ihre Kunden weitergegeben wurden:
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der AVZ Minerals
Bundesanzeiger vom 3.1.2023
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Lotto 24 AG
28.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der TLG Immobillien AG
28.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der AVZ Minerals
21.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Easy Software AG
21.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Abcam
16.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Acerinox
15.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Atlantia Spa
14.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Hologic Inc.
14.12.2022
Das potentielle Kaufvolumen beträgt weit über EUR 100 Mio. Allein bei TLG betrifft das bei einem Volumen von 1 Mio. gesuchten Stückaktien
einen Betrag von fast EUR 40 Mio. Bei dem jüngsten Angebot für Aktien der australischen AVZ Minerals (Veröffentlichung am 3. Januar 2023) beträgt das Volumen sogar über EUR 50 Mio.
Die Deeland Investments Ltd. ist zwar schon relativ lange im Handelsregister eingetragen (Gründung im Jahr 1952), aber nicht wirklich finanzkräftig und für die Kaufangebote ersichtlich unterkapitalisiert. Das bei der Gründung festgelegte Grundkapital in Höhe von GBP 100,- ist seitdem nicht erhöht worden. Die Firma wird im Handelsregister für England und Wales (Companies House) als "micro company" eingestuft und unterliegt keiner Abschlussprüfung. Das Kapital ("capital and reserves") betrug laut der letzten verfügbaren Meldung zum 31. März 2022 lediglich GBP 110.897,-.
Die Firma bezeichnet sich selber als "Finanzhandelsunternehmen", obwohl sie nicht entsprechend zugelassen ist und auch nicht aufsichtsrechtlich überwacht wird. Auch die Aussage, dass man "international eine starke Präsenz in den Finanzzentren Europas" habe, ist ersichtlich unzutreffend.
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