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Dienstag, 8. Dezember 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Gutachten zum Betafaktor wird Anfang 2021 vorgelegt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.

Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Beschwerde eingelegt, der das LG München I mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt hatte, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_58.html.

Das OLG München hatte zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors im letzten Jahr ein gerichtliches Sachverständigengutachten von Herrn WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben. Aufgrund Verzögerungen durch eine Erkrankung und durch die COVID-19-Pandemie soll das usprünglich für Oktober avisierte Gutachten nunmehr finalisiert und im Januar 2021 ausgeliefert werden.

OLG München, Az. 31 Wx 366/17
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)

Mittwoch, 19. Juli 2017

Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Entscheidungsgründe des LG München I - gesamter Nachbesserungsbetrag ca. EUR 13,68 Mio.

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I - wie bereits berichtet - mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87%). Der Nachbesserungsbetrag ist seit dem 29. Juli 2015 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei 7.559.262 vom Squeeze-out betroffenen Aktien ergibt sich nach dieser Entscheidung ein Nachbesserungsbetrag in Höhe von insgesamt mehr als EUR 13.682.000,- zuzüglich Zinsen.

Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe des Gerichts vor. Nach Auffassung des Landgerichts bedürfen die der Ertragwertberechnung zugrunde gelegten Planannahmen, die mittels einer "seasonal projection" fortgeschrieben wurden, nicht der Korrektur. Auch die Bereinigung der Vergangenheitsergebnisse um Kursgewinne infolge opportunistischer Wertpapierverkäufe sei sachgerecht. Die Umsatzplanung und die geplanten Zinsüberschüsse sowie Provisions- und Handelsergebnisse seien nicht anzupassen.

Synergieeffekte seinen nicht im weiteren Umfang als geschehen zu berücksichtigen. Kooperationsmaßnahmen zwischen der DAB Bank AG und der Consorsbank seien zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht hinreichend konkretisiert gewesen.

Das Landgericht akzeptiert die Aufrundung des Basiszinssatzes auf 1% vor Steuern (Nach der Svensson-Methode ergibt sich für den Stichtag 29. Mai 2015 ein Zinssatz von 0,925%). Bei dem zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzenden Risikozuschlag geht das Gericht allerdings von einem Zuschlag in Höhe von nur 3,5% aus. Dabei führt die Kammer explizit aus, dass es den Ansatz einer Marktrikoprämie in Höhe von 5,5% entsprechend der Verlautbarung des FAUB des IDW vom 19. September 2012 nicht zu teilen vermag. Der Ansatz einer implizit aus Prognosen von Finanzanalysten und Ratingagenturen ermittelten Marktrisikoprämie sei nicht geeignet, diese Überrendite abzubilden. Die Kammer sieht daher eine Marktrisikoprämie von 5% als angemessen an. Im Übrigen war nach Überzeugung der Kammer von einem aus einer Peer Group abzuleitenden Betafaktor von 0,7 statt 1,1 auszugehen. Mehrere von der Auftragsgutachterin in die Peer Group aufgenommenen Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, Banco Santander und BNP Paribas) könnten nicht als vergleichbar bezeichnet werden. Für eine überdurchschnittliches Risiko entsprechend einem Betafaktor von 1,1 sieht die Kammer keine Anhaltspunkte.

Gegen die Entscheidung des LG München I können die Antragsteller und die Antragsgegnerin innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen (über die dann das OLG München entscheidet). Eine Auszahlung des Nachbesserungsbetrags erfolgt erst nach rechtskräftigem Abschluss des Spruchverfahrens.

LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Freitag, 25. Juni 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: OLG München will Sachverständigen am 27. Oktober 2021 anhören

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.

Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Beschwerde eingelegt, der das LG München I mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt hatte, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_58.html.

Das OLG München hatte zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors ein gerichtliches Sachverständigengutachten von Herrn WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben, das dieser kürzlich vorgelegt hat. Das OLG will nunmehr den Sachverständigen am 27. Oktober 2021 anhören (wobei es angesichts der COVID-19-Pandemie um eine möglichst geringe Teilnehmerzahl bittet). Herr Dr. Franken soll u.a. zur (fehlenden) Aussagefähigkeit des unternehmenseigenen Betas, zum Ausschluss US-amerikanischer Brokerage-Unternehmen aus der Peer Group, zur Vergleichbarkeit mehrerer Peer-Group-Unternehmen und zu Berechnungsfragen des Berafaktors (Beobachtungszeiträume, Intervalle, Ausreißerbereinigungen, Rundungen, Raw Beta vs. Adjusted Betas) befragt werden.

OLG München, Az. 31 Wx 366/17
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)

Freitag, 20. Oktober 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Nichtabhilfebeschluss des LG München I

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87%), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.

Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, mit Schriftsatz vom 24. August 2017 Beschwerde eingelegt und diese entsprechend der gerichtlichen Aufforderung mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2017 begründet. Das LG München I hat der Beschwerde mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt.

Das Gericht verweist in dem Nichtabhilfebeschluss auf die fehlende Vergleichbarkeit der von der Auftragsgutachterin herangezogenen Peer Group (auch im Investment-Banking aktive Großbanken mit höheren Risiken). Es sei daher von einem unterdurchschnittlichen Risiko auszugehen. Bezüglich des vom Gericht angesetzten Risikozuschlags nimmt die Kammer auf die in dem angegriffenen Beschluss dargestellten deutlichen Schwächen impliziter Marktrisikoprämien Bezug.

LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)

Freitag, 10. Dezember 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Abschließende Entscheidung im nächsten Jahr

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.

Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Beschwerde eingelegt, der das LG München I mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt hatte, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_58.html.

Das OLG München hatte zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors ein gerichtliches Sachverständigengutachten von Herrn WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben, und den Sachverständigen am 27. Oktober 2021 angehört. 

Nach Aussage des Sachverständigen war der unternehmenseigene Beta bei einem Bid-Ask-Spread von 1,0 isoliert betrachtet aussagekräftig. Allerdings sei das Handelsvolumen zu gering gewesen. Anhand allgemeiner Überlegungen sei von einem Grenzwert von EUR 115.000,- Handelsvolumen auf einem Handelsplatz auszugehen. Weitere Kriterien wie Market Cap und Freefloat seien nicht so trennscharf. Die früher verwendete Kennzahl Anzahl der Transaktionen am Tag sei von dem Datendienstleister Capital IQ nicht veröffentlicht worden.

Die gewählte Peer Group von vier Unternehmen sei hinreichend belastbar. Die pauschal aus der Peer Group ausgeschlossenen US-amerikanischen Banken wichen statistisch signifikant von den europäischen Unternehmen ab. Auch geben es Unterschiede bei der Regulierung und Wettbewerbsintensität.

Fragen zu der Marktrisikoprämie wurden vom Senat nicht zugelassen, da dies nicht Gegenstand des gutachterlichen Auftrags gewesen sei.

Die Beteiligten können zum Ergebnis der Beweisaufnahme bis zum 15. Dezember 2021 Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung dürfte im nächsten Jahr ergeben.

OLG München, Az. 31 Wx 366/17
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)

Mittwoch, 20. März 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: OLG München will Gutachten zum Betafaktor einholen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.

Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Beschwerde eingelegt, der das LG München I mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt hatte, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_58.html.

Das OLG München hat nunmehr angekündigt, zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen zu wollen. Hierfür soll Herr WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden.

Eine Auszahlung des Nachbesserungsbetrags (zuzüglichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) erfolgt erst nach rechtskräftigem Abschluss des Spruchverfahrens.

OLG München, Az. 31 Wx 366/17
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)

Mittwoch, 21. Dezember 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Entscheidungsverkündung am 30. Juni 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht München I hat am 9. Dezember 2016 die Verhandlung zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der früheren DAB Bank AG fortgeführt und die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herrn Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Frau Dr. Anke Nestler, c/o VALNES Corporate Finance GmbH, weiter angehört. Themen waren u.a. die Ermittlung des Zinsüberschusses, Marketingaufwendungen für Neukundengewinnungen, der Eigenhandel der DAB Bank AG bei "günstigen Marktgegebenheiten", die Entwicklung der Personalaufwendungen, Abschreibungen, der Wachstumsabschlag, der angesetzte Beta-Faktor, die Marktrisikoprämie und die Zusammenarbeit zwischen Consorsbank und DAB Bank.

Eine Entscheidung in dieser Sache soll am Freitag, den 30. Juni 2017, 9:00 Uhr, verkündet werden.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Freitag, 1. August 2014

HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) und BNP Paribas verständigen sich über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der DAB Bank

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

München, 31. Juli 2014. Der Vorstand der DAB Bank AG (WKN: 507230), München, wurde von der HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG), München, informiert, dass sich der Vorstand der HypoVereinsbank mit BNP Paribas über den Verkauf des 81,4% Anteils der HypoVereinsbank an der DAB Bank AG verständigt habe. Es sei ein Preis von EUR 4,78 pro Aktie vereinbart. Damit wird der Anteil der HypoVereinsbank mit rund EUR 354 Mio. bewertet.

Der Aufsichtsrat der HypoVereinsbank müsse der Transaktion noch zustimmen. Der Abschluss der Transaktion ("Closing") stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Behörden, insbesondere der BaFin und der Kartellbehörden.

Der Vorstand der DAB Bank AG steht auf Basis der ihm mitgeteilten Informationen einer Übernahme grundsätzlich positiv gegenüber. Sollte die beabsichtigte Transaktion zustande kommen und infolge dessen ein öffentliches Angebot erfolgen, werden sich die zuständigen Gesellschaftsorgane im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen hiermit auseinandersetzen und eine Stellungnahme abgeben.

Sonntag, 26. Oktober 2014

Verlängerung des Übernahmeangebots für DAB Bank-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die BNP Paribas Beteiligungsholding AG den Aktionären der DAB Bank AG in einer weiteren Annahmefrist bis zum 30.10.2014 an, ihre Aktien für EUR 4,78 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der DAB Bank AG betrug am 20.10.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 4,78 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in DAB Bank AG nachträglich zum Verkauf eingereichte Inhaber-Aktien (ISIN DE000A12UM89 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 29.10.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://invest.bnpparibas.com/en oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

Freitag, 30. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: LG München I legt Barabfindung auf EUR 6,59 fest (+ 37,87 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hat das Landgericht München I mit dem heute verkündeten Beschluss die Barabfindung auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hatte einen Barabfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 4,78 angeboten. Die gerichtliche Anhebung entspricht somit einer Erhöhung um 37,87 %.

Der ausgeurteilte Betrag entspricht bei der im Auftrag des Gerichts vorgelegten Sensitivitätsberechnung durch den sachverständigen Prüfer Wedding & Cie. ("Dritte Ergänzende Stellungnahme" vom 13. Februar 2017, dort S. 7) einem Ansatz eines Betafaktors von 0,7 und einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 %. Nach Vorliegen der Entscheidungsgründe werden wir ergänzend berichten.

Gegen diese Entscheidung können die Antragsteller und die Antragsgegnerin innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Donnerstag, 18. September 2014

Übernahmeangebot für DAB Bank-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, Frankfurt a.M. den Aktionären der DAB Bank AG bis zum 13.10.2014 an, ihre Aktien für EUR 4,78 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der DAB Bank AG betrug am 12.09.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 4,76 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Aktien (ISIN DE000A12UM71 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.10.2014, 16:00 Uhr (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter http://invest.bnpparibas.com/en unter der Rubrik 'Events' mit Datum 5. August 2014 und mit der Bezeichnung Takeover Offer to shareholders of DAB Bank AG oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

Dienstag, 18. August 2015

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der DAB Bank AG

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 13182/15 verbunden.

Die Verschmelzung mit der bislang als BNP Paribas Beteiligungsholding AG firmierenden Antragsgegnerin (die zugleich in DAB Bank AG umfirmiert wurde) und damit der Squeeze-out sind mit der Eintragung im Handelsregister am 27. Juli 2015 wirksam geworden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html. Die 3-Monats-Frist zur Stellung von Spruchanträgen endet damit am 27. Oktober 2015.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG 

Samstag, 25. Februar 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Gericht kündigt Vergleichsvorschlag an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG haben die Vertragsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine "Dritte Ergänzende Stellungnahme" mit Alternativrechnungen zum Unternehmenswert vorgelegt. Das Landgericht hatte hierzu mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 die maßgeblichen Parameter vorgegeben (Marktrisikoprämie gestaffelt 4,75%, 5% und 5,25% nach Steuern, Beta-Faktor gestaffelt 0,6, 0,7 und 1,1 etc.). Je nach angesetzten Parametern ergeben sich bei diesen Alternativrechnungen Aktienwerte zwischen EUR 3,85 und EUR 8,29.

Das Gericht hat daraufhin mit Verfügung vom 20. Februar 2017 einen Vergleichsvorschlag auf der Basis der ergänzenden Stellungnahme avisiert. Angesichts des "Wesens eines Vergleichs (wechselseitiges Nachgeben)" werden dies jedoch nicht auf einen Maximalwert hinauslaufen.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Samstag, 8. April 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Derzeit keine Vergleichsmöglichkeit

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatten die Vertragsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie berichtet eine "Dritte Ergänzende Stellungnahme" mit Alternativrechnungen zum Unternehmenswert vorgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2017/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_25.html. Das Landgericht München I hatte daraufhin mit Verfügung vom 20. Februar 2017 einen Vergleichsvorschlag auf der Basis dieser ergänzenden Stellungnahme avisiert. Nachdem die Antragsgegnerin jedoch eine vergleichsweise Regelung ausgeschlossen hatte, verzichtete das Gericht mit Verfügung vom 31. März 2017 auf die Vorlage eines Vergleichsvorschlags.

LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf 

Mittwoch, 9. März 2022

Nachbesserung zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG ausgezahlt

In dem Spruchverfahren wurde die an die ehemaligen Aktionäre der DAB Bank AG zu leistende Barabfindung auf EUR 5,26 je Aktie festgesetzt (+ 10,04 %), siehe:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_26.html

Der Nachbesserungsbetrag von EUR 0,48 je Aktie wurde nunmehr ausgezahlt. Zinsen werden separat vergütet.

Dienstag, 28. Juli 2015

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • DAB Bank AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Verschmelzung am 27. Juli 2015 eingetragen, Bekanntmachung am 28. Juli 2015, Frist 28. Oktober 2015
  • Deutsche Postbank AG (Squeeze-out)
  • Dresdner Factoring AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Verschmelzung eingetragen
  • Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Forst Ebnath AG (Squeeze-out)
  • Kässbohrer Geländefahrzeug AG (Squeeze-out)
  • OnVista AG (Squeeze-out)
  • PIXELPARK AG (Squeeze-out)
  • Sky Deutschland AG (Squeeze-out): Eintragung bevorstehend
  • Swarco Traffic Holding AG (Squeeze-out) 
 (Angaben ohne Gewähr)

Sonntag, 21. Juni 2015

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • ADC African Development Corporation AG (Squeeze-out): Frist 25. Juni 2015
  • DAB Bank AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Eintragung bevorstehend
  • Deutsche Postbank AG (Squeeze-out)
  • Dresdner Factoring AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Forst Ebnath AG (Squeeze-out)
  • MeVis Medical Solutions AG (Beherrschungsvertrag)
  • OnVista AG (Squeeze-out)
  • Sky Deutschland AG (Squeeze-out)
  • Swarco Traffic Holding AG (Squeeze-out) 
  • WMF AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Frist 23. Juni 2015

 (Angaben ohne Gewähr)

Freitag, 24. Februar 2017

IKB-Squeeze-out: SdK beantragt Spruchverfahren

Squeeze-out Preis aus Sicht der SdK deutlich zu gering – Aktionäre können auf Nachbesserung hoffen

Die außerordentliche Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG vom 2. Dezember 2016 hatte auf Antrag des Großaktionärs LSF6 Europe Financial Holdings L.P. beschlossen, die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 0,49 Euro je Aktie aus dem Unternehmen hinauszudrängen.

Abfindungspreis nicht angemessen

Aus Sicht der SdK ist dieser Abfindungspreis nicht angemessen. So wurde in der dem Preis zugrunde liegenden Unternehmensbewertung u.a. mit einer Marktrisikoprämie gerechnet, die aus Sicht der SdK zu hoch erscheint. Außerdem wurde für die Bestimmung des Betafaktors auf eine internationale Peer Group abgestellt, die vor allem aus Banken aus Italien, Spanien und Portugal bestand. Als deutsche Banken wurden nur die Aareal- und die Commerzbank identifiziert, so dass schließlich ein Betafaktor von 1,5 errechnet wurde. Im Vergleich dazu wurde bei den Bewertungen der DAB Bank und der Postbank zuletzt mit Betafaktoren von 1,1 bzw. 1,2 belegt. Je niedriger der Betafakor bzw. die Marktrisikoprämie, desto höher fällt der durch die Unternehmensbewertung errechnete faire Wert des Unternehmens aus.

SdK leitet Spruchverfahren ein

Die SdK ist überzeugt, im Wege eines gerichtlichen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf eine Nachbesserung der vom Großaktionär festgelegten Barabfindung erreichen zu können. Daher wird die SdK in Kürze einen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens stellen. Die vom Squeeze-out betroffenen Mitglieder der SdK können sich diesem Verfahren kostenlos anschließen. Hierzu nehmen Sie bitte unter info@sdk.org oder 089 / 20202846-0 Kontakt mit uns auf. Informationen zu laufenden Spruchverfahren finden Mitglieder der SdK unter www.sdk.org/spruchverfahren.

München, den 24. Februar 2017

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Dienstag, 12. Januar 2010

Squeeze-Out-II Basket Zertifikat

In dem von Sal. Oppenheim aufgelegten Zertfikat sind zum Jahresende 2009 folgende zehn Aktien enthalten:

Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz

Freitag, 14. Dezember 2012

Squeeze-out-Kandidaten von FOCUS-MONEY

Die Börsenzeitung FOCUS-MONEY berichtet in dem Beitrag "Abfindungsspiele - Satter Nachschlag" über mögliche Squeeze-out-Kandidaten.

Link zum Beitrag:
http://www.focus.de/finanzen/boerse/abfindungsspiele-satter-nachschlag_aid_874904.html

FOCUS-MONEY nennt folgende Firmen:

Agrob DE0005019004 Immobilien  
DAB Bank DE0005072300 Finanzen  
Deutsche Postbank DE0008001009 Finanzen
Dyckerhoff DE0005591036 Zement
Elexis DE0005085005 Technologie  
Generali Deutschland DE0008400029 Versicherung  
Itelligence DE0007300402 Software    
Logwin LU0106198319 Logistik  
Mediclin DE0006595101 Kliniken    
Pixelpark DE000A1KRMK3 Internet-Dienste  
Puma DE0006969603 Sportartikel  
Reply Deutschand DE0005501456 Software