GANÉ Aktiengesellschaft
Kaufangebot an ehemalige Aktionäre der Linde Aktiengesellschaft,
frühere ISIN DE0006483001 / WKN 648300
Präambel
Dieses Kaufangebot richtet sich an alle ehemaligen Aktionäre der Linde Aktiengesellschaft, die
im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) durch Zahlung von
189,46 Euro pro Aktie abgefunden wurden.
Hintergrund
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Linde Aktiengesellschaft am 12. Dezember 2018 und die
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am 8. April 2019 wurden die auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Linde Aktiengesellschaft
(Minderheitsaktionäre) auf die Linde Intermediate Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin)
gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 189,46 Euro nach § 62 Abs. 5 UmwG in
Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übertragen.
Der vom Landgericht München I auf Antrag der Linde Intermediate Holding AG als Hauptaktionärin
bestellte Sachverständige Prüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, bestätigte die Angemessenheit der
Barabfindung.
Zum Zwecke der Überprüfung der Angemessenheit der im Rahmen eines solchen Squeeze-outs
gewährten Barabfindung wird vor dem zuständigen Landgericht häufig ein gerichtliches
Spruchverfahren angestrengt. Sollte im Rahmen eines solchen Verfahrens eine höhere Abfindung
festgelegt oder anderweitig vereinbart werden, haben alle betroffenen ehemaligen Aktionäre Anspruch
auf eine Nachbesserung. Eine solche Nachbesserung ergäbe sich aus der ggf. zu verzinsenden
Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Abfindung und der
festgelegten und bereits gezahlten Barabfindung in Höhe von 189,46 Euro je Aktie. Der
möglicherweise entstehende Anspruch auf diese Nachzahlung pro Aktie wird im Folgenden als
„Nachbesserungsrecht“ bezeichnet. Ob, und wann es zu einer Nachzahlung kommt, ist ungewiss.
In der Regel dauern derartige Gerichtsverfahren mehrere Jahre. Es handelt sich somit um bisher nicht
konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang
zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindung gerichtlich rechtskräftig festgesetzt oder
anderweitig vereinbart wird.
Angebot
Die GANÉ Aktiengesellschaft bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der Linde
Aktiengesellschaft, die im Rahmen des vorgenannten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
zu 189,46 Euro pro Aktie abgefunden wurden, an, ihre noch nicht konkretisierten
Nachbesserungsrechte zu erwerben. Dabei wird die GANÉ Aktiengesellschaft jedem
ehemaligen Aktionär 8,50 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten
wird. Dies entspricht beispielsweise bei 100 ehemaligen Aktien der Linde Aktiengesellschaft
(entspricht 100 Nachbesserungsrechten) einer Kaufpreiszahlung von 850,00 Euro.
Ehemalige Aktionäre können dieses Angebot durch Abgabe einer verbindlichen und unwiderruflichen
Abtretungserklärung annehmen, durch die ihr möglicherweise entstehender Nachbesserungsanspruch
auf die GANÉ Aktiengesellschaft übergeht.
Die Angebotsfrist läuft vom 12. April 2019 bis zum 15. Juni 2019. Die Annahme des Angebots
ist gegenüber der GANÉ Aktiengesellschaft kosten- / gebührenfrei. Etwaige bei der Depotbank
des ehemaligen Aktionärs anfallende Kosten und Gebühren sind von dem ehemaligen Aktionär zu
tragen.
Aus Aufwand-Nutzen-Aspekten können nur Abtretungen akzeptiert werden, die mindestens 20
Nachbesserungsrechte umfassen.
Das Angebot ist beschränkt auf insgesamt 1.000.000 Nachbesserungsrechte. Sollten mehr
Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, so erfolgt die Annahme in der
Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Die GANÉ Aktiengesellschaft behält sich vor, darüber hinaus
weitere Nachbesserungsrechte zu erwerben oder eingehende Abtretungen nebst Abtretungsanzeige
abzulehnen, das Angebot vorzeitig zu beenden oder das Angebot zu verlängern.
Inhaber potentieller Nachbesserungsrechte, die diese zu obigen Bedingungen verkaufen möchten,
können das erforderliche Formular wie folgt anfordern:
Download von der Internetseite
www.gane.de
E-Mail an
kontakt@gane.de oder
FA-Nachbesserungsrechte@hauck-aufhaeuser.com
Hinweis
Dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG und
richtet sich nicht an ehemalige Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort
geltenden Gesetze verstoßen würde.
Quelle: GANÉ Aktiengesellschaft
Anmerkung der Redaktion: Die Aktionärsvereinigungen SdK und DSW empfehlen eine gerichtliche Überprüfung des Barabfindungsbetrags.
Ausgeschlossene Linde-Minderheitsaktionäre können sich noch dem Spruchverfahren zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung anschließen, E-mail: kanzlei@anlageanwalt.de.
Die Antragsfrist läuft bis Anfang Juli 2019 (drei Monate ab Bekanntmachung).