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Freitag, 15. Januar 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Jetter AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Automationsunternehmen Jetter AG, Ludwigsburg, hatte das Landgericht Stuttgart - wie berichtet: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_21.html - mit Beschluss vom 15. November 2018 die Anträge zurückgewiesen. Die gegen diese erstinstanzliche Entscheidung von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Oberlandesgericht Stuttgart nunmehr mit Beschluss vom 11. Januar 2021 zurückgewiesen.

Das OLG akzeptiert die Planungsannahmen der Gesellschaft. Auch die Annahme einer Marktrisikoprämie von 5,5 % nach Steuern sei für den Bewertungstuchtag 10. Juli 2015 nicht zu beanstanden. Auch Betafaktor (unverschuldet 1,12) und Wachstumsabschlag (1,25 %) seien nicht zu korrigieren.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, Az. 20 W 10/19
LG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 2018, Az. 31 O 130/15 KfH SpruchG
Scherzer & Co. Aktiengesellschaft u.a. ./. Bucher Beteiligungsverwaltung GmbH (früher: Bucher Beteiligungsverwaltung AG)
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bucher Beteiligungsverwaltung AG:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, 70469 Stuttgart

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