Das Kurzvideo mit Impressionen aus dem Symposium finden Sie hier:
Kurzvideo - Symposium Kapitalmarktrecht
Quelle: aktionaersforum service GmbHH
Kurzvideo - Symposium Kapitalmarktrecht
Quelle: aktionaersforum service GmbHH
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteigungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
1. |
Die gezahlte Barabfindung von € 3,01 je Stückaktie wird auf €
4,00 erhöht. Der Erhöhungsbetrag
von € 0,99 ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in
das Handelsregister an, also ab dem 30. Juli 2015, mit jährlich 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
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2. |
Die sich aus Ziffer I.1. ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind
unverzüglich und
unaufgefordert durch die Antragsgegnerin zu erfüllen. Bereits geleistete Zahlungen
sind anzurechnen.
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3. |
Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden
Nachzahlungsverpflichtungen
ist für die ehemaligen Aktionäre der OnVista AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
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1. |
Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der Antragsteller
und der
ehemaligen Aktionäre sowie des gemeinsamen Vertreters der ehemaligen Aktionäre, gleich
welcher Art und welchen Rechtsgrunds im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren sowie
etwaige Ansprüche nach § 327 b Absatz 2, 2. Halbsatz AktG, erledigt und abgegolten.
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2. |
Dieser Vergleich enthält sämtliche Abreden der Beteiligten, die
zur Beilegung des
Spruchverfahrens getroffen wurden; weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Soweit
solche noch zu treffen wären, bedürfen sie der Schriftform. Die Antragsgegnerin versichert,
dass im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Antragstellern und/oder ehemaligen Aktionären
der OnVista AG keine Sondervorteile gewährt, zugesagt, oder in Aussicht gestellt worden
sind und keine zusätzlichen Leistungen an ehemalige Aktionäre der OnVista AG geflossen
sind und fließen werden.
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3. |
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs ungültig sein oder werden
oder eine notwendige
Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vergleichs nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur
Ausfüllung einer Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit
wie möglich dem entspricht, was die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck
dieses Vergleichs gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die
Regelungslücke erkannt hätten.
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4. |
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vergleich
ist Köln.
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