Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Kleinostheim, 29. November 2018 - Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538) hat heute festgestellt, dass nach seinem pflichtgemäßen Ermessen ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ursächlich hierfür sind die planmäßigen operativen Verluste, die die
Gesellschaft bereits in früheren Mitteilungen angekündigt hat. Die derzeit vorhandenen liquiden Mittel werden daher aus heutiger Sicht auf Basis des aktuellen Geschäftsverlaufs unverändert voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahrs 2019 zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs ausreichen.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden. Dabei geht die Gesellschaft davon aus, dass die Hauptversammlung voraussichtlich spätestens im Februar 2019 stattfinden wird. In dieser soll aus heutiger Sicht auch über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie eine Neuwahl zum Aufsichtsrat beschlossen werden.
Hintergrund für die geplanten Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung ist zum einen die Absicht der Gesellschaft, den Aktionären anstelle von neuen Aktien im Rahmen der bislang geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu 5 Millionen Euro zum Bezug anzubieten. Dabei ist die Gesellschaft aufgrund von Gesprächen mit
potentiellen Investoren zuversichtlich, die angebotenen Wandelschuldverschreibungen zumindest nahezu vollständig platzieren und die Liquidität der Gesellschaft dadurch substantiell stärken zu können. Zum anderen soll die im Laufe des Jahres 2018 veränderte Aktionärsstruktur künftig auch bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck hat sich Herr Prof. Dr. Honold bereit erklärt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2018 niederzulegen, um Frau Isabella de Krassny zu ermöglichen, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt zu werden.
Zur Erzielung von Skaleneffekten und daraus resultierenden positiven Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag prüft die Gesellschaft derzeit zudem die Möglichkeit von Akquisitionen oder Unternehmenszusammenschlüssen. Soweit die liquiden Mittel der Gesellschaft zur Finanzierung dieser Maßnahmen auch nach der angestrebten Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht ausreichen sollten, könnten diese gegebenenfalls auch durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage finanziert werden. Soweit das noch bestehende Genehmigte Kapital 2018 hierfür nicht ausreichen sollte, würde eine Entscheidung hierüber einer weiteren Hauptversammlung der Gesellschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich allerdings frühestens der für Juni 2019 geplanten ordentlichen Hauptversammlung.
Kleinostheim, 29. November 2018 - Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538) hat heute festgestellt, dass nach seinem pflichtgemäßen Ermessen ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ursächlich hierfür sind die planmäßigen operativen Verluste, die die
Gesellschaft bereits in früheren Mitteilungen angekündigt hat. Die derzeit vorhandenen liquiden Mittel werden daher aus heutiger Sicht auf Basis des aktuellen Geschäftsverlaufs unverändert voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahrs 2019 zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs ausreichen.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden. Dabei geht die Gesellschaft davon aus, dass die Hauptversammlung voraussichtlich spätestens im Februar 2019 stattfinden wird. In dieser soll aus heutiger Sicht auch über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie eine Neuwahl zum Aufsichtsrat beschlossen werden.
Hintergrund für die geplanten Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung ist zum einen die Absicht der Gesellschaft, den Aktionären anstelle von neuen Aktien im Rahmen der bislang geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu 5 Millionen Euro zum Bezug anzubieten. Dabei ist die Gesellschaft aufgrund von Gesprächen mit
potentiellen Investoren zuversichtlich, die angebotenen Wandelschuldverschreibungen zumindest nahezu vollständig platzieren und die Liquidität der Gesellschaft dadurch substantiell stärken zu können. Zum anderen soll die im Laufe des Jahres 2018 veränderte Aktionärsstruktur künftig auch bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck hat sich Herr Prof. Dr. Honold bereit erklärt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2018 niederzulegen, um Frau Isabella de Krassny zu ermöglichen, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt zu werden.
Zur Erzielung von Skaleneffekten und daraus resultierenden positiven Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag prüft die Gesellschaft derzeit zudem die Möglichkeit von Akquisitionen oder Unternehmenszusammenschlüssen. Soweit die liquiden Mittel der Gesellschaft zur Finanzierung dieser Maßnahmen auch nach der angestrebten Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht ausreichen sollten, könnten diese gegebenenfalls auch durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage finanziert werden. Soweit das noch bestehende Genehmigte Kapital 2018 hierfür nicht ausreichen sollte, würde eine Entscheidung hierüber einer weiteren Hauptversammlung der Gesellschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich allerdings frühestens der für Juni 2019 geplanten ordentlichen Hauptversammlung.