Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG
Die Augusta Technologie Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 169036 ("Augusta"), als übertragende Gesellschaft soll auf die TKH Technologie Deutschland AG mit Sitz in Nettetal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 13868 ("TKH"), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.
Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach § 2 Nr. 1 UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Augusta erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. den §§ 327a ff. AktG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2015 ("Verschmelzungsstichtag"). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der Augusta zum 31. Dezember 2014 als Schlussbilanz zugrunde. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Augusta und der TKH wurde am 1. Dezember 2014 beurkundet ("Verschmelzungsvertrag"). Der Verschmelzungsvertrag wurde zu den Handelsregistern der Augusta und der TKH eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.
Die TKH hält unmittelbar mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der Augusta (unter Absetzung der von Augusta gehaltenen eigenen Aktien). Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG eine Zustimmung der Hauptversammlung der TKH zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der TKH allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin der TKH, die TKH Deutschland GmbH & Co. KG, Nettetal, hat der TKH bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, von ihrem Recht aus § 62 Abs. 2 UmwG keinen Gebrauch zu machen.
Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Augusta zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Augusta eingetragen ist.
Zur Information der Aktionäre der Augusta liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten im Geschäftsraum der Augusta Technologie AG, Willy-Brandt-Platz 3, D-81829 München, zur Einsicht aus:
- der Verschmelzungsvertrag zwischen TKH als übernehmender Gesellschaft und Augusta als übertragender Gesellschaft vom 1. Dezember 2014;
- die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Augusta jeweils für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013, die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Augusta für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013;
- die Jahresabschlüsse der TKH jeweils für die Geschäftsjahre 2012 (Rumpfgeschäftsjahr) und 2013 (frühere Jahresabschlüsse sind aufgrund der Gründung im Jahr 2012 nicht verfügbar);
- die Zwischenbilanz der Augusta und der TKH, jeweils zum 30. September 2014;
- der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Augusta und der TKH vom 1. Dezember 2014;
- der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I vorsorglich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der TKH als übernehmender Gesellschaft und der Augusta als übertragender Gesellschaft vom 1. Dezember 2014;
- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
- der von der TKH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Augusta nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht vom 17. November 2014 über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Augusta auf die TKH und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung;
- die Gewährleistungserklärung der Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 17. November 2014;
- der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Augusta auf die TKH.
Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Augusta unter http://www.augusta-ag.com/de/investor-relations/Squeeze-Out.php zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:
Augusta Technologie Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
Willy-Brandt-Platz 3
D-81829 München
oder per Telefax an: +49 (0)89 4357155-77
München, im Dezember 2014
Augusta Technologie Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 2. Dezember 2014
Freitag, 28. November 2014
Sky Deutschland AG: Änderung Beteiligungsverhältnis Sky plc
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Unterföhring, 28. November 2014 - Die Sky Deutschland AG hat der heutigen Medienmitteilung der Sky plc, London, Großbritannien, entnommen, dass der Stimmrechtsanteil der Sky German Holdings GmbH an der Sky Deutschland AG am 27. November 2014 nunmehr 90,04% (838.381.550 Stimmrechte) betrug.
Aufgrund dessen reduziert sich der Streubesitz der Sky Deutschland AG auf unter 10%. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Sky Deutschland AG demnächst ihre Zugehörigkeit zum MDAX verliert.
Unterföhring, 28. November 2014 - Die Sky Deutschland AG hat der heutigen Medienmitteilung der Sky plc, London, Großbritannien, entnommen, dass der Stimmrechtsanteil der Sky German Holdings GmbH an der Sky Deutschland AG am 27. November 2014 nunmehr 90,04% (838.381.550 Stimmrechte) betrug.
Aufgrund dessen reduziert sich der Streubesitz der Sky Deutschland AG auf unter 10%. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Sky Deutschland AG demnächst ihre Zugehörigkeit zum MDAX verliert.
Angebot für Schlossgartenbau-Aktien (Delisting-Fall)
Mitteilung meiner Depotbank:
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a.M. den Aktionären der Schlossgartenbau-AG bis zum 12.12.2014 an, ihre Aktien für EUR 465,00 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der Schlossgartenbau-AG Aktien betrug am 12.11.2014 an der Börse in Stuttgart EUR 695,00 (Angaben ohne Gewähr).
Das Angebot ist begrenzt auf 500 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge der Annahmeerklärungen. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.
Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über den Bieter (Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Tel. 069/710455486, Fax: 069/5095281020). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 12.12.2014, 18:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.taunus-capital.de oder im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.11.2014 www.bundesanzeiger.de).
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a.M. den Aktionären der Schlossgartenbau-AG bis zum 12.12.2014 an, ihre Aktien für EUR 465,00 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der Schlossgartenbau-AG Aktien betrug am 12.11.2014 an der Börse in Stuttgart EUR 695,00 (Angaben ohne Gewähr).
Das Angebot ist begrenzt auf 500 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge der Annahmeerklärungen. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.
Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über den Bieter (Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Tel. 069/710455486, Fax: 069/5095281020). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 12.12.2014, 18:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind. Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.taunus-capital.de oder im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.11.2014 www.bundesanzeiger.de).
Donnerstag, 27. November 2014
OnVista AG: Umstrukturierung durch Verlagerung des Kölner Standorts und Delisting der Aktien
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
- OnVista plant Umstrukturierung durch Verlagerung des Kölner Standorts und Zusammenführung des Geschäftsbetriebs in Frankfurt am Main sowie durch Delisting der Aktien der OnVista AG
- Verlagerungskosten belasten Ergebnis 2014
27. November 2014 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossen, im kommenden Jahr den derzeit in Köln angesiedelten Geschäftsbetrieb der OnVista AG und der OnVista Media GmbH von Köln nach Frankfurt am Main zu verlagern und so die geschäftlichen Aktivitäten der OnVista-Gruppe am derzeitigen Standort der OnVista Bank
GmbH in Frankfurt am Main zusammenzuführen. Dazu sollen der Geschäftsbetrieb der OnVista Media GmbH ebenso wie der Geschäftsbetrieb der OnVista AG bereits ab dem 1. April 2015 von Frankfurt am Main aus tätig werden. Der Standort Köln wird in dem Umfang weitergeführt, der erforderlich ist, um bis zur Änderung des jeweiligen satzungsgemäßen Sitzes eine zuverlässige Erreichbarkeit der Gesellschaften sowie eine geordnete Umsetzung der Verlagerung zu gewährleisten.
Die Konzentration auf den derzeitigen Standort der OnVista Bank GmbH wird nach Einschätzung des Vorstands zu deutlich effizienteren Abläufen innerhalb der OnVista-Gruppe sowie auch zu Synergien, etwa durch die gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur in Frankfurt am Main,
führen. Der Vorstand erwartet aus der Standortverlagerung insgesamt dauerhafte und nachhaltig erzielbare Kostenvorteile in signifikanter Höhe. Durch die einmalig für die Standortverlagerung anfallenden Kosten geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 allerdings von einer Ergebnisbelastung in Höhe von rund EUR 1,5 Mio. aus. Entgegen den bisherigen Erwartungen wird
für das Jahr 2014 nunmehr lediglich ein Ergebnis erwartet, welches im niedrigen einstelligen Millionenbereich unterhalb des Vorjahresergebnisses liegt (Konzernergebnis nach Steuern 2013: EUR -2,46 Mio.). Bereits im Jahr 2015 sowie auch im Folgejahr werden die zusätzlichen Aufwände im Zusammenhang mit der Standortverlegung durch die Vorteile kompensiert werden können, ab dem Jahr 2017 rechnet der Vorstand dann mit spürbaren Ergebnisverbesserungen aufgrund der Vorteile aus der Standortverlagerung.
Zudem hat der Vorstand der OnVista AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der OnVista AG beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aktien der OnVista AG zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragen. Die Aktien der OnVista AG werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen
Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Der Vorstand wird auch alle erforderlichen Maßnahmen zum Widerruf der Einbeziehung der Aktien der OnVista AG in den Handel an diesen Börsen einleiten.
In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass der Widerruf der Zulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse und die Einstellung des Handels an den verschiedenen Regionalbörsen voraussichtlich im zweiten Quartal 2015 wirksam wird.
Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Börsennotierung der Aktien resultierenden, nicht unerheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Börsennotierung - wie sich aus den vergleichsweise geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile mehr für die Gesellschaft und ihre Aktionäre.
Beide Maßnahmen dienen der Schaffung schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger Strukturen in der OnVista Gruppe.
- OnVista plant Umstrukturierung durch Verlagerung des Kölner Standorts und Zusammenführung des Geschäftsbetriebs in Frankfurt am Main sowie durch Delisting der Aktien der OnVista AG
- Verlagerungskosten belasten Ergebnis 2014
27. November 2014 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossen, im kommenden Jahr den derzeit in Köln angesiedelten Geschäftsbetrieb der OnVista AG und der OnVista Media GmbH von Köln nach Frankfurt am Main zu verlagern und so die geschäftlichen Aktivitäten der OnVista-Gruppe am derzeitigen Standort der OnVista Bank
GmbH in Frankfurt am Main zusammenzuführen. Dazu sollen der Geschäftsbetrieb der OnVista Media GmbH ebenso wie der Geschäftsbetrieb der OnVista AG bereits ab dem 1. April 2015 von Frankfurt am Main aus tätig werden. Der Standort Köln wird in dem Umfang weitergeführt, der erforderlich ist, um bis zur Änderung des jeweiligen satzungsgemäßen Sitzes eine zuverlässige Erreichbarkeit der Gesellschaften sowie eine geordnete Umsetzung der Verlagerung zu gewährleisten.
Die Konzentration auf den derzeitigen Standort der OnVista Bank GmbH wird nach Einschätzung des Vorstands zu deutlich effizienteren Abläufen innerhalb der OnVista-Gruppe sowie auch zu Synergien, etwa durch die gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur in Frankfurt am Main,
führen. Der Vorstand erwartet aus der Standortverlagerung insgesamt dauerhafte und nachhaltig erzielbare Kostenvorteile in signifikanter Höhe. Durch die einmalig für die Standortverlagerung anfallenden Kosten geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 allerdings von einer Ergebnisbelastung in Höhe von rund EUR 1,5 Mio. aus. Entgegen den bisherigen Erwartungen wird
für das Jahr 2014 nunmehr lediglich ein Ergebnis erwartet, welches im niedrigen einstelligen Millionenbereich unterhalb des Vorjahresergebnisses liegt (Konzernergebnis nach Steuern 2013: EUR -2,46 Mio.). Bereits im Jahr 2015 sowie auch im Folgejahr werden die zusätzlichen Aufwände im Zusammenhang mit der Standortverlegung durch die Vorteile kompensiert werden können, ab dem Jahr 2017 rechnet der Vorstand dann mit spürbaren Ergebnisverbesserungen aufgrund der Vorteile aus der Standortverlagerung.
Zudem hat der Vorstand der OnVista AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der OnVista AG beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aktien der OnVista AG zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragen. Die Aktien der OnVista AG werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen
Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Der Vorstand wird auch alle erforderlichen Maßnahmen zum Widerruf der Einbeziehung der Aktien der OnVista AG in den Handel an diesen Börsen einleiten.
In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass der Widerruf der Zulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse und die Einstellung des Handels an den verschiedenen Regionalbörsen voraussichtlich im zweiten Quartal 2015 wirksam wird.
Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Börsennotierung der Aktien resultierenden, nicht unerheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Börsennotierung - wie sich aus den vergleichsweise geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile mehr für die Gesellschaft und ihre Aktionäre.
Beide Maßnahmen dienen der Schaffung schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger Strukturen in der OnVista Gruppe.
VOGT electronic-Entscheidung des LG München I: Delisting-Spruchverfahren nach Frosta-Urteil des BGH nicht mehr statthaft (SpruchZ 2014, 3)
LG München I zum Delisting VOGT electronic from SpruchZ
Dagegen VARTA-Entscheidung des LG Stuttgart (SpruchZ 2014, 18) und Cybio-Entscheidung des LG Gera (SpruchZ 2014, 2)
Dagegen VARTA-Entscheidung des LG Stuttgart (SpruchZ 2014, 18) und Cybio-Entscheidung des LG Gera (SpruchZ 2014, 2)
Mittwoch, 26. November 2014
Verlängerung des Angebots für Pulsion-Aktien
Mitteilung meiner Depotbank:
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, wurde folgendes Angebot verlängert:
Die MAQUET Medical Systems AG, Rastatt bietet den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE bis auf Weiteres (vorher bis 03.12.2014) an, ihre Aktien für EUR 17,03 je Aktie im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Es wurde ein Antrag auf Festsetzung der angemessenen Abfindung beim zuständigen Landgericht gestellt. Der Kurs der Pulsion Medical Systems SE betrug am 21.11.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 22,033 (Angaben ohne Gewähr).
Die Abfindung wird vom 03.10.2014 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Die Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE und haben für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Anspruch auf die Zahlung einer Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr in Höhe von brutto EUR 1,02.
Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.
Die Festsetzung der Weisungsfrist auf unserem Weisungsformular erfolgt aus technischen Gründen. Eine Weisung ist möglich bis zwei Monate nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Sobald ein finaler Beschluss im Spruchstellenverfahren erfolgt ist, werden wir Sie hierüber informieren. Ohne Ihre Weisung werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.
Bereits erteilte Weisungen behalten ihre Gültigkeit.
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, wurde folgendes Angebot verlängert:
Die MAQUET Medical Systems AG, Rastatt bietet den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE bis auf Weiteres (vorher bis 03.12.2014) an, ihre Aktien für EUR 17,03 je Aktie im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Es wurde ein Antrag auf Festsetzung der angemessenen Abfindung beim zuständigen Landgericht gestellt. Der Kurs der Pulsion Medical Systems SE betrug am 21.11.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 22,033 (Angaben ohne Gewähr).
Die Abfindung wird vom 03.10.2014 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Die Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE und haben für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Anspruch auf die Zahlung einer Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr in Höhe von brutto EUR 1,02.
Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.
Die Festsetzung der Weisungsfrist auf unserem Weisungsformular erfolgt aus technischen Gründen. Eine Weisung ist möglich bis zwei Monate nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Sobald ein finaler Beschluss im Spruchstellenverfahren erfolgt ist, werden wir Sie hierüber informieren. Ohne Ihre Weisung werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.
Bereits erteilte Weisungen behalten ihre Gültigkeit.
WirtschaftsWoche zu "Boom bei Delistings"
Zu der Aufstellung der Delisting-Fälle:
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/boom-bei-delistings-abschied-der-unternehmen-von-der-boerse/11017240.html
Dienstag, 25. November 2014
Dresdner Factoring AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out
Dresden, den 25. November 2014
Die abcfinance Beteiligungs AG hat dem Vorstand der Dresdner Factoring AG heute mitgeteilt, dass sie insgesamt 2.586.252 Aktien und damit Aktien in Höhe von 90,004 % des Grundkapitals der Dresdner Factoring AG hält.
Die abcfinance Beteiligungs AG hat den Vorstand weiterhin darüber informiert, dass sie als Hauptaktionärin der Dresdner Factoring AG beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der Dresdner Factoring AG aufzunehmen, mit dem die Dresdner Factoring AG (als übertragende Gesellschaft) auf die abcfinance Beteiligungs AG (als übernehmende Gesellschaft) verschmolzen werden soll. Der Verschmelzungsvertrag soll die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring AG erfolgen soll.
Entsprechend hat die abcfinance Beteiligungs AG an den Vorstand der Dresdner Factoring AG zugleich ein Verlangen nach §§ 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, 327a Abs. 1 AktG gerichtet, dass die Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Der Vorstand
Die abcfinance Beteiligungs AG hat dem Vorstand der Dresdner Factoring AG heute mitgeteilt, dass sie insgesamt 2.586.252 Aktien und damit Aktien in Höhe von 90,004 % des Grundkapitals der Dresdner Factoring AG hält.
Die abcfinance Beteiligungs AG hat den Vorstand weiterhin darüber informiert, dass sie als Hauptaktionärin der Dresdner Factoring AG beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der Dresdner Factoring AG aufzunehmen, mit dem die Dresdner Factoring AG (als übertragende Gesellschaft) auf die abcfinance Beteiligungs AG (als übernehmende Gesellschaft) verschmolzen werden soll. Der Verschmelzungsvertrag soll die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring AG erfolgen soll.
Entsprechend hat die abcfinance Beteiligungs AG an den Vorstand der Dresdner Factoring AG zugleich ein Verlangen nach §§ 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, 327a Abs. 1 AktG gerichtet, dass die Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Der Vorstand
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der RÖDER Zeltsysteme und Service AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Das Spruchverfahren zu dem am 3. Juli 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, 63654 Büdingen-Wolferborn, wird vom LG Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 50/14 geführt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 4. November 2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Unmittelbar nach dem Squeeze-out war RÖDER kürzlich von Zurmont Madison an die RAG-Stiftung weiterverkauft worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/11/zurmont-madison-rag-stiftung-ubernimmt.html.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 50/14
Scherzer & Co. AG ./. Zurmont Madison Deutschland GmbH
61 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Zurmont Madison Deutschland GmbH:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München
Das Spruchverfahren zu dem am 3. Juli 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, 63654 Büdingen-Wolferborn, wird vom LG Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 50/14 geführt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 4. November 2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Unmittelbar nach dem Squeeze-out war RÖDER kürzlich von Zurmont Madison an die RAG-Stiftung weiterverkauft worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/11/zurmont-madison-rag-stiftung-ubernimmt.html.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 50/14
Scherzer & Co. AG ./. Zurmont Madison Deutschland GmbH
61 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Zurmont Madison Deutschland GmbH:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München
Montag, 24. November 2014
Aktienrückkaufangebot der biolitec AG
Sehr geehrte Aktionäre der biolitec Aktiengesellschaft,
der Handel der biolitec-Aktien (ISIN AT0000A0VCT2) im Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse ist beendet. Letzter Handelstag war für die biolitec-Aktien der 14. November 2014.
Durch das niedrige Handelsvolumen war eine Finanzierungsfunktion in den letzten Jahren nicht mehr gegeben. Die Notierung und die damit verbundenen Kapitalmarktvorgaben verursachten hohe Kosten und einen ebenso hohen Arbeitsaufwand, der nicht mehr zu rechtfertigen war. Insofern hatte sich die biolitec AG für die Einstellung (Delisting) des Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse entschieden. Die biolitec-Aktie beendete ihre Notierung am Entry Standard am Freitag, dem 14.11.2014 mit einem Schlußkurs von 9,90 Euro im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung möchte die biolitec AG Ihnen das Angebot unterbreiten, die auf Ihren Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) gegen eine Zahlung in Höhe von 14,85 Euro je Aktie zurückzuerwerben. Die Annahmefrist für das Angebot endet am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 24:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die biolitec AG insgesamt nur bis zu 47.923 Stammaktien im Rahmen dieses Angebotes erwerben darf.
Die vollständigen Angebotsunterlagen stehen hier zum Download für Sie bereit:
Dürr und HOMAG bereiten Beherrschungs- und eventuellen Gewinnabführungsvertrag vor
Corporate News der HOMAG Group AG
Schopfloch, 24. November 2014 - Dürr und die HOMAG Group bereiten den Abschluss eines Beherrschungsvertrags vor. Dieser wird gegebenenfalls um einen Gewinnabführungsvertrag ergänzt. Auf gemeinsamen Antrag beider Unternehmen hat das Landgericht Stuttgart nun die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton als Vertragsprüfer bestellt.
Der von beiden Unternehmen angestrebte Vertrag soll die Einbindung der HOMAG Group AG als Teil eines gemeinsamen Vertragskonzerns mit der Dürr AG als herrschendem Unternehmen regeln und die Zusammenarbeit zwischen Dürr und der HOMAG Group vereinfachen. Mitte Oktober hat Dürr 55,9% der Aktien der HOMAG Group AG erworben. Die HOMAG Group ist der weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie und das Handwerk.
Warth & Klein Grant Thornton wird unter anderem die Angemessenheit des vorgesehenen Barabfindungsangebots sowie der vorgesehenen Garantiedividende oder Ausgleichszahlung für außenstehende Aktionäre der HOMAG Group AG beurteilen. Grundlage für diese Beträge wird ein Bewertungsgutachten über den Unternehmenswert der HOMAG Group sein. Dieses Gutachten wird derzeit im Auftrag von Dürr und der HOMAG Group erstellt.
Der Beherrschungsvertrag und eventuell der Gewinnabführungsvertrag sollen im Frühjahr 2015 der Hauptversammlung der HOMAG Group AG zur Abstimmung vorgelegt werden. Dabei kann Dürr auf insgesamt 77,9% der Stimmen zurückgreifen, da das Unternehmen mit 3% seiner Aktien dem Aktienpool der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann beigetreten ist. Diese Aktionärsgruppe besteht aus der HOMAG-Gründerfamilie um Gerhard Schuler und der Klessmann-Stiftung und verfügt selbst über 22,1% der Stimmrechte. Sie hat sich gegenüber Dürr unter anderem zur Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag sowie gegebenenfalls zu einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet. Insgesamt vertritt der Aktienpool 25,1% des Aktienkapitals.
Unternehmenshintergrund
Mit weltweit 15 spezialisierten Produktionsgesellschaften sowie 22 konzerneigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften und ca. 60 exklusiven Vertriebspartnern ist die HOMAG Group AG ein einzigartiger Systemanbieter. Der nach eigener Einschätzung weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holz- und holzwerkstoffbearbeitende Industrie und das Handwerk in den Bereichen Möbel- und Bauelementeproduktion sowie Fertighausbau beschäftigt rund 5.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem bietet die Unternehmensgruppe ihren Kunden zahlreiche Dienstleistungen, inklusive Software und Beratung. Die Aktie der HOMAG Group AG ist seit dem 13. Juli 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Schopfloch, 24. November 2014 - Dürr und die HOMAG Group bereiten den Abschluss eines Beherrschungsvertrags vor. Dieser wird gegebenenfalls um einen Gewinnabführungsvertrag ergänzt. Auf gemeinsamen Antrag beider Unternehmen hat das Landgericht Stuttgart nun die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton als Vertragsprüfer bestellt.
Der von beiden Unternehmen angestrebte Vertrag soll die Einbindung der HOMAG Group AG als Teil eines gemeinsamen Vertragskonzerns mit der Dürr AG als herrschendem Unternehmen regeln und die Zusammenarbeit zwischen Dürr und der HOMAG Group vereinfachen. Mitte Oktober hat Dürr 55,9% der Aktien der HOMAG Group AG erworben. Die HOMAG Group ist der weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie und das Handwerk.
Warth & Klein Grant Thornton wird unter anderem die Angemessenheit des vorgesehenen Barabfindungsangebots sowie der vorgesehenen Garantiedividende oder Ausgleichszahlung für außenstehende Aktionäre der HOMAG Group AG beurteilen. Grundlage für diese Beträge wird ein Bewertungsgutachten über den Unternehmenswert der HOMAG Group sein. Dieses Gutachten wird derzeit im Auftrag von Dürr und der HOMAG Group erstellt.
Der Beherrschungsvertrag und eventuell der Gewinnabführungsvertrag sollen im Frühjahr 2015 der Hauptversammlung der HOMAG Group AG zur Abstimmung vorgelegt werden. Dabei kann Dürr auf insgesamt 77,9% der Stimmen zurückgreifen, da das Unternehmen mit 3% seiner Aktien dem Aktienpool der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann beigetreten ist. Diese Aktionärsgruppe besteht aus der HOMAG-Gründerfamilie um Gerhard Schuler und der Klessmann-Stiftung und verfügt selbst über 22,1% der Stimmrechte. Sie hat sich gegenüber Dürr unter anderem zur Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag sowie gegebenenfalls zu einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet. Insgesamt vertritt der Aktienpool 25,1% des Aktienkapitals.
Unternehmenshintergrund
Mit weltweit 15 spezialisierten Produktionsgesellschaften sowie 22 konzerneigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften und ca. 60 exklusiven Vertriebspartnern ist die HOMAG Group AG ein einzigartiger Systemanbieter. Der nach eigener Einschätzung weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holz- und holzwerkstoffbearbeitende Industrie und das Handwerk in den Bereichen Möbel- und Bauelementeproduktion sowie Fertighausbau beschäftigt rund 5.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem bietet die Unternehmensgruppe ihren Kunden zahlreiche Dienstleistungen, inklusive Software und Beratung. Die Aktie der HOMAG Group AG ist seit dem 13. Juli 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Sonntag, 23. November 2014
DSW veröffentlicht Liste mit angekündigten/umgesetzten Delisting-Fällen
Mitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
Für Anleger ist es so etwas wie das „Unwort des Jahres“: Die Rede ist vom so genannten Delisting, also dem Abschied eines Unternehmens von der Börse, ohne dass den Aktionären dafür zuvor ein bislang verbindliches Kaufangebot für ihre Anteile gemacht wurde und ohne dass Aktionäre im Wege eines HV-Beschlusses zuvor gefragt werden mussten.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer der umstrittensten Entscheidungen der vergangenen Jahre den Weg für das vereinfachte Delisting geebnet hatte, kam es in den letzten Monaten zu einer wahren Welle solcher Fälle. Die DSW kritisiert den Richterspruch und die Reaktion vieler Unternehmen darauf scharf: „Der Beschluss kommt einer Schädigung der deutschen Aktienkultur gleich. Damit sind die Minderheitsaktionäre weitgehend der Willkür des Großaktionärs ausgeliefert“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. „Diesen Weg einzuschlagen, ist unfair und benachteiligt freie Aktionäre“, so der DSW-Mann weiter.
Über verschiedenste Kanäle arbeitet die DSW aktuell daran, den Schaden zu begrenzen. Gleichzeitig begrüßt die Schutzvereinigung Möglichkeiten, die negativen Auswirkungen des Delistings auszubremsen. Etwa dadurch, dass delistete Aktien weiterhin handelbar bleiben. „Wenn der Handel mit solchen Papieren weiter möglich ist, dann verliert das Delisting viel von seinem Schrecken“, so Tüngler. Über die außerbörsliche Plattform VEH (Valora Effekten Handel) geht das zum Beispiel.
Auch für delistete Papiere werden dort weiterhin Kurse gestellt, wie Vorstand Klaus Helffenstein betont. Einziges Problem: Die Kurse werden aktuell nicht in die Systeme der Banken eingestellt.
„Das ist problematisch. Denn oft werden solche Wertpapiere dann einfach ausgebucht, weil ihr Wert in den Depots mit Null angegeben wird“, so Tüngler.
Zu solchen Fällen kommt es beispielsweise dann, wenn der Aktionär eine der gängigen ominösen Kaufangebote für solche Papiere bekommt. Im Zweifel fragt er seinen Berater – und der schaut ins System und findet keine Kurse. „Am Ende wird dann oft verkauft, obwohl über Plattformen wie VEH durchaus Kurse gestellt werden“, so Tüngler. Die DSW sieht die Handelsmöglichkeiten für Aktien nach einem Delisting daher grundsätzlich positiv.
Es gibt auch an anderen Punkten erste Schritte, um die Negativfolgen des BGH-Entscheids auszuhebeln: So hat etwa die Börse Düsseldorf ihre Börsenordnung konkretisiert und wird an ihren strengen Voraussetzungen für das sogenannte Delisting von Aktiengesellschaften festhalten.
Unternehmen können der Börsennotierung in Düsseldorf nur dann den Rücken kehren, wenn sie einen Hauptversammlungsbeschluss haben und den Aktionären ein den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes genügendes Kaufangebot vorlegen. „Damit setzt die Düsseldorfer Börse Maßstäbe für den Anlegerschutz in Deutschland. Bei der Düsseldorfer Börse hat man erkannt, wie wichtig der Schutz der freien Aktionäre für den Finanzplatz Deutschland ist“, begrüßt Tüngler das Konzept.
Nachstehend finden Sie eine Liste mit angekündigten Delistings (Stand 7. November 2014):
Für Anleger ist es so etwas wie das „Unwort des Jahres“: Die Rede ist vom so genannten Delisting, also dem Abschied eines Unternehmens von der Börse, ohne dass den Aktionären dafür zuvor ein bislang verbindliches Kaufangebot für ihre Anteile gemacht wurde und ohne dass Aktionäre im Wege eines HV-Beschlusses zuvor gefragt werden mussten.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer der umstrittensten Entscheidungen der vergangenen Jahre den Weg für das vereinfachte Delisting geebnet hatte, kam es in den letzten Monaten zu einer wahren Welle solcher Fälle. Die DSW kritisiert den Richterspruch und die Reaktion vieler Unternehmen darauf scharf: „Der Beschluss kommt einer Schädigung der deutschen Aktienkultur gleich. Damit sind die Minderheitsaktionäre weitgehend der Willkür des Großaktionärs ausgeliefert“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. „Diesen Weg einzuschlagen, ist unfair und benachteiligt freie Aktionäre“, so der DSW-Mann weiter.
Über verschiedenste Kanäle arbeitet die DSW aktuell daran, den Schaden zu begrenzen. Gleichzeitig begrüßt die Schutzvereinigung Möglichkeiten, die negativen Auswirkungen des Delistings auszubremsen. Etwa dadurch, dass delistete Aktien weiterhin handelbar bleiben. „Wenn der Handel mit solchen Papieren weiter möglich ist, dann verliert das Delisting viel von seinem Schrecken“, so Tüngler. Über die außerbörsliche Plattform VEH (Valora Effekten Handel) geht das zum Beispiel.
Auch für delistete Papiere werden dort weiterhin Kurse gestellt, wie Vorstand Klaus Helffenstein betont. Einziges Problem: Die Kurse werden aktuell nicht in die Systeme der Banken eingestellt.
„Das ist problematisch. Denn oft werden solche Wertpapiere dann einfach ausgebucht, weil ihr Wert in den Depots mit Null angegeben wird“, so Tüngler.
Zu solchen Fällen kommt es beispielsweise dann, wenn der Aktionär eine der gängigen ominösen Kaufangebote für solche Papiere bekommt. Im Zweifel fragt er seinen Berater – und der schaut ins System und findet keine Kurse. „Am Ende wird dann oft verkauft, obwohl über Plattformen wie VEH durchaus Kurse gestellt werden“, so Tüngler. Die DSW sieht die Handelsmöglichkeiten für Aktien nach einem Delisting daher grundsätzlich positiv.
Es gibt auch an anderen Punkten erste Schritte, um die Negativfolgen des BGH-Entscheids auszuhebeln: So hat etwa die Börse Düsseldorf ihre Börsenordnung konkretisiert und wird an ihren strengen Voraussetzungen für das sogenannte Delisting von Aktiengesellschaften festhalten.
Unternehmen können der Börsennotierung in Düsseldorf nur dann den Rücken kehren, wenn sie einen Hauptversammlungsbeschluss haben und den Aktionären ein den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes genügendes Kaufangebot vorlegen. „Damit setzt die Düsseldorfer Börse Maßstäbe für den Anlegerschutz in Deutschland. Bei der Düsseldorfer Börse hat man erkannt, wie wichtig der Schutz der freien Aktionäre für den Finanzplatz Deutschland ist“, begrüßt Tüngler das Konzept.
Nachstehend finden Sie eine Liste mit angekündigten Delistings (Stand 7. November 2014):
Unternehmen
|
WKN
|
Ankündigung Delisting
|
Umsetzung Delisting
|
---|---|---|---|
AGO AG Energie + Anlagen
|
A12UK4
|
17.4.2014
|
30.12.2014
|
Biolitec AG
|
A1JXLS
|
6.5.2014
|
15.11.2014
|
CD Deutsche Eigenheim AG
|
620833
|
7.11.2014 (HV)
| |
Cycos AG
|
770020
|
9.7.2014
|
22.1.2015
|
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
|
A1TNLL
|
11.6.2014
|
28.10.214
|
DTB-Deutsche Biogas AG
|
A1E898
|
1.9.2014
|
20.10.2014
|
Elexis AG
|
508500
|
9.4.2014
|
3.10.2014
|
Elite World S. A.
|
A0JK6E
|
7.10.2014
| |
EPG (Engeneered nanoProducts Germany) AG
|
A12UK9
|
2.4.2014
| |
Franconofurt AG
|
637262
|
3.3.2014
| |
Greater China Precision Components Ltd.
|
A0MZS3
|
8.8.2014
|
30.9.2014
|
Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG
|
600670
|
4.8.2014
|
18.2.2015
|
Informica Real Invest AG
|
526620
|
14.3.2014
|
15.8.2014
|
Jetter AG
|
626400
|
4.2.2014
|
1.5.2014
|
Magix AG
|
722078
|
20.5.2014
|
30.11.2014
|
Marseille-Kliniken AG
|
A1TNRR
|
10.6.2014
|
11.8.2014
|
n.runs AG
|
A0LEFF
|
17.2.2014
|
10.9.2014
|
Online Marketing Solutions AG
|
A0Z231
|
18.7.2014
|
30.9.2014
|
Pironet NDH AG
|
691640
|
12.9.2014
| |
Plaut AG
|
A0LCDP
|
19.5.2014
|
27.2.2015
|
Primion Technology AG
|
511700
|
17.9.2014
| |
Schlossgartenbau AG
|
730600
|
13.5.2014
|
12.11.2014
|
Schuler AG
|
A0V9A2
|
4.4.2014
| |
Strabag AG
|
A0Z23N
|
20.2.2014
| |
Studio Babelsberg
|
A1TNM5
|
30.9.2014
| |
Swarco Traffic Holding AG
|
723630
|
5.5.2014
|
5.11.2014
|
Travel Viva AG
|
A0HNGF
|
19.5.2014
|
26.6.2014
|
VSM AG
|
763700
|
19.5.2014
|
31.12.2014
|
wallstreet:online capital AG
|
A0HL76
|
28.8.2014
|
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: Dammbruch bei Delistings droht
Im Oktober 2013 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Delisting, also der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt, auch ohne Beschluss der Hauptversammlung und ohne Kaufangebot durchgeführt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt war das nicht möglich. Im Jahr 2014 zeigt sich, welche Auswirkungen der Richterspruch hatte. Eine ganze Reihe von Unternehmen nutzten die Chance, der Börse den Rücken zu kehren. „Das war ein harter Schlag für den Anlegerschutz in Deutschland. Ein Delisting stellt einen groben Eingriff in die Rechte der Aktionäre dar. Schließlich fällt dadurch die problemlose Handelbarkeit der Aktien ebenso weg wie die transparente Preisbildung“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Jetzt sei es am Gesetzgeber, die verloren gegangenen Aktionärsrechte wiederherzustellen, fordert der Anlegerschützer.
„Als Übergang sollten die Börsen ihre Satzungen anpassen, um der bereits rollenden Delisting-Welle Einhalt zu gebieten“, so Tüngler. Wie das geht, zeigt die Börse Düsseldorf. Unternehmen, die ihre Notierung dort einstellen wollen, müssen nach wie vor einen Hauptversammlungsbeschluss vorweisen und zudem den Aktionären ein Kaufangebot für ihre Anteilsscheine machen. „Die anderen Börsenplätze sollten diesem Beispiel schnellstmöglich folgen und ihre Börsenordnungen entsprechend anpassen. Geschieht das nicht, droht 2015 eine weitere Welle von Delisting-Fällen“, warnt Tüngler.
Pressemitteilung der DSW vom 19. November 2014
„Als Übergang sollten die Börsen ihre Satzungen anpassen, um der bereits rollenden Delisting-Welle Einhalt zu gebieten“, so Tüngler. Wie das geht, zeigt die Börse Düsseldorf. Unternehmen, die ihre Notierung dort einstellen wollen, müssen nach wie vor einen Hauptversammlungsbeschluss vorweisen und zudem den Aktionären ein Kaufangebot für ihre Anteilsscheine machen. „Die anderen Börsenplätze sollten diesem Beispiel schnellstmöglich folgen und ihre Börsenordnungen entsprechend anpassen. Geschieht das nicht, droht 2015 eine weitere Welle von Delisting-Fällen“, warnt Tüngler.
Pressemitteilung der DSW vom 19. November 2014
Samstag, 22. November 2014
Tocos Beteiligung GmbH: Tocos veröffentlicht Übernahmeangebot für Hawesko Holding AG
- BaFin genehmigt Angebotsunterlage
- Tocos bietet Aktionären der Hawesko Holding AG EUR 40 je Aktie
- Kurze Annahmefrist vom 21. November , 2014 bis zum 22. Dezember, 2014, 24:00 CET
- Klar strukturiertes Angebot ohne Mindestannahmeschwelle
- Tocos strebt Stärkung der Finanzkraft von Hawesko durch Anpassung der Dividendenpolitik in Form einer Absenkung der Ausschüttungsquote an
Hamburg, 21.11.2014. Die Tocos Beteiligung GmbH ("Tocos") hat heute die zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Hawesko Holding AG ("Hawesko") veröffentlicht. Die von Hawesko-Aufsichtsratsmitglied Detlev Meyer gehaltene Tocos ist bereits mit rund 29,5 Prozent an Hawesko beteiligt und bietet EUR 40 je Aktie der insbesondere auf den Handel mit Wein spezialisierten Handelsgruppe (u.a. Jaques' Wein-Depot und Wein &Vinos). Die Annahmefrist beginnt heute mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage und soll im Sinne eines zügigen Abschlusses des Angebots bereits nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist am 22. Dezember, 2014, 24:00 (CET) enden.
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund fünf Prozent auf den Xetra-Schlusskurs der Hawesko Aktie am Donnerstag, den 6. November 2014, dem letzten Handelstag vor Ankündigung des Angebots, und von rund sieben Prozent auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der vorigen drei Tage. Er liegt auch über dem durchschnittlichen 12-Monats-Kursziel des Konsensus der die Hawesko betreuenden Finanzanalysten vor Angebotsankündigung.
Im Zuge des vorgelegten Angebots möchte Tocos das langfristige Engagement an Hawesko absichern und strebt die Position als größter Ankeraktionär an.
Eine explizite Zielgröße oder Mindestannahmeschwelle für den Vollzug des klar strukturierten Angebots bestehen nicht. Über Tocos ist Detlev Meyer bereits seit 2005 Großaktionär bei Hawesko. Detlev Meyer ist vom langfristigen Potential des Unternehmens überzeugt. Aufbauend auf den derzeitigen Strukturen und Stärken des Unternehmens, die insbesondere bei seinen Mitarbeitern, Weindepotpartnern und Lieferanten liegen, strebt Tocos an, das Management von Hawesko dabei zu unterstützen, die starke Marktposition im Kernmarkt Deutschland weiter zu festigen sowie die internationalen Aktivitäten des Unternehmens gezielt auszubauen.
Gemeinsam mit den gegenwärtigen Mitgliedern des Vorstands, die allesamt das Vertrauen von Tocos haben, soll die strategische Weiterentwicklung eingeleitet und der mittelfristig anstehende Generationenwechsel im Management der Hawesko Holding vorbereitet werden.
Mit Blick auf die strategische Weiterentwicklung von Hawesko wird sich Tocos dafür einsetzen, dass künftig mehr Eigenmittel im Unternehmen verbleiben, um die Finanzkraft von Hawesko zu stärken. Zu diesem Zweck soll die bisherige Dividendenpolitik angepasst und die Ausschüttungsquote von zuletzt bis zu 95 Prozent auf den Standard vergleichbarer Börsenunternehmen, d.h. auf eine Quote von etwa 40 bis 50 Prozent, abgesenkt werden. Sofern dies die künftigen Investitionsvorhaben zur Erreichung der Wachstumsziele von Hawesko erfordern sollten, ist Tocos auch generell bereit, im Zuge von Kapitalerhöhungen neue Aktien zu übernehmen.
Die vollständige Angebotsunterlage und alle weiteren veröffentlichungspflichtigen Informationen zum Übernahmeangebot sind unter www.tocos-angebot.de veröffentlicht. Außerdem wird die Angebotsunterlage ab dem heutigen Tage bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Wertpapierverwaltung, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und kann per Telefax an +49 40 3618 1116 unter Angabe einer vollständigen Postadresse oder per E-Mail an wpv-bv-kv@mmwarburg.com angefordert werden. Den Aktionären der Hawesko Holding AG wird geraten, die vollständige Angebotsunterlage sowie alle anderen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Tocos sorgfältig zu lesen.
Über Tocos
Die Tocos Beteiligung GmbH ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter Detlev Meyer ist. Als Unternehmer und Investor verfolgt Detlev Meyer einen langfristigen strategischen Ansatz basierend auf der operativen Wertsteigerung der einzelnen Unternehmen. Hierbei nutzt er seine umfassende Expertise im Groß- und Einzelhandel, insbesondere in den Bereichen Mode und Wein.
Kontakt
Nicholas Wenzel
T +49 89 599 458 115
E nicholas.wenzel@cnc-communications.com
- Tocos bietet Aktionären der Hawesko Holding AG EUR 40 je Aktie
- Kurze Annahmefrist vom 21. November , 2014 bis zum 22. Dezember, 2014, 24:00 CET
- Klar strukturiertes Angebot ohne Mindestannahmeschwelle
- Tocos strebt Stärkung der Finanzkraft von Hawesko durch Anpassung der Dividendenpolitik in Form einer Absenkung der Ausschüttungsquote an
Hamburg, 21.11.2014. Die Tocos Beteiligung GmbH ("Tocos") hat heute die zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Hawesko Holding AG ("Hawesko") veröffentlicht. Die von Hawesko-Aufsichtsratsmitglied Detlev Meyer gehaltene Tocos ist bereits mit rund 29,5 Prozent an Hawesko beteiligt und bietet EUR 40 je Aktie der insbesondere auf den Handel mit Wein spezialisierten Handelsgruppe (u.a. Jaques' Wein-Depot und Wein &Vinos). Die Annahmefrist beginnt heute mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage und soll im Sinne eines zügigen Abschlusses des Angebots bereits nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist am 22. Dezember, 2014, 24:00 (CET) enden.
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund fünf Prozent auf den Xetra-Schlusskurs der Hawesko Aktie am Donnerstag, den 6. November 2014, dem letzten Handelstag vor Ankündigung des Angebots, und von rund sieben Prozent auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der vorigen drei Tage. Er liegt auch über dem durchschnittlichen 12-Monats-Kursziel des Konsensus der die Hawesko betreuenden Finanzanalysten vor Angebotsankündigung.
Im Zuge des vorgelegten Angebots möchte Tocos das langfristige Engagement an Hawesko absichern und strebt die Position als größter Ankeraktionär an.
Eine explizite Zielgröße oder Mindestannahmeschwelle für den Vollzug des klar strukturierten Angebots bestehen nicht. Über Tocos ist Detlev Meyer bereits seit 2005 Großaktionär bei Hawesko. Detlev Meyer ist vom langfristigen Potential des Unternehmens überzeugt. Aufbauend auf den derzeitigen Strukturen und Stärken des Unternehmens, die insbesondere bei seinen Mitarbeitern, Weindepotpartnern und Lieferanten liegen, strebt Tocos an, das Management von Hawesko dabei zu unterstützen, die starke Marktposition im Kernmarkt Deutschland weiter zu festigen sowie die internationalen Aktivitäten des Unternehmens gezielt auszubauen.
Gemeinsam mit den gegenwärtigen Mitgliedern des Vorstands, die allesamt das Vertrauen von Tocos haben, soll die strategische Weiterentwicklung eingeleitet und der mittelfristig anstehende Generationenwechsel im Management der Hawesko Holding vorbereitet werden.
Mit Blick auf die strategische Weiterentwicklung von Hawesko wird sich Tocos dafür einsetzen, dass künftig mehr Eigenmittel im Unternehmen verbleiben, um die Finanzkraft von Hawesko zu stärken. Zu diesem Zweck soll die bisherige Dividendenpolitik angepasst und die Ausschüttungsquote von zuletzt bis zu 95 Prozent auf den Standard vergleichbarer Börsenunternehmen, d.h. auf eine Quote von etwa 40 bis 50 Prozent, abgesenkt werden. Sofern dies die künftigen Investitionsvorhaben zur Erreichung der Wachstumsziele von Hawesko erfordern sollten, ist Tocos auch generell bereit, im Zuge von Kapitalerhöhungen neue Aktien zu übernehmen.
Die vollständige Angebotsunterlage und alle weiteren veröffentlichungspflichtigen Informationen zum Übernahmeangebot sind unter www.tocos-angebot.de veröffentlicht. Außerdem wird die Angebotsunterlage ab dem heutigen Tage bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Wertpapierverwaltung, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und kann per Telefax an +49 40 3618 1116 unter Angabe einer vollständigen Postadresse oder per E-Mail an wpv-bv-kv@mmwarburg.com angefordert werden. Den Aktionären der Hawesko Holding AG wird geraten, die vollständige Angebotsunterlage sowie alle anderen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Tocos sorgfältig zu lesen.
Über Tocos
Die Tocos Beteiligung GmbH ist eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter Detlev Meyer ist. Als Unternehmer und Investor verfolgt Detlev Meyer einen langfristigen strategischen Ansatz basierend auf der operativen Wertsteigerung der einzelnen Unternehmen. Hierbei nutzt er seine umfassende Expertise im Groß- und Einzelhandel, insbesondere in den Bereichen Mode und Wein.
Kontakt
Nicholas Wenzel
T +49 89 599 458 115
E nicholas.wenzel@cnc-communications.com
Zurmont Madison: RAG-Stiftung übernimmt RÖDER Zeltsysteme und Service AG von Zurmont Madison Private Equity
Zürich/Essen/Büdingen - 21. November 2014: Die sich mehrheitlich im Besitz von Zurmont Madison Private Equity ("Zurmont Madison") befindende RÖDER Zeltsysteme und Service AG ("RÖDER") mit Sitz im hessischen Büdingen wird zum Jahresende 2014 zu 100% durch die RAG-Stiftung übernommen. Über den Kaufpreis wurde unter den Parteien Stillschweigen vereinbart.
Zurmont Madison erwarb 2007 eine Mehrheitsbeteiligung an RÖDER und ermöglichte seither die Finanzierung von verschiedenen Wachstumsschritten. Mit einer gezielten Strategie gelang es in den vergangenen Jahren, überdurchschnittlich zu wachsen und RÖDER als führenden Anbieter zu positionieren. Die RÖDER Zeltsysteme und Service AG zählt heute zu den weltweit grössten Anbietern von mobilen Raumlösungen und erwirtschaftete 2013 mit über 500 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 80 Millionen Euro. Mit dem Verkauf der RÖDER -Beteiligung an die RAG-Stiftung legt Zurmont Madison die Basis für eine solide Weiterentwicklung des deutschen Mittelständlers.
Das bestehende Management der RÖDER Gruppe wird das Unternehmen weiterhin führen und die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft wird dem Unternehmen als Mentor und Berater zur Seite stehen. Mit dem Erwerb der RÖDER Gruppe treibt die RAG-Stiftung die Diversifizierung ihres Anlage-Portfolios weiter voran.
Kurt Hitz, Partner bei Zurmont Madison, sagte: "RÖDER ist nach den Wachstumsschritten der letzten Jahre hervorragend positioniert und als führender Anbieter von mobilen Zeltsystemen anerkannt. Wir freuen uns, mit der RAG-Stiftung einen neuen, langfristig agierenden Eigentümer für die RÖDER-Gruppe gefunden zu haben, der eine stabile Weiterentwicklung des Unternehmens fördert."
Rüdiger Blasius, Vorstandsvorsitzender der RÖDER Zeltsysteme und Service AG: "Vor dem Hintergrund unserer ehrgeizigen Wachstumsziele freuen wir uns, einen langfristig engagierten Partner wie die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft an unserer Seite zu wissen."
Über Zurmont Madison
Die von Zurmont Madison (www.zurmontmadison.ch) beratenen Fonds haben bislang rund CHF 500 Millionen Eigenkapital im Rahmen der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, MBOs und Spin-Offs von Konzerngesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Österreich investiert. Zusätzlich bietet Zurmont Madison Investoren in exklusiven Situationen auch die Möglichkeit, sich direkt als Co-Investoren an einzelnen Unternehmen zu beteiligen.
Über die RAG-Stiftung
Die privatrechtliche RAG-Stiftung wurde 2007 gegründet. Aufgabe der RAG-Stiftung ist es, ab 2019 die sogenannten Ewigkeitslasten des deutschen Steinkohlenbergbaus an Ruhr und Saar dauerhaft zu finanzieren. Weitere Informationen zur RAG-Stiftung finden Sie unter www.rag-stiftung.de.
Über RÖDER Zeltsysteme und Service AG
Die RÖDER Gruppe ist ein international erfolgreicher Spezialist für mobile und modulare Raumlösungen. Mit weltweit über 500 Mitarbeitern überzeugt das Unternehmen durch Qualität, Know-how und Service bei temporären und stationären Bauten. Angefangen bei der Entwicklung, Konstruktion über die Produktion und Logistik bis hin zur Vermarktung versteht sich die RÖDER Gruppe als Premium-Hersteller. Als globaler Marktführer in der Produktion, der Vermietung und dem Verkauf von Zeltsystemen, die überwiegend in der Veranstaltungsindustrie genutzt werden, unterhält die RÖDER Gruppe ein Distributionsnetz in über 40 Länder mit sieben Tochterunternehmen. Produktionsstätten befinden sich neben Deutschland auch in China und der Türkei. Die Unternehmensstärke liegt in der Individualität und in den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der flexiblen Zelt- und Hallensysteme.
Weitere Informationen zur RÖDER Gruppe finden Sie unter www.r-zs.com
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Medienstelle Zurmont Madison
c/o Dynamics Group AG
Edwin van der Geest/Philippe Blangey
Tel. +41 43 268 32 32
Zurmont Madison erwarb 2007 eine Mehrheitsbeteiligung an RÖDER und ermöglichte seither die Finanzierung von verschiedenen Wachstumsschritten. Mit einer gezielten Strategie gelang es in den vergangenen Jahren, überdurchschnittlich zu wachsen und RÖDER als führenden Anbieter zu positionieren. Die RÖDER Zeltsysteme und Service AG zählt heute zu den weltweit grössten Anbietern von mobilen Raumlösungen und erwirtschaftete 2013 mit über 500 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 80 Millionen Euro. Mit dem Verkauf der RÖDER -Beteiligung an die RAG-Stiftung legt Zurmont Madison die Basis für eine solide Weiterentwicklung des deutschen Mittelständlers.
Das bestehende Management der RÖDER Gruppe wird das Unternehmen weiterhin führen und die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft wird dem Unternehmen als Mentor und Berater zur Seite stehen. Mit dem Erwerb der RÖDER Gruppe treibt die RAG-Stiftung die Diversifizierung ihres Anlage-Portfolios weiter voran.
Kurt Hitz, Partner bei Zurmont Madison, sagte: "RÖDER ist nach den Wachstumsschritten der letzten Jahre hervorragend positioniert und als führender Anbieter von mobilen Zeltsystemen anerkannt. Wir freuen uns, mit der RAG-Stiftung einen neuen, langfristig agierenden Eigentümer für die RÖDER-Gruppe gefunden zu haben, der eine stabile Weiterentwicklung des Unternehmens fördert."
Rüdiger Blasius, Vorstandsvorsitzender der RÖDER Zeltsysteme und Service AG: "Vor dem Hintergrund unserer ehrgeizigen Wachstumsziele freuen wir uns, einen langfristig engagierten Partner wie die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft an unserer Seite zu wissen."
Über Zurmont Madison
Die von Zurmont Madison (www.zurmontmadison.ch) beratenen Fonds haben bislang rund CHF 500 Millionen Eigenkapital im Rahmen der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, MBOs und Spin-Offs von Konzerngesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Österreich investiert. Zusätzlich bietet Zurmont Madison Investoren in exklusiven Situationen auch die Möglichkeit, sich direkt als Co-Investoren an einzelnen Unternehmen zu beteiligen.
Über die RAG-Stiftung
Die privatrechtliche RAG-Stiftung wurde 2007 gegründet. Aufgabe der RAG-Stiftung ist es, ab 2019 die sogenannten Ewigkeitslasten des deutschen Steinkohlenbergbaus an Ruhr und Saar dauerhaft zu finanzieren. Weitere Informationen zur RAG-Stiftung finden Sie unter www.rag-stiftung.de.
Über RÖDER Zeltsysteme und Service AG
Die RÖDER Gruppe ist ein international erfolgreicher Spezialist für mobile und modulare Raumlösungen. Mit weltweit über 500 Mitarbeitern überzeugt das Unternehmen durch Qualität, Know-how und Service bei temporären und stationären Bauten. Angefangen bei der Entwicklung, Konstruktion über die Produktion und Logistik bis hin zur Vermarktung versteht sich die RÖDER Gruppe als Premium-Hersteller. Als globaler Marktführer in der Produktion, der Vermietung und dem Verkauf von Zeltsystemen, die überwiegend in der Veranstaltungsindustrie genutzt werden, unterhält die RÖDER Gruppe ein Distributionsnetz in über 40 Länder mit sieben Tochterunternehmen. Produktionsstätten befinden sich neben Deutschland auch in China und der Türkei. Die Unternehmensstärke liegt in der Individualität und in den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der flexiblen Zelt- und Hallensysteme.
Weitere Informationen zur RÖDER Gruppe finden Sie unter www.r-zs.com
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Medienstelle Zurmont Madison
c/o Dynamics Group AG
Edwin van der Geest/Philippe Blangey
Tel. +41 43 268 32 32
Mittwoch, 19. November 2014
WMF AG: Barabfindung im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out
Ad-hoc-Mitteilung: Finedining Capital AG teilt Absicht mit, Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festzusetzen.
Geislingen an der Steige, 19. November 2014 - Die Finedining Capital AG (vormals Finedining Capital GmbH) mit Sitz in München, die insgesamt rund 92,0 % des Grundkapitals der WMF AG (abzüglich von der WMF AG gehaltener eigener Aktien) hält, hat am 18. Juni 2014 ihre Absicht bekundet, im Rahmen einer Verschmelzung der WMF AG auf die Finedining Capital AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der WMF AG beschließen zu lassen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der WMF AG und der Finedining Capital AG sind für den 26. November 2014 geplant.
Die Finedining Capital AG hat dem Vorstand der WMF AG heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die angemessene Barabfindung auf einen Betrag von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie der WMF AG festzusetzen. Die finale Festlegung der Barabfindung soll nach Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten im Wege eines aktualisierten Squeeze-out Verlangens erfolgen.
WMF AG
Der Vorstand
Geislingen an der Steige, 19. November 2014 - Die Finedining Capital AG (vormals Finedining Capital GmbH) mit Sitz in München, die insgesamt rund 92,0 % des Grundkapitals der WMF AG (abzüglich von der WMF AG gehaltener eigener Aktien) hält, hat am 18. Juni 2014 ihre Absicht bekundet, im Rahmen einer Verschmelzung der WMF AG auf die Finedining Capital AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der WMF AG beschließen zu lassen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der WMF AG und der Finedining Capital AG sind für den 26. November 2014 geplant.
Die Finedining Capital AG hat dem Vorstand der WMF AG heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die angemessene Barabfindung auf einen Betrag von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie der WMF AG festzusetzen. Die finale Festlegung der Barabfindung soll nach Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten im Wege eines aktualisierten Squeeze-out Verlangens erfolgen.
WMF AG
Der Vorstand
CCP AG: Vorstand und Aufsichtsrat der CCP AG beschließen Delisting der CCP AG Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
Kleinostheim - Der Aufsichtsrat und der Vorstand der CCP AG haben beschlossen, das Vertragsverhältnis mit der Deutsche Börse AG zur Einbeziehung der CCP AG Aktien in den Entry Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen.
Die Folge der Kündigung ist, daß der Handel der CCP AG Aktien im Entry Standard nach Ablauf der Sechs-Wochen Frist eingestellt wird (sog. Delisting).
Durch den Rückzug der CCP AG vom Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
Die Anleger im Streubesitz haben während der Sechs-Wochen Frist die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen der bis Ablauf der Frist noch fortbestehenden Freiverkehrsnotierung zu handeln.
Corporate News
Die Folge der Kündigung ist, daß der Handel der CCP AG Aktien im Entry Standard nach Ablauf der Sechs-Wochen Frist eingestellt wird (sog. Delisting).
Durch den Rückzug der CCP AG vom Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
Die Anleger im Streubesitz haben während der Sechs-Wochen Frist die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen der bis Ablauf der Frist noch fortbestehenden Freiverkehrsnotierung zu handeln.
Corporate News
Dienstag, 18. November 2014
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angekündigt, sein Gutachten im ersten Quartal 2015 auszuliefern.
LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
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