SCHAFFHAUSEN, Schweiz - 10. Dezember 2019 - TE Connectivity Sensors Germany
Holding AG ("Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE
Connectivity Ltd., hat heute die First Sensor AG ("First Sensor") über ihre
Absicht informiert, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abzuschließen, und First Sensor darum gebeten, hierüber in Verhandlungen
einzutreten.
Die Bieterin hat am 8. Juli 2019 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage")
für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der
First Sensor zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Inhaberaktien der First
Sensor (ISIN DE0007201907) ("First Sensor-Aktien") gegen Zahlung einer
Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 28,25 je First Sensor-Aktie
("Übernahmeangebot")
veröffentlicht. Die Bieterin hat am 8. Juli 2019 ferner eine Berichtigung
der Angebotsunterlage gemäß § 12 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes ("WpÜG") ("Berichtigung") veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots lief am 2. September 2019
ab. Die weitere Annahmefrist für das Übernahmeangebot lief am 19. September
2019 ab. Die Bieterin teilte am 24. September 2019 gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 WpÜG mit, dass sich die Gesamtzahl der First Sensor-Aktien, für die
das Übernahmeangebot angenommen wurde, auf insgesamt 7.380.905 First
Sensor-Aktien beläuft. Dies entspricht einem Anteil von ca. 71,87% des
bestehenden Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der First Sensor
zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung.
Der Vollzug des Übernahmeangebots steht noch unter dem Vorbehalt der in
Ziffer 12.1.3 (Außenwirtschaftliche Freigabe in Deutschland) und Ziffer
12.1.4 (Außenwirtschaftliche Freigabe in den Vereinigten Staaten) der in der
am 8. Juli 2019 veröffentlichten und am selben Tage berichtigten
Angebotsunterlage aufgeführten Angebotsbedingungen. Das Übernahmeangebot
wird nur vollzogen, wenn diese noch ausstehenden Angebotsbedingungen bis
spätestens am 31. Mai 2020 eingetreten sind.
Die Bieterin beabsichtigt, nach Vollzug des Übernahmeangebots einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Aktiengesetz
mit First Sensor als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der
Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft
abzuschließen und in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung von First
Sensor dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen.
Die Bieterin hat First Sensor am heutigen Tag über ihre Absicht in Kenntnis
gesetzt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und
darum gebeten, in Verhandlungen einzutreten.
Über TE Connectivity
TE Connectivity ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen mit einem
Umsatz von 13 Milliarden US-Dollar. Wir ermöglichen eine sicherere,
nachhaltige, produktive und vernetzte Zukunft. Unsere große Bandbreite an
Verbindungs- und Sensorlösungen, die sich in den anspruchsvollsten
Umgebungen bewährt haben, ermöglichen Fortschritte in den Bereichen
Transport, industrielle Anwendungen, Medizintechnologie, Energietechnik,
Datenkommunikation und für das Zuhause. Mit ca. 80.000 Mitarbeitern,
darunter mehr als 8.000 Entwicklungsingenieure, arbeiten wir mit Kunden aus
fast 150 Ländern in allen führenden Industriebranchen zusammen. Unsere
Überzeugung ist auch unser Motto: EVERY CONNECTION COUNTS. Erfahren Sie mehr
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Über First Sensor AG
Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First
Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem
Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging
entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den
Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig
wachsenden Bedarf an Schlüsselanwendungen für die Zielmärkte Industrie,
Medizin und Mobilität. Die Strategie ist auf profitables Wachstum
ausgerichtet und konzentriert sich auf Schlüsselkunden und -produkte,
Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First
Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.