von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE (als von dem VW-Konzern beherrschtem Unternehmen) hatte das Oberlandesgericht (OLG) München auf die Beschwerden der Antragsteller hin die Ausgleichszahlung deutlich auf EUR 5,47 brutto (d.h. abzüglich etwaiger Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je MAN-Aktie angehoben. Die Volkswagen Truck & Bus AG (nunmehr: TRATON AG) wollte für das Geschäftsjahr 2013 jedoch nicht den erhöhten Ausgleich zahlen, sondern nur EUR 3,07 je MAN-Aktie, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/09/man-se-ab-2014-jahrliche.html. Insoweit hatten mehrere Antragsteller eine Klarstellung/Ergänzung des gerichtlichen Beschlusses beantragt.
Mit dem Berichtigungsbeschluss des OLG München vom 17. Dezember 2018 wurde klargestellt, dass die Minderheitsaktionäre der MAN SE für das Geschäftsjahr 2013 noch die Differenz zwischen den bislang gezahlten EUR 3,07 (netto nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) und dem gerichtlich erhöhten Betrag in Höhe von EUR 5,47 brutto bzw. EUR 5,10 netto je MAN-Aktie erhalten werden.
Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,03 je MAN-Aktie wurde nunmehr ausgezahlt, ein erster Teil in Höhe von EUR 1,52 Ende Februar 2018 und ein zweiter Teil in Höhe von EUR 0,51 letzte Woche. Bedingung für den zweiten Teil der Nachzahlung ist, dass die betroffene Aktie am 15. Mai 2014 gehalten wurden und dass die Aktie nicht im Rahmen des BuG-Abfindungsangebotes angedient wurde. Um keine Andienung handelt es sich bei einem Verkauf über die Börse. Ehemalige MAN-Aktionäre sollten daher insoweit prüfen, ob sie die zweite Teilzahlung erhalten haben (uns wurde mitgeteilt, dass dies in einigen Fall nicht automatisch erfolgt ist).
Im Mai 2019 gibt es letztmalig eine Ausgleichszahlung an die MAN-Minderheitsaktionäre für den zum Jahreswechsel gekündigten BuG-Vertrag. Wie es mit MAN im Rahmen von TRATON nach dem verschobenen Börsengang weitergeht, ist derzeit offen.
OLG München, Berichtigungsbeschluss vom 17. Dezember 2018,
Beschluss vom 26. Juni 2018, Az. 31 Wx 382/15
LG München I, Beschluss vom 31. Juli 2015, Az. 5 HK O 16371/13
Helfrich, M. u.a. ./. TRATON AG (zuvor: Volkswagen Truck & Bus GmbH, früher: Truck & Bus GmbH)
162 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Truck & Bus GmbH:
Rechtsanwälte Linklaters, 81675 München