• SKW-Vorstand Kay Michel lässt drei Hauptversammlungen platzen und flüchtet unter dubiosen
Umständen in die Insolvenz, um den Investor seiner Wahl zur "finanziellen Restrukturierung"
der SKW durchzusetzen.
• Tatsächlich geht es nicht um eine Restrukturierung, sondern um eine Übernahme. Die Kapitalherabsetzung auf null mit anschließendem Debt-to-Equity-Swap (Sachkapitalerhöhung) durch den Hedgefonds Speyside Equity soll die Enteignung der Aktionäre und die Unternehmensübernahme durch Speyside ohne Hauptversammlungsbeschluss ermöglichen. Das verstößt gegen geltendes Europarecht.
• Die Hauptversammlung am 18. Mai 2018 ist für die Aktionäre ein wichtiger Schritt, um die Enteignung und Unternehmensübernahme durch Speyside Equity abzuwenden. Hierzu müssen die Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann und Weinheimer abgewählt werden.
• Die MCGM nimmt die Vertretung und die Stimmrechte persönlich verhinderter Aktionäre durch Vollmacht wahr.
München, 5. April 2018 – In einem in der Kapitalmarktgeschichte Deutschlands einmalig dreisten Vorgehen ließ der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Kay Michel, drei Hauptversammlungen (31.08.2017, 10.10.2017 und 06.12.2017) platzen. Dies geschah offenbar, um die Willensbildung der Aktionäre auf einer Hauptversammlung zu verhindern und den Hedgefonds Speyside Equity bei der finanziellen Restrukturierung der SKW durchzusetzen. Nach dem Willen des Vorstands Kay Michel und der Aufsichtsratsmehrheit sollen die Aktionäre von der Beteiligung an der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft ausgeschlossen und enteignet werden.
Nach Einschätzung von MCGM handelt es sich um eine Unternehmensübernahme und einen grob rechtswidrigen Eingriff in die Gesellschafterstruktur durch den mit dem US-Hedgefonds Speyside in enger Abstimmung handelnden Vorstand Kay Michel und der Aufsichtsratsmehrheit.
Deren Konzept sieht vor, durch Kapitalschnitt auf null, einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts und anschließendem Debt-to-Equity-Swap (Sachkapitalerhöhung) dem Partner Speyside 100% der Anteile an SKW zuzuschanzen.
Vorstand Kay Michel muss seit langem klar gewesen sein, dass er die dafür erforderliche Mehrheit auf einer Hauptversammlung niemals bekommen hätte. Vermutlich führte er die Insolvenz herbei, um seinen Vorschlag unter vereinfachten Umständen mit aller Macht durchzudrücken.
Es gibt begründete Anhaltspunkte dafür, dass die vorgebrachten Insolvenzgründe der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit gar nicht vorlagen, sondern von Vorstand und Aufsichtsratsmehrheit geschickt fingiert wurden. Der Vorstand hätte nämlich verschiedene Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung und zur Kapitalerhöhung bzw. Entschuldung gehabt. Der MCGM sind mindestens drei Investoren bekannt, die einen solchen Weg mittragen wollten.
Das geplante Ausbooten der Aktionäre durch die konzertierte Aktion von Vorstand Kay Michel, der willfährigen Aufsichtsratsmehrheit, Speyside-Manager Oliver Maier und Insolvenzverwalter Gerloff verstößt allerdings eindeutig gegen geltendes Europarecht, welches besagt, dass jede Kapitalerhöhung und ein Bezugsrechtsausschluss bei der vorgesehenen Barkapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen werden müssen. Die Akteure Michel, Maier und Gerloff setzen darauf, dass dies vom Gericht übersehen wird. Für Kapitalerhöhungen bleibt die Hauptversammlung auch im Insolvenzfall zuständig. Das begründet die Hoffnung, dass der von Vorstand Kay Michel vorgelegte Insolvenzplan gekippt werden kann.
Es liegt auf der Hand, dass der Vorstand Kay Michel und der Refinanzierungsausschuss des Aufsichtsrates (dem die Herren Ramsauer, Stegmann, Weinheimer und Kirsch angehören) die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre nicht wahren. Den Aktionären entsteht durch dieses Verhalten ein hoher Schaden. Die MCGM geht davon aus, dass organschaftliche Pflichten im erheblichen Umfang verletzt wurden und Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen Vorstand und die genannten Aufsichtsratsmitglieder gegeben sind. Deshalb umfasst die von der MCGM und weiteren bedeutenden Aktionären einberufene Hauptversammlung die Abwahl der betroffenen Aufsichtsräte des Refinanzierungsausschusses,
• Peter Ramsauer,
• Volker Stegmann (Aufsichtsratsvorsitzender) und
• Titus Weinheimer (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender)
Auch der gerichtlich bestellte Aufsichtsrat
• Alexander Kirsch,
darf nicht wiedergewählt werden, damit die Aktionäre einen Teil der Kontrolle über ihr Unternehmen wieder zurückgewinnen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der MCGM unter http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs.
Gleichzeitig hat die MCGM gerichtliche Schritte eingeleitet und wird alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um bis zum 18. Mai 2018 auch noch eine Kapitalerhöhung auf die Agenda der Hauptversammlung zu setzen.
Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Aktionäre der SKW durch eine hohe Präsenz eine starke und klare Willensbekundung auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 abgeben. Aktionäre, die an der HV nicht persönlich teilnehmen werden, können der MCGM eine Stimmrechts- und Vertretungsvollmacht ausstellen, um ihre Interessen wahrnehmen zu lassen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular finden die Aktionäre ebenfalls auf der Website der MCGM (http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs).
Pressemitteilung der MCGM
• Tatsächlich geht es nicht um eine Restrukturierung, sondern um eine Übernahme. Die Kapitalherabsetzung auf null mit anschließendem Debt-to-Equity-Swap (Sachkapitalerhöhung) durch den Hedgefonds Speyside Equity soll die Enteignung der Aktionäre und die Unternehmensübernahme durch Speyside ohne Hauptversammlungsbeschluss ermöglichen. Das verstößt gegen geltendes Europarecht.
• Die Hauptversammlung am 18. Mai 2018 ist für die Aktionäre ein wichtiger Schritt, um die Enteignung und Unternehmensübernahme durch Speyside Equity abzuwenden. Hierzu müssen die Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann und Weinheimer abgewählt werden.
• Die MCGM nimmt die Vertretung und die Stimmrechte persönlich verhinderter Aktionäre durch Vollmacht wahr.
München, 5. April 2018 – In einem in der Kapitalmarktgeschichte Deutschlands einmalig dreisten Vorgehen ließ der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Kay Michel, drei Hauptversammlungen (31.08.2017, 10.10.2017 und 06.12.2017) platzen. Dies geschah offenbar, um die Willensbildung der Aktionäre auf einer Hauptversammlung zu verhindern und den Hedgefonds Speyside Equity bei der finanziellen Restrukturierung der SKW durchzusetzen. Nach dem Willen des Vorstands Kay Michel und der Aufsichtsratsmehrheit sollen die Aktionäre von der Beteiligung an der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft ausgeschlossen und enteignet werden.
Nach Einschätzung von MCGM handelt es sich um eine Unternehmensübernahme und einen grob rechtswidrigen Eingriff in die Gesellschafterstruktur durch den mit dem US-Hedgefonds Speyside in enger Abstimmung handelnden Vorstand Kay Michel und der Aufsichtsratsmehrheit.
Deren Konzept sieht vor, durch Kapitalschnitt auf null, einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts und anschließendem Debt-to-Equity-Swap (Sachkapitalerhöhung) dem Partner Speyside 100% der Anteile an SKW zuzuschanzen.
Vorstand Kay Michel muss seit langem klar gewesen sein, dass er die dafür erforderliche Mehrheit auf einer Hauptversammlung niemals bekommen hätte. Vermutlich führte er die Insolvenz herbei, um seinen Vorschlag unter vereinfachten Umständen mit aller Macht durchzudrücken.
Es gibt begründete Anhaltspunkte dafür, dass die vorgebrachten Insolvenzgründe der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit gar nicht vorlagen, sondern von Vorstand und Aufsichtsratsmehrheit geschickt fingiert wurden. Der Vorstand hätte nämlich verschiedene Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung und zur Kapitalerhöhung bzw. Entschuldung gehabt. Der MCGM sind mindestens drei Investoren bekannt, die einen solchen Weg mittragen wollten.
Das geplante Ausbooten der Aktionäre durch die konzertierte Aktion von Vorstand Kay Michel, der willfährigen Aufsichtsratsmehrheit, Speyside-Manager Oliver Maier und Insolvenzverwalter Gerloff verstößt allerdings eindeutig gegen geltendes Europarecht, welches besagt, dass jede Kapitalerhöhung und ein Bezugsrechtsausschluss bei der vorgesehenen Barkapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen werden müssen. Die Akteure Michel, Maier und Gerloff setzen darauf, dass dies vom Gericht übersehen wird. Für Kapitalerhöhungen bleibt die Hauptversammlung auch im Insolvenzfall zuständig. Das begründet die Hoffnung, dass der von Vorstand Kay Michel vorgelegte Insolvenzplan gekippt werden kann.
Es liegt auf der Hand, dass der Vorstand Kay Michel und der Refinanzierungsausschuss des Aufsichtsrates (dem die Herren Ramsauer, Stegmann, Weinheimer und Kirsch angehören) die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre nicht wahren. Den Aktionären entsteht durch dieses Verhalten ein hoher Schaden. Die MCGM geht davon aus, dass organschaftliche Pflichten im erheblichen Umfang verletzt wurden und Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen Vorstand und die genannten Aufsichtsratsmitglieder gegeben sind. Deshalb umfasst die von der MCGM und weiteren bedeutenden Aktionären einberufene Hauptversammlung die Abwahl der betroffenen Aufsichtsräte des Refinanzierungsausschusses,
• Peter Ramsauer,
• Volker Stegmann (Aufsichtsratsvorsitzender) und
• Titus Weinheimer (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender)
Auch der gerichtlich bestellte Aufsichtsrat
• Alexander Kirsch,
darf nicht wiedergewählt werden, damit die Aktionäre einen Teil der Kontrolle über ihr Unternehmen wieder zurückgewinnen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der MCGM unter http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs.
Gleichzeitig hat die MCGM gerichtliche Schritte eingeleitet und wird alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um bis zum 18. Mai 2018 auch noch eine Kapitalerhöhung auf die Agenda der Hauptversammlung zu setzen.
Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Aktionäre der SKW durch eine hohe Präsenz eine starke und klare Willensbekundung auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 abgeben. Aktionäre, die an der HV nicht persönlich teilnehmen werden, können der MCGM eine Stimmrechts- und Vertretungsvollmacht ausstellen, um ihre Interessen wahrnehmen zu lassen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular finden die Aktionäre ebenfalls auf der Website der MCGM (http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs).
Pressemitteilung der MCGM