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Montag, 15. April 2024

Kontron AG: Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots an KATEK-Aktionäre

Corporate News

Linz, 15.04.2024 - Die Angebotsunterlagen an die Aktionäre der KATEK SE wurden veröffentlicht. Der Angebotspreis beträgt EUR 15 pro KATEK-Aktie in bar. Alternativ können 4 KATEK-Aktien in 3 Kontron-Aktien getauscht werden. Die Angebotsfrist beträgt vier Wochen.

Die Kontron Acquisition GmbH („Bieterin“), eine mittelbare 100%-Tochtergesellschaft von Kontron, hat heute die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der KATEK SE veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hatte die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zuvor gestattet. Kontron hat den Delisting-Prozess dermaßen ausgestaltet, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der KATEK SE zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu ermöglichen.

Der Angebotspreis beträgt EUR 15 pro KATEK-Aktie (Bargegenleistung). Alternativ besteht die Möglichkeit, jeweils 4 KATEK-Aktien in 3 Kontron-Aktien zu tauschen (Aktiengegenleistung). Die Aktiengegenleistung kann für bis zu insgesamt 2.800.000 KATEK-Aktien gewählt werden. Im Fall einer Überzeichnung der Aktiengegenleistung werden Kontron-Aktien aliquot zugeteilt. Die Annahmefrist für das Angebot beginnt heute und endet am 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Angebotsunterlage ist im Internet unter www.katek-angebot.de veröffentlicht.

Telefónica Deutschland Holding AG: Delisting der Telefónica Deutschland Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 18. April 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 15. April 2024. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland Aktien (ISIN: DE000A1J5RX9) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Ende der Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH , deren alleinige Gesellschafterin die Telefónica, S.A. ist, wird das Delisting mit Ablauf des 18. April 2024 wirksam werden.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Telefónica Deutschland nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

SHS VIVEON AG: Abschluss von Verträgen zum Erwerb einer Mehrheit an SHS Viveon AG zu einem Preis von EUR 3/Aktie durch Sidetrade SA

Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

München, 15. April 2024 – Ein Wettbewerber von SHS Viveon AG, die SIDETRADE S.A., Frankreich, hat die Gesellschaft informiert, dass sie mit den Hauptaktionären der SHS Viveon AG bindende Kaufverträge über 1.366.235 Aktien (= 54,87 %) zum Kaufpreis von € 3,00 je Aktie geschlossen hat. SIDETRADE S.A. ist gesprächsbereit, auch weitere SHS Viveon AG-Aktien zu demselben Preis von den Bestandsaktionären zu erwerben.

KATEK SE: Erfolgreiche Geschäftsentwicklung: KATEK wächst auch 2023 stark, realisiert stärkstes Jahr in der Unternehmensgeschichte im operativen Ergebnis (EBITDA) und erfüllt alle Prognosen

Corporate News

- Konzern-Umsatz um rund 15 % ggü. Vorjahr gesteigert auf 782,8 Mio. Euro

- Reported EBITDA um über 80 % gesteigert auf über 41,9 Mio. Euro

-Konsequentes Working Capital Management mit organischem Abbau der Vorräte führt zu entsprechend positivem Effekt

-Veröffentlichung Geschäftsbericht im Kontext der Unternehmenstransaktion Kontron neu terminiert

- Aufgrund konjunktureller Umfeldfaktoren vorsichtiger Ausblick in 2024, jedoch weiter auf Wachstumskurs

München, 15. April 2024 – Die KATEK SE veröffentlicht vorab Zahlen zum erfolgreich abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023. Die Veröffentlichung der finalen, geprüften Zahlen ist für den 30. April 2024 geplant. Die Gesellschaft hat nach vorläufigen Zahlen im Geschäftsjahr 2023 ihr starkes Wachstum fortgesetzt und ein neues Rekordergebnis eingefahren. Mit einem Umsatzwachstum von rund 15 % auf 782,8 Mio. Euro und einer Steigerung des berichteten EBITDA um mehr als 80 % auf über 41,9 Mio. Euro hat KATEK ihre Position im Markt ausgebaut und den Turnaround in Ergebnis eindrucksvoll realisiert.

Die deutliche Verbesserung der Rohmarge im zweiten Halbjahr 2023 unterstreicht die Effektivität der strategischen Maßnahmen. Das bereinigte operative Ergebnis (EBITDA adj.) liegt innerhalb der prognostizierten Guidance, was die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Anpassungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld belegt.

Konsequentes Working Capital Management führte zur organischen Reduzierung der Vorräte um knapp 18 % bei gleichzeitigem Wachstum und zeigt die starke Leistung des Unternehmens in diesem Bereich.

Besonders hervorzuheben ist das starke Umsatzwachstum im Solar-Bereich von über 32 % in 2023, welches KATEK als führende Anbieterin in diesem Bereich bestätigt. Zudem wurden im Bereich Charging alle Vorbereitungen für das erwartete Wachstum getroffen, was KATEKs Fähigkeit unterstreicht, innovative Produkte innerhalb kürzester Zeit erfolgreich am Markt zu platzieren.

In den ersten Monaten des Geschäftsjahrs 2024 nimmt KATEK aus dem Unternehmensumfeld konjunkturelle Unsicherheiten wahr. Diese schlagen sich indirekt auf das geänderte Nachfrage- und Abrufverhalten der Kunden nieder. Auf dieser Basis geht das KATEK Management derzeit von einer um 15 Mio. Euro reduzierten Wachstumserwartung aus. Zudem werden vorhandene Lagerbestände im Zusammenhang mit den neuen Forecasts nach Erfordernis überprüft, aktuell wird dieses Risiko mit 10 Mio. Euro bewertet.

Der Erwerb von rund 59,4 % der KATEK-Anteile mittelbar durch die Kontron AG wurde Ende Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen. In Folge des Kontrollwechsels und den daraus resultierenden dringenden und vielfältigen Aufgaben und Einbindung limitierter Kapazitäten im Unternehmen hat KATEK zuletzt entschieden, die finale Veröffentlichung der Geschäftszahlen an den gesetzlichen Anforderungen auszurichten und den Finanzkalender wie veröffentlicht zu aktualisieren. Alle genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Konzernabschlussprüfung.

KATEK und Kontron: Gemeinsam stark für die Zukunft

Durch die strategische Partnerschaft mit der Kontron AG, einem führenden Unternehmen im Bereich des Internet-of-Things (IoT), ist KATEK hervorragend positioniert, um ihr starkes Wachstum fortzusetzen und das volle Potenzial in einem vereinten Unternehmensverbund auszuschöpfen. Nach dem Erwerb der KATEK-Anteile durch die Kontron AG setzt KATEK ihre Erfolgsgeschichte mit Kontron fort. Die Fokussierung auf Schlüsselindustrien wie Elektromobilität und erneuerbare Energien, gepaart mit einer beeindruckenden internationalen Expansion und der Entwicklung zu einem maßgeblichen Taktgeber der Elektronikindustrie in Europa, insbesondere im Bereich GreenTec, bildet die Grundlage dieser Synergie. Die Verbindung mit Kontron eröffnet KATEK neue Wachstumschancen in zukunftsträchtigen Märkten durch die Integration hochwertiger Elektroniksysteme und -produkte inklusive Software.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): LG Stuttgart bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Verallia Deutschland AG, Bad Wurzach, zugunsten der  Hauptaktionärin Verallia Packaging S.A.S. hat das LG Stuttgart die eingegangenen Spruchanträge verbunden und Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Maser zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 620,06 je Verallia-Deutschland-Stückaktie angeboten.

LG Stuttgart, Az. 31 O 178/22 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Verallia Packaging S.A.S.
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81675 München

Samstag, 13. April 2024

Gateway Real Estate AG veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 12. April 2024. Auf der Grundlage vorläufiger und noch nicht testierter Zahlen geht die Gateway Real Estate AG („Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) davon aus, dass das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich mit einem EBIT adjusted von EUR -142,9 Mio. (prognostiziert: EUR -37 Mio. bis EUR -27 Mio.) und einem Ergebnis vor Steuern (EBT) von EUR -185,1 Mio. (prognostiziert: EUR -52 Mio. bis EUR -42 Mio.) sowie einem Eigenkapital von EUR 210,3 Mio. abgeschlossen wird.

Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus weiteren Wertberichtigungen von Finanzforderungen in Höhe von EUR 100,5 Mio., deren Vornahme der Vorstand heute aus Gründen der Risikovorsorge beschlossen hat, nachdem ihm neue Informationen zur finanziellen Lage der betroffenen Schuldner bekannt wurden. Daneben wurde heute eine teilweise Abschreibung auf im Vorratsvermögen gehaltene Immobilienprojekte in Höhe von EUR 29,7 Mio. vorgenommen.

Die Gesellschaft weist als EBIT adjusted das Betriebsergebnis zuzüglich des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen aus.

Die endgültigen Geschäftszahlen und den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft am 30. April 2024 veröffentlichen.

Freitag, 12. April 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
  • CropEnergies AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG (Handel nur noch in Hamburg), folgt Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting mit Ablauf des 22. Februar 2024
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, Investorenvereinbarung mit KKR, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält mehr als 94 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), laufendes Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 30. Januar 2024 (Fristende am 30. April 2024)
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant, Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Accentro Real Estate AG: ACCENTRO Real Estate AG gibt außerordentliche Abwertung von Immobilien sowie vorläufige Geschäftszahlen bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 12. April 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) wird im Rahmen der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage unabhängiger Bewertungsgutachten außerordentliche und signifikante Abwertungen der Immobilien vornehmen. Hintergrund für die signifikanten Abwertungen ist neben der eingetrübten Lage am Immobilienmarkt mit erheblich reduziertem Transaktionsvolumen, der hohen Inflationsrate und der Zinspolitik der EZB auch der sehr konservative Bewertungsansatz im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung des Konzernjahresabschlusses.

Nachdem die Gesellschaft im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 den Konzernumsatz auf EUR 100 bis 120 Mio. sowie das Konzern-EBIT auf EUR 0 bis 2 Mio. prognostizierte, hat sie in der Ad-Hoc Mitteilung vom 29. August 2023 bekannt gegeben, dass eine fundierte und zuverlässige Prognoseeinschätzung für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Marktlage sowie des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes vorübergehend nicht möglich war. Unter anderem nach Vorlage der Bewertungsgutachten zum außerordentlichen und signifikanten Abwertungsbedarf in der Größenordnung von EUR 50 bis 60 Mio. haben sich die Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 insoweit konkretisiert, als dass der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich im höheren zweistelligen Millionenbereich und das Konzern-EBIT voraussichtlich im höheren zweistelligen negativen Millionenbereich liegen wird. Die endgültigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft in Form des testierten Konzernjahresabschlusses veröffentlichen.

Ein weiterer Effekt der Abwertung der Immobilien im voraussichtlichen Umfang ist, dass die in den Anleihebedingungen der Anleihen 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) sowie der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5) (zusammen „Anleihebedingungen“) jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten nicht eingehalten werden kann, was nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen der Anleihebedingungen jeweils ein Kündigungsrecht begründet. Der Vorstand der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund kurzfristig in Verhandlungen mit wesentlichen Anleihegläubigern treten. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft parallel ein IDW-S 6 Gutachten in Auftrag geben.

Donnerstag, 11. April 2024

ProSiebenSat.1 Media SE vor Schicksals-Versammlung: DSW stellt sich gegen Aufspaltungsforderungen der MFE

Pressemitteilung der DSW

Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung am 30. April wahrzunehmen oder sich vertreten zu lassen.


Düsseldorf, 11. April 2024 - Am 30. April 2024 steht für die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE aufgrund der Aufspaltungsforderungen des Großinvestors MediaForEurope (MFE), ein von der Berlusconi-Familie beherrschtes Mediaunternehmen, eine außerordentlich wichtige Hauptversammlung an. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft stellen sich gegen die Pläne des Großinvestors MFE.

Auch die DSW positioniert sich als Deutschlands mitgliederstärkste Anlegervereinigung klar gegen sämtliche Anträge der MFE.

„Wenn man einmal kritisch auf die Pläne schaut, wirkt es, als wolle der Großinvestor MFE hier eine Art Bad Bank schaffen, in der Unternehmen eingebracht werden, um sie schnell zu veräußern. Mit diesem Vorgehen aber werden die Preise der Beteiligungen gedrückt, es werden schlicht Werte für alle Aktionäre vernichtet. Dies kann niemals im Sinne der Anteilseigner sein“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.

„Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Ende April anstehenden Hauptversammlung auszuüben, um den aus Sicht der DSW unternehmensschädlichen Plänen der MFE entgegenzutreten. Aufgrund der Aktionärsstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE zählt dabei jede Stimme“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.

Wer nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann, dem bietet die DSW an, seine Stimmrechte an die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. - kostenlos und unkompliziert - zu übertragen.

Nähere Informationen hierzu findet man in der Einladung zur Hauptversammlung sowie auf der Internetseite der DSW:

www.dsw-info.de/anlegerschutz/hauptversammlung/stimmrechtsvertretung/

MorphoSys AG: Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys empfehlen Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots durch Novartis

Pressemitteilung

Planegg/München, Deutschland, 11. April 2024

- Novartis bietet € 68,00 pro Aktie in bar, was einem Eigenkapitalwert von insgesamt € 2,7 Milliarden entspricht

- Aktionäre profitieren von einer attraktiven Prämie von 94 % und 142 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs des letzten Monats bzw. der letzten drei Monate bis zum 25. Januar 2024

- Annahmefrist hat begonnen und endet am 13. Mai 2024 um 24:00 Uhr MEZ


Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Novartis BidCo AG, einer hundertprozentigen indirekten Tochtergesellschaft der Novartis AG (im Folgenden gemeinsam als „Novartis“ bezeichnet), abgegeben. Darin empfehlen sie den Aktionärinnen und Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre MorphoSys-Aktien anzudienen. Novartis bietet den Aktionärinnen und Aktionären von MorphoSys € 68,00 je Aktie in bar an, was einem Eigenkapitalwert von insgesamt € 2,7 Milliarden gleichkommt („Übernahmeangebot“). Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 94 % und 142 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs des letzten Monats bzw. der letzten drei Monate zum unbeeinflussten Schlusskurs am 25. Januar 2024.

„Die vorgeschlagene Übernahme durch Novartis ist im besten Interesse von MorphoSys, unseren Aktionärinnen und Aktionären und von Krebspatientinnen und -patienten weltweit. Damit können die Vermarktung und die Entwicklungsmöglichkeiten unserer vielversprechenden Onkologie-Pipeline beschleunigt werden“, sagte Dr. Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender von MorphoSys. „Mit dem Angebot von Novartis können die MorphoSys-Aktionärinnen und Aktionäre erheblichen Wert im Voraus und mit Sicherheit generieren. Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage sind wir einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Angebot, einschließlich des Angebotspreises, hoch attraktiv und angemessen ist. Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, dieses Angebot anzunehmen.“

Gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) haben Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys die Angebotsunterlage mit Unterstützung ihrer Finanz- und Rechtsberater sorgfältig geprüft und dabei die verschiedenen Interessengruppen sowie mögliche Alternativstrategien berücksichtigt. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. April 2024 begonnen und endet am 13. Mai 2024 um 24:00 Uhr MEZ und 18:00 Uhr EDT (ebenfalls am 13. Mai 2024).

MorphoSys und Novartis gehen weiterhin davon aus, dass das Closing des Übernahmeangebots in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erfolgen wird. Das Übernahmeangebot erfordert eine Mindestannahmeschwelle von 65 % des Aktienkapitals von MorphoSys sowie weitere übliche Vollzugsbedingungen. Alle erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen für die geplante Übernahme wurden bereits erteilt. MorphoSys und Novartis haben vereinbart, die Börsennotierung der MorphoSys-Aktien in Deutschland und in den USA unverzüglich nach dem Vollzug des Übernahmeangebots zu beenden.

Die Angebotsunterlage kann auf der Website von Novartis unter https://www.novartis.com/investors/morphosys-acquisition#tabdeutsch-222551 eingesehen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats von MorphoSys sowie weitere relevante Informationen für die Aktionärinnen und Aktionäre sind auf der Website von MorphoSys unter https://www.morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer verfügbar.

Eine von Novartis eingerichtete Hotline für Aktionärinnen und Aktionäre für Fragen zum Übernahmeangebot ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ unter der Telefonnummer +49 89 3803 8187 (für Anrufer aus Deutschland) und +44 20 3005 6716 (für Anrufer aus dem Ausland) erreichbar. Darüber hinaus steht ADS-Inhaberinnen und -inhabern eine von Novartis eingerichtete Hotline für Fragen zum Übernahmeangebot von montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 23.00 Uhr EDT und samstags zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr EDT unter +1 (866) 356-7344 (für Anrufer aus den USA) und +1 (781) 236-4704 (für Anrufer von außerhalb der USA) zur Verfügung.

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf Twitter at X und LinkedIn.

Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind


Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien der MorphoSys AG (das „Unternehmen“) dar. Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) hat Novartis BidCo AG (vormals: Novartis data42 AG) (die „Bieterin“) eine Angebotsunterlage mit den endgültigen Bestimmungen für das Angebot zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien, einschließlich sämtlicher durch American Depositary Shares repräsentierten, auf den Inhaber lautenden Stückaktien des Unternehmens zu einem Angebotspreis von € 68,00 je Aktie in bar (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht. Die Bieterin und Novartis AG haben außerdem ein Tender Offer Statement mittels Schedule TO, welches die Angebotsunterlage, die Andienungsdokumente und weitere damit zusammenhängende Dokumente beinhaltet, bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) eingereicht (gemeinsam die "Unterlagen zum Übernahmeangebot"). Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach Maßgabe der Unterlagen zum Übernahmeangebot abgegeben, die die vollständigen Angebotsbestimmungen enthalten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Unternehmens haben eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgegeben und das Unternehmen hat eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung zu Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht (zusammen mit der gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die „Empfehlungserklärungen“). DEN AKTIONÄREN DES UNTERNEHMENS UND ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE) UND DIE EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN SOWIE WEITERE BEI DER SEC EINGEREICHTE DOKUMENTE ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN, BEVOR EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GETROFFEN WIRD. Das Tender Offer Statement mittels Schedule TO und die Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 stehen kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung. Weitere Exemplare können kostenlos durch Kontaktaufnahme mit der Bieterin oder dem Unternehmen angefordert werden. Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und bestimmter anderer Materialien zum Übernahmeangebot stehen auf der Website des Unternehmens auf Englisch unter morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch unter morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur Verfügung oder können durch Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen per Post an MorphoSys AG, Semmelweisstrasse 7, 82152 Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49 89 8992 7179 angefordert werden.

Zusätzlich zu den Unterlagen zum Übernahmeangebot und den Empfehlungserklärungen reicht das Unternehmen weitere Informationen bei der SEC ein. Die von dem Unternehmen bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auch bei kommerziellen Dokumentensuchdiensten und auf der von der SEC unterhaltenen Website unter www.sec.gov kostenlos erhältlich und können außerdem kostenlos unter der Rubrik "SEC Filings" der Website des Unternehmens unter www.morphosys.com/en/investors abgerufen werden.

Um bestimmte Bereiche, in denen deutsches Recht und US-amerikanisches Recht kollidieren, miteinander in Einklang zu bringen, haben Novartis AG und die Bieterin von der SEC eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um das Übernahmeangebot in der in den Unterlagen zum Übernahmeangebot beschriebenen Weise durchzuführen.

Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre, die außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, kann weiteren rechtlichen Anforderungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung solcher in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden rechtlichen Anforderungen übernommen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen, die Bieterin und das Übernahmeangebot, die mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören alle Aussagen, die die Worte "antizipieren", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "könnten", "planen", "vorhersagen", "projizieren", "anpeilen", "anvisieren", "potenziell", "werden", "würden", "könnten", "sollten", "fortsetzen" und ähnliche Ausdrücke enthalten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens umfassen Aussagen über die Fähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Vollzug des Übernahmeangebots zu erfüllen, Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan für den Vollzug des Übernahmeangebots, die Pläne, Ziele, Erwartungen und Absichten des Unternehmens sowie die Finanz- und Ertragslage und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Novartis AG.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzung des Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wieder und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder Errungenschaften des Unternehmens oder die Branchenergebnisse erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und Liquidität, der Leistung oder den Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden.  (...)

ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Pier Silvio Berlusconi und Marina Berlusconi haben uns am 10. April 2024 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Mitteilung nach § 43 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 01. Juni 2023.

Infolge einer Änderung der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele ab dem 20. März 2024 teilen wir, auch für die Tochterunternehmen

- Holding Italiana Prima S.p.A. / Holding Italiana Seconda S.p.A. / Holding Italiana Terza S.p.A. / Holding Italiana Ottava S.p.A.

- Holding Italiana Quarta S.p.A

- Holding Italiana Quinta S.p.A.

- Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. (Mailand, Italien) und

- MFE - MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien),

gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes im Hinblick auf die verfolgten Ziele mit:

1. Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.

2. Abhängig von den Marktverhältnissen, dem Aktienkurs und möglichen strategischen Optionen sowie vorbehaltlich etwaiger regulatorischer Freigaben ist es beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erlangen.

3. Im Hinblick auf die am 30. April 2024 stattfindende ordentliche Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE wurde entschieden, von der aktienrechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen eigenen Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu unterbreiteten sowie im Wege eines Tagesordnungsergänzungsverlangens die Abberufung eines amtierenden Aufsichtsratsmitglieds zu beantragen und entsprechend einen Kandidaten als Ersatz für das abzuberufende Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. Auch im Hinblick auf zukünftige Hauptversammlungen wird abhängig von den künftigen Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern darüber entschieden, von der aktienrechtlichen Möglichkeit jedes Aktionärs Gebrauch zu machen, eigene Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten. Im Übrigen ist derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE hinausgeht.

4. Es wird angestrebt, dass die am 30. April 2024 stattfindende ordentliche Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE über die Vorbereitung einer Abspaltung der nicht zum Segment Entertainment (wie im Geschäftsbericht 2023 beschrieben) zuzuordnenden Vermögensteile der Emittentin beschließt. Im Übrigen wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.“

Datacolor AG: Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Datacolor-Aktien und Dekotierung von der Schweizer Börse per 19. April 2024

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Das zuständige Gericht hat die Kraftloserklärungsklage von Werner Dubach genehmigt. Damit hält Werner Dubach nun 100 Prozent an der Datacolor AG. Die Aktien der Datacolor AG werden per 19. April 2024 von der SIX Swiss Exchange dekotiert.

Das zuständige Gericht des Kantons Zug hat die sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Datacolor AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 («Datacolor-Aktien») für kraftlos erklärt. Das Urteil wurde am 3. April 2024 rechtskräftig.

Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Datacolor-Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von Werner Dubach vom 27. Juli 2023 (vorangemeldet am 3. Juli 2023) zum Erwerb sämtlicher sich im Publikum befindenden Aktien der Datacolor AG eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 760.00 netto je Aktie. Werner Dubach hatte am 6. November 2023 die Kraftloserklärung der restlichen im Publikum verbliebenen Datacolor-Aktien eingeleitet.

Mit Entscheid vom 9. April 2024 hat nun die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Datacolor-Aktien auf den 18. April 2024 festgelegt. Die Dekotierung der Datacolor-Aktien erfolgt per 19. April 2024.

Rotkreuz, 11. April 2024

Mittwoch, 10. April 2024

CENTROTEC SE: Mitteilung des Endergebnisses des öffentlichen Aktienrückkaufangebots

Das auf den Erwerb eigener Aktien gerichtete, am 4. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Aktienrückkaufangebot der CENTROTEC SE wurde bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. März 2024 (24:00 Uhr MEZ) für insgesamt 472.522 CENTROTEC-Aktien angenommen.

Das Aktienrückkaufangebot der CENTROTEC SE bezog sich auf den Erwerb von bis zu 872.970 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der CENTROTEC SE zum Angebotspreis von EUR 50,00 je Aktie.

Brilon, den 3. April 2024

CENTROTEC SE
– Der Verwaltungsrat –

Dienstag, 9. April 2024

Nakiki SE (früher: windeln.de SE): Börsenhandel wieder aufgenommen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Nakiki SE teilt mit, dass die Übertragung sämtlicher Aktien von den Altaktionären an die neuen Aktionäre, wie im Bundesanzeiger am 09.01.2024 veröffentlicht, abgeschlossen ist.

Der Börsenhandel wurde wieder aufgenommen.

Die Aktie der Nakiki SE ist wieder unter der WKN WNDL30 / ISIN DE000WNDL300 handelbar.

Die Gesellschaft bemüht sich, den Handel auf dem Börsenplatz Xetra schnellstmöglich wieder aufnehmen zu lassen. 

NAKIKI SE, künftig Legal Finance Holding SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg

ENCAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG i.V.m. § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Herr Albert Büll hat uns am 5. April 2024 folgende Mitteilung gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG zukommen lassen:

'In Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1 WpHG vom 4. April 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:

  • Die Mitteilung erfolgte, da die ABACON CAPITAL GmbH, deren Anteile mir über die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG sowie die Albert Büll Verwaltungs GmbH zugerechnet werden, einer bestehenden Stimmrechtsvereinbarung beigetreten ist.
  • Die ABACON CAPITAL GmbH hat durch den Beitritt zur Stimmrechtsvereinbarung die meldepflichtige Schwelle von 25 % der Stimmrechte an der ENCAVIS AG, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, überschritten. Die in der Stimmrechtsvereinbarung gebundenen Aktien repräsentieren mehr als 25 % des Grundkapitals der ENCAVIS AG und werden der ABACON CAPITAL GmbH aufgrund ihres Beitritts zugerechnet.

Vor diesem Hintergrund verweise ich bezüglich der Mitteilungspflichten gemäß § 43 WpHG auf Folgendes:

  • Die Elbe BidCo AG (derzeit noch firmierend als Blitz 21-823 AG) ('Bieterin') hat am 14. März 2024 bekanntgegeben, den Aktionären der ENCAVIS AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erwerben. Ich bin eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des WpÜG.
  • Im Hinblick auf weitere Informationen zu meiner Beteiligung an der ENCAVIS AG und den hiermit verfolgten Zielen verweise ich daher auf die von der Bieterin im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot (bereits) veröffentlichten Mitteilungen, insbesondere die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG vom 14. März 2024, die im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht und verfügbar ist. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird voraussichtlich Ende April 2024 ebenfalls auf der zuvor genannten Internetseite veröffentlicht.'

Aareal Bank AG: Aufsichtsrat beruft Dr. Christian Ricken zum neuen Vorstandsvorsitzenden – Jochen Klösges verlässt Aareal Bank Gruppe

Corporate News

Wiesbaden, 9. April 2024 – Der Vorstandsvorsitzende der Aareal Bank AG, Jochen Klösges, und der Aufsichtsrat der Aareal Bank Gruppe sind einvernehmlich zum Entschluss gekommen, dass die Aareal Bank Gruppe nach dem unmittelbar bevorstehenden Vollzug der vollständigen Übernahme der Aareal Bank durch die Atlantic BidCo GmbH unter neuer Führung in die nächste Phase ihrer Entwicklung gehen soll. Der Aufsichtsrat hat daher Dr. Christian Ricken ab 1. August 2024, vorbehaltlich der üblichen Genehmigungen der Aufsicht, zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Bank bestellt. Jochen Klösges bleibt bis zum Antritt seines Nachfolgers in seiner Funktion tätig, so dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.

Dr. Christian Ricken ist derzeit Mitglied des Vorstands der LBBW und verantwortet dort die Bereiche Treasury, Financial Institutions and Markets, Research, Business Development, International Business sowie Asset Management. Nach einer Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr, einem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität der Bundeswehr in Hamburg und seiner Promotion, kam Dr. Christian Ricken 1996 zur Deutschen Bank. Hier übte er verschiedene Funktionen aus, unter anderem als Leiter Konzernplanung und wurde CFO und COO für das Privat- und Firmenkundengeschäft. Er war ebenfalls mehrere Jahre Mitglied des Group Executive Committee der Deutschen Bank, bevor er 2017 in den Vorstand der LBBW wechselte. Dort war er maßgeblich am Ausbau des Kapitalmarktgeschäfts der LBBW sowie an der weiteren Internationalisierung der Bank beteiligt. Zudem hat er die Digitalisierung und Produktinnovation der LBBW, insbesondere im Handelsgeschäft, vorangetrieben.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Aareal Bank AG, Jean Pierre Mustier, erklärte: „Ich freue mich sehr, Christian Ricken an der Spitze der Aareal Bank Gruppe willkommen zu heißen. Er verfügt über umfassende Erfahrungen in den Bereichen Kapitalmarkt und Asset Management sowie in der Leitung internationaler Teams und Funktionen und erfüllt damit beste Voraussetzungen für die Aareal Bank Gruppe. Darüber hinaus möchte ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats Jochen Klösges meinen Dank für seine starke und erfolgreiche Führung aussprechen, auch in sehr herausfordernden Zeiten. Unter seinem Management hat die Aareal Bank ihre Marktposition als führender gewerblicher Immobilienfinanzierer und als Hausbank und Softwareanbieter der deutschen und europäischen Wohnungswirtschaft weiter gefestigt. Die Gruppe befindet sich in einer Position der Stärke, hat ihre Profitabilität deutlich gesteigert, verfügt über hervorragende Liquiditäts- und Kapitalquoten und ist bereit, ein neues Kapitel aufzuschlagen.“

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der vOffice SE: LG Flensburg bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der vOffice SE zugunsten der RA-MICRO Holding GmbH & Co KG hat das LG Flensburg mit Beschluss vom 8. April 2024 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Flensburg, Az. 6 HKO 4/24
Jaeckel, J. u.a. ./. RA-MICRO Holding GmbH & Co KG
12 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: (voraussichtlich) RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte klkb, 25746 Heide

Montag, 8. April 2024

USU Software AG: Einzug von eigenen Aktien

26.03.2024 / 10:19 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der USU Software AG hat heute unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 26.06.2020 beschlossen, sämtliche von der Gesellschaft gehaltene 487.286 Stück eigenen Aktien, einzuziehen. Das Grundkapital der Gesellschaft bleibt dabei unverändert erhalten. Die eingezogenen Aktien entsprechen ca. 4,6 % der ausgegebenen Aktien.

Nach wirksamer Einziehung wird das Grundkapital unverändert EUR 10.523.770 betragen und in 10.036.484 Stückaktien eingeteilt sein. Jede Aktie hat nach der Einziehung einen anteiligen Betrag am Grundkapital von ca. EUR 1,048. Die Gesellschaft hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien mehr. Die technische Abwicklung des Einzugs der Aktien wird unverzüglich umgesetzt werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE: Verhandlungstermin 11. April 2024 krankheitsbedingt aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den auf den 11. April 2023 verschobenen Verhandlungstermin krankheitsbedingt aufgehoben.

Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich kürzlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7230/17
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.

75 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)

mVISE AG: mVISE AG schließt Barkapitalerhöhung ab und meldet Kapitalmaßnahmen zur Eintragung im Handelsregister an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 08. April 2024

Heute hat der Vorstand der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE0006204589) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen, die am 17. Januar 2024 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen worden war. Der Umfang wurde auf 378.268 neue Aktien festgelegt, die von bestehenden Aktionären bezogen bzw. bei neuen Investoren platziert wurden.

Die Durchführung der Barkapitalerhöhung wird am heutigen Tag gemeinsam mit der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

Durch die Kapitalmaßnahmen bestehend aus Sach- und Barkapitalerhöhung wird sich das Grundkapital der Gesellschaft von 9.905.351,00 EUR durch die Ausgabe von 11.378.268 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf 21.283.619,00 EUR erhöhen.

Die Kapitalmaßnahmen werden das Eigenkapital der Gesellschaft deutlich stärken und die Eigenkapitalquote auf nunmehr 57 Prozent erhöhen.

Samstag, 6. April 2024

ProSiebenSat.1 Media SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 lehnen Anträge des großen Minderheitsaktionärs MFE ab

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Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE lehnen die Forderungen der MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. für die Hauptversammlung am 30. April 2024 ab. Die von der italienischen Berlusconi-Familie kontrollierte MFE hat Anträge u.a. zur Aufspaltung des Unternehmens, zur Besetzung des Aufsichtsrats und zur Beschränkung des genehmigten Kapitals eingebracht. Die Gesellschaft hat heute die entsprechenden Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat auf ihrer Website veröffentlicht.

Auch mit Blick auf den vom zweiten großen Minderheitsaktionär PPF IM LTD vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat hält der Aufsichtsrat an seinen eigenen Wahlvorschlägen fest.


Unterföhring, 27. März 2024

Aufspaltung des Unternehmens nicht im besten Interesse aller Aktionär:innen

Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE verfolgen seit einem Jahr konsequent die Strategie der Fokussierung auf das Entertainment-Segment. Der Vorstand prüft laufend mögliche Schritte und bereitet im Hinblick auf einzelne Beteiligungen der Segmente Commerce & Ventures sowie Dating & Video entsprechende Verkäufe vor. Dies soll im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionär:innen wertmaximierend erfolgen, nicht zuletzt um mittels der Veräußerungserlöse die Verschuldung und den Verschuldungsgrad der Gesellschaft erheblich zu reduzieren. Vorstand und Aufsichtsrat halten die von MFE geforderte Aufspaltung des Unternehmens für nicht sinnvoll. Als Folge der Aufspaltung würde sich der Verschuldungsgrad der Gesellschaft erheblich auf bis zu 4,1x adjusted EBITDA (Basis 2023) erhöhen und damit strategische Akquisitionen ebenso unmöglich machen wie eine übliche Dividendenpolitik.

Eine Aufspaltung anstelle eines Verkaufs von Beteiligungen würde daher der notwendigen Fortentwicklung des Kerngeschäfts mittelfristig schaden und damit einer markt- und wettbewerbsgerechten Aufstellung des Konzerns entgegenstehen. Die Aufspaltung liegt damit nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im singulären Interesse von MFE, nicht aber im Interesse aller übrigen Aktionär:innen.

Neben den genannten Effekten sind Vorstand und Aufsichtsrat davon überzeugt, dass nach der von MFE vorgeschlagenen Aufspaltung auch solche Unternehmen (wie SevenVentures, die die erfolgreichen "Media for Equity"- und "Media for Revenue"-Modelle betreibt, oder marktguru) abzuspalten wären, bei denen mit einem Wegfall erheblicher Werbesynergien zwischen der ProSiebenSat.1 Group und den abgespaltenen Beteiligungen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen wäre, was eine unmittelbare Wertvernichtung zur Folge hätte. Würden – wie von MFE gefordert – alle Portfoliounternehmen des Commerce & Ventures- und Dating & Video-Segments mit allen Vermögenswerten auf die neue Gesellschaft übertragen, hätte dies eine entsprechende Reduzierung des Unternehmenswerts von ProSiebenSat.1 zur Folge. Bei gleichzeitig unveränderter Nettoverschuldung würde der Eigenkapitalwert der ProSiebenSat.1 Media SE daher entsprechend sinken. Die Marktkapitalisierung des verbleibenden Unternehmens wäre infolgedessen voraussichtlich äußerst gering, was auch negative Auswirkungen auf die Attraktivität der ProSiebenSat.1-Aktie hätte.

Außerdem würde die durch die Aufspaltung entstehende neue Gesellschaft als Beteiligungsholding aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat über keine attraktive "Equity Story" für institutionelle Investoren im Kapitalmarkt verfügen, da diese Gesellschaft aus einer Vielzahl von sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Finanzprofilen bestünde. Dies hätte voraussichtlich einen erheblichen Konglomeratsabschlag zur Folge und würde sodann im nächsten Schritt wahrscheinlich erneut zu entsprechenden Verkäufen und damit einer Zerschlagung der abgespaltenen Gesellschaft führen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Handelbarkeit der Aktie aufgrund des geringen Free-Floats eingeschränkt wäre, zumindest aber bereits der Handel kleinerer Positionen zu erheblichen Kursreaktionen führen könnte.

Aufgrund all dieser Aspekte sind Vorstand und Aufsichtsrat zur Einschätzung gekommen, eine solche Aufspaltung nicht zu empfehlen. Stattdessen ziehen sie die klare Fokussierung auf den wertmaximierenden Verkauf der relevanten Beteiligungen vor, die – vorbehaltlich des Marktumfeldes – über die nächsten 12 bis 18 Monate erfolgen soll.

Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats würde zu möglichen Interessenkonflikten und einer Überrepräsentation der großen Minderheitsaktionäre führen

MFE verlangt, das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, der auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, durch den ehemaligen italienischen EY-Wirtschaftsprüfer Simone Scettri zu ersetzen. Außerdem hat MFE den ehemaligen italienischen Citibank-Investmentbanker Leopoldo Attolico als weiteren Kandidaten für den Aufsichtsrat nominiert. PPF wiederum schlägt Christoph Mainusch als Kandidaten vor.

Rolf Nonnenmacher ist einer der renommiertesten deutschen Wirtschaftsprüfer und ein ausgewiesener Experte auf den Gebieten der Rechnungslegung, der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme und der Abschlussprüfung. Als ehemaliger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und langjähriger Vorsitzender der Prüfungsausschüsse von im DAX gelisteten Unternehmen verfügt er über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Aufgaben eines Prüfungsausschusses und genießt in Fachkreisen höchstes Ansehen.

Simone Scettri war MFE zufolge über einen Zeitraum von knapp 20 Jahren bis 2022 in leitenden Funktionen für EY in Italien tätig. EY Deutschland war von 2019 bis 2023 Abschlussprüfer der ProSiebenSat.1 Group und auch von Jochen Schweizer mydays. EY hat in dieser Zeit Verstöße gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bei Jochen Schweizer mydays nicht beanstandet. Die ProSiebenSat.1 Media SE wird eine Inanspruchnahme von EY prüfen müssen. Dies birgt die offensichtliche Gefahr eines Interessenkonflikts bei Simone Scettri.

Mit Katharina Behrends und Klára Brachtlová gehören dem Aufsichtsrat derzeit bereits zwei Mitglieder an, die direkte und enge Verbindungen zu MFE bzw. PPF haben. Ferner hatte MFE dem Aufsichtsrat Thomas Ingelfinger im letzten Jahr als Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen und der Aufsichtsrat hatte diesem Wunsch nach Prüfung der Qualifikation von Thomas Ingelfinger und seiner Unabhängigkeit im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex – auch unter Berücksichtigung der Höhe der Beteiligung von MFE an der Gesellschaft – entsprochen. Würde die Hauptversammlung den Vorschlägen von MFE und PPF folgen, würde nachfolgend die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat enge Beziehungen zu den beiden größten Aktionären der Gesellschaft haben bzw. wäre von diesen vorgeschlagen worden, obwohl beiden Aktionären zusammengerechnet nicht die Mehrheit am Aktienkapital gehört.

Beschränkung des genehmigten Kapitals vermindert Handlungsmöglichkeiten

MFE fordert, das derzeit bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und durch ein neues, deutlich eingeschränktes genehmigtes Kapital zu ersetzen. Dadurch sollen bestimmte marktübliche Möglichkeiten zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsauschluss gestrichen werden. Dies würde der Gesellschaft die Möglichkeit nehmen, neues Eigenkapital schnell und flexibel aufzunehmen oder neue Aktien als Gegenleistung für mögliche Akquisitionsvorhaben einzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass dies nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionär:innen ist. Vielmehr würde dies im ausschließlichen Interesse von MFE dazu dienen, eine prozentuale Verwässerung der Beteiligung von MFE an der Gesellschaft durch für die Gesellschaft und die Gesamtheit ihrer Aktionär:innen sinnvolle Maßnahmen zu verhindern.

Satzungsänderung kann zu geschäftskritischen zeitlichen Verzögerungen führen

Wie in Deutschland allgemein üblich, sieht die Geschäftsordnung des Vorstands von ProSiebenSat.1 bestimmte Geschäfte vor, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Damit ist eine Einbindung des Aufsichtsrats in wesentliche Unternehmensentscheidungen bereits heute und wie in börsennotierten Unternehmen üblich gewährleistet. MFE möchte die Satzung nun dahingehend ändern, dass bestimmte bereits in der Geschäftsordnung vorgesehene zustimmungsbedürftige Geschäfte in der Satzung festgeschrieben und damit der Kontrolle des Aufsichtsrats über die Ausgestaltung dieser Zustimmungserfordernisse entzogen werden. Eine solche Verlagerung von Zustimmungsvorbehalten in die Satzung der Gesellschaft würde den Aufsichtsrat daran hindern, diese künftig ohne Befassung der Hauptversammlung an veränderte Umstände oder Gegebenheiten anzupassen. Damit würde dem Aufsichtsrat insofern die gerade in börsennotierten Unternehmen wichtige Aufgabe der Kontrolle über zustimmungsbedürftige Geschäfte genommen. Vorstand und Aufsichtsrat lehnen die von MFE vorgeschlagene Satzungsänderung daher ab.

Zusammenfassend sind Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE der Ansicht, dass die genannten Anträge nicht zur Wertsteigerung der Gesellschaft beitragen, sondern im Gegenteil das Risiko einer Wertminderung für die Gesellschaft bzw. ihre Aktionär:innen beinhalten.

Alle weiteren Informationen wie Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und die Stellungnahmen von ProSiebenSat.1 Media SE finden Sie unter: www.prosiebensat1.com/Hauptversammlung