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Sonntag, 28. Februar 2021

Bafin untersagt Übernahmeangebot der 4basebio AG an die Aktionäre der KROMI Logistik AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 der 4basebio AG das am 20.01.2021 angekündigte Übernahmeangebot der 4basebio AG an die Aktionäre der KROMI Logistik AG untersagt. Der Tenor und die wesentlichen Gründe werden nachfolgend wiedergegeben:

Das infolge der Veröffentlichung gemäß §§ 34, 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 20.01.2021 zu unterbreitende Übernahmeangebot der 4basebio AG mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 335706, an die Aktionäre der KROMI Logistik AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98256, wird nach §§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG untersagt.   (…)

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Axel Springer SE

Traviata B.V.
Amsterdam
Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 337b, 40235 Düsseldorf

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out) der Axel Springer SE, Berlin

Die ordentliche Hauptversammlung der Axel Springer SE, Berlin (die 'Gesellschaft'), vom 26. November 2020 hat die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Traviata B.V., Amsterdam, als Hauptaktionärin (nachfolgend die 'Hauptaktionärin') gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen (der 'Übertragungsbeschluss').

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Februar 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter HRB 154517 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Namen lautende Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 60,24 je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als gerichtlich ausgewählten und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 24. Februar 2021 erfolgt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen durch die

UniCredit Bank AG, München,

über die jeweiligen Depotbanken der Minderheitsaktionäre. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien an der Gesellschaft über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 3. März 2021.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m. § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.

Düsseldorf, im Februar 2021

Traviata B.V.

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Februar 2021

SMT Scharf AG: Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Hamm in Westfalen, 25. Februar 2021 - Die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986) wurde im Rahmen des Downlistings von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass diese heute ihren Beschluss über den Widerruf der Zulassung der Aktien der SMT Scharf AG zum Handel im Regulierten Markt und im Segment Prime Standard veröffentlicht hat. Der Widerruf wird mit Ablauf des 2. März 2021 wirksam werden.

Bereits seit dem 17. Februar 2021 sind die Aktien der SMT Scharf AG in das Qualitätssegment m:access des Freiverkehrs der Börse München einbezogen. Ab dem 3. März 2021 werden die Aktien ferner in das Quotation Board des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die XETRA-Notierung der Aktien bleibt davon unabhängig fortbestehen.

SMT Scharf AG, Hamm in Westfalen

Samstag, 27. Februar 2021

Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG veröffentlicht vorläufiges Ergebnis 2020 und schlägt Dividende von EUR 6,50 je Aktie vor

Meldung vom 11. Februar 2021

Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zeichnet sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von (ungeprüft) EUR 32,5 Mio. ab (Geschäftsjahr 2019: EUR 19,8 Mio.). Dieser liegt dank eines guten Jahresendgeschäfts über der mit Ad-hoc Mitteilung vom 17.12.2020 veröffentlichten Prognose von EUR 30 Mio. Der Vorstand hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat eine Dividende von EUR 6,50 je Aktie vorzuschlagen (Vorjahr: EUR 3,80 je Aktie).

Nach Durchführung der Abschlussprüfung sowie nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat und vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat soll der Hauptversammlung die entsprechende Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt werden.

Freitag, 26. Februar 2021

Appraisal Litigation in Germany: A Remedy Against Unfair Valuations - or Their Cause?

In einem aktuellen Beitrag im Oxford Business Law Blog nehmen Andreas Engert und Johannes Jiang Stellung zu einem Grundproblem in der Gestaltung des deutschen gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens und seiner Eignung als Modell für grenzüberschreitende Umwandlungen in anderen Mitgliedstaaten.

https://www.law.ox.ac.uk/business-law-blog/blog/2021/02/appraisal-litigation-germany-remedy-against-unfair-valuations-or

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
  • Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
  • Design Hotels AGverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021
  • EASY SOFTWARE AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020 
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
  • Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
  • msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • OSRAM Licht AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert
  • RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 25. Februar 2021

Übernahmeangebot/Delisting-Angebot für Aktien der DEAG Deutsche Entertainment AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die Musai Capital Ltd hat den Aktionären der DEAG Deutsche Entertainment AG wie angekündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot gegen Zahlung eines Geldbetrages von EUR 3,09 je DEAG-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 22. Februar 2021 bis zum 22. März 2021.

Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/deag_deutsche_entertainment_ag.html?nn=7845970

Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron Investment Group Ltd., Sliema, Malta, dem Family Office von Herrn Christian Angermayer. 

Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der AMIRA Verwaltungs AG

Die Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wird auf EUR 1.710,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs AG festgelegt.

Die AMIRA Verwaltungs AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass die Blitz 11-263 SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat. Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs AG auf die Blitz 11-263 SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 1.632,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs AG festgelegt.

Die Blitz 11-263 SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass ganz überwiegend aufgrund der gestiegenen Aktienkurse, der von der AMIRA Verwaltungs AG gehaltenen Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der AMIRA Verwaltungs AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem Grund hat die Blitz SE der AMIRA Verwaltungs AG mitgeteilt, die Barabfindung von EUR 1.632,00 auf EUR 1.710,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs AG zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat der AMIRA Verwaltungs AG haben aufgrund dieser neuen Tatsache beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs AG am 24. Februar 2021 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Blitz 11-263 SE entsprechend anzupassen.

Die AMIRA Verwaltungs AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten Beschlussvorschlags auf der Internetseite der AMIRA Verwaltungs AG unter www.amira-ag.de unter "Investor Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.

München, 24. Februar 2021

AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Mittwoch, 24. Februar 2021

Axel Springer SE: Squeeze-Out vollzogen

Presseinformationen vom 23.02.2021

Squeeze-Out mit heutiger Eintragung ins Handelsregister vollzogen / Eigentum an den Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen

Der von der Hauptversammlung am 26. November 2020 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) ist mit der heute erfolgten Eintragung ins Handelsregister wirksam geworden. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind auf die Hauptaktionärin Traviata B.V., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, übergegangen. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von EUR 60,24 pro Aktie von der Traviata B.V. Die Einzelheiten hierzu werden von der Traviata B.V. in den nächsten Tagen bekannt gemacht.

Zukünftig werden die Traviata B.V. mit rund 48,5 Prozent sowie Friede Springer und Mathias Döpfner jeweils mit rund 22 Prozent als Großaktionäre an der Axel Springer SE beteiligt sein.

Mit dem Squeeze-Out endet auch der Handel der Axel Springer-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörse Hamburg.

Squeeze-out bei der Axel Springer SE eingetragen

Der Squeeze-out bei der Axel Springer SE ist am 23. Februar 2021 im Handelregister eingetragen und am 24. Februar 2021 im gemeinsamen Registerportal bekannt gemacht worden:

23.02.2021
HRB 154517 B: Axel Springer SE, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 26.11.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Traviata B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nr. 74999869), gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.

___________

Anmerkung der Redaktion:

Die Eintragung war zunächst durch eine Anfechtungsklage der Aktionärsvereinigung DSW verzögert, aber dann durch ein sog. Freigabeverfahren ermöglicht worden:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

IVA-News: Börsenrückzug der Autobank

Die Aktionäre der Autobank AG mit Sitz in Wien haben in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29.01.2021 den geordneten Abbau der Bankgeschäfte mit anschließender Zurücklegung der Bankkonzession beschlossen. Dieser Prozess wird voraussichtlich 18 bis 24 Monate in Anspruch nehmen.

Mit diesem Beschluss ist ein Listing der Autobank-Aktien an den Börsen von Wien (Dritter Markt) und München (m:access) nicht mehr sinnvoll. Daher endet das Listing an der Wiener Börse mit 26. Februar 2021, das Listing an der Börse München wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA-News: Starwood-Offert für CA Immo

Das Übernahmeangebot von 34,44 EUR je Aktie (inkl. Dividende!) für die CA Immobilien Anlagen AG wurde auf der Website der Übernahmekommission (www.takeover.at) am 22.2.2021 veröffentlicht. Die gesamte Angebotsunterlage ist dort abrufbar. Die Annahmefrist läuft bis zum 9. April 2021 mit möglicher Nachfrist bis zum 14. Juli 2021. Ein analoges Angebot wurde auch für die Wandelschuldverschreibung 2025 gelegt. Delisting oder Squeeze-out sind nicht geplant. Eine Stellungnahme des CA-Immo-Vorstandes gibt es aktuell (noch) nicht.

Das Angebot ist für den IVA weiterhin nicht überzeugend. Es liegt deutlich unter dem zuletzt berichteten Branchensubstanzwert von 38,36 EUR je Aktie (EPRA NAV), der in der Vergangenheit immer Benchmark für Übernahmen im Immobiliensektor war. Darüber hinaus liegt der aktuell kommunizierte „FFO1“ (Funds From Operations, Kennzahl der operativen Ertragskraft) über der Prognose, hinzu kommt ein starkes 4. Quartal 2020 im Bewertungsergebnis. Die durchschnittliche Dividendenrendite der letzten drei Jahre beträgt 3,36 %, mit weiter attraktiven Dividenden kann gerechnet werden. Eine Nachbesserung des Angebots durch Starwood ist nicht ausgeschlossen.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die zum Squeeze-out bei der ISARIA Wohnbau AG, München, eingereichten Spruchanträge zum führenden Aktenzeichen 5 HK O 15524/20 verbunden. 

Die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, ein zu Lone Star gehörenden Transaktionsvehikel, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je ISARIA-Stückaktie angeboten.

LG München I, Az. 5 HK O 15524/20

Dienstag, 23. Februar 2021

Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der ZEAG Energie AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der ZEAG ENERGIE AG macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: ZEAG ENERGIE AG 
WKN: 781600 
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG 
Abfindungspreis: 45,75 EUR je Aktie

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 10.000 Aktien begrenzt. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Diese und weitere Informationen können Sie jederzeit im Bundesanzeiger vom 22.02.21 unter www.bundesanzeiger.de nachlesen.  (...)

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die ZEAG-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, siehe:

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Gemeinsamer Vertreter bestellt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat das Landgericht Itzehoe mit Beschluss vom 18. Februar 2021 die eingegangenen Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selber antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde Rechtsanwalt Dr.  Dirk Unrau bestellt.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Verhandlungstermin vom 11. März 2021 pandemiebedingt aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Dortmund den für den 11. März 2021 anberaumten Termin pandemiebedingt aufgehoben. Als neuer Termin ist voraussichtlich der 10. Juni 2021 vorgesehen. 

LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

OSRAM Licht AG: Osram dank effizientem Management gut für die Zukunft gerüstet

- Vorstand führt Osram robust durch Corona-Krise

- Positive Geschäftsentwicklung für das Jahr 2021 in Sicht

- Neue Mitglieder verstärken Osram-Aufsichtsrat

- Unternehmen gleicht Fiskaljahr an Kalenderjahr an


Osram stellt neuerdings die Weichen, um unangefochtener Weltmarktführer für Photonik- und Sensorlösungen im Verbund mit ams zu werden. Die letzten Monate haben bewiesen, dass die jahrelang verfolgte Strategie von Osram genau richtig ist. "Das vergangene Geschäftsjahr hat gezeigt, dass wir trotz erschwerter Bedingungen durch die Corona-Krise auf die richtigen Produkte und Lösungen gesetzt haben. Das zeigt sich an den hervorragenden Ergebnissen im ersten Quartal", so Olaf Berlien, Vorstandvorsitzender der OSRAM Licht AG. "Die Rekord-Marge unseres Halbleitergeschäfts bestätigt, dass der Produktionsausbau ein wichtiger Zukunftsschritt war."

In der heutigen Hauptversammlung stimmen die Aktionäre über die Bestellung von Christin Eisenschmid (Intel Deutschland) und Ulrich Huewels (ams AG) in den Aufsichtsrat ab. Zudem stehen die Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalenderjahr ab 2022 und die Zustimmung der Aktionäre zu den Vergütungssystemen für Vorstand und Aufsichtsrat auf der Tagesordnung.

Das Osram-Management hat auf die weltweite Corona-Pandemie mit früh eingeleiteten und effizienten Krisenmaßnahmen reagiert. Damit erreichte das Unternehmen sehr gute Ergebnisse im ersten Quartal. Daher hob das Management Ende Januar die Jahresprognose an. "Osram geht als kerngesundes Unternehmen in die gemeinsame Zukunft mit ams. Für seine Aktionäre war, ist und bleibt Osram ein großer Erfolg", sagt Kathrin Dahnke, Finanzvorstand der OSRAM Licht AG.

"Ich danke Olaf Berlien für sein unermüdliches Engagement bei der Neuausrichtung von Osram", erklärt Thomas Stockmeier, Aufsichtsratschef von Osram. "Damit hat er zusammen mit meinem Amtsvorgänger Peter Bauer die Ausgangsbasis für ein erfolgreiches Unternehmen im Zusammenschluss mit ams gelegt." Vorstandsvorsitzender Olaf Berlien verlässt zum 28. Februar im besten Einvernehmen die Osram-Spitze. Ihm folgt Ingo Bank, der die CEO-Rolle bei Osram zusätzlich zu seiner Aufgabe als Finanzvorstand der ams AG wahrnehmen wird.

Osram richtet die Hauptversammlung am 23. Februar 2021 virtuell aus. Die Themenschwerpunkte der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting

ams AG: Eintragung und Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit OSRAM Licht AG kann kurzfristig erfolgen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR 

Premstätten, Österreich (23. Februar 2021) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass die OSRAM Licht AG ams heute mitgeteilt hat, dass die Eintragung und damit das Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungs­vertrags zwischen OSRAM Licht AG und ams Offer GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft von ams, kurzfristig erfolgen kann. Die erfolgte Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird ams gesondert bekanntgeben.

Montag, 22. Februar 2021

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
  • Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, erfolgreiches Freigabeverfahren
  • BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020 und Bekanntnmachung am 24. November 2020, Fristende: 24. Februar 2021
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
  • Design Hotels AGverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021
  • EASY SOFTWARE AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020 
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
  • Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
  • msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • OSRAM Licht AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

TLG IMMOBILIEN AG: TLG IMMOBILIEN AG plant öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft

NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODERTEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.

- Erwerb von bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je Aktie

- Annahmefrist läuft voraussichtlich vom 20. Februar 2021 bis zum 20. März 2021

- TLG wird nach Ablauf der Annahmefrist die zu erwerbende Aktienzahl festlegen und den endgültigen Kaufpreis veröffentlichen


Berlin, 17. Februar 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG" oder die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 beschlossen, bis zu 5,85 Millionen Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß Gesamtstimmrechtsmitteilung vom 29. Januar 2021) im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zurück zu erwerben.

Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich am 19. Februar 2021 auf der Internetseite der TLG (https://www.tlg.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden. TLG-Aktionäre haben, vorbehaltlich einer Verlängerung, die Möglichkeit, das Aktienrückkaufangebot während der Annahmefrist, die bei der voraussichtlichen Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 19. Februar 2021 vom 20. Februar 2021 bis zum 20. März 2021 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzunehmen.

Der Grund für das öffentliche Rückkaufangebot ist es, von dem erheblichen Abschlag des Aktienkurses auf den zugrunde liegenden Net Asset Value und der aktuellen operativen Performance der TLG zu profitieren.

TLG-Aktionäre können das Angebot für alle oder einen Teil ihrer TLG-Aktien entweder durch Bestimmung eines Kaufpreises innerhalb der Kaufpreisspanne oder ohne Bestimmung eines Kaufpreises annehmen, wobei sie sich in letzterem Fall verpflichten, für diese TLG-Aktien das Angebot zum endgültigen Kaufpreis anzunehmen, wie er von der Gesellschaft nach Ablauf der Annahmefrist festgesetzt wird. Der endgültige Kaufpreis wird für alle zu erwerbenden TLG-Aktien dem höchsten Preis entsprechen, der vor dem Hintergrund der erhaltenen Annahmeerklärungen entrichtet werden muss, um die von der TLG festgesetzte Aktienzahl zu erwerben. Wenn TLG-Aktionäre eine Anzahl an TLG-Aktien in Höhe von 2,00 % oder weniger des Grundkapitals andienen, entspricht der endgültige Kaufpreis dem höchsten von einem TLG-Aktionär bestimmten Preis.

Wenn das Aktienrückkaufprogramm überzeichnet ist, werden relevante Annahmeerklärungen verhältnismäßig behandelt. Eine Überzeichnung liegt vor, wenn die Gesamtzahl an Annahmeerklärungen für TLG-Aktien ohne bestimmten Kaufpreis bzw. zu einem Kaufpreis, der dem endgültigen Kaufpreis entspricht oder diesen unterschreitet, die von der Gesellschaft festgelegte Anzahl an zu erwerbenden TLG-Aktien übersteigt. Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger werden bevorzugt berücksichtigt.

TLG wird den endgültigen Kaufpreis und die endgültige Aktienzahl nach Ablauf der Annahmefrist im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft voraussichtlich am 24. März 2021 bekanntgegeben. Alle Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://www.tlg.de im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" zur Verfügung.

Weitere "Dutch Auction Tender Offer" für Aktien der TLG IMMOBILIEN AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der TLG IMMOBILIEN AG macht die TLG IMMOBILIEN AG Ihnen ein Rückkaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: TLG IMMOBILIEN AG 
WKN: A12B8Z 
Art des Angebots: "Dutch Auction Tender Offer" 
Anbieter: TLG IMMOBILIEN AG 
Zwischen-WKN: A3H3ML 
Abfindungspreis: min. 24,25 EUR und max. 26,00 EUR je Aktie (in Schritten zu 0,25 EUR)

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben: So gilt dieses Angebot nicht in den USA und auch in anderen Ländern kann es nationale Restriktionen geben. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Der Anbieter bietet an, maximal bis zu 5.858.098 Aktien zurückzukaufen. Die Aktionäre werden gebeten, einen Preis zwischen 24,25 EUR und 26,00 EUR in Schritten zu 0,25 EUR zu nennen, zu dem sie bereit sind, ihre Aktien zu verkaufen. Die Aktionäre können zudem ohne Preisangabe an dem Angebot teilnehmen. Sie akzeptieren dann den von der Gesellschaft letztendlich festgelegten Preis. Für alle anderen Aktionäre gilt: vorbehaltlich Pro-Rata Zuteilung. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien zurückkaufen. Relevante Annahmen für hundert TLG-Aktien oder weniger werden in dem Sinne bevorzugt berücksichtigt, dass sie auch im Falle einer Überzeichnung in vollem Umfang berücksichtigt werden. 

Die Angebotsunterlage ist im Bundesanzeiger vom 19.02.2021 (http://www.bundesanzeiger.de) sowie auf der Internetseite von der TLG IMMOBILIEN AG (https://www.tlg.de/) unter der Rubrik Investor Relations - Aktienrückkauf veröffentlicht. Auch sämtliche zukünftige Informationen bezüglich dieses Angebotes werden von der Gesellschaft auf der Internetseite von der TLG IMMOBILIEN AG (https://www.tlg.de/) unter der Rubrik Investor Relations - Aktienrückkauf veröffentlicht.   (...)

Samstag, 20. Februar 2021

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft

Die Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wird auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG festgelegt.

Die Nymphenburg Immobilien AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass die NIAG SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat. Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG auf die NIAG SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft festgelegt.

Die NIAG SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass im wesentlichen aufgrund der gestiegenen Aktienkurse der von der Nymphenburg Immobilien AG gehaltenen Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der Nymphenburg Immobilien AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem Grund hat die NIAG SE der Nymphenburg Immobilien AG mitgeteilt, die Barabfindung von EUR 813,00 auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat der Nymphenburg Immobilien AG haben aufgrund dieser neuen Tatsachen heute beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2021 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE entsprechend anzupassen.

Die Nymphenburg Immobilien AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten Beschlussvorschlags auf der Internetseite der Nymphenburg Immobilien AG unter www.nymphenburg-immobilien-ag.de unter "Investor Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.

München, 19. Februar 2021

Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Freitag, 19. Februar 2021

Tele Columbus AG: Übernahmeangebot: Tele Columbus bestätigt Kontrollwechselverzicht zur Erfüllung einer Vollzugsbedingung

PRESSEMITTEILUNG

- Tele Columbus hat gegenüber der Kublai GmbH den Kontrollwechselverzicht bestätigt, der als Bedingung des Übernahmeangebots, das am 1. Februar 2021 von der Kublai GmbH veröffentlicht wurde, erforderlich ist

- Eine der Vollzugsbedingungen für das öffentliche Übernahmeangebot durch die Kublai GmbH ist damit erfüllt

- Die ursprüngliche Annahmefrist des Übernahmeangebots hat am 1. Februar begonnen und läuft bis zum 15. März 2021

- Für den Fall des Erfolgs des Übernahmeangebots ist ein Bezugsrechtsangebot in Höhe von € 475 Millionen in Q2 2021 geplant. Dieses ist vollständig durch die Kublai GmbH garantiert

- Ein erfolgreiches Übernahmeangebot erfordert eine Annahmequote von 50% und einer Aktie


Berlin, 16. Februar 2021. Heute hat der Vorstand der Tele Columbus AG (ISIN: DE000TCAG172, WKN: TCAG17) in einem Schreiben an die Kublai GmbH bestätigt, dass die folgenden Voraussetzungen für den Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Kublai GmbH, das am 1. Februar 2021 veröffentlicht wurde, erfüllt sind:

1. Tele Columbus AG hat einen Änderungsvertrag zu den Anleihebedingungen der 2018 ausgegebenen Anleihe abgeschlossen, um den Erwerb von Aktien an Tele Columbus durch Kublai GmbH zu ermöglichen, ohne einen Kontrollwechsel ("change of control") gemäß den Anleihebedingungen auszulösen;

2. Soweit Kreditgeber unter den Kreditverträgen der Tele Columbus AG infolge eines Kontrollwechsels zur Kündigung ihrer Kreditzusagen berechtigt sind, hat sich Tele Columbus ausreichende Mittel gesichert, um die betreffenden Kreditgeber zurückzuzahlen bzw. deren betreffende Kreditzusagen zu dem entsprechenden Zeitpunkt ersetzen zu können;

3. Es ist kein Kündigungsgrund oder Zahlungsverzug ("event of default or default") unter den Kreditverträgen der Tele Columbus AG eingetreten und ein solcher dauert zum Zeitpunkt dieser Bestätigung des Kontrollwechselverzichts nicht an; und

4. Alle Verpflichtungen und Bedingungen, die mit den Kreditgebern unter den Kreditverträgen der Tele Columbus AG im Rahmen der Verzichtserklärungen vom 16. Februar 2021 bezüglich des Kündigungsrechts bei Eintritt eines Kontrollwechsels vereinbart wurden, können zu dem jeweils maßgeblichen Zeitpunkt erfüllt werden.

Diese Veröffentlichung erfüllt zusammen mit der an die Kublai GmbH ausgestellten Bestätigung eine der Bedingungen des Übernahmeangebots der Kublai GmbH. Es existieren weitere Bedingungen, unter anderem eine Annahmequote von 50% und einer Aktie während der ursprünglichen Annahmefrist und regulatorische Genehmigungen.

Die ursprüngliche Annahmefrist hat am 1. Februar begonnen und endet am 15. März 2021.

Für den Fall des Erfolgs des Übernahmeangebots plant Tele Columbus ein Bezugsrechtsangebot im zweiten Quartal diesen Jahres in einer Höhe von € 475 Millionen, das vollständig von der Kublai GmbH garantiert ist.

Über die Tele Columbus AG

Als einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland versorgt die Tele Columbus AG mit ihrer Marke PΫUR über drei Millionen Haushalte mit Highspeed-Internet einschließlich Telefonanschluss, Mobilfunk und mehr als 250 TV-Programmen auf einer digitalen Entertainment-Plattform, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Tele Columbus AG, mit Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz, ist seit Januar 2015 am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Renk Aktiengesellschaft

Renk Aktiengesellschaft
München 
(vormals: Rebecca BidCo AG) 

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Renk Aktiengesellschaft, Augsburg 
ISIN DE0007850000 WKN 785000 

Die außerordentliche Hauptversammlung der Renk Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193 ("RENK AG"), vom 22. Dezember 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Renk AG ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die Rebecca BidCo AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 259756 und nunmehr firmierend als Renk Aktiengesellschaft (die "Hauptaktionärin"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). 

Der Übertragungsbeschluss ist am 10. Februar 2021 in das Handelsregister der RENK AG beim Amtsgericht Augsburg (HR B 6193) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der RENK AG auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der RENK AG als übertragender Gesellschaft mit der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft ist am 10. Februar 2021 in das Handelsregister der RENK AG beim Amtsgericht Augsburg und am 15. Februar 2021 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der RENK AG auf die Hauptaktionärin übergegangen. 

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 105,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der RENK AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RENK AG beim Amtsgericht Augsburg, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RENK AG ist am 11. Februar 2021 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 16. Februar 2021 bekannt gemacht worden. 

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, Bonn, als vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. 

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENK AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der RENK AG über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENK AG provisions- und spesenfrei sein. 

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der RENK AG gewährt werden. 

Augsburg, im Februar 2021 

Renk Aktiengesellschaft
(vormals: Rebecca BidCo AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Februar 2021

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird vom Landgericht München I in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Axel Springer SE: Squeeze-out darf vollzogen werden

Pressemitteilung der Axel Springer SE vom 18. Februar 2021

Gericht erteilt Freigabebeschluss


Das Kammergericht Berlin hat am 18. Februar 2021 entschieden, dass die erhobene Aktionärsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 26. November 2020 zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre einer Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister nicht entgegensteht. Die Axel Springer SE rechnet daher zeitnah mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister. Mit der Eintragung gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Traviata B.V. über, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden. Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Traviata B.V. eine Barabfindung in Höhe von EUR 60,24 pro Aktie. Die Einzelheiten dazu werden nach der Eintragung bekannt gemacht.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Aktionärsvereinigung DSW hatte gegen den Squeeze-out-Beschluss geklagt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/01/aktionarsvereinigung-dsw-klagt-gegen.html

“Aus unserer Sicht wurden die von der COVID-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt”, begründete DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler das juristische Vorgehen. Mit der Anfechtungsklage wolle man geklärt wissen, “ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen - und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen”.