Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Wie von der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft (ISIN DE0005254007) am 12. April 2019 bekannt gemacht, hatte die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG sie am gleichen Tag darüber informiert, dass die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG die Barabfindung für den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 62,79 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft festgesetzt hatte. Die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG hat dem Vorstand der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft nunmehr heute mitgeteilt, dass sie sich aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Verringerung des Basiszinssatzes entschlossen hat, die Barabfindung auf EUR 69,39 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft zu erhöhen. Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1, der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, Borken (Hessen), auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG, Borken (Hessen), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG, wird daher in der am 24. Mai 2019 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung auf EUR 69,39 je Aktie erhöht.
Borken, Deutschland, 23.05.2019
Der Vorstand