von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Dortmund hat die Spruchanträge zu dem am 6. Januar 2025 im Handelsregister eingetragenen Squeeze-out bei der MEDION AG mit Beschluss vom 29. April 2025 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Aktenzeichen 18 O 5/25 AktE. Der zum Lenovo-Konzern gehörenden Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
Mit Beschluss vom 30. April 2025 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Weimann vom Gericht zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Dortmund, Az. 18 O 5/25AktE32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clery Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main
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