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Freitag, 31. Oktober 2025

Mercedes-Benz Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation (Aktienrückkaufprogramm)

Stuttgart, 31. Oktober 2025

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG ("Mercedes-Benz") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Das Programm soll am 3. November 2025 starten und bis zum 3. November 2026 (einschließlich) abgeschlossen sein. Es dürfen bis zu 96.000.000 Aktien (ISIN DE0007100000, "Mercedes-Benz-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 2 Mrd. über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz zurückerworben werden. Der Erwerb der Mercedes-Benz-Aktien beruht auf der Hauptversammlungsermächtigung vom 7. Mai 2025 ("Ermächtigung"). Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und des Artikels 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Mercedes-Benz durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Nach der Ermächtigung darf Mercedes-Benz bis zum 6. Mai 2030 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben.

Erfolgt der Erwerb der Mercedes-Benz-Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Mercedes-Benz-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Mercedes-Benz-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Mercedes-Benz. Mercedes-Benz kann das Aktienrückkaufprogramm – unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – jederzeit beenden.

Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Aktienrückkaufprogramms erfolgen. Insbesondere werden die Mercedes-Benz-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Unabhängig von dem vorstehenden Aktienrückkaufprogramm wird Mercedes-Benz voraussichtlich im März 2026 über einen Zeitraum von mehreren Handelstagen eigene Aktien im Rahmen des jährlichen Belegschaftsaktienprogramms erwerben. Dazu wird eine separate Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erfolgen. Im Erwerbszeitraum für das Belegschaftsaktienprogramm werden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms keine eigenen Aktien erworben.

Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird Mercedes-Benz regelmäßig unter www.group.mercedes-benz.com informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Donnerstag, 30. Oktober 2025

MOBOTIX AG: Gerichtliche Bestellung der Lampe und Kollegen AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langmeil, den 30. Oktober 2025 – Die MOBOTIX AG gibt bekannt, dass das Amtsgericht in Kaiserslautern die Lampe und Kollegen AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. September 2025 endende Geschäftsjahr bestellt hat.

Die Bestellung wurde erforderlich, nachdem die ursprünglich von der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 gewählte Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt hat, den Prüfungsauftrag nicht anzunehmen. Gründe wurden keine genannt.

Die gerichtliche Bestellung stellt den ursprünglichen Zeitplan der Abschlussprüfung sowie die Durchführung der Hauptversammlung sicher.

Branicks Group AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VIB Vermögen AG

Presseinformation der Branicks Group AG

Frankfurt, 30. Oktober 2025 – Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, und die VIB Vermögen AG („VIB“) sind heute übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Außerdem soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien der Branicks vorsehen. Zu deren Bereitstellung soll ein bedingtes Kapital der Branicks geschaffen werden. Aktuell sind außenstehende Aktionäre mit rund 31,25% an der VIB beteiligt. Die endgültige Ausgestaltung der jährlichen Ausgleichszahlung und der Abfindungsregelung im Vertrag werden von der DIC REI KGaA und der VIB in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festgelegt.

„Mit der Einleitung des Prozesses für den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VIB setzen wir die Integration der VIB in die Branicks Group konsequent fort. Ziel sind klar gegliederte, schlanke Entscheidungswege und Konzernstrukturen mit denen wir die Branicks Group marktgerecht und kosteneffizient im Sinne unserer Stakeholder führen und weiterentwickeln“, kommentierte Sonja Wärntges, Vorsitzende des Vorstands der Branicks Group AG, die vorgestellten Pläne.

Branicks geht davon aus, dass jeweils im Februar 2026 außerordentliche Hauptversammlungen der VIB um die erforderliche Zustimmung bzw. der Branicks um die erforderliche Beschlussfassung gebeten werden.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie neu Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.06.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 11,1 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung am 8. Oktober 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

VIB Vermögen AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

Neuburg a. d. Donau, 30. Oktober 2025

Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG („Branicks“), und die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, sind am heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen aufzunehmen und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Daneben soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien der Branicks vorsehen. Zu deren Bereitstellung soll ein bedingtes Kapital der Branicks geschaffen werden. Aktuell sind außenstehende Aktionäre mit rund 31,25% an der VIB beteiligt. Die endgültige Ausgestaltung der jährlichen Ausgleichszahlung und der Abfindungsregelung im Vertrag werden von der DIC REI KGaA und der VIB in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festgelegt.

Die VIB geht davon aus, dass jeweils im Februar 2026 außerordentliche Hauptversammlungen der VIB um die erforderliche Zustimmung bzw. der Branicks um die erforderliche Beschlussfassung gebeten werden.

Funkwerk AG: Beendigungstermine für die Notierung im Marktsegment m:access und im Freiverkehr der Börse München

PRESSEMITTEILUNG 

Kölleda, 30. Oktober 2025 – Die Funkwerk AG wurde von der Börse München darüber informiert, dass die Einbeziehung und Notierung ihrer Aktien in das Marktsegment m:access mit Ablauf des 30. Dezember 2025 beendet wird.

Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird widerrufen, die Notierungseinstellung erfolgt mit Ablauf des 31. März 2026.

Diese Termine setzen den Antrag der Funkwerk AG auf Beendigung der Börsennotierung um, über den mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 26. September 2025 informiert wurde.

Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen sowie technische Dienstleistungen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei. 

BioNTech beginnt öffentliches Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien von CureVac N.V.

Pressemitteilung

22. Oktober 2025

- Geplante Übernahme soll Forschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von mRNA-basierten Krebsimmuntherapie-Kandidaten stärken und ist ein weiterer Meilenstein in der Umsetzung von BioNTechs Onkologie-Strategie

- CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre erhalten für jede CureVac-Aktie BioNTech American Depositary Shares im Wert von ca. 5,46 US-Dollar, wobei das Umtauschverhältnis einem Anpassungsmechanismus unterliegt; ein Richtwert für das Umtauschverhältnis wird während der Laufzeit des Umtauschangebots unter www.envisionreports.com/CureVacOffer verfügbar sein

- Informationen darüber, wie CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre an dem Umtauschangebot teilnehmen können, sind über die Informationsagentur für das Umtauschangebot, Georgeson LLC, unter der Telefonnummer +1 888 686 7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) oder +1 732 353 1948 (R-Gespräch), oder per E-Mail an Curevacoffer@georgeson.com erhältlich

- Umtauschangebot läuft am 3. Dezember 2025 um 9:00 Uhr ET (15 Uhr MEZ) aus, sofern es nicht verlängert oder vorzeitig beendet wird, gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags


MAINZ, Deutschland, 22. Oktober 2025 (GLOBE NEWSWIRE) -- BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“) gab heute bekannt, dass ihr öffentlichen Umtauschangebots (public exchange offer, „das Angebot“) für alle ausstehenden Aktien von CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC, „CureVac“) begonnen hat. Das Angebot erfolgt gemäß dem zuvor angekündigten Kaufvertrag (purchase agreement) zwischen BioNTech und CureVac vom 12. Juni 2025. Nach Abschluss der Transaktion werden sich zwei Pioniere im Bereich der mRNA-Forschung zusammenschließen. Das Ziel ist es, mithilfe der sich ergänzenden Kompetenzen und Technologien die Entwicklung innovativer und transformativer mRNA-basierter Krebsimmuntherapie-Kandidaten für Patientinnen und Patienten voranzutreiben, die diese dringend benötigen.

Mit der Übernahme sollen BioNTechs Fähigkeiten in der Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung gestärkt und die Expertise des Unternehmens in den Bereichen mRNA-Design, Verabreichungsformulierungen und mRNA-Herstellung ergänzt werden. Die Transaktion stellt einen Meilenstein in der Umsetzung von BioNTechs Onkologie-Strategie dar. Diese fokussiert sich auf zwei tumorübergreifende (Pan-Tumor-)Programme: mRNA-basierte Krebsimmuntherapie-Kandidaten und Pumitamig (BNT327), ein bispezifischer PD-L1xVEGF-A-Antikörperkandidat. Die vollständige Übernahme von CureVac durch BioNTech soll langfristigen Wert für die Aktionärinnen und Aktionäre beider Unternehmen schaffen und baut auf BioNTechs langjähriger Erfolgsbilanz in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung im Bereich mRNA auf.

Gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags wird jede CureVac-Aktie in BioNTech American Depository Shares („ADSs“) getauscht. Jeder CureVac-Aktie wird dabei ein Wert von ca. 5,46 $ zugemessen, sodass sich für CureVac eine implizierte Bewertung von ca. 1,25 Milliarden $ ergibt (vorbehaltlich der unten beschriebenen Anpassungen). Das Umtauschverhältnis unterliegt einem Anpassungsmechanismus und ermittelt sich anhand des volumengewichteten 10-Tage-Durchschnittskurses (volume weighted average price, „VWAP“) der BioNTech-ADSs am (einschließlich) fünften Handelstag vor dem Ablauf des Angebots. Falls der VWAP der BioNTech-ADSs gleich oder über 126,55 $ liegt, wird jede CureVac-Aktie gegen 0,04318 BioNTech-ADSs getauscht. Falls der VWAP weniger als oder gleich 84,37 $ beträgt, beträgt das Umtauschverhältnis für eine CureVac-Aktie 0,06476 BioNTech ADSs. Während der Laufzeit des Umtauschangebots wird ein Richtwert für das Umtauschverhältnis unter www.envisionreports.com/CureVacOffer verfügbar sein.

CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre, die an dem Angebot teilnehmen möchten, wenden sich bitte für weitere Informationen an ihren Broker, Händler oder sonstigen Nominee, über den sie ihre CureVac-Aktien halten. CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre können sich mit Fragen, beispielsweise zur Teilnahme, an die Informationsagentur für das Angebot, Georgeson LLC, wenden. Sie ist telefonisch erreichbar unter +1 888 686 7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) oder +1 732 353 1948 (R-Gespräch), oder via E-Mail an Curevacoffer@georgeson.com.

Das Umtauschangebot läuft am 3. Dezember 2025 um 9:00 Uhr ET (15 Uhr MEZ) aus, sofern es nicht gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags verlängert oder vorzeitig beendet wird. Das Angebot unterliegt verschiedenen Bedingungen, einschließlich der Bedingung, dass mindestens 80 % der CureVac-Aktien (unter bestimmten Umständen kann dieser Schwellenwert von BioNTech einseitig auf 75 % gesenkt werden) im Rahmen des Angebots angedient und angenommen werden sowie dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.

Nach Ablauf des Angebots, einschließlich der geplanten Nachfrist, werden BioNTech und CureVac baldmöglichst eine organisatorische Umstrukturierung von CureVac und ihren Tochtergesellschaften durchführen. Im Zuge dessen wird BioNTech 100 % des Geschäfts von CureVac besitzen. Im Rahmen dieser organisatorischen Umstrukturierung erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac, die ihre Aktien im Rahmen des Umtauschangebots nicht andienen, pro Aktie die gleiche Gegenleistung, die sie im Rahmen des Umtauschangebots erhalten hätten; allerdings ist es möglich, dass BioNTech-ADSs (und Barausgleiche für Bruchteile von BioNTech-ADSs), die durch diese Umstrukturierung erhalten werden, einer niederländischen Dividendenquellensteuer von 15 % unterliegen. Der Umtauschbevollmächtigte darf BioNTech-ADSs einbehalten und verkaufen, um eine solche Quellensteuer zu begleichen.

Im Zusammenhang mit dem Beginn des Angebots wird CureVac am 25. November 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre einberufen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, um bestimmte Beschlüsse mit Blick auf die geplante Transaktion mit BioNTech zu fassen, einschließlich der Nach-Angebots-Reorganisation von CureVac und ihren Tochtergesellschaften und der Ernennung neuer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Diese Beschlussvorlagen werden im Rahmen der Tagesordnung und erläuternden Anmerkungen weiter ausgeführt, die den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac zur Verfügung gestellt werden. Die Einberufungsmitteilung, die Tagesordnung, die Erläuterungen und andere relevante Unterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung werden den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac kostenlos an CureVacs Hauptsitz sowie auf der Unternehmenswebseite (http://www.curevac.com) zur Verfügung gestellt. Der Stichtag für die Anmeldung der Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac ist der 28. Oktober 2025. Die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac können an der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich oder vertreten durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und abstimmen, abhängig von den Verfahren, die in der Einberufung bekanntgegeben werden. Für eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten gilt die Rückmeldefrist vom 20. November 2025. Die Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse in der außerordentlichen Hauptversammlung zur organisatorischen Umstrukturierung sowie der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Abschluss der Übernahme sind Bedingungen für das Auslaufen des Angebots.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen in Bezug auf die außerordentliche Hauptversammlung und die Ausübung Ihrer Stimmrechte haben, kontaktieren Sie bitte CureVacs Informationsagentur Sodali unter CureVac-EGM@investor.sodali.com oder +49 69 95179985.

BioNTech hat eine Registrierungserklärung (registration statement) als Formular F-4 und Änderungen dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die „Registrierungserklärung“ genannt) bei der amerikanischen Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange Commission, „SEC“) eingereicht, welche noch nicht wirksam geworden ist. BioNTech hat bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“) eingereicht, das als Anlagen ein Umtauschangebot/Wertpapierprospekt (offer to exchange/prospectus, nachfolgend „Umtauschangebot-Prospekt“ genannt) und ein Übermittlungsschreiben mit den Bedingungen des Angebots enthält. Zusätzlich hat CureVac eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot bei der SEC eingereicht, die eine Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats an die Aktionärinnen und Aktionäre enthält, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Den Schedule TO, die Registrierungserklärung und den Schedule 14D-9 sowie ihre Anhänge und andere Angebotsmaterialien erhalten Sie kostenlos auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov oder über die Informationsagentur für das Angebot, Georgeson LLC, wie bereits oben angegeben.

Über BioNTech

Biopharmaceutical New Technologies (BioNTech) ist ein globales innovatives Immuntherapie-Unternehmen, das bei der Entwicklung von Therapien gegen Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung innovativer Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst mRNA-Krebsimmuntherapien, innovative Immunmodulatoren und Präzisionstherapien, wie Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und innovative chimäre Antigenrezeptoren (CAR)-T-Zelltherapien und zielt darauf ab, das gesamte Spektrum an Krebserkrankungen abzudecken. Auf Basis ihrer umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Therapien und -Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten erforscht und entwickelt BioNTech neben ihrer diversifizierten Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten und spezialisierten Kollaborationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Bristol Myers Squibb, Duality Biologics, Fosun Pharma, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Genevant, Genmab, MediLink, OncoC4, Pfizer und Regeneron.

Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein wegweisendes multinationales Biotech-Unternehmen, das im Jahr 2000 gegründet wurde, um die Technologie der Boten-RNA (mRNA) für die Anwendung in der Humanmedizin voranzutreiben. CureVacs mRNA-Plattform integriert eine Reihe neuartiger Technologien, die darauf abzielen, die Wirksamkeit, Sicherheit und Kosteneffizienz von mRNA-Therapeutika zu optimieren, um verbesserte Immunantworten bei niedrigeren Dosen zu erzielen. Zusätzlich hat CureVac LNPs entwickelt, die für die indikationsspezifischen Anwendung bei Infektionskrankheiten und in der Onkologie optimiert wurden. CureVac nutzt die mRNA-Technologie in Kombination mit fortschrittlichen Omics- und computergestützten Werkzeugen, um standardisierte und personalisierte Präzisions-Immuntherapie-Kandidaten zur Behandlung von Krebs zu entwerfen und zu entwickeln. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen Programme für prophylaktische Impfstoffe und Behandlungen, die den menschlichen Körper in die Lage versetzen, seine eigenen therapeutischen Proteine zu produzieren. CureVac hat seinen Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und unterhält außerdem Standorte in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA.

Weitere Informationen finden Sie unter www.CureVac.com.

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen

Dieses Dokument enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“. (...)

Hinweis für Anlegerinnen und Anleger sowie Inhaberinnen und Inhaber von Wertpapieren

Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung statt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung unzulässig wäre. In Zusammenhang mit dem Angebot hat BioNTech eine Registrierungserklärung (Registration Statement) als Form F-4 und Änderungen dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die „Registrierungserklärung“ genannt) bei der SEC eingereicht, einschließlich eines Umtauschangebotes/Wertpapierprospekts (der „Umtauschangebot-Prospekt“) zur Registrierung der Ausgabe von BioNTech-ADSs gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Diese Registrierungserklärung wurde von der SEC noch nicht für wirksam erklärt. Darüber hinaus hat BioNTech bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als Tender Offer Statement on Schedule TO („Schedule TO“) eingereicht, das als Anlagen den Umtauschangebots-Prospekt, ein Formular für ein Übermittlungsschreiben und andere übliche Begleitdokumente enthält. CureVac hat eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement on Schedule 14D-9 („Schedule 14D-9“) in Bezug auf das Umtauschangebot bei der SEC eingereicht. Das Angebot hat begonnen. Die Aufforderung und das Angebot, CureVac-Aktien einzutauschen, erfolgt ausschließlich gemäß des Schedule TO und dem zugehörigen Umtauschangebots-Prospekt oder dem EU-Prospekt oder dem britischen Ausnahmedokument (UK exemption document) (jeweils wie unten bezeichnet). Dieses Material stellt keinen Ersatz für den Umtauschangebot-Prospekt, den Schedule TO, den Schedule 14D-9, die Registrierungserklärung oder für irgendein anderes Dokument dar, das BioNTech oder CureVac bei der SEC eingereicht haben oder einreichen könnten und den Aktionärinnen und Aktionären von CureVac im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion übermittelt haben oder übermitteln könnten.

BEVOR ANLEGERINNEN UND ANLEGER VON CUREVAC EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG ODER EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT TREFFEN, WIRD IHNEN DRINGEND EMPFOHLEN, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG, DEN UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKT, DEN „SCHEDULE TO“ (EINSCHLIESSLICH DES UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKTS, DES ZUGEHÖRIGEN ÜBERMITTLUNGSSCHREIBENS UND ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN) UND „SCHEDULE 14D-9“, DEN EU-PROSPEKT (SOFERN RELEVANT), DAS BRITISCHE AUSNAHMEDOKUMENT (SOFERN RELEVANT), JEWEILS IN DER GEÄNDERTEN ODER ERGÄNZTEN FASSUNG, SOWIE ANDERE RELEVANTE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER BIONTECH, CUREVAC UND DIE GEPLANTEN TRANSAKTIONEN ENTHALTEN, DIE WERTPAPIERINHABERINNEN UND -INHABER BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Anlegerinnen und Anleger können kostenlos Kopien der Registrierungserklärung, des Umtauschangebot-Prospekts, des „Schedule TO“ und des „Schedule 14D-9“ in der jeweils gültigen Fassung sowie andere relevante Dokumente, die von BioNTech und CureVac bei der SEC eingereicht wurden, auf der Website der SEC, unter http://www.sec.gov, oder kostenlos auf der Website von BioNTech (https://www.biontech.com) oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von BioNTech unter investors@biontech.de einsehen. Diese Dokumente sind auch kostenlos auf der Website von CureVac (https://www.curevac.com) verfügbar, oder durch Kontaktaufnahme mit der Investor-Relations-Abteilung von CureVac unter communications@curevac.com. Alle Dokumente sind auch bei Georgeson LLC, der Informationsagentur für das Angebot, erhältlich: +1 888 686-7195 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten), +1 732 353-1948 (R-Gespräch) oder Curevacoffer@georgeson.com.

Europäischer Wirtschaftsraum (European Economic Area, „EEA“)

Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an die Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien stellt dieses Dokument Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geänderten Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. In Bezug auf das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs an Aktionärinnen und Aktionäre von CureVac in der Schweiz stellt dieses Dokument Werbung gemäß Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018 (das „FIDLEG“) dar. Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Kauf von BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt (der „EU-Prospekt“), der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung und etwaigen Nachträgen kostenlos auf der Website von BioNTech (https://investors.biontech.de/eea-switzerland-disclaimer) verfügbar ist. Der EU-Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und gilt daher in der Schweiz als von der Prüfstelle der SIX Exchange Regulation Ltd. gemäß dem FIDLEG genehmigt. Die Genehmigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als Empfehlung für eine Anlage in BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech zu verstehen.

In Bezug auf jeden Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist (ein „relevanter Mitgliedstaat“), wird das im EU-Prospekt vorgesehene Angebot zum Umtausch aller CureVac-Aktien gegen BioNTech-ADSs nicht in diesem relevanten Mitgliedstaat unterbreitet, außer wie nachstehend dargelegt. BioNTech-ADSs wurden und werden nicht in einem anderen relevanten Mitgliedstaat als Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien auf der Grundlage des EU-Prospekts öffentlich angeboten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen BioNTech-ADSs jederzeit in einem relevanten Mitgliedstaat unter den folgenden Ausnahmen gemäß der Prospektverordnung öffentlich angeboten werden können: (i) an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung, (ii) an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten Anlegern im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung) oder (iii) unter anderen Umständen gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung, vorausgesetzt, dass ein solches Angebot (wie in den Klauseln (i) bis (ii) dargelegt) von BioNTech-ADSs nicht dazu führt, dass BioNTech gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung einen Prospekt veröffentlichen oder gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung einen Prospekt ergänzen muss.

In Bezug auf die Schweiz basiert das öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs in der Schweiz auf dem EU-Prospekt, der als von der SIX Exchange Regulation Ltd. genehmigt, registriert und hinterlegt gilt, oder andernfalls auf den im FIDLEG und der Schweizer Finanzdienstleistungsverordnung vom 6. November 2019 festgelegten Ausnahmen.

Anlegerinnen und Anleger in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien sowie Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz sollten BioNTech-ADSs ausschließlich auf der Grundlage des EU-Prospekts (einschließlich der darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) in Bezug auf die BioNTech-ADSs erwerben und den EU-Prospekt (einschließlich aller darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern vorhanden) sorgfältig lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen einer Anlageentscheidung in BioNTech-ADSs vollständig zu verstehen. Eine Anlage in BioNTech-ADSs ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des vollständigen Verlusts der ursprünglichen Anlage.

Vereinigtes Königreich (United Kingdom, „UK“)

Im Hinblick auf das öffentliche Angebot von BioNTechs-ADSs an CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre im Vereinigten Königreich (United Kingdom, „UK“) hat BioNTech ein britisches Ausnahmedokument (UK exemption document) für die Zwecke der Prospektverordnung EU 2017/1129 veröffentlicht, wie diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in ihrer geänderten Fassung Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. (...)

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Pressemitteilung. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version hat ausschließlich die englische Fassung Gültigkeit.

Mittwoch, 29. Oktober 2025

Bio-Gate AG beschließt und platziert Barkapitalerhöhung

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Nürnberg, 29. Oktober 2025 – Die Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981) wird das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Altaktionäre erhöhen. Die neuen Aktien werden vollständig von drei Investoren gezeichnet. Der Mittelerlös soll ausschließlich der Finanzierung des geplanten Wachstums dienen.

Der Vorstand der Bio-Gate AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 10.079.750,00 Euro um 113.941,00 Euro auf 10.193.691,00 Euro durch Ausgabe von 113.941 neuen Aktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht für Altaktionäre ist ausgeschlossen worden. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis von 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung platziert.

PSI Software SE: PSI erwartet im Geschäftsjahr 2025 höhere Einmalaufwendungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 29. Oktober 2025 – Die PSI Software SE erwartet im Zusammenhang mit dem Abschluss des Investment Agreements mit Warburg Pincus und dem angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot Transaktionskosten in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags, die als Einmalaufwendungen sowohl das unbereinigte Betriebsergebnis (EBIT) als auch das Konzernergebnis belasten. Die hierfür gebildeten Rückstellungen sind im Bericht zum 3. Quartal enthalten, den PSI am 30. Oktober 2025 veröffentlichen wird. Für die Finanzierung dieser Transaktionskosten werden der PSI über die bestehenden Kreditlinien hinaus finanzielle Mittel von Warburg Pincus zur Verfügung gestellt.

Wie schon im Bericht zum 1. Halbjahr 2025 angekündigt, wurde im Segment Grid & Energy Management ein Kostensenkungsprogramm initiiert, durch das zusätzliche Einmalaufwendungen von etwa 12 Millionen Euro entstehen. Im operativen Geschäft erwartet PSI für 2025 weiterhin ein Wachstum des Auftragseingangs und Umsatzes um etwa 10 % und eine um Einmalaufwendungen bereinigte EBIT-Marge von etwa 4 %.

OHB SE schließt vollständige Übernahme der MT Aerospace AG ab

Corporate News  29.10.2025 / 14:00 CET/CEST

Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) hat weitere 30 % der Anteile an der MT Aerospace AG übernommen. Dadurch wurde sie zur alleinigen Anteilseignerin der Gesellschaft. MT Aerospace ist ein führendes internationales Luft- und Raumfahrtunternehmen und seit dem Jahr 2005 Teil des OHB-Konzerns.

„Die vollständige Übernahme der Anteile an der MT Aerospace AG unterstreicht sowohl unser Vertrauen in den eingeschlagenen Wachstumspfad der Gesellschaft als auch in den sich sehr positiv entwickelnden Markt für Trägerraketen weltweit. Mit ihren Produkten und Dienstleistungen ist die Gesellschaft seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner nicht nur für die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie, sondern auch für die Verteidigungsindustrie. Wir sind überzeugt, dass die Stellung als alleiniger Anteilseigner uns die stärkere Positionierung im wachsenden Verteidigungs-Markt erleichtern wird“, erklärt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB SE.

Die mehr als 500 Beschäftigten der MT Aerospace AG entwickeln, fertigen und testen Komponenten für institutionelle und kommerzielle Trägerraketenprogramme, für Flugzeuge, Satelliten und für Anwendungen in der Verteidigungsindustrie. Die Gesellschaft ist Deutschlands größter Zulieferer für das europäische Ariane-6-Programm. Mit einer Beteiligung von über 10 Prozent der Arbeitspakete der Trägerrakete Ariane 6 leistet das Unternehmen einen wesentlichen Beitrag für die Sicherung des europäischen Zugangs zum All.

publity AG stellt Insolvenzantrag

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Frankfurt am Main, 29.10.2025 – Der Vorstand der publity AG („Gesellschaft“) teilt mit, dass das zuständige Restrukturierungsgericht die von der Gesellschaft mit Anzeige des Restrukturierungsvorhabens rechtshängig gemachte Restrukturierungssache nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) aufgehoben hat.

Infolge der gerichtlichen Aufhebung der Restrukturierungssache nach dem StaRUG wird die Gesellschaft beim zuständigen Insolvenzgericht unverzüglich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Dienstag, 28. Oktober 2025

PIERER Mobility AG: Änderungen im Hinblick auf den bevorstehenden Kontrollwechsel

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 28. Oktober 2025

Der Vorstand der PIERER Mobility AG wird für den 19. November 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Im Rahmen dieser außerordentlichen Hauptversammlung soll unter anderem die Firma der Gesellschaft auf Bajaj Mobility AG, aufschiebend bedingt mit der Nicht-Untersagung der Kontrollübernahme durch Bajaj gemäß Verordnung (EU) 2022/2560, geändert werden.

In Anbetracht des anstehenden Kontrollwechsels über die PIERER Mobility AG werden Pierer-seitig nominierte Aufsichtsratsmitglieder ihr Aufsichtsratsmandat zurücklegen, und neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. All dies aufschiebend bedingt mit der Nicht-Untersagung der Kontrollübernahme durch Bajaj gemäß Verordnung (EU) 2022/2560. Die Einzelheiten dazu werden am 29. Oktober 2025 auf der Webseite der Gesellschaft unter Investor Relations / Hauptversammlung veröffentlicht werden.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Angebotsunterlage für Aktien der Turbon AG veröffentlicht

Die S77 Holdings GmbH hat den Aktionären der Turbon AG ein Pflichtangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 3,34 je zur Annahme eingereichter Aktie der Turbon AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 21. Oktober 2025 bis zum 18. November 2025.

Zu der Angebotsunterlage der S77 Holdings GmbH vom 21. Oktober 2025 auf der Webseite der BaFin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/neu/turbon.html

Zu der Mitteilung der Kontrollerlangung über die Turbon AG:

PharmaSGP Holding SE: FUTRUE erhöht angemessene Barabfindung für den Squeeze-out

Corporate News

Gräfelfing, 28. Oktober 2025 – Unter Tagesordnungspunkt 1 der auf den 31. Oktober 2025 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE schlagen Vorstand und Aufsichtsrat auf Verlangen der FUTRUE GmbH vor, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz zu übertragen (sog. Squeeze-out).

Die angemessene Barabfindung wurde von der FUTRUE GmbH ursprünglich auf EUR 29,33 je PharmaSGP-Aktie festgelegt. In Anbetracht der zwischenzeitlichen Entwicklung des Kapitalmarkts sowie der Geschäftsentwicklung der PharmaSGP Holding SE hat ValueTrust als neutraler Gutachter seine gutachterliche Stellungnahme aktualisiert. Die FUTRUE GmbH hat sich angesichts dessen entschlossen, die angemessene Barabfindung von EUR 29,33 auf EUR 30,64 je Aktie zu erhöhen und hat diese Erhöhung dem Vorstand der PharmaSGP Holding SE heute mitgeteilt.

Aufgrund dieser Entwicklungen haben Vorstand und Aufsichtsrat heute ihren Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Oktober 2025 angepasst, sodass dieser nun eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je Aktie vorsieht.

Der angepasste Beschlussvorschlag sowie weitere Dokumente hierzu, insbesondere ein Nachtrag zum Übertragungsbericht der FUTRUE GmbH zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der angepassten Barabfindung sowie aktualisierte Erklärungen des neutralen Gutachters und des gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers sind über die Internetseite der PharmaSGP Holding SE unter der Rubrik „Hauptversammlung“ verfügbar.

Zudem ist auf der Internetseite der PharmaSGP Holding SE unter der Rubrik „Hauptversammlung“ ein aktualisiertes Formular zur Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verfügbar, welches sich auf den geänderten Beschlussvorschlag bezieht.

ÜBER DIE PHARMASGP HOLDING SE

PharmaSGP ist ein führendes Consumer-Health-Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (over-the-counter „OTC“) und anderen Gesundheitsprodukten, die mit Fokus auf den Vertriebskanal Apotheke vermarktet werden. Die Arzneimittel des Unternehmens basieren mehrheitlich auf natürlichen pharmazeutischen Wirkstoffen mit dokumentierter Wirksamkeit und wenig bekannten Nebenwirkungen.

Die Kernmarken des Unternehmens decken chronische Indikationen ab, darunter rheumatische Schmerzen und Nervenschmerzen sowie andere altersbedingte Leiden. In Deutschland ist PharmaSGP mit den Markenfamilien RubaXX® bei rheumatischen Schmerzen und Restaxil® bei neuralgischen Schmerzen (auch: Nervenschmerzen) Marktführer für systemische, chemiefreie Schmerzmittel. Darüber hinaus bietet PharmaSGP führende Produkte gegen sexuelle Schwäche und Schwindelbeschwerden an. Seit der Einführung des ersten Produkts aus dem aktuellen Produktportfolio im Jahr 2012 hat PharmaSGP ihr Geschäftsmodell erfolgreich in anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Italien, Belgien, Spanien und Frankreich, etabliert. Im September 2021 wurde das Produktportfolio um die Marken Baldriparan®, Formigran®, Spalt® und Kamol® erweitert und damit die Indikationsbereiche Schmerzen und Schlafstörungen weiter ausgebaut bzw. erschlossen. Das Vertriebsgebiet wurde um die Schweiz sowie Osteuropa erweitert. PharmaSGP erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von 118,8 Mio. EUR bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 31,3 %.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der SHS Viveon AG im Handelsregister eingetragen und damit wirksam

Die Hauptversammlung der SHS Viveon AG hat 27. August 2025 hatte einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 3,05 je SHS-Viveon-Aktie zugestimmt. Der Übertragungsbeschluss wurde zunächst am 19. September 2025 in das Handelsregister der SHS Viveon AG und am 28. Oktober 2025 dann in das Handelsregister der Sidetrade AG eingetragen und bekannt gemacht. Damit ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SHS Viveon AG wirksam.

Die Angemessenheit der dafür angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Deutsche Konsum REIT-AG kündigt außerordentliche Hauptversammlung am 4. Dezember 2025 an

PRESSEMITTEILUNG

Potsdam, 28. Oktober 2025 - Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute den Termin für eine außerordentliche Hauptversammlung bekanntgegeben. Diese wird am 4. Dezember 2025 als Präsenzhauptversammlung in Berlin stattfinden.

Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung sollen die Aktionärinnen und Aktionäre insbesondere über die Sanierungskapitalerhöhung beschließen, die eine zentrale Maßnahme des zusammen mit der FTI-Andersch AG entwickelten Sanierungskonzepts vom 1. September 2025 ist. Wie in der Pressemitteilung vom 1. September 2025 angekündigt, ist eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht vorgesehen. Als Sacheinlage sollen Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu rund EUR 120 Mio. eingebracht werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat nunmehr auch die erforderliche Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall erteilt, dass es im Rahmen der Sanierungskapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder mit der VBL verbundene Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung).

Über das Unternehmen

Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.

Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG eingetragen

Der Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs AG ist am 23. Oktober 2025 im Handelsregister (Amtsgericht Charlottenburg) eingetragen und damit wirksam geworden:

"Die Hauptversammlung vom 12.08.2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 296602) gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen."

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de  

Samstag, 25. Oktober 2025

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG nunmehr vor dem Kammergericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hatte das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77). 

Die Antragsgegnerin Vattenfall AB hatte ihre Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung mit Schriftsatz vom  9. September 2025 begründet. Das Landgericht hat dieser Beschwerde mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht vorgelegt. 

Das LG Berlin II verweist auf seine bisherige Begründung. Entgegen der These der Antragsgegnerin setze eine Abänderung der Barabfindung im Spruchverffahren nicht voraus, dass jede einzelne Annahme im Bewertungsgutachten isoliert auf ihre fehlende Vertretbarkeit überprüft werden müsse. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sei nach § 327f Satz 2 AktG allein die Höhe der gewährten Barabfindung. Die Bewertung der Gesellschaft sei im Gesamtkontext zu betrachten und könne nicht auf die additive Betrachtung einzelner Fragestellungen und Wertansätze reduziert werden.

KG, Az. noch unbekannt
LG Berlin II, Beschluss vom 26. November 2024, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

Freitag, 24. Oktober 2025

The Social Chain AG: Insolvenzplan wird erstellt / Aktionäre sollen sämtliche Aktien kompensationslos verlieren

Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 24. Oktober 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Social Chain AG i.I. (ISIN: DE000A1YC996 / WKN: A1YC99) erstellt der Vorstand der Gesellschaft in Abstimmung mit dem Sachwalter einen Insolvenzplan. Ein wesentlicher Teil des Plans soll vorsehen, die Gesellschaft zu entschulden und die aktuell bestehenden Aktien an der Gesellschaft an die MERIDIANA Capital Markets SE aus Hamburg oder andere durch die MERIDIANA Capital Markets SE zu bestimmende Investoren zu verkaufen und zu übertragen. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für den Verlust ihrer Aktien erhalten. Der Investor beabsichtigt, die Börsennotierung aufrechtzuerhalten. Nach der Erstellung und Prüfung wird der Insolvenzplan den Gläubigern im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins zur Abstimmung vorgelegt werden.

Donnerstag, 23. Oktober 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung am 8. Oktober 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025

  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE als beherrschter Gesellschaft eingetragen

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE ist am 22. Oktober 2025 im Handelregister eingetragen und bekannt gemacht worden: 

"Mit der "Succession German Bidco GmbH", München (Amtsgericht München HRB 294659) wurde am 30.06.2025 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 30.06.2025 zugestimmt hat."

Die herrschende Succession German Bidco GmbH ist eine zur Carlyle Group gehörenden Gesellschaft.

Eine gerichtliche Überprüfung der im Rahmen des BuG angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung kann innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

WashTec AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 5,0 Millionen Euro

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Der Vorstand der WashTec AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtvolumen von bis zu 5,0 Millionen Euro (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) und einer Laufzeit bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) durchzuführen („Aktienrückkaufprogramm 2025“). Das Programm soll am 6. November 2025 beginnen.

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 sollen im Zeitraum vom 6. November 2025 bis spätestens zum 4. Mai 2026 (einschließlich) über die Börse bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 5,0 Millionen Euro zurückgekauft werden. Aktuell hält die Gesellschaft bereits 594.646 eigene Aktien, das entspricht ca. 4,25% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Rückkauf eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2025 soll ausschließlich über die Börse erfolgen und entsprechend den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durchgeführt werden.

Die erworbenen eigenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 zugelassenen Zwecken, einschließlich der Einziehung der Aktien, verwendet werden.

Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 von der WashTec AG separat bekannt gemacht. Die WashTec AG behält sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden.

PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

Wels, 23. Oktober 2025

- Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIERER Mobility AG

- Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission

Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche, investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt.

Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.

Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:

Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20 Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.

Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG ausgesprochen:

(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu veröffentlichen.

(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben zudem

a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und

b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,

über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.

(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben weiters

a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und

b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,

zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende Rechtsträger andererseits bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.

Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V. informiert, dass

a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und

b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER Mobility AG zu erlangen.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Cherry SE: Großaktionär stellt zusätzliche finanzielle Mittel bereit

Corporate News

München, 23. Oktober 2025 – Die Cherry SE, ein global tätiger Hersteller von Computer-Eingabegeräten und digitalen Lösungen für den Gesundheitssektor, hat heute Vereinbarungen mit ihrem Großaktionär Argand über die Zuführung von Liquidität bekanntgegeben. Insgesamt fließen der Cherry-Gruppe bis zu 5,7 Mio. Euro zu.

Die Cherry SE, ihre US-Tochtergesellschaft Cherry Americas LLC sowie die Cherry Europe GmbH haben heute mit Argand Partners, LP und bestimmter mit ihr verbundener Unternehmen (gemeinsam „Argand“) Vereinbarungen zur Verbesserung der Liquiditätssituation der Cherry Gruppe geschlossen. Argand ist bislang mit über 30 % am Grundkapital der Cherry SE beteiligt und aufgrund des damit verbundenen maßgeblichen Einflusses ein der Gesellschaft im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen.

Oliver Kaltner, CEO der Cherry SE kommentiert: „Argand zeigt als größter Shareholder der Cherry SE ein starkes und konkretes Commitment hinsichtlich des weiteren Strategieplans des Vorstands. Der Blick auf die zu hebende Substanz der Firma wird unterstützt durch konkrete finanzielle Maßnahmen, um dem Management mehr Raum zu verschaffen, die inhaltlich richtigen Maßnahmen in den Bereichen Peripherals und Digital Health mit ausreichender Konsequenz umzusetzen. Das USA-Geschäft bleibt unverändert in der Hand von Cherry. Dies sind sehr positive Signale an die Firma, den Vorstand, das Cherry-Team und an den Kapitalmarkt.“

Im Einzelnen haben die Cherry SE und Argand die folgenden Verträge geschlossen:

Im Rahmen eines Forderungskaufvertrages erwirbt Argand zwei konzerninterne Darlehensforderungen der Cherry SE gegenüber der Cherry Americas LLC sowie der Cherry Europe GmbH zum Nominalwert von insgesamt 1,5 Mio. Euro. Die damit verbundene Rückzahlungsvereinbarung sieht vor, dass eine erste Tranche von 0,5 Mio. Euro spätestens Ende März 2026 und die restliche Darlehenssumme zum Ende des Jahres 2027 fällig werden.

Die Cherry SE veräußert darüber hinaus ihre 1.100.284 im eigenen Bestand gehaltenen Aktien an Argand zum aktuellen Marktpreis. Auf Basis des 10-Tage volumengewichteten Durchschnittskurses (VWAP) ergibt sich ein weiterer Mittelzufluss von rund 680.000 Euro für die Cherry SE.

Im Rahmen einer Finanzierungszusage verpflichtet sich Argand darüber hinaus, der Gesellschaft weitere Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Soweit Cherry diese Mittel in Anspruch nimmt, werden die Cherry Americas LLC und Argand einen Kaufvertrag über bestimmte Lagerbestände der US-Tochtergesellschaft zu einem Kaufpreis von 3,5 Mio. Euro abschließen, welcher dem Marktwert entspricht. Unter dem Kaufvertrag wird Cherry Americas LLC den Lagerbestand für einen Zeitraum von 15 Monaten weiter zwischenlagern und als Selling Agent im Namen von Argand vermarkten.

Über Cherry

Die Cherry SE [ISIN: DE000A3CRRN9] ist ein internationaler Hersteller von Computer-Eingabegeräten wie mechanischen Tastaturen, Mäusen, Mikrofonen und Headsets für Anwendungen in den Bereichen Office, Gaming und Industrie für hybrides Arbeiten sowie Hardware- und Software-Lösungen im Bereich Digital Healthcare. Seit Gründung im Jahr 1953 steht CHERRY für innovative und langlebig-hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.

CHERRY hat seinen operativen Hauptsitz in Deutschland (Auerbach in der Oberpfalz). Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Service, Logistik und Produktion an Standorten in Deutschland (Auerbach), China (Zhuhai) und Österreich (Wien) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Deutschland (München, Auerbach), Frankreich (Paris), Schweden (Landskrona), den USA (Kenosha), China (Shanghai) und Taiwan (Taipeh).

Weitere Informationen im Internet unter: https://ir.cherry.de/de/

Endspiel-Studie der Solventis AG „Endspiele 2026"

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere letztjährigen Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.

Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.

Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.

Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.

Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.

Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.

Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250  € zzgl. USt. erwerben.

Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.

Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.

Solventis AG
Am Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519