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Sonntag, 1. Februar 2026

Öffentliche Zustellung eines Widerrufs der Zulassung Echos Holding AG

BÖAG Börsen Aktiengesellschaft
Hamburg und Hannover

Öffentliche Zustellung eines Widerrufs der Zulassung

Gemäß § 1 HmbVwZG vom 21. Juni 1954 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der
Widerruf der Zulassung der Aktien der ECHOS vom 26. Januar 2026
Aktenzeichen DE0007786303

für
Herrn Klemens Franz-Walter Convents
Vorstand der
Echos Holding AG
Berliner Straße 137
13467 Berlin
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Börse Hamburg (https:/​/​www.boerse-hamburg.de). Der Widerruf der Zulassung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Widerrufsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Widerruf der Zulassung liegt bei der BÖAG Börsen AG, dem Rechtsträger der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Hamburg, den 26. Januar 2026

Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg

Geschäftsführung

Samstag, 31. Januar 2026

Wolford AG: Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Am 29.7.2025 beschloss die 38. ordentliche Hauptversammlung der Wolford AG eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.868.447,00 um bis zu EUR 7.688.476,00 auf bis zu EUR 22.556.923,00 durch Ausgabe von bis zu 7.688.476 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zum 31.1.2026 durchzuführen sowie die Bezugsfrist und die weiteren Einzelheiten der Durchführung festzusetzen.

Sondierungsgespräche mit der Hauptaktionärin haben ergeben, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung innerhalb der von der Hauptversammlung gesetzten Frist angesichts des erwartbaren Zeichnungsvolumens neuer Aktien aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint. Eine Beeinträchtigung der Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf zu decken, ist infolge der Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung nicht zu erwarten.

Die Hauptaktionärin hat die langfristige strategische Bedeutung der Wolford AG betont und bestätigt, dass die Gesellschaft weiterhin finanziell unterstützt wird, unter anderem mittels Gesellschafterdarlehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, die Durchführungsfrist verstreichen zu lassen und die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.

Der Vorstand wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, den Kapitalerhöhungsbeschluss zu widerrufen.

Freitag, 30. Januar 2026

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.01.2026

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.01.2026

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.01.2026 3,47 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,60 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 27,05% unter dem Inventarwert vom 30.01.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. Januar 2026 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

Rocket Internet SE: Im Nachgang zu unserem offenen Brief und dem intensiven Medienecho darauf, veröffentlichte zuletzt der namhafte Finanzblog value and opportunity einen interessanten Diskussionsbeitrag. Die Anteile von Rocket Internet setzten ihre Aufwärtsbewegung fort.

1&1 AG: CEO Ralph Dommermuth unterstrich in einem Interview mit dem Handelsblatt seinen Plan, das modernste Mobilfunknetz Europas aufzubauen. Beim Netzausbau liegt er per Ende 2025 mit einer Erreichbarkeit von 27% der deutschen Haushalte über den Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft meldete einen vorläufigen Jahresüberschuss von rund 3,8 Mio. Euro (2024: -1,5 Mio. Euro). Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie erhöhte sich zum 31.12.2025 auf 27,64 Euro (31.12.2024: 22,52 Euro), ein Anstieg von 22,7% im Geschäftsjahr 2025. Der Hauptversammlung soll eine Dividende von 1,50 Euro je Allerthal-Aktie vorgeschlagen werden.

Redcare Pharmacy N.V.: Die führende deutsche Online-Apotheke berichtete über eine erfreuliche Entwicklung der E-Rezept-Umsätze im Geschäftsjahr 2025. Enttäuschend verlief im vierten Quartal allerdings das Wachstum bei nicht rezeptpflichtigen Produkten.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 28. Januar 2026

Stimmrechtsmitteilung der PUMA SE: ANTA hält bereits 33,70 % der Stimmrechte

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die ANTA-Tochtergesellschaft Anta International Group Holdings Limited nunmehr 33,70 % der Stimmrechte, davon 2,90 % direkt über Aktien und 30,80 % über Instrumente.

SURTECO GROUP SE prüft strategische Optionen zur Fokussierung der Gruppe

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Buttenwiesen, 28.01.2026

Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Grundsatzentscheidung getroffen, die strategischen Optionen für die unternehmerische Zukunft der Unternehmensgruppe zu prüfen. Das schließt die Prüfung von Veräußerungsmöglichkeiten der Segmente (Business Units) Profiles und Edgebands ein. Die Vorbereitungen sind ergebnisoffen. Gespräche mit Erwerbsinteressenten sind bisher nicht geführt worden. SURTECO GROUP SE reagiert mit der Nachricht auf Gerüchte.

SEVEN PRINCIPLES AG: SEVEN PRINCIPLES hebt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 28. Januar 2026. Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P), ein deutsches IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, erwartet, das Geschäftsjahr 2025 besser als bisher prognostiziert abschließen zu können.

Gemäß des ungeprüften Dezember-Monatsabschlusses konnte ein Konzernumsatz von rd. 60 Mio. EUR sowie ein EBIT von rd. 1,8 Mio. EUR erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Jahresprognose wie folgt angepasst: Für das Geschäftsjahr 2025 werden Umsatz und Rohertrag im mittleren bzw. unteren Bereich der bisherigen Prognosebandbreiten von 58 - 63 Mio. EUR (Umsatz) bzw. 36 – 40 Mio. EUR (Rohertrag) erwartet. Für das EBITDA wird die Prognose auf rund 2,1 – 2,3 Mio. EUR (bislang 0,5 – 1,5 Mio. EUR) sowie für das EBIT entsprechend auf rund 1,7 – 1,8 Mio. EUR (bislang unter 1 Mio. EUR) angehoben.

Über die SEVEN PRINCIPLES AG

Empowering IT that matters most. Als europäischer Partner für regulierte Branchen sichern wir die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit kritischer Organisationen. Unsere resilienten IT-Lösungen verbinden technologische Exzellenz mit regulatorischem Know-how und gewährleisten Stabilität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit digitaler Kernsysteme – zuverlässig und unter allen Bedingungen.

Dienstag, 27. Januar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) nunmehr vor dem OLG Karlsruhe

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Wie bereits mitgeteilt, hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 14. Januar 2026 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Karlsruhe vorgelegt. Das Beschwerdeverfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 12 W 24/25 bearbeitet. Das OLG hat den Beschwerdeführern und dem gemeinsamen Vertreter Gelegenheit für ergänzende Ausführungen im Beschwerdeverfahren bis zum 27. Februar 2026 gegeben.

OLG Karlsruhe, Az. 12 W 24/25
LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields (früher: Freshfields Bruckhaus Deringer), 40545 Düsseldorf

PUMA SE: Statement von PUMA CEO Arthur Hoeld zur Ankündigung von ANTA Sports Limited

STATEMENT

Zur aktuellen Ankündigung von ANTA Sports Limited erklärt PUMA-CEO Arthur Hoeld:

„PUMA SE nimmt zur Kenntnis, dass ANTA Sports eine Einigung erzielt hat, um einen Anteil von 29,06 % am Unternehmen zu erwerben.

Die strategischen Prioritäten von PUMA sind klar. Wir konzentrieren uns darauf, unsere Marke global zu stärken und überzeugende Produkte auf den Markt zu bringen, die unsere Konsument*innen auf der ganzen Welt ansprechen, um eine Top-3 Sportmarke weltweit zu werden.

ANTA möchte PUMA dabei unterstützen, sein Markenpotenzial und seine Geschichte voll auszuschöpfen, um langfristigen Wert für Konsument*innen und Stakeholder weltweit zu schaffen. Wir sehen das als Vertrauensbeweis für PUMA und seine strategische Ausrichtung.“


PUMA ist eine der weltweit führenden Sportmarken, die Schuhe, Textilien und Accessoires designt, entwickelt, verkauft und vermarktet. Seit mehr als 75 Jahren treibt PUMA Sport und Kultur voran, indem es die innovativsten Produkte für die schnellsten Sportler*innen der Welt kreiert. Zu unseren Performance- und sportlich-inspirierten Lifestyle-Produktkategorien gehören u.a. Fußball, Running & Training, Basketball, Golf und Motorsport. PUMA kooperiert mit renommierten Designer*innen und Marken, um sportliche Akzente in der Modewelt zu setzen. Zur PUMA-Gruppe gehören die Marken PUMA, Cobra Golf und stichd. Das Unternehmen vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und beschäftigt weltweit ungefähr 20.000 Mitarbeiter*innen. Die Firmenzentrale befindet sich in Herzogenaurach/Deutschland.

DATAGROUP SE: Börse München gibt Daten für Delisting der DATAGROUP-Aktien bekannt

Pliezhausen, 27. Januar 2026 – Die Börse München hat folgende Daten in Bezug auf das Delisting der Aktien der DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) bekannt gegeben:

Die Einbeziehung und Notierung der Aktien der DATAGROUP SE in m:access (Freiverkehr) wird dementsprechend mit Ablauf des 27. Februar 2026 beendet. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird auf Antrag des Emittenten gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München („AGB-FV“) ebenfalls widerrufen. Die Notierungseinstellung erfolgt mit Ablauf des 30. Juni 2026.

Aktionäre, die weiterhin investiert bleiben, müssen damit rechnen, dass ihre Aktien nach dem Delisting voraussichtlich nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr frei veräußert werden können, da das Handelsvolumen deutlich sinken dürfte, und davon auszugehen ist, dass die Handelsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sein werden.

Über DATAGROUP

DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de

Squeeze-out bei der artnet AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der artnet AG hatte am 20. November 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH, ein Transaktionsvehikel der Beowolff Capital, beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Spruchanträge zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Montag, 26. Januar 2026

OHB SE bestätigt Gespräche zu einer möglichen Kooperation mit dem Rheinmetall-Konzern

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

In Bezug auf heutige Kapitalmarktgerüchte bestätigt die OHB SE (ISIN DE0005936124, Prime Standard) laufende Gespräche mit dem Rheinmetall-Konzern zu einer Kooperation für die Beteiligung an möglichen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand.

Sonntag, 25. Januar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) geht vor dem OLG Karlsruhe weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Anders als vom Landgericht vertreten, könne angesichts der fehlenden Kapitalmarktorientierung nicht maßgeblich auf den Börsenkurs abgestellt werden. Auch sei die Planung der Goldpreisentwicklung unzutreffend (angeblich deutlicher Rückgang des Goldpreises statt dem tatsächlich bereits damals allgemein angenommenen Anstieg). Die Beschwerdeführer verweisen im Übrigen auf die nicht berücksichtigten erheblichen stillen Reserven bei dem Vorratsvermögen.

Das LG Mannheim hat nunmehr mit Beschluss vom 14. Januar 2026 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Karlsruhe vorgelegt.

LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

Freitag, 23. Januar 2026

ABO Energy GmbH & Co. KGaA schließt Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA („Gesellschaft“) (ISIN: DE0005760029 / WKN: 576002) gibt bekannt, dass sie heute eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen hat. Die Stillhaltevereinbarung bezieht sich auf Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen der Gesellschaft.

Der Abschluss der Stillhaltevereinbarung ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts, über das die Gesellschaft derzeit mit den Finanzierungspartnern verhandelt. Die Finanzierungspartner haben gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie das Fortbestehen der bestehenden und eine etwaige Gewährung neuer Finanzierungen unter den Vorbehalt einer Reihe von Bedingungen stellen, zu denen die Einigung auf ein Sanierungskonzept und die Erstellung eines entsprechenden Sanierungsgutachtens zählen. Die Stillhaltevereinbarung sieht vor, dass die Fremdkapitalgeber während des Zeitraums, in dem über das Sanierungskonzept verhandelt wird, keine Rechte aus (potenziellen) Kündigungsgründen unter den Finanzierungen geltend machen.

Parallel hat die Gesellschaft eine renommierte Beratungsgesellschaft beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen, welches in der ersten Februarhälfte 2026 als Entwurf vorliegen soll. Auf dieser Grundlage sollen anschließend ein Term Sheet für das Sanierungskonzept bzw. weitere Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Fremdkapitalgebern verhandelt werden. Ziel ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft.

Im Rahmen des Sanierungskonzepts ist beabsichtigt, dass auch die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) der Stillhaltevereinbarung beitreten. Hierzu soll zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen werden.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen mit den Fremdkapitalgebern davon aus, das Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Donnerstag, 22. Januar 2026

Wacker Neuson SE Gespräche zwischen der Wacker Neuson SE und Doosan Bobcat Inc. zu Mehrheitserwerb und Übernahme der Wacker Neuson SE werden nicht fortgesetzt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 22.01.2026

Die Wacker Neuson SE teilt mit, dass die Gespräche zwischen der Gesellschaft und Doosan Bobcat Inc. über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Wacker Neuson SE sowie eine mögliche öffentliche Übernahme der Wacker Neuson SE nicht fortgesetzt werden. Die Wacker Neuson Group fokussiert sich weiterhin auf die Umsetzung ihrer Strategie 2030 und nachhaltiges Wachstum.

Covestro AG beschließt, Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

22.01.2026 / 15:35 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

Die Aktien der Covestro AG (WKN 606214 / ISIN DE0006062144) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

Der Vorstand der Covestro AG hat heute beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes.

Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der Covestro AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
  • Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 21. Januar 2026

Deutsche Konsum REIT-AG setzt Sanierungskapitalerhöhung um

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

PRESSEMITTEILUNG

Potsdam, 21. Januar 2026 – Die Deutsche Konsum REIT-AG (künftig Deutsche Konsum Real Estate AG; „Gesellschaft“ oder „DKR“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute weitere Einzelheiten zur Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 beschlossenen Sanierungskapitalerhöhung festgelegt.

Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung 2025 wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 50.351.091,00 um bis zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 75.526.635 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie („Neue Aktien“) gegen Bar- und Sacheinlagen. Das Bezugsverhältnis wurde von der Hauptversammlung auf 1 zu 1,5 festgelegt. Demnach berechtigt jeweils eine (1) bestehende Aktie zum Bezug von 1,5 Neuen Aktien.

Mit Ausnahme der Aktionäre, die zur Zeichnung von Neuen Aktien gegen Sacheinlage zugelassen sind, werden die Neuen Aktien den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage angeboten. Die Bezugsfrist beginnt am 22. Januar 2026 und endet am 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich).  Der Bezugspreis beträgt EUR 2,00 je Neuer Aktie. Das Bezugsangebot wird heute am 21. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Angebot der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt ausschließlich auf der Basis des bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegten Dokuments der Gesellschaft gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. db) iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. ba) iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.deutsche-konsum.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ im Bereich „Kapitalerhöhung 2026“ abrufbar und enthält alle weiteren Einzelheiten zur Sanierungskapitalerhöhung.

Dienstag, 20. Januar 2026

Worthington Steel hält bereits 47,78 % an der Klöckner & Co SE

Laut der heutigen Stimmrechtsmitteilung der Klöckner & Co SE hält die
Worthington Steel, Inc., nunmehr 47,78 % der Stimmrechte, davon 6,25 % direkt und 41,53 % über Instrumente ("Irrevocable Undertaking"). Klöckner & Co SE hatte kürzlich eine Zusammenschlussvereinbarung mit Worthington Steel unterzeichnet und angegeben, dass angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu unterstützen.

OHB SE: Capital Market Day 2026

Corporate News

- Wachstumsausblick bis zum Geschäftsjahr 2028 prognostiziert kontinuierliche Steigerung von Gesamtleistung und Margen: Ausblick für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 angehoben

- Auftragseingang im Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 24 % gesteigert

Auf dem heutigen Capital Market Day 2026 gibt der Raumfahrt- und Technologiekonzern OHB SE (ISIN DE0005936124, Prime Standard) einen Einblick in aktuelle Markt- und Unternehmensentwicklungen.

Im Fokus steht dabei ein Ausblick auf die erwartete Geschäftsentwicklung für das laufende Geschäftsjahr 2026 sowie die beiden Folgejahre. Dieser prognostiziert eine kontinuierliche Steigerung der Gesamtleistung sowie der EBITDA- und EBIT-Marge. Der bisherige Wachstumsausblick für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 wird angehoben: 

 202620272028
Gesamtleistung
in EUR Mio.
1.4001.700> 2.000
EBITDA-Marge
in %
1112> 12
EBIT-Marge
in %
89> 9

Zur Erreichung des Ausblicks setzt die Gesellschaft auf organisches Wachstum in allen Geschäftsbereichen. Die Grundlage dafür bilden steigende Budgets der Europäischen Weltraumorganisation ESA, der Europäischen Union sowie nationaler Kunden. Der Verteidigungsmarkt gewinnt dabei deutlich an Bedeutung. In Anbetracht dieser Entwicklungen strebt der OHB-Konzern mittelfristig einen durchschnittlichen Auftragseingang um die EUR 3 Mrd. im Jahr an. Mit rund EUR 2,1 Mrd. im Geschäftsjahr 2025 konnte der Konzern den Auftragseingang im Vorjahresvergleich um rund 24 % steigern.

Darüber hinaus teilt der Vorstand mit, dass ein Rückzug von der Börse (Delisting) derzeit nicht ansteht. Die Börsennotierung der Gesellschaft bleibe vorerst erhalten: „Unsere Auftraggeber schätzen die Transparenz, die mit der Börsennotierung einhergeht. Aus unserer Sicht schafft sie zusätzliches Vertrauen. Wir erhalten uns daher einen Zugang zu den Kapitalmärkten, der unser zukünftiges Wachstum und die nachhaltige Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen kann“, erklärt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB SE.

Der testierte Konzern-Jahresabschluss 2025 der OHB SE wird auf der für den 19. März 2026 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Ergebnispräsentation im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.

Montag, 19. Januar 2026

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Hamburg hat die eingegangenen Spruchanträge zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG mit Beschluss vom 5. Januar 2026 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 403 HKO 140/25 verbunden. Zugleich hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau von der Kanzlei CausaConcilio zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Hamburg, Az. 403 HKO 140/25
Walle u.a. ./. Elbe BidCo GmbH
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, c/o CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg

Freitag, 16. Januar 2026

Scherzer & Co. AG: Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Scherzer & Co. AG hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Gewinn abgeschlossen. Nach vorläufigen Zahlen, die noch u.a. dem Vorbehalt abweichender Bewertungsansätze und dem Vorbehalt der Abschlussprüfung unterliegen, wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 4,8 Mio. Euro und ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 4,7 Mio. Euro ermittelt.

Net Asset Value (NAV): Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte und eventuell anfallender Steuern) beträgt zum 31.12.2025 3,39 Euro je Aktie und ist damit im Vergleich zum Jahresultimowert 2024 um 12,25 % gestiegen.

Aktuell beträgt der NAV 3,40 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,58 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 24,12% unter dem Inventarwert vom 16.01.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Köln, 16. Januar 2026

Der Vorstand

Allane SE beabsichtigt, den Vertrieb des derzeit von der Hyundai Capital Bank Europe GmbH angebotenen Leasingneugeschäfts zu erbringen

AD HOC MITTEILUNG

Garching, 16. Januar 2026 – Die Allane SE hat eine erste Evaluierungsphase abgeschlossen und beabsichtigt künftig den Vertrieb des wesentlichen Leasingneugeschäfts, welcher derzeit von der Hyundai Capital Bank Europe GmbH durchgeführt wird, zu erbringen.

Die Umsetzung dieses Vorhabens unterliegt noch weiteren Schritten, insbesondere einem Gremienvorbehalt auf Ebene der Allane SE und der Hyundai Capital Bank Europe GmbH.

Bei einer potenziellen Umsetzung des Vertriebs des wesentlichen Leasingneugeschäftes, wird im Geschäftsjahr 2026 mit einer deutlichen Steigerung der Vertragszahlen im Geschäftsbereich Captive gerechnet.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH, Eintragung aber von Amts wegen wieder gelöscht
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
  • Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Klöckner & Co SE unterzeichnet Zusammenschlussvereinbarung mit Worthington Steel und unterstützt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Klöckner & Co SE ("Klöckner & Co" oder die "Gesellschaft") hat heute mit der Worthington Steel, Inc. und ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Worthington Steel GmbH ("Bieterin", zusammen mit der Worthington Steel, Inc. "Worthington Steel") eine Zusammenschlussvereinbarung abgeschlossen.

Die Bieterin beabsichtigt wie in der Zusammenschlussvereinbarung festgelegt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von Klöckner & Co zu einem Preis von EUR 11,00 pro Aktie in bar abzugeben ("Angebot"). Das Angebot wird eine Mindestannahmequote von 65 % vorsehen und üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich behördlicher Freigaben, unterliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die dem Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung zugestimmt haben, begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären im Rahmen ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Gemäß der Zusammenschlussvereinbarung unterstützt Worthington Steel die Strategie des Vorstands der Gesellschaft. Die Gesellschaft soll eigenständig und in eigener Verantwortung vom Vorstand geführt werden. Die Größe des Aufsichtsrats bleibt unverändert. Nach Abschluss der Transaktion beabsichtigt Worthington Steel, im Aufsichtsrat angemessen entsprechend ihrer Aktionärsstellung als strategischer Partner vertreten zu sein. Es sollen keine Entlassungen oder Schließungen von Standorten erfolgen. Der Sitz des Unternehmens für das europäische Geschäft soll weiterhin in Düsseldorf verbleiben. Es ist vereinbart, dass für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von bis zu EUR 0,20 pro Klöckner & Co-Aktie gezahlt werden kann.

Nach erfolgreichem Abschluss des Angebots wird die Bieterin die Möglichkeit eines Squeeze-Out, eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und/oder eines Delistings der Aktien von Klöckner & Co vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse prüfen.

Worthington Steel hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sich die SWOCTEM GmbH mit einer unwiderruflichen Annahmeverpflichtung gegenüber der Bieterin verpflichtet hat, ihre gesamte Beteiligung in Höhe von ca. 41,53 % an der Gesellschaft in das Übernahmeangebot anzudienen.