SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Freitag, 1. August 2025
Shareholder Value Beteiligungen AG: Shareholder Value Beteiligungen AG schließt öffentliches Aktienrückkaufangebot ab
Die Shareholder Value Beteiligungen AG („SVB AG“), Frankfurt, hat ihr Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen. Der SVB AG wurden im Rahmen des Aktienrückkaufangebotes insgesamt 17.915 Stückaktien angedient. Die Gesellschaft hat von der in den Angebotsbedingungen vorgesehenen Angebotserhöhung Gebrauch gemacht und alle zum Erwerb eingereichten Aktien zu einem Preis von 91,00 Euro je Aktie übernommen. Dies entspricht 2,57 % Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.
Detaillierte Informationen zum Aktienrückkaufprogramm finden Sie auf der Unternehmenswebsite www.svb-ag.de.
Frankfurt, 1.8.2025
Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand
Katjes International GmbH & Co. KG: Katjes International erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der Bogner Gruppe
DIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.
- Katjes International hat heute einen Vertrag zum Erwerb von 60% an Bogner unterzeichnet
Düsseldorf/München, 01. August 2025 – Die Katjes International hat heute über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Katjes Quiet Luxury, einen Vertrag zum Erwerb von 60% der Geschäftsanteile an der Willy Bogner GmbH („Bogner Gruppe“) unterschrieben. Die übrigen 40% der Geschäftsanteile werden weiterhin von der Familie Bogner gehalten.
Die international tätige Bogner Gruppe ist die größte familiengeführte Luxusbekleidungsmarke in Deutschland. Sie hat einen Fokus auf Premium Sport- und Freizeitbekleidung und ist insbesondere bekannt für ihre Ski- und Outdoor-Kollektionen unter den Marken „Bogner“ sowie „Bogner Fire + Ice“. Im vergangenen Geschäftsjahr 2024/25 erzielte die Bogner Gruppe einen Nettoumsatz von fast EUR 200 Mio. und ist profitabel.
Die Katjes International fügt mit dem Schritt eine weitere sehr bekannte Marke im Bereich der Consumer Goods zu ihrem Portfolio bestehender Marken hinzu.
„Wir haben mit unseren Erfolgen im Personal Care Bereich – mit Bübchen, Theramed und Shirin Beauty – bewiesen, dass wir Marken außerhalb unseres ursprünglichen Geschäfts profitabel weiterentwickeln können. Die Weiterentwicklung von Marken im Consumer Goods-Segment in Europa ist unsere Stärke und steht im Einklang mit unserer langfristigen Strategie. Mit Bogner erweitern wir unser Markenportfolio auf das Luxusgüter-Segment und werten es damit weiter auf“, so Tobias Bachmüller, geschäftsführender Gesellschafter der Katjes International.
Der Vollzug der Transaktion steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch deutsche Kartellbehörden. Das Closing wird im September 2025 erwartet. Die Katjes International erwägt zur Kaufpreisfinanzierung eine mögliche Aufstockung der bestehenden Unternehmensanleihe (WKN A30V78/ISIN NO0012888769) vorzunehmen.
ÜBER KATJES INTERNATIONAL
Die rechtlich selbständige Katjes International GmbH & Co. KG ist gemeinsam mit ihren Schwestergesellschaften Katjes Fassin GmbH + Co. KG und Katjesgreenfood GmbH & Co. KG Teil der Katjes-Gruppe. Katjes International akquiriert vornehmlich Unternehmen mit etablierten Marken im Bereich Consumer Goods in Europa. Zu dem Unternehmen gehören die Tochtergesellschaften Sperlari mit Dulcioliva und Paluani in Italien, die deutschen Gesellschaften Piasten, Dallmann‘s Pharma Candy mit Bübchen Body Care und Bübchen Oral Care sowie Harlekijntjes in den Niederlanden. Darüber hinaus hält die Gesellschaft Beteiligungen in Höhe von ca. 88 % an der britischen Candy Kittens Limited und von rund 23 % an der französischen Carambar & Co. (CPK). Weitere Informationen finden Sie unter www.katjes-international.de
INFORMATIONEN UND ERLÄUTERUNGEN DES EMITTENTEN ZU DIESER MITTEILUNG:
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, beruhen diese Aussagen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Katjes International derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Katjes International übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren bzw. weiterzuentwickeln. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Katjes International GmbH & Co. KG dar. (...)
Ashurst berät APONTIS PHARMA zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out
Ashurst hat die APONTIS PHARMA AG umfassend zum verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out der Hauptaktionärin Zentiva AG beraten. Die Zentiva AG hält rund 91,95 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG.
Die ordentliche Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG hat am 29. Juli 2025 mit einer Mehrheit von über 99 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG.
Zuvor hatte die Zentiva AG als Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA AG mit Schreiben vom 5. März 2025 dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 13. Juni 2025 haben die Zentiva AG und die APONTIS PHARMA AG einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem die APONTIS PHARMA AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Zentiva AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.
APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patienten, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken.
Das Ashurst-Team beriet umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie unter Federführung von Counsel Martina Rothe und wurde unterstützt von Partner Dr. Stephan Hennrich und Senior Associate Benedikt Lerp (alle Corporate, alle Frankfurt).
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigeleg
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
PPF IM LTD: PPF hält an seinem Barangebot von EUR 7 je Aktie für ProSiebenSat.1 fest
- PPF nimmt das erhöhte Angebot von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) als Reaktion auf das eigene Barangebot von EUR 7 je Aktie zur Kenntnis
- Das reine Barangebot von PPF in Höhe von EUR 7 je Aktie ist gegenüber dem überarbeiteten Angebot von MFE vorteilhaft, da es Aktionären einen klaren und sicheren Wert gegenüber dem komplexen Vorschlag von MFE bietet, der möglicherweise illiquide Aktien mit ungewissem Wert und lediglich eine Bargegenleistung von EUR 4,48 je Aktie enthält
- PPF ist weiterhin davon überzeugt, dass seine Strategie für ProSiebenSat.1 als eigenständiges Unternehmen der Vision von MFE einer paneuropäischen Sendergruppe überlegen ist
- Die Aktionäre von ProSiebenSat.1 sollten ihre Optionen angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Angeboten von PPF und MFE sorgfältig abwägen
- Das Angebot von EUR 7 je Aktie stellt das beste und endgültige Angebot von PPF dar und läuft noch bis zum 13. August 2025. Die Auszahlung des Angebotspreises wird spätestens bis zum 28. August 2025 erwartet
- PPF begrüßt, dass sein Angebot dazu beigetragen hat, den Wert von ProSiebenSat.1 für alle Aktionäre zu steigern, wie das verbesserte Angebot von MFE belegt.
PPF IM LTD, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe PPF Group N.V. (zusammen „PPF“), gibt bekannt, dass sie an dem Angebotspreis im Rahmen ihres öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“) von EUR 7 festhält. PPF wird den Angebotspreis nicht erhöhen. Das aktuelle Angebot stellt das beste und endgültige Angebot von PPF dar.
Das Angebot von PPF bietet den Aktionären eine sofortige und sichere Möglichkeit, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren. Das konkurrierende Angebot von MFE bietet keine Sicherheit über den Wert des enthaltenen Aktienanteils und ist mit Risiken verbunden, beispielsweise in Bezug auf die von MFE in Aussicht gestellten Synergieeffekte.
„Wir begrüßen, dass unser Angebot zu einem deutlich verbesserten Angebot von MFE geführt hat und damit zusätzlichen Wert für alle Aktionäre von ProSiebenSat.1 schafft. Wir empfehlen den Aktionären jedoch, ihre Optionen sehr sorgfältig abzuwägen, da sich die beiden Angebote erheblich unterscheiden. Die MFE-A-Aktien waren in der Vergangenheit vergleichsweise illiquide, und es ist fraglich, ob die Aktionäre ihren impliziten Wert zum Zeitpunkt eines Verkaufs vollständig realisieren können. Wir sind überzeugt, dass unser Angebot vorteilhafter ist, da wir eine deutlich attraktivere Bargegenleistung bieten (EUR 7 versus EUR 4,48). Wir sind weiter der Ansicht, dass die Transformation von ProSiebenSat.1 als eigenständiges Unternehmen den besten Weg zur Wertsteigerung für die verbleibenden Aktionäre darstellt“, sagte Kasper Taczek, Investment Director bei PPF Group.
Alle regulatorischen Voraussetzungen für das Angebot von PPF sind erfüllt. Die Auszahlung des Angebotspreises wird spätestens bis zum 28. August 2025 erwartet. Das Angebot von MFE unterliegt hingegen zusätzlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben in den USA, wenn MFE durch sein Angebot eine Beteiligung von mindestens 50 % an ProSiebenSat.1 erlangt. Ein solches Verfahren würde die Abwicklung und Auszahlung erheblich verzögern.
Das Angebot von PPF läuft bis zum 13. August 2025, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die das transparente, vollständig in bar abgewickelte und nicht auf Kontrolle ausgerichtete Angebot von PPF annehmen möchten, werden gebeten, sich umgehend an ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister zu wenden.
Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sowie weitere Informationen zu dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.prism-offer.com.
Für Fragen zum Angebot oder zur Annahme des Angebots steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder per E-Mail unter Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung.
Hinweis für Redakteure:
PPF Group, eine familiengeführte und diversifizierte internationale Unternehmensgruppe, ist in 25 Ländern in Europa, Asien, Nordamerika und Südafrika in verschiedenen Sektoren tätig, darunter Medien, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Immobilien, E-Commerce und Technik. Die Mediensparte von PPF, CME, betreibt TV- und digitale Medienunternehmen in sechs Ländern sowie die regionale SVOD-Plattform Voyo (Subscription Video On Demand). Die kürzlich eingeführte Oneplay-Plattform von CME auf dem tschechischen Markt integriert Over-the-Top-Video-Streaming und bezahltes Live-Fernsehen für 1,4 Millionen Abonnenten. PPF besitzt Vermögenswerte im Wert von EUR 41,7 Mrd. und beschäftigt weltweit 45.000 Mitarbeiter (31. Dezember 2024).
Donnerstag, 31. Juli 2025
Scherzer & Co. AG berichtet über das erste Halbjahr 2025
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft (NAV) beträgt zum 31. Juli 2025 3,30 Euro je Aktie. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt. Verglichen mit dem Jahresultimowert 2024 von 3,02 Euro entspricht dies einem Plus von 9,27 % im laufenden Geschäftsjahr 2025.
Zum Ergebnis des ersten Halbjahres trugen im Wesentlichen realisierte Kursgewinne in Höhe von 3,6 Mio. Euro sowie Zuschreibungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro bei. Das Ergebnis aus Stillhaltergeschäften lag bei -0,8 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr wurden Dividenden in Höhe von 1,0 Mio. Euro vereinnahmt. Dem gegenüber standen stichtagsbedingte Abschreibungen in Höhe von 3,8 Mio. Euro. Der betriebliche Aufwand lag bei 1,0 Mio. Euro.
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Juli 2025 sind geordnet nach Kurswerten: Weleda AG PS, Allerthal-Werke AG, Rocket Internet SE, 1&1 AG, RM Rheiner Management AG, Horus AG, K+S AG, Data Modul AG, AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur, Redcare Pharmacy N.V.
Derzeit verfügt die Scherzer & Co. AG über ein Nachbesserungsvolumen von rund 132,5 Mio. Euro.
Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft.
Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus den laufenden Spruchverfahren kommen wird. Die Gesellschaft veröffentlicht in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungsrechteportfolios.
Der ausführliche Zwischenbericht erscheint voraussichtlich Ende August 2025.
Köln, den 31. Juli 2025
Der Vorstand
GBS Software AG erhöht Beteiligung an Recycling Ostsachsen AG (ROSAG) auf 89 % – Terminkauf zum 30.09.2025 zum gleichen Preis wie bereits im Jahr 2023
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE.
Karlsruhe, 31. Juli 2025 – Die GBS Software AG hat den Erwerb weiterer Aktien an der Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft (ROSAG), Zittau OT Hirschfelde, vertraglich vereinbart und erhöht ihre Beteiligung damit von bislang 51 % auf künftig 89 %. Es handelt sich um einen Terminkauf mit wirtschaftlichem Vollzug zum 30. September 2025. Die Zustimmung zu diesem Terminkauf hat die ROSAG gegenüber der GBS Software AG als Käuferin satzungsgemäß in ihrer gestrigen Hauptversammlung erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat der ROSAG haben ihre Zustimmung zu diesem Terminverkauf an die GBS Software AG als Käuferin im Namen der ROSAG schriftlich erklärt.
Die zusätzlichen 19.000 ROSAG-Aktien übernimmt die GBS Software AG von dem bestehenden Minderheitsaktionär. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 855.000 EUR und damit 45 EUR je ROSAG-Aktie. Dies entspricht damit exakt dem Preis, zu dem die GBS Software AG bereits im Jahr 2023 insgesamt 21.000 Stückaktien an der ROSAG erworben hatte. Ein Teilbetrag dieses Kaufpreises i.H. von 130.000 EUR ist zum 30.09.2025 fällig. Der verbleibende Restbetrag der Kaufpreisforderung i.H. von 725.000 EUR ist zunächst gestundet. Für diesen gestundeten Kaufpreisrestbetrag haben Käufer und Verkäufer eine Option vereinbart, wonach ein Teilbetrag von mindestens 435.000 EUR und höchstens 725.000 EUR durch Ausgabe und Lieferung von mindestens 150.000 und höchstens bis zu 250.000 GBS-Aktien zum Ausgabebetrag von 2,90 EUR je Aktie (gewichteter Durchschnittskurs im 2. Quartal 2025 zzgl. Zuschlag) aus dem genehmigten Kapital der GBS Software AG beglichen werden kann. Ein etwaig sich aus der Nichtausübung oder nur teilweisen Optionsausübung ergebender Kaufpreisrestbetrag wird nach Ablauf der Optionsausübungsfrist am 15.10.2025 ebenfalls durch Zahlung dieser verbleibenden Forderung beglichen.
Die derzeitige Beteiligung der GBS Software AG in Höhe von 51 % resultiert aus dem Erwerb von 21.000 Aktien im Jahr 2023 sowie der Zeichnung von 4.500 neuen Aktien im Rahmen einer im Jahr 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung der ROSAG. Zusammen mit den per Terminkauf zum 30. September 2025 hinzu erworbenen 19.000 Aktien erhöht sich die Aktienanzahl der GBS Software AG an der ROSAG auf insgesamt 44.500 Stückaktien, dies entspricht 89 % des Grundkapitals der ROSAG.
Die ROSAG ist ein ertragstarkes Recycling-Unternehmen in Sachsen mit einem erfahrenen Managementteam und trägt seit dem Einstieg der GBS Software AG substanziell zum Konzernergebnis bei. Die Gesellschaft ist bereits durch einen bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in den GBS-Konzern integriert. Mit der nunmehr vereinbarten Aufstockung sichert sich die GBS Software AG eine weitergehende wirtschaftliche Beteiligung an der ROSAG und stärkt zugleich ihre Position im Bereich Umwelt- und Kreislaufwirtschaft.
Über die ROSAG
Die ROSAG wurde im Jahr 1999 gegründet und beschäftigt knapp 30 Mitarbeiter. Gegenstand der ROSAG ist u.a. die Verwertung und Entsorgung von Abfällen aller Art, insbesondere das Recycling von Elektronikschrott und anderen Stoffgemischen zum Zweck der Eisen-, Nichteisen- und Edelmetallrückgewinnung sowie der Handel mit allen Vor-, Zwischen- und Endprodukten aus diesen Prozessen. Bereits frühzeitig mit ihrer Gründung hat die Gesellschaft an ihrem Standort in Zittau verschiedene weitere Betriebsgeländeflächen erworben. Heute verfügt sie insgesamt über Betriebsflächen und weiteres Betriebsgelände im Umfang von rund 40.000 qm.
ROSAG ist darauf spezialisiert die Kunststoff-Metallverbunde von vielfältigem Elektronikschrott aufzulösen und über eigenentwickelte spezielle Verarbeitungsverfahren ein hoch angereichertes Metallkonzentrat für den weiteren Einsatz in hierauf spezialisierten Metallhütten zu erzeugen. Die Gesellschaft erzielte im 1. Halbjahr 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 1) einen Umsatz von rund 4,4 Mio. Euro (Handelsware: 0,6 Mio. EUR; Kerngeschäft: 3,8 Mio. EUR) und in den Monaten Juli bis Dezember 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 2) einen Umsatz von rund 6,9 Mio. EUR (Handelsware: 3,4 Mio. EUR; Kerngeschäft: 3,5 Mio. EUR); im gesamten Kalenderjahr 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 1 + Rumpfgeschäftsjahr 2 ) somit 11,3 Mio. EUR (Handelsware: 4,0 Mio. EUR; Kerngeschäft: 7,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 erzielt die ROSAG mit einem Umsatz i.H.v. insgesamt 14,2 Mio. EUR (Handelsware: 6,4 Mio. EUR; Kerngeschäft: 7,8 Mio. EUR) ein Umsatzwachstum von insgesamt 24,6 %.
Mittwoch, 30. Juli 2025
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH: JD.com vereinbart strategische Investmentpartnerschaft mit CECONOMY – Schaffung der führenden europäischen Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik
- JD.com expandiert in Europa: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit CECONOMY, um die Transformation und das Wachstum von CECONOMY durch JD.com‘s fortschrittliche Technologie‑, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise zu beschleunigen
- JD.com beabsichtigt, ein öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR 4,60 in bar abzugeben; dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY
- Convergenta, als langjährige Aktionärin und Unternehmen der Gründerfamilie von CECONOMY, wird nach dem öffentlichen Übernahmeangebot einen Anteil von 25,35 % halten; Convergenta und JD.com haben eine Aktionärsvereinbarung über die künftige strategische Ausrichtung des Unternehmens unterzeichnet und werden ihre unternehmerischen Kräfte bündeln
- JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für insgesamt 31,7 % des gesamten Aktienkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit vor der Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert
- Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmequote; JD.com verpflichtet sich für eine Dauer von drei Jahren, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anzustreben oder einzugehen
- Aufsichtsrat und Vorstand von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist
- CECONOMY bleibt ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen, unabhängigen Technologieplattform. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant
Beijing / Düsseldorf, 30. Juli 2025 – JD.com („Bieterin“; NASDAQ: JD; HKEX: 9618 (HKD-Aktie) / 89618 (RMB-Aktie)), ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain, hat eine strategische Investmentvereinbarung mit der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder die „Gesellschaft“; XETRA: CEC), der Muttergesellschaft der führenden europäischen Einzelhandelsketten für Unterhaltungselektronik MediaMarkt und Saturn, unterzeichnet. Mit dieser strategischen Investmentpartnerschaft wollen JD.com und CECONOMY Europas führende Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik aufbauen.
Die neue Partnerschaft zielt darauf ab, die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise zu beschleunigen, um das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler zu stärken. Im Rahmen der geplanten Partnerschaft hat JD.com über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft JINGDONG Holding Germany GmbH die Absicht bekannt gegeben, den Aktionären von CECONOMY ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) zu einem Angebotspreis von EUR 4,60 pro Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien von CECONOMY zu unterbreiten.
CECONOMY ist ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik. Die beiden Hauptmarken MediaMarkt und Saturn betreiben Omnichannel-Geschäftsmodelle und verbinden eine starke E-Commerce-Präsenz mit mehr als 1.000 Märkten in 11 Ländern. CECONOMY hat jährlich rund 2 Milliarden Kundenkontakte und beschäftigt rund 50.000 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2023/24 erzielte CECONOMY einen Gesamtumsatz von 22,4 Milliarden Euro und ein bereinigtes EBIT von 305 Millionen Euro.
Starke Partnerschaft für Wachstum durch einzigartige Expertise bei Technologie, Omnichannel-Handel- und Logistik
Im Rahmen der strategischen Investmentvereinbarung wollen die Partner das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen vorantreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.
„Die Partnerschaft mit CECONOMY wird Europas führende Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik schaffen“, sagte Sandy Xu, CEO von JD.com. „Die Marktführerschaft, die starken Kundenbeziehungen und das Wachstum von CECONOMY sind beeindruckend. Wir sind fest entschlossen, in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die einzigartige Kultur des Unternehmens zu investieren, um auf diesem Erfolg aufzubauen. Gemeinsam mit dem Team werden wir die Fähigkeiten stärken, indem wir unsere fortgeschrittene Expertise bei Technologie, Omnichannel-Handel- und Logistik einbringen, um die laufende Transformation von CECONOMY zu beschleunigen. Unser Ziel ist es, die Plattform von CECONOMY in Europa weiter auszubauen und langfristigen Wert für Kunden, Mitarbeiter, Investoren und lokale Gemeinschaften zu schaffen. Wir haben vollstes Vertrauen in das Managementteam von CECONOMY und freuen uns darauf, gemeinsam die nächste Wachstumsphase einzuleiten.“
CECONOMY CEO Dr. Kai-Ulrich Deissner sagte: „Mit den herausragenden Handels-, Logistik- und Technologiefähigkeiten von JD.com können wir unseren erfolgreichen Wachstumskurs nochmal forcieren und über unsere aktuellen strategischen Ziele hinauswachsen. Dank des großartigen Einsatzes und Engagements unseres gesamten Teams agiert CECONOMY aus einer Position der Stärke. Angesichts der sich stetig wandelnden Kundenerwartungen und Marktdynamiken ist Stillstand aber keine Option. Wir wollen den Wandel im europäischen Handel in den kommenden Jahren nicht nur begleiten, wir wollen ihn weiter anführen. Dafür ist JD.com der richtige Partner. Uns verbindet die Leidenschaft für unsere Kundinnen und Kunden und die feste Überzeugung, dass unsere Mitarbeitenden, vertrauensvolle Partnerschaften zu internationalen Markenherstellern und die Kombination aus digitalem und stationärem Geschäft die Schlüssel zum Erfolg sind. Wir gehen eine Partnerschaft mit JD.com ein, um den europäischen Handel zu stärken, basierend auf komplementären Stärken und gemeinsamen Werten.“
„Wir unterstützen die strategische Investmentvereinbarung und das Übernahmeangebot voll und ganz und sind überzeugt, dass dies die beste Möglichkeit ist, die erfolgreiche Transformation von CECONOMY weiter voranzutreiben“, sagt Jürgen Kellerhals vom Ankerinvestor Convergenta. „Das Managementteam von CECONOMY verfolgt eine klare strategische Vision und JD.com bringt die erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten mit, um die nächste Wachstumsphase des Unternehmens zu stärken. Die technologische Kompetenz von JD.com ist weltweit führend, was sich durch den Erfolg in anderen Märkten zeigt. Als langfristiger Ankerinvestor sind wir davon überzeugt, dass dies der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und seine Kunden ist.“
JD.com ist eine Markenplattform und ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Seit der Gründung im Jahr 2004 hat sich JD.com durch ein branchenführendes integriertes Kundenerlebnis über sämtliche Vertriebskanäle hinweg sowie neue Servicestandards für Logistik einen exzellenten Ruf erworben. Mit der Mission, ein besseres Leben durch Technologie zu ermöglichen, strebt JD.com an, das vertrauenswürdigste Unternehmen der Welt zu werden. JD.com verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung in Europa: So betreibt JD.com Logistikdienstleistungen und Lagerhäuser in vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Polen.
Attraktiver Angebotspreis und Unterstützung durch die Hauptaktionäre
Der Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % auf den volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) der Aktie mit Stand 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch die Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY.
JD.com hat die Unterstützung der CECONOMY-Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim Stiftung für das Angebot erhalten, was die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft verdeutlicht. Der Ankeraktionär Convergenta hat sich unwiderruflich verpflichtet, 3,81 % der CECONOMY-Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Darüber hinaus hat Convergenta mit JD.com eine Aktionärsvereinbarung über die verbleibenden 25,35 % der CECONOMY-Aktien geschlossen, die mit Abschluss des Übernahmeangebots wirksam wird. Die Partnerschaft mit Convergenta schafft Kontinuität für CECONOMY und spiegelt den Wunsch von Convergenta wider, das Erbe der Familie durch eine Beteiligung an der zukünftigen Strategie und der weiteren Transformation von CECONOMY fortzuführen. Darüber hinaus hat JD.com mit Haniel, freenet und der Beisheim Stiftung unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für insgesamt 27,9 % des gesamten Aktienkapitals von CECONOMY unterzeichnet, was zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners Convergenta von JD.com zu einer Gesamtbeteiligung von
57,1 % führt.
JD.com verpflichtet sich für eine Dauer von drei Jahren, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit CECONOMY abzuschließen. Die Investmentvereinbarung sieht eine Aufhebung der Börsennotierung (Delisting) vor, die voraussichtlich kurz nach Abschluss des Angebots umgesetzt wird. Die Transaktion wird durch eine Kombination eines Akquisitionsdarlehens und der liquiden Mittel aus der Bilanz von JD.com finanziert. Der Abschluss des Angebots wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
Das Angebot wird zu den Bedingungen und Konditionen, die in der Angebotsunterlage stehen werden, abgegeben. Diese unterliegt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Nach Erteilung dieser Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht und die Annahmefrist für das Angebot beginnt. Das Angebotsdokument (sobald verfügbar) und weitere Informationen zum Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.green-offer.com
Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Finanzberater und Baker McKenzie als Rechtsberater von JD.com. HSBC, Standard Chartered Bank und Bank of America fungieren als beauftragte Konsortialführer, Bookrunner und Underwriter für die Akquisitionskreditfazilität.
Über JD.com
JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (147,0 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.
Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
CECONOMY AG: CECONOMY AG schließt Investorenvereinbarung mit JD.com und unterstützt öffentliches Übernahmeangebot von JD.com
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 CECONOMY AG („CECONOMY“) hat heute mit JINGDONG HOLDING GERMANY GmbH („Bieterin“), einer mittelbar durch JD.com („JD“) gehaltenen Holdinggesellschaft, eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Die Investorenvereinbarung steht im Zusammenhang mit der heute bekanntgegebenen Absicht der Bieterin, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der CECONOMY zu einem Preis von EUR 4,60 pro Aktie in bar abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das angekündigte Angebot, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Das Angebot wird neben weiteren üblichen Bedingungen unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten stehen. CECONOMY wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Bieterin und Convergenta Invest GmbH („Convergenta“) am heutigen Tag eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen haben. Über Convergenta hält die Gründerfamilie von MediaMarkt, die Familie Kellerhals, derzeit ca. 29,16 % der Aktien der CECONOMY. Convergenta wird das Angebot für 18,5 Mio. Aktien (3,81 %) annehmen, folglich mit rund 25,35 % weiter an CECONOMY beteiligt bleiben. Zudem wurde CECONOMY darüber informiert, dass Haniel Finance Deutschland GmbH, Beisheim Holding GmbH, BC Equities GmbH & Co. KG und freenet AG, die gemeinsam rund 27,9 % der Aktien halten, jeweils verbindlich zugesagt haben, im Hinblick auf die von ihnen gehaltenen Aktien das Übernahmeangebot der Bieterin anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen. |
Übernahmeangebot der JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH für Aktien der CECONOMY AG
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN) IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.
Zielgesellschaft:
CECONOMY AG
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.
ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)
Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichen Aktionären der CECONOMY AG (die "Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").
Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.
Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre der Gesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im Hinblick auf ihre zukünftige Zusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebots 25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMY von 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme des Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren. Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der Gesellschaft Vereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahme des Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien (einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.
Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionen nach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnung zu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der "Exchange Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
Düsseldorf, 30. Juli 2025
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE beschließt ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.147.300 Aktien
NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG
Brilon, den 30. Juli 2025 – Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE (ISIN DE0005407506 / WKN 540750) hat beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.147.300 CENTROTEC-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 75,00 je Stückaktie durchzuführen.
Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Verwaltungsrat Gebrauch von den durch die Hauptversammlungen vom 24. Juni 2024 und vom 26. Juni 2025 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien.
Die Annahmefrist beginnt am 1. August 2025, 00:00 Uhr (MESZ) und endet voraussichtlich am 22. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 1.147.300 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote). Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 30. Juli 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.centrotec.de) unter der Rubrik „Info – Investor Relations – Aktienrückkauf 2025“ sowie anschließend auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.
Dieses Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.147.300 CENTROTEC-Aktien berücksichtigt die von der Gesellschaft, in Ausnutzung der Ermächtigung vom 24. Juni 2024, im Rahmen des Aktienrückkaufs über den Freiverkehr der Börse Hamburg, seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen und von der Gesellschaft gehaltenen 27.561 eigenen Aktien (Stichtag 25. Juli 2025) sowie eventuell noch weitere im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zu erwerbende Aktien.
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. (...)
Hamburger Hafen und Logistik AG: Jeroen Eijsink wird Vorstandsvorsitzender der HHLA
Hamburg, 30. Juli 2025 | Der Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat in seiner heutigen Sitzung Jeroen Eijsink mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt.
Jeroen Eijsink (52) verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Erfahrung in der Logistik- und Transportbranche. Der gebürtige Niederländer startete seine Laufbahn bei Siemens in der damaligen Digitalisierungssparte und übernahm ab 2003 verschiedene Managementfunktionen bei Deutsche Post DHL, unter anderem als CEO DHL Freight Germany sowie CEO DHL Freight Benelux & UK. Im Jahr 2015 wechselte er zu C.H. Robinson, einem global agierenden Anbieter für Speditionsdienstleistungen, und trieb dort als President Europe den Ausbau des europäischen Geschäfts voran. Im August 2023 wurde er CEO der Girteka Group, eines führenden europäischen Straßentransportunternehmens, wo er die strategische Neuausrichtung des Unternehmens leitete. Jeroen Eijsink hat Betriebswirtschaftslehre an der Erasmus-Universität Rotterdam studiert.
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HHLA: „Mit Jeroen Eijsink gewinnt die HHLA eine international erfahrene Führungspersönlichkeit mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen und Chancen globaler Logistik. Seine ausgewiesene Erfolgsbilanz in der Führung und Transformation komplexer Organisationen sowie sein klarer Blick für Effizienz und Innovation werden die HHLA in einer entscheidenden Phase der Weiterentwicklung stärken. Wir sind überzeugt, dass Jeroen Eijsink die richtigen Impulse setzen wird, um die HHLA weiterhin erfolgreich, zukunftsfest und wettbewerbsstark aufzustellen.“
Jeroen Eijsink zu seiner Ernennung: „Mein Dank gilt dem Aufsichtsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Ich freue mich darauf, meine bisherigen Erfahrungen in meiner Funktion als CEO bei der HHLA einzubringen und das Unternehmen in dem dynamischen Umfeld, in dem wir tätig sind, weiter voranzubringen. Gemeinsam werden wir die Chancen der Transformation nutzen und die Position der HHLA als Schlüsselakteur in der europäischen Logistik im Sinne unserer Kunden weiter ausbauen.“
Jeroen Eijsink folgt auf die derzeitige Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath, die das Unternehmen nach neun Jahren im Amt zum 30. September 2025 verlässt. Die Bestellung gilt zunächst für drei Jahre.
Freshfields berät bei Finanzierung von PharmaSGP-Delisting
Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die Norddeutsche Landesbank im Zusammenhang mit der Brückenfinanzierung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots für alle ausstehenden Aktien der PharmaSGP Holding SE durch die FUTRUE GmbH beraten. Die Norddeutsche Landesbank fungierte als Dokumentationsagent und einer der Kreditgeber im Rahmen der syndizierten Finanzierung. Die Delisting-Transaktion ermöglicht es der FUTRUE GmbH, ihre bestehende Beteiligung an der PharmaSGP Holding SE auszubauen.
Neben der Beratung zur Finanzierung hat Freshfields mit einem separaten Team die UniCredit Bank GmbH im Zusammenhang mit den übernahmerelevanten Aspekten der Delisting-Transaktion sowie der Ausstellung der nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz von einem unabhängigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen auszustellenden Finanzierungsbestätigung beraten.
Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Dr. Frank Laudenklos, Counsel Alexander Pospisil und Principal Associate Dr. Lucas Lengersdorf (alle Finance, Frankfurt).
Das Team umfasste ferner Associate Beatrice Zobel (Finance) sowie Partner Dr. Sebastian Röger und Principal Associate Sebastian Jung (beide Steuerrecht, Frankfurt).
Im Zusammenhang mit der Beratung zu den übernahmerelevanten Aspekten der Delisting-Transaktion sowie der Finanzierungsbestätigung waren zudem Principal Associates Dr. Daniel Roggenkemper (Frankfurt) und Dr. Jean Mohamed (Hamburg, beide Corporate) tätig.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): Erstinstanzlich keiner Erhöhung der Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) hatte das Landgericht Mannheim die Sache am 7. März 2024 verhandelt und dabei Herrn WP/StB Jörg Neis und Herrn WP Florias Leis von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz zu dem Prüfbericht angehört.Das Landgericht hat nunmehr daraufhin mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Barabfindung sei nicht über den angebotenen Betrag i.H. von EUR 127,91 je Stückaktie der Agosi zu erhöhen. Das Gericht stellt hierbei maßgeblich auf den Börsenkurs ab.
Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das OLG Karlsruhe.
LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf
Dienstag, 29. Juli 2025
Angebotsunterlage für Aktien der Leo International Precision Health AG veröffentlicht
Zu der Angebotsunterlage der SGCI Corporate Finance GmbH und des Herrn Hsiao-Hsuan „Leo” Wang vom 28. Juli 2025 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Leo_International.html
Angebotsunterlage für Aktien der 2invest AG veröffentlicht
Die 2invest AG hat ihren Aktionären ein freiwilliges Ewerbsangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 13,18 je Stammaktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 4. bis zum 18. August 2025.
Zur Angebotsunterlage: https://2invest-ag.com/sonstiges/aktienrueckkauf/
2invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über Reinvermögen
Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 17 MAR
Heidelberg (23.07.2025) Der Vorstand der 2invest AG, Heidelberg, ISIN DE000A3H3L44, hat heute den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu 341.205 Stück eigene Aktien (entsprechend rund 5,94% des Grundkapitals) der 2invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 13,18 EUR je auf den Namen lautende Stückaktie der 2invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR erfolgen.
Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://2invest-ag.com/sonstiges/aktienrueckkauf/ veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. April 2025, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 10. April 2030 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen, der von der Hauptversammlung am 11. April 2025 erteilten Ermächtigung verwendet werden.
Die 2invest AG hält aktuell 233.610 eigene Aktien (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 4,06 %).
Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der 2invest AG zum 21. Juli 2025 mit rd. 115 Mio. EUR festgestellt. Auf Basis von 5.748.154 ausgegebenen Aktien sowie der 233.610 eigenen Aktien, damit 5.514.544 ausstehenden Aktien, ergibt sich ein Reinvermögen je ausstehender Aktie von rd. 20,80 Euro. Das Reinvermögen beinhaltet als größten Wert die rund 14,4%ige Beteiligung an der 4basebio PLC, UK, mit einem Wert von rd. 24,4 Mio. EUR per 21. Juli 2025 bei einem Kurs von 9,50 GBP je Aktie, was mit rd. 21% des Reinvermögens ein wesentliches Klumpenrisiko darstellt, sowie Barmittel von rd. 16,3 Mio. EUR (rd. 14% des Reinvermögens).
Das Reinvermögen der 2invest AG ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten und zum Stichtag gebildeten Rückstellungen. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere, die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.
Auf Basis des Eigenkapitals der Gesellschaft nach HGB zum 21. Juli 2025 von rd. 85,8 Mio. EUR entspricht der Wert je Aktie rund 15,56 EUR.
H&R GmbH & Co. KGaA: H&R Holding GmbH verzichtet auf Mindestannahmeschwelle in Erwerbsangebot an die Aktionäre der H&R GmbH & Co. KGaA
- Mit Wegfall der Mindestannahmeschwelle erhöht sich Transaktionssicherheit für die Aktionärinnen und Aktionäre der H&R GmbH & Co KGaA
- Aktionäre können das Erwerbsangebot nun bis zum 25. August 2025 annehmen
Salzbergen, 29. Juli 2025. Die H&R GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A2E4T77) wurde von der H&R Holding GmbH informiert, dass die H&R Holding GmbH, eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, heute den Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle von 85 % für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Aufstockungsangebot) bekannt geben hat. Damit wird das Angebot in jedem Fall vollzogen – unabhängig von der finalen Andienungsquote.
Die Annahmefrist für das Angebot zum Preis von EUR 5,00 je Aktie verlängert sich infolgedessen bis zum 25. August 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen, um fristgerecht über die Annahme zu entscheiden.
Nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt die Bieterin, die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, um die notwendige Transformation der deutschen Raffineriestandorte der H&R KGaA potenziell abseits des Börsenumfelds voranzutreiben.
Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Aufsichtsrat der H&R KGaA werden nach Veröffentlichung und Prüfung der formellen Änderung des Angebots eine aktualisierte Fassung der gesetzlich vorgeschriebenen begründeten Stellungnahme abgeben.
H&R Holding GmbH verzichtet auf Mindestannahmeschwelle in Erwerbsangebot an die Aktionäre der H&R GmbH & Co. KGaA
- Aktionäre können das Erwerbsangebot nun bis zum 25. August 2025 annehmen
- Angebotspreis in Höhe von EUR 5,00 je H&R KGaA-Aktie bietet Aktionären die einmalige Gelegenheit, ihre Aktien zu attraktiven Konditionen an die Gründer- und Mehrheitsgesellschafterfamilie zu veräußern
- Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird im dritten Quartal 2025 erwartet
Die H&R Holding GmbH (die „Bieterin“), eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, hat heute angekündigt, auf die auflösende Bedingung des Nichterreichens einer Mindestannahmeschwelle von 85 % für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA („H&R KGaA“, ISIN: DE000A2E4T77) zu verzichten. Das Erwerbsangebot wird daher sicher vollzogen, und zwar sowohl bei Erreichen als auch bei Nichterreichen einer Andienungsquote von 85 %. Damit adressiert das Unternehmen mögliche Unsicherheiten am Markt und erhöht somit die Transaktionssicherheit. Das Erwerbsangebot unterliegt keinen weiteren Bedingungen.
Durch den Verzicht auf die Angebotsbedingung verlängert sich die ursprünglich am 11. August 2025 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 25. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden.
Die Aktionäre der H&R KGaA haben bis dahin noch die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Preis von EUR 5,00 je H&R KGaA-Aktie in bar anzudienen.
Die Einzelheiten der Annahme des Erwerbsangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. H&R KGaA-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von der Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die gegebenenfalls ein Handeln vor dem offiziellen Ende der verlängerten Annahmefrist erfordern.
Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erwartet.
Nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt die Bieterin, die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, um die notwendige Transformation der deutschen Raffineriestandorte der H&R KGaA potenziell abseits des Börsenumfelds voranzutreiben.
Eine Hotline für Aktionäre für Fragen zum Erwerbsangebot ist montags bis freitags zwischen 9:00 - 18:00 Uhr MEZ unter +49 (0)211 43079242 oder über HR-Offer-eu@fgsglobal.com erreichbar.
Über die H&R GmbH & Co. KGaA
Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den Börsen Hamburg und Düsseldorf notierte H&R GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.
Weitere Informationen zur H&R KGaA finden Sie unter www.hur.com
Über die H&R Holding GmbH und Nils Hansen
Die H&R Holding GmbH ist eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, die zur Beteiligung an Gesellschaften gegründet wurde.
Nils Hansen ist der langjährige beherrschende Gesellschafter der H&R GmbH & Co. KGaA. Er übernahm im Jahr 1973 im Alter von 33 Jahren die alleinige Verantwortung für das traditionsreiche Hamburger Handelshaus Hansen & Rosenthal. In den frühen 1990er Jahren erfolgte unter seiner Federführung der Erwerb des Raffineriestandorts Salzbergen und die dortige Umstellung von der reinen Schmierstoff- zur diversifizierten Spezialitätenproduktion. Der Standort wurde im Jahr 2001 in die WASAG Chemie AG im Wege einer Verschmelzung eingebracht, hieraus entstand zunächst die H&R WASAG AG. Die Aktien der H&R WASAG AG wurden ab Juli 2002 an der Börse gehandelt. Später erfolgte die Umfirmierung in die H&R AG. Der Erwerb des Raffineriestandortes Ölwerke Schindler GmbH im Hamburger Hafen im Jahr 2004 beschleunigte die Entwicklung zu einem der führenden Produzenten von ölbasierten Spezialitäten weiter. 2015/16 erfolgte die mehrheitliche Einbringung des Chinageschäftes und die Umwandlung in die H&R KGaA. Nils Hansen ist seit der Verschmelzung im Jahr 2001 größter Gesellschafter der heutigen H&R KGaA. Er wird durch seine beiden Söhne Niels H. Hansen und Sven Hansen wesentlich in der Führung und Zukunftsgestaltung der H&R-Gruppe unterstützt.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Entscheidungsverkündung am 28. November 2025
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hat das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Die Prüferin soll noch mehrere Unterlagen und Informationen bis zum 30. September 2025 nachreichen. Termin zu Verkündung einer Entscheidung wurde auf Freitag, den 28. November 2025, 10:00 Uhr, bestimmt.
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA und der Wincor Nixdorf AG
Ludwig Beck am Rathauseck: Anfechtungsklage gegen den Sonderprüferbeschluss
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der DISO Verwaltungs AG
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck die Sache am 29. April 2025 verhandelt und eine vergleichsweise Anhebung der Barabfindung von EUR 18,89 auf EUR 20,- je Aktie vorgeschlagen. Da nicht alle Antragsteller dem Vergleichsvorschlag zustimmten, hat das Landgericht daraufhin mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts kann auf den Börsenkurs abgestellt werden. Ein ergänzendes Sachverständigengutachten müsse nicht eingeholt werden.
Das Landgericht hat die Beschwerde (vom Beschwerdewert unabhängig) ausdrücklich zugelassen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.LG Lübeck, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 13 HKO 44/23
28 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)
Kommission untersucht ausländische Subventionen bei Übernahme von Covestro durch ADNOC
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um den Erwerb von Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC („ADNOC“) gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen („FSR“) zu prüfen. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gewährten ausländischen Subventionen den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.
ADNOC ist ein staatlicher Öl- und Gasproduzent mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Covestro (ehemals Bayer MaterialScience AG), ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ist ein Chemieproduzent, der sich auf die Herstellung von Hochleistungspolymeren und Komponenten für diese Polymere konzentriert. Das Unternehmen beliefert eine Vielzahl von Branchen und beschäftigt derzeit rund 18.000 Mitarbeiter.
Die vorläufigen Bedenken der Kommission
Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass ADNOC und Covestro möglicherweise ausländische Subventionen erhalten, die den EU-Binnenmarkt verzerren.
Zu den möglichen ausländischen Subventionen gehören insbesondere eine unbegrenzte Garantie der Vereinigten Arabischen Emirate sowie eine zugesagte Kapitalerhöhung von ADNOC bei Covestro. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die ausländischen Subventionen ADNOC in die Lage versetzt haben könnten, Covestro zu einer Bewertung und zu finanziellen Bedingungen zu erwerben, die nicht den Marktbedingungen entsprachen und die von nicht subventionierten Investoren nicht hätten erreicht werden können. Die Kommission hat auch vorläufige Bedenken, dass die Transaktion ADNOC Investitionsstrategien ermöglichen könnte, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen würden.
Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung wird die Kommission insbesondere prüfen:
- Ob die ausländischen Subventionen, die ADNOC erhalten haben könnte, das Ergebnis des Übernahmeprozesses verzerrt haben. ADNOC könnte einen ungewöhnlich hohen Preis und andere günstige Bedingungen geboten haben, die andere Investoren davon abgehalten haben könnten, ein Angebot abzugeben.
- Die Frage, ob solche potenziellen ausländischen Subventionen zu negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt in Bezug auf die Tätigkeiten des fusionierten Unternehmens nach der Übernahme führen können.
Das Vorhaben wurde am 15. Mai 2025 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage, d. h. bis zum 2. Dezember 2025, Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Am Ende der 90 Arbeitstage dauernden eingehenden Untersuchung kann die Kommission i) die von dem Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungen akzeptieren, wenn sie die Wettbewerbsverzerrung vollständig und wirksam beseitigen, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) keine Einwände erheben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Fallnummer FS.100156.