alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN: DE000A0LD2U1
Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Die Gesellschaft gibt hiermit gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz bekannt:
Die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Martin Nolle und Moritz Reimers hatten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Februar 2025 bei dem Landgericht Hamburg erhoben. Das Verfahren wurde dort unter dem Aktenzeichen 401 HKO 21/25 geführt. Als Nebenintervenienten sind Gerhard Lesker, Ursula Grebenstein und Andreas Fehring dem Rechtsstreit beigetreten.
Die drei Kläger haben die Klagen mit Schriftsätzen vom 21. Mai 2025 zurückgenommen. Das Verfahren betreffend die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Februar 2025 ist damit beendet.
Hamburg, Mai 2025
alstria office REIT-AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Mai 2025
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Anmerkung der Redaktion:
Nach der Verzögerung durch die Anfechtungsklage ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre am 23. Mai 2025 bei der alstria office REIT-AG im Handelsregister eingetragen worden:
"Die Hauptversammlung vom 11.02.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär, die BPG Holdings Bermuda Limited, eine
sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda, mit Sitz in Hamilton/Bermuda (Bermuda Registrar of Companies, Registernummer 48464), gegen Barabfindung beschlossen."
Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
"Die Hauptversammlung vom 11.02.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär, die BPG Holdings Bermuda Limited, eine
sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda, mit Sitz in Hamilton/Bermuda (Bermuda Registrar of Companies, Registernummer 48464), gegen Barabfindung beschlossen."
Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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