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Mittwoch, 14. Mai 2025

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH hatte das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 14. Februar 2025 den Ausgleich auf EUR 7,94 netto bzw. EUR 8,54 brutto angehoben. 

Wie das Gericht mitgeteilt hat, sind gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt worden (son dass diese noch nicht rechtskräftig ist). Über diese Beschwerden entscheidet das OLG Frankfurt am Main.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2025, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

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