von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 in München wurde unter TOP 6 der angekündigte Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin, des Transaktionsvehikels Ephios Bidco GmbH, beschlossen. Die Ephios Bidco GmbH gehört mittelbar dem Private-Equity-Investor Cinven, siehe die Bekanntmachung der Mehrheitsbeteiligung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/12/bekanntmachung-einer.html
Als Barabfindung für den Squeeze-out wurden von der Hauptaktionärin zunächst EUR 13,11 je SYNLAB-Aktie festgelegt. Es wurden in der Einladung - abhängig vom Basiszinssatz zum Tag der Hauptversammlung (als Stichtag für die Bewertung) - aber noch alternative Beträge genannt. Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes (nach der Svensson-Methode) von 2,75 % auf 3,0 % vor persönlichen Steuern will die Hauptaktionärin nur noch EUR 12,44 zahlen. Dem entsprechend wurde die Beschlussvorlage angepasst.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
2 Kommentare:
Ich bin mit der Abfindung nicht einverstanden. Welche Möglichkeit habe ich, mich gegen die Aktion, die ich nicht geahnt habe, zu wehren?
Squeeze-out bei der SYNLAB AG
Wie der Name unseres Blog schon sagt, kann man die Angemessenheit der Barabfindung in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüfen lassen. Hierfür können Sie über einen Rechtsanwalt einen Spruchantrag stellen. Wir benötigen dafür die Ausbuchungsabrechnung Ihrer Depotbank.
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