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Mittwoch, 3. September 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Gerichtliche Zustimmung zur Vergütung des Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sinner AG, Karlsruhe, zugunsten der SBS Familien - Verwaltungs AG hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 27. Februar 2025 die Einholung eines Sachverständigengutachten angeordnet, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_28.html

Das Gericht hat nunmehr mit Beschluss vom 30. August 2025 die Zustimmung zu der Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen erteilt und folgenden Stundensätzen zugestimmt:

"1. Für den Gutachter ein Stundensatz von 500,00 EUR zzgl. USt.,
2. für den Einsatz hochqualifizierter Bewerter (Wirtschaftsprüfer und zusätzlich Qualifikations-
nachweis auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung) 400,00 EUR zzgl. USt.,
3. für den Einsatz von Senior Consultants 300,00 EUR zzgl. USt.,
4. für den Einsatz von Consultants 250,00 EUR zzgl. USt.,
5. für den Einsatz von Assistenten 100,00 EUR zzgl. USt."

LG Mannheim, Az. 23 O 10/22 SpruchG
Stein, H. u.a. ./. SBS Familien - Verwaltungs AG
47 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, 70173 Stuttgart

Accentro Real Estate AG: Erörterung des Restrukturierungsplans am 23. September 2025

3614 RES 2403/25

In der Restrukturierungssache

Accentro Real Estate AG,
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin,
vertreten durch die Vorstände Dr. Gordon Geiser und Jörg Neuß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 103691
- Schuldnerin -

Beschluss:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:

Dienstag, 23.09.2025, 12:00 Uhr

Sitzungssaal 120, 1. Stock, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Zu diesem Termin werden die vom Restrukturierungsplan betroffenen Gläubiger, die vom Plan betroffenen an der Schuldnerin beteiligten Personen, die Schuldnerin und der Restrukturierungsbeauftragte geladen. Auf § 85 Abs. 2 Satz 1 StaRUG wird verwiesen. Nach dieser Vorschrift ist eine Zustellung von Ladungen zu Terminen gegenüber Aktionären, Kommanditaktionären und Inhabern von Schuldverschreibungen nicht erforderlich, wenn öffentliche Bekanntmachungen nach § 85 Abs. 1 StaRUG erfolgen.

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.

Hinweise:

Die Schuldnerin hat gemäß § 84 Absatz 1 StaRUG beantragt, dass in der Restrukturierungssache öffentliche Bekanntmachungen erfolgen sollen.

Der Vorlegende des Restrukturierungsplans ist berechtigt, einzelne Regelungen des Restrukturierungsplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, §§ 45 Absatz 4 StaRUG, 240 InsO.

Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen, § 45 Abs. 3 Satz 2 StaRUG.

Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen ab 11.30 Uhr statt. Die Teilnahme an der Versammlung setzt den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise voraus. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen möchten, werden Sie gebeten mitzubringen:

- Ihren gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass

- als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft einen aktuellen Registerauszug (im Original oder beglaubigter Abschrift, nicht älter als 14 Tage) zum Nachweis der Vertretungsmacht

- als Bevollmächtigter eines Planbetroffenen auch die entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original zum Verbleib bei Gericht); die Vollmachtsurkunde muss den Namen des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vollständig unter Angabe ladungsfähiger Anschriften enthalten; ein Nachweis für die Vertretungsberechtigung des Vollmachtgebers ist mit vorzulegen

- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht

- die Vertretung mit Vollmacht im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen; die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen

- ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum Restrukturierungsplan ersichtlich sind

- als Aktionäre Nachweis des Anteilsbesitzes; als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache; ist der Nachweis nicht auf den Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins (also nicht auf den 23.09.2025) ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin (also bis zum 24.09.2025) gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.

Nicht deutschsprachige Dokumente sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache beizubringen. Ausländische Dokumente sind zudem mit Apostille bzw. einer Legalisation zu versehen.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne die Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme an einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

Bereits bei Zugang zum Gerichtsgebäude finden Kontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Restrukturierungsplan gebildeten Gruppen von Planbetroffenen berücksichtigt sind.

Gemäß § 76 Abs. 6 StaRUG i.V.m. § 41 Abs. 1, 2, § 45 Abs. 3 StaRUG wird der Restrukturierungsbeauftragte mit der Zustellung der Ladung zum Termin samt eines Abdrucks des Restrukturierungsplans nebst dessen Anlagen an die Planbetroffenen beauftragt. Die Ladungsfrist beträgt mindestens vierzehn Tage, § 45 Abs. 1 Satz 2 StaRUG.

Den Planbetroffenen ist durch die Schuldnerin eine Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahmen des Restrukturierungsbeauftragten vom 25.07.2025 und 18.08.2025 gemäß § 76 Abs. 4 StaRUG in elektronischer Form zu ermöglichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Restrukturierungsgericht - 25.08.2025


In der Restrukturierungssache

Accentro Real Estate AG,
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin,
vertreten durch die Vorstände Dr. Gordon Geiser und Jörg Neuß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 103691
- Schuldnerin -Beschluss:

Wie im Beschluss vom 25.08.2025 ausgeführt, ist den Planbetroffenen durch die Schuldnerin eine Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie in die Stellungnahmen des Restrukturierungsbeauftragten vom 25.07.2025 und 18.08.2025 in elektronischer Form zu ermöglichen.

Planbetroffene wenden sich hierfür per E-Mail an Accentro-StaRUG@stp.one. Die Planbetroffenen werden danach aufgefordert, Nachweise über die Stellung als Planbetroffener zu erbringen. Im Anschluss erfolgt der Versand eines Links sowie eines Passworts. Danach haben die Planbetroffenen über den Link vollumfänglich Zugriff auf den vollständigen Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahmen des Restrukturierungsbeauftragten und können diese herunterladen.

Amtsgericht Charlottenburg - Restrukturierungsgericht - 01.09.2025

creditshelf Aktiengesellschaft: EINREICHUNG EINES INSOLVENZPLANS

Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR

Frankfurt am Main, 3. September 2025 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - einen Insolvenzplan eingereicht. Ziel ist die Sanierung des Rechtsträgers durch Übernahme aller Aktien durch die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) Aktionärin, welche Mittel bereitstellt, durch die eine deutliche Besserstellung der nicht nachrangigen Gläubiger der Gesellschaft gegenüber einer Abwicklung im Regelverfahren erreicht wird. Auch im Falle der Annahme des Insolvenzplans wird es keinerlei Zuflüsse an die Aktionäre geben, da die vorhandenen Mittel auch im Insolvenzplan nicht ausreichen, um alle Forderungen der Insolvenzgläubiger zu bedienen.

Über den Insolvenzplan werden die Gläubiger im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins abstimmen, welcher durch das Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht noch festzusetzen ist.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG als beherrschter Gesellschaft zu dem Aktenzeichen 5 HK O 6982/25 verbunden. Dem Organvertrag war ein erfolgreiches Übernahmeangebot und eine Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG (von dem Private-Equity-Investor MiddleGround beraten) vorangegangen.

Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.

LG München I, Az. 5 HK O 6982/25
Divantis GmbH u.a. ./. Ventrifossa BidCo AG

Dienstag, 2. September 2025

Spruchverfahren zur Kapitalerhöhung bei der niiio finance group AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

Landgericht Leipzig

In dem beim Landgericht Leipzig, 4. Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 4 HK O 3110/24 nach § 1 Nr. 1 SpruchG anhängigen Spruchverfahren ist als gemeinsamer Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre bestellt worden:

Rechtsanwalt Dr. Matthias Bender LL.M.
Bender Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hauptstrasse 21
82319 Starnberg
Vogt
Vorsitzende Richterin am Landgericht


Quelle: Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. August 2025, korrigiert am 1. September 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 170,- (+ 25,9 %)

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG wurde die Barabfindung durch einen vom Landgericht mit Beschluss vom 28. August 2025 festgestellten (Teil-)Vergleich um EUR 35,- auf  EUR 170,- erhöht. Zwei Antragsteller haben diesem Vergleich nicht zugestimmt, können aber noch beitreten.

LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, Hamburg (Neuwerk Rechtsanwälte)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen

The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: The Payments Group Holding – Ergebnisse der Hauptversammlung und Aufsichtsratssitzung

Pressemitteilung

- Reiner Sachs folgt als neuer Aufsichtsratsvorsitzender auf Günther Paul Löw

- Stefan Menz zum Aufsichtsratsmitglied gewählt

- Breite Zustimmung der Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen samt Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SGT Capital-Gruppe

- Bericht zur unabhängigen Untersuchung der Geschehnisse bei der TGS24 zwischen April 2023 und April 2024

- Mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der früheren Geschäftsleitung der TGS24 durch drei SGT Capital-Partner


Frankfurt am Main, 2. September 2025 – Die am 28. August 2025 durchgeführte Hauptversammlung der The Payments Group Holding (PGH), 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat den Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Stefan Menz LL.M. zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat das langjährige Aufsichtsratsmitglied Reiner Sachs aus seiner Mitte zum Vorsitzenden und das langjährige Aufsichtsratsmitglied Gerhard Koning erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Günther Paul Löw hatte sein Aufsichtsratsmandat nach 33 Jahren Aufsichtsratstätigkeit in verschiedenen Unternehmen zum Ablauf der Hauptversammlung niederlegt. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und der CEO der PGH, Christoph Gerlinger, haben ihm ihren Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit ausgesprochen.

Die Beschlussvorschläge der Komplementärin der PGH haben in der Hauptversammlung jeweils mehr als 98 % Zustimmung erhalten. Für den Beschlussvorschlag zur Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SGT Capital-Gruppe haben sogar 100 % der anwesenden Aktionäre gestimmt. Damit ist die wiederholte, absurde Behauptung der SGT Capital LLC (SGTLLC) widerlegt, bei den bisherigen rechtlichen Schritten gegen die SGT-Gruppe und diesbezüglichen Äußerungen der PGH handele es sich bloß um eine persönliche Vendetta ihres CEO.

Die von Joseph Pacini und Carsten Geyer gesteuerte SGT Capital-Gruppe, ihre Partner und ihr Vorläuferunternehmen XiO waren bereits in der Vergangenheit in eine Vielzahl von Rechtsauseinandersetzungen rund um den Globus verwickelt, darunter mit der Verkäuferin in ihrem 2023 gescheiterten Elatec-Deal, einer Gesellschaft der Summit-Partners-Gruppe, mit Investoren der XiO, mit dem Wall Street Journal bzw. seiner Trägergesellschaft Dow Jones, mit der Mehrzahl ihrer früheren Partner und sogar mit den derzeitigen SGTLLC-Partnern Marcel Normann und Jens Dino Steinborn sowie mit ihren eigenen Anwälten. Ein Teil dieser Streitigkeiten dauert nach Informationen der PGH noch an.

Hintergrund des Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung sind die bereits berichteten Rechtsstreitigkeiten mit der SGT-Gruppe und mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten, die bei der früheren Geschäftsleitung der singapurischen PGH-Tochter TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGSG24, vormals SGT Capital Pte. Ltd.) zwischen April 2023 und April 2024 zu verzeichnen sind und die bereits Gegenstand des Abhängigkeitsberichts 2024 und der Hauptversammlungseinladung der PGH waren. Die Leitung der Geschäfte der TGS24 erfolgte in diesem Zeitraum unter anderem durch die SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Jens Dino Steinborn.

Hierzu hat die PGH bereits im Juli 2024 eine unabhängige Untersuchung der Geschehnisse bei der TGS24 zwischen April 2023 und April 2024 bei einem renommierten forensischen Ermittlungsdienstleister in Auftrag gegeben. Darüber liegt nun ein vorläufiger Bericht vor. Die Aufklärung wurde dadurch verzögert, dass die frühere Geschäftsleitung der TGS24 dem Buchhaltungssoftware-Dienstleister SAGE unter rechtlichen Drohungen untersagt hat, der TSG24 Zugang zu ihrem eigenen, von ihr abonnierten Buchhaltungssystem einzuräumen.

Nach Verständnis der PGH liegt eine erhebliche Zahl von mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten vor, durch die der TGS24 Millionenschäden zugefügt worden sein dürften. Nach Ansicht der PGH ist nun jeweils zu prüfen, ob und welche Rechtsverstöße vorliegen, wer sie verursacht hat, und ob sie beispielsweise die Tatbestände der Untreue erfüllen.

Unter anderem haben die damaligen Direktoren der TGS24 – ohne für die PGH erkennbare Rechtsgründe oder Anlässe – Zahlungen der TGS24 an die SGTLLC und ihr nahestehende Unternehmen getätigt, Darlehen an diese ausgereicht und Auslagen für diese getätigt, die bis heute nicht oder nur teilweise an die TGS24 zurückgezahlt wurden, darunter 71 TEUR für eine Gerichtsgebühr einer SGT ELT BidCo GmbH im Zusammenhang mit dem Elatec-Rechtsstreit, 200 TEUR für einen Aktienerwerb der SGT Beteiligungsberatung GmbH (SGTBB), 500 TEUR als Anzahlungen an die SGTBB und 1,4 Mio. EUR Auslagen für den SGT Capital Fund II und andere Entitäten. Ab September 2023 hatten die damaligen Direktoren der TGS24 das Finanzreporting an die PGH verweigert. Der PGH erscheint es naheliegend, dass sie für etwaige Schäden haften, zumal drei von ihnen zugleich wirtschaftlich Begünstigte der SGT-Gruppe sind, mit denen die TGS24 ständig Transaktionen getätigt hat. Somit waren die damaligen Direktoren der TGS24 einem ständigen Interessenkonflikt ausgesetzt. Die von der PGH bei der TGS24 vorgefundenen Unterlagen brachten auch die Einräumung einer Darlehenslinie an die SGT ELT BidCo zur Begleichung von Gebühren, Kosten und Honoraren im Elatec-Rechtsstreit seitens des von CSC Intertrust administrierten SGT Capital Fund II in Höhe von von 3,35 Mio. EUR ans Licht, wodurch der Wert der der TGS24 von der SGTLLC eingeräumten Sicherheiten nennenswert geschmälert worden sein könnte. Marcel Normann hat in Vertretung der TGS24 zudem wenige Tage vor seinem Ausscheiden im Februar 2024 eine deutliche Verschlechterung dieser Besicherung vereinbart. Wie sich erst in 2025 herausstellte, haben die damaligen Direktoren der TGS24 möglicherweise des weiteren pflichtwidrig versäumt, eine Dokumentation der ordnungsgemäßen Besicherung laut Besicherungsvereinbarung bei der SGTLLC einzufordern. Soweit die TGS24 bei Transaktionen zu Gunsten der SGT-Gruppe geschädigt wurde, stellt sich nach der Ansicht der PGH auch die Frage einer etwaigen persönlichen Bereicherung.

Bezüglich der seit Dezember 2024 laufenden schändlichen, feigen und strafbaren anonymen Verleumdungskampagne zum Nachteil der PGH und ihrem Geschäftsführer Christoph Gerlinger, in welcher unter anderem auch Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der früheren Verbindung zur SGTLLC eine Rolle spielten, liegen zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vor. Eine der anonymen Emails enthielt am 21. Januar 2025 den Screenshot einer E-Mail an die Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars, deren Inhalt irrelevant ist. Die Namen des Senders und Empfängers der Email waren geschwärzt. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass es Marianne Rajic war, die am 20. Januar 2025 Forvis Mazars anschrieb. Die PGH hat Marianne Rajic und die übrigen SGT Partner daraufhin mit der Frage konfrontiert, wie ein Screenshot dieser Email, auf dem ihr Name geschwärzt war, nur 30 Stunden später Anlage einer der anonymen Emails werden konnte. Die Geschäftsführung der PGH hat ihre Anwälte angewiesen, Strafanzeige zu erstatten.

Der Partner der die SGTLLC vertretenden Rechtsanwälte Willkie Farr & Gallagher, Georg Linde, legt weiter seine Hand für die Nichtbeteiligung der SGT Capital-Partner an der Schmutzkampagne ins Feuer und bat die PGH, ihn bei Äußerungen zu dem Thema wie folgt zu zitieren – „Ich habe mit allen fünf Partnern gesprochen und kann in ihrem Namen nochmals bestätigen, dass keiner etwas mit der Angelegenheit zu tun hat.“

Der CEO der PGH schockiert: „Ich bin fassungslos und auch sonst menschlich sehr enttäuscht von den SGT-Partnern – nicht nur wegen der massiven Verfehlung ihrer Fundraising-Versprechen aus 2020 bis zu unserer Trennung in 2024, des Nichtvorhandenseins der angeblichen verbindlichen Kapitalzusage von 411 Mio. USD eines asiatischen Finanzdienstleisters und des Scheiterns des Elatec-Deals in 2023, was zur Einstellung unseres verlustträchtigen Private Equity-Geschäfts und zu unserer Trennung von der SGT Capital im Februar 2024 geführt hat. Sondern insbesondere wegen der vorgefundenen, vielleicht in Antizipation der bevorstehenden Trennung verursachten mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten und des schäbigen Verhaltens nach der Trennung. So versuchen sie bekanntlich, sich ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber zu entziehen, sogar solchen, die sie selbst durch mutmaßliche Unregelmäßigkeiten wie Vornahmen von Zahlungen, Darlehenseinräumungen und Auslagenübernahmen der TGS24 zu Gunsten der SGT-Gruppe verursacht haben. Selbst die unserem Team von ihnen versprochenen Boni 2023 haben sie bis heute nicht bezahlt. Dabei waren Carsten, Marcel, Dino und ich auch privat befreundet und haben uns vertraut. Carsten und Georg wollten sogar noch im Sommer 2023 ein Immobilienprojekt mit mir gemeinsam tätigen. Und nicht zuletzt hat die SGT Capital sogar ihr bis dato einziges Private Equity-Investment, den Ultimaco-Deal, unter anderem auch der PGH zu verdanken, da die PGH ihre Anlaufverluste im Zeitraum September 2020 – Mai 2022 von knapp 7 Mio. EUR finanziert hat, darunter insbesondere die SGT-Partnergehälter und die ihres Teams.“

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen: www.tpgholding.com.

Montag, 1. September 2025

Deutsche Konsum REIT-AG finalisiert Sanierungskonzept und legt Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung fest

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 1. September 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute das finale Sanierungsgutachten der FTI-Andersch AG erhalten, welches dem Standard IDW S6 entspricht und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH berücksichtigt. Die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Sanierungskapitalerhöhung, in deren Rahmen ein Debt-to-Equity-Swap für Verbindlichkeiten in Höhe von bis zu rund EUR 120 Mio. erfolgen soll, sowie umfangreiche Verkaufsmaßnahmen von Immobilienvermögen zur Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von rund EUR 300 Mio. Der Sanierungszeitraum läuft bis September 2027. Die relevanten Finanzierungsgläubiger haben zudem die Fälligkeiten ihrer Forderungen bis zum Ende des Sanierungszeitraums verlängert bzw. vergleichbare Zusagen erteilt. Die Zusagen stehen zum Teil noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese zeitnah erfüllt werden.

Auf dieser Grundlage wurden heute auch die Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung festgelegt. Diese soll weiterhin als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 pro neu ausgegebener Aktie durchgeführt werden. Das Bezugsverhältnis soll 1 zu 1,5 betragen. Das bedeutet, dass die Aktionäre der Gesellschaft für eine bestehende Aktien 1,5 neue Aktien beziehen können. Damit soll das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 50.351.091,00 um bis zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht werden. Als Sacheinlage sollen Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu rund EUR 120 Mio. eingebracht werden. In Höhe eines Betrags von rund EUR 108 Mio. wird die Sacheinlage von Unternehmen erbracht, die direkt oder indirekt von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR („VBL“) gehalten werden. Die Wandelschuldverschreibungsgläubiger bringen als Sacheinlage die EUR 10 Mio. Wandelschuldverschreibungen (zzgl. Zinsen) vollständig ein. Die Sacheinlage der VBL reduziert sich entsprechend, wenn andere Aktionäre in größerem Umfang ihr Bezugsrecht ausüben.

Die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Sanierungskapitalerhöhung beschließt, soll im Oktober 2025 stattfinden. Die Umsetzung der Sanierungskapitalerhöhung steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die BaFin die erforderliche Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall erteilt, dass es im Rahmen der Sanierungskapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die VBL oder mit der VBL verbundene Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung).

MOBOTIX AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung

MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Die Certina Software Investments AG mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2. Die Certina IT AG mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Certina Software Investments AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

3. Die Certina Solutions AG, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Certina Software Investments AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

4. Herr Dr. Hans Wehrmann, wohnhaft in Grünwald, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihm kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihm abhängigen Certina Software Investments AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. 

Winnweiler-Langmeil, im August 2025
MOBOTIX AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.08.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.08.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.08.2025 3,29 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,32 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 29,48% unter dem Inventarwert vom 31.08.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. August 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

Centrotec SE: Im Umfeld des Aktienrückkaufangebotes haben wir mehr als die Hälfte der Beteiligung börslich veräußert. Durch die offensichtliche Andienung des Großaktionärs betrug die Zuteilungsquote lediglich 10,49%.

1&1 AG: United Internet hat am 22.08.2025 die Beteiligung an der 1&1 AG außerbörslich um 2,4 Mio. Aktien zu 18,70 EUR je Aktie aufgestockt. Der Anteilsbesitz steigt damit auf 86,46%.

Redcare Pharmacy N.V.: Umstufungen von Research-Häusern führten zu erhöhter Volatilität des Aktienkurses. Die aktuell reduzierte Kursbasis haben wir für Zukäufe genutzt.

Clearvise AG: Die Gesellschaft prüft den Strategiewechsel zu einer YieldCo. Hierbei sollen die operativen Geschäftsbereiche vollständig zur Großaktionärin Tion Renewables GmbH outgesourct werden. Clearvise soll mit stabilen, planbaren Ausschüttungen aus dem bestehenden Portfolio fortgeführt werden. Die Scherzer & Co. AG hat ihre Beteiligung aufgestockt.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Squeeze-out bei der Diebold Nixdorf AG: Spruchverfahren ohne Erhöhung beendet

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH,
Paderborn,
als Rechtsnachfolgerin der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG
der gerichtlichen Entscheidung in dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG

Am 31. Januar 2019 schlossen die Diebold Nixdorf AG, Paderborn, als übertragende Gesellschaft und die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn, als übernehmende Gesellschaft einen Verschmelzungsvertrag, der vorsah, dass die Anteile der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden. Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde am 10. Mai 2019 in das Handelsregister der Diebold Nixdorf AG eingetragen.

Nach Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses leiteten 85 ehemalige Aktionäre der Diebold Nixdorf AG ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund (Az. 18 O 29/19 [AktE]) mit dem Ziel einer höheren Barabfindung ein. Das Landgericht Dortmund wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 1. September 2023 zurück. Gegen diesen Beschluss legten 20 Antragsteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Mit Beschluss vom 5. Juli 2025 (Az. I-26 W 2/24 [AktE]) wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund ist damit rechtskräftig.

Die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde im Verlauf des Verfahrens im Jahr 2020 in die Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH formwechselnd umgewandelt.

Die Geschäftsführung der Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH gibt hiermit gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 1. September 2023 (Az. 18 O 29/19 [AktE]) wie folgt bekannt:

Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 1. September 2023

In dem Verfahren nach dem AktG

1. des (...),
85. (...)
Antragsteller, 

ZU-Bevollmächtigter (...)
Verfahrensbevollmächtigter (...)

gegen

die Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn,
Antragsgegnerin, 

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts mbH, Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim,

Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt, 

weiterer Beteiligter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, (...), 53115 Bonn
als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre. 

Die Anträge der Antragsteller zu 40), 60) und 69) werden als unzulässig zurückgewiesen, die übrigen Anträge als unbegründet.

Die Gerichtskosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Diese hat auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen und seine Aufwendungen zu ersetzen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt. 

Paderborn, im August 2025

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2025

___________________

Anmerkung der Redaktion:

Frühere Diebold-Nixdorf-Aktionäre können ggf. noch eine „Ausscheidensprämie“ in Höhe von EUR 0,48 je Aktie erhalten, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr_25.html

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH: JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an

Corporate News

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin

- Annahmefrist beginnt heute, 1. September 2025, und endet am 10. November 2025

- Barangebot von EUR 4,60 pro Aktie entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY

- Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmeschwelle; ein Delistingprozess von CECONOMY wird voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt

- JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots für insgesamt 31,7 % des gesamten Stammkapitals von CECONOMY erhalten und sich einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert

- Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das Angebot uneingeschränkt und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen

Beijing / Düsseldorf – 1. September 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com"), hat heute nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an alle Aktionäre der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder die „Gesellschaft“) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von CECONOMY (die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht.

Ab heute können CECONOMY-Aktionäre das Angebot annehmen, indem sie ihre CECONOMY-Aktien zu einem attraktiven Angebotspreis von EUR 4,60 in bar pro Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Damit bietet das Angebot den bestehenden Aktionären kurzfristige Liquidität und die Möglichkeit, ein langfristiges Wertpotenzial vorzeitig zu realisieren.

Die Annahmefrist endet am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und die Investmentvereinbarung sieht einen Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) vor, der voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt wird. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen möglicherweise das Risiko ein, weniger liquide Aktien zu halten, die mit einer begrenzten Möglichkeit zum Verkauf ihrer Aktien zu einem angemessenen Preis und einer reduzierten Finanzberichterstattung verbunden sind. Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) enthalten. Um ihre Aktien anzudienen, sollten sich die Aktionäre an ihre jeweilige Depotbank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei dem ihre CECONOMY-Aktien verwahrt werden, wenden. Aktionäre sollten sich insbesondere bei ihren Depotbanken nach etwaigen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise ein Tätigwerden vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.

Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen – vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage – den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Darüber hinaus unterstützen CECONOMYs Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet, und Beisheim Stiftung das Angebot und unterstreichen damit die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft. Die Bieterin hat von diesen Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots über insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit schon vor Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta die Kontrolle über eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert.

Der Vollzug des Angebots steht unter üblichen regulatorischen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen und Freigaben erwartet JD.com den Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026.

Das Angebot folgt auf die bereits bekanntgegebene Unterzeichnung einer strategischen Investmentvereinbarung zwischen JD.com und CECONOMY. Die Partnerschaft zielt darauf ab, das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen voranzutreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik zu beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.

Gemäß den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in deutscher und englischer Sprache) unter www.green-offer.com verfügbar. Exemplare der Angebotsunterlage können in Deutschland zudem kostenfrei bei der Deutschen Bank Aktiengesellschaft, TSS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, bezogen werden (Anfragen per E-Mail an dct.tender-offers@db.com, unter Angabe einer vollständigen Post- oder E-Mail-Adresse, an die ein Exemplar der Angebotsunterlage übersandt werden kann).

Über JD.com


JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). Im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres, das am 30. Juni 2025 endete, meldete JD.com einen Umsatz von 91,8 Mrd. US-Dollar (78,3 Milliarden Euro).JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.

Pressebilder finden Sie unter https://jdcorporateblog.com/media-resources/.

Über CECONOMY


Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.

Gateway Real Estate AG: Wertkorrekturen belasten die vorläufigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 31. August 2025. Die Gateway Real Estate AG („Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) hat heute auf Basis des aktuellen Stands der laufenden Abschlussprüfung zum Konzernabschluss 2024 insbesondere Wertkorrekturen auf das Immobilienvermögen sowie andere Effekte vorgenommenen mit Auswirkungen auf das EBIT adjusted in Höhe von rund 99 Mio. € und auf das EBT in Höhe von rund 133 Mio. €. Die Abweichung beruht im Wesentlichen auf einer heute vorgenommenen Neueinschätzung und Neubewertung des Immobilienvermögens. Die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 dauert gegenwärtig noch an.

Auf der Grundlage vorläufiger und noch nicht testierter Zahlen geht die Gesellschaft nunmehr davon aus, dass das Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich mit einem EBIT adjusted von -80 Mio. € bis -65 Mio. € (prognostiziert: 20 Mio. € bis 30 Mio. €) und einem Ergebnis vor Steuern (EBT) von -140 Mio. € bis -125 Mio. € (prognostiziert: 2,5 Mio. € bis 7,5 Mio. €) abgeschlossen wird.

Das EBIT adjusted umfasst das Betriebsergebnis zuzüglich des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.

Die Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 wird weiterhin im Laufe des dritten Quartals 2025 angestrebt. Über den genauen Veröffentlichungstermin wird die Gesellschaft entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.