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Mittwoch, 28. Mai 2025

CPU Softwarehouse AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

Veröffentlichung nach Art. 17 MAR

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Augsburg, 28. Mai 2025 – Der Vorstand der CPU Softwarehouse AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2022 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.503.348,00 um bis zu EUR 450.000,00 auf bis zu EUR 4.953.348,00 durch Ausgabe von bis zu 450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen (“Neue Aktien”). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung von der Otto M. Schröder Bank AG (“OMS”) in Absprache mit der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 1,04 angeboten (“Privatplatzierung”). Die Neuen Aktien werden von der Bank im Umfang der erfolgten Privatplatzierung gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Investoren zu übertragen. Die Zuteilung erfolgt nach freiem Ermessen des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Bezugspreis der neuen Aktien unterschreitet den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien haben einen rechnerischen Anteil von weniger als 10% des Grundkapitals.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung des weiteren Wachstums der CPU Softwarehouse AG, insbesondere Investitionen in neue Vertriebsstrukturen und zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen für die Etablierung des neu entwickelten Softwareprodukts „CPU.Bauträger“ am Markt eingesetzt werden.

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