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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 27. Februar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Neuer Verhandlungstermin am 3. Juni 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE  (jetzt: Adtran Networks SE) hat das LG Meiningen den bislang auf den 6. Mai 2026 bestimmten Verhandlungstermin aus dienstlichen Gründen auf Mittwoch, den 3. Juni 2026, 10:00 Uhr, verlegt.

LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate

Zu dem Beitrag von RSM Ebner Stolz:

Squeeze-out: Angemessenheit einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips und unternehmensspezifischer Inflationsrate

Bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out gilt das Stichtagsprinzip. Nachträgliche Erkenntnisse dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Für den Wachstumsabschlag ist nicht die allgemeine Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische Preisentwicklung maßgeblich.

In dem vom OLG Stuttgart zu entscheidenden Fall war die Höhe der Barabfindung eines Minderheitsaktionärs im Rahmen eines Squeeze-out streitig. Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen.   (...)

Donnerstag, 26. Februar 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: LG Nürnberg-Fürth will Sache im Herbst verhandeln und sachverständige Prüferin anhörenli 2024 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, angekündigt, die Sache nunmehr im Herbst verhandeln zu wollen. Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.

Die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS tabletop Aktiengesellschaft (zuvor: BHS Verwaltungs AG)
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: LG Nürnberg-Fürth will im Herbst verhandeln

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG will das LG Nürnberg-Fürth nunmehr im Herbst verhandeln. Entgegen der bisherigen Planung soll die sachverständige Prüferin IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zur mündlichen Verhandlung geladen werden. Nach derzeitiger Auffassung erscheine deren Anhörung als sachverständige Zeugin zur Aufklärung des Sachverhalts entbehrlich (§ 8 Abs. 2 Satz 1 SpruchG). Sollten Verfahrensbeteiligte die Anhörung der sachverständigen Prüferin beantragen, ist dies bis spätestens 20. März 2026 mitzuteilen und anzugeben, zu welchen konkreten Themen die Anhörung stattfinden soll.

Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt. Diese soll bis zum 5. März 2026 den Stand des Insolvenzverfahrens mitteilen.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

NORMA Group SE: Vorstand beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu insgesamt 3.186.240 Aktien, entsprechend 10 % des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nicht zur Weiterleitung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in oder innerhalb Kanada, Australien oder Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen die Weiterleitung oder Verbreitung rechtswidrig wäre. Es gelten weitere Beschränkungen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende dieser Ad hoc-Mitteilung.

Maintal, 25. Februar 2026 – Der Vorstand der NORMA Group SE (ISIN DE000A1H8BV3) hat heute beschlossen, ein öffentliches Aktienrückkaufangebot an die Aktionäre der NORMA Group SE für insgesamt bis zu 3.186.240 Aktien zu einem Preis von EUR 16,59 pro Aktie zu machen. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu EUR 52.859.721,60. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 27. Februar 2026 um 00:00 Uhr und endet voraussichtlich am 27. März 2026 um 23:59 Uhr (MEZ).

Der Aktienrückkauf ist der erste Schritt der mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026 angekündigten Maßnahmen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Geschäftseinheit Water Management an die Aktionäre der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die die Hauptversammlung der NORMA Group SE vom 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen hatte. Nach dieser Ermächtigung darf die Gesellschaft bis zum 12. Mai 2030 (einschließlich) eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals erwerben. Von der Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die zurückgekauften Aktien können für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der NORMA Group SE (https://www.normagroup.com/global/de/investor-relations/share/share-buyback) unter der Rubrik "Investoren – Aktie – Aktienrückkauf" und anschließend im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf nicht in Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.   (...)

Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,

  • die am 18.09.2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 der Gerresheimer AG zu erweitern sowie
  • eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 der Gerresheimer AG einzuleiten.

Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024

Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis zum 30.11.2024 sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die in der Bilanz mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten und/oder die im Anhang angegebenen, mit den Leasingverbindlichkeiten korrespondierenden nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen möglicherweise fehlerhaft sind;
  2. die Angabe der Nutzungsdauern der als immaterielle Vermögenswerte aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro möglicherweise fehlerhaft ist;
  3. Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies, die in der Bilanz mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro ausgewiesen sind, möglicherweise im Wert gemindert waren und die in diesem Fall erforderliche Erfassung eines Wertminderungsaufwands unterblieb.“

Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026 mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie- und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago.

Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025

Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

  1. die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht für den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025 in Verbindung mit dem Konzernlagebericht 2023/24 aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von Bormioli Pharma nicht mehr zutraf;
  2. die Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft unterblieb;
  3. Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst wurden.“

Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war.

Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum Bilanzstichtag 31.05.2025.

Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss 2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu korrigieren.

Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird.

Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären.

Mittwoch, 25. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der InVision AG: Verbindungsbeschluss des LG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der InVision AG hatte am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die damals noch als Acme 42 GmbH firmierende Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht.

Das LG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom  24. Februar 2026 die anhängige Spruchverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. das Verfahren 33 O 103/25 (AktE) führt. Gleichzeitig hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Toni Riedel zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. 

LG Düsseldorf, Az. 33 O 103/25 (AktE)
Spezialwerte AG u.a. ./. InVision GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte White & Chase LLP, 60323 Frankfurt am Main

fox e-mobility AG: Kursaussetzung

23.02.2026 / 17:18 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute entschieden, den Kurs der Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A40ZV71) auszusetzen, da der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht innerhalb der Frist bzw. Nachfrist entsprechend den Börsenregeln für den Freiverkehr veröffentlicht wurde. Entsprechend wurde auch der Kurs an der Börse Hamburg ausgesetzt.

Der Vorstand der Gesellschaft wird die Aufhebung der Suspendierung beantragen, sobald der testierte Jahresfinanzbericht samt Lagebericht veröffentlicht ist.

Dienstag, 24. Februar 2026

JOST Werke SE: JOST beschließt Barkapitalerhöhung

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN SEIN KÖNNTE

AD-HOC MITTEILUNG

Neu-Isenburg, 24. Februar, 2026 – Der Vorstand der JOST Werke SE („JOST”), einer der weltweit führenden Hersteller und Lieferanten von sicherheitsrelevanten Systemen für die On- und Off-Highway Nutzfahrzeugindustrie, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Hierdurch würde sich das Grundkapital von JOST um bis zu 10 % durch Ausgabe von bis zu 1.490.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 dividendenberechtigt.

Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt. Der Platzierungspreis und die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien werden nach Abschluss dieses Verfahrens zusammen mit dem endgültigen Bruttoerlös bekannt gegeben. Nach Abschluss der Privatplatzierung wird JOST einer Lock-Up-Verpflichtung unterliegen, für 180 Tage und vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen unter anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen.

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 27. Februar 2026 erfolgen, und der Handel mit den Neuen Aktien wird voraussichtlich am 2. März 2026 aufgenommen. Die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren wird voraussichtlich am 2. März 2026 erfolgen.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll die finanzielle Flexibilität des Konzerns weiter erhöhen, um im Einklang mit der Strategie AMBITION 2030 weitere wertsteigernde Akquisitionen umzusetzen. JOST sieht attraktive Opportunitäten im Off-Highway-Bereich, die die globale Präsenz des Konzerns und das Kundenangebot stärken könnten, wobei gleichzeitig ein ausgeglichenes Umsatzprofil zwischen den Bereichen On- und Off-Highway sowie die Steigerung der Profitabilität und Widerstandsfähigkeit des Konzerns im Fokus steht. Durch eine Reihe von erfolgreich integrierten Akquisitionen und der Verbesserung der Wettbewerbsposition, zuletzt durch die strategische Übernahme von Hyva, hat JOST sein Portfolio kontinuierlich gestärkt und starke Ergebnisse erzielt, die das langfristige Wachstum des Konzerns unterstützen.

Westag Aktie: Squeeze-out möglich?

Zu dem Beitrag auf "Aktiencheck": 

Westag Aktie: Squeeze-out möglich? () | aktiencheck.de

Ströer SE & Co. KGaA hat Delisting erwogen

Bei dem (noch) börsen­notierten Werbe­konzern Ströer ist im letzten Jahr laut dem "manager magazin" als "Notlösung" ein Delisting erwogen worden. Die Finanz­investoren KKR und Hellman & Friedman sollen nach Informationen des Magazins durch­gespielt haben, Ströer von der Börse zu nehmen, um die Einzel­teile des Firmen­geflechts zu verwerten. Dazu sei es nicht gekommen, jedoch räumte Ströer auf Nachfrage des "manager magazins" ein, dass ein Delisting "je nach Gesamt­konditionen eine interessante Alternative zur öffentlichen Notierung einer Aktie" sein könne. 

Ströer-CEO Udo Müller soll sich laut "manager magazin" überlegt haben, das lukrative Außen­werbungsgeschäft abzuspalten. Dem Kerngeschäft mit der Außenwerbung (Out-of-Home, OOH) sowie digitalen Medien werde durch die Angebote eine indikative Bewertung deutlich oberhalb der Marktkapitalisierung von Ströer beigemessen, hieß es. In einem Bloomberg-Bericht war von rund EUR 4 Mrd. für die OOH-Sparte die Rede gewesen - das ist deutlich mehr als der Börsenwert von Ströer von rund 2,6 Mrd. Euro vor Bekanntwerden der Gespräche. Verhandlungen mit dem US-Fonds I-Squared sollen letztlich aber gescheitert sein. Auch die Private-Equity-Gesellschaften CVC und EQT hätten sich mit Ströer bereits befasst, hieß es in dem Bloomberg-Bericht.

Squeeze-out bei der OTRS AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung des Softwareunternehmens OTRS AG, Oberursel (Taunus), hat am 12. November 2025 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OTRS AG auf die Optimus BidCo AG beschlossen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Februar 2026 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist).

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Covestro AG: Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Steilemann wird Vertrag nicht über 31. Mai 2028 hinaus verlängern

23.02.2026 / 11:11 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Der Vorstandsvorsitzende der Covestro AG, Dr. Markus Steilemann, hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft heute darüber informiert, dass er nach Ablauf seiner bis zum 31. Mai 2028 laufenden Amtszeit nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen wird.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG wird rechtzeitig einen geordneten Nachfolgeprozess für den Vorstandsvorsitz einleiten.

Dr. Markus Steilemann wird einen reibungslosen Übergang seiner Aufgaben auf seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger sicherstellen.

________________

Anmerkung der Redaktion:

Bei der Covestro AG hat die XRG nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot einen aktienrechtlichen Squeeze-out gefordert.

ZhongDe Waste Technology AG: Widerruf der Zulassung der Aktien der ZhongDe Waste Technology AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 24. Februar 2026 – Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat den Vorstand der ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main („Gesellschaft“), über ihre Entscheidung informiert, die Zulassung der Inhaberaktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 23. März 2026 gemäß § 39 Abs. 1 Börsengesetz (BörsG) in Verbindung mit § 47 der Börsenordnung (BörsO) zu widerrufen. Die Frankfurter Wertpapierbörse führte aus, dass der Grund für den Widerruf der Zulassung zum Handel darin liege, dass die aus der Zulassung resultierenden Pflichten nicht erfüllt wurden.

Im besten Interesse ihrer Aktionäre hat die Gesellschaft beschlossen, gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse Rechtsmittel einzulegen. In der Zwischenzeit wird die Gesellschaft weiterhin uneingeschränkt mit den Abschlussprüfern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle ausstehenden Finanzberichte noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.

Marburg, 24. Februar 2026. Der Vorstand der NanoRepro AG (ISIN DE 0006577109; Symbol: NN6) („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024 von derzeit EUR 12.903.773,00 um bis zu EUR 1.290.377,00 auf bis zu EUR 14.194.150,00 durch Ausgabe von bis zu 1.290.377 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.

Die bis zu 1.290.377 Neuen Aktien sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 1,50 je Neuer Aktie zum Erwerb angeboten werden.

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel (Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse) erfolgt nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister.

Der bei Vollplatzierung erwartete Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 1,8 Mio. soll zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums verwendet werden.

Montag, 23. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE: LG Hamburg bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ABOUT YOU (Verschmelzung der ABOUT YOU Holding SE auf die Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG, die in ABOUT YOU Holding AG umfirmierte) hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 19. Februar 2026 Herrn Rechtsanwalt Jobst von Werder, REMÉ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 20095 Hamburg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Hamburg, Az. 404 HKO 8/26
Bäßler, S. ./. ABOUT YOU Holding AG
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Jobst von Werder, REMÉ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 20095 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Sonntag, 22. Februar 2026

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der NanoFocus AG

Carl Mahr Holding GmbH
Göttingen

Bekanntmachung über die Barabfindung
der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
NanoFocus AG, Oberhausen

ISIN DE000A40ESC1 / WKN A40ESC

Die außerordentliche Hauptversammlung der NanoFocus AG, Oberhausen, hat am 12. November 2025 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der NanoFocus AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Carl Mahr Holding GmbH, Göttingen, gegen Gewährung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 13864 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG eine von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der NanoFocus AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der NanoFocus AG gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 22. Dezember 2025 bekannt gemacht.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Baker Tilly GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen werden von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, vorgenommen. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG innerhalb Deutschlands provisions- und spesenfrei sein.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der NanoFocus AG gewährt werden. 

Göttingen, im Dezember 2025
Carl Mahr Holding GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2025

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG

H&K AG
Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Herr Philippe de Lavenère Lussan, Christ Church, Barbados, hat mitgeteilt, dass er nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

2. Die EREL LLC, Jackson, Wyoming, USA, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

3. Die KEPRON Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

4. Die Concorde Holding Limited, Bridgetown, Barbados, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

5. Die Concorde Bank Limited, Saint Michael, Barbados, hat mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar (i) eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG sowie (ii) mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) hält.

6. Herr Nicolas René Colonna Walewski, Mailand, Italien, hat mitgeteilt, dass er aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados, und (ii) die CDE S.A., Luxemburg, mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält. 

Oberndorf am Neckar, im Februar 2026
H&K AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Februar 2026

Mehrheitsbeteiligungen an der centrotherm international AG

centrotherm international AG
Blaubeuren

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Die nachfolgenden Gesellschaften haben uns, der centrotherm international AG mit Sitz in Blaubeuren („Gesellschaft“), jeweils im eigenen Namen und handelnd für sich allein, die folgenden Beteiligungen an der Gesellschaft jeweils gesondert mitgeteilt:

• Die Centrotherm AcquiCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main („AcquiCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Centrotherm HoldCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main („HoldCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen AcquiCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die therm S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („therm“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen HoldCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Arosa Centro S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („Centro“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen therm gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die ARDIAN Semiconductor S.L.P. mit Sitz in Paris hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Centro gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören. 

Blaubeuren, im Dezember 2025
centrotherm international AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2025

Samstag, 21. Februar 2026

Alba Aktie: Abseits der Börse

Zu dem Beitrag in STOCK-WORLD:

Alba Aktie: Abseits der Börse - Stock World

Seit dem Delisting 2024 bewerten Anleger die Alba SE abseits des Parketts. Die fehlende Liquidität und veränderte Informationslage stehen im Kontrast zu den Chancen im wachsenden Recycling-Markt. (...)

Andreas Sommer

Standard IDW S17: Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest

Zu dem Beitrag in der Börsen-Zeitung:

Neue Regelungen für Squeeze-outs im Praxistest | Börsen-Zeitung

Ein neuer Standard für Wirtschaftsprüfer soll mehr Klarheit bringen, wenn es darum geht, faire Abfindungshöhen bei Squeeze-outs zu ermitteln. Vom Entwurf bis zum finalen Standard gab es nach den ersten Praxiserfahrungen noch einmal einige Änderungen.  (...)

Frankfurt, 20. Februar 2026, 14:40 Uhr

Sabine Reifenberger

Freitag, 20. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller hatten im Jahr 2020 gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. 

Nur wenige Jahre später hat das Landgericht kürzlich mit Beschluss vom 20. November 2025 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) als dem zuständigem Beschwerdegericht vorgelegt. Das BayObLG hat die rechtzeitige Beschwerdeeinlegung bestätigt. Die beschwerdeführenden Antragsteller können ihre Beschwerden bis zum 27. Februar 2026 ergänzend begründen. Darauf kann bis zum 15. Mai 2026v erwidert werden. Die gemeinsame Vertreterin kann sodann bis zum 31. Juli 2026 Stellung nehmen.
  
BayObLG, Az. 101 W 164/25
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

Klöckner & Co SE: Hinweisbekanntmachung zum Übernahmeangebot

Klöckner & Co SE
Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Aktien der Klöckner & Co SE:
Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01000
Zum Verkauf Eingereichte Stückaktien (Namensaktien) der Klöckner & Co SE: ISIN DE000KC01V24

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE, Düsseldorf, zu dem am 5. Februar 2026 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Worthington Steel GmbH, Stuttgart, an die Aktionäre der Klöckner & Co SE wird seit dem 13. Februar 2026 bei Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung auch möglich per E-Mail an ir@kloeckner.com jeweils unter Angabe einer Postadresse für den Postversand).

Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https://www.kloeckner.com/investoren/freiwilliges-oeffentliches-uebernahmeangebot-durch-die-worthington-steel-inc/in deutscher Sprache und unter https://www.kloeckner.com/en/investors/voluntary-public-takeover-offer-by-worthington-steel-inc/in unverbindlicher englischer Übersetzung bekanntgegeben. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 13. Februar 2026 

Düsseldorf, den 13. Februar 2026

Klöckner & Co SE
Der Vorstand | Der Aufsichtsrat
___________________________

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Februar 2026

Donnerstag, 19. Februar 2026

GREIFF „special situations“ Fund: Soft Close der Anteilsklassen I und F bei 75 Mio. EUR Fondsvolumen

Mitteilung an Anleger / Investoreninformation:

Die GREIFF capital management AG informiert darüber, dass der GREIFF „special situations“ Fund nach dem Überschreiten von 75 Mio. EUR Fondsvermögens einen Soft Close für die institutionellen Anteilsklassen I und F umsetzen wird.

Was bedeutet Soft Close?

Ein Soft Close ist eine Maßnahme zur Kapazitätssteuerung: Neue Investoren werden für die betroffenen Anteilsklassen nicht mehr zugelassen, während bestehende Investoren mit Avis weiterhin zeichnen können. Rückgaben bleiben unverändert möglich.

Welche Anteilsklassen sind betroffen?

GREIFF „special situations“ Fund – I (ISIN: LU1287772450)
GREIFF „special situations“ Fund – F (ISIN: LU2731339920)

Nicht betroffen:

Anteilsklasse R (ISIN: LU0228348941) bleibt weiterhin für Retail-Investoren geöffnet.

Hintergrund und Ziel der Maßnahme

Der GREIFF „special situations“ Fund investiert in Endspielsituationen im deutschsprachigen/ europäischen Aktienuniversum. Ein wesentlicher Teil der Fondslogik ist die ökonomische Ertragschance aus Nachbesserungsrechten (Spruchverfahren), die historisch aufgebaut wurden.

Mit dem Soft Close der Anteilsklassen I und F verfolgt die Gesellschaft das Ziel, Bestandsinvestoren zu schützen, insbesondere vor einer Verwässerung der Nachbesserungsrechte durch starke Volumenzuwächse. Ein Soft Close wird branchenüblich als Instrument eingesetzt, um die Interessen der bestehenden Anleger zu wahren und die Strategie weiterhin effizient umzusetzen. Ein streng limitiertes Fondsvolumen ermöglicht es dem Management, unverändert in Übernahmesituationen zu investieren, die im Small- und Microcap-Segment stattfinden. Gerade diese Investments erwiesen sich in der Vergangenheit als besonders renditestark und bieten darüber hinaus auch wertvolle Diversifikationseffekte.

Die Anteilsklasse R bleibt geöffnet, da sie primär von Retail-Investoren genutzt wird und die Zeichnungsbeträge typischerweise deutlich kleiner sind, wodurch das Verwässerungsrisiko in der Praxis wesentlich geringer ausfällt. Einen Soft Close dieser Anteilsklasse behält sich die Gesellschaft jedoch ebenfalls vor, sollte der Volumenanstieg zu groß werden.

Umsetzung in der Praxis (Orderannahme)


Bestehende Investoren in I/F können weiterhin nachzeichnen, müssen ihre Zeichnungen aber mit Avis unter

softclose@greiff-ag.de

ankündigen, um falsche Zuordnungen zu vermeiden.

Zeichnungen in I/F von Investoren ohne vorheriges Avis werden nicht mehr angenommen.

Rückgaben/Redemptions sind nicht eingeschränkt.

Als „bestehender Investor“ gilt, wer vor Wirksamwerden des Soft Close bereits Anteile der jeweiligen Anteilsklasse (I bzw. F) hält (einschließlich Halten über Nominee/Plattformstrukturen; operative Details können je nach Verwahrstelle/Plattform abweichen).

Überprüfung / mögliche Wiederöffnung


Die Gesellschaft überprüft die Maßnahme fortlaufend. Eine spätere Wiederöffnung der betroffenen Anteilsklassen kann erfolgen, sofern die Gründe für den Soft Close nicht mehr bestehen.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vectron Systems AG: LG Dortmund bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. Februar 2026 wie angekündigt Herrn RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.

LG Dortmund, Az. 20 O 13/25 AktE
Susvent GmbH u.a. ./. Arrow HoldCo GmbH
27 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Gleiss Lutz gewinnt Squeeze-out Verfahren für Pineapple German Bidco

Pressemitteilung von Gleiss Lutz

(Frankfurt, 18.02.2026) Gleiss Lutz hat die Pineapple German Bidco GmbH ("Pineapple"), ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentgesellschaft Thoma Bravo, im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG, einem Corporate- und Compliance-Dienstleister, erfolgreich vor dem Landgericht München I vertreten.

Nach Auffassung der Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Frank Schaulies ist die anhand des Börsenkurses festgelegte Barabfindung je Aktie angemessen, weil der nur im qualifizierten Freiverkehr gebildete Börsenkurs zur Bewertung der Unternehmensbeteiligung der Minderheitsaktionäre geeignet sei. Von einer Plausibilisierung durch die Ertragswertmethode hat das Gericht daher abgesehen.

Angesichts der intensiv geführten Diskussion, ob und wann der Börsenkurs allein herangezogen werden kann, hat dieser erstinstanzliche Beschluss Signalwirkung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem Standard IDW S 17 gerade einen börsenkurskritischen Standard vorgelegt hat.

Für Pineapple hat das folgende Gleiss Lutz-Team unter der Federführung von Dr. Dirk Wasmann (Partner, Gesellschaftsrecht, Stuttgart) beraten: Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Gesellschaftsrecht, Hamburg).

_________________

Anmerkung der Redaktion:

Die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I ist noch nicht rechtskräftig.

SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Herabsetzung des Grundkapitals der Altech Advanced Materials AG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3 : 1

Altech Advanced Materials AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung
über eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften
über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien
nach §§ 222 ff. AktG

Wertpapier-Kenn-Nr.: A31C3Y /ISIN DE000A31C3Y4
nach Zusammenlegung Wertpapier-Kenn-Nr.: A41YD9/ISIN DE000A41YD99

Die außerordentliche Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG („Gesellschaft“) vom 13. Januar 2026 hat eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG sowie die entsprechende Satzungsänderung beschlossen („Kapitalherabsetzung“). Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 7.922.919,00 um EUR 5.281.946,00 auf EUR 2.640.973,00 im Verhältnis 3:1 (in Worten: drei zu eins) herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in voller Höhe in die Kapitalrücklagen. Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 118874 am 23. Januar 2026 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei (3) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einer (1) auf den Namen lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von drei zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Die konvertierten Stückaktien der Altech Advanced Materials AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Altech Advanced Materials AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 19. Februar 2026

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Altech Advanced Materials AG im Verhältnis 3:1 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 18. Februar 2026.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Altech Advanced Materials AG nach dem Stand vom 20. Februar 2026 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf des 18. Februar 2026 ab. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A31C3Y4) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A41YD99). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A41YD81) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A41YD99) zu übertragen. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG über die Clearstream Europe AG. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt durch die Einbuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Ein durch drei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am 18. Februar 2026 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A41YD99) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 19. Februar 2026 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar. 

Heidelberg, im Februar 2026

Altech Advanced Materials AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2026

Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der DISO Verwaltungs AG

DISO Verwaltungs AG
München
WKN A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 25. November 2025 gefasste Beschlüsse erhoben:

Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 179a AktG zum Abschluss eines Vertrages zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Matica Technologies Group SA über die Veräußerung von 2.566.077 Aktien an der Matica Fintec S.p.A.

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 über die Änderung von § 2 der Satzung.

Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16653/25 anhängig.

Rechberghausen, im Januar 2026
DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Februar 2026

flatexDEGIRO SE: flatexDEGIRO beschließt neue Grundsätze zur Kapitalallokation – Versiebenfachung der jährlichen Dividende geplant; Prognose 2025 leicht übertroffen

Corporate News 

- Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen steigt der Konzernumsatz 2025 um rund 17 % auf rund 560 Millionen Euro, das Konzernergebnis um rund 44 % auf rund 160 Millionen Euro

- Neue Kapitalallokationsstrategie sieht eine regelmäßige Dividendenausschüttung von 20 % des Konzernergebnisses vor, mögliche Dividende für 2025 von rund 0,30 Euro je Aktie (2024: 0,04 Euro) geplant

- Weitere Steigerung von Umsatz und Konzernergebnis für 2026 avisiert

Frankfurt am Main, 18. Februar 2026 – Die flatexDEGIRO SE setzt ihren profitablen Wachstumskurs fort und plant eine deutliche Ausweitung der jährlichen Dividendenausschüttung. Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen erwartet das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz von rund 560 Millionen Euro sowie ein Konzernergebnis von rund 160 Millionen Euro – beide Werte liegen auf oder über dem oberen Ende der bisher gegebenen Unternehmensprognose (Konzernumsatz: 530 bis 550 Millionen Euro | Konzernergebnis: 150 bis 160 Millionen Euro). Im Verlauf des Jahres 2025 hatte flatexDEGIRO die ursprüngliche Jahresprognose bereits zweimal erhöht.

Für 2026 stellt der Vorstand weiteres profitables Wachstum in Aussicht: Der Umsatz soll um 5 bis 10 Prozent (588 bis 616 Millionen Euro) und das Konzernergebnis um 5 bis 15 Prozent (168 bis 184 Millionen Euro) steigen. In allen relevanten Märkten der Marken flatex und DEGIRO wird ein weiteres organisches Wachstum der Kundenbasis erwartet. Jüngst eingeführte Produkt- und Serviceangebote wie Kryptohandel und Wertpapierleihe sollen weiter ausgebaut und in 2026 zu einem höheren Umsatz und Konzernergebnis beitragen. Darüber hinaus beabsichtigt flatexDEGIRO im laufenden Geschäftsjahr sein Sparplanangebot signifikant auszuweiten, seinen persönlichen Kundenservice weiter zu stärken und frühzeitig attraktive „Frühstart-Rente“- und Altersvorsorgedepots anzubieten.

Neue Grundsätze zur Kapitalallokation: Fokus auf weiteres Wachstum, signifikanter Anstieg der jährlichen Dividendenausschüttungen

Vor diesem Hintergrund hat flatexDEGIRO neue, wachstumsorientierte Grundsätze zur Kapitalallokation beschlossen. Künftig beabsichtigt flatexDEGIRO jährlich 20 Prozent des Konzernergebnisses als Dividende vorzuschlagen. Auf Basis des vorläufigen, ungeprüften Konzernergebnisses 2025 von rund 160 Millionen Euro würde die Dividende rund 32 Millionen Euro betragen, beziehungsweise rund 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Dies entspräche einer Versiebenfachung gegenüber der Dividende je Aktie in den Vorjahren (0,04 Euro). Bezogen auf den XETRA-Schlusskurs der flatexDEGIRO Aktie vom 17. Februar 2026 (33,20 Euro) ergäbe sich hieraus eine Dividendenrendite von knapp 1 Prozent.

„Mit der ausgeweiteten Dividendenpolitik schlagen wir ein neues Kapitel auf: Wir verbinden nachhaltiges Wachstum mit verlässlicher Aktionärsvergütung. Die starke operative Entwicklung 2025 zeigt, dass unsere Strategie greift. Gleichzeitig investieren wir weiter in Technologie, User Experience und Produktausbau, um uns so weiter als Europas führende Plattform für Vermögensaufbau zu etablieren“, sagt Oliver Behrens, CEO der flatexDEGIRO SE.

Neben einer regelmäßigen Dividendenausschüttung fokussiert sich die Kapitalallokationsstrategie von flatexDEGIRO vor allem auf das Vorantreiben des organischen Wachstums in bestehenden sowie neuen Produkt- und Servicebereichen. Bestehende Gewinnrücklagen und laufende Gewinne ermöglichen darüber hinaus potenzielle Konsolidierungsschritte, Wachstums- und Ergänzungsakquisitionen sowie die opportunistische Nutzung von Aktienrückkäufen.

Die neuen Grundsätze der Kapitalallokation sollen bereits beim Gewinnverwendungsvorschlag für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. Juni 2026 zur Anwendung kommen, die über die Dividendenausschüttung beschließen wird.

flatexDEGIRO veröffentlicht seine vollständigen vorläufigen Zahlen für 2025 am 26. Februar 2026 um 08:00 Uhr MEZ. Eine Pressekonferenz findet am gleichen Tag um 09:00 Uhr MEZ statt. Weitere Informationen finden Sie auf www.flatexdegiro.com.

Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA wächst solide in unsicherem Umfeld – steuerliche Einmaleffekte belasten Jahresüberschuss stark

Veröffentlichung vorläufiger Geschäftszahlen 2025

Hamburg, 18. Februar 2026 | Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat im Geschäftsjahr 2025 nach vorläufigen, noch nicht testierten Zahlen ihren Konzern-Umsatz um 9,9 Prozent auf 1.756 Mio. Euro (im Vorjahr: 1.598 Mio. Euro) gesteigert. Das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 19,5 Prozent auf 161 Mio. Euro (im Vorjahr: 134 Mio. Euro). Stark belastet durch steuerliche Einmaleffekte belief sich der Konzern-Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter auf 10 Mio. Euro (im Vorjahr: 33 Mio. Euro), davon 1 Mio. Euro im Teilkonzern Hafenlogistik. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen, für die A-Aktie keine Dividende für das Geschäftsjahr 2025 auszuschütten. Der konzernweite Containerumschlag stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent auf 6.295 Tsd. Standardcontainer (TEU) (im Vorjahr: 5.970 Tsd. TEU). Das Transportvolumen im Segment Intermodal erhöhte sich um 10,9 Prozent auf 1.982 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.787 Tsd. TEU).

Jeroen Eijsink, HHLA-Vorstandsvorsitzender: „Im Geschäftsjahr 2025 konnte die HHLA sowohl im Umschlag an den Containerterminals als auch im Containertransport auf Schiene und Straße ein solides Wachstum erzielen – und das in einem äußerst herausfordernden Marktumfeld. Unser Ergebnis zeigt aber auch, wie wichtig es ist, weiterhin an der Optimierung unserer Prozesse zu arbeiten, um die Leistungsfähigkeit der HHLA gesamthaft zu stärken.“

Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik stiegen die Umsatzerlöse um 10,1 Prozent auf 1.719 Mio. Euro (im Vorjahr: 1.562 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich im Jahresvergleich um 22,8 Prozent auf 145 Mio. Euro (im Vorjahr: 118 Mio. Euro). Die operative Geschäftsentwicklung 2025 war insgesamt von einer positiven Mengenentwicklung im Umschlag und im Transport gekennzeichnet, die sich trotz Abschwächung im zweiten Halbjahr durch zunehmende weltwirtschaftliche Unsicherheiten und anhaltende Lieferkettenstörungen bei zugleich weitreichenden Umbaumaßnahmen zur Automatisierung der Hamburger Anlagen im laufenden Betrieb insgesamt stabil entwickelte. Demgegenüber ist der Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter stark durch steuerliche Einmaleffekte – im Wesentlichen Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern – belastet und beläuft sich auf 1 Mio. Euro (im Vorjahr: 23 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je A-Aktie von 0,02 Euro (im Vorjahr: 0,32 Euro).

Während die Umsatzerlöse im Teilkonzern Immobilien mit 46 Mio. Euro auf Vorjahresniveau lagen, sank das Betriebsergebnis (EBIT) um 4,4 Prozent auf 15 Mio. Euro (im Vorjahr: 16 Mio. Euro). Grund hierfür waren hohe Einmalaufwendungen für nicht-operative Leistungen im dritten Quartal, die trotz gestiegener Mieterlöse und geringerer Instandhaltungskosten nicht vollständig kompensiert werden konnten. Der Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter belief sich entsprechend auf 9 Mio. Euro (im Vorjahr: 10 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je S-Aktie von 3,20 Euro (im Vorjahr: 3,52 Euro).

Der Geschäftsbericht und die testierten Geschäftszahlen für das Jahr 2025 werden am Donnerstag, den 26. März 2026, um 7:30 Uhr veröffentlicht.

Mittwoch, 18. Februar 2026

Hapag-Lloyd AG: Hapag-Lloyd unterzeichnet Vereinbarung über Zusammenschluss mit ZIM

Corporate News vom 16. Februar 2026

- Kombiniertes Geschäft würde über 3 Millionen TEU Kapazität mit mehr als 400 Schiffen verfügen und 18 Millionen TEU pro Jahr transportieren

- Kunden können von einem deutlich stärkeren Netzwerk profitieren

- Der “Besondere Staatsanteil” (Golden Share) des Staates Israel an ZIM soll auf eine neue Containerreederei mit FIMI Opportunity Funds (FIMI) als Eigentümer übertragen werden

- Zustimmung der ZIM-Aktionäre und Regulierungsbehörden bis Ende 2026 erwartet


Hapag-Lloyd hat heute mit der weltweit zehntgrößten Containerschifffahrtslinie ZIM Integrated Shipping Services Ltd. eine Vereinbarung unterzeichnet, durch die Hapag-Lloyd 100 % der ZIM-Aktien für eine Gegenleistung von 35,00 US-Dollar je Anteilsschein in bar erwerben soll. Das Gesamtvolumen der Transaktion liegt bei mehr als 4 Milliarden US-Dollar.

FIMI, Israels größter und führender Private-Equity-Fonds, wird Eigentümer eines ausgegliederten Containerliniengeschäfts, das einige der wichtigsten strategischen Handelsrouten bedienen wird. Dieses Geschäft wird sich nahtlos mit dem globalen Netzwerk von Hapag-Lloyd verbinden und in Kombination die globale maritime Konnektivität für den Staat Israel stärken und sichern. FIMI startet mit 16 modernen, großen wie effizienten Schiffen und wird die volle Verantwortung für ZIMs Golden Share sowie die Marke ZIM übernehmen.

Der Abschluss der beabsichtigten Transaktionen steht unter anderem unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre von ZIM sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Der Kombination von Hapag-Lloyd und ZIM würde Hapag-Lloyds Marktposition als fünftgrößte Linienreederei weltweit sichern mit einer modernen Flotte von über 400 Schiffen, einer Kapazität von mehr als 3 Millionen TEU und einem jährlichen Transportvolumen von mehr als 18 Millionen TEU. Der Zusammenschluss würde das Netzwerk auf allen wichtigen globalen Handelsrouten stärken und ihre Führungsposition in wichtigen Wachstumsmärkten festigen. Die Transaktion wird voraussichtlich jährliche Synergien in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar generieren. Hapag-Lloyd und ZIM werden die hochqualifizierten Mitarbeitenden und modernsten Technologien beider Unternehmen nutzen, um ein noch stärkeres gemeinsames Team aufzubauen, das weiterhin sehr kundenorientiert bleibt, sich auf profitables Wachstum konzentriert und Kunden weltweit eine herausragende Qualität bietet.

„ZIM ist ein exzellenter Partner für Hapag-Lloyd", sagte Rolf Habben Jansen, CEO von Hapag-Lloyd. „Kunden können von einem deutlich stärkeren Netzwerk in den Fahrtgebieten Transpazifik-, Intra-Asien, Atlantik, Lateinamerika und Östliches Mittelmeer profitieren. Wir teilen dieselben Ambitionen: außergewöhnlichen Kundenservice, exzellente operative Qualität und unser Engagement für digitale Innovationen – alles angetrieben von der Expertise und Leidenschaft unserer Mitarbeitenden weltweit. Wir werden diese Gelegenheit nutzen, um aus den außergewöhnlichen Talenten bei ZIM und Hapag-Lloyd – in Israel und weltweit – das bestmögliche Team zu formen, und wir verpflichten uns, eine sehr bedeutende und langfristige Präsenz in Israel aufzubauen. Gemeinsam werden wir neue Maßstäbe der Exzellenz setzen und unsere Position als unangefochtene Nummer eins für Qualität in unserer Branche festigen."

„Die heutige Ankündigung ist das Ergebnis einer umfassenden strategischen Überprüfung, die vom Vorstand von ZIM mit dem Ziel durchgeführt wurde, den Shareholder Value zu maximieren. Die Entscheidung spiegelt eine sorgfältige Bewertung aller verfügbaren Optionen wider, um das bestmögliche Ergebnis für die Investoren des Unternehmens sicherzustellen. Wir sind überzeugt, dass sie die umsichtigste und vorteilhafteste Transaktion für alle ZIM-Stakeholder darstellt und die beeindruckende Wertschöpfungsbilanz weiter vorantreibt, die wir seit unserem Börsengang aufgebaut haben“, sagte Yair Seroussi, Vorsitzender des Verwaltungsrats von ZIM.

Ishay Davidi, Gründer und CEO von FIMI Funds: „FIMI erkennt die strategische Bedeutung einer starken, unabhängigen israelischen Reederei für den Staat Israel an und ist davon überzeugt. Wir werden ein stabiles israelisches Unternehmen schaffen, die neue ZIM, und betrachten Hapag-Lloyd als einen wichtigen strategischen Partner für den laufenden Betrieb. Die neue ZIM wird bedeutende transatlantische Kapazitäten sowie zusätzliche Schifffahrtsrouten nach Europa, Afrika, ins Mittelmeer und ins Schwarze Meer integrieren, unterstützt durch fortschrittliche globale Seetransportkapazitäten, wobei der Kunde weiterhin im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit stehen wird. Die neue ZIM wird sich bemühen, ihren Kunden ein Höchstmaß an Service zu bieten. FIMI beabsichtigt, seine Erfahrung und seine strategischen Fähigkeiten zu nutzen, um die neue ZIM zu einem stabilen Betrieb und kompromissloser Qualität zu führen und gleichzeitig sein starkes Engagement für seine Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden aufrechtzuerhalten.

Bis zum Abschluss der Transaktion werden Hapag-Lloyd und ZIM Wettbewerber bleiben und ihren bisherigen Geschäftsbetrieb fortführen. Ihre operative Zusammenarbeit wird auf bestehende Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Schiffen (VSA) und Slot-Charter-Vereinbarungen beschränkt bleiben. Die erforderlichen Zustimmungen der ZIM-Aktionäre und der Regulierungsbehörden werden bis Ende 2026 erwartet.

Über Hapag-Lloyd

Mit einer Flotte von 305 modernen Containerschiffen und einer Gesamttransportkapazität von 2,5 Millionen TEU ist Hapag-Lloyd eine der weltweit führenden Linienreedereien. Im Segment Linienschifffahrt ist das Unternehmen mit 14.000 Mitarbeitenden an Standorten in 140 Ländern mit 400 Büros präsent. Hapag-Lloyd verfügt über einen Containerbestand von 3,8 Millionen TEU – inklusive einer der größten und modernsten Kühlcontainerflotten. Weltweit 130 Liniendienste sorgen für schnelle und zuverlässige Verbindungen zwischen mehr als 600 Häfen auf allen Kontinenten. Im Segment Terminal & Infrastruktur bündelt Hapag-Lloyd seine Beteiligungen an 22 Terminals in Europa, Lateinamerika, USA, Indien und Nordafrika. Rund 3.000 Mitarbeitende sind dem Segment Terminal & Infrastruktur zugeordnet und bieten neben den Terminalaktivitäten ergänzende Logistikdienstleistungen an ausgewählten Standorten.

Über ZIM

ZIM wurde 1945 in Israel gegründet und ist ein führendes globales Container-Linienschifffahrtsunternehmen (NYSE: ZIM) mit etablierten Geschäftstätigkeiten in mehr als 90 Ländern, das etwa 33.000 Kunden in über 300 Häfen weltweit bedient. ZIM nutzt digitale Strategien und ein Bekenntnis zu ESG-Werten, um Kunden innovative Seetransport- und Logistikdienstleistungen sowie außergewöhnliche Kundenerfahrungen zu bieten. ZIMs differenzierte Global-Nischen-Strategie, die auf agilem Flottenmanagement und -einsatz basiert, deckt wichtige Handelsrouten ab und konzentriert sich auf ausgewählte Märkte, in denen das Unternehmen Wettbewerbsvorteile besitzt. Weitere Informationen über ZIM sind unter www.zim.com verfügbar.

Über FIMI

FIMI ist die führende Private-Equity-Gesellschaft in Israel mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 9 Milliarden US-Dollar. Seit ihrer Gründung durch Ishay Davidi im Jahr 1996 hat FIMI 108 Investitionen erfolgreich abgeschlossen, 78 Exits mit einem Gesamtwert von mehr als 6 Milliarden US-Dollar durchgeführt und sieben Fonds aufgelegt. FIMI ist die größte Industrievereinigung in der israelischen Wirtschaft und einer der größten Arbeitgeber des Landes. Die von FIMI kontrollierten Unternehmen beschäftigen mehr als 50.000 Mitarbeiter in 50 Fabriken in Israel und weiteren 100 Fabriken und Unternehmen weltweit.

Disclaimer

„Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, einschließlich, soweit einschlägig, des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Solche Aussagen basieren auf einer Reihe von Annahmen, Schätzungen, Prognosen oder Plänen, die naturgemäß mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Unwägbarkeiten behaftet sind, die sich ändern können. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle der Hapag-Lloyd AG („Hapag-Lloyd“) liegen, erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, einschließlich derjenigen, die in ihren Pressemitteilungen und Berichten sowie in ihren Analystengesprächen und Diskussionen dargelegt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in dieser Präsentation enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. (...)"

Encavis GmbH: Encavis sichert sich bedeutendes Vergabevolumen im italienischen Energy Release 2.0 Programm

Corporate News

Hamburg, 18. Februar 2026 – Encavis, ein führender paneuropäischer Anbieter von Erneuerbaren Energien (IPP) mit Hauptsitz in Hamburg, hat sich eine der bedeutendsten Zuteilungen im Rahmen des italienischen Energy‑Release‑2.0‑Mechanismus gesichert. Mit Verträgen über rund 3,7 Terawattstunden (TWh) erhielt Encavis mehr als 16% des insgesamt verfügbaren Vergabevolumens.

Das vom italienischen Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit eingeführte Energy‑Release‑2.0‑Programm unterstützt energieintensive Unternehmen dabei, sich gegen starke Preisschwankungen am Strommarkt abzusichern, und fördert zugleich den Ausbau zusätzlicher Kapazitäten zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Das erfolgreiche Abschneiden von Encavis verdeutlicht die wachsende Präsenz des Unternehmens auf dem italienischen Markt sowie seinen Beitrag zur Dekarbonisierung des europäischen Industriesektors.

Mario Schirru, CEO von Encavis, kommentiert: „Unsere bedeutende Beteiligung an Energy Release 2.0 markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein für Encavis auf dem italienischen Markt. Dass wir uns mehr als 16% des gesamten Vergabevolumens sichern konnten, unterstreicht nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit, sondern spiegelt auch die hervorragende Arbeit unseres gesamten Teams wider. Dieser Erfolg ist ein weiterer Beleg für unsere Fähigkeit, unsere kundenorientierte Kommerzialisierungsstrategie konsequent umzusetzen, indem wir saubere, zuverlässige, bezahlbare und maßgeschneiderte Stromlösungen bereitstellen. Wir sind stolz darauf, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Italien beizutragen, und danken unseren Partnern für die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb dieses innovativen Mechanismus.“

Als beauftragter Drittanbieter ist Encavis direkte Vereinbarungen mit energieintensiven Unternehmen und Aggregatoren eingegangen. Diese Struktur ermöglicht es den Teilnehmern, Strom zu regulierten Preisen im Rahmen langfristiger, staatlich definierter Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) zu beziehen und sich gleichzeitig zur Entwicklung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten in den kommenden Jahren zu verpflichten.

Über Encavis

Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,9 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.Encavis.com.

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 Anmerkung der Redaktion:

Das Landgericht Hamburg hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem kürzlich durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG mit Beschluss vom 5. Januar 2026 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 403 HKO 140/25 verbunden.

Soft Close für GREIFF special situations Fund

Die Greiff Capital Management hat bei dem GREIFF special situations Fund nach dem Überschreiten von EUR 75 Millionen Fondsvermögens einen Soft Close für die institutionellen Anteilsklassen I und F angekündigt. Dies bedeutet, dass für die betroffenen Anteilsklassen keine neuen Investoren zugelassen werden. Die bereits investierten Anleger werden mit Avis weiterhin unterzeichnen können. Rückgaben bleiben unverändert möglich. Nicht von dem Soft Close betroffen ist die Anteilsklasse R, die für Retail-Investoren weiter zugänglich bleibt.

Der „special situations“-Fonds investiert in „Endspielsituationen“ im deutschsprachigen und europäischen Aktienuniversum. Dabei sei ein wichtiger Aspekt des Anlagekonzepts „die ökonomische Ertragschance aus Nachbesserungsrechten (Spruchverfahren), die historisch aufgebaut wurden“. Ziel des Soft Close der institutionellen Anteilsklassen sei der Schutz der bestehenden Anleger, „insbesondere vor einer Verwässerung der Nachbesserungsrechte durch starke Volumenzuwächse“.

Ein strikt begrenztes Fondsvolumen würde es dem Management ermöglichen, weiterhin wie bisher in Übernahmesituationen im Small- und Microcap-Segment zu investieren. Diese Investments hätten sich bislang als besonders ertragreich erwiesen und würden Diversifikationseffekte bieten.

Die Anteilsklasse R bleibt geöffnet, da die Zeichnungsbeträge in der Regel deutlich kleiner sind und das Verwässerungsrisiko entsprechend geringer ausfällt. Auch für diese Anteilsklasse behält sich Greiff jedoch einen Soft Close vor, sollte der Volumenanstieg zu groß werden.

Das Portfolio besteht aus vier Komponenten: Squeeze-outs oder Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Merger Arbitrage, „Special Situations“ (Aktien in Sondersituationen) und „Hidden Assets“ (nicht gemeldete Nachschussrechte). Investiert wird vorrangig in Unternehmen im deutschsprachigen Raum mit attraktivem Übernahme-, Restrukturierungs- oder Squeeze-out-Potenzial. Die Gewichtung der einzelnen Komponenten innerhalb des Portfolios variiert und hängt von der Lage des M&A-Marktes ab. Es wird eine von der Marktentwicklung unabhängige Rendite bei gleichzeitiger Risikominimierung angestrebt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ABOUT YOU Holding SE: Verbindungsbeschluss des LG Hamburg

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ABOUT YOU (Verschmelzung der ABOUT YOU Holding SE auf die Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG, die in ABOUT YOU Holding AG umfirmierte) mit Beschluss vom 16. Februar 2026 verbunden. Das Verfahren 404 HKO 8/26 führt. Ein gemeinsamer Vertreter wurde bislang noch nicht bestellt.

LG Hamburg, Az. 404 HKO 8/26
Bäßler, S. ./. ABOUT YOU Holding AG
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Dienstag, 17. Februar 2026

Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Handelsgericht Wien will Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Meitner

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") am 26. Mai 2025 die Sache ohne die Parteien beraten. Nach Erläuterung des Gutachtensentwurfs durch den Berichterstatter Dr. Thomas Außerlechner stimmt das Gremium dem Gutachten zu, das dem Handelsgericht Wien übermittelt wurde.

Das Handelsgericht Wien hat nunmehr mit Beschluss vom 29. Jänner 2026 den zuletzt vom Gremium beigezogenen Sachverständigen Prof. Dr. Matthias Meitner gebeten, zu Äußerungen von Antragstellern und von diesen vorgelegten Gutachten/Stellungnahmen von IVC., FTI und Prof. Ballwieser innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Der Sachverständige soll dabei zusammenfassend darlegen, ob und allenfalls inwieweit sich dadurch Änderungen gegenüber dem im Auftrag des Gremiums erstattetem Gutachten vom 23. Juli 2024 (Grundlage des Gremialgutachtens) ergeben. 

Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
FN 212163 f
Gremium, Gr 5/18
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien,
vertreten durch GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Rechtsanwälte PartG mbB, A-1090 Wien

Montag, 16. Februar 2026

PSI Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Am 13. Februar 2026 hat uns Morgan Stanley folgendes mitgeteilt:

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 13.02.2026, in der mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 09.02.2026 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:
  1. Der Stimmrechtsaufbau, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.
  2. Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der PSI Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
  3. Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der PSI Software SE an.
  4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software SE an, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
  5. Der Anstieg der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Anstieg wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.

MOBOTIX AG: MOBOTIX schließt das Geschäftsjahr 2024/25 mit einer Umsatzsteigerung, einem positiven EBIT und einer verbesserten Eigenkapitalquote ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/201

Langmeil, 16. Februar 2026 - Das Geschäftsjahr 2024/25 markiert für MOBOTIX einen weiteren wichtigen Meilenstein in der strategischen Neuausrichtung hin zu wachstumsstarken Märkten und margenrelevanten Produktlösungen. Die im Berichtsjahr erzielten Fortschritte zeigen, dass Maßnahmen zunehmend Wirkung entfalten und die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung gestellt wurden. Diese Maßnahmen beinhalteten die konsequente Fokussierung der Produktstrategie auf unsere Kernkompetenzen — insbesondere die Thermalkameratechnologie sowie die OCR-Technologie (Optische Zeichenerkennung und -auswertung) von VAXTOR — und den gezielten Ausbau KI-gestützter Bildanalysen.

Der Konzernumsatz konnte im Geschäftsjahr 2024/25 von 50,0 Mio. EUR auf 52,7 Mio. EUR gesteigert werden, was einem Wachstum von 5,3 % entspricht.

Der MOBOTIX Produktumsatz erhöhte sich auf 46,0 Mio. EUR (+ 6,2 %). Mit unseren Kernprodukten haben wir Marktanteile gewinnen und somit unsere Position im Bereich leistungsfähige, cyber-sichere und intelligente Video-Sicherheitslösungen stärken können.

Die regionale Umsatzentwicklung zeigt ein differenziertes Bild:

EMEA steigerte seinen Produktumsatz um 10 % und bestätigt damit die Stärke von MOBOTIX in professionellen und regulierten Einsatzfeldern aber zugleich den strategischen Wert der Investitionen in Marktbearbeitung, Partnernetzwerk und Lösungsportfolio.

Besonders dynamisch entwickelten sich die Umsätze in Americas mit + 25 % – wobei der US-Markt mit einem Wachstum von + 46 % herausragt. Dieses Ergebnis ist ein starkes Signal, dass MOBOTIX im weltweit wichtigsten Innovationsmarkt wieder wahrgenommen wird.

Die Umsatzentwicklung in DACH hat sich in einem Umfeld, das weiterhin durch Investitionszurückhaltung und hohe Wettbewerbsintensität geprägt ist, stabilisiert. Das Umsatzvolumen konnte gehalten werden und wird zukünftig gezielt über Mehrwertlösungen gesteigert.

Die Umsätze in APAC haben sich mit -23 % deutlich rückläufig entwickelt. Der Marktauftritt und das Vertriebsteam wurden daher neu aufgestellt. Effektivere Partnerstrukturen und Vertriebsprozesse wurden neu etabliert.

Ein zentrales Element unserer Strategie ist die Weiterentwicklung eines profitablen Lösungsportfolios.

Die Umsätze im Thermal Produktsegment sind von 5,8 Mio. EUR um 40 % auf 8,1 Mio. EUR gewachsen. Der Anteil dieses Segmentes an dem Gesamtgeschäft liegt bei 18 % und unterstreicht die strategische Bedeutung von Thermalkameras in sicherheitskritischen Anwendungen in Industrie, Infrastruktur und Perimeterschutz – Segmenten, in denen Qualität, Zuverlässigkeit und Systemintegration besonders gefragt sind.

VAXTOR hat seine Umsätze um +7,4 % von 5,4 EUR auf 5,8 Mio. EUR steigern können. Damit entwickelt sich auch der Analytics-Bereich weiter und stärkt das Angebot an intelligenten, KI-gestützten Mehrwertfunktionen – eine Anforderung, die für viele Kunden zunehmend kaufentscheidend ist.

Wesentliche Kosteneinsparungen sind die Verminderung der Personalkosten, die von 21,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 21,2 Mio. EUR im Berichtsjahr weiter gesenkt worden sind.

Der neue Mehrheitsaktionär CERTINA hat die finanzielle Stärkung der MOBOTIX im Berichtsjahr mit einem Forderungsverzicht von 12,0 Mio. EUR der von KONICA MINOLTA zum 29. April 2025 übernommenen Darlehen (53,2 Mio. EUR) mit Besserungsschein unterstützt. Mit dieser Maßnahme konnte die Eigenkapitalquote zum 30. September 2025 auf 21,3 % erhöht und somit die Eigenbonität um 4,5 % Punkte gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Die Fälligkeit der verbleibenden Darlehen wurde bis 31. Dezember 2028 prolongiert.

Das EBIT im Konzern beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2024/25 auf +8,3 Mio. EUR (Vorjahr: -3,1 Mio. EUR). Das Konzernjahresergebnis beträgt im Berichtsjahr +2,8 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR).

Die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung ist für den 24. Februar 2026 festgesetzt. Die Hauptversammlung ist für den 17. April 2026 geplant.