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Dienstag, 5. Mai 2026

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank nimmt Veröffentlichung der Angebotsunterlage der UniCredit zur Kenntnis

Corporate News

- UniCredit veröffentlicht Angebotsunterlage zu unveränderten Konditionen: 0,485 UniCredit-Aktien je Commerzbank-Aktie, entsprechend rund 31,07 Euro je Aktie auf Basis des UniCredit-Schlusskurses von 64,06 Euro vom 4. Mai 2026

- Implizierter Angebotspreis entspricht einem Abschlag von 8,7 % auf Commerzbank-Schlusskurs des Vortages von 34,02 Euro

- Vorstand und Aufsichtsrat werden die Angebotsunterlage prüfen und gemäß § 27 WpÜG ihre begründete Stellungnahme veröffentlichen

- Commerzbank präsentiert am 8. Mai 2026 Quartalsergebnisse und Strategie-Update bis 2030

Die Commerzbank AG nimmt die heute veröffentlichte Angebotsunterlage der UniCredit S.p.A. im Rahmen ihres unabgestimmten Übernahmeangebots zur Kenntnis.

Das Angebot entspricht den am 16. März 2026 angekündigten Konditionen: UniCredit bietet 0,485 neue UniCredit-Aktien je Commerzbank-Aktie, was auf Basis des UniCredit-Schlusskurses von 64,06 Euro vom 4. Mai 2026, dem Vortag der Angebotsveröffentlichung, einem Preis von rund 31,07 Euro entspricht. Damit entspricht der implizierte Angebotspreis einem Abschlag von 8,7 % auf den Commerzbank-Schlusskurs des Vortages von 34,02 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und ihre begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG innerhalb der gesetzlichen Frist veröffentlichen.

Am 8. Mai wird die Commerzbank ihre Quartalsergebnisse sowie ein Strategie-Update mit aktualisierten Finanzzielen bis 2030 vorstellen.

Angebotsunterlage der UniCredit S.p.A. für Commerzbank-Aktien veröffentlicht

Die angekündigte Angebotsunterlage für Aktien der COMMERZBANK AG ist heute (5. Mai 2026) veröffentlicht worden, nachdem gestern die außerordentliche Hauptversammlung der UniCredit S.p.A. der dafür erforderlichen Kapitalerhöhung zugestimmt hatte. Sie kann auf der Webseite der Bieterin heruntergeladen werden:

https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html

https://www.unicreditgroup.eu/content/dam/unicreditgroup-eu/documents/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase/Angebotsunterlage-vom-5.-Mai-2026-einschliesslich-Befreiungsdokument.pdf

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der UniCredit S.p.A. für Commerzbank-Aktien

UniCredit S.p.A.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

UniCredit S.p.A.
Piazza Gae Aulenti 3, Tower A
20154 Mailand, Italien
eingetragen im Handelsregister von Mailand, Monza-Brianza und Lodi (Registro delle Imprese di Milano, Monza-Brianza e Lodi) unter der Registernummer 00348170101
ISIN: IT0005239360

Zielgesellschaft:

COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000
ISIN: DE000CBK1001

UniCredit S.p.A. (UniCredit oder die Bieterin) hat am 16. März 2026 entschieden, den Aktionären der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Commerzbank) im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots in Gestalt eines Tauschangebots (das Angebot) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Commerzbank mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Commerzbank von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000CBK1001) (Commerzbank-Aktien) zu erwerben. Das Grundkapital der Commerzbank beträgt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung EUR 1.127.496.195,00 und ist eingeteilt in 1.127.496.195 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Commerzbank-Aktien sind zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.

UniCredit ist bereits die größte Aktionärin der Commerzbank und hält unmittelbar eine Beteiligung in Höhe von ca. 26,02 % am Grundkapital der Commerzbank. Darüber hinaus hält UniCredit Total Return Swaps (TRS) bezogen auf Commerzbank-Aktien in Höhe von weiteren ca. 3,97% des Grundkapitals der Commerzbank.

Das Grundkapital der Bieterin beträgt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung EUR 21.509.089.303 und ist eingeteilt in 1.507.953.015 nennwertlose Aktien. Die Aktien der Bieterin sind an der Euronext Mailand, einem von der Borsa Italiana organisierten und betriebenen regulierten Markt, am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Warschauer Wertpapierbörse (Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A.) zum Handel zugelassen.

Vorbehaltlich der Angebotsbedingungen in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, die nach deutschem Recht vorgeschriebene Mindestgegenleistung anzubieten, die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht endgültig festgelegt wird und die nach Erwartung der Bieterin voraussichtlich 0,485 neue Stammaktien von UniCredit (UniCredit-Angebotsaktien) für jede angediente Commerzbank-Aktie betragen wird. Die UniCredit-Angebotsaktien sollen im Wege einer den Aktionären der Commerzbank vorbehaltenen Kapitalerhöhung ausgegeben werden und durch die Einbringung der im Rahmen des Angebots angedienten Commerzbank-Aktien in UniCredit gezeichnet und eingezahlt werden (Kapitalerhöhung).

Um den Umtausch von Commerzbank-Aktien in UniCredit-Angebotsaktien zu ermöglichen, wird der
Verwaltungsrat von UniCredit eine außerordentliche Hauptversammlung von UniCredit einberufen, die spätestens am 4. Mai 2026 stattfinden soll, um den Verwaltungsrat gemäß Artikel 2443 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) zu ermächtigen, die Kapitalerhöhung umzusetzen.

Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen, die in der Angebotsunterlage näher spezifiziert werden. Diese umfassen Freigaben nach den jeweiligen Fusions- und Investitionskontrollgesetzen sowie der Drittstaatensubventionskontrolle der EU, aufsichtsrechtliche Freigaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Freigabe durch die Europäische Zentralbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland) sowie weitere übliche Angebotsbedingungen.

Die Bieterin behält sich ferner vor, soweit rechtlich zulässig, die endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots anzupassen und von den hier dargestellten Bedingungen und anderen wesentlichen Parametern abzuweichen, einschließlich durch das Vorsehen zusätzlicher Bedingungen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter
https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht werden.

Wichtige Information zum Angebot:

Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Jede Vereinbarung, die infolge der Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend diesen Gesetzen auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots Commerzbank-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten) erfolgt, im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, steht und die Angebotsgegenleistung gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis erhöht werden muss. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden sowohl in deutscher Sprache als auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht.

Für Aktionäre der Commerzbank mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sie ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Commerzbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle Führungskräfte und Organmitglieder der Commerzbank möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben als demjenigen, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aktionäre der Commerzbank sind möglicherweise nicht in der Lage, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Organmitglieder vor einem Gericht in dem Land, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund von Verstößen gegen Gesetze dieses Landes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem Gerichtsurteil zu unterwerfen, das in dem Land ergangen ist, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hinweis für Aktionäre der Commerzbank in den Vereinigten Staaten

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Offenlegungs-, Verfahrens- und Einreichungspflichten der US-Übernahmeangebotsregeln gemäß dem US-Wertpapierhandelsgesetz von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Exchange Act of 1934 – Exchange Act) für Übernahmeangebote für die Wertpapiere inländischer US-Gesellschaften unterscheiden. Das Angebot wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich Section  14(e) und Regulation 14E des Exchange Act erfolgen.

Die UniCredit-Angebotsaktien werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Act of 1933 – Securities Act) registriert und die UniCredit-Angebotsaktien dürfen nicht innerhalb oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer anwendbaren Ausnahme des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die dem Securities Act nicht unterliegt.

Weder das Angebot noch diese Mitteilung wurden von der Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (Securities and Exchange Commission), einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Regulierungsbehörde der Vereinigten Staaten genehmigt oder missbilligt, noch haben solche Behörden die Angemessenheit oder die Vorzüge des Angebots genehmigt oder missbilligt oder darüber geurteilt oder festgestellt, ob die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen angemessen, genau oder vollständig sind. Jede gegenteilige Behauptung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wörter gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen unsere Absichten, Ansichten oder gegenwärtigen Erwartungen im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die Commerzbank und die Aktionäre der Commerzbank oder zukünftige Finanzergebnisse der Commerzbank.

Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die wir nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen  sind und regelmäßig nicht in unserem Einflussbereich liegen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten erheblich von den in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

UniCredit stellt die Informationen in dieser Mitteilung zum heutigen Datum zur Verfügung und übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen, die in dieser Mitteilung enthalten sind, aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren.

Mailand, den 16. März 2026

UniCredit S.p.A.
Verwaltungsrat

Montag, 4. Mai 2026

Geplante Übernahme der Commerzbank: Hauptversammlung der UniCredit stimmt Kapitalerhöhung zu

Auf der heutigen (4. Mai 2026) außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die UniCredit-Aktionäre der notwendigen Kapitalerhöhung zu und zwar mit 99,55 % des vertretenen Kapitals. Die Aktionäre genehmigten damit die Ausgabe von bis zu 470 Millionen neuen Aktien im Nominalwert von bis zu 6,7 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2027. Die Papiere will die UniCredit im Tausch für Commerzbank-Aktien anbieten. Das offizielle Angebot soll morgen veröffentlicht werden.

Mitte März hatte die UniCredit angekündigt, sie wolle je Commerzbank-Aktie 0,485 neue Unicredit-Aktien bieten. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung umgerechnet einem Preis von 30,80 Euro pro Commerzbank-Aktie oder einem Aufschlag von vier Prozent zum Schlusskurs vom 13. März. Allerdings notierten Commerzbank-Aktien zuletzt deutlich höher, um die 35 Euro. UniCredit-Chef Andrea Orcel hat sich offen gehalten, die Offerte nachzubessern.

Nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die UniCredit S.p.A. nach zuvor gemeldeten 29,34 % seit dem 17. April 2026 32,64 % der Stimmrechte an der Commerzbank AG, davon 26,77 % direkt über Aktien und 5,87 % über Instrumente (total return swaps).

Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft zum Squeeze-out am 11. Juni 2026

Auf der anstehenden Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft soll unter TOP 8 der von der Hauptaktionärin Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE geforderte Squeeze-out beschlossen werden.

Die Beschlussvorlage hierzu lautet:

"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183205 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 21,16 € für je eine auf den Namen lautende A-Aktie und in Höhe von 40,31 € für je eine auf den Namen lautende S-Aktie auf die Hauptaktionärin übertragen."

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich: 
  • Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
  • die Jahresabschlüsse der Gesellschaft, die Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte des Konzerns für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, 
  • der Übertragungsbericht der PoH mit seinen Anlagen (einschließlich des Bewertungsgutachtens der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH sowie der Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG) und 
  • der Prüfungsbericht der gerichtlich bestellten ADKL über die sachverständige Prüfung der Angemessenheit der festgesetzten Barabfindung.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Semperit AG Holding: Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum B&C-Übernahmeangebot veröffentlicht

Wien, 4. Mai 2026 – In seiner heute veröffentlichten Äußerung geht der Vorstand der Semperit AG Holding auf die aus seiner Sicht wesentlichen Argumente ein, die bei der Beurteilung des freiwilligen Übernahmeangebots der B&C Holding Österreich GmbH für oder gegen eine Annahme des Angebots sprechen. Ziel ist es, den Aktionär:innen einen Orientierungsrahmen für ihre individuelle Entscheidungsfindung zu bieten. Von einer abschließenden Empfehlung zur Annahme oder Nichtannahme des Angebots sieht der Vorstand ab. Der Aufsichtsrat schließt sich dieser Äußerung an.

Zu den Aspekten für eine Annahmeentscheidung zählen unter anderem, dass mit dem Angebotspreis von EUR 15,00 je Aktie eine Prämie von 25,2% auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026 (vor Ankündigung des Angebots) realisiert werden kann. Zudem liegt der Angebotspreis über den historischen Durchschnittskursen und ermöglicht eine Veräußerung der Aktien unabhängig von der aktuellen Marktliquidität.

Gegen die Annahme des Angebots spricht unter anderem, dass der Angebotspreis unter dem Buchwert je Aktie von EUR 20,20 je Aktie sowie unter den aktuellen Analystenschätzungen von bis zu EUR 22,00 je Aktie liegt und damit nicht das volle mittel- bis langfristige Wertsteigerungspotenzial widerspiegelt. Zudem verzichten Aktionär:innen bei Annahme des Angebots auf mögliche zukünftige Ertragschancen.

Die Beurteilung, ob das Angebot für eine Aktionär:in vorteilhaft ist, hängt zudem von der individuellen Situation ab, insbesondere vom jeweiligen Anschaffungspreis, Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf sowie von steuerlichen Erwägungen. Darüber hinaus sind die künftige Entwicklung der Gesellschaft, die Entwicklung des allgemeinen Kapitalmarktumfelds sowie sonstige externe Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen Aktionär:innen daher, vor einer Entscheidung auch ihre individuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen.

Weitere Details zum Übernahmeangebot der B&C Österreich GmbH wie auch die vollständigen Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie unter https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/uebernahmeangebot/

Freitag, 1. Mai 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de