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Donnerstag, 15. Mai 2025

Mehrheitsbeteiligung an der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft

VOQUZ Labs Aktiengesellschaft
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2. Die Blitz 24-249 GmbH mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

3. Die Main Foundation II Coöperatief U.A. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

4. Die Main Foundation II Management B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

5. Die Main Capital Partners B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. 

Berlin, im Mai 2025
VOQUZ Labs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Mai 2025

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