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Donnerstag, 19. März 2026

Semperit AG Holding: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der B&C Holding Österreich GmbH für die Semperit Aktiengesellschaft Holding

Wien, 18. März 2026 Der Vorstand der Semperit Aktiengesellschaft Holding hat die Ankündigung der B&C Holding Österreich GmbH vom 18. März 2026, den Aktionären der Semperit Aktiengesellschaft Holding ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz zu unterbreiten, zur Kenntnis genommen.

 Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen ausstehenden Aktien der Semperit zu einem Preis von EUR 15,00 je Aktie gerichtet, die nicht bereits von der Bieterin und den mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern („B&C-Gruppe“) gehalten werden. Die Angebotsunterlage einschließlich aller Angebotsdetails wird nach Prüfung durch die Übernahmekommission von der B&C Holding Österreich GmbH veröffentlicht werden.

Die Semperit Aktiengesellschaft Holding wird die Angebotsunterlage entsprechend den übernahmerechtlichen Vorgaben nach ihrer Veröffentlichung prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist eine Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats veröffentlichen. Die Unterlagen und weitere Informationen zum Übernahmeangebot wird die Semperit Aktiengesellschaft Holding nach Erhalt von der B&C Holding Österreich GmbH auf ihrer Webseite (https://www.semperitgroup.com/de/) gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlichen.

Mittwoch, 18. März 2026

Funkwerk AG: Öffentliches Aktienrückerwerbsangebot

Ad-hoc Mitteilung

Kölleda, 18. März 2026 - Die Funkwerk AG unterbreitet den verbliebenen Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückerwerbsangebot. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, bis zu 768.545 auf den Namen lautende Stückaktien der Funkwerk AG zu einem Angebotspreis von 32,80 Euro je Aktie zu erwerben. Das entspricht einem Anteil von knapp 9,5 % des Grundkapitals. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2024 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die Angebotsfrist für den Rückkauf beginnt am 20. März 2026 und endet mit Ablauf des 17. April 2026.

Alle Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm sowie das vollständige Aktienrückerwerbsangebot sind auf der Webseite der Gesellschaft unter https://funkwerk.com/aktienrueckerwerbsangebot/ veröffentlicht.

PSI Software SE: PSI verschiebt Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2025 auf Ende April 2026

Corporate News

- Verschiebung aufgrund der abschließenden Würdigung von Bilanzierungssachverhalten, die im Zusammenhang mit dem Investment Agreement vom Oktober 2025 stehen

- Auftragseingang im Jahr 2025 um 25 % auf 322 Millionen Euro gesteigert

- Ziele für Umsatz und bereinigtes Betriebsergebnis bestätigt


Berlin, 18. März 2026 – Die PSI Software SE verschiebt die ursprünglich für den 31. März 2026 geplante Veröffentlichung des vollständigen und geprüften Jahres- und Konzernabschlusses 2025. Hintergrund der Verschiebung ist die abschließende Würdigung von Bilanzierungssachverhalten, die im Zusammenhang mit dem Investment Agreement vom Oktober 2025 stehen. Die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2025 soll nun innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten nach Geschäftsjahresende erfolgen.

PSI hat den Auftragseingang im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 25 % auf 322 Millionen Euro (2024: 257 Millionen Euro) gesteigert und bestätigt die für 2025 formulierten Ziele eines Umsatzwachstums um etwa 10 % und einer bereinigten EBIT-Marge von 4 %.

Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Mobilität und Produktion sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de

Dienstag, 17. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hatte das Landgericht Itzehoe die Sache am 14. Oktober 2025 verhandelt und die Prüfer, Herrn WP Jochen Breithaupt und Frau Wirtschaftsprüferin Sylvia Fischer, angehört. Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat das Landgericht nunmehr die zulässigen Spruchanträge auf Festsetzung einer höheren Abfindung als die von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 12,75 je comdirect-Aktie zurückgewiesen. Gegen diese für sie negative Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat an Zustellung Beschwerde einlegen.

Das Landgericht stellt in seiner Begründung maßgeblich auf den gewichteten Börsenkurses in einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme ab. Es sei "nicht Aufgabe von Gerichten, wirtschaftswissenschaftliche Streitfragen zu entscheiden oder gar eigenständige empirische Forschungen zu veranlassen, um eine noch präzisere Grundlage für eine Bewertung zu erlangen".

LG Itzehoe, Beschluss vom 16. März 2026, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der KATEK SE

KATEK SE
Ismaning

- ISIN DE000A40ET05 -

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
(aktienrechtlicher Squeeze-out) der KATEK SE, Ismaning

Die Hauptversammlung der KATEK SE vom 30. Dezember 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Kontron Acquisition als Hauptaktionärin, welche mit ca. 96,86 % unmittelbar am Grundkapital der KATEK SE beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das Handelsregister der KATEK SE beim Amtsgericht München (HRB 245284) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der KATEK SE auf die Kontron Acquisition GmbH übergegangen. Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der KATEK SE seitens der Kontron Acquisition GmbH gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327b AktG eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 je auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE zu zahlen. Diese ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der KATEK SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, vorgenommen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags (zzgl. Zinsen) an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gesellschaft aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei sein. Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden. 

Ismaning, im März 2026
KATEK SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. März 2026

_________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Montag, 16. März 2026

CLIQ Digital AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 24. April 2026

Düsseldorf, 13. März 2026 – Vorstand und Aufsichtsrat der CLIQ Digital AG („CLIQ“ oder „Gesellschaft“) haben heute beschlossen, ihre Aktionäre für den 24. April 2026, 10:00 Uhr (MESZ), zu einer außerordentlichen Hauptversammlung („aoHV 2026“) einzuladen. Die Einladung zur aoHV 2026 wird kurzfristig im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Anlass für die aoHV 2026 ist ein Einberufungsverlangen der Aktionärin Dylan Media B.V („Dylan Media“) vom 10. März 2026, über das die Gesellschaft den Kapitalmarkt bereits mittels Ad-hoc-Mitteilung vom gleichen Tag informiert hat („Einberufungsverlangen“).

In dem Einberufungsverlangen hat Dylan Media formell beantragt, dass die Tagesordnung der aoHV 2026 die Beschlussfassung über die Durchführung eines öffentlichen Teilrückkaufangebots der Gesellschaft an alle Aktionäre zum Erwerb von bis zu 2.987.012 Aktien, entsprechend rund 51 % des Grundkapitals der Gesellschaft, gegen eine Gegenleistung in Höhe von EUR 3,85 je Aktie („Rückerwerbsangebot“), verbunden mit einer Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung der im Rahmen des Rückerwerbsangebots zu erwerbenden Aktien, umfasst. 

Sofern dem Beschlussvorschlag in der aoHV 2026 zugestimmt wird, wird CLIQ ein Rückerwerbsangebot veröffentlichen, welches es den Aktionären der Gesellschaft – im Rahmen des beschlossenen Rückkaufvolumens – ermöglicht, ihre Aktien zu einem Preis von EUR 3,85 je Aktie an die Gesellschaft zu veräußern. Dylan Media hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, das Rückerwerbsangebot nicht anzunehmen. Die im Rahmen des Rückerwerbsangebots erworbenen Aktien würden von der Gesellschaft nach Abschluss des Rückerwerbsangebots eingezogen. Hierdurch würde das Grundkapital von CLIQ entsprechend herabgesetzt. 

Dylan Media hat im Rahmen ihres Einberufungsverlangens zudem empfohlen, im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot und der Kapitalherabsetzung ein Delisting der Aktien der Gesellschaft ernsthaft zu erwägen. Nach der Beschlussfassung und der Durchführung des Rückerwerbsangebots beabsichtigt CLIQ, eine Entscheidung über ein Delisting zu treffen.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank nimmt unabgestimmten Übernahmevorstoß von UniCredit zur Kenntnis

Corporate News   16.03.2026 / 12:15 CET/CEST

Die UniCredit S.p.A. hat heute ihre Absicht bekanntgegeben, ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Commerzbank AG zum Erwerb aller Commerzbank-Aktien abzugeben. Die Commerzbank nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis. Das angekündigte Übernahmeangebot ist nicht mit der Commerzbank abgestimmt. Darüber hinaus beinhaltet die Kommunikation der UniCredit keine weiteren Informationen bezüglich der Eckpfeiler einer wertstiftenden Transaktion. Das wäre die notwendige Grundlage für etwaige Gespräche.

Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, sagte: „Unsere oberste Priorität ist es, nachhaltigen Wert für unsere Aktionäre und alle Stakeholder der Commerzbank zu schaffen. Wir sind überzeugt von der Stärke und dem Potenzial unserer Strategie, die auf Eigenständigkeit und profitables Wachstum setzt. Das Vorgehen ist nicht mit uns abgestimmt. Das in der Bekanntmachung erwartete Umtauschverhältnis enthält faktisch keine Prämie für unsere Aktionäre.“

Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank werden das angekündigte freiwillige Übernahmeangebot nach dessen Veröffentlichung durch die UniCredit sorgfältig und im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeitenden und Kunden prüfen.

Übernahmeangebot der UniCredit für Aktien der COMMERZBANK

UniCredit S.p.A.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:
UniCredit S.p.A.
Piazza Gae Aulenti 3, Tower A
20154 Mailand, Italien
eingetragen im Handelsregister von Mailand, Monza-Brianza und Lodi (Registro delle Imprese di Milano, Monza-Brianza e Lodi) unter der Registernummer 00348170101
ISIN: IT0005239360

Zielgesellschaft:

COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000
ISIN: DE000CBK1001

UniCredit S.p.A. (UniCredit oder die Bieterin) hat am 16. März 2026 entschieden, den Aktionären der COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Commerzbank) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Gestalt eines Tauschangebots (das Angebot) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Commerzbank mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Commerzbank von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000CBK1001) (Commerzbank-Aktien) zu erwerben. Das Grundkapital der Commerzbank beträgt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung EUR 1.127.496.195,00 und ist eingeteilt in 1.127.496.195 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Commerzbank-Aktien sind zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.

UniCredit ist bereits die größte Aktionärin der Commerzbank und hält unmittelbar eine Beteiligung in Höhe von ca. 26,02 % am Grundkapital der Commerzbank. Darüber hinaus hält UniCredit Total Return Swaps (TRS) bezogen auf Commerzbank-Aktien in Höhe von weiteren ca. 3,97 % des Grundkapitals der Commerzbank.

Das Grundkapital der Bieterin beträgt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung EUR 21.509.089.303 und ist eingeteilt in 1.507.953.015 nennwertlose Aktien. Die Aktien der Bieterin sind an der Euronext Mailand, einem von der Borsa Italiana organisierten und betriebenen regulierten Markt, am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Warschauer Wertpapierbörse (Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A.) zum Handel zugelassen.

Vorbehaltlich der Angebotsbedingungen in der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, die nach deutschem Recht vorgeschriebene Mindestgegenleistung anzubieten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht endgültig festgelegt wird und die nach Erwartung der Bieterin voraussichtlich 0,485 neue Stammaktien von UniCredit (UniCredit-Angebotsaktien) für jede angediente Commerzbank-Aktie betragen wird. Die UniCredit-Angebotsaktien sollen im Wege einer den Aktionären der Commerzbank vorbehaltenen Kapitalerhöhung ausgegeben werden und durch die Einbringung der im Rahmen des Angebots angedienten Commerzbank-Aktien in UniCredit gezeichnet und eingezahlt werden (Kapitalerhöhung).

Um den Umtausch von Commerzbank-Aktien in UniCredit-Angebotsaktien zu ermöglichen, wird der Verwaltungsrat von UniCredit eine außerordentliche Hauptversammlung von UniCredit einberufen, die spätestens am 4. Mai 2026 stattfinden soll, um den Verwaltungsrat gemäß Artikel 2443 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) zu ermächtigen, die Kapitalerhöhung umzusetzen.

Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen, die in der Angebotsunterlage näher spezifiziert werden. Diese umfassen Freigaben nach den jeweiligen Fusions- und Investitionskontrollgesetzen sowie der Drittstaatensubventionskontrolle der EU, aufsichtsrechtliche Freigaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Freigabe durch die Europäische Zentralbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland) sowie weitere übliche Angebotsbedingungen.

Die Bieterin behält sich ferner vor, soweit rechtlich zulässig, die endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots anzupassen und von den hier dargestellten Bedingungen und anderen wesentlichen Parametern abzuweichen, einschließlich durch das Vorsehen zusätzlicher Bedingungen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht werden.

Wichtige Information zum Angebot:

Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Jede Vereinbarung, die infolge der Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend diesen Gesetzen auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots Commerzbank-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten) erfolgt, im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, steht und die Angebotsgegenleistung gegebenenfalls auf einen außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis erhöht werden muss. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden sowohl in deutscher Sprache als auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht.

Für Aktionäre der Commerzbank mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sie ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Commerzbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle Führungskräfte und Organmitglieder der Commerzbank möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben als demjenigen, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aktionäre der Commerzbank sind möglicherweise nicht in der Lage, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Organmitglieder vor einem Gericht in dem Land, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund von Verstößen gegen Gesetze dieses Landes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem Gerichtsurteil zu unterwerfen, das in dem Land ergangen ist, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hinweis für Aktionäre der Commerzbank in den Vereinigten Staaten

Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Offenlegungs-, Verfahrens- und Einreichungspflichten der US-Übernahmeangebotsregeln gemäß dem US-Wertpapierhandelsgesetz von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Exchange Act of 1934 – Exchange Act) für Übernahmeangebote für die Wertpapiere inländischer US-Gesellschaften unterscheiden. Das Angebot wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich Section 14(e) und Regulation 14E des Exchange Act erfolgen.

Die UniCredit-Angebotsaktien werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (US Securities Act of 1933 – Securities Act) registriert und die UniCredit-Angebotsaktien dürfen nicht innerhalb oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer anwendbaren Ausnahme des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die dem Securities Act nicht unterliegt.

Weder das Angebot noch diese Mitteilung wurden von der Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (Securities and Exchange Commission), einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Regulierungsbehörde der Vereinigten Staaten genehmigt oder missbilligt, noch haben solche Behörden die Angemessenheit oder die Vorzüge des Angebots genehmigt oder missbilligt oder darüber geurteilt oder festgestellt, ob die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen angemessen, genau oder vollständig sind. Jede gegenteilige Behauptung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wörter gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen unsere Absichten, Ansichten oder gegenwärtigen Erwartungen im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die Commerzbank und die Aktionäre der Commerzbank oder zukünftige Finanzergebnisse der Commerzbank.

Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die wir nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht in unserem Einflussbereich liegen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten erheblich von den in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

UniCredit stellt die Informationen in dieser Mitteilung zum heutigen Datum zur Verfügung und übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen, die in dieser Mitteilung enthalten sind, aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren.

Mailand, den 16. März 2026

UniCredit S.p.A.
Verwaltungsrat

Freitag, 13. März 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, Eintragung am 6. März 2026 (Fristende am 8. Juni 2026)
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE empfehlen weiterhin die Annahme des Übernahmeangebots von Worthington Steel

- Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE empfehlen weiterhin die Annahme des Übernahmeangebots von Worthington Steel

- Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme zum geänderten Angebot von Worthington Steel nach Herabsetzen der Mindestannahmeschwelle auf 57,5 % veröffentlicht

- Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des geänderten Angebots

- Verlängerung der Annahmefrist aufgrund der Angebotsänderung bis zum 26. März 2026

Düsseldorf, 13. März 2026 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) haben heute eine ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, „Worthington Steel“), veröffentlicht. Anlass ist die von Worthington Steel am 10. März 2026 kommunizierte Anpassung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots. Worthington Steel hatte erklärt, die zuvor angesetzte Mindestannahmeschwelle von 65 % auf 57,5 % der bei Ablauf der Annahmefrist herausgegebenen Klöckner & Co-Aktien herabzusetzen. Zeitgleich hatte Worthington Steel bestätigt, dass alle übrigen Bestimmungen und Bedingungen der am 5. Februar 2026 veröffentlichten Angebotsunterlage unverändert bestehen bleiben.

Nach sorgfältiger Prüfung der Änderung des Angebots unterstützen der Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co weiterhin übereinstimmend das geänderte Übernahmeangebot und empfehlen den Klöckner & Co-Aktionären nach wie vor das Übernahmeangebot anzunehmen. Durch das Herabsetzen der Mindestannahmeschwelle erhöht sich aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Vollzug des Angebots.

Durch die Angebotsänderung verlängert sich die ursprünglich am 12. März 2026 auslaufende Annahmefrist bis zum 26. März 2026.

Die ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co ist auf der Website von Klöckner & Co verfügbar. Kopien der ergänzenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme werden bei Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Wichtige Information

Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Klöckner & Co-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der Klöckner & Co-Aktien selbst treffen.

Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme oder der ergänzenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die Angebotsunterlage, die Änderung der Angebotsunterlage, die gemeinsame begründete Stellungnahme, die ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen vollständig zu lesen. Die Bedingungen und weitere das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage und der Änderung der Angebotsunterlage zu entnehmen. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Klöckner & Co dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Klöckner & Co zum Ausdruck. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Klöckner & Co liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Klöckner & Co übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Über Klöckner & Co:

Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. €. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576

Donnerstag, 12. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Abfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 26. Februar 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet). 

Die GfK und NielsenIQ (NIQ) hatten sich zwischenzeitlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out. Dies hielt das Landgericht aber nicht für relevant.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7230/17
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.

75 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)

BGH: Verfahren betreffend die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank rechtskräftig abgeschlossen

Pressemitteilung der BGH Nr. 047/2026 vom 11. März 2026

Beschluss vom 25. Februar 2026 - II ZR 130/24


Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 13. Dezember 2022 (II ZR 14/21) die zu Lasten der Klägerinnen und Kläger ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 178/2022 vom 13. Dezember 2022). Nach erneuter Verhandlung hat das Oberlandesgericht die beklagte Deutsche Bank AG antragsgemäß verurteilt. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25. Februar 2026 zurückgewiesen, weil ein Grund für die Zulassung der Revision nicht vorgelegen hat.

Vorinstanzen:

Landgericht Köln - Urteil vom 20. Oktober 2017 - 82 O 11/15

Oberlandesgericht Köln - Urteil vom 16. Dezember 2020 - 13 U 231/17

Siehe auch:

Bundesgerichtshof - Urteil vom 13. Dezember 2022 - II ZR 14/21

Oberlandesgericht Köln - Urteil vom 23. Oktober 2024 - 13 U 231/17

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 543 ZPO


(…)

(2) Die Revision ist zuzulassen, wenn

1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder

2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

Karlsruhe, den 11. März 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

_______________

Anmerkung der Redaktion:

Zum Fall Deutsche Postbank gibt es zwei, noch laufende Spruchverfahren:

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 2020, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der OTRS AG

OTRS AG
Oberursel (Taunus)
- ISIN DE000A0S9R37, WKN A0S9R3 -

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre

Die ordentliche Hauptversammlung der OTRS AG vom 12. November 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Optimus BidCo AG als Hauptaktionärin, welche mit rund 99,2 % unmittelbar am Grundkapital der OTRS AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Februar 2026 in das Handelsregister der OTRS AG beim Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe (HRB 10751) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der OTRS AG auf die Optimus BidCo AG übergegangen.

Seit diesem Zeitpunkt verbriefen die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der OTRS AG keine Aktionärsrechte mehr, sondern den Anspruch auf Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Optimus BidCo AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 17,00 je eine auf den Inhaber lautenden Stückaktie der OTRS AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der OTRS AG beim Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der OTRS AG ist am 23. Februar 2026 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

ODDO BHF SE, Frankfurt am Main

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung zzgl. angefallener Zinsen an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt voraussichtlich im März 2026 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die kosten- und spesenfrei erfolgen, nichts zu veranlassen. 

Frankfurt am Main, im März 2026
Optimus BidCo AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. März 2026

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 11. März 2026

Worthington Steel senkt die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots für Klöckner & Co auf 57,5 %

Corporate News

COLUMBUS, OHIO (10. März 2026) – Worthington Steel (NYSE: WS) hat heute beschlossen, die Mindestannahmeschwelle des freiwilligen Übernahmeangebots für die Klöckner & Co SE („Klöckner“) auf 57,5 % zu senken. Die entsprechende Änderung des Angebots („Angebotsänderung“) wurde veröffentlicht. Worthington Steel wird den Angebotspreis nicht erhöhen oder weitere Änderungen am Übernahmeangebot vornehmen.

Im Zuge der Reduzierung der Mindestannahmeschwelle wird die ursprünglich am 12. März 2026 endende Annahmefrist verlängert und endet nun am 26. März 2026.

Zum 9. März 2026 hat Worthington Steel rund 56,9 % des ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner gesichert. Der Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die Mindestannahmeschwelle am Ende der Annahmefrist erreicht wird.

Die Worthington Steel GmbH, die für den Erwerb von Klöckner gegründete Tochtergesellschaft, hatte am 15. Januar 2026 die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots in Höhe von € 11,00 je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien von Klöckner zu unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 98 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Klöckner-Aktie zum 5. Dezember 2025. Die Veröffentlichung der entsprechenden Angebotsunterlage sowie der Beginn der Annahmefrist erfolgten am 5. Februar 2026. Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner haben das Angebot nach eingehender Prüfung als attraktiv, fair und angemessen bewertet und empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären von Klöckner die Annahme des Angebots.

Die Angebotsunterlage sowie die Angebotsänderung (jeweils in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sind zusammen mit weiteren Informationen zum Übernahmeangebot auf der Angebotswebsite unter www.strong-for-good.com veröffentlicht und dort abrufbar.

Über Worthington Steel

Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.

Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen – darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.

Über Klöckner

Klöckner ist heute einer der größten produzentenunabhängigen Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region, bedient Klöckner über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Klöckner einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner an, eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Aktien der Klöckner & Co SE sind im SDAX® -Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576

FIT GROUP AG kündigt Einzelheiten für geplanten Börsengang an

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

- Angebotspreis von EUR 10,55 je angebotener Aktie

- Angebot von 190.000 neuen, auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 0,08 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2025

-Angebotszeitraum vom 12. März 2026 bis zum 27. März 2026

- Teilnahme an dem Angebot durch Übersendung eines Zeichnungsscheins an die FIT GROUP (Anfragen über https://platform.nuways-ag.com/ipo/fitgroup-ag)

- Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an der Wiener Börse (Vienna MTF (Marktsegment „direct market plus“) nach Abschluss des Angebots und Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister


Schüttorf, Deutschland, 11. März 2026 – Die FIT GROUP AG („Gesellschaft“ oder „FIT GROUP“), ein wachstumsorientiertes Unternehmen mit Fokus auf den Vertrieb hochwertiger Nahrungsergänzungs‑ und Health‑Produkte, hat die Einzelheiten für ihren geplanten Börsengang festgelegt.

Das Angebot steht aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland sowie einer Privatplatzierung in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten werden. Die Angebotsaktien werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ausschließlich im Rahmen von Offshore-Transaktionen (offshore transactions) im Sinne und in Übereinstimmung mit der Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung angeboten und verkauft.

Das Angebot umfasst 190.000 neue, auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 0,08 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2025 („Angebotsaktien“). Die Angebotsaktien stammen aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 113.720,00, um bis zu EUR 15.200,00 auf bis zu EUR 128.920,00 durch Ausgabe von bis zu 190.000 neuen Aktien.

Der Angebotspreis beträgt EUR 10,55 je Angebotsaktie und bewertet die Gesellschaft mit rund EUR 15 Millionen. Die Mindestzeichnung je Anleger beträgt zehn Angebotsaktien.

Die Angebotsfrist beginnt am 12. März 2026 und endet am 27. März 2026, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit). Das Angebot und die Abwicklung der Zeichnung der Angebotsaktien erfolgen direkt über die FIT GROUP. Angebotsaktien können durch Übermittlung eines unterschriebenen Zeichnungsscheins (in zweifacher Ausfertigung) direkt bei der FIT GROUP gezeichnet werden. Der Zeichnungsschein ist bei der FIT GROUP erhältlich (Anfragen über https://platform.nuways-ag.com/ipo/fitgroup-ag).

Die Aktien der FIT GROUP sollen unter der ISIN DE000A426PD9 im Freiverkehr an der Wiener Börse (Vienna MTF (Marktsegment „direct market plus“)) notiert werden.

Alle Details des Angebots werden im Wertpapier-Informationsblatt erläutert, dessen Veröffentlichung voraussichtlich heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet und anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fitgroup-ag.com im Abschnitt „Investor Relations“ veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang fungiert die NuWays AG als Emissionsbegleiter.

WICHTIGE HINWEISE

Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung („Prospektverordnung“) und § 7 Wertpapierprospektgesetz. Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt innerhalb der oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder einer Rechtsordnung, in welcher der Vertrieb oder die Veröffentlichung rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien der FIT GROUP AG („Gesellschaft“ oder „FIT GROUP“) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung („Securities Act“) registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Aktien dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. (...)

BayWa AG: Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich aufgrund neuer Planung der BayWa r.e., Verhandlungen mit Finanzierungspartnern laufen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 11. März 2026: Die von der BayWa r.e. AG, eine 51%-Beteiligung der BayWa AG, nun vorgelegte neue Mittelfristplanung für 2026-2028 weist ab dem Jahr 2027 nach wie vor positive operative Ergebnisse aus, geht aber von einem signifikant niedrigeren Ergebnisniveau im Vergleich zum Sanierungsgutachten der BayWa r.e. AG vom 27. Juni 2025 aus (vgl. hierzu bereits die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2026). Als wesentliche Gründe werden hierfür vom Vorstand der BayWa r.e. AG die negativen Veränderungen der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Projektentwickler für erneuerbare Energien in Europa und den USA sowie sonstige operative Plananpassungen genannt.

Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich aus den niedrigeren Ergebnissen in der neuen Mittelfristplanung keine negativen Auswirkungen. Es sind keine wesentlichen Liquiditätsflüsse zwischen den beiden Unternehmen bis zur Veräußerung der BayWa r.e.-Beteiligung geplant. Das operative Ergebnis des Kerngeschäfts der BayWa AG liegt im Plan und auch die Zuflüsse aus Verkäufen von Beteiligungsunternehmen konnten bislang wie geplant realisiert werden.

Das bisherige Sanierungskonzept der BayWa AG geht davon aus, dass der BayWa AG aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an der BayWa r.e. AG bis Ende des Sanierungszeitraums in 2028 Gesamterlöse in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro zufließen werden. Ausgehend von der bisherigen Planung der BayWa r.e. AG wurde dabei als nachhaltig erzielbares Ergebnis das damals für 2028 geplante EBITDA in Höhe von rund 230 Millionen Euro zugrunde gelegt. Auf Basis der von der BayWa r.e. AG vorgelegten neuen Mittelfristplanung ist dies im ursprünglich geplanten Zeitraum und der ursprünglich geplanten Höhe nicht mehr realisierbar. Die vorgelegte neue Mittelfristplanung geht nunmehr für 2028 von einem signifikant niedrigeren EBITDA aus, welches zudem auch hinter dem für 2027 geplanten zurückbleibt. Im Ausblick wird für das Jahr 2030 ein EBITDA in Höhe von 150 Millionen Euro – vor weiteren strukturellen Gegenmaßnahmen – prognostiziert.

Die vorgelegte Mittelfristplanung beruht auf dem bisherigen Restrukturierungskonzept der BayWa r.e. AG und berücksichtigt noch keine Gegenmaßnahmen auf Ebene der BayWa r.e. AG. Der Vorstand der BayWa r.e. AG hat mitgeteilt, dass er weitere Restrukturierungsmaßnahmen und eine Anpassung des Restrukturierungskonzepts (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Restrukturierungsphase) plant, durch die eine Verbesserung gegenüber der jetzt vorgelegten Ergebniserwartung erzielt werden soll. Die Planzahlen aus der neuen Mittelfristplanung sind daher nicht unmittelbar vergleichbar mit den Zahlen, die bisher dem Sanierungskonzept der BayWa AG zugrunde gelegten wurden.

Der Vorstand der BayWa AG geht Stand heute von signifikant geringeren Gesamterlösen aus der Veräußerung der BayWa r.e.-Beteiligung aus. Dies erfordert eine Anpassung des Sanierungskonzepts der BayWa AG.

Sowohl die BayWa AG als auch die BayWa r.e. AG müssen die bestehenden Sanierungsvereinbarungen anpassen, um eine Refinanzierung beider Gesellschaften am Ende des Sanierungszeitraumes zu ermöglichen.

Die BayWa AG befindet sich aktuell in Verhandlungen mit ihren Kernbanken und Hauptaktionären. Kurzfristig ist der Abschluss einer Stillhaltevereinbarung vorgesehen, um eine entsprechende Anpassung des Sanierungskonzepts einschließlich der Finanzierungsvereinbarungen ausarbeiten und umsetzen zu können. Die Stillhaltevereinbarung soll einen Zeitraum bis in den Herbst 2026 abdecken.

Parallel wird mit den Kernbanken und Großaktionären über weitere, von allen Beteiligten (BayWa AG, Großaktionäre und Finanzierungspartnern) zu erbringende Sanierungsmaßnahmen gesprochen. Der Vorstand geht davon aus, dass eine Einigung erreicht werden kann.

Aufgrund der erforderlichen Anpassung des Sanierungskonzepts und der Bewertung der BayWa r.e.-Beteiligung werden sich die Erstellung und Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 wahrscheinlich deutlich, ggf. auch bis ins vierte Quartal 2026 verzögern.

Der Vorstand der BayWa AG ist weiterhin zuversichtlich, dass es gelingen wird, die BayWa AG erfolgreich zu sanieren.

Dienstag, 10. März 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der New Work SE: Anhörungstermin am 2.September 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der New Work SE zugunsten der Burda Digital SE (Burda-Konzern) hat das LG Hamburg Anhörungstermin bestimmt auf Mittwoch, den 2. September 2026, 11:00 Uhr. Im Termin sollen die sachverständigen Prüfer zu ihrem Prüfungsbericht vom 7. Mai.2025 angehört werden. Die Antragstellervertreter und der gemeinsame Vertreter erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 7 Abs. 4 SpruchG auf die Antragserwiderung binnen 3 Monaten.

Die früher als XING SE firmierende New Work SE tritt mit ihren beiden starken Marken, dem Jobs-Netzwerk XING und der Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu, an, der wichtigste Recruiting-Partner im deutschsprachigen Raum zu sein. 

LG Hamburg, Az. 417 HKO 91/25
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Burda Digital SE
37 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Partnerschaft mbH Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 10. März 2026 – Die NAKIKI SE gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 10. März 2026 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin Wegerich UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bad Homburg zur Einberufung einer außerordentlichen zugegangen ist. Der Anteil der Antragsstellerin am Grundkapital der Gesellschaft übersteigt das gesetzliche Quorum von 5 % für ein solches Verlangen. Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 20. April 2026. Gegenstand der Tagesordnung sollen eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1, die Aufhebung sämtlicher bestehender bedingter Kapitalia, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nebst Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Wahl eines Ersatzabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands sein.

Der Vorstand der NAKIKI SE wird das Einberufungsverlangen und die Aufnahme der benannten Tagesordnungspunkte prüfen und kurzfristig bescheiden. Derzeit bestehen für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte, dass das Einberufungsverlangen nicht zulässig wäre. Weitere Informationen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird insbesondere eine Einladung im Bundesanzeiger mit näheren Angaben veröffentlicht werden.

NAKIKI SE
Der Vorstand

Squeeze-out bei der niiio finance group AG für 2026 angekündigt

von Rechtsanwalt Martin Arendts,. M.B.L.-HSG

Auf der Hauptversammlung der niiio finance group AG (niiio) am 20. Februar 2026 (für das Geschäftsjahr 2024) gab es weitere Informationen zu dem bevorstehenden Ausschluss der niiio-Minderheitsaktionäre. Das Transaktionsvehikel der Pollen Group (Pollen Street Group Limited), die Neptune Bidco AG, hält nach einer Sachkapitalerhöhung im Jahr 2024 nunmehr 61.495.605 niiio-Aktien. Dies entspricht 95,28 %, so dass ein aktienrechtlicher Squeeze-out möglich ist, der auf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 beschlossen werden soll (wahrscheinlich im August 2026).

Niiio ist ein bankenunabhängiges Technologie- und Softwareunternehmen, das sich auf Softwarelösungen im Dreieck von Wertpapierberatung / Vertrieb / Kundenkommunikation spezialisiert hat. Zielgruppe sind Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, freie Finanzdienstleister und Ähnliches. Alle Produkte von niiio sollen nunmehr unter dem neuen Markennamen "Etops" vertrieben werden.

Squeeze-out bei der KATEK SE eingetragen

Die Hauptversammlung der KATEK SE hat am 30. Dezember 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Kontron Acquisition GmbH beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der dreimonatigen Antragsfrist für Spruchanträge). Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 je KATEK-Namensaktie wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

Montag, 9. März 2026

Die Branicks Group AG vertieft Gespräche mit Gläubigern ihrer Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit März und April 2026 zur kurzfristigen Laufzeitverlängerung

Frankfurt am Main, 9. März 2026

Pressemitteilung


- Mehr Zeit für Gespräche zur Refinanzierung und für Objektverkäufe

- Verkaufspipeline gut gefüllt

- Kontinuierlich gute Vermietungsleistung


Frankfurt am Main, 9. März 2026 – Die Branicks Group AG (Branicks), ISIN: DE000A1X3XX4, eines der führenden deutschen börsennotierten Immobilienunternehmen, befindet sich in fortlaufenden Gesprächen zu ihrer Refinanzierung und Objektverkäufen, die aktuell mehr Zeit benötigen als erwartet. Deshalb hat sich der Vorstand heute entschieden, den Dialog mit den Gläubigern ihrer Schuldscheindarlehen mit Fälligkeiten im März und April 2026 im Gesamtnennbetrag von EUR 87,0 Mio. zu vertiefen, um eine kurzfristige Laufzeitverlängerung bis Ende Juni 2026 zu vereinbaren.

Im Hinblick auf das operative Geschäft der Gesellschaft wiederholt Branicks die zuletzt auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. Februar 2026 gemachte Aussage operativ robust laufender Geschäfte. Dies wird auch durch die kontinuierlich hohe Vermietungstätigkeit belegt, über die Branicks in den vergangenen Wochen mit einer Reihe weiterer Neu- und Anschlussvermietungen unter anderem in den Büromärkten von Frankfurt und Berlin berichtet hatte. Zudem verfügt Branicks weiterhin über eine gut gefüllte Transaktionspipeline.

Zum Geschäftsjahr 2025 hatte Branicks zuletzt am 23.12.2025 informiert und wird den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht am 29.04.2026 vorlegen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informieren.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen. 

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Mehr Informationen unter www.branicks.com

SM Wirtschaftsberatungs AG: Änderung des Dividendenvorschlags für das Geschäftsjahr 2025 und Ankündigung eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
ISIN: DE000A1RFMZ1 / WKN: A1RFMZ

Sindelfingen, den 9. März 2026

- Dividendenvorschlag von 0,26 € auf 0,05 € je Aktie angepasst – Stärkung der Investitionskraft

- Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots von bis zu 40.000 Aktien zu je 5,00 € pro Aktie mit einem Gesamtvolumen von 200.000 €

Der Vorstand der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (nachfolgend „SMW“) gibt folgende Änderungen gegenüber der Corporate News vom 12. Februar 2026 bekannt.

Änderung des Dividendenvorschlags

Der Aufsichtsrat der SMW hat in seiner heutigen Sitzung am 9. März 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,05 € je Aktie (zuvor angekündigt: 0,26 € je Aktie) zur Beschlussfassung vor.

Die Anpassung des Dividendenvorschlags erfolgt im Rahmen einer gezielten Stärkung der Liquiditäts- und Investitionskraft der Gesellschaft. Angesichts der laufenden Bauprojekte sowie weiterer geplanter Investitionen in den Immobilienbestand sollen die verfügbaren Mittel vorrangig für die Umsetzung der Wachstumsstrategie der SMW eingesetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass die Stärkung der Liquidität im Interesse einer nachhaltigen Wertsteigerung für alle Aktionäre liegt.

Ankündigung eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots

Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot an alle Aktionäre der SMW zu veröffentlichen. Das Angebot sieht den Erwerb von bis zu 40.000 eigenen Aktien zu einem Preis von 5,00 € je Aktie mit einem Gesamtvolumen von 200.000 € vor.

Der Erwerb erfolgt auf Grundlage der von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2022 unter Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie deren späteren Verwendung. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % beschränkt und gilt bis zum 25. Juli 2027. Der Erwerb kann gemäß lit. c) (2) des Ermächtigungsbeschlusses mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.

Die Ermächtigung wurde im Rahmen des Aktienrückkaufs 2025 erstmalig mit einem Teilbetrag von 50.000 Aktien ausgenutzt; diese Aktien wurden anschließend eingezogen und das Grundkapital von 3.980.000 € auf 3.930.000 € herabgesetzt. Die Gesellschaft hält derzeit 6.095 eigene Aktien (ca. 0,16 % des Grundkapitals). Der geplante Erwerb bewegt sich damit innerhalb der gesetzlichen Grenze des § 71 Abs. 2 AktG.

Die erworbenen Aktien sollen gemäß lit. f) des Ermächtigungsbeschlusses eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die RCM Beteiligungs AG als Konzernmuttergesellschaft wird keine Aktien im Rahmen des Rückkaufangebots einreichen.

Das Rückkaufangebot soll kurzfristig nach Vereinbarung der Abwicklungsmodalitäten beginnen. Die detaillierten Angebotsunterlagen werden im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Maßgeblich für das Rückkaufangebot sind ausschließlich die in den Angebotsunterlagen enthaltenen Bedingungen.

Sofern die Anzahl der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen übersteigt, erfolgt die Zuteilung im Verhältnis der angedienten Aktien. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen kann vorgesehen werden.

Ausblick und weitere Informationen

Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass die Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr 2026 von den getätigten Investitionen in Bauprojekte und der positiven Mietentwicklung profitieren und wieder an das Niveau früherer Projektrealisierungen anknüpfen wird.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation - Aktienrückkauf

Frankfurt am Main, den 09. März 2026

Stand Aktienrückkauf

Im Zeitraum vom 02. März 2026 bis einschließlich 09. März 2026 hat die Commerzbank AG insgesamt 5.453.828 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 11. Februar 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

RückkauftagStück AktienDurchschnittskurs (EURO)
02.03.2026 924.86733,5183
03.03.2026 1.067.43331,8521
04.03.2026 1.032.15631,9719
05.03.2026 1.068.38231,8238
06.03.2026 1.101.08230,8787
09.03.2026 259.90829,7730

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 12. Februar 2026 bis einschließlich 09. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 15.676.410 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Commerzbank AG erfolgte im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und den multilateralen Handelssystemen Cboe (CEUX), Turquoise (TQEX) und Aquis (AQEU) durch eine von der Commerzbank AG beauftragte Bank.

Netfonds AG schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus und formt strategische Allianz mit blau direkt in gemeinsamer privater Eigentümerstruktur

Strategische Partnerschaft mit dem Ziel, Wachstumspotenziale im Bereich Software und Infrastrukturlösungen für Finanz- und Versicherungsdienstleister zu erschließen

- Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat ein Investment Agreement mit der SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH), die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam „Warburg Pincus“), geschlossen. 
Demnach wird Warburg Pincus ein öffentliches Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien an Netfonds, die nicht von Warburg Pincus gehalten werden, zu einem Preis von EUR 78,25 pro Netfonds Aktie in bar abgeben. Aktionäre erhalten damit eine Prämie von 64,4 % auf den Schlusskurs der Netfonds Aktie am 06. März 2026, und eine Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate.

- Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Angebot uneingeschränkt und ausdrücklich und sehen darin eine attraktive Möglichkeit für die Aktionäre, den Wert ihrer Beteiligung vor einem "Delisting" der Netfonds Aktie zu realisieren.

- Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert.


Hamburg / Lübeck, 09.03.2026 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), ein führender Servicedienstleister der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft, stellt die Weichen für die Zukunft. Durch den Zusammenschluss mit der blau direkt Gruppe unter dem Dach von Fonds des Wachstumsinvestors Warburg Pincus entsteht mit über 550 Mio. Euro Umsatz und 600 Mitarbeitenden ein führender Anbieter für Software- und Infrastrukturdienstleistungen für die Finanz- und Versicherungsbranche. Während Netfonds tiefgehende Expertise im Investmentbereich, in der Regulatorik und im 360-Grad-Plattform-Ansatz (finfire) einbringt, steuert blau direkt führende Automatisierungserfahrung im Versicherungssektor bei.

Unternehmerische Kulturen und gemeinsame Werte als Fundament


Dass Netfonds und blau direkt kulturell und strategisch harmonieren, haben sie bereits mit der gemeinsamen Initiative zum Vergleichsrechner „comparit“ unter Beweis gestellt, um industrieweit allen Maklern und deren Endkunden den Zugang zu produktunabhängiger Beratung zu ermöglichen. Die räumliche Nähe zwischen Hamburg und Lübeck spiegelt sich auch in ähnlichen Wertesystemen wider: Beide Häuser verstehen sich als unternehmerische und technologische Visionäre und gleichzeitig als hanseatisch-bodenständige Partner. Die über Jahre gewachsene Vertrauensbasis bildet das Fundament für die gemeinsame Partnerschaft.

Führende Technologie durch gebündelte Kompetenz

Beide Unternehmen zählen in ihren Segmenten zu den Technologieführern. Gemeinsam wollen sie diese Position durch die Entwicklung modernster KI-Anwendungen weiter ausbauen und so ein wettbewerbsfähiges IT-Team formen, das Automatisierungsprozesse auf ein neues Niveau hebt und die Wettbewerbsfähigkeit der angeschlossenen Partner deutlich stärkt. Warburg Pincus ist mit umfangreicher Sektorerfahrung in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Technologie sowie dem Fokus auf nachhaltiges Wachstum der Portfoliounternehmen hierfür der ideale Partner.

„Wir haben mit Netfonds eine Plattform geschaffen, die skalierbar, praxisnah, aber vor allem menschlich ist. In einem Markt, der technologisch getriebene Effizienz verlangt, ist diese Chance einzigartig und wir bündeln nun unsere Kräfte mit blau direkt", betont Martin Steinmeyer, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG. „Diese Partnerschaft ist ein Versprechen an den Markt, für unsere Partner und Kunden nicht nur Dienstleister, sondern der entscheidende Wettbewerbsvorteil der Zukunft zu sein. Wir bleiben uns treu, werden aber gemeinsam schneller, stärker und relevanter.“

Expertise und Stärken, die sich ergänzen


blau direkt setzt seit zwei Jahrzehnten neue Maßstäbe in der effizienten Abwicklung und Verwaltung von Versicherungen und versteht sich als Digitalisierungsmotor für die gesamte Branche: Als technologieoffener Software- und Dienstleistungspartner unterstützt blau direkt eigenständige Maklerbetriebe, große Vertriebseinheiten und Banken, sowie andere Maklerpools mit führenden Automatisierungslösungen. Die besondere Expertise von Netfonds im Investmentbereich rundet das zukünftige Angebot ab, um Partner noch ganzheitlicher unterstützen zu können.

„Versicherung und Investment wachsen technologisch zusammen. In der KI-Ära erschließen wir neue Potenziale und definieren gemeinsam das Betriebssystem der Branche. Wir verfügen über beste Voraussetzungen, Makler beim Einsatz von KI mit voller Kraft nach vorne zu bringen“, ergänzt Ait Voncke, CEO von blau direkt.

Unabhängigkeit und Kontinuität als Erfolgsfaktor


Ein zentraler Aspekt der Partnerschaft ist die unternehmerische Eigenständigkeit der beiden Firmen. Netfonds wird als komplementäre Schwestergesellschaft innerhalb der Gruppe agieren und ihre Marke, ihren Standort in Hamburg und ihre einzigartige Unternehmenskultur beibehalten. Das Management der Netfonds beteiligt sich an der gemeinsamen Holding und bleibt in der Führungsverantwortung, und hat sich bereits dazu verpflichtet, unter Andienung ihrer eigenen Beteiligung das Angebot unwiderruflich zu unterstützen.

Vorteile für Partner und Markt:

- Ganzheitlichkeit: Die Partner von Netfonds erhalten erweiterten Zugriff auf modernste Versicherungsprozesse, während blau-Partner von der Investment-Kompetenz von Netfonds profitieren.

- Technologie-Führer: Noch stärkere Investitionen in IT-Teams, um die Entwicklung im Technologiebereich weiter signifikant zu beschleunigen.

- Nachfolgelösungen: Durch die Integration der „Tjara“-Infrastruktur entstehen marktführende Lösungen für die Bestandsnachfolge im Investment- und Versicherungsbereich.

Strategischer Abschied vom Börsenhandel, Eckdaten des Angebots

Die Realisierung des gemeinsamen Potentials von blau direkt und Netfonds ist nur in einer gemeinsamen, privaten Eigentümerstruktur möglich – abseits der Volatilität und Kosten des Kapitalmarkts. Daher unterbreitet Warburg Pincus den Netfonds Aktionären ein öffentliches Angebot zu einem Preis von EUR 78,25 je Aktie mit dem Ziel, Netfonds vollständig von der Börse zu nehmen. Dies entspricht einer Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate.

Die Angebotsunterlage mit den verbindlichen Konditionen des Angebots und einer näheren Beschreibung zum Angebot und des Annahmeprozesses wird am heutigen Tag veröffentlicht und markiert den Beginn einer sechswöchigen Annahmefrist, die mit Ablauf des 20. April 2026 endet. Der Vollzug des Angebots wird von marktüblichen Bedingungen wie regulatorischen Freigaben abhängen. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert, einschließlich der Beteiligungen des derzeitigen CEOs, CFOs und CBOs der Netfonds AG sowie von Karsten Dümmler, Gründer und Mitglied des Aufsichtsrats von Netfonds. Warburg Pincus behält sich zusätzlich vor im Rahmen einer etwaigen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss Netfonds Aktien bis zu einer Gesamtbeteiligung in Höhe von 9,9 % des derzeitigen Grundkapitals der Netfonds zu zeichnen.

Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Angebot uneingeschränkt und ausdrücklich und sehen darin eine attraktive Möglichkeit für die Aktionäre, den Wert ihrer Beteiligung vor einem "Delisting" der Netfonds Aktie zu realisieren. Unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wird Netfonds die Beendigung der Einbeziehung der Netfonds Aktien im öffentlichen Handel des Freiverkehrs mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots veranlassen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.

Das Angebot unterliegt nicht den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).

Warburg Pincus wird von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater und von Jefferies als Finanzberater unterstützt.

Netfonds wird von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Rechtsberater unterstützt.

Sämtliche Informationen und Veröffentlichungen zum Angebot finden sich auf der Website: www.nukleus-offer.com.

SCUR-Alpha 1996 GmbH: Übernahmeangebot für Aktien der Netfonds AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Angebots

Bieterin:

SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH)
c/o German Brokerage & Technology GmbH
Kaninchenborn 31
23560 Lübeck
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 309810

Zielgesellschaft:
Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, unter HRB 120801
ISIN DE000A1MME74 / WKN A1MME7

Am 9. März 2026 hat SCUR-Alpha 1996 GmbH (künftig: German Wealth Technology GmbH) ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus"), entschieden, den Aktionären der Netfonds AG ("Netfonds") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Barangebots sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien von Netfonds (ISIN DE000A1MME74), mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital von Netfonds von EUR 1,00 je Aktie ("Netfonds Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 78,25 je Netfonds-Aktie zu erwerben ("Angebot").

Der Vollzug des Angebots wird von marktüblichen Bedingungen wie regulatorischen Freigaben abhängen. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen. Darüber hinaus wird das Angebot zu den in der Angebotsunterlage veröffentlichten Bestimmungen erfolgen.

Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter https://www.nukleus-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder anderer Wertpapiere der Netfonds AG dar. Das Angebot selbst sowie dessen Regelungen und Bestimmungen sowie weitere das Angebot betreffende Angaben werden erst in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären der Netfonds AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Da die Aktien der Netfonds AG nicht zum Handel auf einem organisierten Markt im Sinne von §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") zugelassen sind, finden das WpÜG und die Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots keine Anwendung auf das Angebot. Die Angebotsunterlage wird weder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch einer anderen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde in Deutschland überprüft oder genehmigt werden, und auch in anderen Jurisdiktionen ist keine Registrierung, Zulassung oder Genehmigung der Angebotsunterlage vorgesehen.

Das Angebot erfolgt gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

München, 9. März 2026

SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH)

Netfonds AG schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 09. März 2026 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat ein Investment Agreement mit der SCUR-Alpha 1996 GmbH (zukünftig: German Wealth Technology GmbH), die von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam „Warburg Pincus“), geschlossen. Demnach wird Warburg Pincus ein öffentliches Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien an Netfonds, die nicht von Warburg Pincus gehalten werden, zu einem Preis von EUR 78,25 pro Netfonds Aktie in bar abgeben. Aktionäre erhalten damit eine Prämie von 64,4 % auf den Schlusskurs der Netfonds Aktie am 06. März 2026, und eine Prämie von 78,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Netfonds Aktie der vergangenen drei Monate. Das Angebot unterliegt nicht den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).

Die Angebotsunterlage mit den verbindlichen Konditionen des Angebots und einer näheren Beschreibung zum Angebot und des Annahmeprozesses wird am heutigen Tag veröffentlicht und markiert den Beginn einer sechswöchigen Annahmefrist, die mit Ablauf des 20. April 2026 endet. Der Vollzug des Angebots wird von marktüblichen Bedingungen wie regulatorischen Freigaben abhängen. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.

Zum heutigen Tag hat sich Warburg Pincus bereits eine Beteiligung von circa 53 % an Netfonds unwiderruflich gesichert, einschließlich der Beteiligungen des derzeitigen CEOs, CFOs und CBOs der Netfonds AG sowie von Karsten Dümmler, Gründer und Mitglied des Aufsichtsrats von Netfonds. Warburg Pincus behält sich zusätzlich vor im Rahmen einer etwaigen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss Netfonds Aktien bis zu einer Gesamtbeteiligung in Höhe von 9,9 % des derzeitigen Grundkapitals der Netfonds zu zeichnen.

Vorstand und Aufsichtsrat befürworten das Angebot uneingeschränkt und ausdrücklich. Unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wird Netfonds die Beendigung der Einbeziehung der Netfonds Aktien im öffentlichen Handel des Freiverkehrs mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Angebots veranlassen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.

Netfonds wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen unverzüglich informieren.

Samstag, 7. März 2026

Heidelberg Pharma AG: Heidelberg Pharma und HealthCare Royalty geben Änderung der bestehenden Lizenzvereinbarung und Beteiligung von Soleus Capital bekannt

Ad-hoc Meldung - Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Heidelberg Pharma hat Anspruch auf eine Vorauszahlung in Höhe von 20 Mio. USD durch Soleus Capital, vorbehaltlich von Abschlussbedingungen

- Weitere 25 Mio. USD werden von Soleus Capital nach der FDA-Zulassung des bildgebenden Diagnostikums TLX250-Px von Telix Pharmaceuticals gezahlt; HCRx-Zahlung nach der Zulassung bleibt bestehen


Ladenburg, 7. März 2026 – Die Heidelberg Pharma AG (FWB: HPHA), ein Entwickler innovativer Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADCs), gab heute eine weitere Änderung ihres bestehenden Lizenzvertrags mit HealthCare Royalty (HCRx) sowie die Beteiligung von Soleus Capital Management, L.P. (Soleus Capital), einer in den USA ansässigen Investmentgesellschaft im Bereich Life Sciences, im Namen ihres Soleus Capital Credit Opportunities Fund I, L.P. (und der mit ihr verbundenen Fonds), bekannt. Die geänderte Vereinbarung umfasst die teilweise Monetarisierung der zukünftigen Lizenzgebühren von Heidelberg Pharma aus dem weltweiten Verkauf des bildgebenden Diagnostikums TLX250-Px von Telix Pharmaceuticals. In Verbindung mit der Änderung hat Heidelberg Pharma Anspruch auf 20 Mio. USD von Soleus Capital, vorbehaltlich üblicher Abschlussbedingungen. Eine weitere Zahlung in Höhe von 25 Mio. USD wird bei der Zulassung von TLX250-Px durch die FDA fällig.

Im März 2024 schloss Heidelberg Pharma mit HCRx bereits eine Vereinbarung über den Verkauf von Lizenzgebühren für TLX250-Px bis zu einer festgelegten Obergrenze, die anschließend im März 2025 angepasst wurde. Im Rahmen der aktuellen Vertragserweiterung hat Heidelberg einer Erhöhung der Obergrenze für die Gesamtzahlungen sowie bestimmten anderen Vertragsänderungen zugestimmt. Die Beteiligung von Soleus Capital hat keinen Einfluss auf die Zahlungen von HCRx.

Die wichtigsten Bedingungen der Vereinbarung zwischen Heidelberg Pharma, HCRx und Soleus Capital sind:

- Heidelberg Pharma hat Anspruch auf eine Vorabzahlung in Höhe von 20 Mio. USD von Soleus Capital, vorbehaltlich üblicher Abschlussbedingungen, die voraussichtlich in Kürze erfüllt sein werden.

- Heidelberg Pharma erhält eine weitere Zahlung in Höhe von 25 Mio. USD von Soleus Capital bei FDA-Zulassung von TLX250-Px. Die Berechnung der Meilensteinzahlung von HCRx für die FDA-Zulassung gemäß der bestehenden Vereinbarung bleibt im Rahmen dieser Änderung unverändert.

- Sobald der maximale kumulierte Betrag der verkauften Lizenzgebühren gemäß der geänderten Vereinbarung erreicht ist, wird ein hoher einstelliger Prozentsatz der Lizenzgebühren fällig, und die verbleibenden Lizenzgebühren gehen an Heidelberg Pharma zurück.

- Basierend auf der aktuellen Planung, den verfügbaren Mitteln und der heute unterzeichneten Vereinbarung ist die Finanzierung des Unternehmens bis Mitte 2027 gesichert.

Freitag, 6. März 2026

Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

q.beyond AG
Köln

Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004

Bekanntmachung über die effektenmäßige Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro sowie zur Umstellung der Börsennotierung


Die außerordentliche Hauptversammlung der q.beyond AG vom 30. Januar 2026 hat antragsgemäß u. a. wie folgt beschlossen:

1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG und entsprechende Änderung der Satzung

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.487,00 Euro, eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG um 2,00 Euro auf 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie (insgesamt somit 2,00 Euro), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro und entsprechende Änderung der Satzung

Das nach vorheriger Einziehung von zwei Aktien (gemäß Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Januar 2026) bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung eines darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sowie zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie um 99.663.588,00 Euro auf 24.915.897,00 Euro herabgesetzt.

Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis fünf zu eins (5:1) durchgeführt, sodass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse am 17. Februar 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft ist die Herabsetzung des Grundkapitals auf 24.915.897,00 Euro und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden am 13. März 2026 abends die 124.579.485 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis fünf zu eins (5:1) zusammengelegt. Für je fünf Aktien mit der ISIN DE0005137004 (alte Aktien) erhalten die Aktionäre je eine neue Aktie der ISIN DE000A41YDG0 (konvertierte Aktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A41YDF2) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A41YDF2 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins (5:1) teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 30. März 2026 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der q.beyond AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A41YDG0 für konvertierte Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE0005137004 girosammelverwahrten alten Aktien werden letztmalig am 11. März 2026 an der Börse gehandelt; nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags.

Die konvertierten Aktien mit der ISIN DE000A41YDG0 werden erstmals am 12. März 2026 an der Börse gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A41YDG0) börsenmäßig lieferbar.

Köln, im März 2026
q.beyond AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. März 2026

CECONOMY AG: Remko Rijnders vor Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2026 – Vor dem Hintergrund kursierender Gerüchte bestätigt die CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503, Frankfurter Wertpapierbörse: CEC, "Gesellschaft"), dass das Präsidium des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigt, den bisherigen Finanzvorstand der Gesellschaft, Herrn Remko Rijnders, als Nachfolger von Herrn Dr. Deissner und künftigen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft vorzuschlagen.

Herr Dr. Deissner wird sein Amt als Vorstandsvorsitzender bis zum Wirksamwerden der Nachfolgeregelung weiterhin vollumfänglich ausüben und einen geordneten Übergang sicherstellen.

CECONOMY AG: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Dr. Kai-Ulrich Deissner im Laufe des Jahres 2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 6. März 2026 – Der Vorstandsvorsitzende der CECONOMY AG (ISIN: DE0007257503, Frankfurter Wertpapierbörse: CEC, "Gesellschaft"), Dr. Kai-Ulrich Deissner, hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Christoph Vilanek, auch in dessen Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, darüber informiert, dass er aus persönlichen Gründen aus seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2026 ausscheiden möchte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird sich am 12. März 2026 mit dem Gesuch von Dr. Deissner und der Nachbesetzung des Amtes des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft befassen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026 (Fristende: 23. April 2026)
  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025, Eintragung im Handelsregister am 23. Februar 2026 (Fristende: 25. Mai 2026)
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 

  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de