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Samstag, 5. April 2025

Delisting: Rätsel um sieben Aktien

Ein Artikel der Wirtschaftswoche (von Julia Groth) zum Handel delisteter Aktien auf der LS Exchange:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/delisting-r%C3%A4tsel-um-sieben-aktien/ar-AA1CeWzS

Erwähnt werden DFV Deutsche Familienversicherung,
AUR Portfolio III SE & Co. KGaA (DE000A40UTE1),
Haemato (DE000A289VV1),
Synlab (DE000A2TSL71),
Telefonicá Deutschland (DE000A1J5RX9),
UniDevice (DE000A11QLU3) und
Vectron Systems (DE000A0KEXC7).

PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 4. April 2025

Verlust des halben Grundkapitals macht außerordentliche Hauptversammlung notwendig

Wie bereits kommuniziert, ergibt sich aufgrund einer deutlich reduzierten Betriebsleistung und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen ein deutlich negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Das Eigenkapital wird zum 31. Dezember 2024 voraussichtlich deutlich negativ sein.

Aufgrund des für das Geschäftsjahr 2024 zu erwartenden negativen Ergebnisses, das einen Verlust des halben Grundkapitals nach sich ziehen wird, hat der Abschlussprüfer seine Redepflicht ausgeübt. Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ist wegen des Verlusts des halben Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese soll am 25. April 2025 im House of Brands in Munderfing stattfinden.

Kapitalmaßnahmen zum Ausgabebetrag von € 7,50 werden vorgeschlagen


Als Teil des Maßnahmenpakets für die Erfüllung der 30-prozentigen Sanierungsplanquoten der KTM-Gruppe beabsichtigt die Gesellschaft, in der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zu beschließen. Dazu werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, folgende Kapitalmaßnahmen zu einem Ausgabepreis in Höhe von € 7,50 je Aktie zu beschließen.

Barkapitalerhöhung

In einem ersten Schritt soll die außerordentliche Hauptversammlung über eine Barkapitalerhöhung im Ausmaß von € 150 Mio. unter Gewährung gesetzlicher Bezugsrechte an die Aktionäre beschließen. Sämtliche Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, können von der Pierer Bajaj AG aufgegriffen werden.

Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der PIERER Mobility AG im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird ausschließlich durch und auf Basis eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung zu erstellenden, von der FMA zu billigenden und anschließend zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der PIERER Mobility AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.

Sachkapitalerhöhung

Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Ausmaß von € 200 Mio. beschlossen werden, die nach erfolgreichem Abschluss der Restrukturierungsverfahren der KTM-Gruppe durchgeführt werden kann. Zur Zeichnung dieser Sachkapitalerhöhung wird ausschließlich die Hauptaktionärin Pierer Bajaj AG zugelassen. Pierer Bajaj AG beabsichtigt die für das Hochfahren der Produktion bisher zur Verfügung gestellten Darlehen in Höhe von insgesamt € 150 Mio. (wobei die Auszahlung der dritten und bisher letzten Tranche in Höhe von € 50 Mio. am gestrigen Tag erfolgte) als Sacheinlage einzubringen. Ein weiteres in Aussicht gestelltes Darlehen in Höhe von € 50 Mio. soll ebenfalls als Sacheinlage eingebracht werden.

Sämtliche der für die Sacheinlage vorgesehenen Darlehen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, sofern die beschriebene Sachkapitalerhöhung nicht zum Ausgabebetrag von € 7,50 je Aktie durchgeführt wird oder der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss von einem Aktionär gerichtlich angefochten wird.

Die finanziellen Mittel für diese Darlehen wurden der Pierer Bajaj AG vom langjährigen Partner und Aktionär Bajaj Auto zur Verfügung gestellt.

Verwässerung


Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und vollständiger Zeichnung der Sach- und Barkapitalerhöhung ist davon auszugehen, dass das Grundkapital der PIERER Mobility AG auf das rund 2,4-fache erhöht wird.

Donnerstag, 3. April 2025

METRO AG: Begründete Stellungnahme

31. März 2025

Vorstand und Aufsichtsrat erwarten für METRO positive Effekte aus dem Delisting, geben neutrale Stellungnahme zur Annahme oder Nichtannahme des Angebots ab

- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Delisting, weil es im Interesse der METRO liegt

- Angebotspreis für METRO Stammaktien bietet signifikante Prämie gegenüber dem Kurs der METRO Stammaktien vor Bekanntgabe des geplanten Delisting

- Angebotspreis reflektiert langfristiges Wertpotenzial der METRO AG auf Basis der sCore Strategie aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat jedoch nicht

- Vorstand und Aufsichtsrat geben neutrale Stellungnahme zur Annahme oder Nichtannahme des Kaufangebots von EPGC ab

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben heute ihre gemeinsame Begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapier­erwerbs- und Übernahme­gesetzes (WpÜG) veröffentlicht. Die EP Global Commerce GmbH (EPGC) hatte am 19. März 2025 die Angebots­unterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Angebot) an alle Aktionäre der METRO AG veröffentlicht. Das Angebot ist eine Voraussetzung für den beabsichtigten Rückzug der Gesellschaft von der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben jeweils gesondert eine sorgfältige und intensive Bewertung sowie eine Prüfung und Analyse des Angebots durchgeführt.

Nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte, einschließlich der Gesamtumstände des Angebots sowie der in der Delisting-Vereinbarung und in der Angebots­unterlage enthaltenen Zusagen, Ziele und Absichten von EPGC, sind sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen, dass das Delisting im Interesse der METRO liegt und unterstützen daher das Angebot als Voraussetzung für das Delisting.

Vorstand und Aufsichtsrat schätzen die Investition, die zukünftige Zusammenarbeit sowie das Engagement und die Beteiligung von EPGC als langjährigem, aktivem Aktionär und konstruktivem Partner. EPGC hat die Absicht erklärt, die Position der METRO im aktuellen Marktumfeld erheblich zu stärken und die sCore-Strategie von METRO weiter zu unterstützen. Hierauf haben sich das Management von EPGC und der METRO AG auch in der Delisting-Vereinbarung vom 5. Februar 2025 geeinigt, die darüber hinaus auch weitere umfangreiche, im Unternehmens­interesse der METRO liegende Zusagen von EPGC beispielsweise zum Erhalt der Konzernzentrale, zur Finanzierung der METRO nach einem Delisting, zur zukünftigen Corporate Governance und zu Arbeitnehmer­themen enthält.

Nach dem Delisting wird das Management der METRO AG in der Lage sein, seine Strategie zu verfolgen, ohne die Entwicklung des METRO Aktienkurses berücksichtigen zu müssen. Die METRO AG wird von den finanziellen und organisatorischen Aufwänden sowie den zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen, die mit einer Börsennotierung der METRO Aktien verbunden sind, entlastet. Vorstand und Aufsichtsrat erwarten zudem, dass das Delisting Management­kapazitäten freisetzt, die in die Umsetzung der sCore-Strategie investiert werden können und die Fähigkeit der METRO erhöhen, flexibler auf Entwicklungen im Marktumfeld zu reagieren.

Der von EPGC offerierte Angebotspreis bietet eine signifikante Prämie gegenüber dem Kurs der METRO Stammaktien vor der Veröffentlichung des geplanten Delisting. Vorstand und Aufsichtsrat sind jedoch der Auffassung, dass der Angebotspreis das langfristige Wertpotenzial der METRO AG auf Basis der sCore Strategie nicht widerspiegelt und insoweit aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist. Vorstand und Aufsichtsrat weisen jedoch darauf hin, dass die Realisierung des langfristigen Wertpotentials unsicher ist, da sowohl ein Umsetzungsrisiko als auch das Risiko, dass sich neu hinzutretende, unvorhergesehene externe Faktoren negativ auf METRO auswirken, bestehen.

Doch auch die Aktienmarkt­preise und Analysten­erwartungen an der Börse spiegeln die aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen langfristigen Ertragschancen bereits seit geraumer Zeit nicht wider. Daran hätte sich nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat auch bei Aufrechterhaltung einer Börsennotierung in absehbarer Zeit nichts geändert. Unter Berücksichtigung dessen glauben Vorstand und Aufsichtsrat, dass die von EPGC angebotenen Angebotspreise eine Ausstiegs­möglichkeit für risikoaverse oder kurzfristig orientierte Investoren bieten sowie eine sichere und zeitnahe Realisierung eines Angebotspreises über dem unbeeinflussten Aktienmarktpreis vor Bekanntgabe des geplanten Delisting erlauben.

Vor diesem Hintergrund stellen Vorstand und Aufsichtsrat fest, dass unterschiedliche Aktionäre, basierend auf ihrem Anlagehorizont und ihren Erwartungen, unterschiedliche Ansichten bezüglich des Angebots haben können. Daher können Vorstand und Aufsichtsrat den METRO Aktionären weder generell empfehlen, das Angebot anzunehmen, noch generell empfehlen, es nicht anzunehmen, weshalb sie von einer Empfehlung absehen (neutrale Stellungnahme).

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die METRO Aktionäre daher in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtsituation sowie ihrer individuellen Umstände und persönlichen Einschätzung der möglichen zukünftigen Entwicklung des Wertes der METRO Aktien (auch unter Berücksichtigung des Delisting und inwieweit sie der Möglichkeit, ihre Aktien zeitnah über die Börse zu verkaufen, Bedeutung beimessen) selbst entscheiden sollten, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. METRO Aktionäre sollten insbesondere die gesamte Angebots­unterlage und die gesamte begründete Stellungnahme lesen, bevor sie ihre Entscheidung treffen.

Hinweis: Die Frist zur Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebots­unterlage am 19. März 2025 begonnen und endet voraussichtlich am 16. April 2025.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • Accentro Real Estate AG: StaRUG-Verfahren angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wohl wegen Anfechtungsklage verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 2. April 2025

EP Global Commerce GmbH hält nunmehr mehr als 50 % an der METRO AG

Nach einer heute veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die EP Global Commerce GmbH nunmehr 50,01 % an der (noch) börsennotierten METRO AG. Bei der EP Global Commerce GmbH handelt es sich um eine Transaktionsvehikel von Daniel Křetínský.

Die Angebotsunterlage für METRO-Aktien zu EUR 5,33 je Vorzugs- bzw. Stammaktie ist kürzlich veröffentlich worden und kann u.a. auf der Webseite der BaFin heruntergeladen werden:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Metro_AG_2025.html

Die Angebotsfrist begann am 19. März 2025 und läuft bis zum 16. April 2025.

OTRS AG: Veränderung im Aufsichtsrat der OTRS AG, Delisting der OTRS AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

Oberursel (Taunus), 31. März 2025:

Die OTRS AG ("Gesellschaft") (ISIN DE00A0S9R37, WKN A0S9R3) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main als zuständiges Registergericht den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit drei Aufsichtsratsmitgliedern neu bestellt hat.

Die drei neuen Mitglieder des Aufsichtsrates sind Herr Patrice Barbedette (CEO der Easyvista Holding S.A.S., Frankreich), der den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird, Frau Pauline Caillard (CFO der Easyvista Holding S.A.S., Frankreich) und Herr Evan Carlson (COO der Easyvista Holding S.A.S., Frankreich).

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 31. März 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft vom 31. März 2025 das Delisting der Gesellschaft beschlossen und mit Schreiben vom 31. März 2025 die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) wird daher voraussichtlich mit Börsenschluss am 30. Juni 2025 enden.

In Verbindung mit der Übernahme der Gesellschaft durch die Optimus BidCo AG und dem Delisting wird den Aktionären die Möglichkeit gegeben, ihre Aktien vom 7. April 2025 bis zum 25. April 2025 zu einem Preis von EUR 17 je Aktie an die Optimus BidCo AG im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu veräußern. Die Bestimmungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, die voraussichtlich am 4. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Dienstag, 1. April 2025

M1 Kliniken AG: HAEMATO AG prüft Angebot für den Verkauf ihres Handelssegments

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die mehrheitlich zur M1 Kliniken AG gehörende HAEMATO AG hat ein sogenanntes Conditional Binding Offer (CBO) zum Erwerb ihres Handelssegments, der 100%igen Tochtergesellschaft HAEMATO PHARM GmbH, erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat der HAEMATO AG prüfen das Angebot derzeit sorgfältig.

Ein möglicher Verkauf des Handelssegments würde den Weg für eine klare strategische Fokussierung der M1 Kliniken AG auf das wachstumsstarke Beauty-Geschäft ebnen.

Über den weiteren Verlauf wird das Unternehmen zu gegebener Zeit informieren.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.03.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.03.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.03.2025 3,01 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,20 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 26,91% unter dem Inventarwert vom 31.03.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. März 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Allerthal-Werke AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
Centrotec SE.

1&1 AG: Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die 2026 auslaufenden Low- und Mid-Band-Frequenzen nicht erneut zu versteigern, sondern zu verlängern. 1&1 erhält umfangreiche Mitnutzungsrechte, die bis Jahresende mit den anderen drei Netzbetreibern verhandelt werden müssen.

United Internet AG: Die 1&1-Muttergesellschaft zahlt für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,40 Euro je Aktie zuzüglich einer „Nachholdividende“ von 1,50 Euro je Aktie, ermöglicht durch die frei werdenden Mittel aufgrund der ausgebliebenen Frequenzauktion bei 1&1.

Data Modul AG: Die Rekordergebnisse der Vorjahre konnten im Geschäftsjahr 2024 nicht gehalten werden. Das Ergebnis je Aktie ging um mehr als 60% auf 1,58 Euro zurück. Im Ausblick bezeichnet der Vorstand das Geschäftsjahr 2025 als „hartes Übergangsjahr“ mit Rückgängen bei allen wesentlichen Kennzahlen.

RTL Group S.A.: Das Medienunternehmen wird der diesjährigen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 2,50 Euro je Aktie vorschlagen. Nach dem Abschluss des Verkaufs von RTL Niederlande, der sich ins 2. Quartal 2025 verschiebt, wird eine Sonderausschüttung von mindestens 4 Euro je Aktie in Aussicht gestellt, die voraussichtlich erst im Folgejahr gezahlt wird.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Verhandlung nunmehr am 11. Juni 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Düsseldorf hat nunmehr nach einer Verschiebung den Verhandlungstermin auf Mittwoch, den 11, Juni 2025, angesetzt. Bei diesem Termin soll die sachverständigen Prüferin, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (zuvor: Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft) zu Einwendungen mehrerer Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters angehört werden. 

LG Düsseldorf, Az. 31 O 2/21 AktE
Freiherr von Rheinbaben u.a. ./. HSBC Germany Holdings GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf  
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG soll Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestätigen

Die anstehenden Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG am 5. Mai 2025 soll Beschluss über die Bestätigung der Zustimmung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 zum Unternehmensvertrag zwischen der Matica Technologies Group SA als herrschendem Unternehmen und der DISO Verwaltungs AG als abhängigem Unternehmen gefasst werden. Im Rahmen des BuG hatte die Matica SA sich verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der DISO Verwaltungs AG eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,07 brutto oder eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,89 je Aktie der DISO Verwaltungs AG zu zahlen. Die Angemessenheit dieser Beträge wird derzeit in einem Spruchverfahren vor dem LG München I überprüft.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung:

"Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano, Schweiz (hiernach „Matica SA“) als herrschendem Unternehmen und der DISO Verwaltungs AG als abhängigem Unternehmen

Die Matica SA als herrschendes Unternehmen und die DISO Verwaltungs AG als abhängiges Unternehmen haben am 27. Januar 2024 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (hiernach „BGAV“ oder der „Vertrag“) geschlossen, mit dessen Wirksamkeit die DISO Verwaltungs AG die Leitung ihrer Gesellschaft der Matica SA unterstellt und sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die Matica SA abzuführen. Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt: (…)

Die Matica SA verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der DISO Verwaltungs AG für die Dauer des Vertrags als angemessenen Ausgleich eine wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“) zu zahlen. Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der DISO Verwaltungs AG für jede Aktie der DISO Verwaltungs AG brutto EUR 0,07 („Bruttoausgleichsbetrag“), abzüglich Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Dieser Abzug ist aber nur auf den Teil des Bruttoausgleichsbetrags vorzunehmen, der sich auf die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegenden Gewinne der DISO Verwaltungs AG bezieht. Die Ausgleichszahlung wird erstmals für dasjenige Geschäftsjahr der DISO Verwaltungs AG gewährt, in dem der Vertrag wirksam wird. Die Regelungen zur Ausgleichszahlung einschließlich weiterer Einzelheiten zu abzuziehenden Steuern, Fälligkeit, unterjähriger Beendigung des Vertrags, Kapitalerhöhungen und Auswirkungen einer Erhöhung der Ausgleichszahlung nach Durchführung eines Spruchverfahrens finden sich im Einzelnen in § 7 des Vertrags.

Die Matica SA verpflichtet sich zudem, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der DISO Verwaltungs AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung („Abfindung“) von EUR 0,89 je Aktie der DISO Verwaltungs AG zu erwerben. Die Verpflichtung der Matica SA zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach der Veröffentlichung des Abfindungsangebots durch die Matica SA, frühestens jedoch zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister bekannt gemacht worden ist. Wurde ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung gestellt, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Die Regelungen zur Abfindung einschließlich weiterer Einzelheiten zu Kapitalerhöhungen und Auswirkungen einer Erhöhung der Abfindung nach Durchführung eines Spruchverfahrens finden sich im Einzelnen in § 8 des Vertrags. (…)"

Spruchverfahren zum BuG:
LG München I, Az. 5 HK O 14438/24
Susvent GmbH u.a. ./. Matica Technologies Group SA
26 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Lupp + Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, 80333 München

ACCENTRO Real Estate AG gibt Verschiebung der Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2023 und 2024 bekannt

Berlin, 31. März 2025 – ACCENTRO gibt bekannt, dass nach Auskunft der Abschlussprüfer vom heutigen Tag der Jahres- und Konzernabschluss 2024 und der Jahres- und Konzernabschluss 2023 nicht wie geplant bis zum 30. April 2025 veröffentlicht werden können. Grund hierfür ist, dass die jeweiligen Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 die stets zu prüfende Fortführungsprognose der Gesellschaft anhand der in der letzten Woche erzielten Grundsatzeinigung über eine umfassende Restrukturierungslösung beurteilen müssen, sodass der Abschluss der Prüfung bis zum 30. April 2025 nicht mehr realisierbar ist.

Der Vorstand der ACCENTRO wird rechtzeitig einen neuen Termin für die Veröffentlichung der beiden Jahres- und Konzernabschlüsse sowie den Termin für die ordentliche Hauptversammlung bekanntgeben.