München, 15. Mai 2025 - Die BayWa AG teilt mit, dass der von der BayWa AG
vorgelegte Restrukturierungsplan im Verfahren nach dem
Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz ("StaRUG") im
heutigen gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin ("EAT") die
Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten erhalten hat.
Die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das
zuständige Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - München wird zeitnah
erwartet.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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