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Freitag, 23. Mai 2025

Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Hannover, den 23. Mai 2025 – Die Delticom AG ("Gesellschaft") hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. März 2025 den Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms für den Zeitraum vom 4. März 2025 bis 5. Juli 2025 angekündigt.

Bereits in der Ankündigung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung sollen keine Aktien zurückgekauft werden.

Vor diesem Hintergrund wird das von der Gesellschaft eingeschaltete Kreditinstitut in dem Zeitraum vom 26. bis 28. Mai 2025 (jeweils einschließlich) keine Aktien zurückkaufen.

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